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Sebastian Watermeier

SPD 08.03.2023 Sitzungen 18/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, insbesondere sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen! Ich bin ganz verwundert darüber, wie viel Raum Sie der SPD in der Würdigung in einer Debatte über Ihren wohnungspolitischen Leitantrag, den Sie uns vorlegen, geben. (Beifall von der SPD) Ich war ja noch verwirrter, als ich die ersten Sätze Ihres Antrages las. Da dachte ich spontan: Das sehen wir von der SPD doch genauso. Woran hat es denn jetzt all die Jahre gelegen, dass wir nicht zusammengekommen sind? Was war denn das Problem? Aber dann hören die Gemeinsamkeiten auch schon auf. Sie haben ja gerade gezeigt, warum das so ist: Weil Sie Getriebene sind, die sich unsere Forderungen eigentlich nicht zu eigen machen wollen, weil Sie feststellen, dass die Forderungen sehr unbequem sind und in der öffentlichen Debatte großen Raum einnehmen. – Dann wird schon mal schnell mit so einem Papier darauf reagiert. Ich hoffe, dass Sie wissen, was Sie da machen. Denn was Sie mit diesem Antrag nicht machen, ist, die rechtlichen Konsequenzen aus der Feststellung zu ziehen, dass Wohnen ein Grundrecht ist und für alle Bevölkerungsschichten sicher und bezahlbar sein muss. Sie haben jetzt sogar den Anspruch, dass Sie dieses Vorhaben in die Landesverfassung hineinschreiben wollen. Das können wir durchaus unterstützen, aber daran muss man sich dann auch messen lassen. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Wohnen ist Grundbedingung gesellschaftlicher Teilhabe – immerhin, Sie greifen einige Dinge auf, die wir seit Jahren kritisieren. Zumindest auf dem Papier stellen Sie fest, dass die Wohnraumförderung angepasst und weiterentwickelt werden muss. Nur dazu, in welche Richtung das geschehen soll, bleiben Sie gewohnt unkonkret und nebulös. Von wirklichem Engagement für die Wohnungspolitik fehlt jede Spur. Stattdessen erleben wir eine Ministerin, die sich für die höchste jemals bewilligte Fördersumme abfeiern lässt. Aber was ist denn das konkrete Ergebnis? In Wirklichkeit wurden 2022 nur knapp 4.000 neugebaute geförderte Mietwohnungen bewilligt. Das ist ein Rückgang um fast 24 %. Es reicht bei Weitem nicht, Riesenfördersummen in die Welt zu stellen, wenn am Ende nicht auch tatsächlich mehr geförderter Wohnraum entsteht. 08.03.2023 Die Ministerin verschweigt dann noch geflissentlich, dass der originäre Anteil an dieser Summe aus dem Landeshaushalt nur äußerst bescheidene 7 % beträgt. Ich glaube, Sie schmücken sich da mit fremden Federn der Bundesförderung und dem revolvierenden Vermögen der NRW.Bank. Zurück zum vorliegenden Antrag. Der ist inhaltlich dünn wie die Vereinbarungen zum Wohnen im Koalitionsvertrag. „Es wird geprüft“, „es soll“, „es wird demnächst“ – Ankündigungen ersetzen keine Politik, vor allem nicht beim Thema „Wohnen“, wo man frühzeitig starten muss, um über Jahre hinaus Effekte zu erzielen. (Beifall von der SPD) Wir brauchen hier und jetzt konkrete Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum. Das wäre die Konsequenz, wenn Sie den ersten Satz Ihres Antrags ernst nehmen würden. Stattdessen bekommen wir drei Seiten altbekannte Positionen aus dem Koalitionsvertrag, gespickt mit Versatzstücken aus den Pressekonferenzen der Ministerin, die wir mal eben in direkter Abstimmung abräumen sollen – so viel zur umfangreichen Beschäftigung mit diesem Papier, das Sie vorgelegt haben. (Beifall von der SPD) Dann ist das Thema für Sie auch durch. Das ist politisch natürlich sehr praktisch. Das hätten Sie gerne so, das machen wir aber nicht mit. Aufgrund der Redezeit will ich zwei Themen ganz kurz anschneiden. Thema: „Mieterschutz“. Sie fordern angesichts der immer weiter steigenden Mieten allen Ernstes ein weiteres Gutachten, um zu prüfen, ob die Mieterschutzverordnung ausgeweitet werden kann. Wie solche Gutachten aussehen, die von Ihnen beauftragt werden, wissen wir ja schon. Da reicht es dann gerade mal für sage und schreibe 18 Kommunen, in denen die Mieterschutzverordnung gilt. Vergleich: Die Landesregierung selbst konstatiert beim Ankauf von Belegungsrechten in 67 Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt. Mit Blick auf das Baulandmobilisierungsgesetz sind es sogar 95 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, von denen Sie sagen, da sei der Wohnungsmarkt angespannt. Die Mietpreisbremse gilt aber nur in 18 Kommunen. Wie lange sollen die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen denn noch auf den dringend benötigten stärkeren Mieterschutz warten? Die Erstellung des letzten Gutachtens hat fast zwei Jahre gedauert. Beim Thema „Mieterschutz“ haben wir in NRW kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit. Zum Vergleich gucken wir nach Bayern – Arndt Klocke hat das gerade schon vorgeschlagen –: Da gilt die Mietpreisbremse in 203 Kommunen. – 203 Kommunen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sind deutlich mehr als 18. Landtag Wir wissen, dass ein entscheidendes Hindernis für mehr Wohnungsbau die Flächenknappheit ist. Es findet sich aber nicht ein einziges Wort in Ihrem Antrag über den Umgang mit landeseigenen Liegenschaften und Grundstücken. Es wäre das Mindeste gewesen, wenn Sie die Forderung nach einer Prüfung, welche landeseigenen Liegenschaften dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden könnten, in den Antrag geschrieben hätten. Aber nicht mal das fällt Ihnen zur Wohnungspolitik ein. Ich sage Ihnen ganz ehrlich zum Umgang mit landeseigenen Flächen: Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, die diese Flächen direkt bebauen könnte, wäre da die beste Grundlage. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Ich hätte gerne die Schlussformel „wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss“ genutzt, aber diese entfällt ja. So sehen wir Sie hier mit dem Megathema „Wohnen“, das die Grundfesten unseres sozialen Zusammenhalts berührt, umgehen, und das ist einfach unverantwortlich. Selbstverständlich werden wir diesen Antrag ablehnen, ebenso den recht kurzfristig vorgelegten Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen der FDP. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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