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Christof Rasche

08.03.2023 Sitzungen 18/24

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vorab begrüßen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen ausdrücklich, dass wir uns in diesem Plenum und in der Folge auch im Ausschuss mit den zwei Dingen, die gegenständlich sind, auseinandersetzen: interkommunale Zusammenarbeit und Digitalisierung. Deswegen haben im Besonderen die Rednerinnen und Redner von CDU, Grünen, FDP und SPD in dem, was sie vorgetragen haben, recht. Das Spannende wird sein, dass es uns gelingen muss, in den nächsten Wochen und Monaten dafür Sorge zu tragen, dass die Aspekte, die Sie hier aufgeworfen haben, in die Tat umgesetzt werden. a) Priorisierung der Digitalisierung in den Kommunen. Es geht nicht alles gleichzeitig. Dazu gehört auch das Ausprobierendürfen. Wir werden feststellen – das werden Sie auch bei der Befassung mit dem Prognos-Bericht über die digitalen Modellprojekte der vergangenen Legislaturperiode tun –, dass vielleicht nicht jede Investition von einem großen Erfolg gekrönt war. Mit Digitalisierung geht aber eben auch das Ausprobierendürfen einher, weil man den Stein der Weisen an ganz vielen Stellen eben nicht gefunden hat. Herr Abgeordneter Wedel, ich hätte gerne auf ein vorhandenes Netzwerk von Smart City-Kommunen zurückgegriffen. Aber das bauen wir jetzt auf. Dazu hätten wir auch kein Prognos-Bericht gebraucht, um diese Feststellung zu treffen. Wir werden auch feststellen, dass vieles, von dem, was da ist, offen gesagt, kein digitales Neuland für 08.03.2023 die Städte und Gemeinden ist, weil ganz viele ganz viel haben – in unterschiedlichsten Facetten –, was einen wirklichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Land Nordrhein-Westfalen bietet – an ganz vielen Stellen, die auch alle genannt worden sind. Deswegen kommt es für uns als Landesregierung darauf an, herauszufinden, wo was richtig gut läuft, was wirklich skalierbar ist, was übertragbar ist und was von Klein bis Groß und von Jung bis Alt die Mehrwerte bietet, die Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Welt von den Kommunen erwarten. Deswegen ist es natürlich richtig, wenn hier im Besonderen die kommunale Selbstverwaltung nicht nur nach oben und nach vorne gehalten wird, sondern auch respektiert und geachtet wird. Wir als Landesregierung von Nordrhein-Westfalen stellen in der Breite dieses wunderschönen Bundeslandes fest, dass die Kommunen in der Frage der interkommunalen Zusammenarbeit nicht katholisch gemacht werden müssen. Die machen sich auf den Weg und haben sich auch auf den Weg gemacht. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stock, in vielen Gesetzen der vergangenen Legislaturperiode wurde gerade die Zusammenarbeit der Kommunen gesetzlich gefördert, über Förderprogramme angereizt oder, oder, oder. In der Förderprogrammatik der interkommunalen Zusammenarbeit finden Sie ganz viele Ansätze. Im Ostwestfälisch-Lippischen, im Südwestfälischen und auch in den großen Städten des Landes Nordrhein-Westfalen finden sich Kommunen zusammen, um zu fragen: Bekommen wir unsere Aufgaben nicht effektiver und effizienter im Interesse der Bürgerinnen und Bürger organisiert? Begleitet wird das vom Landesbeauftragten Hunsteger-Petermann, der das Thema richtig und intensiv weiter vorantreibt und auch die Netzwerkbildung fördert. Das muss nämlich sein, denn nicht jede Kommune muss das Rad neu erfinden. Dafür haben wir weder die Zeit noch das Steuergeld. Es ist also ein effizienter Einsatz auf allen Ebenen. Das ist das, was wir vorantreiben wollen. Das Positive an dem vorliegenden Antrag ist, dass wir uns jetzt damit befassen. Im Antrag nicht ganz so gut gelungen ist, dass verkannt wird, was alles schon da ist – ob das die Förderung von Interkommunales NRW oder die Frage der Shared Service Center ist, die im Zukunftsvertrag von CDU und Grünen richtigerweise angelegt ist, was auch der Abgeordnete Frieling ausdrücklich hervorgehoben hat, wo sich Kommunen zusammenfinden und sich damit beschäftigen, wer eigentlich welche Stärke hat. Wir bringen das dann mit viel mehr PS auf den Weg. Was da zum Beispiel hindert, ist immer noch die Unklarheit § 2b Umsatzsteuergesetz. Die Frist ist zwar Landtag wieder verschoben, aber § 2b Umsatzsteuergesetz ist ein Problem für die interkommunale Zusammenarbeit, weil er diese eigentlich unnötigerweise erschwert, anstatt sie zu befördern. Über allen interkommunalen Projekten schwebt die Frage, was aus ihnen wird, wenn das Umsatzsteuergesetz an dieser Stelle scharfgeschaltet wird, denn dann wird die interkommunale Zusammenarbeit eigentlich per se um 7 oder 19 % teurer und damit für die Kommunen unter Kostengesichtspunkten uninteressant. Wir sind in diesem Landtag und auch mit den Landtagen anderer Länder und den Regierungen – ich hoffe auch mit der Bundesregierung und der Europäischen Union – auf dem Weg, dafür Sorge zu tragen, dass die interkommunale Zusammenarbeit nicht behindert wird, sondern dass durch die Gesetze und die Vorgaben, die auch von der europäischen Ebene kommen, die Zusammenarbeit, die Effektivität und die Effizienz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch bei der Digitalisierung in die Umsetzung kommen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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