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Plenarprotokoll 19/86

22.07.2026 · 393 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (51)AfD (50)CSU (49)FREIE WÄHLER (43)SPD (28)

Tobias Reiß

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen und eröffne die 86. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Ich darf an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass wir in der Mittagspause einen Gedenkakt für die Opfer des rechtsextremistischen Anschlags am OEZ in München am 22. Juli vor zehn Jahren eingeplant haben, und darf Sie daher bitten, im Anschluss an den letzten Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause auf Ihren Plätzen zu verbleiben. Vielen Dank. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich zunächst bekannt, dass zu den folgenden Tagesordnungspunkten namentliche Abstimmungen beantragt wurden: Zu Tagesordnungspunkt 13, Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur "Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften", hat die SPD-Fraktion zu ihren Änderungsanträgen auf den Drucksachen 19/12497 und 19/12978 jeweils namentliche Abstimmung beantragt. Zu Tagesordnungspunkt 18, Eingabe betreffend "Schenkungsteuer, Beschwerde über Finanzamt Neuburg Schrobenhausen", hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt. Darüber hinaus wird bei Tagesordnungspunkt 20, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Milchmarktkrise entgegenwirken und bäuerliche Existenzen sichern – Freiwilligen Lieferverzicht jetzt aktivieren" auf Drucksache 19/9869, auf Wunsch der Initiatoren auf die Aussprache verzichtet. Ich gebe jetzt noch die Ergebnisse der gestern durchgeführten drei Wahlen bekannt. Ich komme zuerst zur Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 158 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Stefan Löw entfielen 26 Ja- und 131 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Stefan Löw nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Ich gebe das Ergebnis der Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 158 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Frau Abgeordnete Ramona Storm entfielen 26 Ja- und 131 Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung. Damit hat Frau Abgeordnete Ramona Storm nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt. Schließlich gebe ich noch das Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Tagesordnungspunkt 6, bekannt. Nach Artikel 2 des Parlamentarischen Kontrollgremiumgesetzes ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint. An der Wahl haben 156 Abgeordnete teilgenommen, keine ungültigen Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Andreas Winhart entfielen 27 Ja- und 128 Nein-Stimmen, wieder eine Enthaltung. Ich stelle fest, dass Herr Andreas Winhart nicht zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt worden ist. Der Tagesordnungspunkt 6 ist damit ebenfalls erledigt. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 (Drs. 19/12912) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden, damit gibt es 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich erteile Herrn Staatssekretär Martin Schöffel das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

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Martin Schöffel

Lieber Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle waren gestern beim Sommerempfang und alle sind heute wieder zu einem ganz wichtigen Gesetzentwurf hier. (Heiterkeit – Holger Grießhammer (SPD): Fast!) Ich darf alle herzlich grüßen und dem Landtagsamt und dem Vizepräsidenten noch einmal für die großartige Veranstaltung danken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für einen funktionierenden Staat das Wichtigste sind engagierte Menschen, und zwar die, die bei uns arbeiten, Beamtinnen und Angestellte, aber auch die, die nicht bei uns arbeiten, sondern sich in anderer Weise, zum Beispiel ehrenamtlich, engagieren, wie wir sie gestern getroffen haben. Bei der Frage der Beamtenbesoldung geht es natürlich auch ums Geld und um derzeit durchaus schwierige Rahmenbedingungen. Eine stagnierende Wirtschaft und fehlende Planungssicherheit erschwert natürlich auch unsere Haushaltspolitik und stellt uns vor große Herausforderungen. Mittel sind zunehmend begrenzt und müssen auch priorisiert werden. Unser Ziel in Bayern ist, dass wir dauerhaft solide und zukunftsfeste Haushaltspolitik machen und einen Haushalt ohne neue Schulden aufstellen. Das ist aber kein Selbstzweck, sondern das ist die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen für einen handlungsfähigen Staat. Das ist ja letzten Endes auch für unsere Beamtinnen und Beamten wichtig. Ich danke unseren Beamtinnen und Beamten für ihren Einsatz. Heute sind zukünftige und angehende Lehrerinnen und Lehrer gekommen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Wir stehen zum Beamtentum, gerade auch in der Eingriffsverwaltung und im schulischen Bereich. Man muss feststellen, dass das Beamtentum auch immer wieder, gerade wenn die Wirtschaft kriselt, gerade wenn notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen anstehen, in die Kritik kommt. Da haben wir in den letzten Wochen leider schwere Diskussionen und Angriffe aus Teilen der Medien und der Opposition auf unsere Beamtinnen und Beamten erlebt, insbesondere auch, was die Renten- und Gesundheitspolitik anbelangt. Manche stellen den Berufsstand des Beamtentums insgesamt in Frage und sehen das Beamtentum außerhalb der Eingriffsverwaltung als diskussionswürdig an. Die Bayerische Staatsregierung steht aber auch in diesen schweren Zeiten ohne Wenn und Aber zu ihren hervorragenden Beamtinnen und Beamten. Sie garantieren, dass unser Staat vernünftig funktioniert, sie sichern vernünftige Rahmenbedingungen, sie schaffen gute Rahmenbedingungen für Bürger und für die Wirtschaft, und sie sind auch ein Bollwerk im Kampf gegen Verfassungsfeinde von links und rechts. Ein herzliches Dankeschön an unsere Beamtinnen und Beamten für ihre großartige Arbeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Freistaat Bayern bietet auch beste und modernste Arbeitsbedingungen, zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er bietet eine lebenslange Arbeitsplatzsicherheit auch in Krisenzeiten. Das ist gerade jetzt, wo sich viele Menschen um ihren Arbeitsplatz sorgen, ein nicht zu unterschätzender Wert, den wir garantieren. Wir haben auch weiterhin eine hervorragende Besoldung. Im Ländervergleich sind wir nach wie vor im Spitzenbereich. Obwohl anderswo niedrigere Löhne bezahlt werden und in verschiedenen Bereichen von Handwerk und Industrie Lohnzurückhaltung herrscht, können wir heute feststellen, dass wir bei der Beamtenbesoldung auch in diesem Jahr und in den nächsten Jahren wieder drauflegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sagen Nein zu einer Bürgerversicherung und auch Nein zur Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Das bringt den Beamten keinen Vorteil und dem Freistaat auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein solider, schuldenfreier Haushalt ist aber nicht nur für die kommenden Generationen wichtig, sondern auch fürs Beamtentum. Versorgung und Beihilfe kann langfristig nur der Haushalt leisten, dem nicht durch Schulden und Zinslast zunehmend Handlungsspielräume entzogen werden. Deswegen ist es eben auch wichtig, das Gesamte im Blick zu behalten. Eines muss man auch sagen: Wir verschieben die Bezügeanpassung ja nur um sechs Monate. Das ist die einzige monetäre Einsparmaßnahme im Beamtenbereich. Das ist keine isolierte Maßnahme, sondern Bestandteil eines umfassenden Konsolidierungskonzeptes für einen zukunftsfähigen Haushalt, über viele Jahre angelegt und gedacht. Wir kürzen auch bei Verwaltungsbudgets. Wir stellen viele Ausgaben auf den Prüfstand und infrage und haben im Haushalt auch umfangreiche globale Minderausgaben eingeplant. Die Personalkosten machen rund 40 % des Haushalts aus. Das zeigt, welche Bedeutung unsere Beschäftigten haben, aber auch, dass wir in diesem Bereich nicht alles laufen lassen können. Die finanziellen Spielräume für Verbesserungen sind begrenzt. Auch der öffentliche Dienst muss einen Beitrag zur umfassenden Konsolidierung leisten. Immerhin haben wir seit 2013 im Beamtenbereich viele Verbesserungen, die ich darstellen möchte: viele Stellenhebungsprogramme in allen Bereichen der Verwaltung, Inflationsausgleichszahlungen, Anhebung der Eingangsbesoldung, die Erhöhung der Unfall- und Wegstreckenentschädigung, um nur einige Beispiele zu nennen. Der heutige Gesetzentwurf hat letzten Endes seine Ursache auch in der Kabinettsklausur, die am 11. November 2025 stattgefunden hat, in der wir uns mit dem Doppelhaushalt und der Zukunft beschäftigt und die Verschiebung um sechs Monate vorgesehen haben. Das ist Teil eines Gesamtkonzepts für stabile Finanzen und für einen zukunftsfesten Freistaat. Jetzt komme ich zum Positiven. Die Bezüge der Beamten und der Versorgungsempfänger werden erhöht, und zwar zum 1. Oktober dieses Jahres um 2,82 %, zum 1. September 2027 um 2 % und zum 1. Januar 2028 um ein weiteres Prozent. Es gibt keine Verschiebung des dritten Anpassungsschrittes 2028, weil er außerhalb dieses Doppelhaushalts liegt. Die Verschiebung ist unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation verfassungsrechtlich möglich. Sie fällt uns nicht leicht – das will ich deutlich sagen –, aber sie ist notwendig und im Gesamtkontext auch das mildeste Mittel. Sie spart bei den Kosten der Tarifübertragung im Doppelhaushalt immerhin 600 Millionen Euro ein. Das ist ein großer Beitrag; das ist ein wichtiger Beitrag. Das ist kein dauerhafter Einschnitt für den Einzelnen, hilft aber dem Staatshaushalt enorm. Dafür verzichten wir auf Maßnahmen, die auch hätten angedacht werden können. Es gibt keine geringere lineare Anpassung, sondern wir nehmen die Anpassung so vor, wie sie vorgeschlagen ist. Es gibt keine Nullrunde, keine Erhöhung der Arbeitszeit, worüber man auch diskutieren könnte und worüber in anderen Bundesländern diskutiert wird. Wenn in anderen Ländern eine schnellere Übertragung erfolgt, vergleicht man zum Teil Äpfel mit Birnen; denn die Besoldung ist in einigen Bundesländern nicht verfassungsgemäß. Aufgrund neuester Urteile des Bundesverfassungsgerichts besteht Handlungsbedarf, weil in einigen Bundesländern in der Vergangenheit größere Einsparungen vorgenommen worden sind. Andere Bundesländer müssen erst einmal aufholen, bis sie auf dem gleichen Besoldungsstand wie der Freistaat Bayern sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Unsere Besoldung in Bayern ist also verfassungsgemäß. Das ist ein wichtiger Punkt, lieber Ausschussvorsitzender; du wirst dann auch noch entsprechend darauf eingehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erfüllen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und bieten trotzdem beste Bedingungen für unsere Beamten. Wir haben die Tarifergebnisse seit 2013 eins zu eins übertragen und sind neben einem anderen Bundesland die einzigen, die auch noch die jährliche Sonderzahlung gewährleisten. Wir haben für die Umsetzung der ersten Alimentationsrechtsprechung aus dem Jahr 2023 immerhin rund 700 Millionen Euro zusätzlich für Nachzahlungen und Erhöhungen gerade im Beamtenbereich ausgegeben. Die Tarifbeschäftigten haben davon nicht profitiert. Wir haben weiterhin eine Besoldung auf Spitzenniveau; daran wird sich auch durch diese Verschiebung nichts ändern. Das ist ja kein Eingriff in die Struktur. Wir setzen die Erhöhungen vollständig um. Für die Zukunft ergeben sich daraus keine Nachteile. Die bayerische Besoldung ist durch zahlreiche Verbesserungen in den letzten Jahren auch im Bundesvergleich weiterhin attraktiv. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist bewusst: Das ist ein spürbarer Einschnitt für sechs Monate. Er hat keine dauerhafte Wirkung wie zum Beispiel eine geringere lineare Anpassung, eine Abschaffung oder Kürzung von Sonderzahlungen und Ähnliches mehr. Der heutige Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein für einen starken Freistaat und für stabile Finanzen. Ich bedanke mich bei unseren Beamtinnen und Beamten für ihren großartigen Einsatz. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nächster Redner für die AfD-Fraktion: Kollege Jörg Baumann. (Beifall bei der AfD)

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Jörg Baumann AfD

Sehr geehrtes Präsidium, Kollegen! In diesem Gesetzentwurf wird die Widersprüchlichkeit der Bayerischen Staatsregierung und der sie tragenden Regierungsparteien besonders deutlich. Noch am 24. Juni 2026 wollte man sich bei den bayerischen Beamten mit einem Dringlichkeitsantrag profilieren. Der Titel lautete: "Keine finanzpolitischen Experimente, keine verdeckten Gehaltskürzungen – ein klares NEIN zur Sozialversicherungspflicht für Beamte". Dieser Antrag stand unter dem Vorzeichen, verdeckte Gehaltskürzungen verhindern zu wollen. Wenige Wochen später legt die Staatsregierung nun einen Gesetzentwurf vor, der genau das Gegenteil bewirkt. Die Besoldungserhöhung der Beamten wird im Vergleich zu den tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen um ein halbes Jahr verschoben. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur schwer nachvollziehbar, sie ist auch völlig ungerecht. Wer die Beamtinnen und Beamten in schwierigen Haushaltslagen als erste heranzieht, um Einsparungen zu erzielen, sendet ein verheerendes Signal an den öffentlichen Dienst. Gleichzeitig wirbt die Staatsregierung mit aufwendigen Kampagnen um den Beamtennachwuchs. Jetzt dokumentiert sie mit dem Gesetzentwurf, dass die Beamten im Zweifel als Verfügungsmasse betrachtet werden, wenn die Kassenlage angespannt ist. Das ist kein glaubwürdiges Signal an junge Menschen, die sich für den öffentlichen Dienst entscheiden sollen. Die Einwände des Bayerischen Richtervereins werden dabei beiseitegeschoben. Der BRV weist darauf hin, dass die bayerische Besoldung, insbesondere die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet und der Gesetzentwurf einer Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten würde. Eine Rückkehr zur Verfassungskonformität der bayerischen Besoldung sei nicht erkennbar. Das sind deutliche Worte, die ernst genommen werden sollten. Auch die Mahnung des Bayerischen Städtetages bleibt ohne erkennbare Wirkung. Der Städtetag fordert zu Recht, die dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften zu modernisieren, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bayern angesichts des demografischen Wandels und der überdurchschnittlichen Lebenshaltungs- und Wohnungskosten in den Ballungsräumen zu steigern. Diese Hinweise werden im Gesetzentwurf überhaupt nicht aufgegriffen. Dabei gäbe es durchaus gangbare Alternativen, um den Haushalt anderweitig zu entlasten. Der Jahresbericht 2026 des Bayerischen Obersten Rechnungshofes weist klar darauf hin, dass der Staat über die Jahre seine Aufgaben erheblich ausgeweitet hat. Der ORH fordert, diesen Trend zu stoppen, sich wieder auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und eine umfassende Aufgabenkritik vorzunehmen. Der Bericht enthält auch zahlreiche andere konkrete Beispiele, an welchen Stellen zielgerichtet und ohne die Beamten zu belasten gespart werden könnte. Wer bei Vereidigungen von Polizisten regelmäßig betont, wie sehr man hinter den Beamten steht, sollte diesen Worten auch in der Besoldungspolitik Taten folgen lassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Vertrauen aber grundsätzlich erschüttert, und das können wir nicht gutheißen. So weit unser Statement. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Als Nächster Kollege Alfred Grob für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Alfred Grob CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Referendarinnen und Referendare – wir werden heute noch länger miteinander über das Berufsbeamtentum sprechen–, sehr geehrter Herr Staatssekretär Martin Schöffel! Der Hungrige ist kein guter Beamter. Das ist ein chinesisches Sprichwort. Das ist mir so aufgeschrieben worden, und wahrscheinlich stimmt das auch. Deswegen werden wir als Freistaat Bayern und wir als Hohes Haus uns darum kümmern, dass die Alimentation angemessen bleibt. Wir senden den Beamtinnen und Beamten das Signal: Sie können sich auf uns verlassen. Wir entscheiden heute über den Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2026, 2027 und 2028. Eingangs möchte ich Danke sagen – das ist mir wichtig –, und zwar den Kolleginnen und Kollegen – ich war ja selber 35 Jahre Beamter – im Beamtendienst für professionelle, gute Arbeit und für eine Zuverlässigkeit, die man in kaum einer anderen Berufsgruppe findet. Sie halten unseren Freistaat Bayern Tag für Tag, 24/7, am Laufen. Respekt und Danke dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Genau deshalb haben wir in Bayern in den vergangenen 15 Jahren sehr, sehr viel für unsere Beamtinnen und Beamten getan. Der Staatssekretär hat es teilweise schon erwähnt; ich werde seine Ausführungen bestenfalls ergänzen. Seit 2013 werden die Tarifabschlüsse immer eins zu eins übertragen, und zwar zeit- und systemgerecht. Sogar die Zulagen wurden regelgerecht verlängert und dynamisiert. Unsere Beamtinnen und Beamten haben immer am wirtschaftlichen Aufschwung partizipiert. Wenn es einmal anders ist, müssen wir eben auch anders reagieren. Schon 2020 haben wir beispielsweise die Eingangsbesoldung angehoben. Was heißt das? – Der Berufsanfänger, der Berufseinsteiger steigt in einer höheren Erfahrungsstufe ein, bekommt also mehr Geld und bessere Bezüge. 2023 kam es zur Neuausrichtung der sogenannten orts- und familienpolitischen Besoldungsbestandteile. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass wir die Situation der allermeisten Beamtinnen und Beamten strukturell und dauerhaft verbessert haben. Profitieren werden vor allem diejenigen, die in den Ballungs- und den Verdichtungsräumen wohnen, wo das Wohnen teuer ist, sowie vor allem kinderreiche Familien. Und: Es wurde niemand benachteiligt. Wir gehen weiter: Die Eingangsbesoldung der Grund- und Mittelschullehrer – die Referendare sind heute hier – wird stufenweise bis 2028 auf A 13 angehoben, ein ganz entscheidender Schritt. Die zentrale Aussage dieser Beispiele ist: Bayern steht bei der Beamtenbesoldung im Ländervergleich ganz weit vorn. Das wird auch nach dieser Gesetzesanpassung so sein. Außerdem stehen wir uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum. Wir halten an der Beihilfe und der Pension fest. Das sind die Grundfesten des Berufsbeamtentums. Es ist ein vergleichsweise vertretbarer Einschnitt, die Tarifanpassung um ein halbes Jahr zu verschieben. Die einen oder anderen hier im Haus haben vielleicht schon vergessen, wie in Berlin ein halbes Jahr lang über den Einstieg in eine allgemeine gesetzliche Krankenversicherung, also auch für Beamte, diskutiert worden ist. Beihilfe und Pension – das sind die Grundfesten. Dazu stehen wir fest; das möchte ich betonen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir genau diesen Kurs fort. Der Gesetzentwurf überträgt das Tarifergebnis systemgerecht und damit inhaltlich auf alle Beamtinnen und Beamten, auf die Versorgungsempfänger sowie die Richterinnen und Richter. Vorgesehen sind lineare Anpassungen in mehreren Schritten: 2,82 % mehr ab 1. Oktober 2026, 2,0 % mehr ab 1. September 2027 und noch einmal 1,0 % mehr ab 1. Januar 2028. Die Zulagen bleiben dynamisiert. Die Bezüge steigen auch für die Anwärterinnen und Anwärter, und zwar jeweils um 60 Euro zum 1. Oktober 2026 und zum 1. September 2027 sowie um weitere 30 Euro zum 1. Januar 2028. Auch die Anwärterinnen und Anwärter, das heißt, die Berufseinsteiger, wurden also nicht vergessen. Meine Damen, meine Herren, das kostet natürlich Geld; das ist nicht umsonst. Für den Staatshaushalt bedeuten diese Anpassungen Mehrausgaben in Höhe von 172,5 Millionen Euro für das Jahr 2026 und von 858,8 Millionen Euro für das Jahr 2027, also von zusammen deutlich mehr als 1 Milliarde Euro. Das ist selbst für Bayern kein Pappenstiel. Wir geben dieses Geld wirklich gern aus; denn es kommt dort an, wo es ankommen muss: bei den Kolleginnen und Kollegen, den Beamtinnen und Beamten. Allerdings müssen wir als Freistaat Bayern einen Haushalt konsolidieren; auch wir müssen sparen. Geopolitische Krisen und unser fester Vorsatz, einen Haushalt ohne neue Verschuldung aufzustellen, machen dies einfach erforderlich. Nicht zu vergessen: 40 % des gesamten bayerischen Staatshaushalts sind Personalausgaben. Deshalb ist es angesagt – darüber haben wir auch lange diskutiert –, dass auch der Beamtenbereich einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts erbringt. Die Beamtinnen und Beamten können sich aber darauf verlassen, dass die Politik, dass wir das sehen und honorieren; auch diese Feststellung ist mir wichtig. Oberstes Ziel für uns alle ist, dass wir das hohe Besoldungsniveau in Bayern auf Dauer halten und die Basis auch für die weitere Entwicklung, das heißt, für künftige Anpassungen, legen. Es gibt keine Nullrunde. Die Bezüge werden nicht gekürzt. Es kommt lediglich zu einer kurzen Verschiebung, um sechs Monate. Das ist wesentlich weniger einschneidend als beispielsweise eine Nullrunde; denn wir können dann wieder auf dem bewährten System aufbauen, weil sich die Bezügeentwicklung ab Januar 2028 wieder voll angleicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte betonen, dass dieser Kompromiss uns allen nicht leichtgefallen ist. Wir haben hart diskutiert, auch mit den Berufsvertretungen. Er bringt 600 Millionen Euro in die Staatskasse. Das ist Geld, das wir für Investitionen brauchen, aber eben auch für die Beamten – für Rücklagen, für die Sicherheit der Bezüge auch in Zukunft. Niemandem wird etwas gekürzt, niemandem wird etwas weggenommen; es ist eine punktuelle Maßnahme. Ab 1. Januar 2028 werden alle Statusgruppen des öffentlichen Dienstes wieder völlig im Gleichklang hinsichtlich der Bezügeentwicklung sein. Noch etwas: Die Bezüge unserer Beamtinnen und Beamten sind – natürlich – verfassungskonform; unser Staatssekretär hat es schon betont. Der Freistaat Bayern hat nie zu niedrig besoldet und braucht deswegen jetzt nicht nachzusteuern. Viele andere Bundesländer stehen mit dem Rücken zur Wand, wenn es um die Besoldung geht. Das ist bei uns nicht der Fall, weil wir dauerhaft richtig und gut besoldet haben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ein letzter Satz in die Richtung der Berufsverbände: Ich weiß, Sie haben für Ihre Mitglieder hart gekämpft, manchmal sogar mit sehr harten Bandagen. (Martin Wagle (CSU): Das stimmt!) Wir haben Auseinandersetzungen geführt, die man in der Demokratie aushalten muss. Ich sage aber: Ab dem heutigen Tag müssen wir zur Sachpolitik zurückkehren. Wir müssen verbal abrüsten und uns um das kümmern, was wichtig ist, nämlich um den öffentlichen Dienst – und damit auch um die Beamtinnen und Beamten und deren Zukunft. Dazu fordere ich Sie auf. Ich reiche Ihnen gern die Hand. Wir sollten wieder an einem Strang ziehen, wenn es geht, natürlich in eine Richtung. Es wird wieder besser werden. Zum Schluss: Die Verzögerung der Tarifanpassung ist schmerhaft. Diese Entscheidung hat auch uns keinen Spaß gemacht. Aber sie ist notwendig. Ich möchte es noch einmal betonen: Bayern besoldet seine Beamtinnen und Beamten seit Jahren angemessen und gut. Sie können sich darauf verlassen, dass dies auch in Zukunft so sein wird. Sie können sich darauf verlassen, dass die Besoldung passt, dass die Beihilfe und dass die Pension in ihrem Sinne geregelt werden. Wir haben es immer so gesagt: Das sind die Grundfesten des Berufsbeamtentums. Darauf können sie sich verlassen. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin: Frau Kollegin Verena Osgyan für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Verena Osgyan GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatssekretär, Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Jahren verliefen die Gesetzesberatungen über die Anpassung der Bezüge immer relativ einvernehmlich. Wir haben alle mit gutem Recht den öffentlichen Dienst gelobt, unseren Beamtinnen und Beamten gedankt – das möchte ich heute auch wieder tun – und meistens der Anpassung zugestimmt. Ich habe das Gefühl, das wird diesmal anders werden. Der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder ist am 14. Februar 2026 erfolgt; seit April ist er in Kraft. Dass das Gesetz über die Anpassung der Bezüge erst jetzt, Ende Juli, zur Ersten Lesung kommt, zeigt doch schon, welchen Stellenwert die Beamtinnen und Beamten derzeit – ich sage bewusst: derzeit – bei der Bayerischen Staatsregierung haben. Man kann sie offenbar getrost am ausgestreckten Arm verhungern lassen. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU) Ich möchte hier gar nicht auf einzelne Regelungen im Detail eingehen; das bleibt der Beratung im Ausschuss vorbehalten. Schaffung eines Landesamts für Bevölkerungsschutz, Zulagen für besondere Berufsgruppen – darüber werden wir noch ausführlich diskutieren müssen. Aber man muss schon sagen: Die Entscheidung, die Anpassung der Beamtenbesoldung erst sechs Monate nach Inkrafttreten des Tarifabschlusses umzusetzen, ist ein beispielloser Affront gegenüber den Beamtinnen und Beamten. In den vergangenen Jahren wäre so etwas undenkbar gewesen. Und: Es ist ein Affront mit Ansage. Sie haben es in der Koalition schließlich schon im November 2025 besprochen. Zum damaligen Zeitpunkt war ein Tarifabschluss noch nicht in Sicht und schon gar nicht festgeschrieben. Wir, die grüne Landtagsfraktion, haben uns von Anfang an gegen die Verzögerung der Anpassung ausgesprochen und stattdessen beantragt, den Tarifabschluss unverzüglich auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Wir müssen auch klar sagen: Das ist nicht die einzige Schieflage. Auch die Übertragung des Sockelbetrags als soziale Komponente scheint unzureichend umgesetzt zu sein. Und: Die Berechnungsgrundlage des Ganzen hält offensichtlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr nicht stand. Das müssen wir rückwirkend auch noch einmal betrachten. Offensichtlich gibt es erhebliche Zweifel an der Verfassungsfestigkeit dieses Gesetzentwurfs. Das müssen wir in den Ausschüssen noch einmal sehr gezielt prüfen. Ich möchte daran erinnern: Die Beamtenbesoldung ist eine Pflichtaufgabe des Staates. Das hätte bereits im Entwurf des Haushalts berücksichtigt werden müssen. Der Beamtenbund schäumt jetzt und sagt: Das hier ist ein bereits bestehendes verfassungsrechtlich erhebliches Alimentationsdefizit, das nicht behoben, sondern fortgeschrieben und vertieft wird. – Dem ist eigentlich wenig hinzuzufügen. Es ist auch nicht die Besoldung allein. Ich möchte daran erinnern, dass es in den letzten Monaten mehr und mehr Zumutungen für die bayerischen Beamtinnen und Beamten gegeben hat. Das sind zum Beispiel die Ankündigung, pauschal 10.000 Stellen zu streichen, oder die Kürzung der familienpolitischen Teilzeit. So wird man nicht zum Familienland Bayern. (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN) Kolleginnen und Kollegen, es ist völlig klar, dass wir uns der Haushaltslage anpassen müssen. Dafür wird man kreativ sein müssen. Aber einfach mit dem Rasenmäher an die gesamte Beamtenbesoldung zu gehen, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Also, Frau Kollegin! Rasenmäher!) ist nicht nur nicht kreativ, sondern das ist einfach auch ein Affront gegenüber Menschen, die den Staat am Laufen halten. Wenn wir schnellere Prozesse und eine bessere Servicequalität wünschen – eine Aufgabe, die uns allen nicht zuletzt die Enquete-Kommission "Bürokratieabbau" ins Stammbuch geschrieben hat und die wir kürzlich anhand eines Antrags im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes noch einmal bekräftigt haben –, dann dürfen wir nicht bei den Menschen sparen, die das alles umsetzen sollen. (Beifall bei den GRÜNEN) Der Gesetzentwurf sendet hier ein völlig falsches Signal und zeigt mangelnde Wertschätzung. Ich kann bloß sagen: Wenn jetzt über die GKV-Reform gesprochen und anhand dessen das Beamtentum wieder gelobt wird, dann ist das an dieser Stelle eine reine Nebelkerze, wenn die bayerischen Beamtinnen und Beamten stattdessen reale Einbußen in der Besoldung haben. Was ich am schlimmsten finde – ich muss das leider noch einmal zitieren –: Der Ministerpräsident ist sich dann auch nicht zu schade, die Beamtinnen und Beamten öffentlich zu beleidigen, wenn es einer bestimmten Zielgruppe dienen könnte. Vor der Vbw hat Ministerpräsident Söder erst letzte Woche gesagt: Wenn Sie mittags um vier bei einer Behörde anrufen oder ChatGPT fragen, wo bekommen Sie die freundlichere Antwort? – So kann man Menschen wirklich trefflich demotivieren. (Beifall bei den GRÜNEN) Machen wir es besser. Unsere Beamtinnen und Beamten sind ein Schatz, den es zu pflegen gilt. (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Sie leisten jeden Tag eine essenzielle Arbeit, sie sichern Bildung, Infrastruktur und Verwaltung. Da sollten wir sie doch motivieren, bestärken und Anreize schaffen, anstatt ihnen ins Gesicht zu lachen. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht zustimmen. Ich freue mich sehr über die Beratung in den Ausschüssen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Es gibt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Julian Preidl. Bitte schön.

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Julian Preidl FREIE WÄHLER

Frau Kollegin Osgyan, Sie sprechen davon, wir würden die Beamten in Bayern am langen Arm verhungern lassen. Ich denke, das trifft auf keinen Fall zu, weil diese trotz dieser Verschiebung von sechs Monaten nicht verhungern werden. Sie sagten auch: Man muss kreativ werden, um im Haushalt noch mehr Geld zu finden. – Nennen Sie mir bitte drei Möglichkeiten, woher wir dieses Geld bei angespannter Haushaltslage holen sollen. Wo sollten wir das Geld herkriegen? Denn bislang habe ich von Ihnen bloß (Zuruf von den GRÜNEN) ziemlich populistische Aussagen gehört, aber keine Lösungsansätze. (Zurufe)

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Verena Osgyan GRÜNE

Wir haben einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Das haben Sie auch getan. Sie haben aber bei der gesamten Besoldung gekürzt, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wir haben nicht gekürzt!) und es ist Ihre Aufgabe als regierungstragende Fraktionen, eine angemessene Alimentierung gemäß den verfassungsgemäßen Grundlagen sicherzustellen. Mehr muss ich zu dieser Sache nicht sagen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Was für eine Wortwahl!) Von wegen "nicht am ausgestreckten Arm verhungern lassen": Was sind denn sechs Monate ohne Anhebung der Besoldung? Sie haben selbst gesagt, dass das 600 Millionen Euro weniger für die Beamtinnen und Beamten bedeute. Das ist erheblich, das ist viel. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sie wollen doch die Beamten in die gesetzliche Versicherung reinbringen! Das ist eine Kürzung um 20, 30 %!) Ich finde es ziemlich lächerlich, (Weitere Zurufe des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) dass Sie da jetzt Ablenkungsmanöver machen und Diskussionen aus dem Bund heranziehen, –

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Tobias Reiß

Herr Kollege Locke, bitte!

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Verena Osgyan GRÜNE

– wenn Sie in Bayern kürzen. Da brauchen Sie auch nicht hereinzurufen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das ist doch die Wahrheit!) Das liegt auf der Hand. An dieser Stelle muss ich einfach auch sagen: Diese ganzen Ablenkungsmanöver sind mehr als lächerlich. Die Beamtinnen und Beamten wissen sehr genau, was sie von dem Ganzen zu halten haben. Sprechen Sie mit dem Beamtenbund; der hat sehr deutliche Stellungnahmen abgegeben. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Die finden Ihre Idee von der gesetzlichen Krankenversicherung gut!) Die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes ist anzuzweifeln. Ich bin sehr gespannt, wie das weitergeht; ich habe gelesen, dass es an dieser Stelle schon 60.000 Einsprüche gibt. Schauen wir einmal weiter, aber ich glaube, Sie kommen da nicht so gut durch, wie Sie jetzt denken. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Als Nächster hat der Kollege Lindinger für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

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Christian Lindinger FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, mit der Aussage "am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen" haben wir die Sachebene verlassen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig!) Wenn man schon bekrittelt, dass die Anpassung sechs Monate zu spät komme, dann fehlt mir jedes Verständnis für die Aussage, dass man dem Gesetzentwurf nicht zustimme. Ich würde sagen: Lieber spät als nie. Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Beamtenbezüge für 2026 bis 2028. Es geht um die Frage, wie wir als Staat unserer verfassungsrechtlichen Pflicht nachkommen, die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgung unserer Ruhestandsbeamten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 16 des Bayerischen Besoldungsgesetzes bzw. aus Artikel 4 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes, und sie ist Ausdruck des Alimentationsprinzips, das den öffentlichen Dienst seit vielen Jahrzehnten trägt. Wir beschließen heute die Tarifübertragung. Es ist im Eifer des Gefechts – die Vorredner hatten es schon erwähnt – vielleicht bei dem einen oder anderen untergangen: Wir übernehmen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zwar zeitverzögert, aber eins zu eins für unsere Beamtinnen und Beamten. Das war nicht immer selbstverständlich. Ich kann mich in meiner über vierzigjährigen Beamtenlaufbahn an Zeiten erinnern, in denen bei schwieriger Haushaltslage die Tarifabschlüsse nicht vollständig übertragen wurden. (Michael Hofmann (CSU): Aha!) Heute ist das anders. Wir übernehmen sie eins zu eins, und das ist gut so. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir dieses Prinzip fort: 2,82 % ab dem 1. Oktober 2026, 2 % ab September 2027 und noch einmal 1 % ab Januar 2028. Für die Anwärterinnen und Anwärter gibt es systemgerecht feste Erhöhungsbeträge von 60 Euro in 2026, weiteren 60 Euro in 2027 und noch einmal 30 Euro in 2028. Zu den Gründen, warum die zeitliche Verschiebung notwendig war: Wir müssen ehrlich sein; die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Der Staat kann nur Geld ausgeben, das unsere Wirtschaft verdient. Deshalb mussten wir im Doppelhaushalt schmerzhafte Einsparungen vornehmen. Dazu gehören die Abschaffung des Kinderstartgeldes, das Moratorium bei den Neueinstellungen und eben die Verschiebung der Besoldungserhöhung um sechs Monate. Diese Verschiebung spart dem Staat in diesem Jahr 600 Millionen Euro, Geld, das bei den Beamtinnen und Beamten natürlich fehlt, zeitgleich aber ein notwendiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist. In einigen Einzelplänen des Doppelhaushaltes konnten wir nicht einmal den inflationsbedingten Ausgleich vollständig abbilden. Das zeigt, dass die schwierige haushälterische Lage jedem Ressort Einschnitte abverlangt. Wir stehen klar und unmissverständlich zum Berufsbeamtentum. Als FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion und als Regierungskoalition zusammen mit der CSU stehen wir klar zu einer leistungsfähigen Verwaltung und zu einem starken Berufsbeamtentum. Gerade jetzt, wo im Bund diskutiert wird, Beamte in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzubeziehen, ist es wichtig, das bewährte System der Alimentation zu schützen. Ein starker öffentlicher Dienst ist unabdingbar für die Funktionsfähigkeit von Staat und Demokratie, besonders in diesen Krisenzeiten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass die Beamtinnen und Beamten die Tarifsteigerung vollständig erhalten, auch wenn sie zeitlich verschoben werden musste. (Beifall bei den FREIEN WÄHERN) Unser Ziel ist aber auch eine Ausgleichszahlung bei wirtschaftlicher Erholung. Wir FREIE WÄHLER setzen uns dafür ein, dass die Beamtinnen und Beamten zum Zeitpunkt eines wirtschaftlichen Aufschwungs eine Ausgleichszahlung erhalten. Damit soll die Differenz zwischen ausgezahlten und nicht ausgezahlten Erhöhungen kompensiert werden. Es ist ein klares Signal: Wir stehen zu unseren Beamtinnen und Beamten. Wir stehen zu einem starken öffentlichen Dienst. Wir stehen zu einer verlässlichen Besoldungspolitik. Wir sind ein verlässlicher Arbeitgeber. Zusammenfassend: Der Gesetzentwurf ist verfassungskonform, finanzpolitisch verantwortbar und systemgerecht. Er wahrt das Alimentationsprinzip, übernimmt die Tarifabschlüsse vollständig und schafft Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Ich danke unseren Beamtinnen und Beamten ganz besonders für die hervorragende Arbeit und den hervorragenden Dienst, den sie für unseren Freistaat leisten. Ich bitte daher um breite Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Christiane Feichtmeier das Wort. Bitte schön.

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Christiane Feichtmeier SPD

Wertes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meiner Rede heute gleich zu Beginn einen Appell aus unserem Dringlichkeitsantrag an Sie richten: Nehmen Sie die sechsmonatige Verzögerung zurück, und beenden Sie den Kollisionskurs gegen die Beamtinnen und Beamten in Bayern. (Beifall bei der SPD) Zeigen Sie ihnen, dass sie den Respekt verdienen, den die Staatsregierung ihnen bisher schuldig geblieben ist. Auch der in der Zwischenzeit verabschiedete Doppelhaushalt 2026/2027 hat deutlich gezeigt, wo die Prioritäten der Staatsregierung liegen – leider nicht im öffentlichen Dienst. Dabei stecken allein rund sieben Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes in diesem Haushalt. Das ist auf Initiative der SPD im Bund durchgesetzt worden. Spätestens seit Ende März ist klar, dass die Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst gar nichts mit der sogenannten schwarzen Null zu tun haben, weil die Rücklagen aus dem Haushaltsjahr 2025 für die Finanzen im Jahr 2026 zur Verfügung stehen. Dabei ist der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar dieses Jahres ein fairer Abschluss, der von den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft gemeinsam verhandelt worden ist. Was macht die Bayerische Staatsregierung? – Sie erklärt unseren Beamtinnen und Beamten: Ihr bekommt dasselbe, aber ein halbes Jahr später. Wir müssen alle sparen. Das ist euer Beitrag für den Freistaat Bayern. – Von Gleichbehandlung gegenüber den Tarifbeschäftigten keine Spur. Ich möchte an dieser Stelle Herrn Finanzminister Füracker zitieren. Als er im Jahr 2022 das Gesetz zur Anpassung der Bezüge eingebracht hat, stellte er fest: "Bayern steht wie immer zu seinen Beamtinnen und Beamten. Wir haben angekündigt, diesen Tarifabschluss schnell umzusetzen und ihn zeit- und systemkonform auf den Beamtenbereich zu übertragen, wie immer. […] Ich weiß, was im öffentlichen Dienst geleistet wird. […] Deswegen bedanken wir uns alle miteinander bei unserem öffentlichen Dienst, insbesondere natürlich auch bei unseren Beamtinnen und Beamten, um die es heute mit der Übernahme der Tarifabschlüsse geht." Herr Staatssekretär Schöffel, es ist richtig, uns heute auch an dieser Stelle wieder zu bedanken. Wir sprechen über Menschen, die den Freistaat am Laufen halten. Das sind Lehrerinnen und Lehrer, die jeden Tag vor überfüllten Klassen stehen. Es sind Finanzbeamte, Richterinnen und Richter und Beschäftigte an den Hochschulen, die alle am Limit arbeiten. Wir reden über Menschen, die einen Eid auf unseren Freistaat geleistet haben. Wir reden beispielsweise über Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag ihr Leben aufs Spiel setzen, damit wir in Sicherheit leben können. Dieses Signal kommt in einer Zeit, in der Tausende Stellen im öffentlichen Dienst unbesetzt sind. Bayern, das sich so gerne als Vorreiter inszeniert, fällt zurück, nicht wegen fehlender Mittel, sondern wegen einer politischen Entscheidung, die Spaltung in Kauf nimmt, damit im Haushalt ein paar Zeilen besser aussehen. Das Funktionieren eines Staates ist aber Voraussetzung für eine stabile Demokratie und den Rechtsstaat. Wie sollen unsere Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in den Staat haben, wenn unser Staat nur noch mangelhaft funktioniert, weil er kaputtgespart wird? (Martin Wagle (CSU): Was ist das denn für ein Unsinn!) Ich spreche momentan mit vielen Betroffenen, die vor allem in den unteren und mittleren Besoldungsstufen beschäftigt sind und die zu Recht anmerken: Alles ist teurer geworden. Unsere Miete muss pünktlich bezahlt werden. Die Gehaltserhöhung wäre bei mir dringend erforderlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern braucht einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Dieser braucht eine Staatsregierung, die ihn nicht als Steinbruch für Haushaltslöcher missbraucht. Deshalb wiederhole ich sehr gerne zum Ende meiner Rede nochmals meinen Appell: Nehmen Sie die sechsmonatige Verzögerung zurück und beenden Sie den Kollisionskurs gegen die Beamtinnen und Beamten in Bayern. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes haben Sie noch die Zeit dazu. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Widerspruch sehe ich keinen. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gülseren Demirel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerisches Gesetz zum Schutz von Grundrechten beim Vollzug der Abschiebungshaft (BayAHaftVollzG) (Drs. 19/11151) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Gülseren Demirel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns jetzt in der letzten Lesung unseres Gesetzentwurfs zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass in Bayern ein gesetzlicher Rahmen für den Vollzug der Abschiebungshaft beschlossen wird, der leider bis heute fehlt. Unser Gesetzentwurf greift die Frage auf: Wie geht ein demokratischer Rechtsstaat mit Menschen um, denen er die Freiheit entzieht, obwohl sie keine Straftat begangen haben? Wir wissen, dass es sich bei der Abschiebungshaft um eine Ultima Ratio handelt. Trotzdem geht es um keine Straftat, sondern um einen Verwaltungsakt, dem sich Betroffene entziehen wollen. An dieser Stelle muss der Rechtsstaat reagieren. In der Praxis bedeutet das trotzdem, dass es sich bei der Abschiebungshaft nicht um eine Strafhaft handelt. Kolleginnen und Kollegen, bisher gab es in Bayern eine Einrichtung für Abschiebungshaft in Eichstätt mit ungefähr 90 Plätzen. Mittlerweile haben wir aber noch mehr. In Hof gibt es eine weitere Einrichtung für Abschiebungshaft, und in Passau wird es eine geben. Damit ist das Thema so gravierend, dass wir dafür einen Gesetzesrahmen brauchen. Der Freiheitsentzug gehört zu den schwersten Eingriffen in die Grundrechte, die der Staat überhaupt vornehmen kann. Wer Menschen einsperrt, übernimmt eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung kann man nicht auf Hausordnungen, auf Verwaltungsvorschriften und die behördliche Praxis übertragen. Diese Verantwortung gehört in ein Gesetz. Es ist ein parlamentarischer Auftrag, dafür zu sorgen, dass es das Gesetz gibt. Je intensiver Grundrechtseingriffe vorgenommen werden, desto klarer müssen die gesetzlichen Leitplanken sein. Genau darum geht es in unserem Gesetzentwurf. Wir verfolgen vier zentrale Ziele. Erstens muss die Abschiebungshaft Ultima Ratio bleiben. Behörden müssen verpflichtet werden, Alternativen zur Haft ernsthaft zu prüfen und ihre Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Zweitens wollen wir die Kommunikation mit der Außenwelt stärken. Dazu zählen der Zugang zu Telefon, Internet, Post, Rechtsberatung und die Besuchszeiten. Die Sprachvermittlung darf auch kein Gnadenakt sein. Das muss verbindlich geregelt werden. Drittens wollen wir mit unserem Gesetzentwurf die Grundrechte ausdrücklich absichern und damit auch Beschwerderechte und effektiven Rechtsschutz möglich machen. Viertens und letztens geht es uns darum, Transparenz und unabhängige Kontrollen durch Beiräte mit Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und Wohlfahrtsverbände einzurichten. Kolleginnen und Kollegen, dass dieser Handlungsbedarf besteht, ist keine Behauptung von uns. Das ist schon gerichtlich festgestellt worden. Es ist eine Forderung des Europäischen Gerichtshofs, der klargestellt hat, dass Abschiebungshaft kein Gefängnis wie bei Straftätern sein darf. Das ist auch vom Landgericht Coburg bestätigt worden. In der Beratung haben wir erlebt, dass die Regierungsfraktionen leider nicht davon überzeugt werden konnten. Was wollen Sie denn? Wollen Sie das nächste Gerichtsurteil abwarten, das Ihnen wiederum auferlegt, dass die Praxis der Abschiebungshaft in Bayern so nicht weitergehen kann? Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht so, dass wir als GRÜNE in Bayern das Gesetz neu erfinden. Das Gesetz ist schon in vielen Bundesländern umgesetzt. Wir sind keine Vorreiter, wenn wir das Gesetz verabschieden. Wir sind Nachzügler. Schleswig-Holstein hat es vorgemacht, Baden-Württemberg hat es vorgemacht, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben es vorgemacht. In Baden-Württemberg hat sogar ein CDU-Innenminister, Herr Strobl, dieses Gesetz mitgetragen.

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, Ihre Redezeit.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Lassen Sie uns daher, Kolleginnen und Kollegen, endlich zu diesem Thema eine Entscheidung treffen, mit der wir die rechtsstaatlichen Prinzipien umsetzen –

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Tobias Reiß

Kommen Sie bitte zum Ende, Frau Kollegin.

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Gülseren Demirel GRÜNE

– und Abschiebungshaft in einem rechtlichen Rahmen aufstellen und nicht mit Verordnungen wie in der Praxis. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Kollege Karl Straub für die CSU-Fraktion. Bitte.

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Karl Straub CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Zweiten und damit letzten Lesung. Wir haben hier beraten. Deswegen möchte ich abseits von dem, was ich in der Ersten Lesung gesagt habe, noch einmal auf andere Dinge eingehen. Der erste Punkt: Wer sitzt überhaupt in Abschiebungshaft? – Das sind Menschen, die jahrelange Gerichtsverfahren hinter sich haben und tatsächlich rechtsstaatlich – ich betone: nach bundesrechtlichen Vorgaben, die auch in den Jahren, als wir noch nicht an der Regierung waren, nicht geändert wurden – verurteilt wurden. Um es einmal ganz klar zu betonen: All diese Menschen, die in Abschiebungshaft sitzen, müssten hier nicht sitzen, sondern jeder von ihnen hätte die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Für mich als Integrationsbeauftragten ist das auch sehr, sehr wichtig; denn gerade für die gut integrierten Menschen ist es wichtig, dass der Rechtsstaat handlungsfähig ist. Gerade Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sagen genau das: dass Leute, die mehrfach aufgefordert wurden, freiwillig auszureisen, dies schlussendlich auch tun sollten. Es gibt ja verschiedene Diskussionen. Die AfD sagt, wir schieben zu wenig ab. Von der linken Seite kommt der Vorwurf, wir schieben zu viel ab. Teilweise gibt es immer wieder dieses Märchen, dass wir nur gut Integrierte abschieben. Das stimmt überhaupt nicht. Deswegen würde ich gerne einmal auf die Situation eingehen, die ich in Eichstätt gesehen habe, und auf das, was an diesem Tag, als ich Eichstätt besucht habe, los war. Es ging groß durch die Medien, dass eine Sammelabschiebung nach Afghanistan durchgeführt werden musste. Da waren 30 Leute, die teilweise schwere Straftaten begangen haben. In Eichstätt waren mutmaßlich 6 dieser Leute; ich habe es nicht verifiziert. Aber es waren zeitgleich 6 dieser Menschen, die schwerste Straftaten begangen haben; sie waren nicht mehr in Haft, aber sie haben Vergewaltigungen, Messerangriffe usw. begangen. Sie saßen in Eichstätt. Auch das muss man einmal sagen. Deswegen ist einmal ein großer Dank an die Justizvollzugsbeamten fällig, die diese Aufgabe leisten. Hier wirklich einmal ein großer Applaus! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch das sage ich ganz deutlich: Es ist ein probates Mittel, diese Abschiebungen noch zu vermeiden, indem man in der Abschiebungshaftanstalt eine neue Straftat begeht. Das haben unsere Justizvollzugsbeamten sehr gut im Griff. Es sind nicht nur diese Menschen, und wir müssen die Grundrechte einhalten; das ist selbstverständlich. Aber wir sollten nicht immer so tun, wie es teilweise von Frau Demirel dargestellt wird, dass hier Menschen einsitzen, die ganz zufällig am Ende eines Prozesses in der Abschiebungshaft landen. Dagegen verwehre ich mich sehr, sehr stark. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich verwehre mich nicht dagegen, dass wir das noch einmal anschauen. Ich bitte nur, das dann aus dem Blickwinkel derer zu machen, die hier täglich großartige Arbeit leisten. Ich glaube, wir müssen uns anschauen, wie wir das Ganze praxisgerecht umsetzen können. Abschiebungshaft – ich habe es gesagt – ist kein Selbstzweck. Frau Demirel, Sie waren auch in Eichstätt: Diese Dinge, die Sie ansprechen – Telefonie, die Verbindung nach außen, Kontakte zu Anwälten –, all das ist gegeben. Deswegen noch einmal sehr, sehr deutlich: Wir halten uns an die Grundrechte. Alles, was der EuGH vorgegeben hat, haben wir eingehalten. In dem Zusammenhang würde ich mir tatsächlich wünschen, dass so mancher EuGH-Richter, der diese Urteile fällt, sich einfach einmal die Situation vor Ort anschaut; denn eines möchte ich auch betonen: Auch der ganz normale Justizvollzug geschieht bei uns unter Resozialisierungsaspekten und ist absolut human. Deswegen noch einmal sehr, sehr deutlich diese Unterscheidung, dass Abschiebungshaft anders sein muss. Die Menschen, die bei uns im Justizvollzug sitzen, werden auch ansonsten gut und menschenwürdig behandelt. Wie gesagt, ich verwehre mich nicht dagegen, dass man sich das Ganze irgendwann noch einmal anschaut, aber ich würde dann gerne beide Blickwinkel einnehmen. Ich möchte eines betonen, und das ist ein Ranking – ich weiß nicht, ob man das besonders hervorheben will, aber wir haben morgen wieder einen Antrag –: Wir sind in Bayern, was die Durchsetzung von Rückführungen betrifft, spitze. Wie gesagt, das ist ein Ranking; ob man da immer die Nummer eins sein will – – Wir setzen bundesgesetzliche Regelungen eins zu eins um, und das ist absolut richtig. Ein Lob ans Innenministerium, ein Lob ans Justizministerium. Wir machen das alles richtig. Herzlichen Dank. Sie werden es gemerkt haben: Ich bin dafür, dass wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult, Herr Kollege. Frau Kollegin Demirel hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Herr Kollege Straub, erst einmal freut es mich, dass Sie ansprechen, dass Sie sich das Thema noch einmal genauer anschauen wollen. Ich nehme an, in Ihrer Rolle als Integrationsbeauftragter wollen Sie sich des Themas annehmen. Das ist schon einmal ein gutes Zeichen. Das zeigt auch, dass Sie das Gefühl haben, dass man da etwas unternehmen muss. Aber ich verwehre mich dagegen, dass Sie uns aufgrund unseres Gesetzentwurfs unterstellen, dass wir damit gerechtfertigte Abschiebungen verhindern wollen. Darum geht es in unserem Gesetzesentwurf gar nicht Ein Rechtsstaat muss, wenn die Rechtsmittel ausgeschöpft sind, natürlich zeigen, dass er auch durchsetzen kann. Darum geht es überhaupt nicht. Das Nächste ist: Ich war mehrmals in Eichstätt. Sie nennen das Beispiel mit dem Vergewaltiger. Ich weiß, wenn die CSU solche Beispiele bringt, emotionalisiert das die Leute immer sehr, und dann glauben Sie, dass Sie die Leute auf Ihrer Seite haben. Ein Vergewaltiger sitzt aber nicht in Eichstätt. Das geht gar nicht. Eichstätt ist für die Abschiebungshaft bestimmt. Der Vergewaltiger sitzt im Strafvollzug, und da gehört er auch hin.

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Tobias Reiß

Ihre Redezeit ist zu Ende, Frau Kollegin.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Daher kenne ich die Fälle nicht, die Sie hier gerade aufgezeigt haben. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU)

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Karl Straub CSU

Erstens einmal habe ich Ihnen in der Rede in keiner Sekunde unterstellt, dass Sie nicht abschieben wollen. Ich habe das in der letzten Rede schon gesagt. Herr Schuberl, Sie hatten letztes Mal eine Zwischenbemerkung, und Sie, Frau Demirel, haben es betont. Ich bin auf Veranstaltungen mit Parteimitgliedern der GRÜNEN, insbesondere der Grünen Jugend gewesen, wo ich einen ganz anderen Eindruck von der Sache bekommen habe. Das müssen Sie dann innerparteilich klären, nicht hier. (Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Zum Zweiten, Frau Demirel. (Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE) – Michael Hofmann (CSU): Jetzt hören Sie halt mal zu!) Hören Sie zu! (Gülseren Demirel (GRÜNE): Das sagt der Richtige! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Frau Demirel, ich habe auch zugehört, habe auch bei minus 15 Sekunden überhaupt nichts gesagt. Zum Zweiten habe ich sehr deutlich gesagt, dass die, die in Abschiebehaft sitzen, schon wieder auf freiem Fuß sind und ihren Vollzug hinter sich haben. Aber trotzdem kann ein Gefühl aufkommen, wenn ich weiß, dass sechs Menschen hier sind, die irgendwann schon mal große Straftaten begangen haben, und dass das für die Justizvollzugsbeamten nicht ganz einfach ist. Das habe ich hier betont. (Beifall bei der CSU) Vielleicht noch eine Sekunde.

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Tobias Reiß

Herr Kollege!

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Karl Straub CSU

Freiwillige Ausreise wird sogar noch finanziell unterstützt. Das ist sehr umstritten. Aber wie gesagt: Die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise besteht.

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Tobias Reiß

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende!

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Karl Straub CSU

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Für die AfD-Fraktion: Kollege Rene Dierkes, bitte. (Beifall bei der AfD)

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Rene Dierkes AfD

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute behandeln wir einen Gesetzentwurf der GRÜNEN, der aus Bayern ein Abschiebehotel machen soll, ganz nach dem Vorbild vom grün-schwarz regierten Baden-Württemberg. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, weg von einer notwendigen, konsequenten Remigrationspolitik und hin zu einem weiteren linken Ideologieprojekt, das unsere Sicherheit und unseren Rechtsstaat verhöhnt. Abschiebehaft ist keine Strafe. Sie ist eine administrative Maßnahme, um sicherzustellen, dass Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder die straffällig geworden sind, auch tatsächlich abgeschoben werden können. Entsprechend hoch sind die gesetzlichen Hürden. Genau das wird allerdings mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN systematisch untergraben. Schauen wir uns die Kernpunkte dieses Gesetzentwurfs im Einzelnen an. Der Entwurf erklärt bereits in Artikel 2, dass die Vermeidung der Abschiebehaft zum Grundsatz erklärt werden soll. Das ist genau das Gegenteil dessen, was wir brauchen: Wir brauchen mehr Haftplätze und eine konsequente Vollstreckung, nicht weniger. In Baden-Württemberg gibt es dieses Gesetz seit über zehn Jahren. Die Folge: Viele geplante Abschiebungen scheitern weiterhin, die Kooperationsbereitschaft der Betroffenen ist entsprechend gering und die Pull-Faktoren für illegale Migration sind entsprechend hoch. Statt mehr Rückführungen zu ermöglichen, wird hier ein Rahmen geschaffen, um Abschiebungen zu erschweren. Dann die weiteren Regelungen: Tagsüber sollen sich die Untergebrachten frei bewegen dürfen, auch im Außenbereich. Sie sollen Kleidung nach ihrer Wahl tragen dürfen, Handys nutzen, kostenlos Internet bekommen, Zeitungen und Medien beziehen. Es soll großzügige Besuchszeiten geben, eine Seelsorge, kulturelle und religiöse Rücksichten bei der Verpflegung und Freizeit und natürlich keine Arbeitspflicht, aber dafür freiwillige Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist kein Haftvollzug – das ist ein Abschiebehotel auf Staatskosten. In Baden-Württemberg sehen wir die praktischen Folgen solcher Regelungen. Mit Handys und Internet können Kontakte zu Schleppern gepflegt werden, können Fluchtpläne geschmiedet und Widerstand organisiert werden. Die großzügigen Rechte bei Post, Besuchszeiten und Medien erschweren die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Besonders dreist ist zudem Artikel 12 des Gesetzentwurfs: Während der Anhängigkeit einer Petition soll von einer Abschiebung abgesehen werden. Das bloße Einreichen einer Petition, oft durch linke Beratungsstellen initiiert und ohne Erfolgsaussicht, wird zum automatischen Hemmnis bei der Abschiebung. Das ist eine Einladung zum Missbrauch. Jeder, der abgeschoben werden soll, reicht dann einfach mal schnell eine Petition ein und gewinnt monatelang Zeit. In der Praxis führt das zu endlosen Verzögerungen, während unsere Behörden machtlos zusehen. Genau das erleben wir hier bereits jetzt, und dieser Entwurf soll das auch noch gesetzlich zementieren. Besonders perfide ist auch der vorgesehene Beirat in Artikel 13. Vertreter der Kirchen und der freien Wohlfahrtspflege sollen mitwirken und die Einrichtungen kontrollieren dürfen. Viele dieser Organisationen treten seit vielen Jahren für eine offenere Migrationspolitik ein und behindern Abschiebungen proaktiv. Wollen wir wirklich, dass solche staatszersetzenden Gruppen Einfluss auf den Vollzug der Abschiebehaft bekommen? – Dann würde man den Bock zum Gärtner machen. (Beifall bei der AfD) Schließlich räumt der Entwurf ein, dass höhere Kosten entstehen könnten. Ach, sowas! Natürlich: Mehr Personal für Schulungen, Sozialdienste, Rechtsberatung durch NGOs, großzügige Ausstattung – das bezahlt natürlich am Ende der bayerische Steuerzahler. Während unsere eigenen Bürger unter steigenden Kosten für Migration, an Wohnungsknappheit und Sicherheitsproblemen leiden, sollen wir hier ein weiteres Luxusprogramm für Abzuschiebende finanzieren. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Vertreter der Parteien, die links von uns stehen, haben mit ihrer jahrelangen Politik die Masseneinwanderung ermöglicht und die Probleme erst geschaffen. Jetzt wollen die GRÜNEN notwendige Konsequenzen mit einem "humanen" Gesetz kaschieren. – Das ist zynisch. Es geht nicht um echten Grundrechtsschutz. Der ist ohnehin durch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet. Es geht den GRÜNEN wie immer darum, den Vollzug der Abschiebung so unattraktiv wie möglich zu machen, um unser Land mit kulturfremden Ausländern besiedeln zu können. Als AfD sagen wir ganz klar: Wir brauchen eine harte Abschiebepolitik, mehr Haftplätze, schnellere Verfahren, weniger Rechte für diejenigen, die unser Land missbrauchen, und vor allem konsequente Rückführungen statt Kuschelbedingungen. Was in Baden-Württemberg nicht funktioniert, sollten wir in Bayern nicht kopieren. Abdul, Ahmed und Konsorten lachen bereits jetzt über den viel zu schlaffen Abschiebevollzug in Bayern. Die Bayern haben aber ein Recht auf einen funktionierenden und starken Rechtsstaat, der zuerst die eigenen Bürger schützt und nicht die Interessen von Menschen, die hier kein Bleiberecht haben. Gegenüber Abschiebeverweigerern gilt es, endlich null Toleranz zu zeigen. Das schulden wir nicht nur den Bürgern im Allgemeinen, sondern vor allem auch den zahlreichen Opfern grausamer Verbrechen und deren Angehörigen. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Herr Kollege Dierkes, ich möchte Sie bitten, dass Sie sich in Ihrer Wortwahl der Würde des Hauses anpassen und beispielsweise nicht die Organisationen der freien Wohlfahrtspflege als staatszersetzend bezeichnen. Die leisten hier im Land eine wichtige Arbeit. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Herr Kollege Hold.

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Alexander Hold FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Rechtsstaatlich und emotionslos betrachtet sind wir uns ja eigentlich einig, dass Abschiebehaft etwas anderes ist als Strafhaft, und allein dem Zweck dient, die nicht freiwillige Ausreise zu sichern. Dann darf man aber eben auch nicht aus dem Auge verlieren, dass Abschiebehaft vermeidbar ist, nämlich schlicht und einfach durch freiwillige Ausreise. Tut der Ausreisepflichtige das nicht, dann ist es eine zwingende Aufgabe des Rechtsstaats, bestehende und vollziehbare Ausreiseverpflichtungen auch durchzusetzen. Weil das Ganze allerdings nichts mit Strafe zu tun hat, dürfen natürlich die Grundrechte der Betroffenen nur soweit wie erforderlich eingeschränkt werden. Deshalb normieren sowohl die Europäische Union als auch § 62a des Aufenthaltsgesetzes, dass die Abschiebehaft eben in speziellen Haftanstalten und unter besonderen Haftbedingungen durchzuführen ist. Und ja, man kann diese besonderen Haftbedingungen durchaus in einem eigenen Gesetz normieren. Die Praxis in Bayern zeigt, dass es auch ohne ganz gut funktioniert. Aber ich nehme gerne den Ball des Kollegen Straub auf, dass wir uns da insoweit gerne noch mal Gedanken machen. Wenn man es aber gesetzlich normieren will, dann sollte es mehr sein als ein Entwurf aus dem verstaubten Archiv der letzten Legislaturperiode. Wir ringen doch allerorten um Entschlackungen unserer Normenvielfalt. Dann müsste es wirklich etwas anderes sein. Aber Ihr Entwurf ist einfach voll von teils unnötigen, teils aber auch nicht praktikablen Regelungen. Zum einen – ich habe es in der Ersten Lesung schon gesagt – ist das Gesetz unnötig aufgebläht. Der ganze Artikel 1 ist im Grunde unnötig. Da steht unnötigerweise wörtlich, was schon in § 62a des Aufenthaltsgesetzes steht, nämlich die Erforderlichkeit spezieller Haftanstalten. Dann steht da, dass die Abschiebehaft unzulässig ist, wenn ihr Zweck durch mildere Mittel erreicht werden kann. Auch das steht schon drin. Auch die Aufzählung, wann die Voraussetzungen für die Inhaftierung von Jugendlichen, von Minderjährigen und Familien vorliegen, stehen letzten Endes auch schon im § 62a des Aufenthaltsgesetzes, und zwar klarer und dort, wo es materiell hingehört. Denn ein Vollzugsgesetz dient eben nicht dazu, die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung einer Abschiebehaft zu normieren, sondern dazu, den Vollzug einer bereits richterlich angeordneten Abschiebehaft zu regeln. Die materielle Regelung wird eben im Aufenthaltsrecht getroffen. Es hat überhaupt keinen Sinn, das alles hier zu wiederholen. Wer es mit schlanken Normen ernst meint, sollte so etwas tunlichst nicht vorlegen, und wir sollten es auch nicht beschließen. Was die Haftbedingungen angeht, so dürfen eben nur Beschränkungen auferlegt werden, die unumgänglich sind. Das steht in Ihrem Gesetzentwurf. Interessanterweise geht das weit über alle Regelungen und Forderungen der EU-Richtlinie und auch des EuGH hinaus. Das steht auch nicht in den anderen Ländergesetzen, die Sie hier immer so schön zitieren. Dort steht überall "erforderlich". "Unumgänglich" oder "erforderlich" bedeutet einen riesigen Unterschied. "Unumgänglich" überfordert den Vollzug schlicht und einfach, weil jede einzelne Maßnahme in einer Art und Weise wasserdicht begründet werden müsste, dass das Vollzugspersonal gar nicht mehr nachkäme. Ich gebe dem Kollegen Straub völlig recht: Man kann dem Vollzugspersonal nicht genug für seine wirklich schwierige und bestens geleistete Arbeit danken. Das Vollzugspersonal wäre unter dem Strich einfach überfordert. Auch was Sie sonst fordern wie Informationspflichten, Rücksicht auf religiöse und alterstypische Belange, auf ethnische Zugehörigkeit, Verpflegung und Freizeit überfordert einerseits das Personal. Andererseits muss man auch ganz ehrlich sagen: Abschiebehaft dient nicht der Integration, Abschiebehaft dient letztlich der Durchsetzung eines staatlichen Anspruchs, und zwar so schnell wie möglich. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Da ist es einfach aus meiner Sicht zu weit gesprungen und zu viel verlangt, wenn wir hier weit über das hinausgehen, was der EuGH fordert, wenn wir nämlich letztlich eine Wohlfühlhaftanstalt normieren wollten. Das hat keinen Sinn und ist absolut kontraproduktiv wie der gesamte Gesetzentwurf. Er ist weder ein Beitrag zur Verbesserung der Rechtslage noch zur Entbürokratisierung und Vermeidung unnötiger Normenflut und schon gar nicht zur Verbesserung der Situation der Abschiebehäftlinge. Wir lehnen den Gesetzentwurf deshalb nach wie vor ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Als nächster Redner für die SPD-Fraktion Kollege Horst Arnold, bitte.

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Horst Arnold SPD

Herr Vorsitzender, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dierkes, in dem Zusammenhang christliche Kirchen als staatszersetzende Gruppe zu nennen, ist wohl eher der Terminus von Salafisten als von irgendjemand anderem, der auf dem Boden der Verfassung steht. Ich bitte Sie, diesen entsprechenden Ausspruch zurückzunehmen oder sich dazu zu bekennen, dass Sie in der Tat nicht auf dem Boden der Verfassung stehen. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN – Zuruf von der AfD) Zu diesem Gesetzentwurf selbst. Ich war selbst neun Jahre lang als Ermittlungsrichter für Zirndorf zuständig; das ist die Zentrale Aufnahmestelle. Ich habe täglich Abschiebehaftbefehle erlassen bzw. darüber entschieden. Ich weiß also, worum es geht. Wenn ein Abschiebehaftbefehl erlassen worden ist, ist die Sache klar: Dann muss die Person in eine Abschiebehaftvollzugsanstalt einrücken. Zum einen regelt es das Gesetz so, zum anderen ist im Hinblick auf die Urteile des EuGH, die dazu ergangen sind, streng zwischen Strafhaft und Abschiebehaft zu unterscheiden; deshalb muss er in eine Abschiebehaftanstalt gehen. Die Strafhaft hat natürlich einen Zweck, nämlich die Resozialisierung – das hat Kollege Hold schon richtig angesprochen –, während die Abschiebehaft eigentlich dazu dient, einen vollziehbaren Akt vorzubereiten und zu sichern. Allerdings wissen wir im Rahmen unserer Grundrechtslehre auch, dass gravierende Eingriffe in den Freiheitsentzug humanitär zu gestalten sind. Artikel 1 des Grundgesetzes brauche ich nicht zu nennen: Die Würde des Menschen ist unantastbar. – Dieser Abschiebehaftvollzug ist also tatsächlich auch humanitär zu gestalten. Ich denke, dass dieser Gesetzentwurf ein Versuch der humanitären Gestaltung des Abschiebevollzugs ist. Ich glaube auch, dass in diesem Zusammenhang die rechtsstaatliche Sicherheit dadurch gewährleistet ist, dass solche gravierenden Eingriffe bei der Freiheitsentziehung nicht nur durch Verordnungen oder Dienstanweisungen, sondern tatsächlich durch ein Gesetz geregelt werden. Das ist auch tatsächlich notwendig, weil das Landgericht Coburg am 7. November 2022 zur Unterbringung eines Abzuschiebenden in der JVA gesagt hat: Der kann dort nicht untergebracht werden, weil sie nämlich nicht dem Status einer entsprechenden Anstalt entspricht. – Man hat damals die JVA Eichstätt einfach in eine Abschiebehaftanstalt umgewidmet, aber sonstige Methoden wie Verschlusszeiten, Handyverbot, Anwaltszugang und Hauskleidung beibehalten. All diese Problematiken hat man nicht bedacht. Natürlich hat sich in der Zwischenzeit auf Verwaltungsebene einiges geändert und gebessert, aber zwischendurch – das muss man doch sagen – wäre es besser gewesen, man hätte diese Umstände der freiheitsentziehenden Maßnahme auch in ein Gesetz gekleidet bzw. fundiert festgelegt nach dem Prinzip, dass grundrechtsintensive Eingriffe im Rahmen der Wesentlichkeitstheorie tatsächlich vom Gesetzgeber zu bestimmen sind. Das haben auch einige Gesetzgeber gemacht; das ist angesprochen worden. Baden-Württemberg hat sich weniger schwergetan. Insbesondere hat man auf die Erste Lesung verzichtet; das waren die GRÜNEN und die CDU. Im Gegensatz zu dem, was in diesem Kontext behauptet worden ist, dass in Baden-Württemberg wegen dieses Gesetzes die Welt untergeht, ist genau das Gegenteil der Fall. Vor dem Hintergrund der Chancenlosigkeit der Realisierung dieses Gesetzes, aber in dem Bewusstsein, dass in der Tat die Gestaltung des Abschiebehaftvollzugs notwendig ist, wird sich die SPD-Fraktion positiv zu diesem Gesetzentwurf äußern, weil es der richtige Impuls ist, der auch schon angekommen ist, hier ein Abschiebehaftvollzugsgesetz zu schaffen, bei dem das Parlament das Wesentliche regelt. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie am Rednerpult, Herr Kollege; wir haben noch eine sehr knappe Zwischenbemerkung von Herrn Kollege Dierkes.

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Rene Dierkes AfD

Sehr geehrter Herr Kollege Arnold, ich werde überhaupt nichts zurücknehmen. Der Begriff "staatszersetzend" bezog sich ausweislich meiner Rede – hätten Sie richtig zugehört, wüssten Sie das – auf die Praxis dieser genannten Einrichtungen, dass Abschiebungen verhindert werden sollen. Sie bezeichnen das offensichtlich nicht als staatszersetzend; Sie finden das offensichtlich gut und tolerieren das Verhalten. Deswegen meine Frage an Sie: Wie stehen Sie grundsätzlich dazu, dass die Ausreise von ausreisevollzugspflichtigen Ausländern und auch straffälligen Ausländern permanent von sogenannten Humanisten und linken Organisationen verhindert wird?

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Horst Arnold SPD

Ich war lang genug Bestandteil der bayerischen Justiz. Ich stehe dazu, dass ich einen Blick ins Gesetz werfe und feststelle: Erstens. Ein Abschiebehaftbefehl ist zu vollziehen. Zweitens. Es gibt Abschiebungsverbote und -hindernisse. Diese Abschiebungsverbote sind in § 60 des Aufenthaltsgesetzes hinreichend erwähnt. Darin steht auch, wenn es um schwere Straftaten wie Vergewaltigung usw. geht, wird dieses Verbot aufgrund der Systematik eingeschränkt. Ich habe in diesem Zusammenhang kein Problem damit, Recht und Gesetz anzuwenden. Dazu brauche ich Ihre verfassungswidrigen und verachtenden Äußerungen zu unserem System allerdings nicht – im Gegenteil: Ich lasse mich auch nicht davon irritieren. Rechtsstaat ist Rechtsstaat, und AfD ist Unrechtsstaat. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Herr Staatssekretär Sandro Kirchner hat für die Staatsregierung um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

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Sandro Kirchner

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Weil in der Debatte das eine oder andere aus dem Blickwinkel gefallen ist, möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, welche Situation wir vor noch nicht allzu langer Zeit hatten, als die bayerischen Kommunen die rote Fahne gehoben und darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie mit großen Herausforderungen durch die irreguläre Migration konfrontiert sind, dass es große Probleme hinsichtlich der Unterbringung, der Betreuung und der Integration gibt, die damit einhergehen, aber vor allem auch, dass sich die Gesellschaft stark verändert hat und gerade in den Kommunen große Diskussionen entstanden sind. Das sage nicht nur ich als Staatssekretär, wenn ich hier am Rednerpult stehe. Ich darf in Erinnerung rufen: Es war der grüne Landrat Marco Scherf, der die rote Fahne gehoben und auch in den Medien, in Talkshows darauf reagiert und erläutert hat, wie die Situation ist. Deswegen darf ich noch einmal feststellen, dass der Freistaat Bayern während dieser Zeit, aber auch aktuell immer auf eine Migrationswende hinweist und versucht, diese zu unterstützen. Wir sind sehr froh, dass die aktuelle Bundesregierung, insbesondere unser Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, eine Kehrtwende eingeleitet hat und wir feststellen, dass eine Migrationswende stattfindet, um die irreguläre Migration zu unterbinden und ihr ein Stück weit zu entgegnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich darf vielleicht ein paar Zahlen in die Diskussion einbringen, damit wir wissen, wo wir in Bayern stehen. 2020 bis 2025 haben wir mit 13.865 neuen Asylbewerbern, die zu uns gekommen sind, rund 57 % weniger als im Vorjahr, also mehr als eine Halbierung dieser Zahlen. Gleichzeitig stellen wir fest, dass viele Menschen, die kein Bleiberecht in unserem Land haben, das Land Bayern verlassen, am besten natürlich freiwillig, aber in der Konsequenz verbunden mit einer Abschiebung. Es ist völlig legitim, darüber zu diskutieren. Wenn wir uns die Zahlen von 2025 anschauen, stellen wir fest, dass mit 3.649 Rückführungen ein Plus von 21 % erreicht worden ist. In Summe sind es 19.413 Menschen, die unser Land Bayern verlassen haben. Es schlägt ein Delta von rund 6.000 zu Buche. Wir sehen, dass dort eine entsprechende Tendenz wahrnehmbar ist. Der Trend ist auch im Jahr 2026 weiterhin deutlich festzustellen: In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind noch einmal 42 % weniger ins Land gekommen; das sind 4.426 Neuzugänge. Denen stehen 7.200 Aufenthaltsbeendigungen gegenüber. Das zeigt, dass die Dinge wirken und sich auch darstellen. In der Zeit ist – darüber hat auch noch keiner gesprochen –, GEAS überholt worden und am 12. Juni in Kraft getreten. Damit ist auch eine neue EU-Rückführungsverordnung verbunden, die eben dann auch die Möglichkeit gibt, nicht nur aus dem bayerischen Blickwinkel und aus dem deutschen Blickwinkel heraus, sondern aus dem europäischen Blickwinkel heraus Migrationspolitik entsprechend zu steuern sowie vor allem auch europaweit besser abzustimmen und die Dinge zu regeln. Wenn ich aber hier stehe, möchte ich natürlich auch auf den Gesetzentwurf eingehen, und auf die Diskussion, die hier an der Stelle stattgefunden hat. Ich würde schon sagen – und einige Vorredner haben das ja schon indirekt bzw. in anderen Worten gesagt –, dass es die Betroffenen in erster Linie selbst in der Hand haben, wie sie ihre Ausreise entsprechend begleiten, ob sie freiwillig ausreisen und die Angebote annehmen, die ihnen dargeboten werden, sodass das Ganze entspannt in einem regulären Ablauf stattfinden kann, oder ob sie in Abschiebehaft kommen. Es wurde ja klar festgestellt: In Abschiebehaft kommt nur derjenige, der seiner Pflicht zur Ausreise eben nicht nachgekommen ist bzw. damit auch zum Ausdruck gebracht hat, dass er unsere Rechtsordnung missachtet. Der Rechtsstaat muss dann auch entsprechend handeln und sein Recht durchsetzen. Was mich ein bisschen in der Darstellung irritiert hat – vielleicht habe ich es auch nur etwas sensibler aufgefasst, weil ich gut zugehört habe –, ist: Es ist mitnichten so, dass die Abschiebehaft in Bayern in einem rechtsfreien Raum stattfindet, sondern der Vollzug geht im Gegenteil genau mit einer entsprechenden Anwendung der Regelungen des Strafvollzugs einher. Er hat sich bewährt, das ist ganz klar so. Er ist auch von der Rechtsprechung entsprechend anerkannt. Das heißt also auch: An der Stelle wirkt die Gewaltenteilung und schaut genau darauf, was wir hier machen. Man ist der Auffassung, dass das an der Stelle richtig ist. Es wurde auch dargestellt – dafür bedanke ich mich beim Kollegen Hold, aber auch beim Kollegen Arnold, der aus seiner eigenen Praxis, aus seiner Erfahrung, berichtet hat –, dass die Abschiebehaft keine Strafhaft ist. Auch ich war tatsächlich vor Ort, habe mir die Rahmenbedingungen angeschaut und habe mich überzeugt, wie das Ganze vonstatten geht. Es ist ganz klar, wie Herr Hold auch gesagt hat, dass in erster Linie auch dort die Grundrechte eines jeden Menschen gelten und im Vordergrund stehen. Das ist natürlich keine Strafhaft, weil dort auch Besuchs- und Aufschlusszeiten anders geregelt sind als im Regelvollzug. Dort ist mehr Privatsphäre gewährleistet, aber vor allem auch das, was Sie, Frau Demirel, gefordert haben: Es ist eben auch Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsorganisationen gewährleistet, damit auch dieser Kontakt stattfinden kann und die Dinge entsprechend geregelt werden können. Es ist viel über andere Bundesländer gesprochen worden, ob da schon entsprechende Gesetze tragen und wirken. Wir sind schon der Auffassung, dass der Entwurf des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes, den Sie eingebracht haben, auch im ganz klaren Konflikt mit der Bundesgesetzgebungskompetenz an der Stelle steht, dass da gewisse Unschärfen enthalten sind. Herr Arnold hat gerade gesagt: Es hat in Baden-Württemberg nicht geschadet. Aber umgekehrt stelle ich fest, dass es in Bayern bislang auch nicht notwendig war, ein solches Gesetz zu haben, weil die Rahmenbedingungen passen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Da jetzt der Eindruck entstanden ist, dass wir da etwas verändern müssen, möchte ich das schon noch mal relativieren und einordnen: Auch wir als Staatsregierung monitoren und beobachten unsere Prozesse immer wieder. Wir reagieren und beobachten auch die entsprechende Rechtsprechung bzw. die Urteile und sind immer bereit, Dinge anzupassen. Aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt bitten wir das Hohe Haus, dass es den Abstimmungen im Verfassungsausschuss Folge leistet und diesen Gesetzentwurf entsprechend ablehnt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/11151 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich noch bekanntgeben, dass der Tagesordnungspunkt 18, die Eingabe betreffend "Schenkungssteuer, Beschwerde über Finanzamt Neuburg Schrobenhausen", auf Wunsch der Initiatoren von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 19/11641) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Björn Jungbauer für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön.

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Björn Jungbauer CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen, am 26. Juni, haben 30.000 junge Menschen ihre Zeugnisse in der Hand gehalten. Das war der erste G 9-Abiturjahrgang, und man konnte sehen: Es war kein Experiment mehr, es war ein Ergebnis, und das, was hier beschlossen wurde, kam zur Umsetzung. Der Landesschnitt war 2,13 – besser als jeder der letzten zehn G 8-Jahrgänge davor. Da war der Schnitt 2,25. Das ist kein Zufall, das ist Bildungspolitik, die wirkt. Was sagen unsere Zahlen? – 98 % Bestehensquote; die Breite und zugleich auch die Qualität sind damit bestätigt. Der Philologenverband sagt – ein Zitat –, das G 9 habe seinen "ersten Praxistest bestanden." Die Landeselternvereinigung sagt, die Aufgaben waren "fair, realistisch und (…) gut zu bewältigen". Auch unsere Staatsministerin Anna Stolz hat das entsprechend positiv zur Kenntnis genommen und sich dazu geäußert: Ja, der Aufbau des G 9 ist "erfolgreich abgeschlossen". Wir haben damals den Rahmen beschlossen, und heute sehen wir, was damit gewachsen ist. Nun zu unserer heutigen Beratung: Ja, das Mehr an Zeit und Tiefe, das auch zu den besseren Ergebnissen im G 9 führt, war damals eine gute und richtige Entscheidung. Wir sehen, dass es wirkt. Diese guten Ergebnisse brauchen aber auch eine gute Grundlage – rechtlich, finanziell und auch dauerhaft. Genau das liefert dieses Gesetz, das heute auf den Weg gebracht werden soll, das rechtliche Fundament für das, was damals schon bewiesen wurde und jetzt auch funktioniert: 1.700 Stellenäquivalente mehr als beim G 8 – das braucht Verlässlichkeit und keine Haushaltsvermerke. Heute beschließen wir: Wir gehen weg vom Flickenteppich und hin zu einer klaren Rechtslage. Der Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip mit fast 21 Millionen Euro im Jahr wird dynamisiert, gesetzlich verankert. Der Zuschuss in der Qualifikationsphase ist ein Zuschlag, weil G 9 jetzt eben mehr ist als das alte G 9. Der erste Jahrgang hat das Vertrauen zurückgegeben, das wir gegeben haben, und deswegen ist es richtig, dass wir das Gesetz heute auch entsprechend beschließen. In meiner Rede zur Ersten Lesung habe ich davon gesprochen, dass das G 9 immer wieder zu sich selbst zurückkommt. Heute ergänze ich: Ja, der erste Jahrgang ist angekommen, und das Gesetz nun auch. Was aber natürlich an dieser Stelle nicht fehlen darf, auch wenn es jetzt hier speziell um das Gymnasium geht: Wir haben eine breite Bildungslandschaft. Wir haben 13 Wege zur Hochschule. Wir müssen nicht alle unsere Kinder aufs Gymnasium schicken. Das ist wichtig an dieser Stelle, wenn ich von den 30.000 Absolventinnen und Absolventen rede, die kürzlich ihr Abiturzeugnis bekommen haben. Wir haben jetzt auch, am Freitag, knapp 35.000 Realschülerinnen und Realschüler, die auf ihr Zeugnis warten, und ich bin mir sicher, mit großer Vorfreude, weil ein neuer Abschnitt im Leben beginnt. Am Freitag werden auch 61.000 Schülerinnen und Schüler an unseren Mittelschulen ihr Zeugnis bekommen, und auch da zeigt sich deutlich und klar unsere Qualität, vor allem aber auch, dass der direkte Weg über die Berufsausbildung, der direkte Weg an die Hochschule allen offen steht. Es gibt diese 13 Wege, die wir beschreiten können. Warum sage ich das? – Ich sage das, weil immer wieder der Eindruck erweckt wird, nur das Gymnasium sei unser Allheilmittel. – Nein, das ist es nicht. Es ist ein wichtiger und richtiger Weg; aber unsere Schullandschaft ist heterogen. Wir haben für jeden Abschluss einen Anschluss, und ich darf auch für 2026 festhalten, dass wir keine Elitenausbildung, sondern eine Breite in unserem Schulsystem haben. Dafür möchte ich jetzt kurz vor Schuljahresende natürlich allen unseren Lehrerinnen und Lehrern danken. Ich danke aber auch den Eltern für die Begleitung der Kinder, und vor allem natürlich auch den Kindern und Jugendlichen, die jeden Tag in der Schule sind und die sich jetzt auf die Sommerferien freuen. Danken möchte ich aber ausdrücklich auch unserer Kultusministerin Anna Stolz und dem ganzen Ministerium, weil ich glaube – und das zeigt nicht nur dieser Gesetzesentwurf, sondern das zeigt auch dieses Schuljahr –, wir haben Qualität, wir sind gut. Wir haben natürlich Baustellen – so selbstkritisch sind wir –, damit gehen wir um, die packen wir an. Heute ist es wichtig und richtig: Mit diesem Gesetz halten wir Wort. Deswegen werbe ich um Zustimmung. Ich sage herzlichen Dank und freue mich auf die Debatte. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht Frau Kollegin Ramona Storm für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Ramona Storm AfD

Wertes Präsidium, meine Damen und Herren! Wie Herr Jungbauer so schön sagte: Das Experiment ist gelungen. – So sehen wir das auch, und der Antrag der Staatsregierung liest sich zunächst einmal schlüssig. Die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium hat im Jahr 2018 die erste Abiturklasse hervorgebracht; aber jetzt muss jährlich ein weiteres Unterrichtsjahr für 32.000 bis 38.000 bayerische Abiturienten finanziert werden. Doch hier lauert schon der erste Kritikpunkt: Wieso wird erst jetzt über die Finanzierung für den zusätzlichen Personalaufwand in Höhe von rund 45 Millionen Euro gesprochen? So ganz überraschend kann das nicht sein. Es ist die Rede von einem Nachtragshaushalt. Wie soll der gegenfinanziert werden? Über höhere Steuern, Gebühren, über Schulden oder über Einsparungen in anderen Bereichen? Letzteres vermutlich eher nicht; dabei wäre das der richtige Weg, aus meiner Sicht der einzige gangbare Weg. Vielleicht sollte man einmal die vielen steuergeldfinanzierten NGOs, die in den Schulen ihr Unwesen treiben – Stichwort interaktive Sexualpädagogik, Transideologie, Regenbogen-Trallala, Klimareligion und Antirassismus-Propaganda –, unter die Lupe nehmen. Wie viele dieser Organisationen erhielt etwa das linksextreme Bündnisprogramm "Demokratie leben!", das Hunderte von Organisationen fördert und in dessen Taschen unzählige Millionen Euro versickern, 2025 mehr als 166 Millionen Euro Steuergeld vom Bund. Viele dieser NGOs sind politisch fragwürdig und teils staatsfeindlich. Bisweilen verstoßen sie sogar gegen das Gesetz, Stichwort Straßenblockaden, Landfriedensbruch, Vandalismus, Gewalt. Hier genauer hinzusehen, kann schon sehr viel Geld sparen. Auch der Islamunterricht gehört nicht in Bayerns Schulen. Vor wenigen Tagen hatten wir hier einen Antrag gestellt, diesem fragwürdigen Treiben ein Ende zu setzen, was große Empörung Ihrerseits hervorrief. Jetzt brauchen wir dringend Geld für Gymnasien. Einsparpotenzial böten aber auch die insgesamt acht Professuren für Gender Studies an staatlichen Hochschulen in Bayern. Deren gibt es inzwischen acht. Ein voll ausgestatteter Lehrstuhl kostet dem Freistaat im Durchschnitt etwa 150.000 bis 250.000 Euro im Jahr. Diese Gelder könnte man ersatzlos streichen; denn bisher ist nicht ersichtlich, was dort ernsthaft erforscht wird und welchen Mehrwert der steuerzahlende Bürger von diesen Lehrstühlen hat. Das Hauptproblem taucht im Gesetzentwurf gar nicht erst auf: Wir haben nicht ausreichende Lehrkräfte, und die, die wir haben, fallen häufig aus. Die Grünewald-Grundschule Aschaffenburg hat kürzlich erst Eltern angeschrieben und sie darüber informiert, dass umfangreicher Unterrichtsausfall aufgrund eines hohen Krankenstandes zu erwarten ist, und um den auszugleichen, musste teilweise sogar der Deutschunterricht ausfallen. Das ist kein Einzelfall. Im Schuljahr 2024/25 konnten schulartübergreifend nur etwa 90,5 % der Unterrichtsstunden planmäßig erteilt werden, rund 2,2 % entfielen ersatzlos, rund 5,6 % wurden vertreten, und circa 1,7 % wurden durch Zusammenlegen von Klassen und Lerngruppen organisiert, wie mir das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf eine Anfrage mitteilte. Das hört sich nicht nach viel an; aber wenn man bedenkt, dass es im Freistaat fast 10.000 Unterrichtsstunden pro Jahr gibt, kommt einiges zusammen. Auch wenn das Staatsministerium keine Gründe für den Ausfall von Unterrichtsstunden erfasst, fallen bei Gesprächen mit Eltern und Lehrern immer wieder Begriffe wie Burn-out, Erschöpfung, psychische Erkrankungen und Überlastung. Das sind Probleme, die den bestehenden Personalmangel noch verschärfen. Neben dem eigentlichen Unterricht müssen Lehrer neue Bildungspläne umsetzen, Digitalisierung nachholen und die Integration von Flüchtlings- und Migrantenkindern organisieren. Hinzu kommt die zunehmende Kriminalität an Schulen, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) die auch vor Lehrkräften nicht Halt macht. Das fördert den Frust und die Teilzeitquote von ungefähr 752.100 Lehrkräften. Bundesweit unterrichten 44 % in Teilzeit, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. In Bayern sind es bereits 52 %, in Grundschulen bis zu 63 %. Das sind kontraproduktive Tendenzen. Wo wollen Sie neue Lehrer hernehmen, wenn Ihnen die derzeitigen schon nicht ausreichen, die dann auch noch vermehrt das Handtuch werfen. Hier muss dringend nachgearbeitet werden. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Kollege Stefan Frühbeißer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Verehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörer! Ich glaube, ich muss ganz dringend noch einmal darauf hinweisen: Das Thema ist die Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf Grundlage des neuen G 9, und alles, was wir jetzt gerade gehört haben, hat mit diesem Gesetzentwurf absolut nichts zu tun. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Es geht um einen Rundumschlag, mit dem man meint, mit allen Themen, die man da ein bisschen abgreift und durcheinander wuselt, ein Bild zu zeichnen, dass das Schulsystem in Bayern ein schlechtes sei. Das Gegenteil ist der Fall, und das haben wir auch bei den Vorrednern gemerkt. Es ist ein Erfolgsmodell: nicht nur die Wiedereinführung des G 9 – des neuen G 9 – an den Gymnasien, sondern vor allen Dingen – wer das Ganze mitverfolgt hat, weiß es – glaube ich, ein Blick in den Haushaltsplan hätte gezeigt, dass die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel diese entsprechenden Ausgaben bereits mit abbilden. Hier ist solide gearbeitet worden: zuverlässig und verlässlich für die Schülerinnen und Schüler, zuverlässig und verlässlich für die Lehrkräfte, zuverlässig und verlässlich für die Träger dieser Schulen. Ich glaube, letztendlich brauchen wir uns nicht ein derart schlechtes Bild zeichnen zu lassen, sondern im Gegenteil: Wir bedanken uns, und die Erfolgszahlen, die der Kollege Jungbauer dankenswerterweise schon vorgetragen hat, zeigen sehr deutlich, dass wir hier auf einem sehr guten, einem richtigen Weg sind, und der ist natürlich auch vorbildlich in Deutschland. Ich glaube, das Schulsystem in Bayern braucht sich nicht unterstellen zu lassen, nicht zu funktionieren, sondern das Gegenteil ist der Fall. Viele Bundesländer sehen genau nach Bayern und sehen: Hier funktioniert es sehr gut. Vor allen Dingen ist das ein Ergebnis, das die Note Eins verdient hat. Ich glaube, dazu muss man einen Dank sagen an die Lehrkräfte, an die Träger, die das Ganze so leben, wie es auch bei uns im Kultusministerium gelebt wird. Herzlichen Dank an unsere Kultusministerin; denn ich glaube, eines ist auch klar: Es ist ein richtig frischer Wind, es ist eine gute Atmosphäre im Kontakt und im Austausch mit den Verantwortlichen. Das möchte ich auch im Hinblick auf den Gesetzentwurf deutlich machen, den wir jetzt in der Zweiten Lesung beraten. Ich glaube, es ist sehr wichtig zu betonen, dass die Lösungen, die hier erarbeitet worden sind, im engen Austausch mit Verbänden und vor allen Dingen auch mit den Trägern, mit den Spitzenverbänden gefunden wurden, die diese Lösung und vor allen Dingen – das ist angesprochen worden – auch Finanzierungsfragen hier im Grunde genauso mittragen, und die, glaube ich, auch dankbar dafür sind, dass wir diese Verlässlichkeit auch auf Basis des Konnexitätsprinzips erkennen lassen. Man kann davon ausgehen: Wir haben sehr darauf geachtet, dass das neue Schuljahr, das mit dem Wechsel von G 8 auf G 9 quasi entsteht, entsprechend mit dem Konnexitätsprinzip unterlegt ist. Das heißt, dass diese Mehraufwendungen, die entstehen, vom Freistaat Bayern auch tatsächlich getragen werden, und das wirkt sich dann natürlich ganz besonders auf die privaten Gymnasien aus, wo nicht nur die ab 1. Januar 2026 gültige Mittelausstattung mit einem Anstieg von 112 auf 125 % deutlich erhöht worden ist, sondern auch mit der Entscheidung, den Musterbeamten von der Kostenseite in Höhe von 30 % entsprechend zu berücksichtigen, Kosten dazugekommen sind. Wer jetzt davon spricht, dass die hier genannten Kritikpunkte nicht berücksichtigt worden seien, dem möchte ich erwidern: Das ist definitiv eine Falschaussage. Der Weg ist klar gezeichnet. Ich kann versichern: Das Bewusstsein in der Regierungskoalition ist da. Wir genießen Unterstützung von verschiedener Seite, auch aus anderen Fraktionen; denn Bildung ist uns enorm wichtig. Genau deshalb gehen wir diesen Weg und nehmen sehr viel Geld in die Hand. Ich sage es immer wieder: Über 30 % des Staatshaushaltes fließen direkt in den Bildungsbereich. Das ist ein eindeutiges Signal. Dieses Signal wird erkannt und in den Rückmeldungen der verschiedenen Verbände und Träger auch honoriert. Deshalb lassen wir uns das Ganze nicht schlechtreden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Der immer wieder angestellte Versuch ist so durchschaubar. In meiner Zeit als Bürgermeister war mir das Juristentum auch nicht sehr lieb, weil ich mich immer für praktische Lösungen eingesetzt habe. Aber wenn ein so sachliches Thema wie eine Gesetzesänderung bereits in der Ersten Lesung von allen für prinzipiell richtig befunden wird – auch der Kollegin der AfD ist herzlich wenig an Kritikpunkten dazu eingefallen –, bestätigt das, dass es an dem Gesetzentwurf eigentlich nichts zu bemängeln gibt. Wenn man dann aber die Gelegenheit nutzen möchte, in einem Rundumschlag Themen aufzugreifen, die vielleicht der eigenen Ideologie dienen mögen, dann muss ich sagen: Das ist ein Versuch, aber ein kläglicher. Lassen wir das künftig; denn unsere Schülerinnen und Schüler sowie unsere Lehrkräfte haben eine andere Arbeit verdient. Ich sage es noch einmal: Es gilt der Dreiklang Verlässlichkeit, Zuverlässigkeit und ausreichende Finanzierung. Das stellen wir sicher. Ich muss gar nicht mehr dazu sagen und bitte, den Gesetzentwurf entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Es liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Ramona Storm von der AfD-Fraktion vor.

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Ramona Storm AfD

Ich möchte noch einmal betonen, dass die AfD den Gesetzentwurf natürlich nicht ablehnt. Es ist jedoch Einiges nachzuarbeiten. Es ist nun einmal Fakt, dass sehr viel Unterricht ausfällt. Uns ging es nur darum, dass diese Punkte geklärt werden müssen.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Die Finanzierung für die Umstellung auf das neue G 9, die Sie angesprochen haben, hat mit diesem Gesetzentwurf herzlich wenig zu tun. Das sind andere Themen, die natürlich auch gelöst werden. Sie selbst haben keinen einzelnen Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf genannt. Deshalb erübrigt sich jedes weitere Wort. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Als Nächster spricht Herr Kollege Christian Zwanziger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Christian Zwanziger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Schulfinanzierungsgesetz ist notwendig, weil von G 8 auf G 9 umgestellt wurde. Dieser Teil des Gesetzes ist unstrittig. Natürlich muss die Finanzierung geregelt werden, wenn die Schulzeit am Gymnasium statt acht wieder neun Jahre dauert. Herr Kollege Frühbeißer, ich habe die Stellungnahmen gelesen, die betont haben, dass im Gesetz weiterhin eine Unwucht bezüglich der Trägerschaft der Schulen besteht. Freie Träger erhalten manche Ausgleichszahlungen nicht, die an staatlichen Schulen glücklicherweise vorgenommen werden. Die Stellungnahmen bezogen sich konkret auf diesen Gesetzentwurf. Ich gehe davon aus, dass die Kritik seitens der Verbände wie der Evangelischen Schulstiftung in Bayern ernst gemeint war. Diese haben wir auch im Zuge der Ersten Lesung und der Beratung im Ausschuss angesprochen. Trotzdem wurde nicht nachgebessert. Unabhängig von der Diskussion über Schulen in freier Trägerschaft und staatliche Schulen wäre es aus meiner Sicht angebracht, dass wir bei der Bildung dynamisieren und einerseits die Inflation, andererseits die Tarifsteigerungen berücksichtigen. Das wird kommen, wie wir alle wissen. Ich sage es einmal ganz hart: Warum dynamisieren wir die Abgeordnetenbezüge, aber nicht die Schulfinanzierung? – Das wäre total richtig und wichtig. Mit diesem Gesetzentwurf ist das nicht gelungen. Gleichzeitig besteht im vorliegenden Gesetzentwurf wie in den Vorgängergesetzen weiterhin die Unwucht, dass das Schuljahr immer am 1. September beginnt, die Finanzierung aber nach Kalenderjahren geregelt ist. Das ist zugegebenermaßen auch der Haushaltslogik geschuldet. Aber wir müssen eine Lösung finden, wie die Kosten entsprechend übernommen werden. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Martin Brunnhuber (FREIE WÄHLER)) – Herr Kollege, da kann man jetzt mit den Achseln zucken, aber das ist einfach ein Problem. Man muss sich da ehrlich machen. Die Hauptkritik an diesem Gesetzentwurf und der Grund, warum wir uns von Anfang an der Stimme enthalten haben, ist: Während die Finanzierung der staatlichen Schulen gelöst wird, werden all die anderen Kritikpunkte nicht adäquat berücksichtigt – insbesondere die Tatsache, dass auch freie Träger in Bayern Schulen betreiben und oft innovative, besondere und stark nachgefragte Angebote bieten. Deshalb haben wir uns bei der Beratung der Stimme enthalten und diese Kritik angebracht. Da das Gesetz den Landtag im Grunde genommen genauso verlassen soll, wie es eingebracht wurde, bleibt unsere Kritik bestehen. Wir werden uns folglich erneut der Stimme enthalten. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Als Nächste hat Frau Kollegin Nicole Bäumler für die SPD-Fraktion das Wort.

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Nicole Bäumler SPD

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick wirkt der Gesetzentwurf wie reine Technik: Zuschusstabellen, Wochenstunden von Lehrkräften und Prozentsätze. Aber hinter diesen Tabellen steht eine ganz zentrale Frage: Steht der Freistaat Bayern zu seinen Schulen in freier Trägerschaft oder lässt er sie beim Übergang zu G 9 im Regen stehen? – Seien wir an dieser Stelle doch einmal ehrlich: Die Schulen in freier Trägerschaft sind doch nicht nur eine schöne Ergänzung unserer staatlichen Bildungslandschaft, sondern vielerorts Teil der Bildungsgrundversorgung. Kirchliche Schulen, Waldorf- und Montessori-Schulen sowie private Gymnasien unterrichten Zehntausende Schülerinnen und Schüler in Bayern. Würden diese Schulen wegbrechen, könnte unser staatliches Schulsystem diese Kinder und Jugendlichen doch gar nicht auffangen. Wer das weiß, muss diesen Schulen auch den nötigen finanziellen Rahmen geben und sie verlässlich finanzieren. Es gibt in diesem Gesetzentwurf einiges Unstrittiges, beispielsweise die gesetzliche Verankerung des Konnexitätsausgleichs für die kommunalen Gymnasien oder die Zusammenführung der Übergangsregelungen. Da wären wir dabei. Ich musste jedoch etwas schmunzeln, als Herr Kollege Jungbauer von Selbstkritik gesprochen hat oder Herr Kollege Frühbeißer darauf verwiesen hat, dass die Verbände dem Gesetzentwurf zustimmen würden; denn ein Blick in die Stellungnahmen der Verbände zeigt ein völlig anderes Bild. Das Katholische Schulwerk in Bayern und die Evangelische Schulstiftung in Bayern machen unmissverständlich klar: Die ausgewiesenen Mehrkosten ergeben sich fast vollständig aus den gestiegenen Schülerinnen- und Schülerzahlen. Der G 9-Zuschlag ist gegenüber dem Vorjahr sogar rückläufig – ich betone: rückläufig. Inflation und Tarifsteigerungen kommen in diesem Gesetzentwurf leider gar nicht vor. Der Verband Bayerischer Privatschulen rechnet vor, was das alles für Familien bedeutet: Durch das zusätzliche Schuljahr steigt das Schulgeld rechnerisch um ungefähr 12 %. Dazu kommt die Finanzierungslücke von fünf Monaten, weil das Gesetz nun einmal in Haushaltsjahren denkt, die Schulen aber in Schuljahren rechnen. Außerdem gibt es für den Ganztag in der Jahrgangsstufe 13 schlicht kein Geld. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die SPD gilt selbstverständlich: Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, auch nicht bei Schulen in freier Trägerschaft. Wenn der Freistaat Bayern die Träger unterfinanziert, zahlen das am Ende leider die Familien. Das ist mit der SPD nicht zu machen. (Beifall bei der SPD) Deshalb sage ich ganz klar: Die offenen Punkte müssen im Nachtragshaushalt angepackt und überarbeitet werden. Dynamisieren Sie die Zuschüsse, schließen Sie die Finanzierungslücke von fünf Monaten und sorgen Sie für den Ganztag! Dieses Geld ist gut angelegt; denn jede dieser Schulen entlastet den Freistaat Bayern. Weil der Entwurf richtige Schritte enthält, aber an entscheidenden Stellen leider zu kurz greift, wird sich die SPD-Fraktion der Stimme enthalten. Diese Enthaltung ist als Arbeitsauftrag an die Staatsregierung zu verstehen; denn es gilt: Wer die Vielfalt der Schullandschaft in Sonntagsreden lobt, muss die Realität auch finanzieren. Genau daran werden wir Sie messen. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/11641 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf Drucksache 19/12834. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/12834. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen! – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen! – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes". Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen hier: Öffnungsklausel für längeres gemeinsames Lernen (Drs. 19/11530) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin ist die Kollegin Gabriele Triebel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler der Münchner Willy-Brandt-Gesamtschule! (Zuruf von der CSU: Hört, hört!) – Genau, hört, hört! Übertrittsdruck, unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten, Entwicklungsgeschwindigkeiten und ungleiche Startbedingungen – Sie von den Regierungsfraktionen haben in der Ersten Lesung und im Bildungsausschuss diese Probleme unserer Viertklässler durchaus treffend beschrieben. Mit dieser Beschreibung haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder sehen Sie die Probleme; dann sollten Sie auch Lösungen zulassen. Oder Sie halten den Status quo für ausreichend; aber dann erklären Sie doch bitte den Familien, warum dieser Übertrittsdruck für Zehnjährige in Bayern doch normal sein soll. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Angebot an dieses Hohe Haus, an die Staatsregierung und vor allem an die Kommunen und Schulen vor Ort. Weder ist unser Vorschlag radikal noch wird jemand gezwungen, das bestehende Schulsystem aufzugeben. Er eröffnet lediglich eine Möglichkeit. Ist das zu viel verlangt? Mit der vorgelegten Änderung des Artikels 126 BayEUG schaffen wir eine Öffnungsklausel, mit der Kommunen sogenannte Sekundarschulen besonderer Art beantragen können, und zwar dann, wenn Schulträger und Schulgemeinschaften es wollen, dass Kinder von der 5. bis mindestens bis zur 9. Klasse gemeinsam lernen können; (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) ohne eine frühe Aufteilung, inklusiv und mit einem Unterricht, der unterschiedliche Begabungen und Entwicklungsgeschwindigkeiten berücksichtigt. Alle Bildungsabschlüsse bleiben erreichbar. Der Anschluss an das Gymnasium und an die berufliche Bildung ist gesichert. Wir schaffen damit überall dort, wo es gewünscht wird, die Möglichkeit des längeren gemeinsamen Lernens und zugleich eine zusätzliche Perspektive für den Erhalt kleiner und ländlicher Schulstandorte. Wie wichtig diese Perspektive insbesondere im ländlichen Raum ist, müssen Sie wissen; denn dort, wo Schülerzahlen sinken, geraten Schulstandorte unter Druck. Gemeinschaftsschulen können helfen, Bildungswege unter einem Dach zu bündeln, kurze Wege zu erhalten und Familien eine gute schulische Perspektive zu bieten. Niemand wird etwas weggenommen, und niemand wird gezwungen, das bestehende Schulsystem aufzugeben. Es entsteht lediglich eine zusätzliche Wahlmöglichkeit. Und genau deshalb ist diese Öffnungsklausel so maßvoll. Sie zwingt niemanden in die Pflicht. Es gibt keine flächendeckende Einführung, sondern überall dort eine Option, wo die Menschen gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder und Jugendliche übernehmen wollen. Zum Thema Leistung wurde in der Ersten Lesung und in der Diskussion im Bildungsausschuss auch schon festgehalten: Eine frühe Gliederung benachteiligt insbesondere leistungsschwache Schülerinnen und Schüler. Ein längeres gemeinsames Lernen geht nicht zulasten der leistungsstärkeren Schüler. – Wer Leistung also ernst nimmt, der darf nicht nur sortieren, sondern muss fördern. (Beifall bei den GRÜNEN) Diesen Fördergedanken brauchen wir mehr in unseren bayerischen Schulen. Deswegen ist unser Angebot an Sie ein gutes Angebot. Lassen Sie mich den Blick noch einmal auf den Bildungsweltmeister Singapur lenken. Frau Ministerin, Sie kennen es wahrscheinlich: Dort erfolgt der Übertritt nach der 6. Klasse. Die Verantwortlichen dort haben erkannt, dass diese frühe Trennung Kinder, Eltern und Lehrkräfte stark belastet und soziale Ungleichheiten verstärkt. Das Versprechen "Aufstieg durch Bildung" wird durch diese frühe Trennung immer weniger erfüllt. Deshalb hat sich Singapur 2024 dazu entschlossen, das gegliederte System nach der 6. Klasse abzuschaffen und gegenzusteuern. Man hat sich dort dazu entschlossen, die Schule für die Kinder und Jugendlichen gerechter zu machen. Singapur hat es verstanden. Singapur bewegt sich in die richtige Richtung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie hätten heute die Chance, sich auch zu bewegen. Sie könnten ein neues Modell erproben, es wissenschaftlich begleiten und daraus Erkenntnisse für das gegliedertes Schulsystem hier in Bayern gewinnen. Sie könnten zeigen, dass Bayern offen ist, Schule gerechter zu gestalten, ohne Bestehendes abzuschaffen. Sie brauchen keine großen Sprünge zu vollführen. Es bedarf nur einer kleinen Bewegung in die richtige Richtung, auf die draußen so viele warten. – Herzlichen Dank.

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist der Kollege Björn Jungbauer für die CSU-Fraktion. Bitte.

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Björn Jungbauer CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute in Zweiter Lesung. Wir haben geprüft und beraten und sind zu einer Erkenntnis gekommen. Das Ergebnis ist für mich eindeutig und klar. Gut Ding will Weile haben; aber manchmal braucht es auch den Mut zur Klarheit, und diesen Mut zur Klarheit spreche ich aus: Diese Öffnungsklausel für ein längeres gemeinsames Lernen ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Deswegen sage ich in aller Klarheit: Wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich möchte nur kurz auf die Beratungen im Bildungsausschuss und die Plenardebatte dazu verweisen. Unsere Ablehnung ist kein politischer Reflex, sondern das Ergebnis einer aus unserer Sicht gründlichen und sachlichen Beratung. Unsere Beschlussempfehlung steht in diesem Kontext. Selbstverständlich haben wir alle das Ziel einer gemeinsamen und großen Chancengerechtigkeit – sie ist uns unbestritten ein wichtiges Anliegen. Und gerade weil es uns ein wichtiges Anliegen ist, setzen wir es auch heute schon mit unserem mehrgliedrigen Schulsystem um. Daran wollen und werden wir festhalten, weil es ein Garant für eine gute und auch langfristige Ausbildung und Schulbildung ist. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Im Bildungsausschuss wurde versucht, die Gesamtschule, die Gemeinschaftsschule und die Einheitsschule bewusst voneinander zu trennen. Ich glaube aber: Diese Binnendifferenzierung in der gemeinsamen Klasse bis zur neunten Stufe stellt strukturell eine Gesamtschule dar, egal wie man sie nennt. Und ich glaube, bei allen Zitaten, die es hin und her gab und gibt – egal ob die Schweiz oder Singapur angeführt werden –, ist klar: Unser Bildungssystem mit allem Drum und Dran ist gut aufgestellt. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN würde zu Rechtsunsicherheit führen. Außerdem trägt das Versprechen nicht, dass die Gemeinschaftsschule Schulstandorte rettet und sichert. Ganz ehrlich, ich finde den Ansatz kreativ: Man stellt fest, dass wir weniger Schülerinnen und Schüler haben. Dafür brauchen wir dann eine neue Schulart. Aber für diese neue Schulart bräuchten wir mehr Schülerinnen und Schüler, damit sie funktioniert. – Das ist für uns keine Lösung, sondern ein Widerspruch in sich. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf entsprechend ablehnen. Die Doppelstrukturen würden die Kommunen finanziell belasten. Wir haben in unserem System bereits jetzt maßgeschneiderte Instrumente, beispielsweise die Mittelschulinitiative, bei der sich unsere Kultusministerin Anna Stolz noch einmal speziell die Mittelschule ansieht, um zu erfahren, was wir in unserer Praxisschule noch weiter verbessern können. Weiter gibt es beispielsweise das jahrgangsübergreifende Lernen für die Klassen 5 und 6. Dort besteht die Praxisorientierung. An 280 flexiblen Grundschulen wird individuelles Lerntempo in den Eingangsstufen angeboten. Das ist kein Strukturexperiment, sondern Pragmatismus. Die Öffnung unseres Bildungssystems, die angemahnt und gefordert wird, besteht bereits. Deswegen brauchen wir dieses vorgeschlagene Gesetz nicht. (Beifall bei der CSU) Liebe Gabi Triebel, ich weiß, dass wir unterschiedlicher Meinung sind. Deswegen möchte ich dir Folgendes zurufen: Ich glaube, dass uns beide eint, dass wir für unsere Schülerinnen und Schüler Türen öffnen wollen. Dafür brauchen wir aber den richtigen Schlüssel. Aus unserer Sicht ist der Schlüssel, den Sie uns heute auf den Tisch legen, nicht der richtige. Nach unserer Auffassung hat sich das Bestehende in vielen Bereichen bewährt. Das zeigen auch immer wieder die Statistiken. Dort, wo Notwendigkeit besteht – wie beispielsweise nach den letzten Pisa-Ergebnissen –, schärfen wir nach. Dort schaffen wir mehr Einarbeitung, auch in die Grundkompetenzen und folglich mehr Chancen. Ich glaube, Bildungsgerechtigkeit entsteht nicht durch ein Strukturexperiment, sondern durch Qualität, durch unsere engagierten Lehrkräfte und insbesondere auch durch die Eltern. Wenn im Zusammenhang schon wieder von einer Drucksituation gesprochen wird, dann steigt bei mir hier vorne der Puls. Warum? – Weil ich glaube, dass diese Drucksituation nicht durch unser Schulsystem entsteht. Sie kommt in Teilen sicherlich aus unserer Gesellschaft. Ich weiß, dass wir unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Einschätzungen dazu haben. Es ist nicht so einfach festzustellen, wo in der Gesellschaft diese Drucksituation entsteht. Ich habe es bereits gesagt: Es gibt 13 mögliche Wege an die Hochschule. Der Druck entsteht nicht dadurch, dass alle auf das Gymnasium gehen müssen. Der Druck geht nicht auf diesen Faktor zurück. Ein längeres gemeinsames Lernen ist gut, ist aber bereits Realität und findet in unseren Schulformen – in der Mittelschule, in der Realschule, im Gymnasium – statt. Wir lernen dort gemeinsam und jahrgangsübergreifend trotz der Differenzierung. Diese Instrumente sind gegeben. Ich glaube, dass in einem Flächenland wie Bayern die Umsetzung des vorgeschlagenen Modells dazu führen würde, dass Unsicherheit entsteht. Wir würden viel Geld ausgeben, aber ich bin davon überzeugt, dass wir am Ende des Tages kein Mehr an Bildungsgerechtigkeit und -qualität dafür erhalten. Zudem bin ich sicher, dass es kein Kind gibt, das auf dem falschen Weg feststeckt, eben weil unser System Durchlässigkeit garantiert. Das Problem, das wir feststellen, liegt eher darin begründet, dass Eltern der Meinung sind, sie müssen ihr Kind auf die höchste Schulform schicken, und im Anschluss stellen sie in der siebten, achten oder neunten Jahrgangsstufe fest, dass die Anforderungen für das Kind zu groß sind und es zurück auf eine andere Schule gehen muss. Dadurch entstehen Bildungsabbrüche, die den Kindern nicht guttun. Das wissen wir. Deswegen bin ich der Meinung, dass wir keine neue Schulart, sondern gute Schulen benötigen. Und diese guten Schulen haben wir. Herzlichen Dank an alle, die unser Schulsystem, so wie wir es jeden Tag erleben, ermöglichen und in die Zukunft führen und es im Miteinander und im Diskurs besser machen. Liebe Gabi Triebel, ich bin davon überzeugt, dass wir dies mit manchmal unterschiedlichen Ansätzen gemeinsam tun. Ich bitte aus den genannten Gründen um Verständnis, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Herrn Kollegen Christian Zwanziger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Christian Zwanziger GRÜNE

Kollege Jungbauer, eine Frage: Sie haben gesagt, durch die Wahlfreiheit würde für die Kommunen und die Schulträger Rechtsunsicherheit entstehen. Wie erklären Sie sich, dass uns an anderer Stelle – Stichwort: Ganztagsbetreuung – immer der berühmte Baukasten und die Wahlfreiheit gepredigt werden, die doch so wichtig sind, aber an dieser Stelle die Wahlfreiheit verboten werden soll?

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Björn Jungbauer CSU

Nein, ich verbiete die Wahlfreiheit nicht. Der Gesetzentwurf trägt einfach Rechtsunsicherheit in sich. Darauf sind wir in der Debatte im Ausschuss bereits eingegangen. Deswegen glaube ich, dass nicht die Wahlfreiheit das Ganze konterkariert, sondern dass der vorgeschlagene Gesetzentwurf zu Rechtsunsicherheiten führen wird. Deshalb lehnen wir ihn ab. (Beifall bei der CSU)

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Ilse Aigner

Als nächster Redner spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Markus Walbrunn. (Beifall bei der AfD)

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Markus Walbrunn AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Trojanische Pferde gibt es aktuell nicht nur im Kino, sondern auch bei uns hier im Plenum. Von außen betrachtet, handelt es sich um ein harmloses Angebot. Doch wer sich darauf einlässt, dem droht der Niedergang. Die GRÜNEN wollen längeres gemeinsames Lernen ermöglichen. Auf freiwilligen Antrag der Schulträger möchten sie die Errichtung von Sekundarschulen besonderer Art – vulgo Gemeinschaftsschulen – in Bayern gestatten. Das soll freiwillig erfolgen, was ja erst einmal gar nicht schlecht klingt. Deshalb habe ich mir auch noch einmal Ihre bisherigen Beiträge im Plenum und im Ausschuss angesehen. Was soll ich sagen? Es war weder etwas Überraschendes noch etwas Überzeugendes dabei. Eine Idee zu vermarkten, die sich in anderen Bundesländern bereits weitgehend als Rohrkrepierer entpuppt hat, ist halt schwer. Anders gesagt: Von Grün und Rot zu lernen, das heißt Versagen lernen. Das gilt nicht nur in der Bildungspolitik, aber gerade auch dort. Sie reden von Freiwilligkeit, und Sie sprechen von Gemeinschaftsschulen. Aber machen wir uns doch nichts vor: Dieses längere gemeinsame Lernen ist eben nur besagtes trojanisches Pferd. Darin wartet der Einstieg in die Einheitsschule. Fast spannender als der eigentliche Vorschlag ist die Frage, wie Sie versuchen, uns diesen vergammelten Apfel vom Baum sozialistischer Erkenntnis herunterwürgen zu lassen. Dafür, das muss man sagen, werden wirklich alle Register gezogen: Von Emotionalisieren über Moralisieren bis hin zu wissenschaftlicher Verbrämung Ihrer Ideologie ist alles dabei. Beginnen wir einmal mit der Emotionalisierung. In Ihrer ersten Rede, Frau Triebel, haben Sie folgendes Zitat gebracht: Ich weiß, jetzt geht es um mein Leben. – Das soll von einem Drittklässler mit Blick auf den angeblich unerträglichen Übertrittsdruck gekommen sein. Selbst wenn ein Kind so spricht, dann sagt das doch mehr über das Elternhaus aus als über unser Schulsystem. Letzteres ist nämlich durchaus sehr durchlässig, und es führen zahlreiche Wege zum Abitur, zum Studium und zum beruflichen Erfolg. Wer Kindern einredet, dass mit zehn Jahren schon über ihr gesamtes Leben entschieden wird, der schürt Panik und sonst gar nichts. Nach dem Emotionalisieren kommt das Moralisieren. Das Stichwort lautet Bildungsgerechtigkeit. Wenn Linke von Gerechtigkeit sprechen, dann ist Vorsicht geboten und man muss die Geldbörse in Sicherheit bringen; denn dann geht es in der Regel um andere Dinge, nämlich um Neid und Gleichmacherei. Das sieht man auch wieder an den angesprochenen ressentimentbeladenen privilegierten Elternhäusern, ohne die Ihr Begründungstext wiederum nicht auskommt. Nicht Chancengerechtigkeit, sondern Ergebnisgleichheit ist letzten Endes Ihr Ziel. Deshalb erfolgt auch diese ständige Fixierung auf das Abitur, die bei Ihnen jetzt gerade schon wieder angeklungen ist. Darin ist schon enthalten, dass das Abitur im Grunde jeder bekommen müsste. Und bei denjenigen, bei denen es nicht klappt, kann das natürlich nicht aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit oder mangelnden Fleißes oder falscher Entscheidungen zustande gekommen sein. Am Ende des Tages findet sich immer irgendeine strukturelle Benachteiligung. Aber Sarkasmus beiseite. Wir sagen Nein zu Gleichmacherei und zu Niveau-Limbo-Wettbewerben. Dafür braucht es weniger moralinsaures Geschwätz und weniger Symbolpolitik, dafür mehr Fokus auf Leistung und bessere Ergebnisse. Gerade diese Ergebnisse sprechen gegen diesen Gesetzentwurf; denn dort, wo Sie regieren, erzielen Schüler nun einmal die schlechtesten Resultate. Das ist die harte, nüchterne Realität. Ihre Bildungsgerechtigkeit bedeutet häufig nur, dass am Ende alle gleich schlecht sind, und davor müssen wir unsere Kinder schützen. Mit ein paar Studien aus dem Elfenbeinturm um sich zu werfen, ist dabei nicht hilfreich, besonders dann nicht, wenn Ihr Hauptzeuge – John Hattie ist ja schon mehrfach zitiert worden – von der Wirkung der Gemeinschaftsschulen selbst nicht überzeugt ist. Er stellt nämlich nüchtern fest, dass es im Durchschnitt keinen Unterschied macht, ob Kinder länger gemeinsam lernen oder früher getrennt werden. Seine entscheidende Erkenntnis ist: Auf den Lehrer, auf die Qualität des Unterrichts, auf klare Strukturen und auf eine funktionierende Lernumgebung kommt es an. Ich muss sagen, hier widerspricht er sich in meinen Augen sogar ein Stück weit, weil er einerseits sagt: Es ist egal, ob hier ein gegliedertes Schulsystem oder eine Gemeinschaftsschule vorliegt. Er räumt aber andererseits ein, dass es für die Lehrer doch leichter ist, mit homogeneren Lerngruppen zu arbeiten. Aber was liefert denn in der Praxis homogenere Lerngruppen? Natürlich zum einen eine vernünftige Migrationspolitik, aber in diesem Zusammenhang vor allem auch unser gutes, bewährtes, mehrgliedriges Schulsystem – ein System, das unterschiedliche Veranlagungen respektiert, unterschiedliche Bildungswege ermöglicht und zugleich Aufstieg immer offen hält. Quod erat demonstrandum, wie die Lateiner oder auch Oskar Atzinger sagen würden. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Schwierig!) Wir lehnen dieses trojanische Pferd der Einheitsschule natürlich ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Für die FREIEN WÄHLER spricht als Nächster der Kollege Dr. Martin Brunnhuber.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gabi, du hast uns ein Angebot gemacht. Das Angebot dieses Gesetzentwurfs sehe ich so: Das ist auf einem Wühltisch. Wir haben es uns jetzt ganz genau angeschaut, wir haben es gedreht, gewendet. Da ist zwar ein roter Sonderpreisstempel drauf, aber wir werden es trotzdem nicht nehmen, weil dieses Angebot, wie es Björn Jungbauer schon gesagt hat, einfach handwerklich schlecht ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir unterhalten uns hier – das ist eigentlich das Wichtigste, und das stimmt mich traurig – voll über eine Elitendiskussion. Es geht nur um die Hochschulzugangsberechtigung, um die Bildungsgleichheit und darum, wer auf die Hochschule gehen kann. Wir verkennen unser gutes duales Schulsystem im beruflichen Bereich voll und ganz. Bitte, bitte, bitte gehen Sie weg von dieser Elitendiskussion, die wir hier immer führen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zurufe von den GRÜNEN) – Warum es eine Elitendiskussion ist? Das sage ich jetzt: Kinder haben unterschiedliche Begabungen. Dazu gab es schon zwei Wortmeldungen. Wir müssen nach den Begabungen schauen und danach, wo die Kinder den besten Bildungsweg finden. Der beste Bildungsweg ist nicht immer der formal höchste, sondern der beste Bildungsweg ist der Bildungsweg, der zu den Kindern passt. (Zurufe von den GRÜNEN – Felix Locke (FREIE WÄHLER): So schaut’s aus!) Das verkennen Sie, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir schauen immer nur auf die Eltern, auf den unerfüllten Traum der Eltern, und bringen die Kinder in eine Situation, die sie gar nicht wollen. Ich weiß es selber. Ich hatte eine sehr schöne Kindheit. Ich bin nicht übers Gymnasium gegangen, sondern habe alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die unser gegliedertes Schulsystem bietet. Wir haben ein Schulsystem, das jedem Bildungsabschluss einen Anschluss bietet. Meine Damen und Herren, das ist hervorragend und führt letztendlich auch zu lernhomogenen Gruppen, die wir brauchen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir haben beispielsweise den begabungsgerechten Übertritt nach der fünften Klasse. Wir haben nach dem mittleren Bildungsabschluss Übergangsklassen, sodass es trotzdem noch möglich ist, aufs Gymnasium zu gehen. Wir haben ab der siebten Klasse den M-Zug, der meines Erachtens ein absolutes Erfolgsmodell ist, weil hier das Klassenlehrerprinzip so hoch aufgehängt ist und die Schüler über einen längeren Zeitraum begleitet werden können. Wir haben die flächendeckende Einführung der FOS 13, die dann mit einer zweiten Fremdsprache letztendlich auch zur Allgemeinen Hochschulreife führt. Was sollen wir noch machen, damit Sie verstehen, dass unser Schulsystem unschlagbar gut ist? Was sollen wir noch machen? (Gabriele Triebel (GRÜNE): Pisa!) Unser Schulsystem relativiert die Schullaufbahnentscheidung ganz hervorragend. Sie gehen immer davon aus, dass der Druck nach der vierten Klasse zu hoch ist. – Er ist nicht zu hoch, sondern die Eltern machen den Druck. Meines Erachtens geht es nur darum, dass man alle Möglichkeiten, die unser Schulsystem bietet, auch wirklich transparent aufzeigt. Dann werden die Eltern auch erkennen, dass es nie zu spät ist, wenn man einmal weitermachen möchte, einen höheren Abschluss zu erreichen. Ich will Ihnen auch einfach einmal Fakten zum differenzierten Schulsystem verdeutlichen. In Bayern haben wir die niedrigste Quote an Jugendarbeitslosigkeit; sie ist mit 3,7 % die mit Abstand niedrigste von allen Bundesländern. Die Quote der Schulabgänger ohne Schulabschluss ist mit 5,3 % mit Abstand die niedrigste von allen Bundesländern. Wir haben aus dem Schulversuch der Siebzigerjahre, bei dem diese Öffnungsklausel letztendlich an fünf Standorten umgesetzt war, erkannt, dass sich kein signifikanter Vorteil ergeben hat. Sie werden jetzt wieder dagegen argumentieren: Machen wir es so wie in den Siebzigerjahren. – Es wird wieder herauskommen, dass es keinen signifikanten Vorteil gibt, meine Damen und Herren. Das wichtigste Argument gegen diese Öffnungsklausel sind aber die Fakten. Sie argumentieren, dass man kleine Standorte – das ist ein romantisches Bild – erhalten und auch ausbauen könnte. Das stimmt aber nicht; denn die Sachaufwandsträgerschaft wäre absolut überfordert. Das würde unsere Schullandschaft dauerhaft schwächen, weil man, um so eine Schulform zu ermöglichen, mindestens Dreizügigkeit braucht. Dreizügigkeit haben wir in Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt. Berlin ist jetzt nicht dafür bekannt, dass es die besten Schulabschlüsse bietet. Vierzügigkeit haben wir in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, in Niedersachsen sogar Fünfzügigkeit. Das bedeutet: Wir haben sehr große Schulen, wir haben einen sehr großen Einzugsbereich. Die Sachaufwandsträgerschaft müsste aber trotzdem noch das differenzierte Schulsystem vorhalten, das wir schon ganz gut etabliert haben. Jetzt ist die Redezeit gleich zu Ende. Im Großen und Ganzen muss ich zur Chancengerechtigkeit als Fazit sagen: Bitte lenken Sie den Blick nicht nur auf die Hochschulzugangsberechtigung. Das Ziel muss in homogenen Gruppen bestehen. Diese bekommt man mit Differenzierung. Sie stimmen nämlich Ihre Angebote nur auf die Schwächsten ab. Sie wissen aber gar nicht, was man den Guten antut, wenn die vor Langeweile vom Stuhl fallen, weil sie einfach in so einem großen Brei mitgenommen werden. Und als Nächstes: Es gibt keine Überlegenheit. Das sind die Erkenntnisse aus den Siebzigerjahren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenbemerkung hat die Kollegin Triebel das Wort.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Herr Kollege Brunnhuber, du hast, Sie haben echt so viel durcheinander gemixt.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Wir können schon du sagen.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Du hast uns oder auch anderen Dinge unterstellt: Die Eltern seien schuld. Wir präferierten nur die gymnasiale Bildung. – Das haben Sie die ganze Zeit gesagt. Ich habe das in meinen Reden kein einziges Mal genannt. Sie sagen auch, dass es handwerklich schlecht sei. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Totschlagargument!) Dann machen Sie doch ein handwerklich besseres Angebot. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, über die Stiftung Bildungspakt ein Modell zu kreieren, das handwerklich wirklich gut ist und auch außerhalb des BayEUG stehen kann. Also, bitte, ich fordere Sie auf: Kreieren Sie ein von Ihnen aufgesetztes Modell, das wirklich wissenschaftlich untersucht wird. Machen Sie sich auf den Weg! Ich frage Sie jetzt: Wieso machen Sie das nicht? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Die erste Frage kann ich beantworten: Das steht in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf. Da steht nämlich die Übertrittsquote und die Hochschulzugangsberechtigung drin. Ich weiß jetzt auch nicht, warum Sie mich da fragen. Das steht bei Ihnen im Gesetzentwurf. Das Zweite: Ich glaube, es geht wirklich um diese ideologischen Diskussionen. Das ist wirklich wie bei "Und täglich grüßt das Murmeltier". – Man kann das machen, man kann sich über das Schulsystem schon streiten. Man kann sagen, machen wir halt wieder einmal turnusmäßig so eine Gesamt- oder Einheitsschule oder wie man es nennen will. Das wird uns aber nicht weiterbringen. Wir müssen jetzt in unserem System, das wirklich gut funktioniert, die Dinge optimieren und unser System noch weiterentwickeln. Ich lade Sie ein, dieses Angebot anzunehmen. Das ist jetzt nicht am Wühltisch, sondern das ist ein wirkliches Angebot. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Als Nächste spricht für die SPD die Kollegin Nicole Bäumler.

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Nicole Bäumler SPD

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Trotz Ihrer Ablehnung im Ausschuss lohnt sich die Debatte heute. Ich glaube, wir haben hier gerade noch einmal gesehen, wie wichtig es ist, nochmals über dieses Thema zu sprechen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von CSU und FREIEN WÄHLERN, Sie reden bei jeder Gelegenheit von kommunaler Selbstverantwortung. Die Menschen vor Ort wüssten am besten, wie es geht, beispielsweise beim Ganztag, beispielsweise bei der Kinderbetreuung. Aber wehe, die Kommune – ich möchte an der Stelle anmerken: nicht nur die Kommunen, sondern eben auch die örtliche Schulfamilie – möchte eine Gemeinschaftsschule. Ja, dann, dann wollen wir bitte keine Selbstbestimmung mehr, keine Entscheidungen vor Ort mehr, sondern dann wollen wir nur bildungspolitische Ansagen von oben. (Michael Hofmann (CSU): Machen wir noch einen Lehrplan für die Kommunen! Was soll das für eine Organisation sein? Das ist doch lächerlich! Quatsch!) Wahlfreiheit gibt es bei Ihnen offenbar nur innerhalb der engen ideologischen Grenzen Ihrer Bildungspolitik von CSU und FREIEN WÄHLERN. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Dabei zwingt doch der Gesetzentwurf der GRÜNEN wirklich niemanden zu irgendetwas. Er ermöglicht – nicht mehr und nicht weniger. Nur dort, wo Schulträger und Schulforum das gemeinsam – ich betone: gemeinsam – beantragen, soll etwas Neues entstehen dürfen. Wenn Sie das ablehnen, verbieten Sie den Kommunen und auch den Schulen etwas, das diese selbst wollen. – So viel zum Thema "Leben und leben lassen". In jeder Bildungsdebatte kommt der Vorwurf, die SPD betreibe Ideologie. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, schauen wir doch einfach einmal ganz nüchtern, wer hier wie argumentiert. Auf der einen Seite befindet sich Bayern beim Ifo-Chancenmonitor hinsichtlich des Chancenverhältnisses auf dem letzten Platz aller Bundesländer. (Zuruf von der SPD: Was? Was ist da los?) Die WZB-Studie kommt zum Ergebnis: Längeres gemeinsames Lernen nützt den Leistungsschwächeren und schadet den Leistungsstärkeren nicht. Das sind die Fakten. Auf der anderen Seiten haben wir dann – in Anführungsstrichen – Argumente wie: Bei mir war es auch so; das liegt doch alles an den Eltern; ich glaube, dass – – Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist wahlweise anekdotische Evidenz oder bildungspolitischer Glaube oder, besser gesagt, Irrglaube. (Beifall bei der SPD) Die SPD steht seit 2010 zum längeren gemeinsamen Lernen. Unser Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Bildungsweg zu ermöglichen und sie dabei auch bestmöglich zu begleiten. Das heißt mitnichten, dass alle Kinder, alle Jugendlichen das Abitur machen. Das sagt auch kein Mensch – außer Ihnen hier am Redepult, um unsere Argumentation zu entkräften. Wir sagen das nicht. Es geht schlicht darum, die Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu begleiten, damit sie alle ihre Potenziale bestmöglich ausschöpfen können. Wir machen das zum Wohle der Kinder und Jugendlichen, wir machen das aber auch zum Wohle unserer Gesellschaft. Genau deswegen haben wir als SPD bereits 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben damit den Altmühltaler Plan, ein ganzes Modell kreiert, das bis ins Detail durchdacht gewesen ist. Das Ganze war umsetzungsreif. Dies geschah aus der Überzeugung, dass Kinder in Bayern eine faire Chance bekommen müssen, ganz unabhängig davon, wer die Eltern sind. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN heute auch zu. Zum Schluss habe ich noch eine gute Nachricht für Sie. Im Oktober findet nämlich eine Expertenanhörung zum Thema "längeres gemeinsames Lernen" statt. Da können Sie sich dann noch einmal ganz in Ruhe von den Fakten überzeugen lassen. Ich fürchte leider nur, Sie werden auch dann wieder die Augen und die Ohren vor der Realität verschließen und Ihre Ideologie weiter vorantreiben – auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen in Bayern. So geht es eben leider. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/11530 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen! – Das sind FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, nur der kurze Hinweis: Wir sind in der Zeit etwas voraus und werden den Trauerakt etwas früher als geplant gegen 12 Uhr oder noch etwas früher abhalten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/11642) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 19/12173, 19/12753 und 19/12754) Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/12332 mit 19/12335 und 19/12756) Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 19/12392) Die Gesamtredezeit beträgt 29 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner steht schon Kollege Peter Tomaschko für die CSU-Fraktion bereit.

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Peter Tomaschko CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Wir beraten heute ein Gesetz, das mitten in das Leben unserer Kinder und auch in das Gedächtnis unseres Landes hineinreicht. Es geht um Änderungen im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und weiterer Rechtsvorschriften. Es geht um zahlreiche kleinere und größere Vorschriften. Ich möchte zwei Themen besonders herausgreifen und in den Mittelpunkt stellen: auf der einen Seite – besonders wichtig – die Regelung der Handynutzung an unseren Schulen und auf der anderen Seite die Zukunft unserer bayerischen Gedenkstätten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit der Handynutzung beginnen. Die Lebenswelt unserer Kinder ist heute geprägt von Smartphones, von Messengern, von Social Media, rund um die Uhr und überall verfügbar. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, immer jüngere Kinder besitzen ein eigenes Gerät. Das bestätigt die KIM-Studie, "Kindheit, Internet, Medien". Wir sehen das in jedem Kinderzimmer. Das erleben auch wir Eltern zu Hause. Wenn ich hier in die Runde blicke, kann ich zwar nicht von Kindheit sprechen, sehe aber viele Kolleginnen und Kollegen, die auch ganz vertieft auf ihr Handy schauen. Die Wissenschaft ist hier klar. Ich verweise nur auf das Diskussionspapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Eine verfrühte und intensive Nutzung von Smartphones kann das soziale, das psychische und emotionale Wohlbefinden unserer Kinder und Jugendlichen stark beeinträchtigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist hier der entscheidende Punkt. Gerade in den unteren Jahrgangsstufen fehlen den Kindern schlicht die kognitiven Fähigkeiten und Strategien, um ihr eigenes Mediennutzungsverhalten selbst zu regulieren. Das muss einfach über die Jahre reifen. Deshalb möchten wir gerne das grundsätzliche Verbot der privaten Nutzung – ich betone: der privaten Nutzung – digitaler Endgeräte, das wir in den Grundschulen bereits haben, auf die Jahrgangsstufen 5 bis 7 ausweiten. Wir wollen hier nach dem Vorsorgeprinzip einen altersadäquaten Schutzraum schaffen. Warum gerade diese Jahrgänge? – Weil Kinder beim Übertritt in die weiterführende Schule zuerst ankommen müssen, weil sie sich in den Pausen bewegen sollen, weil sie soziale Kontakte mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern von Angesicht zu Angesicht knüpfen sollen und nicht mit dem Blick nach unten aufs Smartphone, sondern wirklich wieder die Realität leben sollen, das Leben leben sollen und die Kindheit einfach genießen sollen, in der Schule ankommen und die Schule auch genießen sollen. Die Schule sollte auch ein Schutzraum sein. Wir wollen dieser Verantwortung gerecht werden. Die Rückmeldungen von draußen, vom Schulleiter über Lehrkräfte und Eltern bis hin zu vielen Schülerinnen und Schülern haben uns das in der Diskussion bestätigt. Es wurde gesagt: Bitte macht es; wir sind euch für eine saubere und klare Regelung dankbar, die den Druck und manche Diskussion vor Ort erspart. Mir ist noch wichtig, damit keine Missverständnisse entstehen: Das ist kein Verbot der Digitalisierung. Manchmal wird ja darüber diskutiert, überhaupt keine Digitalisierung mehr zuzulassen. – Nein, im Gegenteil: Digitale Medien bleiben natürlich im Unterricht weiterhin ganz wichtig, aber eben unter gezielter und pädagogischer Anleitung als Lern- und Arbeitsmittel. Es ist auch in pädagogischer Hinsicht ganz wichtig, dass die Kinder begreifen: Ich muss auch im privaten Bereich nicht immer in dieses kleine Ding schauen. Ich kann es gezielt zur Informationsbeschaffung nutzen, insbesondere dann, wenn es im Unterricht darum geht, digital zu arbeiten, aber eben nicht in der Pause. Es gibt daneben noch ein anderes Leben, eines, in dem ich mit der Kollegin bzw. dem Kollegen, die bzw. der neben mir sitzt, auch von Angesicht zu Angesicht reden kann, ohne dass ich eine WhatsApp-Nachricht oder eine SMS schicken muss. Es muss deutlich werden, dass auch eine Diskussion im richtigen Leben möglich ist. Ich glaube, da sind wir auf einem guten, verantwortungsvollen Weg, der die Kinder wieder zu dem führt, was sie dringend brauchen: Konzentration und psychische Gesundheit. Das dient auch der sozialen Entwicklung unserer Kinder. Deswegen treffen wir diese klare Regelung. Ich komme zum zweiten Thema – es ist weit über diesen Tag hinaus von großer Bedeutung –, unseren bayerischen Gedenkstätten. Seit dem Jahr 2003 erhält und gestaltet die Stiftung Bayerische Gedenkstätten die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in seiner Rede zum 8. Mai sagte der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker: "Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart." Wir erleben, dass Antisemitismus in unserem Land wieder erstarkt. Genau deshalb ist es unsere Aufgabe, die Erinnerungskultur weiter zu stärken. Das ist eben keine Aufgabe von gestern, sondern es ist eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe – eine Daueraufgabe – von heute und morgen. Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten und insbesondere die beiden KZ-Gedenkstätten sind renommierte Einrichtungen mit international höchster Reputation. Das wurde auch in unserer Anhörung am 11. Juni dieses Jahres von allen Expertinnen und allen Experten sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle bei dem Direktor und der gesamten Stiftung sowie bei den Teams in den Gedenkstätten für die geleistete Arbeit ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ist Konsequenz dieses Erfolgs und dient dem Ziel, die Stiftung strukturell auch künftig in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben gut gerecht zu werden und das Vermächtnis der Gedenkstätten positiv in die Zukunft zu tragen. Die Aufgaben der Stiftung sind massiv gewachsen. Seit 2013 trägt sie die Verantwortung für 75 KZ-Friedhöfe. Es wurde ein Gesamtkonzept "Erinnerungskultur" erstellt. Ich erinnere an die großen Bauprojekte in Dachau und Flossenbürg, an das Projekt "Steinbruch Flossenbürg" und an die Übernahme der erinnerungskulturellen Gestaltung des sogenannten Kräutergartens in Dachau; ich könnte noch vieles, vieles mehr nennen. Deswegen entwickeln wir die Stiftung strukturell weiter. Ich darf mich hier auf zwei wichtige Dinge konzentrieren: Erstens. Wir führen das neue Organ eines Präsidenten ein. Er verleiht der Stiftung ein Gesicht bei Gedenkakten, bei Jahresfeierlichkeiten, in Reden, in Interviews, als Ansprechpartner für Überlebende und deren Angehörige. Und: Er hält die Erinnerung im öffentlichen Bereich immer im Bewusstsein. Zweitens. Neben der Einführung des Amtes eines Präsidenten schaffen wir eine hauptamtliche Geschäftsführung. Eine Leitung, die mit fachlicher und rechtlicher Expertise ausgestattet ist, kann auch die wachsenden Aufgaben der Stiftung professionell und effizient bewältigen. Mit diesen beiden wichtigen Strukturergänzungen sind wir auf einem sehr guten Weg, wenn es darum geht, die Stiftung in eine gute Zukunft zu führen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie sehen: Wir haben in diesem Gesetzespaket wichtige Dinge zusammengefasst. Wir bedienen einerseits die Anforderungen der modernen Schule und fördern auf der anderen Seite die Erinnerungskultur. Ich bitte um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Nächster Redner ist Kollege Oskar Atzinger. Er spricht für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Oskar Atzinger AfD

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! "Cuncta fluunt", besser bekannt als: "Panta rhei". Alles ist ständig im Wechsel, so auch das bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine ganze Reihe von unterschiedlichen Änderungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Manche sind rein redaktioneller Art; andere greifen durchaus wichtige bildungspolitische Fragen auf. Die AfD-Fraktion hat sich diesen Gesetzentwurf sorgfältig angesehen. Wir kommen zu dem Ergebnis: Es gibt berechtigte Kritik – weshalb wir uns zu diesem Gesetz leider nur enthalten können. Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Einschränkung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen. Die Staatsregierung geht hier einen Schritt in die richtige Richtung. Die private Nutzung von sogenannten Smartphones soll künftig grundsätzlich bis einschließlich der 7. Jahrgangsstufe untersagt werden. Damit trägt sie endlich wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, wonach die übermäßige Nutzung digitaler Endgeräte sowie der sozialen Medien gerade für jüngere Kinder erhebliche negative Auswirkungen auf ihre Konzentration, ihre Lernfähigkeit und ihre soziale Entwicklung haben kann. Aber aus unserer Sicht – auch das sagen wir hier sehr deutlich – bleibt dieser Schritt unvollständig. Wir hätten uns weitergehende Regelungen gewünscht. Die Probleme durch eine exzessive Nutzung der sogenannten Smartphones verschwinden schließlich nicht mit dem Wechsel in die 8. Klasse. Sogenanntes Cybermobbing, soziale Isolation, Ablenkung im Schulalltag und der Verlust echter zwischenmenschlicher Kommunikation betreffen nämlich auch ältere Schüler. Schule muss wieder ein Ort sein, an dem Lernen und persönliche Begegnung im Mittelpunkt stehen, nicht aber der nächste Blick auf den Bildschirm. Deshalb wären aus unserer Sicht strengere, weitergehende Beschränkungen durchaus gerechtfertigt, wie wir sie etwa in unserem Gesetzentwurf vom 8. Mai 2025, Drucksache 19/6595, vorgeschlagen haben. Der zweite Punkt betrifft die Sprachstandserhebungen im Vorschulbereich. Künftig sollen Logopäden bescheinigen können, dass ein Kind wegen einer Sprachstandsentwicklungsstörung behandelt wird und deshalb von der verpflichtenden Sprachstandserhebung befreit werden kann. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar. Niemand möchte Kinder doppelt untersuchen oder unnötig belasten. Dennoch sehen wir diese Regelung mit einer gewissen Skepsis. Denn die Bescheinigung eines Logopäden ersetzt künftig in bestimmten Fällen die Sprachstandserhebung durch die Schule. Es wird sehr genau darauf zu achten sein, dass diese Möglichkeit tatsächlich nur in den vorgesehenen Ausnahmefällen genutzt wird. Es darf nicht passieren, dass auf diesem Weg notwendige Sprachförderung unterbleibt und die Regelung missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Gerade angesichts der nach wie vor erheblichen Sprachdefizite vieler Kinder beim Schuleintritt ist eine verlässliche Feststellung des Sprachförderbedarfs von großer Bedeutung, damit der Lernerfolg der einheimischen Kinder nicht länger behindert wird. Deshalb erwarten wir, dass die Staatsregierung die praktische Umsetzung eng begleitet und dem Landtag bei Bedarf zeitnah über mögliche Fehlentwicklungen berichtet. Neben diesen beiden Punkten enthält der Gesetzentwurf aber auch zahlreiche vernünftige Anpassungen. Die Digitalisierung von Leistungsnachweisen erhält endlich eine gesetzliche Grundlage. Datenschutzrechtliche Fragen werden klarer geregelt. Verfahren im Schulbereich werden teilweise vereinfacht. Auch verschiedene redaktionelle Bereinigungen sowie die Umbenennung der bisherigen "Schulen für Kranke" in "Klinikschulen" sorgen für mehr Klarheit und Aktualität. Somit wird die AfD-Fraktion diesem Omnibus-Gesetz heute weder zustimmen, noch wird sie es ablehnen, sondern wir werden uns enthalten. Die Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN lehnen wir geschlossen ab. Zu den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen: Dem Änderungsantrag auf Drucksache 19/12754 stimmen wir zu. Zu den Änderungsanträgen auf den Drucksachen 19/12173 und 19/12753 enthalten wir uns. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Es gibt eine Intervention vom Kollegen Dr. Bausback. Oder war das ein Versehen?

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Winfried Bausback CSU

Ich hätte eine Frage.

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Oskar Atzinger AfD

Jawohl.

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Winfried Bausback CSU

Herr Atzinger, ich kann mich gut an eine Diskussion im Wissenschaftsausschuss erinnern, in der es um die Einführung einer Möglichkeit für Eltern ging, über einen Button auf das Nutzungsverhalten ihrer Kinder im Netz, insbesondere in sozialen Netzwerken, Einfluss zu nehmen. Ich nehme wahr, dass die AfD Altersbeschränkungen oder Regulierungen für Jugendliche im Hinblick auf die sozialen Netzwerke ablehnt. Sie haben hier vorhin ausgeführt, dass die Regelungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht weit genug gingen. Aus meiner Sicht ist das widersprüchlich und nicht konsequent. Sie sind diejenigen, die in der politischen Debatte eine Einflussnahme im Interesse des Jugendschutzes im Netz generell ablehnen. Deshalb halte ich die Argumentation, die Sie vorgetragen haben, für widersprüchlich und polemisch.

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Oskar Atzinger AfD

Herr Kollege, zugegebenermaßen gibt es auch innerhalb unserer Fraktion Meinungsunterschiede bezüglich dieses Punktes. Aber zumindest die Schule sollte von dieser Einflussnahme frei sein. Es ist natürlich sehr schwierig, die Kinder auch im Privaten vollständig vor einer Einflussnahme zu schützen. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Der nächste Redner ist Kollege Dr. Martin Brunnhuber. Er spricht für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin! Die im Bayerischen Jugendschutzgesetz vorgesehenen Änderungen sind nur konsequent. Sie basieren auf der Tatsache, dass die Welt sich jeden Tag eine Runde dreht und sich ständig weiterentwickelt. Mit diesem Gesetzentwurf verstetigen wir gesicherte Erkenntnisse. Ich nenne beispielhaft die jahrgangsgemischten Klassen an den Mittelschulen. Für die Neuregelung möchte ich ganz besonders unserer Kultusministerin Anna Stolz danken. Die Neuregelung ist eine Konsequenz aus der Arbeit der "Mittelschulwerkstätten". Sie ist hervorragend gelungen und wird für eine wesentliche Erleichterung in der Praxis sorgen. Vielen Dank dafür, Anna! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und bei Abgeordneten der CSU) Zu den Sprachstandserhebungen: Herr Atzinger hat schon ausgemacht, dass das ein Problem werden könnte. Das sehen wir überhaupt nicht so, weil das nichts mit Deutschdefiziten zu tun hat. Die Logopädinnen und Logopäden sind bei Sprachdefiziten jetzt einfach in der Lage, diese Ausnahmeregelung zu schaffen. Das ist nur praxisorientiert und ein pragmatischer Ansatz. Digitale Leistungsnachweise: Es versteht sich von selbst. Wir entwickeln uns weiter. Wir haben auch Möglichkeiten der digitalen Leistungsnachweise geschaffen. Das jetzt auf einen rechtssicheren Rahmen zu stellen, ist nur konsequent und dient der Praxistauglichkeit. Das Handyverbot hatten wir schon. Eigentlich ist es kein Handyverbot, sondern die private Nutzung von mobilen Endgeräten, die Ausweitung bis einschließlich der siebten Klasse. Jetzt wird wieder kommen: Ja, ihr wart da doch eigentlich relativ offen. – Ich glaube aber mittlerweile: Man muss die Kinder davor schützen. Das ist auch genau das, was Peter Tomaschko schon sagte: Die Kinder müssen wieder lernen, auch normal zu kommunizieren, nicht nur im sozialen Raum oder in den sozialen Netzwerken. Ausgenommen sind die Nutzungen im Einzelfall. Das bleibt unbelassen. Wenn es zum Beispiel der Mama oder dem Papa schlecht geht, versteht es sich von selbst, dass man dann das Handy benutzen darf. Insofern ist es keine strikte Regelung, die jetzt alle Eventualitäten ausschließt, sondern es sind nur die Eventualitäten, die gut sind, einbezogen. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag, den ich gleich abräumen will. Man solle mehr die Medienpädagogik verankern. Das haben wir bereits getan. Es war aber – ich muss die SPD jetzt auch einmal loben – ein guter Hinweis. Wir müssen hier aber konsequent weiterentwickeln. Wir haben Medienkonzepte an den Schulen. Wir haben Fortbildungen mit der ALP Dillingen. Wir haben viele Dinge, die wir jetzt aber weiterentwickeln müssen, weil die Zeit nicht stehenbleiben wird. Bei den Ordnungsmaßnahmen ist eine notwendige Änderung, dass wir sagen, wir müssen bei der Änderung des BayEUG einfach pragmatischer vorgehen und die PS schneller auf die Straße bringen. Da bezieht sich die Änderung in erster Linie einfach darauf, dass man die Leute von Extern, zum Beispiel die Jugendhilfe, nicht mehr zwangsläufig einschalten muss. Man kann sie hinzuziehen, aber man muss das nicht. Insofern werden auch die Maßnahmen vor Ort an den Schulen gestärkt. Computerbasiertes Testen war auch schon immer eine Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das hat man jetzt gemacht, damit man die Schulentwicklung auch evidenzbasiert mit Fakten darstellen kann. Das ist insofern also ein gutes Ding. Für die Umbenennung der Schulen für Kranke in Klinikschulen sind wir schon gelobt worden. Dann möchte ich in den restlichen 2 Minuten und 31 Sekunden noch auf einen Änderungsantrag eingehen. Das ist der Änderungsantrag zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes. Wir stehen vor großen Herausforderungen; Peter Tomaschko sagte es bereits. Zum einen haben wir einen wiedererstarkten Antisemitismus. Zum anderen haben wir enorme Investitionen für die Zukunft, zum Beispiel durch die baulichen Ertüchtigungen der großen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg. Gleichwohl stehen wir vor großen Herausforderungen im pädagogischen Bereich, also der wissenschaftlichen Begleitung und in erster Linie dem Konservieren der Eindrücke und der Erlebnisse der Zeitzeugen. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Deswegen ist es nur konsequent, dass wir in dem Gedenkstättenstiftungsgesetz eine Art Professionalisierung vornehmen; denn sonst können wir den großen Anforderungen nicht mehr entgegentreten. Diese Professionalisierung bezieht sich eigentlich auf drei Ebenen. Eine Ebene ist: Wie schaffen wir mit einem neuen Organ des Präsidenten eine Repräsentationsfigur, die integriert und die in der politischen Diskussion nach außen agieren kann? Sie muss anerkannt sein, und sie muss sich im politischen Feld gut bewegen können. Sie muss aber auch wirklich die Linie von uns, dass wir immer an den Gedenkstätten festhalten, immer den Blick nach vorne richten und niemals vergessen, was geschehen ist, nach außen transportieren können. Es gibt hier aber noch die Ebene darunter. Diese Ebene darunter wird jetzt mit einer Geschäftsführung einhergehen, und diese Geschäftsführung kann sich jetzt beispielsweise auf zwei Bereiche konzentrieren. Der erste Bereich ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der Gedenkstätten. Dafür braucht man eigentlich eine administrative Expertise. Man braucht fast eine juristische Expertise in dem Sinn, dass man dann die Verträge kontrollieren kann. Man braucht den Einblick in die Haushaltsplanung. Man braucht jemanden, der das organisatorisch auf der administrativen Seite begleitet. Die zweite Sache ist genauso wichtig. Wir brauchen die wissenschaftliche Expertise und die vermittlungsbezogene Gesamtausrichtung, damit die pädagogischen Konzepte, die Forschung und die Konservierung der Zeitzeugenberichte weiterentwickelt werden. Insofern ist dieser Änderungsantrag zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes nur konsequent. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Zu den Änderungsantragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Einbindung der Zivilgesellschaft ist in unserem Gesetzentwurf enthalten. Die Eignung der Organmitglieder ist sowieso im Stiftungsrat dabei.

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Ilse Aigner

Herr Kollege, Sie bekommen noch eine Minute zusätzliche Redezeit.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Dann muss ich mich gar nicht so hetzen.

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Ilse Aigner

Nein.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Dann: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Frau Kollegin Triebel hat jetzt eine Zwischenbemerkung.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Lieber Kollege Brunnhuber, ihr schafft ja diese Position des Präsidenten neu. Ich habe Fragen zu dieser Position. Wird dieser Präsident ernannt? Wird er gewählt? Wie lange ist der Präsident im Amt?

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor. Die Organmitglieder mit dem Stiftungsrat wählen den Präsidenten. Diese Wahl ist – – Ich weiß es jetzt nicht ganz genau, und ich möchte keinen Schmarrn erzählen. Ich weiß nicht, ob turnusmäßig gewählt wird oder ob es bis zur nächsten Wahl – – Das regelt eigentlich die Satzung. Das ist nämlich das Problem. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Gabriele Triebel (GRÜNE)) Wie bitte? (Zuruf der Abgeordneten Gabriele Triebel (GRÜNE))

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Ilse Aigner

Die Frage war, ob Sie die Satzung kennen.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Wie bitte?

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Ilse Aigner

Die Frage war, ob Sie die Satzung schon kennen. Ich glaube aber, das kann man beantworten: Nein. (Michael Hofmann (CSU): Das kann er gar nicht! Das geht gar nicht!) Jetzt kann auch gleich als Nächste die Kollegin Triebel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort ergreifen.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Sehr geehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Ministerin! Manchmal sagt das Verfahren mehr über eine Regierung aus als der Inhalt eines Gesetzes. Ich spreche heute über den Änderungsantrag zu einem Schulgesetz, bei dem es nicht um Schulen, sondern um das Bayerische Gedenkstättenstiftungsgesetz geht. Das hier angewendete Onmibusverfahren ist zulässig; es ist für dringende, sehr dringende Fälle gedacht. Nur: Über die Reform der Stiftung Bayerische Gedenkstätten wird seit Jahren diskutiert. Es hätte genügend Zeit für ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren in diesem Hohen Haus mit Verbändeanhörung, Erster Lesung und einer ernsthaften parlamentarischen Beratung und Auseinandersetzung gegeben. Stattdessen verstecken Sie die Zukunft der KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg im Anhang eines Schulgesetzes. Kolleginnen und Kollegen, eine grundlegende Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes im Vorbeigehen; so geringschätzend gehen Sie mit dem bedeutenden Thema der Gedenkarbeit um. Das ist kaum zu fassen. (Michael Hofmann (CSU): Das ist doch Formalismus, echt!) Noch bemerkenswerter ist, wie Sie mit der deutschlandweiten Expertise umgehen, die Sie auf Ihre Initiative hin in der Anhörung zum Thema "Weiterentwicklung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten" nach München eingeladen haben. Ein glücklicher Zufall wollte es, dass die eingeladenen Experten kurz vor der Anhörung ihre Stiftungsgesetzänderung kannten und sich somit in der Anhörung dann dazu auch äußern konnten. Deren Botschaft war eindeutig. Kurz zusammengefasst: Sie täten gut daran, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Ihr Vorhaben zu überarbeiten. Das alles ist im Protokoll nachzulesen. Haben Sie irgendetwas aus der Anhörung aufgenommen? – Nein, niente. Kein einziger Gedanke aus der Anhörung wurde übernommen. Dabei wurde dort wirklich Grundsätzliches angesprochen. Erstens braucht die Stiftung eine fachlich ausgewiesene Leitung. Frau Ministerin, auch ich sage Ihnen, die Stiftung braucht keine überwiegend verwaltungstechnische oder politisch geprägte Führung. Eine Gedenkstätte ist keine Behörde. Sie ist ein Ort historischer Verantwortung. (Beifall bei den GRÜNEN) Zweitens braucht die Stiftung einen wirksamen Schutz vor rechtsextremistischer und extremistischer Einflussnahme überhaupt. Es ist angesichts des zunehmenden Rechtsextremismus und Antisemitismus nicht nur eine Lücke, es ist ein schweres Versäumnis. Drittens muss die Stiftung neben der Arbeit der großen Gedenkstätten auch das Engagement der Zivilgesellschaft stärken und unterstützen. Gerade Initiativen, die seit Jahren Überlebende begleiten und Bildungsarbeit vor Ort und nicht im fernen München leisten und organisieren, verdienen unsere kräftige Unterstützung und Mitsprache – nicht nur Dankesworte am Gedenktag oder hier im Hohen Haus. (Beifall bei den GRÜNEN) All diese Punkte fehlen in Ihrem Änderungsantrag. Sie finden sie in unserem GRÜNEN-Antrag. Genau diese Punkte haben auch die Sachverständigen im Bildungsausschuss von Ihnen eingefordert. Das sind die Expertinnen und Experten, die Sie selbst nach München geholt haben. Kolleginnen und Kollegen, wer die Stiftung im Vorbeigehen reformieren will, ohne endlich eine fachliche Leitung zu installieren, wie es alle anderen Stiftungen in Deutschland machen, ohne sie gegen Rechtsextremisten und Extremisten zu schützen, ohne ernsthaft die Zivilgesellschaft einzubinden und ohne fachliche Expertise anzunehmen, der verwaltet Erinnerungen schlecht, aber stärkt sie nicht. Erinnerung ist Demokratiearbeit. Erinnerung ist nicht gegeben. Wir müssen sie uns jeden Tag neu erarbeiten. Genau deshalb braucht sie Sorgfalt, Fleiß und Unabhängigkeit. Sie braucht den Mut, auf diejenigen zu hören, die sich jeden Tag dafür einsetzen. Ich kann nur an Sie appellieren: Ziehen Sie diesen auf allen Ebenen schlecht gemachten Änderungsantrag zurück. Die Gedenkstättenarbeit verdient Sorgfalt statt Huckepack-Gesetz; denn Erinnerungsarbeit ist Demokratieschutz. Nur durch eine wache Erinnerung beschützen wir das, was wir lieben, und zwar unsere Demokratie. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Dr. Simone Strohmayr.

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz ist ein wahres Sammelsurium an Regelungen. Zum Handyverbot und zur Schülermitverantwortung hat meine Kollegin bereits in der Ersten Lesung klare Worte gefunden. Daran halten wir fest. Für die SPD steht heute das Gedenkstättenstiftungsgesetz im Mittelpunkt. Wir verstehen nicht, warum das Gesetz so stiefmütterlich in diesem Sammelsurium behandelt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, was uns wirklich verwundert und ärgert? – Die Regierungsfraktionen haben diesen Gesetzentwurf eine Woche vor der gemeinsam beschlossenen Expertenanhörung zur Weiterentwicklung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten vorgelegt. Anstatt die Anhörung abzuwarten, legen Sie einen unüberlegten Gesetzentwurf vor. Das ist schlechter parlamentarischer Stil. (Beifall bei der SPD) Die Expertinnen und Experten haben uns in der Anhörung so wertvolle Hinweise zur Weiterentwicklung der Gedenkstättenstiftung mitgegeben. All diese Hinweise und Ratschläge finden sich nicht im Gesetzentwurf. Auf diese Weise sollte Demokratie nicht mit Fachwissen umgehen. Jetzt komme ich zu den Inhalten. Unsere Gesellschaft wird immer vielfältiger und entwickelt sich weiter. Gerade deswegen muss unsere Gedenkstättenstiftung resilient sein und auf einem klaren Wertefundament stehen. Wer Verantwortung in unserer Stiftung übernimmt, muss sich eindeutig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. (Beifall bei der SPD) Vertreterinnen und Vertreter undemokratischer Parteien fordern ein Recht auf Vergessen ein. Sie fordern eine 180-Grad-Wende in der Erinnerungskultur. Für die Opfergruppen und deren Nachfahren ist es unzumutbar, wenn derartig undemokratische Vertreterinnen und Vertreter in der Gedenkstättenstiftung mitreden wollen oder gar im Stiftungsrat sitzen. Das ist unzumutbar – das wiederhole ich noch einmal – für die Opfergruppen und deren Nachfahren. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen brauchen wir eine Demokratieklausel im Gesetz. Wir haben einen Passus vorgeschlagen, den ich jetzt leider aus Zeitgründen nicht mehr vorlesen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie nur noch einmal auffordern: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem zu, was Expertinnen und Experten eingefordert haben. Peter, dich möchte ich noch einmal ganz persönlich ansprechen. Wenn du wirklich die Gedenkstättenstiftung stärken möchtest, dann stimmst du heute unserem Antrag zu. Wir haben eine klare Formel vorgelegt. Ich möchte mich an dieser Stelle für die gute Arbeit unserer Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg bedanken. Sie leisten großartige Arbeit – herzliches Dankeschön dafür. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Dennoch ist es wichtig, mit einer zeitgenössischen gesetzlichen Grundlage diese Arbeit zu unterstützen. Für uns ist es wichtig, den Stiftungszweck zu erweitern. Zum einen sollen die Außenlager ausdrücklich in den Stiftungsauftrag einbezogen werden, zum anderen sollen die Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie-Verbrechen aufgenommen werden. Die Gedenk- und Erinnerungsarbeit muss sich an den Bedürfnissen einer zunehmend vielfältigen und wandelnden Gesellschaft orientieren. In organisatorischer Hinsicht möchte ich anmerken, dass wir die Meinung teilen, dass die Gedenkstättenstiftung eine professionelle Geschäftsführung braucht, gerade aufgrund der großen Baumaßnahmen, die anstehen. Eine darüber hinausgehende ehrenamtliche Vertretung der Stiftung ist aus unserer Sicht möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Wir lehnen den Gesetzentwurf sowie den Änderungsantrag ab. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Frau Kollegin, der Kollege Peter Tomaschko hat sich noch zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Peter Tomaschko CSU

Liebe Kollegin, liebe Simone, wir sind uns einig, wie wichtig die Arbeit der Gedenkstätten für uns und für ganz Bayern ist. Das habe ich auch in meiner Rede betont. Die Gedenkstätten machen unter der Leitung von Karl Freller eine hervorragende Arbeit. Ich durfte die Anhörung leiten. Ich hatte den Eindruck, dass die Experten all diese Punkte geteilt haben. Ich habe überhaupt keinen Dissens feststellen können. Alle Experten, die aus den unterschiedlichen Fraktionen benannt wurden, haben uns das bestätigt. Uns war es wichtig, diesen Änderungsantrag vor der Anhörung einzubringen, um eine Grundlage zu haben, damit man weiß, über was man diskutieren kann. Zu dieser Grundlage kam keine Kritik. Ich habe von den Experten keine Kritik wahrnehmen können. Wir haben sehr konstruktiv darüber diskutiert, wie man die Stiftung auf eine neue administrative Basis stellen kann. Im Hinblick auf die Überprüfung des Rechtsextremismus haben wir auch begründet, dass bereits vieles im Beamtenrecht geregelt ist. Ganz wesentlich ist: Der Stiftungsrat – auch mit den Vertretern der Opfer – hat dem zugestimmt.

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Ilse Aigner

Frau Kollegin Dr. Strohmayer, bitte schön.

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Simone Strohmayr SPD

Ich bedanke mich noch einmal für die Zwischenbemerkung, weil sie mir die Möglichkeit gibt, den Passus vorzulesen, den wir für das Gesetz vorschlagen: "Personen, die Funktionen in den Organen der Stiftung wahrnehmen, dürfen durch ihr Verhalten oder ihre öffentlichen Äußerungen keinen begründeten Zweifel daran aufkommen lassen, dass sie die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des demokratischen Rechtsstaats, der Menschenwürde sowie den historisch gesicherten Charakter der Verbrechen des Nationalsozialismus achten." Das ist unser Vorschlag. Im Protokoll der Anhörung kann man nachlesen, dass das genau dem Wortlaut der Expertinnen und Experten entspricht. Ich kann Sie nur noch einmal auffordern: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserer Demokratie-Klausel zu. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung, und zwar zu einer ganzen Reihe von Abstimmungen. Diesen liegen zugrunde: der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/11642, drei Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf den Drucksachen 19/12173, 19/12753 und 19/12754, fünf Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/12332 mit 19/12335 und 19/12756, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/12392 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf Drucksache 19/12929. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen sechs Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes" auf Drucksache 19/12756, über den auf Wunsch der Initiatoren einzeln abgestimmt wird. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die verbleibenden Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit sind die Abstimmungsvoten übernommen. Das heißt, die Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11642. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/12929. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FREIE WÄHLER und CSU. Gegenstimmen! – Das ist die SPD-Fraktion. Enthaltungen! – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD. Damit ist es so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das ist die SPD-Fraktion. Enthaltungen! – Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/12173, 19/12753 und 19/12754 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Die Sitzung wird nach der Mittagspause fortgesetzt, und zwar um 13 Uhr. (Unterbrechung von 12:03 bis 13:00 Uhr)

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Ludwig Hartmann

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Sitzung nach der Mittagspause fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/11801) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/12491 mit 19/12499 und 19/12503 mit 19/12505) Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 19/12541) Änderungsanträge der AfD-Fraktion (Drsn. 19/12609 mit 19/12614) Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 19/12752 und 19/12917) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Rechts- und Planungssicherheit für Tages- und Großtagespflege - Art. 20 und 20a erst zum Ende des Kita-Jahres aufheben (Drs. 19/12947) und Änderungsantrag der Abgeordneten Doris Rauscher, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) hier: Beitragszuschuss zum Elternbeitrag erhalten (Drs. 19/12978) Ich gebe Ihnen noch bekannt, dass zu dem zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/12497 sowie zu dem zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/12978 jeweils namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist die Kollegin Melanie Huml für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Melanie Huml CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, der für Bayern von großer Bedeutung ist. Es geht um das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Es geht um die Grundlage unserer Kinderbetreuung, um Kinder, die gut begleitet, gefördert, gestärkt werden sollen. Es geht um Eltern, die verlässliche Betreuung brauchen, um die Beschäftigten, die Tag für Tag in den Kitas Großartiges leisten. Es geht um Träger und Kommunen, die vor Ort Verantwortung tragen, dafür aber auch verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Kurz gesagt: Es geht um die Frage, wie wir frühkindliche Bildung in Bayern zukunftsfest aufstellen. Das BayKiBiG selbst ist schon seit zwanzig Jahren in Gebrauch und ist ein bisschen in die Jahre gekommen. Es ist auch so, dass sich vieles verändert hat bei den Rahmenbedingungen: Wir haben heute mehr Kinder in Betreuung; es werden längere Betreuungszeiten von den Familien benötigt; es sind vielfältige Bedarfslagen, mehr Sprachförderung, mehr Inklusionsaufgaben, höhere Kosten und zugleich große Herausforderungen auch bei Fachkräften und Personal. Das heißt, es ist ganz schön viel Druck im Kessel, wenn man das so sagen darf. Daher ist es notwendig, dass wir das BayKiBiG einem Update unterziehen. Dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung ist deswegen richtig und auch notwendig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Entwurf verfolgt zwei zentrale Ziele: Erstens. Der Freistaat erhöht die staatliche Betriebskostenförderung massiv. Im Endausbau steigt die staatliche Betriebskostenförderung einseitig, das heißt, nur durch den Staat, um rund 25 %. Das heißt, der Staat erhöht seinen Anteil, ohne dass wir eine kommunale Kofinanzierung verlangen. Es ist richtig: Dafür wird das Familiengeld und das Krippengeld investiert, aber es wird wieder investiert in die Betreuung für die Familien. Das ist der entscheidende Punkt. Das Geld bleibt für die Familien im System. Das ist mir an der Stelle ganz wichtig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben im Jahr 2026 bereits 280 Millionen Euro zusätzlich bezahlt, das heißt, rund 10 % mehr staatliche Förderung. Im Endausbau fließen knapp 800 Millionen Euro zusätzlich in die Kindertagesbetreuung. Zusammengerechnet sind das bis 2030 fast 3 Milliarden Euro zusätzlich. Das ist ein erheblicher finanzieller Kraftakt, und das Geld bleibt bei den Familien. Ich möchte das noch mal so deutlich sagen. Der Freistaat zieht sich also mitnichten zurück, wenn auch die Opposition das immer wieder gerne fokussiert. Nein, das Geld bleibt bei den Familien. Zweitens. Nicht nur der finanzielle Aspekt, sondern auch der zweite Aspekt ist uns wichtig: Es ist vereinfacht und entbürokratisiert. Es ist ein Fördersystem gewesen, wo immer wieder auch Nebenförderungen und zusätzliche Bedarfe dazugekommen sind. Das wird hier entschlackt. Die Reform führt daher zu mehr Verlässlichkeit, zu einfacheren Strukturen. Auch das ist ein Kern dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie mich das an einem Punkt, an einem zentralen Instrument ganz deutlich machen: am Qualitätsbonus. Für den Qualitätsbonus hat der Freistaat Bayern im Jahr 2025 80 Euro ausgegeben. Er steigt schrittweise auf 858 Euro, also eine Verzehnfachung des Qualitätsbonus. Das heißt, dass hier vor Ort noch mal mit mehr Geld gearbeitet werden kann. Übrigens: 2026 ist er schon deutlich gestiegen auf 268 Euro. Mehr Geld vor Ort bedeutet aber auch, dass mehr Spielraum ist für Investitionen, möglicherweise für mehr Personal, vielleicht auch für eine Stabilisierung des Elternbeitrags und so weiter. Das möchte ich noch mal ganz deutlich sagen. Der Qualitätsbonus ist das zentrale Instrument, über das die Förderung läuft. Er steigt von 80 Euro auf dann 858 Euro. Um das noch mal ganz deutlich zu sagen: Hier wird wirklich mehr Geld investiert. Auch der Elternbeitrag, der bisher bei 100 Euro ist, fließt dann in diesen Qualitätsbonus. Ja, manche Eltern – das war die sehr intensive Diskussion der letzten Wochen – hatten Sorge, dass dieser Elternbeitrag, diese 100 Euro verschwinden. – Mitnichten. Der Weg ist ein anderer. Die 480 Millionen Euro, die dieser Elternbeitrag insgesamt ergibt, bleiben und fließen weiter in das System. Sie werden aber jetzt als Qualitätsbonus geführt. Das möchte ich noch mal ganz deutlich sagen. Das war uns auch sehr wichtig. Ich und wir alle im Ausschuss von der CSU und den FREIEN WÄHLERN haben die Sorgen der Eltern, dass wir diese 100 Euro nicht mehr sichtbar haben, berücksichtigt. Bisher war das häufig auf den Abrechnungen, der Elternbeitrag minus 100 Euro als Zuschuss vom Freistaat. Das heißt nicht, dass es dieses Geld vom Freistaat nicht mehr gibt. Dieses Geld gibt es weiter vom Freistaat. Das sind 480 Millionen Euro. Die fließen weiter, aber sie fließen in den Qualitätsbonus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der AfD) Es ändert sich also der Weg der Förderung, die Mittel fließen weiter. Ich bin da auch den Kollegen aus der jungen Gruppe der CSU, sei es Josef Heisl, sei es Daniel Artmann, sehr dankbar, auch von den FREIEN WÄHLERN Julian Preidl, die explizit einen Änderungsantrag eingebracht haben, in dem sie fordern, dass es sichtbar wird und bleibt. Das ist hier ganz wichtig. Wir haben die Teamkräftepauschale, wo es um die Förderung von nichtpädagogischem Personal geht. Sie wird verankert, verstetigt. Die helfenden Hände: Sie kennen alle – das hören wir ganz oft, wenn wir vor Ort in den Kitas sind – die Aussage, man braucht doch noch mehr Unterstützung. Das pädagogische Personal will sich um die Bildung der Kinder kümmern. Es gibt Verwaltungsaufgaben und haushaltswirtschaftliche Aufgaben, wo sie sagen, das müssen wir doch nicht machen, da ist es doch gut, wenn wir zusätzlich Personal haben. Das führt dann eben auch zur Entlastung. Wenn auch von der Opposition in Änderungsanträgen gefordert wird, den Anstellungsschlüssel zu verbessern, so gilt doch: Wir haben in Bayern im Moment bereits einen durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von 1,906. 1,1211 ist verpflichtend. Wir wollen den Schlüssel auch in dieser Situation so halten. Ich will nicht, dass eine Kita schließen muss, wenn kein Personal vor Ort ist, nur weil der Schlüssel vielleicht dann so streng ist, dass er uns fesselt. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag, obwohl wir uns freuen, wenn mehr Personal vor Ort ist, deswegen auch diese Teamkräftepauschale. Deswegen wollen wir hier auch mehr Verlässlichkeit haben, aber eben nicht über den Weg des Anstellungsschlüssels. Der ist im Durchschnitt heute in Bayern wirklich schon sehr gut. Aber wir wollen auch, dass das pädagogische Personal Entlastung findet über die Teamkräfte. Das ist der Weg, den wir hier sehen. Den wollen wir weitergehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zur Reform gehört auch eine Neuordnung der Kindertagespflege. Hier geht es darum, dass wir einiges deregulieren und pauschalieren wollen. Hier soll es auch mehr Geld geben. Es fließen rund 45 Millionen Euro jährlich. Auch hier ein Wort zur Großtagespflege: Wir haben uns sehr genau angeschaut, ob wir für die Großtagespflege eine Übergangsfrist aufnehmen. Das wäre durchaus sympathisch gewesen, aber wir hätten dann einfach Doppelstrukturen, die länger laufen. Deswegen haben wir uns dafür entschieden, dass die Großtagespflege schon zu diesem Zeitpunkt gleich mit in die Änderung hineinkommt. Wir sind aber weiterhin für Gespräche offen, wenn wir merken, dass eine Betreuungsform, die wir durchaus für notwendig halten, zu sehr in Gefahr geraten sollte. Ich kann nur sagen, diese Reform, die wir jetzt auf den Weg bringen, ist eine wichtige Reform. Starke Kinder brauchen starke Kitas. Starke Kitas brauchen verlässliche Strukturen. Das schaffen wir mit dem Gesetz.

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Ludwig Hartmann

Kollegin, die Redezeit ist zu Ende.

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Melanie Huml CSU

Gute Kindertagesbetreuung gelingt aber nur gemeinsam mit dem Freistaat, mit den Kommunen, mit den Trägern, mit den Beschäftigten und mit den Eltern. Dafür stehen wir. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner für die AfD-Fraktion ist der Abgeordnete Franz Schmid. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Franz Schmid AfD

Sehr geehrter Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zum Gesetzentwurf wurde schon einiges gesagt. Wir haben schon im Ausschuss lange darüber diskutiert. Es ist aber noch nicht angeklungen, dass es wirklich die wichtigste Reform in dieser Legislaturperiode ist. Die frühkindliche Bildung ist von unschätzbarem Wert. Was in den ersten Lebensjahren versäumt oder nicht ermöglicht wird, prägt den gesamten weiteren Bildungsweg eines Kindes. Hier entscheidet sich, ob Talente entdeckt, Chancen eröffnet und Kinder stark für ihr Leben gemacht werden. Wir waren es, die Frau Becker-Stoll vom Staatsinstitut für Frühpädagogik und Frau Heße vom BLLV an den Tisch geholt haben. Wir wollten deutlich machen, welche Aufgabe die Kinderbetreuung in Bayern hat, welche Weichen sie stellt und welche Schlüsselrolle ihr zukommt. Es geht nicht nur um einen guten Start in die 1. Klasse, sondern um Sozialkompetenz für das restliche Leben. In diesem Gesetz fehlt dieser Anspruch leider komplett. Woher sollen denn die Ingenieure von morgen kommen – aus einer Kita, die es nicht einmal mehr schafft, Sprachkompetenzen zu vermitteln? Warum ist das so? Weil es mehr Kinder unter drei Jahren, mehr Kinder mit Migrationshintergrund und mehr Kinder mit drohender Behinderung gibt. Personal fehlt ständig, und der Dauerstress ebbt nie ab. In den letzten Monaten haben wir noch einmal deutlich gemacht, welchen Druck die Erzieherinnen und Erzieher haben und an welcher körperlichen Belastungsgrenze sie sind. Nicht umsonst verlässt jede fünfte Erzieherin ihren Job, und das für immer. Verbesserungen im Gesetzentwurf sind Fehlanzeige. Es wird etwas Bürokratie abgebaut, aber das war es schon. Statt mehr Mittel ins System zu geben, wurde einfach nur umgeschichtet. Als wäre das alles noch nicht genug, nehmen Sie in Kauf, dass Tausende von Familien in Bayern zukünftig noch höhere Beiträge als eh schon für die Kita bezahlen müssen. Der 100-Euro-Zuschuss ist weg; (Thomas Huber (CSU): Er ist nicht weg!) Da hilft es auch nicht, wenn Sie im Gesetz gesondert ausweisen, an welcher Stelle er jetzt steht. Im Geldbeutel ist er auf jeden Fall nicht. (Michael Hofmann (CSU): Er hat offenbar keine Ahnung, wie sich das berechnet!) Ihre Bilanz: Familiengeld weg, Krippengeld weg, Pflegegeld halbiert, beim Baukinderbonus 2.500 Euro weniger und jetzt auch noch der 100-Euro-Zuschuss. Wir haben immer wieder konstruktive Vorschläge gebracht, weil es uns um die Menschen und um die Familien im Land geht. Wir sehen die Probleme der Regierung, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Anders als GRÜNE und SPD haben wir mit einer Deckelung der Kitagebühren einen fairen Kompromiss gesucht, um Familien zu schützen. (Widerspruch des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Dabei sehen wir eine Obergrenze von 195 Euro für Kinder unter drei Jahren und 150 Euro für ältere Kinder bei einer Betreuung von dreißig Wochenstunden vor. Für uns markiert das die Grenze dessen, was Familien für einen Halbtagsplatz noch zugemutet werden kann. Wie soll eine Familie mit einem Krippenkind und einem Kindergartenkind dauerhaft mehr als 350 Euro im Monat für Kinderbetreuung aufbringen? Für viele Familien rechnet sich unter diesen Voraussetzungen selbst eine Teilzeitbeschäftigung eines Elternteils kaum noch. Wie Sie mit den Bürgern umgehen, zeigt bereits Ihre Kommunikation. Familien- und Krippengeld werden nicht deshalb umgeleitet, weil es sinnvoll wäre, sondern weil das Geld ausgeht. Auch den 100-Euro-Zuschuss wollte man nicht mehr aus Landesmitteln zahlen, nachdem der Bund die Finanzierung strich. (Thomas Huber (CSU): Das ist einfach nicht richtig!) Im Qualitätsbonus taucht das Geld dann plötzlich wieder auf. In Summe betreiben Sie wie Ihre Kollegen aus dem Bundestag den Ausverkauf unserer Familien in einer Zeit, in der immer weniger Kinder geboren werden. Dann wundern Sie sich, warum sich die Menschen im Land von Ihnen abwenden? Wir hätten uns bei der Reform Folgendes gewünscht: mehr Fokus auf die direkte pädagogische Arbeit mit dem und am Kind, eine direkte und spürbare Entlastung der Eltern bei den Beiträgen, statt neuer Minikitas die stärkere Unterstützung der bereits vorhandenen Tagesmütter, die Fachkraftklausel, da unsere pädagogische Ausbildung Weltklasse ist, und die Sensibilisierung für Sprachkenntnisse beim Personal, da sprachliche Bildung die Grundvoraussetzung für alles ist. All das wollten Sie nicht und haben unsere Änderungsanträge abgelehnt. Deshalb lehnen wir auch den Gesetzentwurf ab. Kinderbetreuung darf nicht zur bloßen Aufbewahrung verkommen, nur damit Mütter möglichst schnell wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, weil Sie unser Sicherungssystem verkauft haben und die Erziehungsleistungen in der Rente keine Rolle mehr spielen. Ein aktuelles Beispiel dafür kommt aus Augsburg: Die "Rieser Nachrichten" berichten am 16. Juli über eine Familie aus Nördlingen mit drei Kindergartenkindern. Heute erhält die Familie für jedes Kind den gesetzlichen Beitragszuschuss von 100 Euro. Fällt dieser verbindliche Zuschuss weg und wird nicht mehr an die Eltern weitergegeben, wie Ihr Gesetzentwurf das vorsieht, bedeutet das 300 Euro Mehrkosten im Monat und damit 3.600 Euro mehr im Jahr. Die Mutter erklärt, sie habe bereits darüber nachgedacht, ihre Arbeitszeit zu verringern, um die Kinder kürzer in die Kita zu geben und Geld zu sparen, weil sie die Mehrbelastung eben nicht erbringen kann. Gleichzeitig berichtet die Stadt Nördlingen, dass die Unsicherheit über den Wegfall des Zuschusses bereits zu geringeren Buchungen in der Kita geführt hat und sogar geplante Kita-Erweiterungen deswegen gestoppt werden mussten. (Thomas Huber (CSU): Das ist so ein Quatsch!)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, auch Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Franz Schmid AfD

Das zeigt: Ihre Reform verunsichert Familien schon heute, noch bevor sie überhaupt in Kraft getreten ist. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Anton Rittel für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei meinem Vorredner sieht man, dass hier über dieses Gesetz leider Gottes viele Unwahrheiten und Lügen verbreitet werden. Das stimmt alles nicht. Das muss man ganz klar und deutlich sagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Das ist Desinformation. Sie stellen sich da vorne mit Desinformation, mit Unwissenheit hin und machen große Sprüche. Das finde ich nicht richtig. Das ist ganz klar nicht richtig. Ich muss erst einmal das Ministerium für die gute Zusammenarbeit loben, auch wenn es am Anfang ein bisschen holprig war, aber wir wollen nicht von der Vergangenheit reden, sondern wie in dem Gesetz über unsere Zukunft. In letzter Zeit haben die Kommunikation und die Zusammenarbeit sehr gut geklappt; das will ich gleich als Erstes hier erwähnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Anna Rasehorn (SPD): In den letzten zwei Tagen!) Wir brauchen das neue BayKiBiG, weil wir in die Zukunft schauen. Wir wollen das Geld nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip verteilen, weil das jeder bekommt, ob er bedürftig ist oder nicht. Wir wollen nach zwanzig Jahren reformieren und das Geld in das System bringen, damit es den Kindern, auf die es uns ankommt, zugutekommt. Das ist das Wichtigste, und das geht über das System. Als Nächstes wollen wir Bürokratie abschaffen. Wenn wir weniger Bürokratie haben, können wir mit dem Geld effizienter etwas anfangen, können wir wirtschaften. Weniger Bürokratie ist automatisch gleich mehr Geld, weil das nicht in die Verwaltung fließt. Dann kommen wir zum Basiswert. Der Basiswert wird jährlich um circa 4 bis 4,5 % erhöht. Als Bezugsjahr muss man immer 2025 nehmen, bevor das BayKiBiG in Kraft tritt. Dazu gehört auch, dass die Buchungen, zu denen es jetzt nicht mehr kommt, und die Geburten, die zurückgehen, also die Meldungen zurückgehen, nicht auf das BayKiBiG zurückzuführen sind. Das muss man auch ganz klar und deutlich sagen. Wie der Kollege vorhin gesagt hat: Dass die Buchungen zurückgehen, hat mit dem BayKiBiG gar nichts zu tun. Bis zum 31. Dezember haben alle noch das Familiengeld bekommen. Jetzt haben die ihr Geld und bekommen jetzt auch schon Hilfen und Zuschüsse, also kommt momentan mehr Geld, als worüber immer geredet wird. Der Basiswert kommt von 1.521 Euro im Jahr 2025 und wird auf circa 1.800 Euro im Jahr 2029 angehoben. Das muss man ganz klar sagen. Der Qualitätsbonus steigt von knapp 80 Euro auf ungefähr 700 Euro im Jahr 2029. Man kann den Qualitätsbonus nicht für die nächsten Jahre festlegen, weil er immer neu berechnet wird; dadurch wird er ansteigen. So kommt wieder mehr Geld pro Kind ins System, als wenn man die 100 Euro pro Kind an die Eltern auszahlen würde. Das Nächste ist die Teamkräftepauschale. 2027 werden 284 Millionen Euro an die Träger gehen. Das sind ungefähr 500 Euro pro Kitaplatz für die ersten 50 Plätze und für jeden weiteren Platz 167 Euro. Das sind 2028 rund 400 Millionen Euro. Somit kommen 700 Euro für die ersten 50 Plätze und 242 Euro ab dem 50. Platz. Der Sockel ist gut für kleine Einrichtungen, weil wir auch die kleinen Einrichtungen im ländlichen Raum stärken wollen; das gelingt uns dadurch. Das ist eine gute Sache, weil wir auch im ländlichen Raum unsere Kindergärten stützen und ihnen helfen wollen. Im Gegensatz dazu ist von der Opposition ein Antrag gekommen, die Stützung und Finanzierung der kleinen Kindergärten abzuschaffen und nur noch die großen zu fördern. Das ist eine ganz klare Ansage gegen den ländlichen Raum, gegen die kleinen Einrichtungen, die aber für uns im ländlichen Raum sehr wichtig sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Widerspruch des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Ab 2023 wird die Teamkräftepauschale dynamisiert. Sie ist hauptsächlich dafür da, dass man nicht-pädagogisches Personal fördern kann. Man darf nur nicht-pädagogisches Personal fördern. Dadurch werden die pädagogischen Kräfte entlastet, von dem, was sie bisher gemacht haben; denn nicht-pädagogische Fachkräfte können Büroarbeiten oder sonstige Arbeiten machen. Die Kindertagespauschale wird um vier Millionen auf 45 Millionen Euro erhöht. Der Kinderschutz ist bei uns genauso wichtig, aber den brauchen wir nicht extra ins Gesetz zu schreiben. Warum? – Weil das über das Bundeskinderschutzgesetz geregelt ist. Jeder Kindergarten, der in Betrieb geht, muss ein Kinderschutzkonzept auflegen, sonst bekommt er gar keine Betriebserlaubnis. Jetzt kommen wir noch mal zu den 100 Euro Elternbeitragszuschuss. Das Geld verschwindet nicht, sondern wir haben genügend Beispielrechnungen gemacht, dass die 100 Euro über den Qualitätsbonus kommen. Genau das, was wegfällt, kommt hinten dazu. Dazu kann ich mit jedem Beispielrechnungen machen. Das funktioniert, und das ist einfach so. Man muss immer auf 2025 Bezug nehmen. Man darf nicht 2026 mit 2027 vergleichen, sondern immer mit 2025, bevor das BayKiBiG greift. Dann sehen wir, dass wir konstant immer einen Zuwachs haben. Manche behaupten, dass 2027 ein Finanzierungsloch entsteht. Das entsteht nicht, weil wir das Geld schon 2026 auszahlen, weil wir das schon von 2027 auf 2026 vorgezogen haben. Wenn dann jemand meint, dass wir das nicht finanzieren, dann ist das die nächste Lüge, die hier verbreitet wird. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) – Moment, eines muss ich noch sagen: Wenn jemand sagt, dass wir weniger Geld ins System bringen, dann stimmt das nicht, weil wir nämlich die 6,5 Millionen Euro ins System führen, die wir normalerweise ins europäische Ausland überwiesen haben. Es sind zwar – in Anführungszeichen – nur 6,5 Millionen Euro –, aber die bleiben bei uns im System und werden bei uns für unsere Kinder investiert. Das ist mir persönlich ganz wichtig.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Jawohl, ich bin schon am Ende. Darum bitte ich um Zustimmung zu diesem guten Gesetz. Das ist für die Zukunft, das ist für unsere Kinder und – –

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Ludwig Hartmann

Ihre Redezeit ist um. Sie bekommen aber noch zwei Minuten.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Ja, danke! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo, Anton!)

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Ludwig Hartmann

Wir haben zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Ich habe gehofft, dass eine kommt.

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste kommt vom Abgeordneten Franz Schmid, AfD-Fraktion.

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Franz Schmid AfD

Herr Kollege Rittel, ich möchte einmal zurückweisen, dass Sie sagen, wir hätten den Gesetzentwurf nicht verstanden oder wären da unwissend. Deswegen die Frage an Sie: Sie haben den Eltern öffentlich versprochen – Zitat –: "Für uns FREIE WÄHLER steht fest: Wir wollen an den 100 Euro festhalten. Familien dürfen durch die Reform keine Nachteile haben." Gleichzeitig hat der CSU-Abgeordnete Huber gesagt: Bei den FREIEN WÄHLERN habe es in dieser Frage – Zitat – möglicherweise auch eine gewisse Unwissenheit gegeben. Was gilt nun, Herr Rittel? Haben Sie den Gesetzentwurf und seine Folgen für die Eltern damals nicht verstanden? Oder haben Sie die Eltern bewusst belogen, obwohl Sie wussten, dass die verbindlichen 100 Euro Beitragsentlastung abgeschafft werden? Wer hat die Eltern getäuscht? Die CSU oder die FREIEN WÄHLER?

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Lieber Kollege, die 100 Euro – da sieht man, dass Sie das Gesetz einfach noch nicht verstanden haben – bleiben im System. Die 100 Euro kommen über den Qualitätsbonus. Wir können nachher eine Beispielrechnung aufmachen. Dann zeige ich Ihnen, wie das funktioniert, wie das ganz genau festzulegen ist, dass die 100 Euro im System bleiben. Ein Kindergarten, ein Betreiber, ein Träger hat dann 2026 genauso viel Geld wie 2027. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Mehr!) – Mehr sogar, ganz genau. (Thomas Huber (CSU): Plus 12 %!) – Plus 12 %. Dann soll einer sagen, wir bringen weniger Geld ins System. Das stimmt einfach nicht. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Das lassen wir so auch nicht stehen. Das kann man auch nicht stehen lassen, weil das Lügen sind, die verbreitet werden. Das muss man mal ganz klarstellen, weil einige das Gesetz nicht verstehen. Ich habe vielleicht auch lange gebraucht, aber ich glaube, mittlerweile verstehe ich es. (Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Danke.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Nächste Frage!

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Ludwig Hartmann

Die zweite Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Johannes Becher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Johannes Becher GRÜNE

Herr Kollege Rittel, vielleicht verstehen es die Träger auch nicht. Wir hatten hier für dreieinhalb Stunden eine Expertenanhörung des Sozialausschusses. Darin saßen die Expertinnen und Experten, darin saß der Gemeindetag, darin saß der Städtetag, darin saßen diverse Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie haben über die erheblichen Defizite berichtet, die sie seit sehr vielen Jahren haben, und dass es diese Reform benötigt, damit sie den Betrieb überhaupt fortsetzen können. Aber gleichzeitig werden die Elternbeiträge selbstverständlich steigen. Das ist mehrfach gesagt worden, von verschiedener Seite. Dann frage ich mich: Wie kann man sich hierhinstellen und behaupten, dass die Elternbeiträge nicht steigen werden? Die Defizite sind bei den Kommunen vorhanden, die Defizite sind bei den Kitas vorhanden. Wenn sie die Elternbeiträge nicht erhöhen, machen sie Insolvenz. Außer, Herr Rittel, Sie sind gescheiter als alle anderen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Na, na, na!) Dann rechnen Sie ihnen vor, warum die Experten in der Praxis das nicht können, aber Sie angeblich schon. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Herr Becher, da muss man ganz klar sagen: Sie können sich nachher mit Herrn Schmid an den Tisch setzen. Ich setze mich dazu, und dann rechnen wir das durch. Dann schauen wir, was dabei rauskommt. Das ist eine ganz klare Sache. Das können wir machen, das kann ich Ihnen beweisen. Da brauchen wir nicht nur reden, dafür gibt es Beweise, und das ist die Wahrheit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Thomas Huber (CSU): Außerdem haben das die Träger gar nicht gesagt!) Man muss auch sagen: Man sieht, dass auch Sie das nicht verstanden haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir haben uns das in der Expertenanhörung sehr wohl zu Gemüte geführt. Wir haben uns das sehr gut angeschaut. Wir haben uns jeden Antrag angeschaut, was wir da machen. Eines muss man noch ganz klar sagen. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Das habe ich noch nicht gesagt, aber ich habe ja noch 27 Sekunden Zeit: Wir haben für 2029 eine Evaluation angesetzt. Das ist auch sehr wichtig. Denn da kann man dann sagen: Okay, wenn man etwas ändern muss, dann kann man das noch ändern. Aber zuerst muss ich ein Gesetz doch mal einführen, muss das laufen lassen, muss schauen, wie sich das entwickelt. (Johannes Becher (GRÜNE): Dann muss man es gleich gescheit machen!) Wir sind der Meinung, dass das gut ist. Das ist auch gut, das wird die Zukunft beweisen. Ihr wollt immer Reformen haben, und dann wollt ihr nichts ändern. (Johannes Becher (GRÜNE): Wozu macht man die Expertenanhörung?)

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Ludwig Hartmann

Danke, die Redezeit ist um.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Johannes Becher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Johannes Becher GRÜNE

Das Familienland Bayern wird Stück für Stück abgewickelt. Was ist die Bilanz nach acht Jahren Markus Söder? (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) In acht Jahren Familiengeld eingeführt, Familiengeld abgeschafft, Krippengeld eingeführt, Krippengeld abgeschafft, Kinderstartgeld angekündigt, beworben, fast eingeführt, vor der Einführung abgeschafft, 100 Euro Kindergartengebührenzuschuss eingeführt, 100 Euro Kindergartengebührenzuschuss abgeschafft. In acht Jahren vier Leistungen einführen und vier Leistungen abschaffen. Gibt es irgendeine Planungssicherheit für Familien in Bayern? – Null, meine Damen und Herren, null! (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Jedes Mal mehr Geld, das ist die Planungssicherheit, Herr Kollege!) – Ja, mehr Geld. Mehr Geld! Es waren ja Milliardenbeträge, die aufgewendet wurden. Bis aufs Krippengeld waren alle anderen Leistungen vollkommen einkommens- und vermögensunabhängig. Jeder hat Geld bekommen. Mit zwei Händen hat man das Steuergeld quasi verteilt in Bayern. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): An die Familien!) Jetzt stellt man fest: Das Geld ist nicht mehr da. Die Kitas waren über Jahre – über Jahre! –, und sie sind es auch nach wie vor, defizitär und unterfinanziert. Jetzt nimmt man alle Leistungen weg – übrigens auch für die Familien, die es dringend notwendig haben. Erst war für alle Geld da, jetzt ist für keinen mehr Geld da. Das ist so eine schlechte, inkonsistente Politik, das ist wirklich der Wahnsinn, meine Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Immer schön an der Oberfläche bleiben! Nie ins Detail gehen!) – Herr Kollege Hofmann, ich gehe da ins Detail. Denn ich möchte eine Politik machen, die die Familien, die in Not sind, unterstützt. Das sind die armen Familien bei uns, und das sind die, die vielleicht mehrere Kinder haben und ein unterdurchschnittliches Einkommen, die es nicht so dicke haben. Die müssen wir unterstützen. Dafür müssen wir Geld haben. Aber Sie haben erst Geld für alle gehabt, und jetzt haben wir für keinen mehr Geld. (Michael Hofmann (CSU): Das ist Quatsch! Schauen Sie in den Haushalt rein!) Das ist einfach eine unsoziale Politik, das stimmt halt einfach nicht. So kann man nicht arbeiten. Das ist Politik à la CSU und FREIE WÄHLER. Das überzeugt überhaupt nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Das ist ja tragisch!) Dann sagt man jetzt: Das Geld bleibt im System. Viele Eltern haben mich gefragt: Bin ich Teil des Systems? – Sie wussten gar nicht, dass das Geld, das sie selbst bekommen haben, jetzt die Kitas bekommen, dass das ein System ist. (Michael Hofmann (CSU): Weil ihr Quatsch erzählt!) Niemand sei gezwungen, Elternbeiträge zu erheben. Natürlich ist es schon einmal positiv, dass Sie das Geld, das vorher die Eltern bekommen haben, jetzt nicht in den Straßenbau stecken. Diese Erwartung haben Sie erfüllt; aber ansonsten sagen wir hier seit Jahren, dass die Kindergärten unterfinanziert sind. Dass das Geld dort auch dringend gebraucht wird, das wissen im Übrigen auch viele Eltern. Ich gehöre nicht zu denen, die sagen: Alles muss umsonst sein. Das glaube ich auch nicht. Die Eltern sind bereit, einen vernünftigen Beitrag zu leisten, wenn sie ihn bezahlen können. Deswegen ist es für mich sozial gerecht, wenn jede Familie sich die Kita leisten kann, wenn die Qualität stimmt. Dann haben wir Gerechtigkeit geschaffen; aber wenn wir jetzt die Gebühr von der Gewerbesteuer abhängig machen, je nachdem, wie die Kommune das kann, dann erhebt sie die Gebühren, wie sie will, teilweise exorbitant. Die Bürgermeister stehen unter Druck, die Kitaleitungen stehen unter Druck, der Schwarze Peter wird anderen zugeschoben. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Ich glaube nicht, dass Sie mit dieser Politik irgendjemanden überzeugen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Kein Wort vom Qualitätsbonus!) – Der Qualitätsbonus. Herr Hofmann, der Qualitätsbonus soll den Erwartungen entsprechen. Die Erwartung, die die CSU und die Ministerin wecken, ist, dass der Qualitätsbonus die Qualität steigert, dass aus dem Qualitätsbonus die Defizite reduziert werden (Michael Hofmann (CSU): Wie hoch ist er denn?) und dass wegen des Qualitätsbonus die Elternbeiträge gleichbleiben. Die Erwartung ist, dass man einen Euro dreimal ausgeben kann. Das wird in der Praxis nicht passieren. (Michael Hofmann (CSU): Ja, wie hoch ist er denn?) Das wird in der Praxis nicht passieren. Der Kollege Rittel ist zwar gescheiter als alle anderen, aber in der Expertenanhörung saßen doch all die Träger und haben eindeutig gesagt: Wir werden den Elternbeitragszuschuss nicht eins zu eins ersetzen können, weil die Defizite so hoch sind, dass ansonsten die Hütte brennt. Da muss man doch einfach ehrlich sein und sagen: Mit dieser Politik steigen die Elternbeiträge, und wir müssen hoffen, dass die Kommunen es schaffen, das Schlimmste abzumildern. Das ist doch die Realität. Alles andere ist doch eine illusorische Erwartung, die geweckt wird, die aber leider nicht eintreten wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Sie hätten die Rede einem Fachmann überlassen sollen!) – Waren Sie schon einmal im Sozialausschuss, Herr Kollege Hofmann? – Ich glaube nicht. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Das Thema Kindertagespflege möchte ich noch ansprechen. Die Großtagespflegen werden nach Artikel 20a BayKiBiG gefördert. Diese Großtagespflegen wissen jetzt nicht, wie viel Geld sie zum 1. Januar 2027 haben. Das sind Arbeitgeber, das sind Großtagespflegen, die Betreuungsplätze anbieten und mit Eltern Verträge schließen. Da hängt es jetzt davon ab, was die Jugendhilfeausschüsse beschließen – das machen die im September und Oktober – und was die Gemeinden in ihrem Haushalt beschließen. Die Großtagespflegen sind vollkommen auf offener See, die haben Personal, die haben Mietverträge und die wissen nicht, wie viel Geld sie am 1. Januar 2027 bekommen.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Redezeit ist um.

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Johannes Becher GRÜNE

Auch das ist eine Ungerechtigkeit, wie man hier mit der Tagespflege umgeht. Ich kann nur sagen: Familienland Bayern, das ist wirklich nur noch eine Verpackung. Schade drum, bitterer Tag heute. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Nur Sprechblasen wieder! Nur Sprechblasen!) – Nur Zwischenrufe, nur Geblöke. Ich meine, da kann ich gleich zurückgeben. (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU))

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor, die erste kommt vom Kollegen Thomas Huber für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Thomas Huber CSU

Lieber Herr Kollege, ich bin jetzt echt entsetzt über diese Lautstärke und über dieses Horrorszenario, das Sie hier verbreiten. Erstens waren Sie bei der Anhörung gar nicht dabei.

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Johannes Becher GRÜNE

Doch, ich habe dreieinhalb Stunden dort gesessen.

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Thomas Huber CSU

Lieber Kollege, wenn du dabei warst, – (Unruhe)

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Johannes Becher GRÜNE

Ja, es ist so. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Thomas Huber CSU

– dann frage ich mich, was du in diesen dreieinhalb Stunden getan hast. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Genau, was hat er gehört?) Ich habe nämlich hier seitenweise mitgeschrieben, und ich zitiere jetzt –

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Johannes Becher GRÜNE

Bitte.

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Thomas Huber CSU

– namentlich Vertreter der einzelnen Trägerverbände. Frau Glawogger-Feucht vom Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern: Herr Huber, wir begrüßen das Gesetz ausdrücklich. – Herr Rumpff vom Evangelischen KITA-Verband Bayern: begrüßen die Umschichtungen, hilft uns weiter. – Frau Hahn von der Arbeiterwohlfahrt: Reform wird ausdrücklich begrüßt, geht in die richtige Richtung. – Dr. Auer von der Lebenshilfe Fürth: Die Reform hilft uns. – Frau Weihmayer vom Paritätischen in Bayern: Reform richtig und wichtig. – Frau Pätzel vom BRK: Reform wird ausdrücklich begrüßt.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Sie hatten eine Minute.

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Thomas Huber CSU

Frau Stein von – –

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Ludwig Hartmann

Sie können jetzt keine dreieinhalb Stunden wiedergeben. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wenn er anwesend war und nichts gehört hat! – Michael Hofmann (CSU): Dreieinhalb Stunden! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Dreieinhalb Stunden und nichts gehört!)

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Thomas Huber CSU

Danke für die Beteiligung am Prozess. Es gehört zur Wahrheit dazu.

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Ludwig Hartmann

Aber die Redezeit ist um.

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Thomas Huber CSU

Gestatten Sie mir noch einen abschließenden Satz.

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Ludwig Hartmann

Die Redezeit ist um.

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Thomas Huber CSU

Es ist eine Zwischenbemerkung und keine Frage, ein abschließender Satz: Ist es richtig, dass durch die Reform die Beiträge nicht erhöht werden müssen? Und ist es richtig, dass, wenn es keine Reform gegeben hätte, –

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Ludwig Hartmann

Kollege, Sie sind jetzt wirklich eine halbe Minute drüber.

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Thomas Huber CSU

– die Beiträge angewachsen wären, die in den letzten Jahren schon hätten erhöht werden müssen?

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Johannes Becher GRÜNE

Zunächst einmal sind alle Zitate, die Sie gebracht haben, richtig. Warum ist das so? Ich verstehe die Träger vollumfassend, weil die seit vielen Jahren – im Übrigen ist das das, was die Kollegin Rauscher und ich hier auch immer darstellen – darüber berichten, dass sämtliche Träger massive Defizite und Schwierigkeiten haben. Deswegen haben sie auch Schwierigkeiten, die Qualität zu halten. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Natürlich brauchen die Kitas dringend Geld, weil Sie sie jahrelang unterfinanziert haben. Das ist selbstverständlich. In dem Buch könnten aber auch noch die weiteren Wortmeldungen drinstehen, die gesagt haben: Es ist illusorisch, dass man von diesem Geld, das die Träger brauchen, um ihre Defizite zu bezahlen, jetzt die Elternbeiträge ersetzt, die durch die 100-Euro-Regelung jetzt wegfallen. Das können die nicht machen. Auch das muss in dem Buch drinstehen, wenn man in den dreieinhalb Stunden aufgepasst hat, wovon ich ausgehe, Herr Kollege Huber. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Deswegen: Ja, das Geld brauchen die Kitas dringend, weil es lichterloh brennt. Sie brauchen es längst, und dieses Geld hätten sie auch schon lange haben können, wenn man all diese Transferleistungen einkommensabhängig gemacht hätte und nicht wirklich –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Minute ist um. Es folgt die zweite Zwischenbemerkung.

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Johannes Becher GRÜNE

– das Geld ohne Einkommens- und Vermögensabhängigkeit verteilt hätte. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Die zweite Meldung zu einer Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Lieber Kollege Becher, ich möchte noch einmal feststellen: Nur weil man lauter redet, hat man nicht automatisch recht. Man kann das hier auch auf der sachlichen Ebene diskutieren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Des Weiteren möchte ich versuchen, es auf der sachlichen Ebene – – (Unruhe – Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) – Das gilt auch für die Zwischenrufe der Opposition. Das geht bitte nicht von meiner Redezeit ab. (Anhaltende Unruhe) Zum Zweiten möchte ich jetzt auf einer objektiven Ebene (Glocke des Präsidenten) mit Ihnen einmal über die Landeshauptstadt München diskutieren. Hier sagt der OB: Durch die BayKiBiG-Reform steigen die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt um mindestens 100 Euro. Jetzt schauen wir uns die Landeshauptstadt einmal an. Die hat bis jetzt durch den Zuschuss von 100 Euro die Kitabeiträge stabil gehalten und hat bewusst dort auch politisch Defizite gefahren, wohingegen ich zum Beispiel im kleinen ländlichen Kindergarten jetzt schon – abzüglich des Beitragszuschusses – 100 Euro pro Monat für meinen Sohn gezahlt habe. Jetzt sagen Sie mir bitte: Wer lügt denn hier jetzt? (Zuruf) Muss die Landeshauptstadt durch die Reform jetzt wirklich die Beiträge erhöhen? Oder fahren Sie aus politischen Gründen seit Jahren andere Defizite ein (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) und versuchen jetzt aufgrund dieser Reform, –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, auch Ihre Minute ist abgelaufen. Ich glaube, die Frage ist angekommen.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

– uns die verfehlte Politik der letzten Jahre einfach ans Bein zu binden? Das möchte ich von Ihnen jetzt hören. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Johannes Becher GRÜNE

Realistische Antwort ist: Beide haben recht, sowohl die Ministerin – – (Lachen bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) – Ich würde es noch erläutern. Sowohl die Ministerin als auch der Oberbürgermeister haben recht. Die Ministerin hat rechtlich betrachtet recht, weil es keine Verpflichtung gibt, die Elternbeiträge zu erhöhen. Das ist eindeutig so und steht auch im Gesetz nicht drin. Sie sprechen auch viel mit Kommunalpolitikern. Wenn ich mir die Einzelpläne 04 im Verwaltungshaushalt anschaue und weiß, wie da die Kosten explodieren, wenn ich weiß, in welcher Situation die Kommunen sind, dann ist es faktisch natürlich so, dass landauf, landab Kommunen in Bayern Riesenprobleme haben, ihre Haushalte auszugleichen und in der Realität gar nicht umhinkommen, die Gebühren der Eltern entsprechend anzuheben – nicht aufgrund der rechtlichen Verpflichtung, sondern aufgrund der faktischen schwierigen Situation, die die Kommunen in Bayern landauf, landab haben. Wenn man beim Bayerischen Städtetag oder beim Bayerischen Gemeindetag war und mit den Leuten spricht, dann weiß man, es ist so. Deswegen haben beide recht, und das wird im Ergebnis leider dazu führen, dass ab 1. Januar Elternbeiträge in Bayern im Kindergarten steigen. Das muss man auch so ehrlich sagen, und ich tue das. Sie wollen es nicht tun, aber es wird am 1. Januar so kommen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Doris Rauscher für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Doris Rauscher SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Huber, das ist uns seit Langem klar: Die Kitas brauchen mehr Geld. Es brennt wirklich seit Langem lichterloh. Das ist keine neue Erkenntnis, und es ist doch ganz klar, dass die Träger diese Reform unterstützen, weil mehr Geld zunächst einmal in die Säule der Betriebskostenförderung kommt; aber man muss auch erkennen: Dieses Geld wird aus der Säule der Familienförderung weggenommen, weil es in die Betriebskosten umgeschichtet wird. So bringt man eigentlich die ganze Gesetzesreform auf den Punkt. Und: Die Ministerin hat bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs von einem Bildungsboom in Bayern gesprochen. Jetzt wird die erste Raketenstufe gezündet, um unseren Kindern die besten Chancen mitzugeben; aber um es auf den Punkt zu bringen: Für unsere Kinder bringt diese Reform leider nichts. (Beifall bei der SPD) Es gibt auch keine Verbesserung für die Fachkräfte, die jeden Tag in den Kindertageseinrichtungen arbeiten. Sie möchten ihrem Bildungsauftrag richtig gut nachkommen können, aber auch das wird ihnen in der jetzigen Situation erschwert. Was soll ich also sagen? – Wir sehen keinen fulminanten Start. Wir sehen lediglich eine Fehlzündung Ihrer Rakete. (Beifall bei der SPD) Alles, was Sie zustande gebracht haben, ist eine bloße Finanzreform. Selbst die ist nur halbgar gelungen; denn was uns allen hier als großer Wurf verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Taschenspielertrick. Ich verweise auf die Säulen der Betriebskostenförderung und der Familienförderung. Familiengeld weg, Krippengeld weg, Kindergartenzuschuss weg – Familienförderung: null! Auch wenn die Betriebskostenförderung durchaus ein bisschen steigt, wird die Säule der Familienförderung dadurch nicht besser. Am Ende zahlen also die Eltern die Versäumnisse dieser Politik der Bayerischen Staatsregierung. Wir reden lediglich von Umschichtung. Es fließt kein einziger Cent mehr ins System. Die Kitas werden künftig auch weiterhin strukturell unterfinanziert sein. Auch das wurde uns in unserer Anhörung vonseiten der Träger und dem Gemeinde- und Städtetag sehr deutlich kommuniziert. Liebe Kolleg:innen, hinzu kommt, dass auch die Tagespflege und vor allem die Großtagespflege bedroht wird und dort der Zusammenbruch droht. Viele Tagespflegepersonen werden in existenzielle Not geraten. Was wird das Ende sein? – Ein Einbruch in der Tagespflege. Auch diese ist, wie ich betonen möchte, sehr wertvoll und wird von vielen Familien bewusst gewählt. Eine echte Kita-Gesetzreform ist also Lichtjahre entfernt. Wo genau bleibt der Bildungsboom? – Den gibt es nicht. Was es auch nicht gibt, ist eine Entlastung hinsichtlich des Umgangs mit den Eltern. Diesbezüglich hätte ich mir zumindest eine wirklich ehrliche Kommunikation gewünscht. Statt Planungssicherheit und Unterstützung bei ohnehin hohen Lebenshaltungskosten bekommen sie von der Staatsregierung nur einen Eiertanz vorgeführt. Wir werden sehen, wie sich die Elternbeiträge entwickeln. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Elternbeiträge bei dieser anhaltenden strukturellen Unterfinanzierung steigen werden. Ihr Gesetz entfaltet also keine Wirkung. Sie verkaufen die Familien für dumm oder versuchen es zumindest. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Nun dürfen die Träger den Familien auch noch vermitteln, warum Sie politisch so handeln. Wir reichen Ihnen die Hand. Liebe Abgeordnete der FREIEN WÄHLER, wir haben einen Änderungsantrag zur heutigen Sitzung eingebracht, um zumindest den Elternbeitragszuschuss von 100 Euro zu erhalten. Wenn Ihnen dieser in der Säule der Familienförderung schon so wichtig ist, müssten Sie diesem Änderungsantrag eigentlich zustimmen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Deswegen haben wir einen Änderungsantrag gestellt!) Wenn Sie den zwölf Änderungsanträgen –

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, auch Ihre Redezeit ist um.

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Doris Rauscher SPD

– der SPD nicht zustimmen, können wir das Gesetz heute leider nur ablehnen. Ich bitte um Unterstützung der SPD-Anträge. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Ulrike Scharf um das Wort gebeten. Bitte schön.

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Ulrike Scharf

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Letzten Donnerstag war ich im schönen Allgäu. Lieber Andreas Kaufmann, das ist immer eine Reise wert, vor allem, wenn man die Kinderkrippe "Hand in Hand" im Sonnendorf Rettenbach am Auerberg besuchen kann. Vor gut eineinhalb Wochen war ich im Kindergarten "St. Maria" in Fürstenzell in Niederbayern. So reihen sich Besuche über Besuche, um die Kinder vor Ort unter anderem für den gewonnenen Kreativwettbewerb auszuzeichnen. In jedem Regierungsbezirk gibt es einen Gewinner unserer Initiative "Bayern. Gemeinsam. Stark." Die Kinder zeigen dort ganz eindrucksvoll, wie sie Zusammenhalt und Vielfalt jeden Tag, Woche für Woche in der Obhut von großartigen Fachkräften und von helfenden Händen leben und erleben. Besonders beeindruckt haben mich die positive Stimmung, die freudigen Gesichter sowie der Stolz der Kinder auf sich selbst und die ansteckende Begeisterung der Erzieherinnen und Erzieher. Jeder, der dabei war – einige Kolleginnen und Kollegen waren mit mir vor Ort –, hat gespürt, wie viel Herzblut, wie viel Zuwendung und wie viele offene Ohren dort für jedes einzelne Kind da sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe diese Kitabesuche besonders betont an den Beginn meiner Rede gesetzt, um deutlich zu machen: Diese Arbeit unterstützen wir, und zwar aus voller Überzeugung. (Beifall bei der CSU) Wir haben gehandelt, weil unsere Kitas und unsere Träger mehr finanzielle Mittel brauchen. Wir haben die Hilferufe gehört. Frau Kollegin Rauscher, wenn Sie sagen, einfach mehr Geld ins System zu geben, helfe gar nichts, muss ich erwidern: Das ist schon eine etwas schlichte Argumentation. (Michael Hofmann (CSU): Das ist richtig!) Vor allem, da wir auch sehr stark an der Struktur des BayKiBiG gearbeitet haben. Darauf werde ich gleich noch zurückkommen. Im Zuge dessen kam es zu der Richtlinienentscheidung, die Direktzahlungen an die Eltern in die Kitaförderung umzuschichten. Das ist wahrlich niemandem leichtgefallen. Das darf ich auch noch einmal betonen. Es ging darum, das Geld zwar nicht mehr direkt zu verteilen, aber es im System zu halten. Das war keine leichte Entscheidung, aber die Zeiten sind auch nicht einfach. Das Ergebnis zählt. Mit diesem Gesetz sichern wir in finanziell schwierigen Zeiten die Zukunftschancen unserer Kinder. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen nennen: Uns stehen bis 2030 zusätzlich 3 Milliarden Euro für die Kitas zur Verfügung. Das ist eine Steigerung der einseitigen staatlichen Förderung um dauerhaft 25 %. Es finden pro Jahr 10.000 bürokratische Verfahren weniger statt – so viel also zu Ihrer Behauptung, durch dieses Gesetz würde sich an der Struktur nichts ändern. Die Finanzierung der Teamkräfte, der helfenden Hände, ist gesetzlich abgesichert und dynamisiert, einschließlich der Anpassung an Tarifsteigerungen. Auch die bereits angesprochene Kindertagespflege wird von uns zusätzlich einseitig gestärkt. Wir geben jährlich 4 Millionen Euro mehr aus, das heißt in Summe rund 45 Millionen Euro für die Kindertagespflege. Auch dieser Wert ist dynamisiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in enger Abstimmung mit allen Trägern im Bündnis für frühkindliche Bildung, das eine ständige Einrichtung bei uns im Ministerium ist, mit allen Playern, die wichtig sind, um Kinderbetreuung in die Zukunft zu führen, aber auch nach intensiven und sehr konstruktiven Debatten in den Fachausschüssen, nach einer sehr guten Expertenanhörung hier im Plenarsaal des Bayerischen Landtags – lieber Thomas Huber, danke, dass du in deiner Rede aus dieser Anhörung zitiert hast – und nach den Entscheidungen im Ministerrat und innerhalb der Regierungskoalitionen, nach 20 Jahren Erfahrung mit dem BayKiBiG können wir eines festhalten: Wir haben alle Interessen in die Balance gebracht. Der Gesetzentwurf ist ein großer Wurf. Wer Gegenteiliges behauptet, dem kann ich gerne noch einmal Nachhilfe geben. Der Gesetzentwurf ist ein großer Wurf. Damit haben wir zwei unserer großen Ziele erreicht: Erstens. Eine massive Vereinfachung und Entlastung. Der Gesetzentwurf bedeutet eine große Entlastung der Kommunen und Fachkräfte von Bürokratie und damit mehr Zeit für die Kinder. Auch das ist Qualitätssteigerung; denn es bleibt mehr pädagogisch wertvolle Zeit für unsere Kinder. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte eines noch einmal betonen. Wir alle und besonders diejenigen, die Kitas besuchen und mit Erzieherinnen und Erziehern sprechen, wissen, wie wichtig die helfenden Hände der gesetzlich garantierten Teamkräfte im Kita-Alltag sind. Dadurch steigt nicht nur die Zeit, in der pädagogisch gearbeitet werden kann. Dadurch, dass wir die Teamkräfte jetzt gesetzlich verankern, können sich alle Beteiligten absolut darauf verlassen: Ob der Hausmeister, die Dame in der Küche oder diejenigen, die zuhelfen – diese Stellen sind gesetzlich verankert und solide finanziert. Zweitens. Es ist deutlich mehr Geld im System. Wie wir bereits gehört haben, haben wir bereits in diesem Jahr die staatliche Betriebskostenförderung um 280 Millionen Euro und damit um 10 % erhöht. Den Eltern möchte ich zurufen: Es ist wichtig und ein großer Mehrwert für Sie, dass die Sicherung eines vielfältigen und hochqualitativen Betreuungsangebots bleibt. Auch in schweren Zeiten tun wir wirklich alles dafür, dass sich Familien auf eine ortsnahe Betreuung und Bildung der Kinder verlassen können. Das Gesetz ist ein Kraftakt des Staates, um unseren Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen. Und das in hoher Qualität mit einem über die Jahre hinweg gesehen immer besseren Anstellungsschlüssel – wer das immer schlechtredet, dem kann nicht gerne noch einmal die Zahlen liefern –, mit individueller Zuwendung und Förderung, mit großartig engagierten Fachkräften, mit Sprachtraining und Logopädie, mit Kreativprojekten, musikalischer Grundbildung und Unterstützung in Problemlagen. Wenn Sie mit Erzieherinnen und Erziehern sprechen, werden Sie erfahren, dass sie gerade in schwierigen Problemlagen immer die ersten Ansprechpartner sind. – All das wird in unseren bayerischen Kitas geboten. Wir können den Eltern versichern, dass diese zusätzlich ins System fließenden 3 Milliarden Euro auch dazu dienen, die Elternbeiträge sozialverträglich zu halten. Es kann aus unterschiedlichen Gründen zu Erhöhungen kommen. Alle, die kommunale Verantwortung tragen, kennen die Situation, wenn diese Themen auf die Tagesordnung kommen, die Heizkosten und die Mieten steigen. Wir kennen es alle, wenn vieles teurer wird. Aber eine Erhöhung der Elternbeiträge liegt in der Verantwortung der Kommunen und der Träger. Niemand kann und darf diese Erhöhung der Elternbeiträge mit dieser Reform begründen. Diese Redlichkeit gehört für mich auch zur demokratischen Verantwortung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke den Trägern und den Experten. Herzlichen Dank auch an die Fachsprecher, lieber Tom Huber und lieber Anton Rittel. Auch dir, liebe Melanie Huml, als Berichterstatterin danke ich. Mein Respekt und Dank gelten meinem Team im Ministerium. Hier wurde intensiv und viel gearbeitet. Ich danke auch dem Finanzminister und ganz besonders auch dem Ministerpräsidenten, der die Reform von Anfang an eng begleitet hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die frühkindliche Bildung ist das Herzstück unserer Familienpolitik. Die Botschaft dieser Reform ist klar: Staat und Kommunen arbeiten Hand in Hand für unsere Kinder in Bayern. Zeigen Sie mir ein anderes Bundesland, das drei Milliarden zusätzlich für die Kitas aufbringen kann. So sieht Zukunft in Bayern aus. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Liebe Opposition, man kann natürlich immer mehr fordern. Das ist vollkommen redlich. Man kann Aufgaben im Detail immer ganz genau beleuchten und muss natürlich auch nachfragen. Aber eine Bitte sei mir erlaubt – und das sage ich nicht mit Blick auf die guten Diskussionen in den Ausschüssen oder bei den Anhörungen der Experten: Wer immer nur alles schlechtredet, statt klar zu differenzieren, wer die Schuld immer nur anderen zuweist und Ausflüchte sucht, wer auf Lärm statt auf Sachlichkeit setzt, der muss bitte eine ganz einfache Wahrheit bedenken, nämlich: Schlechte Laune und dieses Schlechtreden sind Markenzeichen der Populisten von rechts und von links. Stimmen Sie als Demokraten der Mitte nicht in diesen Chor ein. Sie wären sonst in ganz schlechter Gesellschaft. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns neben allen technischen Fragen niemals vergessen, worum es wirklich geht: Unsere pädagogischen Fachkräfte machen unsere Kinder fit für die Welt im Wandel. Sie tun das mit so viel Herzblut. Sie geben mit viel Herzblut die demokratischen Werte unserer Verfassung an die nächste Generation weiter. Die Bayerische Verfassung wird heuer 80 Jahre alt. Wir alle können auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und auf die Grundlagen unseres christlichen Menschenbildes stolz sein – und darum geht es im Kern. Zusammen mit den Eltern tragen die Kita-Fachkräfte die Fackel der Freiheit und Demokratie weiter – und das ist in dieser aufgewühlten Zeit bitter notwendig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir sehen, dass Deutschland im Ranking der Pisa-Studie und in anderen Bildungsstudien zurückfällt, wenn Kinder oft nicht gut oder nicht richtig Deutsch sprechen können, wenn oft nicht Werte des Zusammenlebens wirklich von sich aus gelebt werden und wenn die Kinder die Grundregeln von Anstand, von Rücksichtnahme und Respekt nicht kennen und damit auch für die Arbeitswelt von morgen nicht anschlussfähig sind, dann muss das uns alle umtreiben. Deshalb haben wir die verpflichtenden Sprachtests eingeführt. Deshalb haben wir in der Schule den Verfassungsunterricht und die Wertebildung gestärkt. Deshalb bauen wir den Vorkurs Deutsch aus und unterstützen mit unseren Familienzentren den Vorkurs Deutsch – das ist übrigens auch ein Qualitätsmerkmal einer Kita. Deshalb geben wir 3 Milliarden Euro zusätzlich in die Kitas. Deshalb stellen wir zusätzlich Lehrkräfte ein. Deshalb bringen wir zusammen mit den Kommunen den Ganztag und die Ferienbetreuung auf den Weg. All das verstehe ich unter "Bildungsboom". Wenn ich dann noch die 6 Milliarden Euro für die Hightech Agenda hinzuzähle, dann haben wir einen Bildungsboom. Wer Familienpolitik in Bayern schlechtredet, dem darf ich das Ergebnis einer Studie mitteilen: Die Bevölkerung in ganz Deutschland sieht Bayern als familien- und kinderfreundlichstes Land an. Das sagt nicht die Staatsregierung, sondern das ist das Ergebnis einer Studie des Ifo-Instituts. Lieber Johannes Becher, es hilft nichts, wenn man schäumend vor Wut in dieses Plenum brüllt. Es ist schon vorher gesagt worden: Wer brüllt, hat sowieso Unrecht. Wir sind das Familienland Nummer eins und bleiben es auch. Selbst die Studien und Vergleiche zeigen das. Bayern ist das familien- und kinderfreundlichste Bundesland. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Unser Auftrag und unser Ziel sind vollkommen klar: starke Familien bedeuten ein starkes Bayern, und starke Kinder bedeuten ein starkes Bayern. Erinnern wir uns zurück: Die klugen und weisen Mütter und Väter unserer Verfassung haben dies genau vor 80 Jahren in wunderbare Worte gefasst, nämlich: "Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes." Sie haben gemahnt, nicht nur Wissen und Können zu vermitteln, sondern Herz und Charakter zu bilden. Diesen Auftrag nehmen wir an. Deshalb bitte ich heute herzlich um Zustimmung zu unserer Reform. Vielen Dank. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen drei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste ist vom Abgeordneten Franz Schmid von der AfD-Fraktion. – Bitte schön.

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Franz Schmid AfD

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, wir reden hier gar nichts schlecht; aber der Gesetzentwurf ist schlecht. Deswegen ist Kritik auch erlaubt. Sie haben die Expertenanhörung angesprochen und interessanterweise natürlich nur die Fürsprecher Ihres Gesetzes erwähnt. Ich weiß nicht, ob der Kollege Huber nicht zugehört hat; aber es gab auch zahlreiche Kritik. Ich möchte drei Kritiken beispielhaft nennen. Die Geschäftsführerin des Verbands katholischer Kindertageseinrichtungen e. V., Frau Dr. Alexa Glawogger-Feucht, sagte – das ist das erste Zitat: Angesichts enger Finanzspielräume und fortbestehender Defizite wird es für die meisten Träger kaum einen anderen Weg geben, als die Beiträge für Eltern weiterhin zu erhöhen. Eine Vertreterin des Bayerischen Roten Kreuzes sagte: "Solange ein finanzielles Defizit besteht, kann auch dieser umgewidmete Beitragszuschuss nicht an die Familien weitergereicht werden. Die Reform weckt da eine Erwartung, die wir so nicht einlösen können – nämlich stabile oder gar sinkende Elternbeiträge." Dr. Manfred Riederle vom Bayerischen Städtetag erklärte: In vielen Kommunen wird es nicht umhingehen, dass das, was jetzt wegfällt, den Eltern zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Viele andere, unter ihnen auch zahlreiche Experten, finden Ihren Gesetzentwurf auch nicht gut und haben Kritik an ihm geübt. Ein aktuelles Beispiel aus Oberstdorf habe ich gerade im Internet gefunden. Dort werden die Kita-Gebühren jetzt von 35 auf 200 Euro erhöht – und das noch bevor das Gesetz in Kraft getreten ist. Wie können Sie weiterhin sagen, dass die Elternbeiträge stabil bleiben? (Beifall bei der AfD)

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Ulrike Scharf

Ich wundere mich über Ihre Bewertung, dieses Gesetz sei schlecht gemacht und diese Reform sei schlecht. Der Eindruck, Sie haben überhaupt nicht verstanden, was in diesem Gesetzentwurf steht, wurde schon vorher geäußert. Aber sei‘s drum. Ich glaube, es ist jetzt unsere gemeinsame Verantwortung als Abgeordnete, mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen. Wir werden umfassende Informationen auch noch mal zur Verfügung stellen. Ich will an dieser Stelle auch dem Bayerischen Gemeindetag sehr herzlich danken, der heute seine Kommunen mit dem endgültigen Beschluss informieren wird. Das ist übrigens nicht die erste Information, dass man sich der Verantwortung bewusst ist und dass man vor allen Dingen auch die nötigen Berechnungen bzw. Kalkulationen anstellt, was zusätzlich vom Freistaat kommen wird und wie sich das auf die Kitas individuell auswirken wird. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Die zweite Zwischenbemerkung ist von der Kollegin Doris Rauscher, SPD-Fraktion. – Bitte schön.

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Doris Rauscher SPD

Frau Ministerin, zum einen möchte ich einfach loswerden: Ich finde es wirklich sehr schade, wenn sich hier demokratische Fraktionen bemühen, um das Beste am Ende herauszubekommen, dass sie dann irgendwie in eine populistische Ecke geschoben werden. (Beifall bei der SPD) Zum anderen: Es gibt drei Milliarden Euro mehr für die Kitas. Das ist richtig. Man muss aber auch feststellen: Genau dieses Geld geht von den Familien weg. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch zur Kindertagesbetreuung. Also die Vorstellung, dass dann Kitas reihenweise hätten schließen müssen, ist einfach Quatsch. Ich hätte noch eine Frage: Wieso drehen Sie nicht ein bisschen an der Stellschraube der Qualität, der Arbeitsbedingungen vor Ort, um wirklich etwas zu verbessern? Bei den Fachkräften und Kindern würde eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels wirklich ankommen. Wieso hat man sich hier 0,0 bewegt? Weniger Kinder, kleinere Gruppen, im übertragenen Sinne einfach ein besserer Anstellungsschlüssel – das würden auch die Fachkräfte spüren, und das würde jedem Kind und letztendlich auch den Familien zugutekommen. Wieso haben Sie das nicht angefasst?

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Ulrike Scharf

Liebe Kollegin, der Anstellungsschlüssel 1 : 11 ist eine Mindesthöhe, die wir im Gesetz so verankert haben. Die Wahrheit bzw. die Realität ist: Es wird jedes Jahr besser. Der Anstellungsschlüssel ist im Moment bei 1 : 9,16 oder 1 : 9,06. Ich will damit sagen: Jedes Jahr verbessert sich der Anstellungsschlüssel. Das heißt, dass die Träger vor Ort ganz klar wissen, wie sie ihr Personal einteilen. Unsere Aufgabe mit dem Finanzierungsgesetz, mit dem BayKiBiG, ist es, die finanziellen Grundlagen zu schaffen. Liebe Frau Kollegin, da Sie die Arbeitsbedingungen ansprechen. Entschuldigung, ich glaube, Sie haben da im System etwas nicht verstanden. Der Freistaat Bayern ist nicht der Arbeitgeber für die Beschäftigten in der Kita, sondern das ist die Sache der Träger. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf der Abgeordneten Doris Rauscher (SPD)) – Deswegen haben wir doch genau diese vielen Richtlinien, die sich im Laufe der Jahre an das Haupthaus BayKiBiG entwickelt haben. Wir haben das alles in der gesetzlichen Förderung verankert. Auch die Teamkräfte sind gesetzlich verankert, sie sind dynamisiert. Damit steigen die Personalkosten infolge von Tariferhöhungen. Ich weiß gar nicht, was man daran nicht verstehen kann. Also alles, was bisher von den Trägern noch zusätzlich beantragt wurde – ob Sprach-Kitas oder Assistenzkräfte –, gibt es als solches nicht mehr. Es ist gesetzlich verlässlich verankert und somit auch finanziell sichergestellt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Für die dritte Zwischenbemerkung erteile ich Herrn Kollegen Johannes Becher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Johannes Becher GRÜNE

Frau Ministerin, der Freistaat ist nicht Arbeitgeber, aber über die Finanzierung steuert er natürlich, welche Qualität in der Praxis tatsächlich ankommen kann.

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Ulrike Scharf

Deswegen geben wir doch mehr Geld hinein!

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Johannes Becher GRÜNE

Insofern glaube ich, war die Zwischenfrage von Kollegin Rauscher fachlich schon richtig. Ich hätte noch eine Frage zu dem Thema der Großtagespflege: Ich habe einen Vorschlag gemacht, wie Sie in Ihrem neuen System bleiben können, und wir trotzdem die Unsicherheit von den Großtagespflegen nehmen können. Ich beziehe mich auf die Großtagespflegen, die nach Artikel 20 a gefördert sind, die jetzt nicht wissen, wie es ab 1. Januar finanziell bei ihnen weitergeht. Sie sind selbst langjährige Kommunalpolitikerin. Sie wissen, wie die Haushaltsberatungen in der kommunalen Praxis ablaufen. Frühestens im Dezember wird man wissen, wie die finanzielle Lage im Januar ist. Warum hat man das nicht verschoben? Das Kita-Jahr geht nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, sondern vom 1. September bis zum 31. August. Warum hat man es nicht verschoben? Dadurch hätten alle genügend Zeit gehabt, eine vernünftige Lösung zu finden. Das ist die konstruktive Brücke, von der Sie sich gewünscht haben, dass sie gebaut wird. Leider sind Sie nicht darüber gegangen. Warum nicht?

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Ulrike Scharf

Lieber Johannes Becher, zur ersten Anmerkung: Großtagespflege und Tagespflege sind ein wichtiger Baustein in der Kinderbetreuung. Deshalb bleiben wir auch dabei, dass wir fördern. Wir erhöhen diese Förderung sogar noch einmal um 10 %. Entscheidend ist, dass unser Gesetzentwurf bereits sehr lange veröffentlicht und bekannt ist. Die Betreiber der Großtagespflege wissen das auch. Wir sind mit vielen auch im direkten Austausch. Es hat viele unmittelbare Gespräche gegeben. Von Verunsicherung zu sprechen, ist einfach nicht richtig. (Johannes Becher (GRÜNE): Das stimmt dann nicht!) – Naja, es gibt sogar persönliche Gespräche mit mir. (Johannes Becher (GRÜNE): Mit mir auch!) – Bitte! – Ich glaube, dass es auch bei dieser Reform wichtig war, die Dinge dorthin zu verorten, wo sie hingehören. Der Großtagespflege liegt das SGB VIII zugrunde, und deshalb ist es Sache der Kommunen vor Ort, die das im Übrigen als geübte Praxis mitbetreiben. Wir haben jetzt für Klarheit gesorgt. In Bezug auf die Haushaltsjahre müssen wir in Kalenderjahren denken. Da hilft es nichts, wenn man eine neue zeitliche Schiene einbaut. Die Kommunen denken in Haushaltsjahren, und auch wir denken in Haushaltsjahren. Deshalb war es so wichtig, klar zu sagen: Wir nehmen den Bestand der Großtagespflegepersonen auf, wir fördern pauschal und legen sogar noch einmal 10 % drauf. Auch hier gilt, dass wir jedes Jahr updaten. Sollte die Großtagespflege noch einmal 10 oder 100 Personen mehr bekommen, dann wird das auch von uns vergütet. Auch das ist gesetzlich verankert.

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/11801, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/12491 mit 19/12499 sowie 19/12503 mit 19/12505, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/12541, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den Drucksachen 19/12609 mit 19/12614, die Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 19/12752 und 19/12917, die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 19/12930 sowie der zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/12947 und der ebenfalls zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/12978. Zuerst lasse ich über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Beitragszuschuss zum Elternbeitrag erhalten" auf Drucksache 19/12978 abstimmen, zu dem namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Abstimmung wird elektronisch durchgeführt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 14:03 bis 14:06 Uhr – Unruhe) Die drei Minuten sind um. Ich möchte um etwas Ruhe bitten. Stellen Sie bitte die Gespräche ein. Während das Abstimmungsergebnis ermittelt wird, fahren wir fort mit der einfachen Abstimmung über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Rechts- und Planungssicherheit für Tages- und Großtagespflege – Artikel 20 und 20a erst zum Ende des Kita-Jahres aufheben" auf Drucksache 19/12947. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der AfD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der SPD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Als Nächstes erfolgt die Abstimmung über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen 19 Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Verbesserung des Anstellungsschlüssels" auf Drucksache 19/12497 abstimmen, zu dem ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Abstimmungszeit beträgt zwei Minuten. (Namentliche Abstimmung von 14:08 bis 14:10 Uhr) Die zwei Minuten sind vorbei. Während auch dieses Abstimmungsergebnis ermittelt wird, kommen wir zu zwei Änderungsanträgen der SPD-Fraktion, über die auf Wunsch der Initiatoren gesondert in einfacher Form abgestimmt wird. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag betreffend "Kinderschutz weiterhin im Bay-KiBiG gesetzlich verankern" auf Drucksache 19/12503. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Nun lasse ich über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Erhalt der bisherigen Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege" auf Drucksache 19/12504 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die verbleibenden Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt: Diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Beitragszuschuss zum Elternbeitrag erhalten" auf Drucksache 19/12978 bekannt. Mit Ja haben 39, mit Nein 90 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Enthalten haben sich 26 Kolleginnen und Kollegen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage …) Damit komme ich zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den zweiten Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Verbesserung des Anstellungsschlüssels" auf Drucksache 19/12497 bekannt. Mit Ja haben 38, mit Nein 122 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage …) Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11801. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zugestimmt, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/12930. Zudem wird vorgeschlagen, in § 5 Nummer 2 Buchstabe a vor der Angabe "durch" die Angabe "wird" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte anzeigen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD- und AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. So beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU-Fraktion, Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. –BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD- und AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/12752 und 19/12917 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Aufhebung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes - Streit ums Klimadatum endgültig beenden (Drs. 19/11943) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Abgeordnete Gerd Mannes für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die bayerische Wirtschaft wird gerade zerstört. Seit über drei Jahren haben wir eine politisch verursachte Rezession. Jedes dritte Industrieunternehmen plant eine Abwanderung ins Ausland. Die Firmeninsolvenzen sind auf dem höchsten Stand seit 20 Jahren. Bis 2035 sollen in der Autoindustrie hunderttausende Arbeitsplätze wegfallen. Die Klimagesetzgebung hat unseren Wohlstand vom ersten Tag an systematisch zerstört. Das gilt auch für das Bayerische Klimaschutzgesetz. Für die AfD steht fest: Dieses sinnlose Bayerische Klimaschutzgesetz muss weg – und zwar sofort. Die gesamte Klimabürokratie gehört abgeschafft. Bayern muss den Klima-Irrsinn beenden, um wirtschaftlich wieder wettbewerbsfähig zu werden. Um die Klimaziele auf Bundesebene theoretisch zu erreichen, müsste Deutschland bis 2045 14 Billionen Euro ausgeben. Wer bei solchen Summen von bezahlbarer Energie spricht, der verhöhnt Bürger, Handwerker und Unternehmen. Auch Bayern allein hat im Haushalt 22 Milliarden vorgesehen. Aber das Geld wird sinnlos verbrannt. Das ist eine absolute Verschwendung. Niemand wird aus Bayern heraus das Weltklima beeinflussen können. (Beifall bei der AfD) Herr Herrmann, immerhin ist die Staatsregierung nicht völlig ignorant. Das muss ich einmal positiv erwähnen. Seit der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, einen neuen Gesetzentwurf einzubringen, in dem das Klimaziel am Bund ausgerichtet wird; derzeit von 2040 auf 2045. Die AfD, Herr Herrmann, hat Ihnen – das sage ich Ihnen jetzt auch einmal – einen richtigen Schubs in die richtige Richtung gegeben. Das muss ich einmal ein bisschen loben, aber es ist natürlich noch viel zu wenig. Es war einfach absolut fahrlässig, Bayern mit so einem überambitionierten CO - Ausstiegsziel von 2040 zu gängeln. Herr Herrmann, jetzt sage ich es Ihnen noch einmal; sagen Sie es dem Herrn Söder weiter: Bäume zu umarmen ist keine seriöse Politik. Die Kernfrage bleibt aber: Was bringt diese sogenannte Klimapolitik, wenn sie nichts zum Weltklima beiträgt, überhaupt? – Vielleicht kann diese Frage bei einer beschlossenen Anhörung zum Klimagesetz geklärt werden. Auf jeden Fall muss diese beschlossene Anhörung offenlegen, welche Effekte die Klimamaßnahmen haben, insbesondere natürlich die schädliche Wirkung. Aber davon unabhängig gilt: Wir müssen aufhören, nationalen und internationalen Klimafonds einfach Gelder in den Rachen zu werfen. Die Klimagesetzgebung ist eben kein vernünftiges Instrument von Umweltpolitik. Bayern braucht auch keinen vermeintlichen Klimaschutz, sondern wirksame Klimaanpassungen. Wir brauchen nicht dieses Klimaklagelied über Wetterextremereignisse, sondern Investitionen in unsere marode Hochwasserinfrastruktur. Wir brauchen auch keine Klimapanik wegen sommerlicher Temperaturen zu verbreiten, sondern wir brauchen in Einrichtungen für vulnerable Menschen Klimaanlagen. Wir brauchen keine Horrormeldungen über Wassermangel, so wie wir es jetzt in München haben, sondern wir brauchen Investitionen in Wassergewinnung und Wasserverteilung. Die funktionierenden, grundlastfähigen Kraftwerke dürfen auch nicht mehr verschrottet werden. Der ökonomische Schaden davon – ein Milliardenverlust – ist ja schon da. Kohlekraftwerke sind abgeschaltet. Die Kernkraftwerke haben Sie gesprengt. Diese Energiewende hat eine Billion vernichtet, und das Ergebnis ist: Wir haben den teuersten Strom weltweit – und ein instabiles Netz. Bayern kann die Last dieser Klimapolitik nicht weiter tragen. Wir brauchen wieder vernünftige Politik, die echte Wertschöpfung zum Ziel hat. Die Politik des Null-CO -Ausstoßes muss beendet werden, weil diese Staatsdoktrin fast alle Gesetze, Verwaltungen und Förderprogramme durchdringt. Wir wollen das nicht. Wir wollen, dass in Zukunft Erfolg entsteht. Erfolg entsteht nicht durch Ihre Verbote. Erfolg entsteht auch nicht durch Klimaberichte, Klimagelder und Klimaberater, sondern – ich sage es noch einmal – Erfolg entsteht durch Wettbewerbsfähigkeit und freie Märkte. Also, lassen Sie die Finger von dieser CO -Ideologie, die bereits hunderttausende Menschen arbeitslos gemacht hat. Diese Milliarden, die Sie da verschleudern wollen, sind nichts anderes als eine größenwahnsinnige Politik. Wir müssen wieder die richtigen Prioritäten setzen, wir müssen zurück zur Vernunft. Für uns steht fest: Das Bayerische Klimaschutzgesetz muss weg. Dann erübrigen sich auch die kosmetischen Veränderungen, die Sie vorhaben. Trotzdem wollte ich noch einmal erwähnen: Sie sind jetzt ein kleines Bisschen in die positive Richtung gegangen, aber eben nicht weit genug. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf, der das Klimaschutzgesetz aufheben will, zu. – Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Andrea Behr für die Fraktion der CSU. Bitte schön.

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Andrea Behr CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer am vergangenen Sonntag die Sendung "Der Sonntags-Stammtisch" des Bayerischen Rundfunks gesehen hat, der konnte eine sehr interessante Diskussion zum Klimaschutz verfolgen. Daran hat auch unser Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek teilgenommen. Dass Klimaschutz außerordentlich wichtig ist, zeigt uns dieser Sommer; er zeigt es uns sozusagen wie durch ein Brennglas. Im Juni hatten wir eine außergewöhnliche Hitze mit 12 bis 15 Hitzetagen am Stück, an denen mindestens 30 Grad gemessen wurden. Ende Juni war es in Bayern vielerorts sogar über 35 Grad Celsius heiß; regional wurden Spitzenwerte von mehr als 40 Grad gemessen. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes gehörte diese Hitzewelle zu den längsten seit Einführung des Hitzewarnsystems im Jahr 2005. Man kann zwar sagen, es ist mal heiß, und das war schon immer so. Wer sich aber mit den Landwirten unterhält, weiß, wie sie hinsichtlich ihrer Ernte momentan unter dieser Situation leiden. Es ist so, dass der Weizen in Deutschland momentan nur noch als Futtermittel verwendbar ist. Das hat uns in drastischer Weise gezeigt, dass Klimaschutz eine unserer größten Herausforderungen ist – global, national, aber eben auch lokal; denn der Klimawandel passiert nicht nur in entfernten Gegenden, sondern direkt auch vor unserer Haustüre. Darauf müssen wir reagieren und selbstverständlich auch in Bayern geeignete Maßnahmen ergreifen, für die unser Bayerisches Klimaschutzgesetz den Rahmen setzt, und zwar den Rahmen für eine langfristige, planbare und technologieoffene Transformation hin zu mehr Klimaschutz und gleichzeitig hin zu einer höheren Versorgungssicherheit mit Energie. Warum wir dafür mehr erneuerbare Energien brauchen, spürt jeder, der zur Tankstelle fährt und über die erneut gestiegenen Spritpreise jammert. Leider haben Sie von der AfD das Problem immer noch nicht kapiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Behauptung der AfD, das Gesetz verursache lediglich Bürokratie ohne erkennbaren Nutzen, gehört in den Bereich der Fake News, die von Ihnen permanent verbreitet werden. Dieses Gesetz schafft strategische Orientierung für Investitionen, Planungssicherheit für Kommunen, die Koordinierung staatlicher Maßnahmen sowie Förder- und Innovationsanreize und einen verlässlichen Rahmen für Infrastruktur, Energie- und Industriepolitik; denn die bayerische Wirtschaft benötigt keine klimapolitische Rückabwicklung, sondern stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für Transformation, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. (Beifall bei der CSU – Zuruf von der AfD) Genau hier können wir wieder technologische Pioniere sein, wie wir das einmal in der Automobilindustrie waren. Diese Chance sollten wir mit unseren genialen Ingenieuren auf alle Fälle nutzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass alle Maßnahmen für mehr Klimaschutz immer auch ökonomische und soziale Aspekte haben, versteht sich von selbst. Denken Sie nur an die vielen besorgten Bürgerinnen und Bürger, die vor dem ihnen von Bundesklimaminister Habeck quasi über Nacht übergestülpten Heizungsgesetz Angst hatten, dessen Umsetzung viele vor enorme und oftmals nicht zu bewältigende finanzielle Probleme gestellt hätte. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Im Gegensatz zur ideologischen Klimapolitik der Ampel wollen wir den Unternehmen keine Fesseln anlegen, sondern ihre Innovationsfähigkeit und damit den Wirtschafts- und Hightechstandort Bayern stärken; denn der Markt für Umwelt- und Klimatechnologien, kurz Green Tech, bietet enorme wirtschaftliche Potenziale. Wir wollen, dass diese Potenziale auch von unseren bayerischen Unternehmen genutzt werden; denn das erzeugt Gewinne, und das schafft Arbeitsplätze. Als ich die Begründung der AfD für eine Abschaffung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes gelesen habe, musste ich lachen. Berlin und Brüssel, so die AfD, würden es schon regeln. Ausgerechnet die Partei, die sonst bei jeder Gelegenheit regionale Souveränität fordert und die die EU abschaffen möchte, erklärt plötzlich Landespolitik für überflüssig. Wie passt das denn zusammen? Wahrscheinlich ist das ein weiteres Zeichen für den intern grassierenden Streit bei Ihnen. Wie dem auch sei: Die Forderung der AfD nach Abschaffung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes zeigt, dass sie auch hier eine rückwärtsgewandte Politik zum Schaden der Menschen in Bayern betreibt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Erfolge unserer bayerischen Klimaschutzpolitik sind evident. Mit 6,1 Tonnen Treibhausgasemissionen pro Einwohner im Jahr 2024 – das entspricht einer Abnahme von 38,9 % gegenüber 1990 – unterschreitet Bayern den deutschen Durchschnittswert von 7,8 Tonnen deutlich und gehört damit weltweit zu den fortschrittlichsten Industrieländern. Die Erfolge der bayerischen Klimapolitik werden auch von kritischen Wissenschaftlern anerkannt, so zum Beispiel von Prof. Harald Lesch, der im eingangs erwähnten BR-Sonntagsstammtisch Bayern ausdrücklich dafür gelobt hat, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung bei uns bei über 75 % liegt. Er hat auch betont, dass mehr erneuerbare Energien auch mehr Autarkie gegenüber Öl und Gas bedeuten. Genau diese Autarkie brauchen wir doch in einer Welt, in der sich skrupellose Machthaber diese unter den Nagel reißen wollen und zu denen dennoch immer wieder AfD-Politiker freudig reisen. Ich sage Ihnen eines: Sie könnten sich die Reisen eigentlich sparen; dann würden Sie auch effektiv etwas für den Klimaschutz tun. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns in Bayern ist es selbstverständlich, dass wir gerade auch beim Klimaschutz die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen mitnehmen. Genau das tun wir mit dem Bayerischen Klimaschutzgesetz. Deshalb lehnen wir selbstverständlich auch den überflüssigen Gesetzentwurf der AfD ab. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Bitte am Rednerpult bleiben. Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor; die erste ist von Gerd Mannes, AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Gerd Mannes AfD

Frau Behr, Sie haben jetzt noch einmal bestätigt: Die CSU hat keinen Plan. Das haben Sie jetzt auch noch bewiesen. Erstens. Wir haben im Antrag gefordert, dass wir nicht über die EU-Standards hinausgehende nationale Standards schaffen sollten, dass wir sie noch vergolden. Zweitens. An der Tankstelle ist heute der größte Ölscheich immer noch der Staat. Über 50 % des Preises müssen wir an ihn bezahlen. Nehmen Sie das einmal zur Kenntnis. Schließlich ist es einfach so: Wenn es wärmer wird, brauchen wir Anpassungen. Wenn die Landwirtschaft unter Wassermangel leidet, brauchen wir Investitionen in Wassergewinnung und Wasserverteilung, kein Herumgejammere, wie Sie das machen. Wenn wir sommerliche Temperaturen haben, brauchen wir Klimaanlagen für vulnerable Menschen, die sich in Einrichtungen befinden. Ich habe eine Frage an Sie, weil Sie sich immer so gelobt haben: Wie viele Grad kälter wäre es denn gewesen, wenn Sie all das an Tonnen CO eingespart hätten? Wie viele Grad kälter wäre es in Bayern gewesen? Haben Sie da messbare Ergebnisse?

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Minute ist um.

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Gerd Mannes AfD

Ich sage Ihnen eines: Das, was Sie in Bayern eingespart haben, emittiert China in ein paar Tagen.

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Andrea Behr CSU

Wissen Sie, das zeigt wieder: Sie reden nur über Probleme. (Zuruf von der AfD: Das ist doch falsch!) Wir aber arbeiten an Lösungen – technologieoffen, mit den Menschen. Sie dagegen sprechen immer nur über Probleme und reden alles schlecht. (Gerd Mannes (AfD): Nein!) Wie gesagt, wir arbeiten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Bayern – technologieoffen und wirtschaftlich. Basta! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Bitte am Rednerpult bleiben! Mir liegt die Meldung zu einer zweiten Zwischenbemerkung vor. Sie kommt vom Kollegen Martin Stümpfig, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Frau Kollegen Dr. Behr, den ersten Teil Ihrer Rede kann ich komplett unterschreiben. Die Hitzewellen zeigen doch eindeutig die Notwendigkeit des Klimaschutzes auf. Sie haben dann ausgeführt, wie wichtig es ist, geeignete Maßnahmen zum Klimaschutz zu treffen und noch mehr für den Klimaschutz zu tun. So waren Ihre Worte. Deswegen möchte ich Sie fragen: Was halten Sie davon, dass die Bayerische Staatsregierung mit dem Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes die Zielerreichung bis 2030 um rund 50 % abschwächen und die Erreichung des Klimaneutralitätsziels um fünf Jahre verschieben will?

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Andrea Behr CSU

Das liegt daran, dass sich die Rahmenbedingungen geändert haben. Und: Man muss die Leute mitnehmen. Das ist eben der Grund, weswegen Ihre ideologische Politik fehlgeschlagen ist. Sie haben die Leute nicht mitgenommen. Sie haben sie überfordert und in den finanziellen Ruin bringen wollen. Wir dagegen schaffen es, die Leute mitzunehmen – mit Technologieoffenheit, für die Menschen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Kollegen Martin Stümpfig das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes werden wir – natürlich – ablehnen. Wir lehnen aber auch das Anliegen der Bayerischen Staatsregierung ab, das Bayerische Klimaschutzgesetz abzuschwächen; darüber haben wir schon diskutiert. Sie wollen das Klimaschutzgesetz abschwächen in einer Situation – Kollegin Behr hat es doch ausführlich dargelegt –, in der sich die Klimakrise massiv zuspitzt. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Zur Sache!) Wir hatten schon solche Situationen; ich erinnere an die Hitzewelle Ende Juni, die es so noch nie gab. Wir hatten deutschlandweit 5.000 Hitzetote. 5.000 Hitzetote! In dieser Phase leiten Sie ein Gesetzgebungsverfahren ein, um die bis 2030 zu erreichenden Klimaziele um 50 % abzuschwächen. Zudem sagen Sie von der Bayerischen Staatsregierung und Sie von CSU und FREIEN WÄHLERN: Wir lassen uns fünf Jahre länger bis zum Erreichen der Klimaneutralität Zeit. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Jetzt geben Sie der AfD zusätzliche Argumente!) Das ist der vollkommen falsche Weg. (Beifall bei den GRÜNEN – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Der falsche Weg ist eurer! Ihr seid offensichtlich gescheitert!) Die AfD wird nie aufwachen. Aber ich frage Sie von CSU und FREIEN WÄHLERN und die Staatsregierung: Wie viele Hitzetote muss es denn noch geben, damit Sie hier endlich aufwachen? (Zuruf von der AfD: Das können Sie nicht verhindern! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Für jemanden, der die AfD bekämpfen möchte, geben Sie ihr ganz schön viele Argumente!) Ich wundere mich wirklich. Wir haben wissenschaftliche Erkenntnisse. Wir wissen heute, dass sich die Atlantische Umwälzzirkulation, AMOC, schon massiv, um 15 bis 20 %, abgeschwächt hat. Dazu gibt es Messreihen, die schon über 100 Jahre laufen. Der Salzgehalt spielt dabei eine Rolle. Seit 20 Jahren wird mit Tausenden Sonden gemessen, wie sich die Temperaturen hier verändern. 15 bis 20 % Abschwächung! Was die Wissenschaft noch nicht genau sagen kann: Haben wir den Kipppunkt schon überschritten, sodass die AMOC sich von sich aus weiter abschwächt, oder haben wir noch etwas Zeit? – Das ist noch nicht klar. Was aber klar ist, sind die Auswirkungen des Zusammenbruchs dieser Zirkulation, die quasi eine Warmwasserheizung für Europa darstellt. Großbritannien und ganz Skandinavien würden sich massiv abkühlen, der Mittelmeerraum dagegen würde sich stärker aufheizen. Diese Wetterfronten treffen bei uns in Mitteleuropa aufeinander. Das bedeutet Hagel, Stürme und Starkregenereignisse in einem Ausmaß, das wir noch nicht erlebt haben. Das sind wissenschaftliche Erkenntnisse. Ich frage mich: Sind wir GRÜNEN die Einzigen, die sich damit beschäftigen? Lässt es Sie alle wirklich kalt, dass wir dann nicht mehr wirtschaften können wie heute, dass wir auch keine Landwirtschaft mehr betreiben können? (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Alexander Flierl (CSU)) Sind wir wirklich die Einzigen, die sich darum kümmern? Sie sagen, das sei grüne Panikmache. Das können wir einfach nicht verstehen. (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe der Abgeordneten Alexander Flierl (CSU) und Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Wir fordern Sie auf, beim Klimaschutz jetzt endlich tätig zu werden. Das Bayerische Klimaschutzgesetz darf nicht abgeschwächt oder gar abgeschafft werden. Wir brauchen endlich tatkräftige Maßnahmen für echten Klimaschutz, damit die Kipppunkte niemals erreicht oder überschritten werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Bitte am Rednerpult bleiben! Es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste kommt vom Abgeordneten Gerd Mannes, AfD-Fraktion.

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Gerd Mannes AfD

Herr Stümpfig, ich wollte Sie nach Ihren wissenschaftlichen Erkenntnissen fragen. Um wie viel Grad kühler wäre es denn gewesen, wenn man in Bayern alles so umgesetzt hätte, wie Sie es wollen? Wie viel Grad wären das gewesen? Das ist die erste Frage. Zweitens. Ihre Aussage zu den 5.000 Hitzetoten kann man so nicht stehen lassen. Schauen Sie, Herr Stümpfig: Es gibt auf der Welt 160 Länder, in denen es wärmer ist als in Deutschland. Was heißt das? Wir müssen eine Anpassung vornehmen, wenn es zu warm ist. Wenn in Einrichtungen, zum Beispiel Altenheimen, vulnerable Menschen leben, dann brauchen wir dort Klimaanlagen. Das ist doch logisch. Solche Maßnahmen müssen wir umsetzen. Es bringt aber nichts, zu jammern, wie Sie es gerade gemacht haben.

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Herr Kollege Mannes, Sie haben neulich in einem Antrag darauf Bezug genommen, dass die auf dem Szenario RCP 8.5 basierenden Schätzungen der Wissenschaftler nicht mehr realistisch seien. Aber auch das Best-Case-Szenario ist nicht richtig. Dann erfolgte seitens der Wissenschaft eine Korrektur, weil man gesehen hat, dass wir stärker als erwartet aus der Kohleverstromung ausgestiegen sind und das Bevölkerungswachstum sich nicht wie erwartet eingestellt hat. Daher kann man heute sagen: Wir steuern nicht mehr auf eine Erhitzung um 4,8 Grad zu – was eine irrsinnige Zahl wäre –, sondern "nur noch" auf eine Erhitzung um 3,5 Grad. Da haben Sie das Grad Unterschied, wenn Sie unbedingt darauf abstellen wollen. Gleichzeitig hat die Wissenschaft festgestellt: Auch das Best-Case-Szenario können wir nicht mehr erreichen. Das ist doch wirklich ein Riesenproblem, das Sie aber wegschieben. Dass wir darüber hinausschießen, verursacht Hitzetote. Die Statistiken sind da, die Übersterblichkeit ist da. Davor verschließen Sie die Augen. (Widerspruch bei der AfD) Ihre Politik ist menschenverachtend, nichts anderes. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Die zweite Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Alexander Flierl von der CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Alexander Flierl CSU

Herr Präsident, Herr Kollege Stümpfig, soeben haben wir wieder ein Paradebeispiel für die gegenwärtige Situation erlebt: Die eine Seite leugnet zwar den Klimawandel nicht mehr, meint aber, wir könnten gar nichts machen. Sie, Herr Stümpfig, stehen für die andere Seite des Parlaments und behaupten, dass wir unausweichlich in eine Klimakatastrophe hineinliefen und große Möglichkeiten der Bekämpfung hätten, die wir aber nicht ergreifen würden. Beide Seiten liegen falsch. Beides bringt uns nicht weiter. Deswegen kann man diese beiden Meinungen auch in einen Topf werfen; das ist letztlich gleich. Aber jetzt zu der konkreten Frage an Sie: Welche Maßnahmen in Bayern könnten wir denn aufgrund der Regelungen auf europäischer und auf Bundesebene ergreifen, damit wir uns von dem derzeit bestehenden Ziel 2045 lösen bzw. verabschieden und es vorher erreichen können? Welchen Maßnahmenkatalog können Sie zur Verfügung stellen, mit dem wir das Ziel nachweislich und messbar vor dem Bund erreichen können? (Beifall bei der CSU)

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Martin Stümpfig GRÜNE

Herr Flierl, zum ersten Teil Ihrer Frage: Das, was ich gesagt habe, sind wissenschaftliche Erkenntnisse. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Na ja!) Ich wiederhole es: Abschwächung der AMOC um 15 bis 20 %. Sie können sich gern bei Prof. Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung erkundigen. Sie können auch die ganzen Ergebnisse der Messungen anschauen; mit Tausenden Messsonden wird im Atlantik die Temperatur gemessen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie sollen die Frage beantworten!) Sie als Vorsitzender des Umweltausschusses stellen sich hier hin und behaupten, das sei falsch. Ich fordere Sie auf, zur Münchner Rück zu gehen – die Zentrale liegt in fußläufiger Entfernung – und sich darüber zu informieren, wo wir momentan stehen. Anschließend würden Sie nicht mehr sagen, dass wir hier die Unwahrheit behaupteten. Sie würden vielmehr sagen: Das sind Tatsachen, das sind Fakten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie sollen die Frage beantworten!) Ansonsten können Sie gleich auf die ganz rechte Seite hinüberwechseln. (Beifall bei den GRÜNEN) Zur Ihrer zweiten Frage: Welche Maßnahmen schlagen wir vor? – Ich habe nur noch zehn Sekunden Zeit. Wir haben dazu schon ausführlich Stellung genommen. Die Bayerische Staatsregierung hat Zuständigkeiten im Wärmebereich. Der Freistaat hat Zuständigkeiten für die Kommunen. Der Wärmebereich ist ursächlich für 30 % der bayerischen CO -Emissionen. Sie haben nichts dagegen getan!

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Zeit für die Beantwortung ist um.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Sie tun in diesem Bereich gar nichts. – Leider habe ich keine Zeit mehr. Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Keine Antwort!)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Benno Zierer. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Benno Zierer FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich werde keinen Vortrag halten, welchen Klimatod wir sterben werden. – Ich kann es relativ kurz machen. Uns lag schon einmal, im Jahr 2025, ein fast gleichlautender Gesetzentwurf von Ihrer Seite vor. Seitdem kam von Ihnen eine Reihe von Anträgen, die immer das gleiche Ziel hatten: Bayern soll alle Bemühungen um den Klimaschutz einstellen, alle entsprechenden Gesetze einstampfen und alle Programme wegwerfen. Ihre Argumentation lautet diesmal: Wenn der Bund und die EU beim Klimaschutz schon so viel regeln, dann brauchen wir in Bayern doch kein eigenes Gesetz. Es stimmt, dass die EU und der Bund die Rahmenbedingungen setzen. Das war ja auch der Grund dafür, dass wir das bayerische Klimaziel mit dem des Bundes verschränken wollen. Das ergibt absolut Sinn. Das bedeutet aber nicht, dass Bayern selbst gar nichts in Sachen Klimaschutz tun kann oder tun sollte. Das wollen wir, und das tun wir. Bayern leistet seinen Beitrag, die Klimaveränderungen so gut es geht einzudämmen. Wir wollen das Maßnahmenprogramm, das wir uns gegeben haben, umsetzen. Und: Wir wollen gleichzeitig die Klimaanpassung voranbringen. Das ist die Grundlage für das Bayerische Klimaschutzgesetz. Daran rütteln wir nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo, Benno!)

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Ludwig Hartmann

Bitte am Rednerpult bleiben! Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Gerd Mannes, AfD, vor.

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Gerd Mannes AfD

Herr Zierer, ich muss Sie korrigieren. In diesem Gesetzentwurf ging es im Wesentlichen um die Anpassung der Daten 2040, 2045; das Kabinett hat das ja auch so beschlossen. Sie haben darauf reagiert. Sie machen das bzw. wollen es in Ihrem Gesetzentwurf machen. Das heißt, das war durchaus zielführend, weil Sie sich bewegt haben. Unser Gesetzentwurf hat also durchaus Sinn gehabt. Jetzt noch einmal zum Klimaschutz: Er bringt wirklich nichts, wenn Sie von Bayern aus die Welt retten wollen. Wir brauchen eine Klimaanpassung. Teilweise haben Sie das auch erkannt und machen das bereits. Wenn wir über Wassermangel reden, dann müssen wir das Wasser eben gewinnen und es verteilen, und wir dürfen nicht darüber jammern.

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Benno Zierer FREIE WÄHLER

Herr Mannes, das habe ich Ihnen vorhin schon gesagt.

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Gerd Mannes AfD

Jetzt sind die gleichen Fragen an Sie, die ich auch den anderen gestellt habe: Wenn wir das alles so schön machen in Bayern, welchen Effekt hat das bitte schön auf das Weltklima? Wäre die Temperatur im Juni dann eine andere gewesen?

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Benno Zierer FREIE WÄHLER

Das ist das Schöne: Sie haben keine Glaskugel, und ich habe auch keine. Ich behaupte aber auch keine Dinge. Sie brauchen nur draußen zu schauen. Dann sehen Sie auch, wie sich das Klima verändert. (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) Das ist einmal mehr und einmal weniger. Dementsprechend versuchen wir, zu reagieren. Selbstverständlich werden wir Klimaanpassungen in bestimmten Bereichen mit Sinn und mit Prioritätensetzung vornehmen müssen. Das Wichtigste ist, das Ganze zu begleiten und nicht die Leute mehr oder weniger auf den nahen Tod vorzubereiten, wie das Herr Stümpfig macht. Das ist eine Politik, die ich nicht haben möchte. Wenn ich schaue, wie depressiv die Rede von Herrn Stümpfig war: Da würde ich, wenn ich ein junger Mensch wäre, gleich in die Isar hinein; trotz Niedrigwasser. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sehr gut! Sehr gut!)

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Ludwig Hartmann

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Anna Rasehorn für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Ich weiß nicht, ob ich jung bin. Ich würde mich eher als mittelalt bezeichnen. Dennoch möchte ich einen Appell an die demokratischen Fraktionen richten. Es gibt hier viele Gesetzentwürfe, bei denen wir vortrefflich und demokratisch darüber streiten können, welcher Meinung wir sind. Aber auch da richte ich meinen Appell gerade an unsere progressive Fläche. Bei diesem Antrag, stehen die demokratischen Fraktionen zusammen. Es geht auch darum, zu zeigen, dass wir diese ideologische Verblendung nicht haben wollen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sehr gut! Sehr gut!) Denn worum geht es in diesem Antrag genau? – Es geht darum, dass wir unsere Klimaziele, zu denen wir alle hier stehen – – Über das My und über das Wie können wir streiten. Es geht aber um die existenzielle Frage, wie wir zu unseren Klimazielen stehen. Da stehen wir alle beieinander. Rechts außen hier hat den Schuss nicht gehört. Ich weiß, Sie haben Schwierigkeiten, Klima und Wetter auseinanderzuhalten. Ich baue Ihnen aber eine Brücke. Die Hitze der letzten Tage: Ja, das war Wetter. Aber auch hier sehen wir doch die Extremwetterereignisse, und wie heiß es war, das war ein Vorgeschmack auf die Klimaveränderung. Auch dieser Mythos, der Klimawandel sei nur ein Fake, und wir würden das alles nur machen, um unserer bayerischen Wirtschaft zu schaden: Das ist mitnichten der Fall. Der Klimawandel macht der bayerischen Wirtschaft nämlich sehr wohl zu schaffen. Die bayerische Wirtschaft verliert pro Hitzetag schätzungsweise 73 Millionen Euro. Das heißt, nichts zu tun, wie Sie das machen, ist das Schädlichste, was wir unserer bayerischen Wirtschaft zufügen. Was ist denn jedes Mal Ihr Antrag? – Ihr Antrag ist jedes Mal nur: Wir schaffen alle Ziele ab. Das ist wie ein kleines Kind, das die Realität verweigert. Wir machen einfach die Augen zu, und dann wird die Realität schon wieder verschwinden. Das ist nicht der Anspruch, den wir demokratischen Fraktionen haben. (Zuruf von der AfD) Wir wollen uns mit der Realität auseinandersetzen, und wir wollen, dass die Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt, (Zuruf von der AfD) in dem wir uns an unser Klima so gut anpassen, dass die bayerische Wirtschaft überhaupt noch arbeiten kann. Die Klimakrise verschwindet nicht, weil man ein Gesetz streicht. Die Temperaturen richten sich auch nicht nach Parlamentsbeschlüssen. Starkregen fragt nicht danach, ob rechts außen hier Klimaziele für sinnvoll hält oder nicht. Wir können, wie gesagt, hier streiten. Ich möchte aber noch einmal einen großen Appell starten, weil wir einen solchen Antrag doch jede Woche haben. Jede Woche streiten wir mit rechts außen doch über diese ideologische Frage: Findet Klimawandel statt? Ja oder nein? – Das haben wir alle doch schon beantwortet. Wenn diese Realitätsweigerung einfach stattfindet, dann möchten wir doch bitte schön nicht diese Spaltung erreichen. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Ich kann den Appell nur wiederholen: Lasst uns in der Sache streiten, wie wir unser Klima besser schützen. Lasst uns aber bitte nicht auseinanderdividieren, wenn rechts außen das versucht. – Vielen lieben Dank. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen den Ausschussvoten dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/11943 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Bitte die Gegenstimmen anzeigen! – Das sind CSU, FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen liegen nicht vor. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 19/11979) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Gewaltschutz in Bayern stärken - Bundesvorgaben umsetzen (Drs. 19/12636) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin der Kollegin Martina Gießübel für die CSU-Fraktion das Wort.

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Martina Gießübel CSU

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Mitarbeiterin unserer Anlaufstelle "Frauen helfen Frauen" hat mir bei meinem Besuch einen Satz gesagt, der mich bis heute beschäftigt. Der schwerste Schritt ist nicht der Einzug in ein Frauenhaus; der schwerste Schritt ist die Entscheidung, überhaupt zu gehen. Dieser Satz beschreibt eindrucksvoll, worum es heute geht. Eine Frau, die ihre Wohnung verlässt, lässt meistens viel zurück. Sie lässt Vertrautes, Erinnerungen, Hoffnungen, oft einen ganzen Lebensabschnitt zurück. Sie geht auch nicht freiwillig; sie geht aus Angst vor Gewalt. Viele Frauen treffen diese Entscheidung erst, wenn sie keinen anderen Ausweg mehr sehen. In diesem Moment brauchen sie dann vor allem eines: Sie brauchen einen Ort, an dem sie und ihre Kinder sicher sind. Genau dafür trägt der Staat die Verantwortung, denn mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes entsteht erstmals ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen, die von häuslicher oder von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, sowie für ihre Kinder. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Bayern diesen Anspruch verlässlich erfüllen kann. Das ist nicht nur eine organisatorische Änderung, sondern ich sage: Das ist sogar ein grundlegender Systemwechsel. Die bisher überwiegend freiwillige Finanzierung des Frauenhilfesystems wird durch eine verlässliche staatliche Finanzierungsverantwortung der Länder ab dem 1. Januar 2027 ersetzt. Das schafft Rechts- und Planungssicherheit für die Träger. Es entlastet die Kommunen, die ihre Einrichtungen aber sicherlich auch in Zukunft positiv begleiten und unterstützen werden; davon gehe ich aus. Vor allem schafft es Sicherheit für die Frauen, die auf diese Hilfe wirklich angewiesen sind. Bereits im kommenden Jahr stehen rund 67 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sichern wir den Bestand der bestehenden Einrichtungen, und wir schaffen die Grundlage für einen bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2032. Hier haben wir ein klares Ziel, nämlich ein flächendeckendes, ein leistungsfähiges und zugleich ein unbürokratisches Hilfesystem, auf das sich jede betroffene Frau wirklich verlassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der GRÜNEN hat zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht. Ich möchte ausdrücklich sagen: Uns unterscheidet nicht das Ziel. Auch wir wollen den Gewaltschutz natürlich weiter stärken. Uns unterscheidet aber der Weg. Der Änderungsantrag enthält zahlreiche Regelungen, die bereits verbindlich im Gewalthilfegesetz des Bundes festgelegt sind. Sie nun zusätzlich ins Landesrecht zu übernehmen, schafft keinen besseren Schutz, vor allem schafft es Doppelregelungen. Darüber hinaus erweitert der Antrag den Kreis der anspruchsberechtigten Personen und der erfassten Einrichtungen über die bundesrechtlichen Vorgaben hinaus. Eine solche Erweiterung würde neue Finanzierungsfragen und schwierige Abgrenzungsprobleme genau in einer Phase schaffen, in der wir vor allem eines brauchen, nämlich einen verlässlichen und einen zügigen Aufbau des Hilfesystems. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Prävention und Täterarbeit sind und bleiben wichtige Bestandteile einer wirksamen Gewaltprävention. Selbstverständlich wird Bayern diese Bereiche auch künftig fördern, selbst wenn das Bundesgesetz hierfür keinen gesetzlichen Finanzierungsanspruch vorhält. Deshalb ist es richtig, diese Themen nicht in das bayerische Ausführungsgesetz zu schreiben. Stattdessen regeln wir im Gesetz das, was geregelt werden muss. Wir regeln die Einzelheiten dort, wo sie flexibel an neue Entwicklungen angepasst werden können, nämlich in einer Rechtsverordnung. Das ist rechtssicher und auch praxisnah. Das ist verantwortungsvolle Gesetzgebung. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der GRÜNEN ab und stimmen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin Christiane Feichtmeier von der SPD-Fraktion hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Christiane Feichtmeier SPD

Ich habe Ihnen sehr gut zugehört und geben Ihnen recht. Ja, wir Frauen brauchen einen sicheren Ort für uns und unsere Kinder, wenn wir bedroht werden. Jetzt habe ich doch eine kritische Anmerkung, weil es mich sehr umtreibt. Ich habe viele Zuschriften von Frauenhäusern erhalten, denen es wirklich unter den Nägeln brennt. Heute stimmen wir dem Gesetz zu. Das ist von Vorteil, weil die Frauenhäuser Planungssicherheit brauchen. Wenn ich aber höre, dass eine Finanzierungslücke dermaßen groß ist, dass das Frauenhaus sich wahrscheinlich nicht tragen kann, gibt mir das doch zu denken. An mich hat sich ein Frauenhaus aus Passau gewandt. Dieses Frauenhaus hat eine Finanzierungslücke von 180.000 Euro, und man macht sich jetzt große Sorgen. Was kann ich diesem Frauenhaus an die Hand geben? Wie wollen wir weiter verfahren?

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Martina Gießübel CSU

Liebe Kollegin, vielen Dank, dass Sie das ansprechen. Deswegen bringen wir das Gesetz auch heute schon auf den Weg. Mit dem Inkrafttreten am 1. August schaffen wir schon jetzt die Voraussetzungen, damit das ZBFS auch jetzt schon loslegen kann. Für den Finanzierungswechsel zum 1. Januar können schon jetzt rechtzeitig die Vorbereitungen getroffen werden. Wir pumpen jetzt erst einmal 67 Millionen Euro in das Ganze hinein. Wir werden sehen, wie sich das weiterentwickelt. Mit Sicherheit sind wir flexibel und schauen, wie es weitergeht. Die ersten Planungen laufen jetzt. Das Geld wird auch schon zur Verfügung gestellt. Wir werden die Entwicklungen abwarten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Elena Roon für die Fraktion der AfD. (Beifall bei der AfD)

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Elena Roon AfD

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen, liebe Zuschauer! Dieser Entwurf folgt wieder einmal einem bekannten Muster: Der Bund beschließt einen Rechtsanspruch, den Bayern umsetzen muss. Viele entscheidende Fragen werden auf spätere Verordnungen verschoben. Auch wenn der Entwurf einige Verbesserungen vorsieht, etwa die Spitzabrechnung der Mieten, die Erstattung von Sachkosten und die Stärkung der Second-Stage-Angebote, fehlen weiterhin wichtige Details. Noch immer kehren 14 % der Betroffenen zu gewaltausübenden Personen zurück, 42 % der Betroffenen leiten keine rechtlichen Schritte gegen die Täter ein. Genau an dieser Stelle muss Prävention ansetzen. Deshalb begrüßen wir, dass dieser Bereich gestärkt werden soll. Die Krisenintervention als Ersthelfer bei häuslicher Gewalt fehlt völlig. Dabei leisten diese Kräfte in akuten Ausnahmesituationen unverzichtbare Arbeit. Ihnen gilt mein ausdrücklicher Dank. Ebenfalls nicht gelöst bleiben die unterschiedlichen Bedingungen vor Ort. Besonders fragwürdig ist die Behauptung, den Kommunen entstünden keine zusätzlichen Kosten. Gerade bei der Anschlussunterbringung spielen sie weiterhin eine Schlüsselrolle. An dieser Stelle hätte es eine klare Kommunikation gebraucht. Uns sind bereits Fälle bekannt, in denen Gemeinderäte eigene Angebote infrage stellen, weil sie davon ausgehen, künftig sei allein das Land zuständig. Auf diese Weise drohen Versorgungslücken. Sagen Sie den Kommunen deshalb endlich klar, wie es weitergeht. Ebenfalls fraglich ist die Aussage der Staatsregierung, dass Frauenhäuser zu 82 % ausgelastet wären. Eigentlich müsste das Angebot laut dieser Aussage ausreichen. Doch diese Zahl ist kaum aussagekräftig, solange man nicht weiß, wie viele Frauen abgewiesen werden. Bis heute fehlt eine verlässliche Bestandsaufnahme. Jetzt komme ich zu meinem Kritikpunkt. Statt die Ursachen der zunehmenden Gewalt offen zu benennen, blendet man die gesellschaftliche Sprengkraft dieser Entwicklung einfach aus. Ich versichere Ihnen, dass gerade die Gewalt und die Gewalt gegenüber Frauen zunehmen wird. Es ist ein importiertes Problem. Während die Zahl schutzsuchender deutscher Frauen seit Jahren zurückgeht, steigt sie vor allem bei Migrantengruppen aus dem Nahen Osten. Ganze 69 % der Frauen in Frauenhäusern sind nichtdeutscher Herkunft. Die meisten davon kommen aus Syrien, Afghanistan oder der Türkei. Verstehen Sie mich nicht falsch. Jeder Frau in Deutschland muss und soll geholfen werden, egal welcher Nationalität. Aber wie lange können wir uns das Ganze noch leisten? Zahlreiche Studien belegen, dass rückschrittliche und verachtende Frauenbilder reproduziert werden. Zu glauben, die hohen Ausländerzahlen in Frauenhäusern würden sich nur daraus ergeben, weil ein familiäres Unterstützungsnetz fehlt, ist verrückt. Die Gewalt geht doch häufig gerade vom eigenen familiären Umfeld aus. Sie richtet sich gegen Ehefrauen, Töchter, Schwestern oder Mütter, die sich aus diesen Strukturen lösen wollen. Wer die Gender-Apartheid in Afghanistan oder dem Irak, Genitalverstümmelung und Zwangsehen in Somalia oder im Jemen und die sexuelle Gewalt als Kriegswaffe in Syrien oder im Kongo verurteilt, der darf doch im eigenen Land nicht die Augen davor verschließen. (Beifall bei der AfD) In meiner Heimatstadt Nürnberg nahm am Sonntag wieder einmal eine Auseinandersetzung in einer Spielothek für eine 35-jährige Frau ein tödliches Ende. Der Täter war ein Iraner. Einzelfall? – Von wegen. Die Bilanz einer Woche sieht aktuell so aus: In Dresden fand vor einem Netto-Supermarkt ein Gefecht zwischen der Polizei und einem "Allahu akbar" rufenden Türken statt. (Zurufe von den GRÜNEN) – Das wollen Sie nicht hören. Das verstehe ich schon. In Trier erstach ein Afghane ohne jeden ersichtlichen Grund einen Studenten auf offener Straße. In Ruhpolding jagt ebenfalls ein Afghane mit einem Messer Kinder, Passanten und dem Schaffner hinterher. (Zurufe von der SPD – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Themenverfehlung!) In Iserlohn attackiert ein Syrer aus dem Nichts eine ältere Frau – und, und, und. Liebe Kollegen, die Zustände sind nicht mehr tragbar. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie Frauen schützen wollen, dann machen Sie endlich etwas gegen diese importierte Gewalt. Im Gesetz selbst schreiben Sie, dass eine Fachstelle für Täterarbeit eine tragende Säule der Prävention sei. Dann tun Sie das bitte endlich. Dieses Gesetz ist kein Quantensprung, sondern die staatliche Verwaltung eines Sicherheitsproblems, das Sie längst nicht mehr im Griff haben. Häusliche Gewalt kennt angeblich weder Herkunft noch soziale Schicht. Dabei sind nichtdeutsche Staatsangehörige in der Kriminalstatistik überrepräsentiert, und die Dunkelziffer istaufgrund kultureller Prägung enorm hoch. Phänomene wie Zwangs- und Kinderehen, Ehegewalt und weibliche Genitalverstümmelung sind Probleme von patriarchal geprägten Herkunftskulturen, denen Sie Tür und Tor geöffnet haben.

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Ludwig Hartmann

Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Elena Roon AfD

– Einen Satz noch. Wer die Bekämpfung dieser besonderen Form der Gewalt aus falsch verstandener Rücksicht verweigert, schützt nicht die Betroffenen, sondern die Täterstrukturen. Deswegen enthalten wir uns. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Roswitha Toso für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Sie haben das Wort.

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Roswitha Toso FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Zweite Lesung eines Gesetzentwurfs, der ein wichtiger Wegpunkt für den Schutz von Frauen mit ihren Kindern in unserem Freistaat ist. Mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze setzen wir das Bundesgewalthilfegesetz in Bayern nicht nur pflichtbewusst um, sondern wir füllen den landesrechtlichen Gestaltungsspielraum so aus, dass Bayern seinen Verpflichtungen bestens, schnell und absolut verlässlich nachkommt. Jede Frau, die in ihren eigenen vier Wänden Angst, Bedrohung oder physische und psychische Gewalt erfährt, braucht sofortigen unbürokratischen Schutz. Dieser Schutz ist für unsere Regierungskoalition eine zutiefst humanitäre Pflicht und Ausdruck staatlicher Handlungsstärke; denn wer Hilfe sucht, der muss ohne Umwege Hilfe finden. Genau dieses Schutzversprechen lösen wir mit dem vorliegenden Gesetz heute endgültig ein. Mit diesem Gesetz vollziehen wir nun einen echten und grundlegenden Systemwechsel, weg von der bisherigen kleinteiligen und oft freiwilligen Finanzierungsstruktur hin zu einer gesetzlich verbrieften, dauerhaften staatlichen Verantwortung. Ab dem Jahr 2027 übernimmt der Freistaat die angemessene und unmittelbare Finanzierung der Schutzeinrichtungen. Aus freiwilligen Zuschüssen wird ein gesetzlicher Anspruch für die Träger anerkannter Einrichtungen. Wir untermauern diesen Anspruch mit den notwendigen Mitteln. Allein für das Jahr 2027 nehmen wir als Freistaat rund 67 Millionen Euro in die Hand. Das ist eine kraftvolle, solide und zukunftsfähige Investition in die Sicherheit von Frauen und Kindern. Diese Summe stellt die hervorragende Arbeit unserer bestehenden Strukturen sicher, die Arbeit unserer 46 Frauenschutzeinrichtungen, 48 Fachberatungsstellen, 31 Interventionsstellen und 26 Second-Stage-Projekte. Gleichzeitig ermöglichen es die bereitgestellten Mittel, Schutzplätze bedarfsgerecht anzupassen, schrittweise auszubauen und Angebote aufzufangen, die bislang ohne staatliche Förderung geblieben sind. Wir schaffen damit echte, verlässliche Planungssicherheit für die Träger, für die Fachkräfte und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen, die Tag für Tag Großartiges leisten. Sie sind für Frauen in Not da, wenn ihre Hilfe am dringendsten gebraucht wird. Dafür herzlichen Dank! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) In der Ersten Lesung wurde bemängelt, dass wesentliche Details in eine Rechtsverordnung ausgelagert werden. Doch genau hier zeigt sich die bayerische Regierungspragmatik. Wir setzen dieses Gesetz bewusst bürokratiearm, praxisnah und flexibel um. Indem wir das Staatsministerium ermächtigen, die Details im Verordnungsweg zu regeln, bewahren wir uns die notwendige Flexibilität. Nur so können wir schnell und ohne langwierige Gesetzgebungsverfahren auf veränderte Bedarfe oder Entwicklungen in der Praxis reagieren. Die wesentlichen, grundlegenden Weichenstellungen, der Finanzierungsanspruch und die zuständige Behörde bleiben ja im Gesetz stehen, und das ist gut so. Zudem haben wir mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales die ideale Vollzugsbehörde bestimmt. Das ZBFS bringt langjährige Expertise im Opferschutz und in der Förderverwaltung mit. Hier werden keine neuen trägen Behördenstrukturen geschaffen, sondern vorhandene Kompetenzen werden effizient genutzt. Mit dem nötigen Personal und einem Investitionsaufwand von 1,5 Millionen Euro stellen wir sicher, dass die Anträge schnell und unkompliziert bearbeitet werden können. Das ZBFS arbeitet bereits mit Hochdruck ein digitales Verfahren aus, und das Antragsportal soll noch in diesem Sommer geöffnet werden. Dieses Tempo ist wichtig, um den Trägern die Möglichkeit zu geben, frühzeitig für 2027 zu planen. Gewaltschutz heißt aber nicht, dass wir erst ansetzen, wenn das Schlimmste bereits geschehen ist. Die Prävention gehört untrennbar zu einem wirksamen Gesamtkonzept. Deshalb ist es uns besonders wichtig, dass wir im AGSG auch Maßnahmen zur Prävention, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur strukturierten Vernetzung explizit über die Verordnungsermächtigung verankern. Bayern hat die große Bedeutung der Täterarbeit schon vor Jahren erkannt. Durch die gezielte Arbeit der Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt können wir Gewaltspiralen stoppen, bevor sie eskalieren. Diese erfolgreiche und wichtige Arbeit werden wir konsequent über Förderrichtlinien fortführen; denn jede Gewalttat, die im Vorfeld verhindert wird, erspart einer Frau und ihren Kindern traumatische Erlebnisse. Gleichzeitig betonen wir die starke Rolle unserer Kommunen. Landkreise und kreisfreie Städte bleiben unverzichtbare Kooperationspartner, sei es bei den Second-Stage-Angeboten, die Frauen beim Übergang in ein selbstständiges Leben begleiten, oder bei der Anschlussunterbringung. Wir entlasten die Kommunen massiv von den laufenden Kosten, lassen ihnen aber im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung jeglichen Freiraum, den Gewaltschutz vor Ort individuell weiter voranzutreiben.

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Alexander Hold

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.

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Roswitha Toso FREIE WÄHLER

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Ausschüssen hat sich gezeigt, dass das Gesetz reif ist und bereits am 1. August in Kraft treten kann. Mit diesem Gesetz beweist der Freistaat Bayern: Wir handeln mit Nachdruck und Entschlossenheit –

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Alexander Hold

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Roswitha Toso FREIE WÄHLER

– und schaffen ein verlässliches Fundament für unser Gewalthilfesystem für die Frauen und Kinder. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Kerstin Celina für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Kerstin Celina GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatsministerin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Frau Ministerin, ich möchte meine Rede mit einer Frage an Sie beginnen: Warum verstecken Sie das bayerische Gewalthilfegesetz im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze, irgendwo zwischen den Mahngebühren für Versicherte, die ihre Beiträge nicht bezahlen, und den Regelungen zum Landesamt für Pflege? Warum trauen Sie sich nicht wie andere Bundesländer, das Gesetz als das zu benennen, was es ist, nämlich ein Gesetz, das Frauen in unserem Bundesland vor Gewalt schützen soll? Warum bekommt das Gesetz in Bayern nicht einmal seinen eigenen Namen? Es ist ein wichtiges Gesetz, und es zu verstecken, ist schon mal der komplett falsche Ansatz. Ich kann auch die Abgeordneten von CSU und FREIEN WÄHLERN nicht verstehen, warum sie die Regelungen zum Schutz der Frauen in einem Wust von anderen Regeln verstecken wollen. Dazu erwarte ich heute eine klare Antwort von Ihnen. (Beifall bei den GRÜNEN) Worum geht es inhaltlich? – Wir haben es genannt: Die letzte Bundesregierung, die Ampel, das Parlament in Berlin und die Bundesländer haben es gemeinsam geschafft: Erstmals ist festgeschrieben worden, dass der Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt kein freiwilliges Angebot mehr ist, sondern ein gemeinsamer staatlicher Auftrag. Frauen und Kinder erhalten einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, unabhängig von ihrem Einkommen und unabhängig davon, ob sie in München oder in Aschaffenburg leben. Die Botschaft ist klar: Wir nehmen Gewalt gegen Frauen nicht hin. Der Schutz der Frauen hat oberste Priorität für uns. Die Bundesregierung und die Länder finanzieren gemeinsam Betreuung, Beratung und Schutz: 67 Millionen Euro im Jahr, davon 15 Millionen Euro von der Bundesregierung. Damit sichern wir aber – anders, als Sie es gesagt haben, Frau Toso – gerade einmal den Status quo; das schafft noch lange keinen bedarfsgerechten Ausbau. Die Realität ist Ihnen allen bekannt: Die Frauenhäuser sind voll; Frauen werden regelmäßig abgewiesen. Wir GRÜNE haben das vielfach kritisiert. Was müssen Frauen empfinden, die sich endlich überwunden haben, Hilfe zu suchen, und die dann keine Hilfe bekommen, sondern zum Täter zurückgehen müssen, weil dieses System auf der Grundlage von politischen Entscheidungen, die auch hier im Bayerischen Landtag und in den zuständigen Ministerien getroffen werden, seit Jahren, also chronisch, unterfinanziert ist? Was empfinden die Menschen in den Einrichtungen, die täglich dafür arbeiten, das Leben für Frauen und Kinder sicherer zu machen? – Auch für sie ist die bisherige chronische Unterfinanzierung extrem belastend. Das, was jetzt vorliegt, wird nicht einen Ausbau finanzieren. Die Beratungsstellen arbeiten an ihrer Belastungsgrenze. Die Fachkräfte fehlen. Der Bund hat deshalb ausdrücklich festgelegt, dass das Hilfesystem ausgebaut werden muss und nicht einfach nur erhalten und verwaltet werden darf. Statt eines Ausbaus der Plätze wird in Bayern aber die Aufenthaltsdauer in einem Frauenhaus auf zehn Wochen begrenzt, und das in einer Zeit, in der es extrem aufwendig und teuer ist, eine Wohnung zu suchen und zu finden. Wo sind denn die preisgünstigen Wohnungen und die Second-Stage-Projekte für Frauen, die sich nach einer Stabilisierung wieder ins selbstständige Leben trauen? – Mit der BayernHeim wurden sie jedenfalls nicht in ausreichender Zahl errichtet. Das wissen Sie auch. Frau Ministerin, ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzes ist die Prävention. Gewalt beginnt ja nicht erst, wenn Frauen im Frauenhaus Schutz suchen. Gewalt beginnt lange vorher und zunehmend auch im digitalen Raum. Vor allem Jungs und junge Männer bekommen gewaltverherrlichende Videos auf ihre Handys gespielt. Pornografie, Vergewaltigungen und andere Formen der sexualisierten Gewalt werden als persönliche Neigungen dargestellt. Diese digitalen Bilder prägen viele in unserer jungen Generation und münden in analoge Gewalt. Ich frage Sie: Wo ist der bayerische Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen? – Wir brauchen ihn genauso dringend wie verbindliche Präventionsprogramme. Wo sind die Konzepte und die Finanzierung für Schulen, Vereine, Jugendhilfe und Kommunen, die genau das adressieren? Wo ist die ressortübergreifende Strategie? Welche zusätzlichen konkreten Präventionsmaßnahmen werden vor allem ab jetzt über das heute zu beschließende Gewalthilfegesetz finanziert? Nächstes Thema: Täterarbeit. Wer Gewalt verhindern will, muss mit Tätern arbeiten, muss Rückfälle verhindern. Wer Gewalt verhindern will, muss Verantwortung einfordern. Die Täterarbeit bleibt weiterhin freiwillige Leistung des Freistaats. Sorry, aber genau das ist retro. Das ist nicht zukunftsgerichtet. Wir brauchen hier eine feste Finanzierung. Dazu kommt: Ihr Ministerium, Frau Ministerin, hat eine Evaluation der Fachstellen für Täterarbeit in Auftrag gegeben. Ergebnis: Die Fachstellen sind unterfinanziert und personell unterbesetzt. Standorte müssten ausgebaut werden. Wie und wo setzen Sie diese Ergebnisse jetzt um, um Frauen besser zu schützen? Meine Redezeit läuft aus. Ich habe noch drei Seiten mit ähnlichen Themen, die ich hier heute gerne anbringen würde. Da komme ich nicht dazu. Wir GRÜNEN haben einen Änderungsantrag gestellt, um das Gesetz zu einem besseren zu machen. Ich hätte mir gewünscht, dass das Gremium hier gemeinsam zustimmt und zu einem guten, klaren Gesetz kommt. Aber das ist nicht der Fall. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns doch alle einig: Nur Ja heißt Ja. Dass der Bundesrat sich nun endlich bekennt und die Bundesregierung zum Handeln auffordert, ist ein großer Erfolg. Endlich. Unfassbar, Frau Ministerin, dass Bayern diesen Beschluss nicht mitträgt! Warum ist das so wichtig? – Weil Gewalt gegen Frauen in Deutschland und in Bayern immer noch auf der Tagesordnung steht. Deswegen stehen wir heute wieder hier. Eines ist klar: Frauen und Mädchen müssen besser geschützt werden. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen sind bekannt. Jeden Tag werden fünfzig Frauen Opfer von häuslicher Gewalt. Jede Woche gibt es einen versuchten Mord oder einen Mord an einer Frau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bund hat die Weichen gestellt. Ab 2032 wird es einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz geben. Nun ist der Freistaat Bayern in der Pflicht. Hier hätten wir uns gewünscht, dass der Freistaat ganz klar hinter den Schutzeinrichtungen und hinter den Beratungsstellen steht, Frau Gießübel. Vor allem die Verordnung, die mittlerweile vorliegt, bleibt meilenweit hinter den Erwartungen zurück. Sie ist einfach unbefriedigend. Wir haben einen Dringlichkeitsantrag dazu vorbereitet, weil ich gar nicht alles dazu sagen kann. In der letzten Woche sind bei mir die Telefone heiß gelaufen. Verbände und Träger sind auf mich zugekommen und haben erhebliche Bedenken geäußert. Lassen Sie mich drei Punkte nennen. Erstens. Die Verordnung sieht eine Aufenthaltsdauer für Frauen von in der Regel maximal zehn Wochen vor. Und was dann, frage ich Sie. Experten sagen ganz klar: Zehn Wochen sind viel zu knapp bemessen. Stichwort Wohnungsnot: Die ist bekanntlich gerade in Ballungsräumen einfach riesig. Nach zehn Wochen ist bei den meisten Frauen nicht geklärt, wo und wovon sie danach leben sollen. Eine pauschale Begrenzung der Aufenthaltsdauer ist ein völlig falsches Signal, liebe Kolleg:innen. Zweitens. Der Personalschlüssel ist viel zu knapp bemessen. Frauenhäuser müssen immer mehr leisten, zum Beispiel psychosoziale Betreuung, Rufbereitschaft, Hauswirtschaft und vieles mehr. Dafür brauchen sie ausreichend Personal. Die Rufbereitschaft und die hauswirtschaftliche Tätigkeit sollen nun über die Sachkostenpauschale abgerechnet werden. Echt jetzt? Personalkosten, die auf einmal Sachkosten sein sollen, und dann reicht die Sachkostenpauschale nicht. Wer Frauen angemessen vor Gewalt schützen möchte, darf nicht auf die Sparbremse treten, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPD) Lassen Sie mich einen dritten Punkt nennen: Träger und Verbände brauchen Planungssicherheit. Die Verordnung ist einfach unzureichend. Die Einrichtungen können eben nicht sicher sein, ob sie am Ende überhaupt Geld bekommen. Und das wissen Sie, liebe Kolleg:innen! Ein Tipp von uns: Es lohnt sich, mit den Trägern und den Einrichtungen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Langfristig – das ist von meinen Vorrednerinnen schon genannt worden – brauchen wir einen Aufwuchs an Plätzen und an Beratungsangeboten, damit die Frauen wohnortnah versorgt werden können. Vor allen Dingen brauchen wir viel mehr Präventionsarbeit und Täterarbeit. Für uns Sozialdemokrat:innen ist klar: Wir stehen an der Seite von gewaltbetroffenen Frauen, von deren Kindern und an der Seite der Einrichtungen. Wir enthalten uns an dieser Stelle beim Gesetzentwurf, weil wir bei der Verordnung einfach so viel Nachbesserungsbedarf sehen, und verweisen an dieser Stelle noch mal auf unseren Dringlichkeitsantrag. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Frau Staatsministerin Ulrike Scharf. Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

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Ulrike Scharf

Herr Präsident, wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt gegen Frauen ist widerwärtig. Sie ist ein Verstoß gegen die fundamentalen Werte unserer Rechtsordnung und ein Angriff auf die Werte, die uns tragen. Diese Gewalt betrifft uns alle. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern eine Aufgabe für uns als Gemeinschaft. Deshalb gilt: Häusliche Gewalt verlangt eine klare und eine verbindliche Antwort des Staates. Diese Antwort geben wir heute. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, damit Frauen und Kinder auch künftig schnell und verlässlich Schutz und Hilfe finden, und zwar flächendeckend überall in Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Politik beginnt manchmal im Flur. Dort steht eine Frau mit einer Reisetasche, und ihr Blick sagt: Ich weiß nicht, wohin, aber ich weiß, ich muss weg. – Liebe Martina Gießübel, du hast mit diesem Satz sehr stark beschrieben, dass der wichtigste Schritt ist: Ich weiß, ich muss weg und ich muss gehen. – Wenn bei ihr dann noch ein Kind ist, das sich an sie festklammert, dann ist das für viele Frauen bittere Realität. Diese Realität verpflichtet uns. Manche werden sagen, das reicht nicht aus. Wir haben das gerade ausführlich hören können. Aber ich sage Ihnen auch: Wer das behauptet, der unterschätzt, was wir heute tun und was wir heute auf den Weg bringen. Wir schaffen heute Planungssicherheit. Wir schaffen eine verbindliche staatliche Finanzierung und Rechtsansprüche, die einklagbar sind. Dieses Gesetz stärkt Frauen, und zwar ganz spürbar. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir in Bayern stehen hinter unseren Schutzeinrichtungen, unseren Beratungsstellen und vor allen Dingen auch hinter unseren Fachkräften, die Frauen auffangen, sie stabilisieren und sie begleiten. Ihnen sage ich an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir stehen in Bayern zu unserem Schutzversprechen. Darum geht es heute in diesem Gesetzentwurf, weil wir Frauen und Kinder schützen wollen und weil wir Schutz vor Gewalt als Kernaufgabe des Staates sehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der Auftrag, und es ist ein Auftrag an uns alle. Für die meisten von uns bedeutet das Zuhause Geborgenheit und Sicherheit. Aber für immer mehr Frauen und ihre Kinder bedeutet es Unsicherheit, Angst und Bedrohung. Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben psychische oder sexualisierte Gewalt. Etwa jede vierte Frau erleidet Gewalt durch den aktuellen oder früheren Partner. Für viele Fälle bleibt ein Dunkelfeld, das nie angezeigt wird. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen. Es sind Mütter, Töchter, Nachbarinnen, Kolleginnen, Frauen, die in Angst leben. Ich sage: Wir nehmen das so nicht hin. Wer Gewalt erlebt, der braucht Schutz und Beratung. Unsere Botschaft an die Betroffenen lautet ganz klar: Du bist nicht allein. In Bayern findest du diese Hilfe. Mit dem Gewalthilfegesetz sind wir in Deutschland einen wirklich großen Schritt vorangegangen. Ab 2027 finanzieren die Länder die Frauenhilfeeinrichtungen. Ab 2032 erhalten gewaltbetroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung – ein Anspruch mit voller Rechtswirkung für jede betroffene Frau und für jedes mitbetroffene Kind. Nun liegt es an uns, diesen Rechtsanspruch zuverlässig auch auf den Weg zu bringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen wir das Gewalthilfegesetz des Bundes in Bayern um. Es braucht eine verlässliche finanzielle Grundlage. Genau diese Grundlage schaffen wir heute. Denn ab dem 1. Januar 2027 übernimmt der Freistaat die Kosten für die Frauenhilfeeinrichtungen. Das sind nicht nur finanzielle Entscheidungen, sondern es ist auch eine Entscheidung für Schutz und für Hilfe und ein klares Bekenntnis: Wir übernehmen diese Verantwortung in Bayern. Bayern verfügt heute bereits über ein starkes Hilfenetz. Gemeinsam mit den Kommunen haben wir ein Netz ausgebaut, das Frauen im Ernstfall auffängt und schützt: 46 Frauen-Schutzeinrichtungen, 48 Fachberatungsstellen, 31 Interventionsstellen und auch die so wichtigen 26 Second-Stage-Projekte. Sie alle leisten ganz unverzichtbare Arbeit. Bisher hat Bayern die Frauenhilfeeinrichtungen freiwillig unterstützt. Wir haben aus tiefer Überzeugung geholfen. Mit dem Gewalthilfegesetz haben die Einrichtungen jetzt einen festen rechtsverbindlichen Finanzierungsanspruch. Das ist eine große Aufgabe; wir werden nun mit Sicherheit noch länger damit beschäftigt sein. Wir brauchen insgesamt 67 Millionen Euro, um unser vorhandenes Netz zu erhalten. Dazu gehören aber auch Einrichtungen, die schon bestehen, bisher aber noch keine staatliche Unterstützung erhalten haben. Das heißt, wir halten das Bewährte stark und bauen aus, wo es nötig ist. Aktuell – ich glaube, das ist auch der richtige Moment – erstellen wir eine Ausgangsanalyse und eine Entwicklungsplanung, denn wir kennen viele Zahlen nicht. Diese Ausgangsanalyse zeigt den Bestand, das heißt, welche Einrichtungen vorhanden sind. Die Entwicklungsplanung definiert dann den Ausbau für ein bedarfsgerechtes Hilfenetz bis 2032. Auch wenn künftig der Freistaat finanziert, bleiben die Kommunen wichtige Partner. Ich möchte es gerne noch einmal betonen: Sie sind nah an den Menschen, sie kennen die Situation vor Ort, sie kennen die Bedarfe. Deshalb sind und bleiben sie unsere entscheidenden Partner bei einem gemeinsamen staatlichen Schutzauftrag. Deshalb darf ich auch an die Kommunen appellieren, dass sie an unserer Seite bleiben, an der Seite der Frauen und der Fachkräfte. Mein großes Ziel mit diesem Gewalthilfegesetz ist die Planungssicherheit, denn die Träger brauchen sie, die Einrichtungen brauchen sie, die Fachkräfte brauchen sie. Wir stellen so sicher, dass der Schutzplatz verfügbar bleibt. Die Beratung findet statt, und die Fachkraft kann bleiben. Sie alle kennen die unterschiedlichen Anliegen aus den Frauenhilfesystemen, aber mit der heutigen Entscheidung schaffen wir diese Planungssicherheit. Es geht um Verlässlichkeit für die Frauen, die den Schutz wirklich brauchen. Mit der Änderung des AGSG schaffen wir jetzt die Grundlage für eine Ausführungsverordnung. Liebe Frau Kollegin Celina, Sie erwarten von mir, dass wir einen eigenen Gesetzesnamen schreiben. Ich glaube, wir alle sind seit vielen Jahren sehr darum bemüht, dass wir Bürokratie abbauen, dass wir Gesetze transparent, dass wir sie leicht nachvollziehbar machen. Ich muss deswegen nicht ein eigenes Gesetz schreiben. (Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) – Jetzt regen Sie sich mal nicht so auf. (Weitere Zurufe)

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Alexander Hold

Ich bitte um Ruhe. Das sind keine Zwischenrufe mehr, was Sie da auf dem Zettel haben.

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Ulrike Scharf

Ich würde sagen, wir diskutieren das nachher aus. Ein eigener Name garantiert nicht, dass das Frauenhilfesystem in der Güte gelebt wird. (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Es geht um den Vollzug, es geht um die Ausführung. Diese Änderung des AGSG ist nun einmal die Grundlage für die Ausführungsverordnung. Die Verbändeanhörung haben wir vorgestern abgeschlossen; wir werden jetzt alles gründlich prüfen. Ich möchte an der Stelle ein herzliches Dankeschön an die Verbände zum Ausdruck bringen. Danke für die Stellungnahmen, aber vor allen Dingen für die Expertise. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Unser Frauenhilfesystem ist historisch sehr unterschiedlich gewachsen. Wir brauchen nun eine Lösung, die für alle tragfähig ist. Das heißt, wir werden auch künftig nachjustieren müssen. Entscheidend ist aber das Ziel, das lauten muss, dass jede betroffene Frau Schutz findet und Beratung bekommt. An dieser Stelle sage ich auch noch einmal klar: Wir haben uns mit diesem Gesetz wirklich beeilt. Im gleichen Tempo muss jetzt die Verordnung kommen; nur so sichern wir die Frauenhilfeeinrichtungen in Bayern. In einer Woche, am 29. Juli, findet der dritte runde Tisch zum Gewalthilfegesetz statt; dort werden wir weitere detaillierte Informationen geben. Für mich ist klar, dass die gute Politik, vor allen Dingen der Bedarf und was wir an Bedarf prognostizieren, in diesem Dialog, in diesem Austausch, in dem Ringen um die besten Lösungen entsteht. So machen wir unser Hilfesystem nämlich Schritt für Schritt zukunftsfest. Unser ZBFS ist bereit und arbeitet unter Hochdruck für ein digitales Verfahren; auch das gehört dazu. Das Verfahren soll noch im Sommer online gehen. Anträge können dann bis Oktober gestellt und Bescheide natürlich noch rechtzeitig erstellt werden. Wir sorgen dafür, dass dieser Übergang der Finanzierung zum 1. Januar 2027 gelingt, und zwar nahtlos, verlässlich und planbar. Wir senden heute an jede betroffene Frau ein klares Signal aus: Du bist nicht allein, auf unsere Hilfe ist Verlass. Hier zeigt sich aus meiner Sicht ganz klar die Stärke unseres Sozialstaats: Wir schützen Menschen, wenn sie Schutz am dringendsten brauchen. Deshalb bitte ich wegen unserer gemeinsamen Verantwortung ganz herzlich darum, dass wir diese Verantwortung leben, diesem Gesetz heute zustimmen und künftig an der Verordnung weiterarbeiten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke, Frau Staatsministerin. – Es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Für die erste hat die Kollegin Kerstin Celina, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

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Kerstin Celina GRÜNE

Frau Ministerin, wenn Sie sagen, dass Sie im AGSG die Grundlage für die Ausführungsverordnung schaffen, das wäre quasi genauso gut wie ein Gesetz, ist das nicht Bürokratieabbau, das ist Bürokratieverschleierung. Das zeigt genau den Weg, den Bayern beim Bürokratieabbau immer propagiert. Es ist kein Bürokratieabbau, das macht es nur weniger transparent. Ich habe noch zwei Fragen: Zu vielem anderen wie Prävention und Präventionsarbeit haben Sie gar nichts gesagt. Sie haben Ihrer Hoffnung Ausdruck gegeben, dass die Kommunen weiter in der Verantwortung sind und finanzieren. Viele Kommunen in Bayern sind am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Wie stellen Sie sicher, dass es auch nach diesem Gesetz nicht wieder einen Unterschied gibt, wo in Bayern man von Gewalt betroffen ist, sondern dass die Ausfälle ausgeglichen werden, die entstehen, weil die Kommunen wegen ihrer prekären finanziellen Lage möglicherweise kürzen müssen? Es ist das Ziel des Gesetzes, gleiche Verhältnisse überall in Bayern und in Deutschland zu haben.

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Alexander Hold

Frau Kollegin, Sie haben eine Minute für Ihre Zwischenbemerkung.

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Kerstin Celina GRÜNE

Das Zweite ist digitale Gewalt in Bayern. Wo entstehen spezielle Beratungsangebote, und wie werden sie finanziert?

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Frau Staatsministerin, bitte.

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Ulrike Scharf

Frau Kollegin, zunächst zur Prävention. Wir werden eine dritte Stelle für die Fachberatungsstellen vorsehen bzw. haben das jetzt so geregelt. Ich denke, Sie haben das im Ausschuss diskutiert. Auch deswegen habe ich zur Prävention jetzt extra nichts mehr gesagt. Ich verstehe nicht, warum Sie flächendeckende Unterschiede bei den Kommunen in Bayern sehen, wenn die Finanzierungsverantwortung auf den Freistaat übergeht? Die Finanzierungsverantwortung liegt ab dem 1. Januar 2027 beim Freistaat. Das heißt, wir stehen dafür gerade. Wir werden die Mittel im Haushalt bereitstellen, damit das Frauenhilfesystem stabil ist und überall in Bayern flächendeckend zur Verfügung steht. Woher jetzt der Bezug zu den Kommunen kommt, ist mir schleierhaft. Ich habe gesagt, die Kommunen sind wichtige Partner für uns, weil sie die Situation vor Ort kennen. Gerade wenn ich an Second-Stage-Projekte denke, brauchen wir die Kommunen auch in der Beratung, in der Unterstützung, aber nicht in der Finanzierung; die ist ab dem 1. Januar anders geregelt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön. – Für eine weitere Zwischenbemerkung hat die Kollegin Dr. Simone Strohmayr, SPD-Fraktion, das Wort.

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich wollte Ihnen auch noch kurz erklären, warum mich das so aufregt. Wir haben Bürokratie bei der Gleichstellung abgebaut; jetzt kommen Sie mit dem gleichen Argument wieder bei der Gewalthilfe. Ich bin seit vielen Jahren hier im Parlament. Es kann nicht sein, dass wir immer nur bei Frauenthemen, für die wir hier eh schon so intensiv kämpfen, bei denen wir so langsam vorankommen, als erstes Argument den Bürokratieabbau nennen. Das kann nicht sein. Ich bitte Sie, darauf Rücksicht zu nehmen. Meine zweite Frage haben Sie leider nicht beantwortet: Wie kann es sein, dass in der Verordnung steht, dass Personalkosten über die Sachkostenpauschale abgerechnet werden können? Für mich erschließt sich das nicht. Es geht konkret um die Rufbereitschaft und um die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Das ist für viele Einrichtungen ein großer Punkt. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen.

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Ulrike Scharf

Frau Kollegin, wenn es um die Sachkosten geht, müssen wir genau diese Frage eruieren. Wir müssen sie genau erfassen, denn die Einrichtungen legen uns bisher die Bilanzen nicht vor. Ich sage es jetzt einmal ganz offen: Ich glaube, Sie oder die Kollegin Celina haben von Passau mit einem Defizit von anscheinend 180.000 Euro gesprochen. Wir müssen dies alles genau verifizieren, wenn wir dafür geradestehen. Das ist dann Sache der Verordnung; deswegen auch nächste Woche der dritte runde Tisch. Noch einmal zum Namen des Gesetzes. Für mich entscheidet sich die Wirkung dieses Gesetzes nicht am eigenen Namen, sondern daran, wie es umgesetzt und vollzogen wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/11979, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/12636 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 19/12835. Zunächst ist über den auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Gewaltschutz in Bayern stärken – Bundesvorgaben umsetzen" auf Drucksache 19/12636 abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich, ebenso anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion, die FREIEN WÄHLER und die AfD-Fraktion. Einzelne Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesamtentwurf. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter in § 3 der "1. August 2026" als Datum des Inkrafttretens eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 19/12835. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, Sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion sowie die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich, ebenso anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen ebenso. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion und AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze". Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/12044) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Birzele u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Weitergehende Rückwirkung für mehr Rechtssicherheit bei Wasserlieferverträgen (Drs. 19/12955) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. (Unruhe) Wie Sie alle sehen, ist der erste Redner der Kollege Holger Dremel für die CSU-Fraktion, der dann das Wort erhält, wenn wir Ruhe hier im Sitzungssaal haben, wenn sich bitte alle hingesetzt haben. Alle, die sich unterhalten wollen, verlassen dazu bitte den Sitzungssaal. Das gilt insbesondere für die Damen dort hinten. Ja, Herr Kollege Dremel, Sie haben damit das Wort.

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Holger Dremel CSU

Herr Vizepräsident, hohes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss für kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport und auch der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration haben dem jetzigen Gesetzentwurf, den wir heute hier in Zweiter Lesung beraten, endberaten und ihm einstimmig zugestimmt. Ich stelle Ihnen heute die wichtigsten Änderungen vor. Die erste Änderung betrifft die örtliche Rechnungsprüfung. Bisher musste die Leitung eines Rechnungsprüfungsamtes immer durch einen Beamten auf Lebenszeit, A 10 oder höher, erfolgen. Wir wissen, wir haben einen Fachkräftemangel, auch in der dritten Qualifikationsebene. Deshalb haben wir das geändert und neu geregelt. Die Leitungsfunktion kann künftig alternativ auch durch einen Beschäftigten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt besetzt werden. Die kommunalen Gremien müssen das natürlich entscheiden; sie müssen das prüfen. Natürlich braucht derjenige die erforderliche Erfahrung und auch die Eignung im Rahmen dieser Berufung. Eine vergleichbare Flexibilisierung ist auch für die überörtliche Rechnungsprüfung, also sprich für die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen, per Änderung vorgesehen. Das heißt, eine Ressortverordnung; es ist kein Ministerratsbeschluss mehr erforderlich. Zweitens. Personalrechtliche Befugnisse. Wie viele wissen, haben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister von kreisfreien Gemeinden die Möglichkeit, Personalbefugnisse bis A 14 oder Entgeltgruppe 14 zu übertragen. Hier haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, jetzt kreisangehörige, große Kreisstädte zu bedienen. Das heißt auch hier: weniger Bürokratie, mehr Möglichkeiten. Meine Damen und Herren, Ziel der Neuerungen ist die Stärkung der Organisationshoheit, die Beschleunigung von Personalentscheidungen sowie die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Drittens. Der kommunalrechtliche Abführungsfreibetrag. Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung auch den kommunalen Abführungsfreibetrag angepasst. Grund ist, dass der ausgewiesene Abführungsfreibetrag dem Rechtsstand August 2012 entspricht. Ich glaube, dann kann man auch mal wieder neu justieren. Meine Damen und Herren, ab dem 1. Januar 2026 wird dieser Betrag klarstellend auf 8.767,25 Euro aktualisiert. Künftige Anpassungen aufgrund linearer Besoldungserhöhungen macht das StMI im Bayerischen Ministerialblatt bekannt, analog zur Vorgehensweise beim Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz. Meine Damen und Herren, wie immer hören wir auch die kommunalen Spitzenverbände an. Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat sich dazu geäußert. Sie begrüßen beide diese Änderungen und haben grundsätzlich keine Einwendungen erhoben. Letztendlich haben wir die kleinen Einwendungen auch berücksichtigt. Zwei Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Gebührensatzungen von Zweckverbänden haben eine gewisse Rechtsunsicherheit ausgelöst, ob die Zweckverbände Zweckvereinbarungen abschließen dürfen oder nicht. Wir haben hier Rechtssicherheit geschaffen. Artikel 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit enthält nun eine ausdrückliche Klarstellung, dass die Zweckverbände und gleichgestellte Beteiligte – Sie wissen, das sind Wasserverbände, das sind Bodenverbände usw. – Zweckvereinbarungen in gleicher Weise wie Gebietskörperschaften abschließen dürfen. Außerdem werden die Nachrangigkeitsklauseln ersatzlos gestrichen, um intensivere Formen der kommunalen Zusammenarbeit zu erleichtern; auch hier im Bereich Wasserversorgung und im Bereich der kritischen Infrastruktur. Wir haben eine Kooperation von Kreisverwaltungsbehörden ermöglicht. Künftig können die Kreisverwaltungsbehörden die Möglichkeit nutzen, dass sie für übertragene Aufgaben, die Staatsbehörden haben, durch beiderseitige Verwaltungsvereinbarungen kooperieren können. Es geht also um Zusammenarbeit und Synergien. Überflüssige Bürokratie wird abgeschafft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Vereinbarungen müssen natürlich der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Aber ich glaube, wir werden uns auch in einer späteren Evaluation noch mal anschauen, ob da auch alles reibungslos läuft. Was ändern wir in diesen Kommunalgesetzen noch? – Wir werden den Mehraufwand für den Zensus 2022 erstatten. Wir hatten insgesamt 94 Erhebungsstellen in Landkreisen und in kreisfreien Gemeinden. Wir haben gemerkt: Hoppla, da war mehr Aufwand als Ertrag. Im Rahmen der Erstattung, im Rahmen der Pauschalen, haben wir hier nachgelegt und die Pauschalen erhöht. Das sind bei Haushaltsbefragungen fast 50 Cent, das sind bei Wohnheimen fast 4,50 Euro, und bei Gemeinschaftsunterkünften sind es 16,93 Euro, die es hier mehr gibt. Der gesamte Nachzahlungsbetrag liegt bei 1,55 Millionen Euro. Grundlage ist hier gemäß der Bayerischen Verfassung das Konnexitätsprinzip. Ich glaube, da haben wir auch viel Gutes geregelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben zu diesem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag der GRÜNEN, die letztendlich die kommunale Zusammenarbeit rückwirkend von vier bis acht Jahren versehen möchten. Das ist rechtlich nicht möglich, verfassungsrechtlich nicht möglich. Deswegen werden wir dem auch eine Absage erteilen. Auch die rückwirkende Streichung von vier bis acht Jahren der Nachrangigkeitsklausel ist nicht möglich. Was hätte das zur Folge? – Natürlich materielle Änderungen der Rechtslage für die Vergangenheit, und die Kommunen könnten dann auch dem Bürger aus dieser Zweckvereinbarung Kosten in Rechnung stellen. Das wollen wir im Nachgang auf jeden Fall nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorgesehene Streichung der Nachrangigkeitsklausel kann daher nicht mit Rückwirkung versehen werden, sondern nur mit Wirkung in die Zukunft. Wir lehnen den Antrag der GRÜNEN ab. Die Änderungen passen wir in der Gemeindeordnung an. Letztendlich zeigt das auch: Das sind die aktuellen Herausforderungen, denen wir Rechnung tragen. Wir sind kommunalfreundlich. Wir schaffen für unsere Gemeinden und für unsere Landkreise mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit und mehr Synergieeffekte. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dadurch stärken wir in ganz Bayern die kommunale Zusammenarbeit und verringern die Bürokratie. Ich bitte herzlich in dieser Zweiten Lesung um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Stefan Löw für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Stefan Löw AfD

Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Holger Dremel hat den Gesetzentwurf schon ausreichend vorgestellt. Darum möchte ich noch auf die Fragen eingehen, die sich damals bei uns in der Ersten Lesung gestellt haben und die wir im Ausschuss auch ausführlich behandeln konnten. Vielen Dank dafür an die Mitarbeiter des Ministeriums. Eine unserer Fragen war, was beim Zensus zu dieser Kostensteigerung geführt hat, und hier war die Antwort, dass insbesondere die IT und die Software, die vom Bund gestellt wurden, erhebliche Probleme und Ausfallzeiten verursacht haben. Das ist typisch Bund. Einen weiteren Kommentar werde ich mir ersparen. Bei der Frage zur Notwendigkeit eines Spiegelbildlichkeitsprinzips kam man zu dem Ergebnis, dass ein solches nicht notwendig ist, da die Verschachtelung der Zweckverbände bereits lang gelebte Praxis ist und sich aus dem Gesetz keine Änderungen für die Besetzung der Zweckverbände ergeben. Auf unsere Frage, was bei der Zusammenarbeit der Landratsämter von Wunsiedel und Hof bis auf die Bußgeldstelle noch weiter geplant ist, konnte man uns leider keine zufriedenstellende Antwort geben. Jedoch hat da unser Ausschussvorsitzender Weigert einen sehr guten Vorschlag gemacht, und zwar, dass wir die Vereinbarung, wenn sie zur Genehmigung vorgelegt wird, erneut erörtern werden. Das können wir gerne machen. Ich komme noch zum Änderungsantrag der GRÜNEN. Den werden wir ablehnen, da wir nicht wollen, dass die Bürger vier Jahre rückwirkend belastet werden können. Dem Gesetz selber werden wir zustimmen. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Felix Locke für die FREIEN WÄHLER. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht jedes Gesetz führt zu emotionalen Wallungen wie vielleicht beim BayKiBiG vorhin; aber auch die Gesetze, die vermeintlich erst einmal schlank wirken, unaufgeregt und sachlich diskutiert werden, haben trotzdem eine sehr starke und wirkungsvolle Strahlkraft, insbesondere auch auf die Ebenen, für die diese Gesetze gemacht sind. Hier haben wir ein Paradebeispiel dafür, wie ein gutes Zusammenspiel der Kommunen, der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und auch uns hier aus dem Bayerischen Landtag, vertreten unter anderem durch die Regierungsfraktionen, die gute Politik machen, gelingen kann. An dieser Stelle möchte ich auch allen neu gewählten Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der neuen Gremien erst einmal gratulieren und für gute Zusammenarbeit werben; denn ich glaube, nur wenn wir auch den Schulterschuss auf allen Ebenen suchen, wenn wir sachlich gut diskutieren, und wenn wir am Ende dann auch solche Gesetze, die in der Praxis vor Ort zusätzlich zu einer Entbürokratisierung und zu einer Entlastung führen, in diesem Hohen Haus einstimmig verabschieden, dann können wir wirklich sagen, dass unser Land bestens funktioniert, dass Bayern handlungsfähig ist und dass das auch sehr lange so bleiben wird. Worum geht es genau? – Die Kollegen haben es schon ausgeführt. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir deutlich entbürokratisieren und dass wir auch die interkommunale Zusammenarbeit in diesem Gesetz jetzt noch einmal stärken. Ich glaube auch, dass das ein Modell der Zukunft sein muss und auch ein Modell der Zukunft sein kann, auch landkreisweit über den Tellerrand hinauszublicken, die Effekte, die man durch Zusammenarbeit bündeln kann, auch zu nutzen, und so in gewisser Weise dem einen oder anderen Kostendruck, aber auch dem Personalmangel, den wir in der öffentlichen Verwaltung immer weiter spüren, entgegenzuwirken. Auch dieses Gesetz ist ein klares Zeichen dafür, dass das Konnexitätsprinzip in Bayern gelebte Praxis ist. Wir haben hier festgestellt, dass es zu Kostenmehrungen kommt, und wir scheuen uns nicht, dies anzuerkennen und dementsprechend – so, wie wir es auch predigen, nämlich mit einem Konnexitätsprinzip, das auch wirklich spürbar ist – die Kosten weiterzugeben. Unter dem Strich lässt sich sagen, dass wir weiterhin daran arbeiten – im Kleinen wie im Großen –, den Staat modern aufzustellen, dass wir weiterhin ein verlässlicher Partner der Kommunen – von der kleinsten Gemeinde bis in die Bezirke – sind, und dass wir hier mit einem wichtigen Baustein, der nicht so sehr das große öffentliche Aufsehen bekommen wird, dazu beitragen werden, dass dieser Staat weiterhin funktioniert. Deswegen freue ich mich auf die einstimmige Zustimmung, die im Ausschuss schon angedeutet worden ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Andreas Birzele für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Andreas Birzele GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht der ganz große Wurf: Er reißt kein Haus ein, baut aber auch kein neues, errichtet ein paar Türen, zieht lockere Schrauben nach und tauscht kaputte Scharniere aus. Das klingt erst einmal unspektakulär; aber jeder, der aus dem Handwerk kommt, weiß: Oft sind es genau die Arbeiten, die dafür sorgen, dass am Ende wieder alles sauber funktioniert. Ich glaube, genauso muss man den Gesetzentwurf auch sehen. Er greift Probleme auf, die aus der kommunalen Praxis kommen, nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus Rathäusern, Landratsämtern und Gemeinden. Genau deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. Ein Beispiel sind die Rechnungsprüfungsämter. Der Fachkräftemangel ist längst in unseren Kommunen angekommen. Wer heute eine qualifizierte Stelle besetzen will, weiß, wie schwierig das mittlerweile ist. Manche Vorschriften stammen aus einer Zeit, in der man glauben konnte: Für jede Aufgabe findet sich schon der passende Bewerber oder die passende Bewerberin. Wie wir alle wissen, sind die Zeiten aber vorbei. Deshalb ist es richtig, dass künftig auch Verwaltungsfachwirte diese Verantwortung übernehmen können. Entscheidend ist nicht, welcher Titel auf der Visitenkarte steht; entscheidend ist, ob jemand sein Handwerk versteht. Im Handwerk ist es am Ende genau das Gleiche: Da fragt auch keiner, welchen Schulordner man vor 20 Jahren einmal gehabt hat; entscheidend ist da, ob die Wand geradesteht, ob das Dach dicht ist, und ob die Arbeit ordentlich gemacht wird. Ich glaube, genauso muss man es für die Verwaltung sehen, und genauso muss es auch in der Verwaltung gelten. Ein zweiter Punkt ist die Organisationshoheit der großen Kreisstädte. Wer Verantwortung trägt, braucht auch Vertrauen. Wer jeden Tag vor Ort Entscheidungen treffen muss, der weiß meistens besser, was notwendig ist, als jemand, der aus weiter Entfernung auf die Vorschriften schaut. Kommunale Selbstverwaltung lebt vom Vertrauen. Wenn man den Menschen vor Ort immer mehr Verantwortung überträgt, dann darf man ihnen nicht gleichzeitig bei jeder Entscheidung die Hände binden. Auch bei der kommunalen Zusammenarbeit geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Unsere Kommunen stehen vor Aufgaben, die immer größer werden: Klimaanpassung, Wasserversorgung, Digitalisierung, Fachkräftemangel, steigende Kosten. Das kann oft keiner mehr alleine stemmen. Im Handwerk lernt man auch früh: Es gibt Arbeiten, die schafft man nicht allein, und es gibt Arbeiten, da braucht es zwei oder drei – nicht, weil man zu schwach ist, sondern weil es zusammen einfach besser geht. Genauso ist es bei den Kommunen: Zusammenarbeit ist kein Zeichen von Schwäche, Zusammenarbeit ist Stärke. Trotzdem machen wir es den Kommunen hier und da oftmals schwerer als nötig. Wenn zwei Landratsämter feststellen, dass sie Aufgaben gemeinsam besser erledigen können, dann sollte man nicht zuerst überlegen, welche Genehmigung noch fehlt, sondern, wie man es möglich macht. Wir reden oft von Entbürokratisierung; aber Bürokratie baut sich leider selten von selber auf. Wir schaffen sie oft selber mit den besten Absichten: mit jeder zusätzlichen Vorschrift, mit jedem Formular, mit jeder Ausnahme von der Ausnahme. Vielleicht sollten wir uns deswegen bei jedem neuen Gesetz eine einfache Frage stellen: Macht es den Menschen, die draußen arbeiten, die Arbeit leichter, oder macht es nur den Gesetzestext länger? Auch bei der Finanzierung des Zensus geht der Gesetzentwurf den richtigen Weg. Wer Aufgaben bestellt, muss auch dafür zahlen. Das ist kein politischer Satz, das ist eine Frage der Fairness. Im Handwerk wird auch niemand auf die Idee kommen, zusätzliche Arbeit zu verlangen und dann am Ende für den Mehraufwand nichts zu zahlen. Warum sollte das also bei den Kommunen anders sein? Einen Punkt möchte ich trotzdem kritisch ansprechen: Die kommunalen Spitzenverbände haben für ihre Stellungnahme extrem wenig Zeit gehabt. Dabei sind es genau die, die wissen, wo Vorschriften funktionieren, wo es hakt oder was zu Problemen führen könnte. Wer gutes Werkzeug bauen will, sollte auf die hören, die jeden Tag damit arbeiten müssen. Das gilt im Handwerk, und das gilt genauso für gute Gesetze. Konkret geht es um das Inkrafttreten des § 10 der neuen Regelung zu den Zweckvereinbarungen gemäß Artikel 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit. Der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag bitten in der Stellungnahme vom 16. Juli darum, dass eine weitgehend rückwirkend vorgesehene Neuregelung von bis zu vier Jahren berücksichtigt wird, weil es sonst zu Rechtsunsicherheit in Bezug auf bereits abgeschlossene Wasserlieferungen kommen könnte. Das hätte den Vorteil, dass die Unsicherheiten beseitigt würden, weil es dem üblichen vierjährigen Zeitraum entspricht, nach dem Wassergebühren kalkuliert werden. Vielleicht könnt ihr das in eure Überlegungen als Hinweis aus der Praxis mit einfließen lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz wird die großen Herausforderungen unserer Kommunen nicht lösen; aber manchmal braucht es, wie gesagt, auch gar nicht den großen Umbau. Manchmal reicht es, wenn man Schwachstellen beseitigt, wenn man etwas stabiler macht, als es vorher war. Jedes Haus steht bekanntlich länger, wenn man sich rechtzeitig um die kleinen Schäden kümmert, und genauso ist es mit unseren Kommunen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE) – Michael Hofmann (CSU): Ein Jubel!)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Christiane Feichtmeier für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Christiane Feichtmeier SPD

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht keine große Reform, aber er enthält einige sinnvolle und notwendige Verbesserungen für die kommunale Praxis. Künftig sollen qualifizierte Verwaltungsfachwirtinnen und Verwaltungsfachwirte Rechnungsprüfungsämter leiten können. Damit erweitern wir angesichts des Fachkräftemangels den Bewerberkreis, ohne die Anforderungen an unabhängige Rechnungsprüfung zu senken. Auch die großen Kreisstädte erhalten mehr Handlungsspielraum bei Personalentscheidungen. Das kann Verfahren beschleunigen und kommunale Gremien entlasten. Richtig ist ebenfalls die Aktualisierung des Abführungsfreibetrags für kommunale Ehrenämter. Wer Verantwortung für Gemeinschaft übernimmt, braucht faire und zeitgemäße Rahmenbedingungen. Wichtig sind zudem Klarstellungen bei der kommunalen Zusammenarbeit. Nach Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestand gerade für Zweckverbände und im Bereich der Wasserversorgung erhebliche Rechtsunsicherheit. Es ist deshalb richtig, hier für Rechtssicherheit zu sorgen. Den Änderungsantrag der GRÜNEN, diese Regelung bis zum Jahr 2022 rückwirken zu lassen, lehnen wir allerdings ab. Auch wenn es die kommunalen Spitzenverbände begrüßen würden, würde eine solche Rückwirkung die für die Gebührenzahler günstige VGH-Rechtsprechungen nachträglich aushebeln und erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Deshalb ist es richtig, dass der Geltungszeitraum auf den 1. Januar 2026 zu begrenzen ist. Grundsätzlich begrüßen wir auch, dass Kreisverwaltungsbehörden staatliche Aufgaben künftig gemeinsam wahrnehmen können. Die Diskussion über die Landratsämter Hof und Wunsiedel hat gezeigt, dass solche Kooperationen sinnvoll sein können. Aber eines muss auch klar sein: Zusammenarbeit darf kein Ersatz für eine ausreichende Personalausstattung sein. Der Freistaat bleibt dafür verantwortlich, seine Behörden handlungsfähig auszustatten. Richtig ist auch der nachträgliche Ausgleich der höheren Kosten des Zensus 2022; denn wer den Kommunen Aufgaben überträgt, muss auch die tatsächlichen Kosten dafür tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das löst jedoch nicht die strukturellen Probleme unserer Kommunen. Dieser Gesetzentwurf ist kein großer Wurf, sondern bestenfalls ein kleiner Hopser. Mit Bad Alexandersbad haben wir inzwischen eine Gemeinde, die ohne die Hilfe des Landtags finanziell nicht mehr handlungsfähig wäre. Das muss doch für uns alle ein Alarmsignal sein. Unsere Kommunen sind am Limit. Es ist kurz vor zwölf. Sie brauchen endlich eine dauerhafte, verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung. Deshalb darf es nicht bei diesen punktuellen Änderungen bleiben. Wir brauchen eine umfassende Modernisierung der Bayerischen Gemeindeordnung. Dazu gehört für mich insbesondere eine verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Junge Menschen müssen mitreden können, wenn Entscheidungen unmittelbar ihre Lebenswelt betreffen. Wir müssen die Rahmenbedingungen für die Gemeinde- und Stadträtinnen und -räte verbessern. Kommunales Ehrenamt muss besser mit Beruf, Familie, Kinderbetreuung und Pflege vereinbar sein; denn wenn wir mehr junge Menschen mit Familienverantwortung für kommunale Mandate gewinnen wollen, müssen wir dafür die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Der heutige Gesetzentwurf löst weder die Finanzprobleme unserer Kommunen noch den Fachkräftemangel. Er ersetzt auch keine konsequente Digitalisierung und Entbürokratisierung. Aber er enthält mehrere sachgerechte und praxistaugliche Verbesserungen. Deshalb stimmt die SPD-Fraktion diesem zu und lehnt den Antrag der GRÜNEN ab. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatssekretär Sandro Kirchner. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

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Sandro Kirchner

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank. Der Gesetzentwurf ist in den Ausschussberatungen sehr ausführlich, aber vor allem auch konstruktiv diskutiert und am Ende des Tages einstimmig angenommen worden. Deswegen möchte ich ein großes Dankeschön für diese Zusammenarbeit und für die Beiträge, die im Laufe der Zeit eingebracht worden sind, aussprechen. Man kann feststellen, dass starke und vor allem leistungsfähige Kommunen das Fundament in Bayern bilden. Deshalb ist sehr wichtig, dass dieser Gesetzentwurf daran anknüpft. Wie von den Vorrednern bereits dargestellt, werden wir mit diesem Gesetzentwurf deregulieren, flexibilisieren und Rechtssicherheit schaffen, damit unsere Kommunen noch leistungsfähiger und rechtssicherer werden. Nachdem jeder Redner vor mir die Vorteile dieses Gesetzentwurfs auf den Punkt gebracht hat und wir uns darüber einig sind, dass die Stellschrauben richtig gesetzt sind, fasse ich lediglich zusammen und sage: Das Gesetz ist eine ganz klare Botschaft an die Kommunen in Bayern. Damit wird die kommunale Familie noch leistungsfähiger. Ich bitte, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/12044, die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 19/12928 sowie der zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/12955. Zuerst lasse ich über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Weitergehende Rückwirkung für mehr Rechtssicherheit bei Wasserlieferverträgen" auf Drucksache 19/12955 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/12044. Der federführende Ausschuss empfiehlt einstimmig Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/12928. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind sämtliche Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind sämtliche Fraktionen. Einzelne Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften". Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Drs. 19/12265) - Zweite Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 19/12265 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf der Drucksache 19/12922. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz und der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfehlen jeweils einstimmig Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen dieses Hauses. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden. Wie bereits bekannt gegeben, entfällt der Tagesordnungspunkt 18. Ich rufe daher Tagesordnungspunkt 19 auf: Antrag der Abgeordneten Sabine Gross, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Personalschutz statt Sparzwang: Sicherheit für das Bahnpersonal erhöhen (Drs. 19/9982) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erste Rednerin ist Frau Kollegin Sabine Gross für die SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als wir diesen Antrag im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr eingebracht haben, war Bayern noch erschüttert vom Tod eines 36-jährigen Zugbegleiters. Dieser Fall hat auf dramatische Weise gezeigt, welchem Risiko Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter tagtäglich ausgesetzt sind. Trotzdem wurde der Antrag von den Regierungsfraktionen und auch von der AfD abgelehnt. Es wurde darauf verwiesen, dass bereits Maßnahmen ergriffen worden seien, insbesondere die Ausrüstung mit einer freiwillig tragbaren Bodycam oder das Angebot von Deeskalations- und Selbstbehauptungstrainings. Aber diese Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus. Die personelle Doppelbesetzung, die wir fordern, stärkt hingegen nicht nur das persönliche Sicherheitsgefühl, sondern würde eine echte Verbesserung bringen. Heute müssen wir uns schon wieder mit einem schrecklichen Gewaltexzess auseinandersetzen. Vor wenigen Tagen wurde ein Mitarbeiter der DB Sicherheit bei einer Fahrscheinkontrolle aus einem fahrenden Regionalzug geschleudert. Er schwebt in Lebensgefahr. Wie viele schwere Angriffe brauchen wir eigentlich noch, bis endlich konsequent gehandelt wird? (Beifall bei der SPD) Dabei liegen die Fakten seit Langem auf dem Tisch: 82 % der Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter haben bereits körperliche und verbale Übergriffe erlebt. Fast jeder Dritte fühlt sich bei seiner Arbeit unsicher und nicht ausreichend geschützt. Diese Zahlen sind doch alarmierend. Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter sorgen jeden Tag dafür, dass unser Bahnverkehr funktioniert. Sie helfen Fahrgästen. Sie kontrollieren Tickets. Sie lösen Konflikte und greifen ein, wenn andere wegschauen. Dafür verdienen sie Respekt und Schutz. Genau darum geht es in unserem Antrag. Wir fordern, dass der Freistaat bei Ausschreibungen für den bayerischen Schienenpersonennahverkehr künftig eine personelle Doppelbesetzung in der Zugbegleitung verbindlich vorsieht. Warum richten wir unseren Antrag an die Staatsregierung? – Weil Bayern bestellt. Der Freistaat entscheidet in seinen Ausschreibungen nicht nur über den Takt und die Fahrzeuge, sondern auch über die Anforderungen an das Personal. Er kann festlegen, welche Sicherheitsstandards gelten müssen. Von diesen Möglichkeiten muss er nun endlich Gebrauch machen. Die Doppelbesetzung verhindert vielleicht nicht jede Gewalttat; aber sie erhöht die Sicherheit erheblich. Sie erleichtert Deeskalation. Sie ermöglicht die gegenseitige Unterstützung und schützt zugleich die Fahrgäste. Worauf wollen wir eigentlich noch warten? Die Probleme liegen seit Jahren auf dem Tisch. Die Zahlen sind bekannt. Die Beschäftigten schlagen Alarm. Und jetzt erleben wir wieder einen schrecklichen Gewaltexzess; aber bisher passiert nichts. Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Wer attraktive Arbeitsplätze bei der Bahn und einen verlässlichen öffentlichen Nahverkehr will, darf beim Personal nicht sparen. Die Beschäftigten im Bahnverkehr haben unseren Rückhalt verdient, und zwar schon heute und nicht erst nach der nächsten Gewalttat. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist der Kollege Martin Wagle für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Martin Wagle CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister Bernreiter, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass jeder, der sich im öffentlichen Personennahverkehr oder im Schienenpersonennahverkehr, das heißt in Bussen, Trambahn, U-Bahn oder in Nahverkehrszügen, transportieren lässt, sich absolut darauf verlassen können muss, dass er sicher, unversehrt und möglichst auch pünktlich ankommen wird. Und das gilt für alle Personen, die am Nahverkehr teilnehmen. In den Zügen gilt das für das Begleitpersonal, aber auch für Schaffner: Alle müssen geschützt werden. Ihre Unversehrtheit muss gewährleistet werden; denn sonst, liebe Frau Kollegin Gross, findet man nicht nur kein Personal mehr, sondern sonst fährt auch keiner mehr mit der Bahn. Das ist völlig klar. Leider kommt es, wie Sie es angeführt haben, insbesondere mit Zugbegleitern, die von aggressiven Fahrgästen verbal oder sogar körperlich angegriffen werden, immer wieder zu Zwischenfällen. Diese Zwischenfälle, die Sie genannt haben, sind tatsächlich eingetreten und auch sehr bedauerlich. Deswegen braucht es Gegenmaßnahmen bzw. Schutzmaßnahmen, die sofort wirken. Auf den letzten Vorfall, den Sie beispielhaft angeführt haben – das ist der Vorfall in Baden-Württemberg, wo ein Zugbegleiter aus einem fahrenden Zug gestürzt ist –, hat die Bahnchefin Evelyn Palla sofort reagiert und hat angesichts der Tatsache, dass der Fahrgast stark alkoholisiert war, sofort ein Alkoholverbot an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen sowie in Bahnhofshallen erlassen. Dieses Alkoholverbot wird zeitnah umgesetzt und gilt dann auf allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland. Schutzmaßnahmen sind natürlich auch seitens der Eisenbahnverkehrsunternehmen zu ergreifen. Sie sind schließlich auch Arbeitgeber und haben eine Fürsorgepflicht für ihr Personal. Natürlich braucht es auch Deeskalationstrainings, Bodycams, Videoüberwachung und die Verbindung zur Bundespolizei, die mit weitreichenderen Maßnahmen und Kompetenzen ausgestattet ist, um dann die nächste Eskalationsstufe auffangen zu können. Frau Kollegin Gross ich sage Ihnen noch etwas: Dieses Thema der Sicherheit in Zügen der Deutschen Bahn, aber auch die Sicherheit der Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter wurde schon in der Verkehrsministerkonferenz thematisiert. Sie hat unter der Leitung von Minister Bernreiter am Bodensee in Lindau stattgefunden. Sie hat, soweit ich informiert bin, schon im März dieses Jahres stattgefunden. Sie hat sich mit der Sicherheit im Bahnverkehr befasst. Das Ergebnis ist ein Aktionsplan für mehr Sicherheit auf der Schiene. Es ist eine bundesweite Stabilisierungskampagne und Sensibilisierungskampagne zur Stärkung gesellschaftlicher Wertschätzung gegenüber dem Bahnpersonal und für einen respektvollen Umgang mit den Personen, die mit Kunden im Zug oder an der Bahnstation Kontakt haben. Dann gibt es weiterhin die Forderung an den Bund, die Justizministerkonferenz solle den strafrechtlichen Schutz von Beschäftigten im ÖPNV ausdrücklich stärken. Das betrifft insbesondere das Fahr- und Kontrollpersonal bei Angriffen und Gewalthandlungen, also die Betroffenen in solchen Fällen. Des Weiteren ist die Forderung nach einem Waffen- und Messerverbot im ÖPNV einschließlich der Weiterentwicklung von Vollzugs- und Zuständigkeitsregelungen erhoben worden. Waffen aus dem ÖPNV herauszuhalten, ist eine wichtige Maßnahme, die umgesetzt werden sollte. In diesem Zusammenhang ist auch die Videoüberwachung für Fahrzeuge und Stationen zu nennen, die ich schon angesprochen habe. Dafür braucht es eine Rechtsgrundlage, den Abruf zu Live-Schaltungen für die Bundespolizei, die vernetzt sein muss, sowie eine moderne KI-Auswertung, die ich schon bei einem anderen Antrasg angesprochen habe. Ich habe bereits in der Beratung zu einem anderen Antrag erwähnt, dass es schon eine KI gibt, die automatisch erkennt, wenn Gewalttaten begangen werden. Zu Bodycams und Deeskalationsschulungen habe ich bereits ausgeführt. In NRW gibt es schon ein Pilotprojekt. Dort sollen die Qualifizierung und der Einsatz von Sicherheitsfachkräften im ÖPNV getestet werden. Der Ministerrat fordert mit seinem Beschluss den digitalen Fahrausweis und auch die Weiterentwicklung des Deutschlandtickets. Dieser Beschluss der Verkehrsministerkonferenz ist meiner Information nach einstimmig gefasst worden. Passen Sie auf, wenn ich Ihnen sage, was noch alles beschlossen worden ist: Gegenmaßnahmen, notwendige lage- und risikoorientierte Stärkung der Personalpräsenz in Zügen und Stationen und Kundencentern. Darüber hinaus braucht es Kooperations- und Einsatzkonzepte in der Verbindung von Zugpersonal und Polizei – in diesem Fall geht es um die Bundespolizei, weil sie zuständig ist. Jetzt kommt Ihr Part, Frau Kollegin Gross. Starre bundesweite Vorgaben wie ein generelles Doppelbesetzen, wie das Ihr Antrag fordert, werden nicht angestrebt. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Es gibt also einen einstimmigen Beschluss, dass ein Doppelbesetzen nicht angestrebt wird. Das Stichwort ist: "Maßnahmen regional und bedarfsorientiert". (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Genau das, "Maßnahmen regional und bedarfsorientiert", setzt die Bayerische Eisenbahngesellschaft – BEG – um. Sie ist der Aufgabenträger, den Sie aufgefordert haben. Sie führt ein Pilotprojekt ein, um dieses Konzept umzusetzen bzw. zu erproben und zu verfeinern. Ihr Antrag würde nur bei Neuausschreibungen greifen, bei Verträgen, die zehn Jahre und länger laufen. Sie können sich mal vorstellen, wann Ihre Maßnahmen überhaupt greifen würden. Das ist ja völlig wahnsinnig – das liegt irgendwann in der Zukunft. Wir brauchen jetzt Lösungen, die sofort greifen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Gerne nehmen wir zusätzliche Regionalisierungsmittel vom Bundesfinanzminister entgegen, um Verbesserungen im SPNV zu finanzieren. Ihren Antrag lehnen wir aber ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Markus Striedl für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD fordert eine verpflichtende Doppelbesetzung für die Sicherheit in den Zügen. Sie haben die Zahlen der EVG zitiert: 82 % der Bediensteten mussten bereits verbale oder körperliche Gewalt erleben. Und das – da haben Sie nicht ganz unrecht – ist wahrlich eine Schande für den Rechtsstaat. Glauben Sie ernsthaft, dass sich an dieser unhaltbaren Situation auch nur das Geringste ändert, wenn die Bediensteten zu zweit in den Zügen unterwegs sind? – Das Einzige, was Sie mit dem Antrag erreichen, ist, dass in Zukunft eben zwei Mitarbeiter gleichzeitig den aggressiven und gewaltbereiten Tätern ausgesetzt werden. Das ist kein Schutzkonzept, sondern eine kalkulierte Erhöhung der Opferzahlen im bayerischen Nahverkehr. Und warum? – Weil die SPD eine völlig falsche Vorstellung davon hat, wer eigentlich Fahrkarten im Zug kontrolliert. Von wem gehen Sie bitte aus, Frau Kollegin Gross? – Meinen Sie, dort arbeitet der 1,80 Meter große, durchtrainierte Maurergeselle nebenbei, kontrolliert Fahrkarten und greift im Ernstfall auch ein? – Sicher nicht. Wir reden hier über 50-jährige Umschüler und über 20-jährige Werkstudenten. Die Menschen sind – das darf man nicht vergessen – als Servicepersonal eingestellt worden. Das sind keine ausgebildeten Sicherheitskräfte. Sie besitzen keine Mittel oder Fähigkeiten zur Selbstverteidigung. Meine Damen und Herren von der SPD, Ihr Antrag ist mit der Forderung vergleichbar, dass eine Cocktailkellnerin in einer Bar ab sofort die Aufgabe des Türstehers übernimmt. Und was ist Ihr genialer Schutzgedanke dazu? – Wir stellen einfach eine zweite Cocktailkellnerin dazu, dann wird das schon werden. Jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand sieht, dass das nicht funktioniert. Es tut mir leid, aber das ist kompletter Stuss. Eine Servicekraft in der Bar oder im Zug kann man nur dann vor Übergriffen schützen, wenn man bekannt übergriffige und gewaltbereite Personen erst gar nicht in den Zug hineinlässt. In Bayern ist und bleibt die Gefahrenabwehr eine hoheitliche Aufgabe auf Basis des Polizeiaufgabengesetzes. Es ist nicht die Aufgabe von Servicekräften. Als wir von der AfD-Fraktion effektive Mittel zur echten Gefahrenabwehr vorgeschlagen haben, haben Sie das im Ausschuss empört abgelehnt. Wir fordern ganz unmissverständlich: Täter müssen endlich lückenlos und klar identifizierbar sein, und Hausverbote dürfen kein stumpfes Schwert sein, sondern müssen bis zur absoluten Dauerhaftigkeit verhängt werden. Meine Damen und Herren, gewaltbereite Menschen dürfen gar nicht mehr in unsere Züge hineinkommen. Wer sich wiederholt nicht an Regeln hält, wer Mitarbeiter bedroht und angreift, der gehört bei fortgesetzten Verstößen ganz konsequent weggesperrt. Das zeigt echte Wirkung beim Täter. Sie dagegen verweigern dem Personal die wirksamen Werkzeuge und wollen es stattdessen als Freiwild im Partnerlook losschicken. Herzlichen Glückwunsch dazu! Genau hier müssen wir endlich auch einmal über den Elefanten im Raum sprechen, den Sie uns hier so schamhaft verschweigen: Schauen wir uns doch einmal die Täterstruktur an. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Machen wir das doch einfach einmal. Die Zahlen der Bundespolizei zeigen es schwarz auf weiß: Bei den Gewaltdelikten in unseren Zügen und an den Bahnhöfen liegt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger regelmäßig weit über 50 %. Das sind die Fakten. (Beifall bei der AfD) Sie von der SPD haben diese Menschen in unser Land geholt. Und jetzt wollen Sie Ihr eigenes sicherheitspolitisches Versagen kaschieren. Wir sagen Ihnen ganz deutlich: Nicht das Verdoppeln von potenziellem Opferpersonal, sondern nur das konsequente Wegsperren und Abschieben von Tätern schützt und rettet Leben. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Martin Behringer. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD wurde im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr schon sehr ausführlich besprochen und diskutiert. Ich sehe ihn als komplett überholt an. Der Antrag ist nicht nur finanziell, sondern auch personell sehr problematisch. Viele seiner Forderungen werden bereits umgesetzt. Der Antrag vermittelt den Eindruck, dass der Freistaat erst tätig werden müsse. Das Gegenteil ist der Fall: Bayern handelt bereits, und auch die Verkehrsunternehmen handeln. Bund und Länder arbeiten gemeinsam an weiteren Verbesserungen. Hinzu kommt, dass der Antrag – das haben wir jetzt schon mehrfach gehört – nahezu ausschließlich auf eine pauschale Doppelbesetzung setzt. Dabei ist Sicherheit deutlich mehr als die Zahl der Beschäftigten im Zug. Bodycams, moderne Einsatzkonzepte, eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und den Sicherheitsdiensten sowie Präventionsmaßnahmen tragen genauso dazu bei, Beschäftigte und natürlich auch die Passagiere im Zug wirksam zu schützen. Genau dieser ganzheitliche Ansatz wird bereits verfolgt. Außerdem ignoriert der Antrag komplett die Realität auf dem Arbeitsmarkt. Schon heute suchen die Eisenbahnverkehrsunternehmen händeringend nach Zugbegleitern und Sicherheitskräften. Eine verpflichtende Doppelbesetzung aller Züge, wie die SPD dies fordert, würde personelle Voraussetzungen erfordern, die schlichtweg nicht vorhanden sind. Eine Forderung, die sich praktisch nicht umsetzen lässt, schafft keine zusätzliche Sicherheit. Ein weiterer Punkt ist, dass nicht jede Zugverbindung gleichermaßen gefährdet ist. Zwischen einer nächtlichen S-Bahn in einem Ballungsraum und einer Regionalbahn am Vormittag im ländlichen Raum bestehen erhebliche Unterschiede. Deshalb ist es sinnvoll, Personal dort einzusetzen, wo das Risiko tatsächlich höher ist. Eine starre Gießkannenlösung wird diesen unterschiedlichen Situationen bestimmt nicht gerecht. Hinzu kommt, dass der Freistaat bereits heute seine Möglichkeiten nutzt: Über die Vergabe von Verkehrsleistungen werden Sicherheitsstandards gezielt gefördert. Unternehmen, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Bodycams anbieten, werden entsprechend berücksichtigt. Es bedarf also nicht neuer und starrer gesetzlicher Vorgaben, sondern intelligenter Anreize und flexibler Lösungen. Und noch etwas möchte ich ausführen: Der Antrag fordert neue, kostenintensive Maßnahmen, obwohl viele Projekte derzeit erst anlaufen und erprobt werden. Vernünftig wäre es, zunächst die Wirkung dieser Maßnahmen zu evaluieren. Wer ständig neue Forderungen beschließt, ohne bestehende Konzepte auszuwerten, betreibt bestimmt keine gute Verkehrspolitik. Schließlich stellt sich auch die Frage nach der Priorität des Personaleinsatzes. Sicherheitskräfte werden nicht nur in den Zügen benötigt. Sie werden ebenso – Herr Kollege Wagle hat das bereits ausgeführt – an Bahnhöfen, an Unterführungen oder an bekannten Brennpunkten gebraucht. Eine verpflichtende Doppelbesetzung sämtlicher Züge könnte dazu führen, dass Personal an Stellen fehlt, an denen es möglicherweise dringend benötigt wird. Auch deshalb ist ein flexibler, lageorientierter Einsatz der bessere Weg. Meine Damen und Herren, Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr ist zu wichtig für Symbolpolitik. Wer den Beschäftigten wirklich helfen will, braucht keine pauschalen Forderungen. Dagegen braucht es Maßnahmen, die wirken, die finanzierbar sind und sich in der Praxis auch umsetzen lassen. Genau diesen Weg geht Bayern bereits. Deshalb ist dieser Antrag am Ende nur ein Schaufensterantrag. Er fordert Maßnahmen, die längst auf den Weg gebracht oder bereits umgesetzt wurden. Die offenen Fragen zur Finanzierung, zum Personal und zur praktischen Umsetzung beantwortet er dagegen nicht. Herr Kollege Wagle hat es bereits ausgeführt: Wenn der Bundesfinanzminister das nötige Kleingeld dazu hat, dann kann er es gerne überweisen, und wir können diesen Antrag vielleicht umsetzen. Immer nur zu fordern und nicht zu liefern ist wieder anderes Thema. Aus den genannten Gründen werden wir FREIE WÄHLER diesen Antrag natürlich ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Dr. Markus Büchler. Bitte, Sie haben das Wort.

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Markus Büchler GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Übergriffe auf die Mitarbeitenden der Eisenbahnunternehmen nehmen zu, und das ist ein besorgniserregender Zustand. Man muss etwas unternehmen. Wir lesen das immer wieder in der Presse, das sind erschreckende Vorfälle. Handlungsbedarf ist gegeben. Es ist auch gehandelt worden: Im ersten Schritt wurden Mitarbeitende der Verkehrsunternehmen gefragt, was sie sich für mehr Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz wünschen würden. Dabei wurden zwei Wünsche klar benannt: Das eine sind Bodycams, und das andere ist die Doppelbesetzung in bestimmten Zügen, in denen es erforderlich ist und in denen bei voller Besetzung möglicherweise mit alkoholisierten Personen zu rechnen ist. Die Beschäftigten würden sich wohler fühlen, wenn sie auf bestimmten Strecken und zu bestimmten Zeiten in einer Doppelbesetzung arbeiten würden. Das ist das Ergebnis der Befragung der Mitarbeitenden in den Verkehrsunternehmen der Deutschen Bahn und der anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Tatsächlich wird darauf reagiert. Es wird begonnen, das als Erstes in einem Pilotversuch der Deutschen Bahn umzusetzen, bei bestimmten kritischen Zügen mit Doppelbesetzung zu arbeiten, das zu evaluieren und zu schauen, wie man das in weitere Gegenden außerhalb des Pilotversuchs ausrollen kann. Das ist ein sinnvolles Vorgehen. Wir nehmen die Sorgen und die Gefährdungslage ernst und reagieren darauf mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen. Eine pauschale Doppelbesetzung schafft man weder finanziell noch personell. Selbst wenn wir das Geld hätten, hätten wir nicht ausreichend Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter. Schon jetzt herrscht ja auch in diesem Bereich Fachkräftemangel, wir haben dafür nicht ausreichend Personal. Deswegen sind punktuelle Verstärkung und Zusammenziehen zu einer Doppelbesetzung in kritischen Zügen, die vorher identifiziert worden sind, sinnvoll. Man schaut sich das jetzt an, um es dann nach Möglichkeit weiter auszurollen. Insofern ist Handlungsbedarf gegeben. Es ist begonnen worden, sich damit zu beschäftigen und es zu verbessern. Wir werden uns bei dem Antrag enthalten. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Christian Bernreiter. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Verkehr sichern unsere Mobilität und leisten einen großen Beitrag zum Zusammenleben. Das verdient natürlich Respekt und Dankbarkeit. Umso schockierender war der gewaltsame Tod eines Zugbegleiters Anfang Februar in einer Bahn bei Landstuhl in Rheinland-Pfalz. Gott sei Dank hat hier die Gerichtsbarkeit vor zwei Wochen sehr schnell ein Zeichen gesetzt und den funktionierenden Rechtsstaat demonstriert. Es wäre aber viel besser, wenn solche Attacken gar nicht erst passierten. Ich kann für uns sagen: Wenn die jährlichen Fallzahlen von Angriffen auf DB-Beschäftigte im Freistaat in den letzten beiden Jahren auch etwas zurückgegangen sind, so sind es immer noch zu viele. Die Innen- und Verkehrspolitik arbeitet bundesweit daran, dieses Problem in den Griff zu bekommen, unter anderem gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und den Arbeitnehmervertretungen. Die Eisenbahnunternehmen kommen ihrer Fürsorgepflicht seit dem tödlichen Übergriff noch intensiver nach. Die Bahnchefin Palla will alle DB-Bediensteten mit Kundenkontakt mit Bodycams ausrüsten. Seit Juli passiert das im Fernverkehr. Außerdem will die DB bundesweit 200 zusätzliche Sicherheitskräfte einstellen. Diese zahlt aber letztendlich der Bund, wie ich gelesen habe. Laut Bilanzbericht war bei der Deutschen Bahn kein Gewinn zu verzeichnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Freistaat haben schon lange Maßnahmen für mehr Sicherheit im Schienenpersonennahverkehr in die Wege geleitet. Das ist hier und im Ausschuss eigentlich alles bekannt. Ich versuche, es noch ein letztes Mal zu erläutern. Die BEG hat in Ausschreibungen für den Einsatz von Bodycams ein Bonussystem verankert. Bei allen Verträgen, die seit 2022 gestartet sind, schreibt die BEG verpflichtend vor, dass speziell geschultes und zertifiziertes Sicherheitspersonal in Doppelstreife eingesetzt wird. Dafür ist ein festes Stundenkontingent vorgesehen; natürlich nicht in jedem Zug, aber, wie es die Kollegen Wagle und Behringer gesagt haben, in ausgewählten Zügen. Unabhängig davon können Verkehrsunternehmen bei Ausschreibungen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen in Zügen anbieten. Falls sie einen Zuschlag erhalten, wird das Bestandteil des Vertrages. Es ist angesprochen worden; wir haben uns in der letzten VMK-Sitzung mit dem Thema beschäftigt. Wir haben da auf meine Initiative hin auch einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst. Wir wollen natürlich härtere Strafen bei Angriffen und Gewalthandlungen. Wir wollen bundesweit einheitliche technische Standards für Videoüberwachung, ein bundesweit einheitliches Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Verkehr, mehr digitale Tickets, sodass Ausweiskontrollen im Zug möglichst selten nötig sind; ich komme gleich noch einmal darauf. Wir wollen bedarfsorientiert auch eine stärkere Personalpräsenz sowie eine flexiblere Handhabung durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Wir sind auch bereit, von den Verträgen abzuweichen. Diese Woche ist der schreckliche Angriff auf einen Sicherheitsbegleiter erfolgt. Es handelte sich um ausgebildetes Sicherheitspersonal in Baden-Württemberg. Wenn ich das richtig gelesen habe, ist es darum gegangen, dass er das digitale Ticket nicht kontrollieren konnte, weil das Handy leer war. Er hat gesagt, er habe ihn blöd angemacht, er solle ihm ein Ladekabel bringen, dann könne er ihm vielleicht auch sein digitales Ticket zeigen. Man sieht also, es kann immer wieder irgendetwas passieren. Wie er aus dem Zug gefallen ist und wie sich das letztendlich zugetragen hat, weiß ich nicht. Wir waren nicht dabei. Das ist alles schlimm genug. Ich kann nur sagen: Mit den Lösungen kommen wir schon einen guten Schritt weiter – sowohl für die Fahrgäste als auch für die Beschäftigten. Meine Damen und Herren, die Forderung nach einer generellen Doppelbesetzung bei den Zugbegleitungen ist schlicht nicht umsetzbar. Der Personalmangel ist angesprochen worden, aber natürlich geht es hier vor allem ums Geld; das muss ich ganz klar sagen, das hat man von Anfang an gesagt. Frau Gross, ich muss das, was Sie immer von sich geben, jetzt schon einmal wiederholen. Ich bin gestern gefragt worden, ob ich persönlich etwas gegen Sie habe. – Nein, überhaupt nicht. Aber ich zitiere einmal frühere SPD-Landräte; es gab noch 14, als ich begonnen habe. Sie haben immer von der SPD-Fraktion im Landtag als vom Raumschiff München gesprochen. Ich höre von Ihnen nur Vorschläge, die Mehrkosten auslösen. Wir sollen mehr zahlen, ein vergünstigtes Ticket anbieten, eine Doppelbesetzung anordnen und mehr Züge bestellen. – Sie sagen aber nie, wie wir das zahlen sollen. Ich weiß nicht, ob Sie die Presse verfolgen oder wahrnehmen, dass Ihre Pressemitteilungen eh keiner mehr bringt, weil die Journalisten besser wissen, wie das vonstattengeht. Alle 16 Bundesländer haben da eine einheitliche Meinung. Ich empfehle Ihnen zur Lektüre auch die letzte Bundesratssitzung. Da hat vor mir die Anke Rehlinger, SPD-Ministerpräsidentin aus dem Saarland, gesprochen. Ich habe sie dann gebeten – ich durfte auch sprechen –, sie möchte bitte dafür sorgen, dass sich der Bundesfinanzminister endlich zu uns an den Tisch setzt. Ich weiß nicht, ob die Kamera das zeigt: Sie hat mir in allen Punkten durch großartiges Nicken zugestimmt. Vor mir hat sie auch ins selbe Horn gestoßen wie ich selbst. Auch wenn wir da nicht weiterkommen: Alle sind sich einig. Lesen Sie die "Süddeutsche Zeitung" der letzten Tage. Der grüne Verkehrsminister aus Nordrhein-Westfalen fordert das Gleiche wie ich. Ich muss es noch einmal sagen: Die Aufgabe für all diese Dinge ist den Ländern 1993 bei der Bahnreform übertragen worden. Damals ist auch das Grundgesetz geändert worden, damit der Bund die Länder mit ausreichender Finanzierung ausstattet. Solange man das nicht macht und wir das Geld nicht bekommen, können wir hier noch so schöne Wolkenkuckucksheime bauen, werden das aber nicht zahlen können. Darum geht es. Sie machen nie einen Vorschlag, wie wir es zahlen könnten. Es bleibt ja nur die Möglichkeit, woanders einen Zug abzubestellen und dafür eine Doppelbestreifung in allen Zügen, in denen dann drei Leute sitzen, mitzuschicken. Das ist die Alternative. Ich bin da Realist. Das wird so nicht funktionieren. Wir versuchen, den Status quo mit allen Konsequenzen zu erhalten. Dazu brauchen wir den Bund. Wir bleiben da weiter dran. Ich habe gerade vorher eine SMS aus Schleswig-Holstein bekommen. Da geht es sowohl um die Trassenpreise, die nicht geregelt sind, als auch um die Regionalisierungsmittel. Noch einmal die Summe: Den Ländern fehlen bis 2031 14 Milliarden Euro, um den Status quo aufrechterhalten zu können. Es wäre schön, wenn das auch einmal von der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag zur Kenntnis genommen würde und hier nicht Versprechungen gemacht würden, die nie und nimmer zu halten sind. Das muss man ganz klar zum Ausdruck bringen. Es bleibt gar nichts anderes übrig, als den Antrag abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Staatsminister, bleiben Sie bitte gerade noch am Pult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat die Kollegin Christiane Feichtmeier, SPD-Fraktion, das Wort.

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Christiane Feichtmeier SPD

Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich habe wirklich eine Bitte an Sie: Ich fahre fast täglich mit der Regionalbahn von Garmisch-Partenkirchen hier nach München. Das ist sicherlich nicht die Linie, auf der es zu Vorfällen kommt. Aber ich weiß nicht, wie oft am Tag ich höre, dass die Zugbegleiterinnen – wir haben fast nur weibliche Zugbegleiterinnen, selten, dass es einmal ein Mann ist, wenn ich mitfahre – echt um Hilfe bitten. Viele kennen mich noch von früher, als ich Polizistin war. Sie fragen dann wirklich, ob ich ihnen helfen kann, ob ich ihnen als Zeugin zur Verfügung stehe – nicht weil es zu körperlichen Attacken kommt, aber es kommt ständig zu Beleidigungen. Deswegen meine Frage: Wie werden denn die Züge ausgewählt, die offensichtlich problematisch sind und dann Doppelbesetzungen haben? Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Das sind natürlich Züge, die sehr stark genutzt werden, in denen ziemlich viele Menschen mitfahren, ganz besonders natürlich beim Oktoberfest oder wenn ein Fußballspiel stattfindet. Es sind schon ausgewählte Züge, die von Haus aus ausgestattet werden. Wir machen Pilotversuche. Ich sage aber nicht, wo und wann, weil es sonst kein Pilotversuch mehr ist. Wir haben das auch in der letzten BEG-Aufsichtsratssitzung letzte Woche beschlossen. Darum haben das die beiden Aufsichtsratsmitglieder, die vor mir gesprochen haben, auch angesprochen. Die Verkehrsunternehmen haben die Möglichkeit – es wird von uns nicht vorgeschrieben, wann sie es machen müssen –, selbst zu handeln. Sie können das auch unterschiedlich einsetzen. Dann werden halt einmal drei Züge nicht kontrolliert, in einem anderen fährt dann halt Doppel- oder Vierfachbestreifung mit. Alle Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister haben beschlossen, dass wir den Eisenbahnverkehrsunternehmen diese flexible Möglichkeit einräumen wollen.

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich ebenso anzuzeigen. – CSU, FREIE WÄHLER, AfD. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dieser Antrag hiermit abgelehnt. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 20 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Mia Goller u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Holger Grießhammer, Ruth Müller, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Milchmarktkrise entgegenwirken und bäuerliche Existenzen sichern - Freiwilligen Lieferverzicht jetzt aktivieren (Drs. 19/9869) Auf eine Aussprache wurde auf Wunsch der Initiatoren zwischenzeitlich verzichtet. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung der AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf: Antrag der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Holger Grießhammer, Doris Rauscher u. a. (SPD) Kein Steuergeld für Wirtschaftsgipfel am Tegernsee - Compliance-Prüfung in Sachen Weimer veröffentlichen! (Drs. 19/9883) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist die Kollegin Katja Weitzel für die SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der bisherige Ludwig-Erhard-Gipfel am Tegernsee ist vorbei. Er fand dieses Jahr ohne hochrangige politische Beteiligung statt. (Zuruf von der AfD) – Ja, das stimmt; Hubert Aiwanger war da. Aber alle anderen haben die Zeichen der Zeit erkannt und wollten den bösen Anschein offensichtlich meiden. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Böser Anschein?) Warum? – Es besteht der Verdacht, dass die Weimer-Group den Zugang zur Politik verkauft hat. Dieser Verdacht erschüttert das Vertrauen in die Politik. Wir sind doch Politikerinnen und Politiker aller Bürgerinnen und Bürger und nicht nur derjenigen, die das nötige Kleingeld haben. Ja, auch die Staatsregierung hat das erkannt. Sie hat eine Compliance-Prüfung durchgeführt und sich dann vom Gipfel zurückgezogen. Richtig so! Denn allein der Staatsempfang, der am Rande des Gipfels veranstaltet wurde, hat jedes Mal 40.000 Euro gekostet. Im Zeitraum von 2022 bis 2025 hat sich der Freistaat mit 450.000 Euro engagiert. Das ist Steuergeld, das woanders sicherlich besser eingesetzt ist. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Beim Bund Naturschutz wahrscheinlich!) Aber Herr Söder weigert sich, uns, dem Hohen Haus, diese Compliance-Prüfung und ihr Ergebnis vorzulegen. Er weigert sich, das transparent zu machen. Liebe Staatsregierung, die Öffentlichkeit und der Landtag haben einen Anspruch auf Aufklärung. Warum wurde der Gipfel aus Steuergeldern finanziert? Warum jetzt nicht mehr? Sie werden jetzt gleich sagen, Herr Weimer und sein Unternehmen wollen keine Veröffentlichung. Ich erinnere Sie daran, dass Herr Weimer unser Steuergeld erhalten hat. Wer vom Staat Geld nimmt, der muss auch aushalten, dass wir als Landtag Informationen bekommen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Aber seien wir ehrlich: Sie wissen genau, dass wir ein Recht auf Information haben. Sie scheuen die Veröffentlichung, weil es Ihnen vielleicht peinlich ist. Hier geht es um den Verdacht der Käuflichkeit. Was hat Ihnen der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Mai 2026 ins Stammbuch geschrieben? – Sie sind verurteilt worden, die Gäste, die zum Staatsempfang erschienen sind, zu nennen. Der Verwaltungsgerichtshof sieht hier gar keine Grundrechtsbeeinträchtigung der Gäste. Er schreibt – ich zitiere –: "[...] Informationen zu Name, Funktion und Institution der eingeladenen und zu den Staatsempfängen tatsächlich erschienenen Gäste berühren lediglich deren Sozialsphäre. Durch ihre Teilnahme an dem jeweiligen Staatsempfang haben sie ihre Privatssphäre verlassen, sich in die Öffentlichkeit begeben und mussten davon ausgehen, dass sie von anderen wahrgenommen werden [...]." Der VGH hält den Auskunftsanspruch auch deshalb für begründet, weil ein hohes Öffentlichkeitsinteresse besteht. Ich darf weiter zitieren: "Das Auskunftsbegehren betrifft den Verdacht, die Weimer Media Group, an der der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mutmaßlich immer noch beteiligt ist, habe anlässlich des ‚Ludwig-Erhard-Gipfels‘ politische Kontakte teuer verkauft bzw. in einigen Verkaufspaketen sei auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einem der – mit öffentlichen Mitteln finanzierten – Staatsempfänge der Bayerischen Staatsregierung enthalten gewesen. Dieser Verdacht [...] löst ein hohes Öffentlichkeitsinteresse aus und berührt angesichts der im Raum stehenden Interessenskollisionen die Kontrollfunktion der Presse." – Ich sage: auch die Kontrollfunktion des Landtags, dieses Hohen Hauses, das über diese Steuergelder entscheidet und über sie und deren Verwendung wacht. Wer hat die Gästeliste erstellt? Gab es einen Zusammenhang mit den Ticketpreisen bei Weimer? Wieso hat die Staatsregierung überhaupt jahrelang einen Wirtschaftsgipfel mit Steuergeldern finanziert? Das sind Fragen, die wir haben. Wir haben ein Recht auf Auskunft; das hat der VGH dieses Jahr bestätigt. Machen Sie reinen Tisch. Legen Sie alles offen, und stellen Sie alle Zahlungen ein. Menschen in diesem Land haben einen Anspruch auf Aufklärung, und sie haben einen Anspruch darauf, dass schon der Anschein von Käuflichkeit vermieden wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Josef Schmid.

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Josef Schmid CSU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe, ehrlich gesagt, gar nicht, wieso die SPD dieses Thema jetzt im Plenum bringt, wo es doch bereits im Ausschuss war. Im Ausschuss war das Thema auch so klein, wie es ist. Herr Kollege Halbleib, schon allein daran, dass darüber in der Öffentlichkeit schon seit Wochen gar nichts mehr berichtet wird und auch nur kurz berichtet wurde, sehen Sie, dass das Thema eigentlich lächerlich ist. Lächerlich ist der eine Teil Ihres Antrags, der sich längst erledigt hat, Zahlungen einzustellen, weil nämlich Bayern Innovativ und die LfA und nicht die Staatsregierung, also zwei Organisation, die etwas mit Wirtschaft zu tun haben, im Rahmen von Kooperationsverträgen zusammengearbeitet haben. Der eine Vertrag ist ausgelaufen, der andere wurde beendet. Jetzt haben wir wieder das Thema Untersuchungen der Staatsregierung. Herr Kollege Halbleib, wir haben uns im Untersuchungsausschuss "Zukunftsmuseum" Nürnberg heftig gestritten. (Volkmar Halbleib (SPD): Uns hat der Verfassungsgerichtshof recht gegeben!) – Ja; in einem Punkt und in anderen Punkten nicht. Es geht um den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, wenn die Staatsregierung für sich eine solche Untersuchung anstellt. Was aber noch viel wichtiger ist, Frau Kollegin Weitzel: Wenn jemand nicht verpflichtet ist, im Rahmen einer solchen Untersuchung Auskünfte zu geben, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darzulegen, dies dann aber tut, halte ich es für völlig normal, wenn er darum bittet, dass diese Dinge nicht veröffentlicht werden, weil dann natürlich Wettbewerber – Veranstaltungen dieser Art gibt es ja mannigfach – Einblick in die Zahlen nehmen können, wodurch sich seine Geschäftsposition verschlechtert. Für mich ist das völlig nachvollziehbar. Es ist ein Unterschied, ob es um irgendwelche Gästelisten geht, Frau Kollegin Weitzel, oder um sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deswegen ist das Ganze abzulehnen. (Beifall bei der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Herr Abgeordnete Oskar Lipp. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Oskar Lipp AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört: Es geht um den sogenannten Tegernsee-Gipfel, der mit Steuergeld finanziert worden ist. Heute geht es darum, im Hohen Hause eine Aufklärung herbeizuführen, um das sogenannte Geschmäckle, das hier definitiv vorherrscht, aus dem Weg zu räumen. Erst einmal kurz zum Votum. Wir als AfD-Fraktion werden dem Antrag der SPD zustimmen. Wir hatten auch schon vor drei Monaten, Ende April, einen ähnlichen Antrag gestellt, der jedoch weitergehend als Ihr Antrag war, nämlich einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Das haben Sie damals noch abgelehnt und gesagt, zuerst soll über den heutigen Antrag berichtet bzw. diskutiert und abgestimmt werden in der Hoffnung, dass dieser Antrag heute hier im Hohen Hause durchgeht. Das wird aber wahrscheinlich nicht der Fall sein, weil die Staatsregierung – in Form von CSU und FREIEN WÄHLERN – ihn hier wie bereits im Wirtschaftsausschuss ablehnen wird. Der Abgeordnete von Brunn hat im Wirtschaftsausschuss zutreffend gesagt, dass die Weimer Media Group gegen Geldleistung exklusiven Zugang zu Ministern und Ministerinnen angeboten und auch explizit mit der Möglichkeit der Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger geworben hat. Genau darum geht es doch. Es wurde hier mit Staatsgeldern, also mit öffentlichen Geldern, eine Veranstaltung finanziert – so muss man es sagen –, die ein gewisses Geschmäckle hat. Es ging nämlich darum, Tickets für den, in Anführungszeichen, "Zugang zur Macht" zu verkaufen. So wurde die Veranstaltung auch beworben. Es gab bereits sehr viele Schriftliche Anfragen, sowohl von der AfD als auch von der SPD. In der Antwort auf eine Anfrage wurde seitens der Staatsregierung mitgeteilt, dass der Veranstalter einer Weitergabe der Daten widerspreche; das hat der Vorredner bereits ausgeführt. Dieses Argument lasse ich so nicht gelten. Es gibt zwar vermutlich geheim zu haltende Textpassagen; aber diese kann man, wie es üblich ist, schwärzen. Das Gleiche wie im Ausschuss hat Kollege Schmid heute hier im Plenum gesagt. Damit begründet er, dass die Koalitionsfraktionen den Antrag ablehnen werden. Man muss aber auch sagen, dass Kollege Schmid bereits ausgeführt hat, dass die Zahlungen bereits eingestellt worden seien. Das ist gut und richtig. Ich frage mich aber: Wenn alles korrekt gelaufen ist – warum haben Sie dann die Zahlungen eingestellt? Und: Warum haben Sie eine Compliance-Prüfung überhaupt eingeleitet, wenn angeblich alles gepasst hat? Vor allem: Warum haben Sie dann die Ergebnisse, die Ihnen exklusiv vorliegen – Ihnen von der Staatsregierung, aber nicht uns als Parlamentariern –, nicht veröffentlicht? Was steht dort drin? Das würde uns interessieren. Wir als AfD sagen klar: Die Ergebnisse dieser Compliance-Prüfung müssen unverzüglich vollständig aufgedeckt, also veröffentlicht werden – mit allen Bewertungen und Schlussfolgerungen der Staatsregierung. Lediglich eng begrenzte, wirklich wichtige Textpassagen können und dürfen geschwärzt werden. Noch einmal kurz zur Einordnung des Tegernsee-Gipfels: Von 2022 bis zum Jahr 2025 sind insgesamt 540.000 Euro Fördergelder geflossen, von der LfA knapp 45.000 Euro, von Bayern Innovativ 165.000 Euro. Zusätzlich gab es sowohl Kooperationsleistungen des Digitalministeriums als auch vier Staatsempfänge. Ja, meine Damen und Herren, der Steuerzahler hat diese Staatsempfänge bezahlt. Daher hat er ein Recht darauf zu erfahren, was mit diesem Steuergeld passiert ist. (Beifall bei der AfD) Das ist doch der eigentliche Skandal: eine staatlich mitfinanzierte politische Kontaktbörse, wobei sich möglicherweise ein privater Dritter die Taschen vollgemacht hat. Man muss auch sagen: Die AfD hat als erste Fraktion in diesem Parlament diesen Vorgang systematisch aufgedeckt, und zwar durch eine ganz gezielte Anfrage- und Antragsreihe. Wir haben auch schon, wie ich es bereits erwähnt habe, vor Monaten einen Untersuchungsausschuss gefordert; damals haben ihn alle Parteien abgelehnt. In Richtung der SPD frage ich: Wie wollen Sie mit dieser Thematik weitermachen? Sie wissen, dass der Antrag hier in wenigen Minuten abgelehnt wird. Wie machen Sie dann weiter? Wollen Sie gemeinsam mit den GRÜNEN einen Untersuchungsausschuss einsetzen? Rot-Grün hätte die dafür notwendigen Stimmen. Wir allein haben diese Stimmen nicht, und mit uns wollen Sie ja nichts zu tun haben. Man muss aber auch sagen: Wenn Sie den Untersuchungsausschuss nicht beantragen, dann weiß man, dass es sich bei Ihrem heutigen Antrag um einen reinen Schaufensterantrag gehandelt hat, nicht mehr. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Markus Saller. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich weitgehend dem anschließen, was Kollege Schmid vorhin gesagt hat. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Zunächst einmal ist festzuhalten: Die Bayerische Staatsregierung selbst – ich glaube, das ist unstreitig – hat diesen Gipfel zu keinem Zeitpunkt gefördert oder bezuschusst, sondern wir reden hier von Bayern Innovativ bzw. der LfA. Das Allerwichtigste ist schon gesagt worden: Da Herr Weimer mittlerweile in einer tragenden Funktion für die Bundesrepublik Deutschland tätig ist, wurde entsprechend reagiert; ein Vertrag ist ausgelaufen, der andere wurde gekündigt. Damit ist klar, dass man sich auch in Zukunft korrekt verhalten wird. Auch in Bezug auf das, was in der Vergangenheit gelaufen ist, kann ich nichts Unkorrektes erkennen. Das, was hier in den Raum gestellt worden ist, insbesondere die Behauptung, man hätte sich hier Entscheidungen kaufen können, wird ja bestritten, bildet also keine Grundlage für eine solche Annahme. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Das ist bisher nur eine in den Raum gestellte Behauptung, ohne dass sie näher begründet worden wäre. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Kollege Schmid hat schon zutreffend darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Compliance-Prüfung freiwillig auch Unternehmensdaten herausgegeben wurden. Der Vorgang wurde beleuchtet. Vor diesem Hintergrund ergibt es keinen Sinn, diese Daten zu veröffentlichen. Wir wollen in die Zukunft schauen. Ich glaube, dass man hier alles richtig gemacht hat. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Tim Pargent. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Tim Pargent GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Leider müssen wir uns heute erneut mit dem Ludwig-Erhard-Gipfel von Wolfram Weimer und seinen Unternehmen beschäftigen; denn dieser Gipfel am Tegernsee hat mehrere Probleme und Fragen zu Interessenkonflikten aufgeworfen, die bis heute nicht vollständig (Volkmar Halbleib (SPD): Gar nicht!) ausgeräumt bzw. beantwortet werden konnten, jedenfalls öffentlich nicht. Dazu zählt zum Beispiel, dass Wolfram Weimer bis heute das Geschäftliche und das Politische nicht sauber trennen kann. Dazu gehört, dass dieser Gipfel mit reichlich Steuergeld gepampert wurde. Da ging es nicht nur um die LfA bzw. Bayern Innovativ, sondern auch der Staatsempfang muss ja irgendwie bezahlt worden sein. Das Digitalministerium war in den Vorjahren ebenfalls finanziell beteiligt. Damit komme ich zum gröbsten Fehler: Durch die Formulierungen auf der Homepage ist der Anschein entstanden, dass man sich mit dem Ticket Zugang und sogar Einfluss auf namhafte Politiker möglicherweise erkaufen könne, und zwar nicht irgendwo auf diesem Gipfel, sondern auf dem – nur aus Steuergeld finanzierten! – Staatsempfang. Ich sage es einmal so: Wenn Vertrauen in die Politik und in uns Politiker das höchste Gut ist, dann müssen solche Vorwürfe – und schon der Anschein – wirklich vollständig ausgeräumt werden. Das ist bis heute nicht passiert. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Die Staatsregierung hat in weiten Teilen, sage ich jetzt einmal, kurzfristig ganz gute Konsequenzen gezogen. Sie hat sich – bis auf Herrn Aiwanger – weitgehend von diesem Gipfel zurückgezogen. Sie hat die Finanzierungen infrage gestellt und eine Compliance-Prüfung in Auftrag gegeben. So weit, so gut. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was steht in dem Ergebnis dieser Prüfung drin? Dazu gibt es bis heute keine nennenswerte Darstellung, keine Kurzvariante, keine Veröffentlichung mit Schwärzungen. Auch in unserer Eigenschaft als Haushaltsgesetzgeber wird uns das Ergebnis nicht zur Verfügung gestellt. Möglich wäre dies in der Geheimschutzstelle des Bayerischen Landtags; das wäre eine Variante. Noch einmal: Wir sind immerhin der Haushaltsgesetzgeber. Es gäbe Wege. Es stellt sich erst recht die Frage, was im Ergebnis der Compliance-Prüfung steht, weil es innerhalb der Staatsregierung ganz offensichtlich unterschiedliche Lesarten gibt. Der Ministerpräsident und weite Teile des Kabinetts haben ihre Teilnahme ruhen lassen, also nicht teilgenommen, während der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger, sagen wir einmal, erst recht hingegangen ist; so ist unser Eindruck. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ja, zur Wirtschaft muss der Wirtschaftsminister gehen!) Da stellt sich die Frage: Was ist eine solche Compliance-Prüfung wert, wenn der Ministerpräsident und der stellvertretende Ministerpräsident zu völlig unterschiedlichen Konsequenzen in Bezug auf eine Teilnahme an diesem Gipfel kommen? Das alles ist nicht ausgeräumt. Leider wirft diese Compliance-Prüfung den Verdacht auf – aus heutiger Sicht –, dass es doch in erster Linie darum geht, Zeit zu gewinnen, damit etwas Gras über die Sache wächst. Ich meine, dieser Antrag ist ein guter Anlass für die Aufforderung: Vermeiden Sie den nächsten Vertrauensschaden in die Politik! Im Zusammenhang mit diesem Gipfel ist schon genug passiert. Veröffentlichen Sie das Ergebnis der Compliance-Prüfung in geeigneter Weise! Wir sind der Meinung, dafür kann es Mittel und Wege geben; es ist möglich, Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Wenn das nicht möglich ist und auch die Weimer Group in keiner Form bereit ist, selbst ein gewisses Maß an Aufklärung zu leisten, dann muss eigentlich die Konsequenz sein, auch weiterhin keine Aktivitäten beim Ludwig-Erhard-Gipfel in irgendeiner Form zu unterstützen. Dabei muss es bleiben. Aber das Beste wäre es, das Ergebnis dieser Compliance-Prüfung in geeigneter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat der Abgeordnete Oskar Lipp, AfD-Fraktion, das Wort.

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Oskar Lipp AfD

Kollege Pargent, nur eine Nachfrage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie soeben gesagt, dass auch Sie den Ludwig-Erhard-Gipfel kritisch sehen. Sie – wie auch wir von der AfD – werden dem SPD-Antrag voraussichtlich zustimmen; er wird voraussichtlich trotzdem hier im Hohen Haus keine Mehrheit finden. Werden Sie dann – gemeinsam mit der SPD – einen Untersuchungsausschuss beantragen?

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege Pargent.

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Tim Pargent GRÜNE

Ich selbst war schon einmal Mitglied in einem Untersuchungsausschuss, nämlich in dem zur Maskenaffäre, und ich kann Ihnen sagen: Zwischen den Vorwürfen, die hier im Raum stehen und allem, wofür ein Untersuchungsausschuss das wirklich schärfste Schwert ist, da gibt es schon noch einen weiten Weg. Das sollten auch Sie sich einmal genau anschauen. Was ich Ihnen aber sagen kann: Für alles, was Sie in dieser Sache an Staub aufwirbeln, brauchen wir Ihre Hilfe und alles, was Sie darum herum tun, ganz sicher nicht. (Beifall bei den GRÜNEN – Volkmar Halbleib (SPD): Sehr gut!)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion und FREIE WÄHLER. Gibt es einzelne Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: Antrag der Abgeordneten Sascha Schnürer, Thomas Huber, Bernhard Seidenath u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Schaffung eines Praxen-Zukunfts-Gesetz (PZG) zur Förderung notwendiger Investitionen für die Modernisierung der IT-Ausstattung und Gewährleistung von Informations- und Cybersicherheit in den Praxen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten (Drs. 19/9705) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Sascha Schnürer. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Sascha Schnürer CSU

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns einen Montagmorgen vor: Die Praxis ist voll; das Wartezimmer ist voll mit Patienten. Es sind Kinder da, die Fieber haben, eine ältere Frau braucht dringend ein Rezept und dann: Bluescreen! Alles ist blau. Nichts geht – keine Patientenakte, kein E-Rezept, keine Befunde, keine digitale Überweisung. Der Arzt ist da, das Team ist da, aber nichts geht mehr. Ein anderer Fall: Mir wurde in meinem Stimmkreis in einer Sprechstunde erörtert, dass ein Arzt sagte: Wir gehen nicht mehr ans Telefon. Wir haben keine Leute mehr. Du kannst per E-Mail noch einen Termin bei uns ausmachen, aber wir haben einfach durch unseren Fachkräftemangel nicht mehr die Ressourcen, dass wir einen normalen Praxisbetrieb im ländlichen Raum sicherstellen können. Bevor wir über das eigentliche Thema reden, möchte ich deshalb ganz herzlich Danke sagen, nämlich den vielen Ärztinnen und Ärzte gerade im ländlichen Raum, den niedergelassenen Ärzten, den Fachteams, die dabei sind, den Therapeuten, den Zahnärzten und allen, die dort draußen jeden Tag ihren Job machen, obwohl wir einen Fachkräftemangel, obwohl wir draußen Probleme mit Bürokratie, obwohl wir diese neue Gefahr von Cybersicherheit haben. Ein herzliches Vergelts Gott! Sie alle da draußen machen einen richtig großartigen Job! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Eben weil das so ist, soll es heute einmal um sie gehen, und weil das so ist, wollen wir eben die Staatsregierung auffordern, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir uns im Bund dafür einsetzen, stärker in Technik zu investieren und die digitale Transformation zu gestalten. Es geht heute genau darum, meine lieben Kollegen, dass wir uns nicht über die Technik der Technik willen unterhalten, sondern dass wir uns unterhalten, wie wir die entsprechende Sicherheit in diesem Land auch in Zukunft bei diesen Herausforderungen sicherstellen. Wer Primärarztversorgung will, wer Digitalisierung will, wer Telemedizin will, wer telefonische Patientenakten und E-Rezepte will, der muss eben auch die infrastrukturellen Voraussetzungen schaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier gerade im stationären Bereich mit dem Krankenhauszukunftsgesetz einen wahnsinnig guten Rahmen auf Bundesebene geschaffen. Ja, die Länder haben auch mitgezahlt. Bis zu 4,3 Milliarden Euro standen für die Modernisierung der ganzen IT-Sicherheit, für Infrastruktur, für neue Konzepte zur Verfügung. Bei den Praxen fehlt ein solcher Ansatz. Das ist eine Lücke, und zwar an der falschen Stelle. Wir alle sind zur Transformation bereit. Wir alle sind doch bereit für mehr Verantwortung. Zuerst brauchen wir aber die Grundlagen. Es gilt, die Systeme zuerst zu entlasten, bevor wir wieder belasten. Wir dürfen auch eines nicht vergessen: Gerade die ambulante Versorgung mit rund 97 % der Behandlungsfälle ist zunehmend das Rückgrat unseres Gesundheitswesens. Gerade mit der digitalen Anbindung, wenn wir eben alles elektronisch machen, steigen aber auch die Risiken. Gesundheitsdaten sind hochsensibel, und ein Cyberangriff kann für die Versorgungssicherheit und bei der Behandlung von uns Menschen gefährlich werden. Der Gesetzgeber hat darum in § 75 SGB V verbindliche IT-Sicherheitsstandards geschaffen. Das ist auch gut und richtig. Wer allerdings A sagt, der muss auch B sagen, und wer Pflichten schafft, der muss auch die Finanzierung mitdenken. Deshalb fordern wir heute ein bundesweit tragfähiges Praxen-Zukunfts-Gesetz; keine bayerische Insellösung, keinen Flickenteppich, keine bloße Fortschreibung von Pauschalen, sondern eine gesetzliche Finanzierungsgrundlage für die IT-Modernisierung, für Informationssicherheit, für Cybersicherheit bei niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten. Wir haben das im Ausschuss schon diskutiert, und da gab es auch von den Oppositionsparteien entsprechende Gegenvorschläge. Es hat geheißen: Das brauchen wir doch nicht. Wir haben die monatlichen Pauschalen für Telematikinfrastrukturen. (Zuruf der Abgeordneten Ruth Waldmann (SPD)) Wir brauchen – das kam von der AfD – einmal ein Fachgespräch zur Cybersicherheit. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern wir brauchen Lösungen, und zwar jetzt. Grundsätzlich gilt: Wer Ambulantisierung fordert, muss ambulante Strukturen stärken. Wer Digitalisierung verlangt, muss sichere digitale Infrastruktur ermöglichen. Wer Cybersicherheit ernst nimmt, muss nachhaltige und lernende Abwehrmechanismen schaffen. (Beifall bei der CSU) Deshalb bitte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, um Zustimmung zu dem Antrag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Andreas Winhart. (Beifall bei der AfD) Bitte, Sie haben das Wort.

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Herr Kollege, Sie waren doch in der gleichen Ausschusssitzung. Sie wissen auch, dass wir dem Ganzen zugestimmt haben, und dass man vielleicht noch den einen oder anderen Vorschlag macht, was man anders machen könnte, das erlaube ich mir auch heute. Nichtsdestoweniger werden wir dem Antrag natürlich zustimmen, denn es ist natürlich ein wichtiges Thema. Wir haben seit geraumer Zeit immer wieder in verschiedensten Anträgen auf dieses Thema nicht nur bei den Arztpraxen hingewiesen, sondern vor allem bei den Kliniken. Dort ist zwar Geld vorhanden, aber das reicht schlicht und ergreifend hinten und vorne nicht. Schauen wir einfach nur im regionalen Umkreis, zum Beispiel nach Fürstenfeldbruck. Dort war dieses Klinikum über Tage blockiert. Hacker haben sich in die sensibelste Infrastruktur, die wir in Deutschland haben, eingehackt und die Behandlung von Patienten war nicht mehr notwendig. Das hat nicht nur bei der Bevölkerung einen Schock ausgelöst, sondern auch bei den Verantwortungsträgern. Von daher ist vollkommen klar, dass wir im Bereich der Digitalisierung darauf achten müssen, dass die Sicherheit der Patientendaten, aber auch der Anwendung der Möglichkeiten, die wir in den Praxen haben, gewährleistet ist. Der erwähnte Bluescreen ist noch am harmlosesten. Meistens kommt noch hinzu, dass sich irgendjemand dabei denkt, dass er den Arzt oder den Betreiber dann entsprechend um Bitcoins oder was auch immer erpressen möchte. Wir haben hier mehr Kriminalität als an dem ausgefallenen Bildschirm. Ganz grundsätzlich ist es so: Wer digitalisiert, und wir sind diesen Weg gegangen, weiß um die Vorteile dieser Digitalisierung. Er muss aber auch die andere Seite der Medaille sehen. Die Digitalisierung macht uns logischerweise angreifbar, und der Angreifer ist halt nicht mehr der Einbrecher, der auch in die Praxis einbrechen könnte. Das ist vielleicht der Hacker, der auf einem anderen Kontinent sitzt und sich übers Internet dort hineinbegibt. Wir haben die Sensibilität der Bevölkerung kennengelernt. Gerade als es um die digitale Patientenakte gegangen ist, gab es jahrelang diese Diskussion: Wie viele Daten müssen öffentlich zur Verfügung stehen? Wie viele Daten besitzt der Patient? Was kann ich alles freigeben? Genau diese Daten werden in den Arztpraxen generiert bzw. verarbeitet. Das heißt, gerade hier haben wir neben den Krankenhäusern logischerweise einen ganz signifikanten Punkt, wo wir auf die Sicherheit der Patientendaten achten müssen. Jetzt haben Sie vorgeschlagen, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, gesetzliche Finanzierungsgrundlagen zu schaffen. Das ist richtig. Das ist ein Weg. Man könnte das Ganze auch unbürokratischer machen, indem die Ärzte als Freiberufler keine Subvention, sondern vielleicht eine Steuererleichterung erhalten. Vielleicht könnte das ein Teil davon sein, damit sie nicht abhängig von Subventionen und dem ganzen halbwirtschaftlichen Gebilde sind. An dieser Stelle sollten wir das Freiberuflertum retten. Dennoch muss etwas getan werden. Dem stimmen wir zu. Ganz klar der Ruf nach Berlin: Wer anschafft, der zahlt natürlich auch. Die Konnexität muss gewahrt bleiben. Es geht auf keinen Fall, dass bayerisches Steuergeld für Bundesaufgaben zur Verfügung gestellt wird. Wir stimmen dem Antrag zu. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Andreas Hanna-Krahl. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Andreas Hanna-Krahl GRÜNE

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung im Gesundheitssystem und im Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck. Sie soll entlasten, Abläufe vereinfachen und die Versorgung verbessern. Moderne IT und ein hohes Maß an Cybersicherheit sind dafür unverzichtbar. Der Antrag greift also definitiv ein absolut wichtiges Thema auf. Trotzdem – das kann ich vorwegnehmen – werden wir uns heute nur enthalten. Ich will Ihnen jetzt erklären, warum. Meine Damen und Herren, die entscheidende Frage lautet nämlich nicht: Wer bezahlt die nächste Investition in den Praxen? Die entscheidende Frage lautet: Können die Praxen auch darauf vertrauen, dass sich diese Investition nicht nur heute, sondern auch in fünf Jahren lohnt? Woran es fehlt, ist nicht die Bereitschaft zu investieren. Die ist bei den allermeisten Ärztinnen und Ärzten und bei den allermeisten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten definitiv vorhanden. Sie wissen, dass Digitalisierung notwendig ist. Sie wissen, dass Cybersecurity immer wichtiger wird. Was ihnen fehlt, ist eine absolute Verlässlichkeit. Seit Jahren erleben wir wechselnde Vorgaben, neue technische Anforderungen und verschobene Fristen. Mal wird ein System eingeführt, und dann ein anderes wieder nachgebessert, weil es eben doch nicht funktioniert. Wer unter den Bedingungen mehrere Zehntausend Euro für die Aufrüstung von Hard- und Software in die Hand nehmen soll, der fragt zu Recht: Ist das überhaupt in zwei Jahren noch State of the Art oder stehe ich wieder ganz am Anfang? Deshalb brauchen die Praxen allen voran eines, nämlich Planungssicherheit. Sie brauchen einen Gesetzgeber, der klare Ziele formuliert. Sie brauchen einen Gesetzgeber, der diese Ziele dann auch verfolgt, statt die Rahmenbedingungen ständig neu zu schreiben. Das ist unserer Ansicht nach der eigentliche Konstruktionsfehler. Wer im Plenum über eine Telematikinfrastruktur entscheidet, sitzt eben nicht an der Anmeldung, wenn die Infrastruktur mitten in der Sprechstunde ausfällt. Aber genau an dieser kleinen Schnittstelle in einer Arztpraxis entscheidet sich, ob Digitalisierung im Gesundheitswesen entlastet oder belastet. Digitalisierung wird immer dann zum Problem, wenn sie Zeit kostet, statt Zeit zu sparen. Deswegen reicht es nicht, jetzt irgendwie ein neues Förderprogramm aufzulegen und das Geld dann mit der Gießkanne zu verteilen. Entscheidend ist doch, dass die Systeme interoperabel zusammenpassen, praxistauglich sind und auch zuverlässig funktionieren. Daran ändert dieser Antrag nichts. (Beifall bei den GRÜNEN) Er fordert – das ist durchaus anzuerkennen – ein bundesweites Programm nach dem Vorbild der Krankenhauszukunftsgesetzes. Dabei gibt es aber längst Förderungen für die TI-Anbindung, für die IT-Sicherheit, auch von den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das ist alles da. Wenn die Staatsregierung überzeugt ist, dass gerade die kleineren Praxen in Bayern zusätzliche Hilfe brauchen, kann sie doch selbst ein Programm ins Leben rufen und auflegen. Stattdessen verweist sie auf den Bund. Ich glaube, das greift insgesamt zu kurz. Hinzu kommt die finanzielle Realität. Meine Damen und Herren, die gesetzlichen Krankenversicherungen stehen unter massivem Druck. Das wissen wir alle spätestens seit dem Bundestagsbeschluss zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Wir müssen abwägen, wofür wir zusätzliche Mittel einsetzen. Für uns hat die Stabilisierung der Versorgung insgesamt deutlichen Vorrang vor einem ganz pauschalen Programm, das über alle Praxen ausgerollt wird. Meine Damen und Herren, die Digitalisierung bleibt eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben, aber sie gelingt definitiv nicht nur über Fördertöpfe. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung Herrn Kollegen Sascha Schnürer von der CSU-Fraktion vor.

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Sascha Schnürer CSU

Herr Kollege Hanna-Krahl, Sie widersprechen sich jetzt ein bisschen. Sie referieren über Interoperabilität und über Schnittstellen. Im Krankenhauszukunftsgesetz geht es nicht nur ums Geld. Dort hat man mit den Zertifizierungen die Grundlagen dafür geschaffen, dass wir genau diese Interoperabilität herstellen. Wenn Sie sich enthalten, weil genau das nicht sichergestellt ist, dann ist das für mich einfach nur ein riesiger Widerspruch.

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Andreas Hanna-Krahl GRÜNE

Schön, dass es sich für Sie um einen Widerspruch handelt. Für mich ist das kein Widerspruch, weil wir nicht das Krankenhauszukunftsgesetz, sondern Ihren Antrag behandeln. Im Antrag steht nichts zur Interoperabilität. (Beifall bei den GRÜNEN – Sascha Schnürer (CSU): Lesen!)

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Tobias Reiß

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Waldmann das Wort, bitte.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gemeinsame Ziele. Wir wollen, dass die Praxen modern aufgestellt sind, dass sie eine gute IT-Ausstattung haben und nicht in finanziell unzumutbare Situationen kommen. Außerdem stellen wir gemeinsam fest, dass die Informations- und Cybersicherheit immer wichtiger wird. Es stimmt auch, dass viele niedergelassene Ärztinnen und niedergelassene Ärzte Sorge haben, ob und wie sie das stemmen können. Damit wollen wir sie auch nicht alleine lassen. Es ist schon wichtig, genau hinzuschauen, was wirklich geht und auch wirklich hilft. Es ist richtig, dass es seit dem Jahr 2021 eine verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinie gibt. Diese ist noch unter der CDU-Führung eingeführt worden. Eine Gegenfinanzierung für die Umsetzungskosten liegt jedoch nicht vor. Das ist in den Praxen anders als in den Pflegeeinrichtungen. Gleichzeitig hat sich die Cyber-Bedrohungslage besonders im Gesundheitsbereich inzwischen auch noch weiter verschärft. Als Landtag kann man mit einem Antrag jetzt nicht feststellen, dass es im ambulanten Bereich überhaupt keine Investitionskostenförderung gibt. Dazu ist schon einiges gesagt worden. Es gibt zum Beispiel die Telematikinfrastruktur-Pauschale. Dabei handelt es sich um monatliche Pauschalen. Das Bundesgesundheitsministerium sagt, dass dies die Kosten decken würde. Darüber können wir diskutieren. In der Praxis scheint das zum Teil gar nicht so zu sein. Das müssen wir uns genauer anschauen. Gerade kleine und mittlere Praxen haben offenbar keine ausreichenden Mittel. In Ihrem Antrag beziehen Sie sich aber ausdrücklich auf das Krankenhauszukunftsgesetz. Dort gibt es einen sehr entscheidenden Unterschied. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes haben die Länder 30 % der Investitionskosten übernommen. Bayern hat auch seinen Anteil getragen. Jetzt wollen Sie aber ausschließlich Steuermittel des Bundes hernehmen. Bayern will somit bei einem vergleichbaren Programm keinen Cent im ambulanten Bereich beitragen. Das ist jetzt Ihr Hilfsangebot. Wir könnten auch ein bayerisches Förderprogramm aufsetzen oder uns zumindest an dem jetzt geforderten bundesweiten Programm für die IT-Sicherheit in den Praxen beteiligen. Der Antrag enthält eine Problembeschreibung, die zum Teil absolut zutreffend ist. Wir wissen jedoch überhaupt nicht, über welches finanzielle Volumen wir überhaupt reden. Das wird nicht benannt. Im Antrag wird auch nicht definiert, welche Praxen künftig antragsberechtigt sein werden, unter welchen Umständen, mit welchen Zielen und mit welchen Förderkriterien. Auch eine Implementierungsstrategie kommt noch nicht vor. Das Krankenhauszukunftsgesetz, auf das man sich bezieht, hatte elf klar definierte Fördertatbestände und eine klare Vorgabe von 15 % Mindestquote für die IT-Sicherheit. Das alles fehlt jetzt bei diesem Antrag. Grundsätzlich geht das Anliegen in die richtige Richtung, aber da uns das zu unkonkret ist, müssen wir uns an dieser Stelle leider enthalten.

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Frau Kollegin Enders, bitte.

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Susann Enders FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns mit einem Gedankenspiel starten: Stellen wir uns einmal so eine Arztpraxis der Zukunft vor. Der Patient, die Patientin kommt frühmorgens mit ganz starken Beschwerden in die Praxis. Noch bevor er oder sie das Behandlungszimmer überhaupt betritt, liegen alle wichtigen Informationen vor, alles, komplett: Medikamente, Vorbefunde, Laborwerte. Alles ist digital vorhanden. Die Dokumentation erfolgt weitgehend automatisch. KI unterstützt bei den Verwaltungsaufgaben oder weist Ärzte auf mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten hin. Genau das brauchen wir. Was gewinnt der Arzt dadurch? – Nicht mehr Zeit für Digitales, nicht mehr Zeit zum Schreiben; nein, mehr Zeit für das eigentliche Gespräch mit den Patienten. Das muss es doch sein, darum muss es doch gehen; denn Digitalisierung darf doch nicht Selbstzweck sein, sondern sie muss den Menschen dienen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung. Ich selber habe zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn etliche Jahre in einer Augenarztpraxis gearbeitet und ein Jahr in einer chirurgischen Praxis. Die Erfahrung ist da. Damals war an digitale Abläufe überhaupt nicht zu denken. Damals war die meiste Zeit wirklich noch für den Patienten da. Gerade das Gesundheitswesen wird sich in den kommenden Jahren verändern. Es wird eine noch wichtigere Rolle übernehmen. Die Ambulantisierung von medizinischen Leistungen verändert unser Gesundheitswesen bereits jetzt nachhaltig. Leistungen, die medizinisch sicher ambulant erbracht werden können, sollen zukünftig auch ambulant stattfinden. Das ist grundsätzlich richtig. Es entlastet die Krankenhäuser und bringt die Versorger näher zu den Menschen. Aber wir dürfen dabei eines nicht vergessen: Mehr ambulante Versorgung bedeutet auch mehr Verantwortung für die Praxen. Diese Verantwortung können sie nur übernehmen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Die Realität sieht heute häufig anders aus: Krankenhäuser kämpfen mit steigenden Kosten und Personalmangel. Auch die niedergelassenen Praxen arbeiten vielerorts längst an ihrer Belastungsgrenze. Hinzu kommen wachsende Wartezeiten und ein zunehmender Fachkräftemangel. Wer jetzt zusätzliche Aufgaben in den ambulanten Bereich verlagern möchte, muss deshalb die notwendigen Investitionen ermöglichen. Ein ganz entscheidender Baustein dabei ist die Digitalisierung. Elektronische Patientenakten, digitale Rezepte, Videosprechstunden und intelligente Assistenzsysteme können Arbeitsabläufe vereinfachen und dabei helfen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Behandlungsqualität zu verbessern. Die Menschen müssen aber – das will ich hier noch betonen – auf diesem Weg auch mitgenommen werden; es braucht da sehr viel gute Kommunikation. Das eröffnet gerade im ländlichen Raum neue Chancen. Als FREIE WÄHLER kämpfen wir seit jeher für gleichwertige Lebensverhältnisse und gleichwertige Chancen für Menschen in Stadt und Land. Nicht jede Nachkontrolle erfordert deshalb eine lange Anfahrt. Nicht für jede Rückfrage braucht es einen erneuten Praxisbesuch. Digitale Lösungen können den Patienten, aber auch dem Praxispersonal helfen, Wege zu sparen. Aber all diese Möglichkeiten setzen eines voraus: eine moderne, leistungsfähige und sichere IT-Infrastruktur; denn Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Fällt eine Praxis durch einen Cyberangriff aus – auch davon muss man einmal ausgehen –, dann geht es nicht nur um Computer, sondern dann können Termine nicht stattfinden, Diagnosen verzögern sich, und die Patientenversorgung wird unmittelbar beeinträchtigt. Die Cybersicherheit ist deshalb heute längst Teil der Daseinsvorsorge. Für uns FREIE-WÄHLER-Fraktion ist klar: Die Digitalisierung fordert, aber man darf die Praxen mit den Kosten nicht alleinlassen. Wir brauchen deshalb eine verlässliche gesetzliche Finanzierungsgrundlage für notwendige Investitionen in moderne IT- und Cybersicherheit. Genau dafür steht dieses Praxen-Zukunfts-Gesetz. Es schafft die Voraussetzungen dafür, dass Digitalisierung dort ankommt, wo sie am meisten bewirken kann: direkt in den Arztpraxen. Es geht nicht um mehr Bürokratie – nein, auf keinen Fall – und auch nicht um neue Technik um ihrer selbst willen; sondern das Gesetz schafft die Voraussetzungen für mehr Zeit am Patienten, für mehr Sicherheit und eine Gesundheitsversorgung, die auch morgen noch leistungsfähig ist. Ich wünsche mir, dass unsere Ärztinnen und Ärzte zukünftig wieder viel mehr Zeit am Stethoskop als an der Tastatur verbringen. Wenn Digitalisierung genau das schafft, haben wir unseren Auftrag erfüllt. Dazu müssen und werden wir die Weichen stellen. Wir müssen dann aber die entstandene Zeit auch richtig nutzen, nämlich analog, von Mensch zu Mensch. – Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt Zustimmung zum Antrag mit der Maßgabe, dass die folgenden Änderungen durchgeführt werden: In der Überschrift wird nach der Angabe "Ärzten" die Angabe "Zahnärzten" eingefügt. In Satz 2 wird nach der Angabe "Ärzte" die Angabe "Zahnärzte" eingefügt. Wer dem Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER mit den genannten Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FREIE-WÄHLER-Fraktion, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Keine. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD ist dem Antrag zugestimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, möchte ich auf Folgendes hinweisen. Wir haben heute Mittag der Opfer des rechtsextremistischen Anschlags am OEZ vor zehn Jahren gedacht. Zur Stunde läuft der große Gedenkakt in Anwesenheit des Bundespräsidenten am Denkmal "Für Euch" in der Hanauer Straße. Zum Tatzeitpunkt legt unsere Landtagspräsidentin im Namen des Bayerischen Landtags einen Kranz nieder. Um exakt 17:51 Uhr findet dann in ganz München eine Schweigeminute statt. Unter anderem stehen auch alle öffentlichen Verkehrsmittel der Münchner Verkehrsgesellschaft für eine Minute still. Auch wir im Hohen Haus wollen uns diesem großen gemeinsamen Zeichen der Solidarität und des Erinnerns anschließen und zum Gedenken an die Opfer eine Schweigeminute einlegen. Ich werde Sie rechtzeitig, bevor es soweit ist, darauf aufmerksam machen und einstweilen in der Sitzung fortfahren. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Mercosur-Abkommen verhindern - Bayerische Landwirte und südamerikanische Ökosysteme vor negativen Auswirkungen der Freihandelsverträge schützen (Drs. 19/9820) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Stadler. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Ralf Stadler AfD

Sehr geehrtes Präsidium, geschätzte Kollegen! Nach rund 25 Jahren Verhandlungen haben die Europäische Union und die Mercosur-Staaten Argentinien, Paraguay, Brasilien und Uruguay das Partnerschaftsabkommen am 17. Januar unterzeichnet. Um das umzusetzen, wurde zeitgleich ein Interimshandelsabkommen abgeschlossen, ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Handelsteil eines umfassenden Freihandelsabkommens, in dem Fall Mercosur, vorab in Kraft setzt. Seit dem 1. Mai 2026 wird dieser Handelsteil vorläufig angewendet. Doch bevor das vollständige Partnerschaftsabkommen endgültig ratifiziert wurde und der Handel erst anläuft, sorgt bereits ein massiver Antibiotikaskandal in der brasilianischen Rindermast für importierte Aufregung. Geschätzte Kollegen, mit dem Antrag verfolgen wir ein klares Ziel: Faire Wettbewerbsbedingungen für unsere bayerischen Landwirte sowie hochwertige Lebensmittel für unsere Verbraucher. Es kann doch nicht sein, dass unsere Bauern mit immer strengeren Auflagen schikaniert werden und gleichzeitig Agrarprodukte aus Drittstaaten zugelassen werden, die unter deutlich niedrigeren Umwelt-, Tierwohl- und Sozialstandards erzeugt werden. Seit 2018 ist die AfD im Landwirtschaftsausschuss vertreten. Seitdem haben wir die negativen Auswirkungen dieses Abkommens kritisiert – leider vor verschlossenen Ohren. Liebe Kollegen, unsere landwirtschaftlichen Betriebe stehen heute schon unter erheblichem Druck durch steigende Energiepreise, hohe Lohnkosten, umfangreiche Dokumentationspflichten und immer neue Vorgaben aus Brüssel. Und jetzt sollen die Landwirte auch noch mit Importen konkurrieren, die häufig zu Bedingungen erzeugt werden, die in Europa gar nicht zulässig wären. Ich spare mir jetzt das Aufzählen von verbotenen Pflanzenschutzmitteln, Antibiotika, die durch Mercosur wieder nach Europa finden, oder Standards im Tier- und Umweltschutz, die völlig ignoriert werden. Dazu haben wir uns in den Ausschüssen den Mund sowieso schon fusselig gerettet. Meine Damen und Herren, das ist kein fairer Wettbewerb. Wer europäischen Landwirten strengste Standards bei Pflanzenschutz, Tierhaltung und Umweltschutz vorschreibt, muss diese auch bei importierten Lebensmitteln sicherstellen. Alles andere führt zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten unserer heimischen Landwirtschaft. Oft wird behauptet, das Mercosur-Abkommen bringe auch enorme wirtschaftliche Vorteile. – Das mag schon sein in der Maschinenbau- oder Automobilindustrie. Doch die Kosten dieser Exportchancen tragen aktuell unsere Landwirte. Eine solche Politik lehnen wir von der AfD ab. Zwar enthalte das Abkommen inzwischen ein paar Schutzklauseln. Aber die greifen erst dann, wenn der Karren schon im Dreck steckt. Sie verhindern nicht den eigentlichen Wettbewerbsnachteil. Sie ersetzen auch keine Gleichwertigkeit der Produktionsstandards und geben keinem einzigen bayerischen Milchviehhalter, keinem Schweinemäster und keinem Rinderhalter die Sicherheit, dass er morgen noch kostendeckend wirtschaften kann. Freihandel ist sinnvoll, wenn gleiche Wettbewerbsbedingungen erfüllt sind. Solange das nicht der Fall ist, fordern wir von der AfD weiterhin: Keine Ratifizierung des Mercosur-Abkommens in seiner jetzigen Form, Nachverhandlungen, insbesondere im Agrarbereich, und die verbindliche Gleichwertigkeit von Umwelt-, Tierwohl-, Gesundheits- und Sozialstandards für alle Agrarimporte in die Europäische Union. Meine Damen und Herren, geschätzte Landwirtschaftsministerin in Abwesenheit, unsere Landwirtschaft darf nicht zum Verlierer internationaler Handelspolitik werden. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Danke schön fürs Zuhören. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Wir haben zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung, zunächst Kollege Schuberl.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Stadler, Sie haben eine ausländisch aussehende Person in einem Zug angegriffen, beleidigt und dann aus dem Zug geschubst am Bahnhof Moosburg. Sie haben private Daten illegal veröffentlicht und die Frau dann auch beleidigt. Und Sie haben Videos veröffentlicht, wo man sieht, (Zuruf von der AfD: Zum Thema!) dass echt Soldaten ermordet werden, und haben eine Gewaltdarstellung gemacht. Jetzt sind Sie in erster Instanz zu 160 Tagesätzen verurteilt worden. Ich frage Sie: Bereuen Sie das, was Sie getan haben?

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Ralf Stadler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, ich verstehe nicht, dass Sie so eine Frage zulassen, weil das gar nicht zum Thema passt. Herr Schuberl, ich empfehle Ihnen: Wenn Sie im Landtag sind, dann kiffen Sie nicht! Dann wäre das jetzt eine Frage zum Thema gewesen. Unglaublich, so etwas. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

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Tobias Reiß

Und der Herr Kollege von Brunn.

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Florian von Brunn SPD

Herr Stadler, Sie haben gerade von "Wir von der AfD gesprochen". Der Zeitung entnehme ich, dass Sie aus der AfD ausgeschlossen worden sind. Wieso verwenden Sie den Ausdruck noch im Plural, "wir"? (Zuruf von der AfD: Zum Thema!)

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Ralf Stadler AfD

Anscheinend haben Sie gemeinschaftlich gekifft, oder was? Was hat das mit Mercosur zu tun? (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) – Das ist es keine Beleidung, das ist eine Frage. Entweder macht man hier drin Sachpolitik und fragt zu diesen Themen – – (Allgemeine Unruhe – Zurufe – Lachen bei den FREIEN WÄHLERN) Aber Sie missbrauchen dieses hohe Amt für so einen Schmarrn. Wir können gerne rausgehen und uns unterhalten. Aber reden Sie bitte schön zum Thema. Aber das ist auch mit ein Grund dafür, dass Sie bald in der Versenkung verschwinden. So schaut es aus. (Toni Schuberl (GRÜNE): Wieso klatscht jetzt keiner von der Fraktion? – Weitere Zurufe)

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Tobias Reiß

Nächster Redner: Kollege Sascha Schnürer für die CSU-Fraktion. Bitte.

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Sascha Schnürer CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Stadler, vielleicht kommen wir tatsächlich zum Thema zurück. Sie waren ja im Ausschuss nicht da, als der Antrag schon aufgerufen war. Auch damals haben wir schon umfangreich Stellung genommen. Ihr Antrag zeichnet wieder einmal eine Drohkulisse. Sie verängstigen die Bürgerinnen und Bürger und Sie machen nachweislich Fake News. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass der Bauernverband 800 Millionen Euro Umsatzrückgang befürchtet, 300 Millionen Euro pro Jahr nur für Fleisch- und Milchprodukte. Herr Stadler, der Bauernverband hat sich davon distanziert. Trotz alledem ziehen Sie, lieber Herr Stadler, diesen Antrag jetzt hoch ins Plenum und haben nicht den Anstand zu sagen: Oh, da ist uns vielleicht ein Fehler unterlaufen. – Kann ja sein. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN) Nein, Sie ziehen diesen Antrag wieder hier im Plenum hoch und reden wieder über Mercosur, als ob es das Schlimmste auf der ganzen Welt wäre. Herr Stadler, es gibt Quoten, Zölle, Schutzklauseln. Es gibt eine Marktüberwachung. Bei den besonders sensiblen Produkten wie Rindfleisch, Geflügel und Zucker haben wir strenge Begrenzungen. Selbstverständlich haben wir alle uns das schon angeschaut. Das ist schon diskutiert worden, dass das Thünen-Institut, die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, dass jeder sich das Thema schon angeschaut und gesagt hat: Mensch, wir erwarten da eine kleine Verschiebung, ein Prozent, etc., da kann es einen Produktionsrückgang geben, aber die Importmengen sind verkraftbar. Meine sehr geehrten Damen und Herren auch auf der Zuschauertribüne, wir reden davon, dass in der Europäischen Union beim Thema Rindfleisch ungefähr 200 Gramm Rindfleisch pro Jahr, und das aufwachsend, aus den Mercosur-Staaten mehr kommen können. 200 Gramm! Das ist für Sie, Herr Stadler, nicht einmal ein ganzes Steak oder ein Schnitzel. Und deswegen sorgen wir für diese ganze Verunsicherung bei den Menschen, bei den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land! Ganz ehrlich: Wir sind nicht nur ein Interessensverband, auch nicht für Ihre kleinbäuerlichen Strukturen, wie Sie immer sagen. Wenn Sie auf die kleinbäuerlichen Strukturen gehen würden bei den vielen Nebenerwerbslandwirten: Wo arbeiten denn die hauptberuflich, Herr Stadler? – Die arbeiten hauptberuflich bei den Molkereien, bei den ganzen Maschinenbauern, den Landwirtschaftsgenossenschaften, bringen dort ihr Know-how ein. (Beifall bei der CSU) Die brauchen Export, Herr Stadler. Woher kommt denn die Innovation in unserem Land? – Genau von den Praktikern, die auf der einen Seite einen Nebenerwerbsbetrieb haben und dann auf der anderen Seite bei den Maschinenbauern sind. Schauen Sie sich Betriebe wie in meinem Stimmkreis an. Die Firma Fliegl kommt aus der Landwirtschaft, genauso die Firma Gerbl. Das sind alles früher Landwirte gewesen. Heute sind das Weltkonzerne. Die müssen wir stärken. Diese Strukturen müssen wir stärken. Ich weiß, Sie wollen das nicht. Die AfD will eher die Kleinstaatlichkeit und nationale Grenzen haben und weder die Europäische Union noch einen Wirtschaftsraum. Schauen wir doch mal das an, welche Chancen wir haben. Wir können einen der größten Binnenmärkte auf der ganzen Welt begründen. Schauen Sie sich die Chancen mal an! Dann muss man abwägen. Das müssen wir hier im Plenum tun. Wir müssen nicht nur einzelne Interessen vertreten. Wir dürfen nicht nur mit Ängsten arbeiten. Nein, wir brauchen Lösungen. USA, Russland, China sind nicht mehr die Lösungen. Ich weiß, Sie möchten wieder enger mit Russland zusammenarbeiten. (Zurufe von der AfD) Wir halt nicht. Deswegen wollen wir einen großen Binnenmarkt begründen und wollen dort die Chancen sehen, nicht nur die Risiken. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Aus dem Grund lehnen wir den Antrag ab, Herr Stadler. Vielleicht lesen Sie einmal die Protokolle durch von den Ausschusssitzungen, in denen Sie nicht da waren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult; Kollege Stadler hat eine Zwischenbemerkung.

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Ralf Stadler AfD

Sehr geehrter Herr Kollege Schnürer, abgesehen von Ihrer Russlandphobie – wir waren in Argentinien; wir haben uns dort vor Ort informiert. Da waren auch die FREIEN WÄHLER gegen Mercosur. Wir haben uns das genau angeschaut. Wir waren in den Anden bei der Weinproduktion. Wir sind für fairen Handel. Ich habe es ganz klar gesagt; wahrscheinlich haben Sie wieder die Ohren verschlossen. Wir haben gesagt, wir sind für fairen Handel, aber er darf keine Wettbewerbsverzerrungen enthalten. Er ist noch nicht einmal richtig angelaufen, da geht es schon mit dem ganzen Hormonskandal und allem los. Wir wollen, dass das Hand und Fuß hat. Wir sind nicht dagegen, das möchte ich ganz klar sagen. Das habe ich auch in meiner Rede gesagt; ich lasse mich da nicht herunterreden. Wir sind für Mercosur, aber die Wettbewerbsbedingungen müssen noch angepasst werden; dann läuft das auch vielleicht. Ich habe auch gesagt: Das kann im Maschinenbau und der Autoindustrie gut sein, aber zurzeit haben die Landwirte die A-Karte in dieser ganzen Sache. Wir setzen uns seit 2018 volle Kanne dafür ein, dass bei den Landwirten nachverhandelt wird. Was ist so schlimm daran? Sagen Sie mir das einmal.

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Tobias Reiß

Herr Kollege.

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Sascha Schnürer CSU

Sehr geehrter Herr Stadler, erstens finden wir es ganz spannend, dass Sie heute sagen, dass Sie für Mercosur sind; das habe ich bis jetzt noch nicht gehört. Das nehme ich zur Kenntnis. Zweitens. Sie sehen ja genau, dass die Schutzmechanismen eben funktionieren. Das wurde geprüft, das ist aufgefallen. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört! – Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Genau aus dem Grund haben wir eben den Handel vorübergehend eingeschränkt. So machen wir permanent weiter. So funktionieren unsere Schutzmechanismen, und das ist gut so. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Als nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Goller, bitte.

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Mia Goller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es einfach nicht anständig, wenn ständig Landwirte gegen die heimische Wirtschaft ausgespielt werden; das war im Landwirtschaftsausschuss schon unerträglich. Ich hoffe, dass das mit diesem Antrag heute endlich aufhört. Die Sorgen unserer Bäuerinnen und Bauern sind beim Mercosur-Abkommen natürlich berechtigt. Die Landwirtschaft braucht faire Wettbewerbsbedingungen, hohe Standards und verlässliche Kontrollen; das ist ganz klar. Der Antrag der AfD ist aber nicht berechtigt. Er löst keine dieser Probleme. Er tut so, als könnte der Bayerische Landtag ein europäisches Handelsabkommen einfach stoppen. Das ist schlicht nicht unsere Zuständigkeit. Wir brauchen gleiche Spielregeln für alle, wirksame Kontrollen, klare Herkunftskennzeichnungen und Schutzklauseln, wenn sie notwendig sind. (Zurufe von der AfD) Wir wollen unsere Landwirtschaft in Bayern stärken; dafür setzen wir GRÜNE uns ein. Dazu gehört auch: Bayern lebt vom Handel. Gerade in unsicheren Zeiten, die wir gerade haben, sind verlässliche Partner wichtig. Ich komme aus Niederbayern. Wenn bei uns BMW niest, hat die ganze Region Schnupfen. Den Spruch kennen viele. Viele unserer Landwirte arbeiten in erfolgreichen Unternehmen in der Region und sind eben Nebenerwerbslandwirte. Diese Bäuerinnen und Bauern sind sehr für freien Handel. Sehr bemerkenswert ist übrigens, dass ausgerechnet die AfD heute in ihren Ausführungen auch den Regenwald entdeckt hat. Wer Klima- und Naturschutz sonst regelmäßig schlechtredet, ist da nicht besonders glaubwürdig. (Widerspruch des Abgeordneten Ralf Stadler (AfD)) Wir stärken unsere heimische Landwirtschaft nicht mit Symbolpolitik, sondern mit regionaler Wertschöpfung, fairen Erzeugerpreisen und guten Absatzmöglichkeiten für Lebensmittel aus Bayern. Wir GRÜNE lehnen diesen Antrag natürlich ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte; Herr Kollege Stadler hat erneut eine Zwischenbemerkung.

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Ralf Stadler AfD

Frau Goller, jetzt muss ich schon noch einmal nachfragen. Sie lehnen diesen AfD-Antrag ab, aber bringen im selben Atemzug genau dieselben Forderungen, die ich Ihnen vorgetragen habe. Was soll denn das? Wir haben uns für die Bauern eingesetzt, aber Sie lehnen permanent jeden AfD-Antrag ab. Wir haben kein Problem; wir haben letztens im Landwirtschaftsausschuss dem grünen Antrag zugestimmt, weil er gepasst hat. Wenn man aber solche Argumente bringt, erst unseren Antrag ablehnt und dann unsere Forderungen als eigene übernimmt, ist das doch nicht mehr glaubwürdig, oder?

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Mia Goller GRÜNE

Herr Stadler, Sie reden von Glaubwürdigkeit. Sie werden in Ihrem Leben niemals Stimmen von den GRÜNEN bekommen. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob Sie heute Stimmen von der AfD bekommen. (Zuruf von der AfD) – Da schreit jetzt wieder ein Herr rein: Die GRÜNEN wollen das, die GRÜNEN wollen das! Wenn jemand weiß, was die GRÜNEN wollen, bin ich das, tut mir leid. Das ist alles Unsinn, was da hinten geredet wird. (Widerspruch des Abgeordneten Ralf Stadler (AfD)) Herr Stadler, wir drehen uns immer im Kreis; das wird auch nicht aufhören. Sie haben in diesen Antrag so viel Schmarrn geschrieben. (Ralf Stadler (AfD): Wo denn?) Der Bauernverband distanziert sich von Ihren Zahlen. Ist es Ihnen nicht zu blöd, dass Sie sie da wieder eintragen. Das läuft die ganze Zeit rundum. (Widerspruch des Abgeordneten Ralf Stadler (AfD)) Wenn ich immer höre, Herr Stadler, Sie wollen Bürokratie abbauen. Was meinen Sie, was solche Nonsensanträge für Bürokratie hier in diesem Haus erzeugen? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin für die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist Frau Kollegin Ulrike Müller.

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Ulrike Müller FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen diesen Antrag der AfD natürlich wie im Ausschuss ab. Ich werde das auch begründen. Herr Stadler, Sie fordern von uns, dass wir von Bayern aus das Mercosur-Abkommen stoppen. (Widerspruch des Abgeordneten Ralf Stadler (AfD)) – Doch, sich dafür einzusetzen, dass es nicht umgesetzt wird, steht hier wörtlich. Die Europäische Kommission ist die Einzige, die Handelsabkommen abschließen darf. Gerade wird es in 24 Sprachen übersetzt. Dann schaut der juristische Dienst noch einmal drüber, ob noch etwas geändert werden muss. Dann geht es an die Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten können dann Ja oder Nein sagen. Das einzige Land, das ein bisschen mehr zu sagen hat, ist Belgien, weil die tatsächlich Regionen mit voller Gesetzgebungskompetenz haben. Wir in Bayern haben sie leider nicht. Am Schluss entscheiden die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament, ob ein Handelsabkommen angenommen wird oder nicht. Es wurde vor 25 Jahren begonnen zu verhandeln. Seitdem hat sich aber etwas massiv geändert: Es ist ein Nachhaltigkeitschapter eingebaut worden. Unsere Standards, die wir in Europa haben, fließen in dieses Abkommen ein. Ich gebe Ihnen bei einem Satz recht, über den ich auch selbst ein bisschen traurig bin: Das Europäische Parlament hat nämlich beschlossen, dass die Schutzklausel tatsächlich vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden müssen, ob sie auch tatsächlich greifen. Darüber hat sich die Frau Kommissionspräsidentin hinweggesetzt und hat das jetzt in Kraft gesetzt. Das bedauere ich ein bisschen, denn ich hätte die Klärung gerne vorher gehabt, aber es ist nun einmal so. Ich habe auch Sorgen um unsere Landwirte, ich mache mir sehr wohl Gedanken. Es gibt dazu aber ganz tolle Papiere. Wir haben vom Handelsausschuss der Europäischen Union ein 44-seitiges Papier, das genau darauf hinweist, was Pro, was Kontra ist und welche Vorteile wir daraus haben. Wir haben das Thünen-Institut, das mein Kollege schon angesprochen hat. Ich habe für Sie noch zwei Zahlen, die für Sie eventuell wichtig sind: Der Export der Europäischen Union in die Mercosur-Staaten betrug im Jahr 2023 230 Milliarden Euro allein im landwirtschaftlichen Bereich. Wir haben also 70 Milliarden mehr Umsatz gemacht, als wir importieren. Es ist positiv für Wein, für Spirituosen. Rindfleisch ist kritisch, Zucker ist kritisch, Geflügel ist kritisch, darum haben wir es aufgenommen. Deswegen müssen wir die phytosanitären Kriterien einhalten und an den EU-Außengrenzen kontrollieren. Insgesamt wurden 2023 200.000 Tonnen Rindfleisch importiert. In dem Abkommen steht jetzt, dass wir für 99.000 Tonnen Rindfleisch, also die Hälfte, einen verminderten Zollsatz haben. Also habe ich auch Sorgen wegen der Edelteile im Rinderbereich, aber wenn man abwägen muss, muss man ganz klar sagen, dass dieses Handelsabkommen auch große Vorteile für Bayerns Wirtschaft und für Bayerns Landwirtschaft sowie auch große Chancen bietet. Deswegen bleiben wir bei unserem Votum. Wir sind die verlässlichen Partner, und wir sind für Handel. Wir brauchen die Kontrolle der Produkte; die wollen wir auch gewährleisten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Wir haben wieder eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Stadler.

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Ralf Stadler AfD

Sehr geehrte Frau Müller, Sie haben das richtig vorgebracht. Sie kritisieren die Nachteile bei der Landwirtschaft, aber Sie nennen die Zahlen; die sind beim Export sehr gut. Mit Ihrer Aussage nehmen Sie praktisch diese Verluste in der Landwirtschaft wohlwollend in Kauf. Das ist die Aussage der FREIEN WÄHLER? Das muss man sich einmal durchziehen. Wollen Sie das wirklich machen? (Lachen der Abgeordneten Ulrike Müller (FREIE WÄHLER)) Sie verzichten darauf, dass man bei der Landwirtschaft nachbessert, weil wir so toll exportieren. Wissen Sie, wie es mit der Landwirtschaft schon steht?

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Ulrike Müller FREIE WÄHLER

Herr Stadler, ich weiß, wie es um die Landwirtschaft steht. Ich kann Ihnen sagen, an dem Abkommen wird gar nichts nachgebessert, weil das Verfahren viel zu kompliziert ist. Das ist abgeschlossen und unterschrieben, und es wird übersetzt. Ich habe Ihnen gerade deutlich gesagt, dass wir darauf nicht Zölle von 25 % haben, sondern für die Hälfte des Rindfleischimportes die Zölle auf 7,5 % abgesenkt wurden. (Zuruf des Abgeordneten Ralf Stadler (AfD)) Diese Differenz ist da; nicht die Menge wird erhöht. Wir haben Welthandelsorganisationsquoten, die bisher schon erfüllt worden sind. Es ist nicht unbedingt klar, dass mehr Fleisch nach Bayern kommt; das kann ich Ihnen versichern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Ralf Stadler (AfD): Ha!)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ruth Müller für die SPD-Fraktion. Bitte.

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Ruth Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wenn man die Anträge der AfD über einen längeren Zeitraum verfolgt, dann fällt genau ein Muster auf: Für nahezu jede Herausforderung gibt es eine Antwort: Abschotten, Menschen draußen halten, Europa kleinreden, internationale Zusammenarbeit beenden. Heute lautet die Antwort: Mercosur verhindern. Das klingt ganz einfach. Die Welt ist aber leider längst komplizierter geworden. Natürlich gibt es beim Mercosur-Abkommen auch Punkte, über die man reden kann. Gerade für unsere Landwirtschaft gilt: Wer auf unseren Markt will, muss sich an unsere Standards halten – beim Tierwohl, bei der Umwelt, beim Verbraucherschutz, genauso wie bei den Sozialstandards. Darüber kann und muss man reden. Aber wir dürfen eines nicht vergessen: Die Welt hat sich verändert. Spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine erleben wir eine Zeitenwende. Sicherheitspolitik, Außenpolitik und Wirtschaftspolitik lassen sich heute nicht mehr voneinander trennen. Wir haben erlebt, wie Russland Energie als politische Waffe eingesetzt hat. Wir erleben, wie China seine wirtschaftliche Macht gezielt nutzt, um politischen Einfluss auszuüben, und wir erleben, dass selbst unser jahrzehntelanger engster Partner, die USA, Handelspolitik zunehmend als Druckmittel aufbauen. Deshalb geht es heute nicht mehr nur um die Frage, ob wir Handel treiben. Es geht darum, mit wem wir Handel treiben: mit demokratischen Partnern, die bereit sind, gemeinsame Regeln zu akzeptieren, mit Staaten, mit denen wir Abhängigkeiten reduzieren können, und mit Partnern, mit denen wir Standards weiterentwickeln, statt sie gegeneinander auszuspielen. Gerade Bayern lebt wie kaum ein anderes Bundesland von internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Das gilt für unsere Industrie, aber es gilt genauso für unsere Landwirtschaft. Unsere Bäuerinnen und Bauern exportieren hochwertige Lebensmittel in viele Länder der Welt und sind gleichzeitig auf internationale Lieferketten angewiesen. Viele landwirtschaftliche Produkte waren noch nie ausschließlich regional oder ausschließlich national. Sie waren und sind auch heute Teil einer vernetzten Welt, die miteinander Handel betreibt. Deshalb brauchen unsere Landwirte keinen Protektionismus als Wahlkampfparole. Sie brauchen faire Wettbewerbsbedingungen, Planungssicherheit und Märkte, auf denen Qualität wieder ihren Wert hat. Genau dafür müssen wir uns in Europa einsetzen – nicht für Abschottung, sondern für starke Partnerschaften auf Augenhöhe. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der CSU-Fraktion, der Fraktion der FREIEN WÄHLER, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 24 bis 27 auf: Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Kindergesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe I: Public-Health-Ansatz stärken (Drs. 19/9960) und Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Kindergesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe II: Nachwuchsgewinnung und Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin stärken (Drs. 19/9961) und Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Kindergesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe III: Mädchenspezifische Drogenprävention (Drs. 19/9962) und Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Kindergesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe IV: Kindgerechte Anpassung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) - Versorgung mit Nischen- und Kinderprodukten sicherstellen (Drs. 19/9963) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Trautner, die weiß, dass wir um 17:51 Uhr kurz unterbrechen. Danke schön.

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Carolina Trautner CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Prävention ist die klügste Investition, die eine Gesellschaft tätigen kann. Dieser Grundsatz, wie ihn die WHO formuliert, gilt nirgendwo mehr als bei Kindern und Jugendlichen; denn wer früh investiert, schützt nicht nur die Gesundheit, er schützt Zukunft, auch wenn es sich manchmal schwer in Zahlen und Statistiken bemessen lässt. Kindergesundheit geht uns alle an, und sie ist keine Frage der Zuständigkeit, sondern eine Frage des Willens, eine Aufgabe, die wir als Gesellschaft an Priorität eins setzen müssen. Genau das wird in den vier Anträgen deutlich, die wir heute einbringen. Antrag I, "Public-Health-Ansatz stärken": Kindergesundheit ist Daseinsvorsorge. Wer diese einfache Formel unterschreibt, der wird auch anerkennen, dass wir einen Paradigmen-Wechsel brauchen, weg vom reinen Reparieren, hin zur Prävention. Der Pakt für Kindergesundheit setzt genau hier an. Aber ein Pakt lebt nicht mit einer Unterschrift, sondern von dem, was danach kommt, und davon, dass er mit echtem Leben erfüllt wird. Der Masterplan Prävention schafft hierfür schon die strukturellen Grundlagen. In Bayern ist die Bereitschaft zu handeln groß: 56 der Gesundheitsregionen plus – das entspricht ungefähr 90 % – befassen sich bereits sehr aktiv mit der Kinder- und Jugendgesundheit. Das ist bemerkenswert, meine Kolleginnen und Kollegen. Darauf lässt sich aufbauen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch wenn wir Probleme haben, die natürlich in ganz Bayern auftreten – seien es Übergewicht, Adipositas oder überbordender Medienkonsum –, müssen wir trotzdem auf die Regionen schauen. Wir brauchen jetzt regionale Kindergesundheitsnetzwerke, die die bestehenden Akteure vor Ort viel besser vernetzen, die vorhandenen Angebote sichtbarer machen und Synergieeffekte erzeugen. Wir können die frühen Hilfen als Beispiel nehmen. Sie zeigen uns seit Jahren, wie gut interdisziplinäre Zusammenarbeit vor Ort aussehen kann. Diesen Geist wollen wir auf die gesamte Kindergesundheitsversorgung übertragen. Wo wir dann Versorgungslücken identifizieren – es gibt welche, das wollen wir gar nicht schönreden –, dort sollen regionale Gesundheitskonferenzen konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln: mehr niedrigschwellige Angebote für mehr Nähe zu den Familien. Wer über Kindergesundheit spricht, muss natürlich auch über diejenigen sprechen, die sie sicherstellen: die Kinderärztinnen und die Kinderärzte. Da haben wir auch eine Aufgabe, die wir nicht auf morgen verschieben können. Es geht um die Nachwuchsgewinnung, und es geht um die Weiterbildung. Im ambulanten Bereich haben wir nach den G-BA-Vorgaben derzeit in vielen Regionen eine Regel- oder sogar eine Überversorgung. Das klingt zunächst beruhigend, aber nur auf den ersten Blick; denn es gibt Prognosen, dass wir, nach Berechnungen, in Bayern bis 2030 jede vierte Facharztstelle in der Pädiatrie unbesetzt haben. Das geht doch nicht. Das sind unsere Primärärzte für diese Altersgruppe, unsere Hausärzte. Deshalb brauchen wir ein abgestimmtes Programm zur Nachwuchsgewinnung und zur Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin, natürlich gemeinsam entwickelt mit der Bayerischen Landesärztekammer, mit der Krankenhausgesellschaft und mit den pädiatrischen Fachverbänden. Ein Weiterbildungsfonds soll gezielt Anreize setzen. Wir wollen die Facharztprüfungen von 130 auf 180 pro Jahr steigern, befristet auf fünf Jahre. Wir setzen uns dafür ein, dass wir auf Bundesebene darüber sprechen, dass die Pädiatrie in der Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V mit der Allgemeinmedizin gleichgestellt wird. Ja, zusätzliche Weiterbildungsbefugnisse, Rotationsmöglichkeiten, all das ist wichtig. Aber es braucht noch mehr. Es braucht die Stärkung digitaler und telemedizinischer Kompetenzen in Kooperation mit der virtuellen Kinderklinik; denn die Medizin der Zukunft wird hybrid sein, und wer das jetzt nicht in die Ausbildung integriert, der bildet für gestern aus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) An dieser Stelle möchte ich noch einmal ergänzen, was wir auch auf den Weg gebracht haben, nämlich: Die Landarztquote wurde um die Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin erweitert. Zum Antrag III, "Mädchenspezifische Drogenprävention". Unsere Erfahrung zeigt, dass Mädchen und junge Frauen in der Suchtprävention noch immer zu wenig als eigenständige Zielgruppe wahrgenommen werden. Doch die Forschung ist eindeutig: Mädchen konsumieren anders, entwickeln Abhängigkeiten anders und brauchen daher auch andere Zugänge. Sie haben oft stille und unauffällige Suchtformen ausgesucht. Seit 2023 fördern wir mit Landesmitteln gezielt mädchenspezifische Ansätze wie das Projekt Lilith e. V. in Nürnberg im Rahmen des Nürnberger Drogenhilfemodells. Das sind wichtige Schritte; aber sie reichen noch nicht aus. Wir wollen die wissenschaftliche Auswertung dieser Erkenntnisse voranbringen, weitere Stakeholder und Geldgeber einbinden und die bayerische Suchtpräventionsstrategie weiterentwickeln. Wir brauchen flächendeckende geschlechtersensible Präventionsangebote, entwickelt in enger Kooperation mit der Sucht- und Jugendhilfe sowie der Fachpraxis vor Ort, und wir müssen da auch die Kommunen stärker einbinden. Prävention wirkt vor Ort oder gar nicht. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in Kürze 17:51 Uhr, und ich bitte Sie, sich nun für die Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer des rechtsextremistisch motivierten Anschlags im Olympia-Einkaufszentrum vor zehn Jahren von Ihren Plätzen zu erheben. In dieser Zeit werden wir die Sitzung unterbrechen. (Unterbrechung von 17:51 bis 17:52 Uhr) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben sich zum Gedenken an die Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen. Die Sitzung wird wieder aufgenommen. – Wir fahren fort, liebe Frau Kollegin. Frau Kollegin Trautner, vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Carolina Trautner CSU

Zugegebenermaßen fällt es schwer, wieder zum normalen Thema zurückzukehren. Ich komme jetzt noch zu einem Thema, das in der öffentlichen Diskussion viel zu wenig Aufmerksamkeit erhält, obwohl die Zahlen alarmierend sind: zur EU-Medizinprodukteverordnung. Laut MedTech Europe wurden allein durch die aktuelle EU-Medizinprodukteverordnung rund 500 Produkte vom Markt genommen, darunter auch Produkte für pädiatrische Anwendungen. Warum ist das so? – Der Grund liegt hier schlicht in der zu geringen Stückzahl, und damit erweist sich das als wirtschaftlich wenig attraktiv für die Unternehmen. Das Marktprinzip kommt hier also zum Tragen, und die Leidtragenden sind die Kinder und Jugendlichen sowie die Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen. Auch hier wollen wir gegensteuern. Das war sicher gut gemeint; aber die EU-Medizinprodukteverordnung muss praxistauglich sein. Die Dokumentationspflichten sind um das Vierfache gestiegen, und aus unserer Sicht brauchen wir vereinfachte, beschleunigte Konformitätsbewertungen, bei Bedarf nationale Sonderbedarfszulassungen. Es muss schneller, unbürokratischer und einheitlicher werden. Es läuft ein Praxischeck unseres Kollegen Walter Nussel, und auch hier wollen wir natürlich, dass die Empfehlungen umgesetzt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit vier Anträgen liegen uns vier Themen vor. Zugrunde liegt ein gemeinsamer Gedanke: Wer Kindergesundheit ernst nimmt, muss handeln, bevor Probleme entstehen: nicht verwalten, sondern gestalten, nicht abwarten, sondern vorausdenken. Ich darf an dieser Stelle auch erwähnen, dass der Gesundheitsausschuss letzte Woche bereits zwei weitere Anträge zum Thema Kindergesundheit auf den Weg gebracht hat, zum einen die grundlegende Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie, insbesondere betreffend die ambulante Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen, und zum anderen die Aufnahme der Vorsorgeuntersuchungen in die Regelfinanzierungen, die die U0, die M1 oder die UPlusE betreffen, die auch in diese Thematik mit hineinspielen. Ich freue mich auch sehr, dass letzte Woche der Landesgesundheitsrat Bayern beschlossen hat, eine zusätzliche fünfte Sitzung im Jahr abzuhalten, die sich nur mit dem Thema Kindergesundheit befassen wird. (Klaus Holetschek (CSU): Sehr gut!) Auch das ist ein wichtiges Signal. (Beifall bei der CSU) Kein Kind in Bayern sollte auf die notwendige Versorgung warten müssen, weil Strukturen fehlen, weil Fachkräfte fehlen oder weil Prävention zu spät kommt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unseren vier Anträgen – für unsere Kinder, für ihre Gesundheit und für eine Gesellschaft, die in ihre Zukunft investiert: klug, konsequent und mit Herz. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Storm vor. Bitte schön.

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Ramona Storm AfD

Frau Trautner, wir stimmen den Anträgen natürlich sehr gerne zu; ein Punkt, der mir aber fehlt, ist die Ernährung, weil – ich habe das im Landesgesundheitsrat Bayern schon einmal angesprochen – wir biologische Systeme sind und uns zum großen Teil von synthetischer Nahrung ernähren. Die hochverarbeiteten Industrielebensmittel sind nicht gesundheitsfördernd. Man könnte das schon auch mit aufzunehmen.

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Carolina Trautner CSU

Vielen Dank. Ich verstehe das als Ergänzung. Ich glaube, das Thema Ernährung ist auch in der Prävention fest verankert, und es ist natürlich ein Thema, das wir ernst nehmen müssen, gerade im Hinblick auf das, was ich auch gesagt habe: Adipositas und Übergewicht. Insofern gehört das natürlich mit dazu.

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kollege Andreas Winhart für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurden hier vier Anträge hochgezogen, die im Ausschuss längst in Gänze behandelt wurden. Sie wurden auch alle angenommen. Von daher wiederholen wir uns jetzt hier wahrscheinlich noch einmal. Ich möchte bei dem einen oder anderen Punkt vielleicht noch etwas hinzufügen, und zwar: Der eine oder andere Abgeordnete hat vielleicht den Hilfeschrei von KiZ mitbekommen, also von "Kind im Zentrum" aus Aschau im Chiemgau. Da gibt es eine Klinik hauptsächlich für Kinderorthopädie, und das Problem bei der ganzen Geschichte ist nicht bei uns in Bayern entstanden, sondern das Problem stammt aus Berlin. Wer sich mit den Leuten dort unterhält, der weiß, dass die Vergütung und vor allem auch die Finanzierung das große Problem dieser Kinderkliniken sind und weniger die Dinge, die wir in Bayern lösen können. Deswegen sagen wir Ja zu diesem Public-Health-Ansatz und dazu, dass man auch hier die Gesundheitsregionen mit aufnimmt, dass man für dieses Thema wirbt, dass wir hier den Fokus deutlich mehr darauf legen. Das können wir alles unterstützen. Sie wollen Versorgungslücken identifizieren. Das haben wir bereits für Sie gemacht; aber wir können da natürlich gerne unterstützen. Im zweiten Antrag geht es um die Nachwuchsgewinnung und Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin, und auch da liegt das Problem in Berlin und nicht bei uns. Wir haben hier die Weiterbildungsfonds usw. Die Frage ist natürlich: Muss Bayern das ausgleichen, was Berlin verbockt? Oder können wir dafür nicht in Berlin vorstellig werden und Berliner Geld dafür nach Bayern holen? Diese Facharztprüfungen usw. auf fünf Jahre befristet auf 180 pro Jahr zu erhöhen, das macht nur Sinn. Genauso macht es aus unserer Sicht zu hundert Prozent Sinn, hier mit der virtuellen Kinderklinik die telemedizinischen Kompetenzen auszubauen. Ein besonderer Teil sind die mädchenspezifische Drogenprävention, die hier gefördert werden soll. Wir haben hier die Erkenntnisse aus dem Projekt in Nürnberg. Von daher versteht es sich, glaube ich, von alleine, dass man weiter untersucht, wenn man hier Daten hat, statt noch einmal von vorne anzufangen. Ganz grundsätzlich sage ich: Ja, es gibt Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen, wie man die Suchtprävention angehen muss. Als Letztes komme ich noch auf die Anpassung der EU-Medizinprodukteverordnung zu sprechen: Ja, man muss alles, was aus Brüssel kommt, erst einmal mit einer gewissen Skepsis betrachten, und hier scheint sie auch wieder einmal angebracht zu sein. Natürlich sind wir auch dafür, diese EU-Medizinprodukteverordnung entsprechend anzupassen, sodass sie für die Praxis tauglicher ist. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Es gibt keine Meldung zu einer Zwischenbemerkung.

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Andreas Winhart AfD

Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Hanna-Krahl, oder? (Andreas Hanna-Krahl (GRÜNE): Nein, ich bin der nächste Redner! – Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER))

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Tobias Reiß

Er ist der nächste Redner.

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Andreas Winhart AfD

Alles klar.

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Tobias Reiß

Herr Kollege Hanna-Krahl, bitte schön. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Andreas Hanna-Krahl GRÜNE

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein krankes Kind kennt keine Zuständigkeiten. Es fragt definitiv nicht nach irgendwelchen Budgets. Es fragt definitiv nicht nach Sektorengrenzen und auch nicht danach, ob sich die gesundheitliche Behandlung wirtschaftlich rechnet. Ein krankes Kind kann sich nicht wehren, sich nicht beschweren und erst recht keine Lobby gründen. Es ist vollständig darauf angewiesen, dass die Erwachsenen im Umfeld des Kindes – das schließt uns alle in diesem Saal ausdrücklich mit ein – dafür Sorge tragen, dass ein Gesundheitssystem, in das es hineingeboren wurde, dann, wenn es darauf ankommt, auch wirklich trägt. Ich habe mehr als oft genug gesehen, was passiert, wenn dieses System funktioniert. Ich habe aber leider Gottes auch gesehen, was passiert, wenn es nicht trägt. Genau deshalb darf Kindergesundheit niemals ein Nischenthema sein. Sie muss der Prüfstein dafür sein, ob eine Gesellschaft ihrer Verantwortung wirklich nachkommt; denn die Weichen für ein ganzes Leben werden allein in der Kindheit gestellt. Dieser Aufgabe widmet sich dieses Antragspaket. Ich nehme es vorweg: Gerade weil es sich dieser Aufgabe widmet, stimmen wir allen vier Anträgen zu: Wir tragen den Public-Health-Ansatz und die regionalen Netzwerke absolut mit. Das Zusammenwirken von Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Schulen, Frühen Hilfen und Hebammen ist der richtige Ansatz. Ich möchte jedoch mit Nachdruck betonen: Der Antrag bleibt in dieser Hinsicht leider ein bisschen zu allgemein. Er sagt nicht, wie diese so notwendigen Netzwerke aufgebaut und dauerhaft finanziert werden sollen und wer sie personell tragen soll. Prävention, die ausschließlich auf dem Papier steht, sorgt noch nicht dafür, dass Kinder gesund bleiben. Wir unterstützen die Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendmedizin. Aber mehr Weiterbildungsstellen allein retten noch lange keine Kinderklinik. Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht zulassen, dass die Versorgung von Kindern allein dem wirtschaftlichen Druck ausgesetzt ist und daran zerbricht. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine Kinderstation schließt, weil sie sich nicht rechnet. Kinder werden sich niemals rechnen. Kinder sind unser aller Auftrag. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir tragen die mädchenspezifische Drogenprävention mit. Das Nürnberger Drogenhilfemodell zeigt, wie wirksam passgenaue Angebote sind. Aber auch ein sehr gutes Modell, das nur ein Modellprojekt bleibt, ist am Ende eine komplett verpasste Chance. Meine Damen und Herren, was wirkt und funktioniert, muss auch in die Fläche gebracht werden. Es muss verlässlich für jedes Mädchen in jedem Winkel dieses Freistaats finanziert werden. Wir stimmen auch dem vierten Antrag bezüglich der Medizinprodukte zu. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Wenn eine europäische Verordnung dazu führt, dass lebensnotwendige Nischenprodukte vom Markt verschwinden, dann reden wir nicht über Bürokratieabbau, sondern über Versorgungslücken, die direkt am Kinderbett entstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind alles sinnvolle Maßnahmen. Aber eines möchte ich zum Schluss noch betonen: Die großen Herausforderungen werden wir damit nicht lösen. Es braucht eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin, einen ernsthaften Blick auf die psychische Gesundheit junger Menschen und eine Politik, die die Kinder in den Mittelpunkt und nicht an den Rand stellt. Dazu muss ich leider deutlich werden: Wer hier im Bayerischen Landtag von besserer Kindergesundheit spricht, darf auch in Berlin nicht das Gegenteil tun. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat jedoch die Bundesregierung – und damit auch die CSU und die die SPD, die dieses mitgetragen haben – vor zwei Wochen die Versorgung zusätzlich unter Druck gesetzt. Hier das eine zu fordern und woanders genau das Gegenteil zu beschließen, hilft den Kindern nicht weiter. Das muss ein Ende haben. (Beifall bei den GRÜNEN) Jedes Kind hat das Recht auf eine bestmögliche Versorgung, unabhängig vom Wohnort, dem Geldbeutel der Eltern und von der Frage, ob es sich rechnet. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Ruth Waldmann das Wort. Bitte.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch mir liegt die Kindergesundheit ganz besonders am Herzen. Es ist gut, wenn wir uns im Gesundheitsausschuss immer wieder mit diesem Thema befassen. Es kann zudem überhaupt nicht schaden, dies auch hier im Plenum auf größerer Bühne zu tun und alle Kolleginnen und Kollegen einzubeziehen. Die Regierungsfraktionen wollen gerne festgestellt wissen, dass die Gesundheitsversorgung der Kinder in Bayern gewährleistet und optimal ist. In Wirklichkeit müssen sie jedoch auch Schwierigkeiten und Defizite zur Kenntnis nehmen. In der Vergangenheit hatten wir an dieser Stelle schon mehrere Auseinandersetzungen. Heute sind wir auf einem viel besseren Weg. Sie unterbreiten heute Verbesserungsvorschläge. Das ist der richtige Weg, weshalb wir Ihre Vorschläge sehr gerne mittragen. Ein paar Anmerkungen, über die wir bereits im Gesundheitsausschuss beraten haben, gehören natürlich dazu: Klar ist, Kindergesundheit, Nachwuchsgewinnung bei Ärztinnen und Ärzten, geschlechtersensible Drogenprävention und Bürokratieabbau sind Konsensthemen. Aber wenn man den Weiterbildungsfonds genauer betrachtet, fällt auf: Es bleibt unklar, wie groß dieser Fonds am Ende sein soll und woher das Geld kommt, wenn keine neuen Mittel bereitgestellt werden. Aber die Idee bleibt natürlich richtig. Bei den "Gesundheitsregionen plus" müssen wir prüfen, wie es um die Kapazitäten vor Ort bestellt ist und wie viele dieser 76 Geschäftsstellen auch wirklich Luft für zusätzliche Arbeitsschwerpunkte haben. Bezüglich der mädchenspezifischen Drogenprävention haben wir sehr viel Sympathie für das von Ihnen genannte Projekt Lilith e. V. in Nürnberg. Man kann jedoch fragen, warum die wissenschaftliche Evaluation erst jetzt erfolgen soll, wenn das Projekt doch schon seit 2023 läuft. Dem Vernehmen nach läuft das Projekt gut. Vielleicht ist es eine gute Grundlage für eine flächendeckenden Implementierung. Dann müssen wir uns diesen Sachverhalt allerdings noch einmal unter dem Vorbehalt der vorhandenen Stellen und Mittel genauer ansehen. Die Stoßrichtung ist jedoch richtig. Wenn die Finanzierung jetzt schon zu 70 % aus Landesmitteln erfolgt, geht es vor allem um eine Fortführung und Verstetigung des Bestehenden. Wenn wir im ganzen Land weiterkommen wollen, müssen wir sicher noch eine Schippe drauflegen. Wir sind auf jeden Fall dafür. Das müssen wir uns genauer ansehen. Auch bei den Medizinprodukten geht Ihr Vorschlag in die richtige Richtung. Wir unterstützen das ausdrücklich und sind gerne bereit, uns auch weiterhin auf allen Ebenen für die Unterstützung der Kommunen sowie der Ärztinnen und Ärzten in Bayern konkret einzusetzen. Die Kindergesundheit ist es uns allemal wert. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich Frau Kollegin Susann Enders das Wort. Bitte.

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Susann Enders FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz ehrlich: Wenn ich mir die Reden zu diesem Antragspaket so anhöre, stelle ich fest, es heißt von fast allen Seiten: Es ist richtig, wichtig und gut, aber wir enthalten uns trotzdem, weil es eigentlich zu wenig ist. – Wie kann man etwas Gutes nur so schlechtreden? (Ruth Waldmann (SPD): Stimmt doch gar nicht! – Anna Rasehorn (SPD): Das macht ihr doch auch bei unseren Anträgen!) Im Endeffekt wollen Sie dann vielleicht doch zustimmen, weil es eben gar nicht so schlecht ist. Das vier Anträge umfassende Antragspaket "Kindergesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe" der CSU und der FREIEN WÄHLER ist richtig gut und verfolgt vier verschiedene Zielrichtungen. Noch einmal: Das ist ein richtig gutes Antragspaket. Ich lasse mir das auch nicht schlechtreden. Im Antrag – – (Anna Rasehorn (SPD): Wir stimmen doch zu!) – Ja, aber Sie nörgeln und nörgeln. Und dann sagen Sie: Wir stimmen aber zu. Aber okay. – Ich komme jetzt wieder auf die Anträge zu sprechen. Im Antrag I geht es darum, den Public-Health-Ansatz stärken. Die Staatsregierung wird mit diesem Antrag aufgefordert, das Themenfeld der Kindergesundheit und den Aufbau regionaler Kindergesundheitsnetzwerke im Rahmen der Gesundheitsregionen plus weiter voranzutreiben. Diese Netzwerke sollen Akteure aus Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Bildung, Frühen Hilfen, Sport, Prävention und Kommunalpolitik vernetzen; bestehende Angebote der Kinder- und Familiengesundheit bündeln und koordinieren sowie die Hebammen mit ihrer Expertise und Berufskompetenz zu Frauen-, Kinder-, und Familiengesundheit fördern, stärken und mit einbeziehen; präventive Maßnahmen regional anpassen und sichtbar machen; Versorgungslücken identifizieren und Handlungsempfehlungen für regionale Gesundheitskonferenzen ableiten. – Das ist etwas Gutes. Das war der Antrag Nummer I auf Drucksache 19/9960. Zum Antrag II auf Drucksache 19/9961 mit dem Titel "Nachwuchsgewinnung und Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin stärken". In diesem Antrag fordern wir, dass im Rahmen des Masterplans Prävention in Bayern und in enger Abstimmung mit der Bayerischen Landesärztekammer, der Bayerischen Krankenhausgesellschaft sowie den pädiatrischen Fachverbänden ein gezieltes Programm zur Nachwuchsgewinnung und Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin aufgelegt werden soll. Das Programm soll dabei besonders darauf eingehen, einen Weiterbildungsfonds einzurichten, um stationäre Weiterbildungsstellen im Bereich Pädiatrie zu fördern; die Zahl der Facharztprüfungen in der Kinder- und Jugendmedizin von derzeit rund 130 auf 180 pro Jahr zu erhöhen und digitale und telemedizinische Kompetenzen in Kooperation mit der virtuellen Kinderklinik Bayern zu fördern, um Nachwuchsärztinnen und -ärzten frühzeitig auf innovative Versorgungsformen vorzubereiten. – Auch das ist etwas richtig Gutes. Zum Antrag III auf Drucksache 19/9962 mit dem Titel "Mädchenspezifische Drogenprävention". In diesem Antrag geht es um die weitere Unterstützung der mädchenspezifischen Drogenprävention und die Weiterentwicklung der bayerischen Suchtpräventionsstrategie mit der wissenschaftlichen Auswertung der Erkenntnisse aus der Pilotstudie, die die Kollegin eben vor mir genannt hat. Und sorry, wenn ich sage: Eine wissenschaftliche Auswertung kann erst dann stattfinden, wenn ein Projekt ein paar Tage läuft – das aber nur als Anmerkung. Außerdem geht es in dem Antrag um die Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe von Mädchen und jungen Frauen in der Suchtprävention, in den Förderrichtlinien des Bayerischen Gesundheitsministeriums; und zu guter Letzt geht es um die flächendeckende Implementierung geschlechtersensibler Präventionsangebote. – Das war Antrag Nummer III. Auch er bietet richtig Gutes. Zum Antrag IV auf Drucksache 19/9963 mit dem Titel "Kindgerechte Anpassung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) – Versorgung mit Nischen- und Kinderprodukten sicherstellen". Die Ausführungen dazu haben Sie gehört. Sie haben sogar zugestimmt. Deshalb hoffe ich auch, dass Sie diesem gesamten Antragspaket zustimmen. (Anna Rasehorn (SPD): Das machen wir doch!) Warum habe ich jetzt hier einfach die Punkte noch einmal aus den Anträgen vorgelesen? – Weil ich manchmal der Meinung bin, Sie sind so darauf fokussiert schlechtzureden, was hier in diesem gemeinsamen Antragspaket von CSU und FREIEN WÄHLERN auf den Weg gebracht wird. (Zuruf der Abgeordneten Ruth Waldmann (SPD)) An dieser Stelle noch meinen Dank an die CSU-Kollegen für die vielen guten Ideen hier drin und für das Auf-den-Weg-Bringen dieses Antragspakets; (Heiterkeit bei der CSU) denn es gibt kaum eine wichtigere Investition als die Investition in die Gesundheit unserer Kinder. Gesunde Kinder sind auch kein Zufall. – Ja, das war ein Dankeschön. (Zuruf von der CSU) – Seid ihr überrascht? Nein, dafür habt ihr einen Dank verdient. Wir haben das gemeinsam durchgebracht. Anlässlich dessen darf man doch mal Danke sagen. Sorry, ich verkneife es mir beim nächsten Mal. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Nein, gesunde Kinder sind kein Zufall. Sie sind das Ergebnis guter Politik. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Gute Politik kriegen wir hier im Landtag nur gemeinsam hin. Auch wenn wir als FREIE WÄHLER nicht immer mit allen Wegen und Mitteln des Koalitionspartners einverstanden sind, in diesem Fall kann man nur sagen: Das ist eine gute Geschichte. Und deshalb: Gesunde Kinder sind das Ergebnis guter Politik, starker Familien und einer Gesellschaft, die Verantwortung übernimmt. Und hier übernehmen wir gemeinsam Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von der Kollegin Ruth Waldmann von der SPD-Fraktion.

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Ruth Waldmann SPD

Also, Frau Kollegin, jetzt muss ich Sie bitten, gegebenenfalls vom vorgeschriebenen Text abzuweichen; denn Sie haben mir überhaupt nicht zugehört. Ich habe dieses Antragspaket und diese Initiativen ausdrücklich gelobt. Wir stimmen den vier Anträgen zu. Das wissen Sie auch, weil wir sie im Ausschuss bereits beraten haben und im Ausschuss auch bereits über sie abgestimmt haben. Also ist unser Abstimmungsverhalten, nämlich Zustimmung, Ihnen auch nicht neu. Ich kann überhaupt nicht verstehen, was Sie uns hier jetzt gerade vorgehalten haben.

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Susann Enders FREIE WÄHLER

Sie müssen das auch nicht verstehen; ich kann nur sagen: Lesen Sie Ihren Redebeitrag im Sitzungsprotokoll nach. (Anna Rasehorn (SPD): Wir haben doch dreimal gesagt, dass wir zustimmen!) Dort sehen Sie immer wieder die Formulierungen: "Ja, es ist gut, aber", immer wieder: "Ja, es ist eine gute Idee; aber die genaue Ausrichtung ist noch gar nicht festgelegt", usw. (Zurufe der Abgeordneten Ruth Waldmann (SPD) und Paul Knoblach (GRÜNE)) Aber trotzdem vielen Dank, dass Sie den vier Anträgen zustimmen wollen. Es handelt sich dabei um vier richtig gute Anträge. Danke schön. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 19/9961. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt die Zustimmung zum Antrag mit der Maßgabe, dass folgende Änderungen durchgeführt werden: Erstens. Im ersten Spiegelstrich wird nach der Angabe "um" die Angabe "ambulante und" eingefügt. Zweitens. Es wird folgender vierter Spiegelstrich angefügt: "– Einsatz auf Bundesebene dafür, dass die Pädiatrie in der Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V mit der Allgemeinmedizin gleichgestellt wird" Wer dem Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER mit den genannten Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die restlichen Anträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt wird hier das jeweilige Votum im federführenden Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im federführenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt: Diesen drei Anträgen ist zugestimmt worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephan Oetzinger (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Evaluation der Gründungsfreisemester (Drs. 19/9994) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist Herr Kollege Dr. Stephan Oetzinger für die CSU-Fraktion.

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Stephan Oetzinger CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Der Freistaat Bayern ist Gründerland Nummer eins in Deutschland. Das ist kein Wunschdenken der Regierungsfraktionen, sondern das ist klar mit Zahlen belegbar. Von 3.568 Gründungen und Start-ups deutschlandweit, die 2025 das Licht der Welt erblickt haben, sind allein 785 in Bayern gegründet worden. Das entspricht 22 %. Mit diesem Wert liegen wir deutlich vor Nordrhein-Westfalen und vor Berlin. Genau diese Gründerdynamik ist auch dann sichtbar, wenn man sich anschaut, in welcher Relation sich die Zahlen weiterentwickelt haben. Bei Neugründungen haben wir bundesweit im vergangenen Jahr einen Zuwachs von 29 %. In Bayern können wir auf einen Zuwachs von 46 % zurückblicken. Das ist eine wirklich starke Zahl für den Freistaat Bayern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, all das ist kein Zufall. Es ist vor allem dem Gründergeist, dem Mut von jungen Menschen mit Ideen geschuldet, die auch bereit sind, ein Risiko einzugehen. Deswegen möchte ich an allererster Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Gründerinnen und Gründer im Freistaat richten, die zu diesen Zahlen beigetragen haben. Ein Großes Lob geht an all diese Menschen, die bereit sind, neue Chancen zu nutzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu gehört aber auch, dass man die richtigen Rahmenbedingungen dafür setzt, dass Unternehmertum und Innovation in einem Land auf fruchtbaren Boden fallen. Deswegen bedanke ich mich auch bei der bayerischen Staatsregierung, die mit unserem Ministerpräsidenten Markus Söder die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen hat, die bundesweit ihresgleichen suchen. Ich erinnere hier an die Start-up-Initiative, an Bayern Kapital für Wachstums- und Scale-up-Fonds mit einer halben Milliarde Euro Volumen, an den ScaleUp-Dachfonds Bayern der LfA und an Bayern-Kapital-Innovationsfonds III. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies alles schafft ein ideales Ökosystem für Gründerinnen und Gründer. Das führt auch dazu, dass die bayerischen Start-ups im vergangenen Jahr 3,3 Milliarden Euro und damit über eine halbe Milliarde Euro mehr als Berlin an Risikokapital sammeln konnten. Das sind wirklich beeindruckende Zahlen, die man hier sieht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU) Ich möchte an dieser Stelle auch Danke sagen. Ich sage Danke an ganz viele Stellen, die dieses Thema vorantreiben: Ich sage Danke an das Bavarian Startup Council unter der Leitung von Staatsminister Florian Herrmann und unter der Mitarbeit der Kollegen Daniel Artmann, Max Böltl, Stefan Ebner und Felix Locke. Und ich möchte an dieser Stelle auch eines betonen: Es geht nicht nur darum, dass beim Thema Gründungen und Start-ups Geld Tore schießt, sondern es geht auch darum, dass man Ideen entsprechend fördert und Innovationen hat, die am Ende des Tages in Produkte umgesetzt und in neuen Firmen aufgehen werden. Genau hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, spielen Ideenreichtum und Gründergeist an unseren bayerischen Hochschulen und Universitäten eine ganz zentrale Rolle. Genau hier haben wir, lieber Kollege Dr. Bausback, vor rund drei Jahren mit dem Hochschulinnovationsgesetz die notwendigen Weichenstellungen vorgenommen: Wir haben festgeschrieben, dass es die Aufgabe der Hochschulen ist, Technologietransfer und Gründungen zu begleiten. Mit dem Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, mit der Stärkung der Ausgründungen und mit Technologietransferzentren, die wir im ganzen Freistaat angesiedelt haben, um den engen Austausch zwischen der Wirtschaft und den Hochschulen stärker zu bespielen und mit der deutlichen Ausrichtung, dass Transfer und Gründungen ganz zentrale Bausteine unseres Hochschulwesens sind, haben wir Gründungen substanziell erleichtert. An unseren Hochschulen in Bayern ist Entrepreneurship schon lange kein Randthema mehr. An 24 aller 33 staatlichen Hochschulen und Universitäten gibt es mittlerweile Studiengänge, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Insbesondere an der Technischen Universität München, der FAU, der Universität Passau sowie an den Hochschulen in Ansbach, Ingolstadt und München besteht ein besonderer Fokus. Ein echter Meilenstein in diesem Zusammenhang war die Schaffung des Elements der Gründungsfreisemester. Dabei handelt es sich um ein Element, liebe Kolleginnen und Kollegen, das es Hochschulprofessorinnen und -professoren ermöglicht, sich bis zu zwei Semester von der Lehrtätigkeit befreien zu lassen, um Zeit dafür zu haben, Unternehmen zu gründen und diese auf den ersten Metern nach der Gründung zu begleiten. Dabei handelt es sich um ein Instrument, das in der deutschen Wissenschaftslandschaft einmalig ist. Ich glaube, das muss man an dieser Stelle auch ganz deutlich betonen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU) Wir beweisen damit, dass Gründen kein Rand-, sondern ein Kernthema für unsere Hochschulen und für unsere Hochschulpolitik ist. Wenn man sich seit dem Inkrafttreten des neuen Hochschulinnovationsgesetzes die ersten Zahlen, die jetzt vorliegen, ansieht, dann sind sie wirklich beeindruckend: 44 Gründungsfreisemester wurden genehmigt. 23 Professoren haben bislang diese Chance genutzt, dieses Instrument anzuwenden. 11 Unternehmen sind bisher über die Gründungsfreisemester entstanden, weitere sind im Aufbau, und an gut der Hälfte aller bayerischen staatlichen Hochschulen und Universitäten gibt es entsprechende Satzungsregelungen dafür, diese Gründungsfreisemester mitzugestalten. Man merkt, dass dieses Element kein Rohrkrepierer war, sondern dass es ein Erfolgsmodell ist, das zunehmend an Fahrt gewinnt. An allen 33 staatlichen Hochschulen und Universitäten im Freistaat Bayern gibt es eine umfassende Gründerberatung, die bei allen relevanten Fragen begleitet: von Schutzrechten über Patente, über Ausgründungsstrategien bis hin zu Förderanträgen und vielem mehr. Dadurch bekommen wir eine enge Verzahnung von Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Dies führt zu einer schnellen praktischen Umsetzung von Ideen aus den Universitäten heraus. Die Gründungsfreisemester sind dafür ein wichtiger und zentraler Baustein. Diese wollen wir jetzt evaluieren und gerne auch weiterentwickeln. Dafür gibt es spannende Ansätze an Bayerns Hochschulen, beispielsweise an der TH Rosenheim, die dieses Element auch auf Studentinnen und Studenten ausweitet und ihnen die Möglichkeit gibt, ein Gründungsfreisemester anstelle eines Praxissemesters im Curriculum einfließen zu lassen. Eines gilt es zu betonen: Die Start-ups von heute sind die Arbeitgeber und Mittelständler von morgen. Sie sind damit die Zukunft unseres Mittelstands, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, dass es deshalb auch wichtig ist, dass wir uns diesem Thema widmen und dieses Thema im Plenum diskutieren. Mit dem Hochschulinnovationsgesetz haben wir ein ideales Ökosystem geschaffen. Bayern hat eine Spitzenreiterrolle in der Start-up-Szene in Deutschland einnehmen können und hat sich an die Spitze gesetzt. Diesen Spitzenplatz wollen wir weiterhin ausbauen, insbesondere im Rahmen der Weiterentwicklung des Hochschulinnovationsgesetzes, wofür wir im Herbst die Novelle erarbeiten und es dabei weiterentwickeln wollen. Ich freue mich auf die Debatte um die Novelle. Ich bin sicher, dass wir damit einen Beitrag dazu leisten, dass Gründung und Innovation an bayerischen Hochschulen weiterhin ein Baustein dafür sind, dass Bayern nicht nur bei Start-ups und Innovationen, sondern in der Wissenschaftslandschaft insgesamt spitze bleibt. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Herr Kollege Benjamin Nolte von der AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Benjamin Nolte AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! In letzter Zeit wird uns immer gerne vorgeworfen, wir würden unnötig Anträge in das Plenum hochziehen. Dann frage ich mich allerdings, was das hier werden soll. Ein Antrag, der vor vier Monaten im Ausschuss behandelt und einstimmig angenommen wurde, soll jetzt im Plenum noch einmal behandelt werden. Die Debatte im Ausschuss war auch nicht sonderlich spannend. Der Berichterstatter hat seinen Antrag vorgestellt. Der Mitberichterstatter hat ihm zugestimmt. Mehr gab es dazu nicht zu sagen. Sie werfen uns ja gerne vor, dass wir mit dem Hochziehen unserer Anträge Effekthascherei betreiben würden, um Material für soziale Medien zu produzieren. Diesen Vorwurf möchte ich Ihnen hier ausdrücklich nicht machen. Das funktioniert nämlich nur bei Themen, die für die Menschen draußen auch spannend sind. Das gibt dieser Antrag nun wirklich nicht her. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei der CSU) Ihre Wähler sind ja bekanntlich nicht besonders anspruchsvoll, sonst würden sie Sie ja nicht wählen. Kurz und gut, der vorliegende Berichtsantrag ist nicht sonderlich spannend. Das gilt jedoch ausdrücklich nur für den Antrag. Wir sehen dem Bericht der Staatsregierung durchaus mit großer Spannung und Vorfreude entgegen, weswegen wir dem Antrag auch heute wieder zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Verena Osgyan von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Verena Osgyan GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Antrag auf Evaluation der Gründungsfreisemester im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst einstimmig angenommen wurde, habe ich mich natürlich auch kurz gefragt, warum wir ihn im Plenum noch einmal diskutieren sollten. Man muss natürlich anmerken, dass die Befassung mit dem Antrag als Hochzieher im Plenum dafür gesorgt hat, dass sich die Beschlussfassung deutlich verzögert. Wäre das Hochziehen vermieden worden, hätten wir vielleicht schon längst den Bericht und könnten das Thema noch einmal auf einer wesentlich fundierteren Grundlage diskutieren. Vielleicht hilft jetzt dieser Impuls auch noch einmal, dass wir noch bessere und deutlich umfangreichere Antworten von der Staatsregierung bekommen, als Herr Kollege Dr. Oetzinger diese in seiner Rede gerade schon vorweggenommen hat. Nichtsdestoweniger interessiert es mich natürlich sehr, was wir berichtet bekommen. Im Plenum besteht nun eine gute Gelegenheit, das Thema Ausgründungen noch einmal in den Blick zu nehmen. Dafür ist jede Gelegenheit recht, da das Thema wirklich wichtig ist. Uns eint natürlich auch, dass wir Bayern zum Gründungsland Nummer eins machen wollen. Die Entwicklungen – das ist auch schon vorgestellt worden – waren in den letzten Jahren gar nicht so schlecht. München hat Berlin als Hotspot für Gründungen bundesweit abgelöst. Und wir merken auch, es tut sich ganz viel. Dafür sollten wir alle Instrumente, die es gibt, wirklich noch einmal in den Blick nehmen, evaluieren und sehen, was wir zusätzlich noch unternehmen können. Kurz bevor der Bericht zum ersten Mal im Ausschuss behandelt wurde, kam ja der Start-up- und Scale-up-Monitor heraus. Da wurde natürlich deutlich: Es gibt schon noch einige Punkte, wo man nachbessern kann und auch entsprechende Förderung brauchen könnte. Da nenne ich zum Beispiel die Tatsachen, dass nicht in allen Regionen Bayerns gleichermaßen das Thema Gründungen schon so präsent ist und auch die Anzahl weiblicher Gründungen noch auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau stagniert. Das ist auch klar: Ein Dreh- und Angelpunkt, um Gründungen gezielt zu fördern, sind natürlich unsere Hochschulen und Universitäten. Die Möglichkeit für Professorinnen und Professoren, Gründungsfreisemester zu nehmen, die vor etwas über drei Jahren eingeführt wurde, ist natürlich schon ein ziemlich machtvolles Anreizinstrument; das muss man so sagen. Der Freistaat ermöglicht bei weiterlaufenden Bezügen, bis zu zwei Semester zugunsten entsprechender Gründungsvorhaben von Lehr- und Forschungsverpflichtungen freigestellt zu werden. Das ist natürlich ein tolles Privileg. Da interessiert uns natürlich auch, welche Effekte es letztlich gezeitigt hat. Sicherlich ist dieses Instrument sehr wichtig, um Ausgründungen und den Transfer von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern; deswegen möchte ich es auch gar nicht anzweifeln. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn das Ministerium in den letzten drei Jahren vielleicht einmal proaktiv berichtet hätte. Aber nichtsdestotrotz zeigt das ja auch, welch wichtige Rolle wir als Landtag haben, um entsprechende Erkenntnisse auch zu befördern und eben eine vernünftige Datenbasis herzustellen. Mir ist aber wichtig, dass wir es dabei nicht bewenden lassen. Der Antrag beschäftigt sich mit den Gründungsfreisemestern, die für professorales Personal verbrieft und im Gesetz festgeschrieben sind. Man muss gleichzeitig auch sagen: Für den wissenschaftlichen Mittelbau und für Studierende existiert ein entsprechendes Instrument nicht, zumindest nicht festgeschrieben. Wir haben vor Kurzem eine Anfrage zurückbekommen, die meine Kollegin Stefanie Schuhknecht und ich gestellt haben. In der Antwort kam relativ klar zum Ausdruck, dass viele, aber längst nicht alle Hochschulen das Gründungsfreisemester zwar freiwillig einräumen und dass die Bedingungen da einfach noch sehr unterschiedlich sind. Gleichzeitig scheinen die entsprechenden Freisemester unter Umständen ein erhebliches Hindernis für den BAföG-Bezug zu sein. Das ist natürlich nicht so gut, wenn wir sagen, wir wollen auch studentische Gründungen entsprechend fördern. Deswegen halte ich es für wichtig, dass wir dieses Thema wirklich noch einmal in Augenschein nehmen. Vielleicht ist das ja ein kleiner Impuls, dass wir es an der einen oder anderen Stelle auch noch in die Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes aufnehmen könnten. Momentan steht es noch nicht drin, aber das heißt ja nicht, dass man da nicht vielleicht noch nachbessern kann. Es wird höchste Zeit, dass wir studentische Gründungen besser fördern. Wenn die heutige Debatte dafür ein kleiner Ausgangspunkt wäre, dann hätte sie sich ja schon rentiert. Natürlich würde uns auch interessieren, was der Bund gerade unternimmt. Dem Vernehmen nach war ja heute im Kabinett des Bundes ein großes Thema Start-up- und Scale-up-Förderung. Vielleicht können wir ja auch da noch ein paar Erkenntnisse gewinnen. Wir freuen uns auf jeden Fall auf den Bericht und hoffen, dass er nun zeitnah kommt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Tobias Reiß

Für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Katja Weitzel, bitte.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleg:innen! Ja, auch ich muss einmal meine Irritation zum Ausdruck bringen. Der vorliegende Berichtsantrag – es wurde schon gesagt – wurde im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst einstimmig angenommen. Ich habe es nicht so empfunden, dass das eine Nicht-Diskussion war, sondern wir waren uns alle einig, dass wir den Berichtsantrag wichtig und richtig fanden. Insofern lief die Abstimmung auch relativ reibungslos. Dennoch hält es die Regierungsfraktion jetzt offenbar für notwendig, ihn noch einmal ins Plenum hochzuziehen. Jetzt könnte man den Eindruck gewinnen, es bestünde noch Diskussionsbedarf. Aber die Ausgangslage ist eindeutig, und das hat sich auch im Ausschuss schon gezeigt: Hochschulausgründungen sind ein zentraler Motor für Innovation, für wirtschaftliche Dynamik und für die Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse in praktische Anwendungen. Eine Fraunhofer-Studie aus dem Jahr 2023 hat gezeigt: Allein die 20 gründungsstärksten deutschen Universitäten waren zwischen 2014 und 2022 Ursprung von knapp 4.800 Start-ups. An der Spitze – darüber freuen wir uns auch alle – steht die Technische Universität München mit 810 Gründungen. Auch die Ludwig-Maximilians-Universität ist auf einem der vorderen Plätze, was die Zahlen betrifft. Bayern steht bei Hochschulausgründungen also gut da. Das darf man auch ausdrücklich anerkennen – und das tun auch wir als SPD. Die zentrale Frage lautet aber doch nicht, ob Bayern bereits Erfolge vorweisen kann. Die zentrale Frage muss doch lauten, wie wir diese Erfolge verstetigen, verbreitern und auf weitere Hochschulen und Fachrichtungen übertragen können. Als Sozialdemokratin muss ich den Blick zudem über die klassischen MINT-Fächer hinaus richten. Die Debatte über Ausgründungen ist noch immer stark auf Technologie, Naturwissenschaften und Ingenieurwesen konzentriert, was hinsichtlich der Verwertbarkeit dieser Forschungsergebnisse für Industrie- und Dienstleistungen auch verständlich ist. Auch in den Geistes- und Sozialwissenschaften steckt aber erhebliches Innovationspotenzial. Wenn Geistes- und Sozialwissenschaften im Transfer weniger sichtbar sind, dann liegt das nicht zwangsläufig daran, dass es an Ideen fehlt. Es fehlt häufig an geeigneten Transfer-Formaten, an Beratung und an einem Verständnis dafür, dass Innovation eben nicht nur aus technischen Geräten oder Patenten besteht. Auch sollten wir unter demokratischen Parteien zumindest eine Debatte darüber anstoßen, inwiefern sich solche Ausgründungen im Zeitalter von Social Media und KI für die politische Bildung nutzbar machen lassen. Gerade in der politischen und historischen Bildung, in der Radikalisierungsprävention sowie bei digitalen Bildungsangeboten besteht erheblicher Bedarf an innovativen Formaten, zu deren Entwicklung wir auch die Menschen an den Fakultäten ermutigen sollten. Wir können nicht davon ausgehen, dass die Anbieterinnen und Anbieter hinter solchen Bildungsangeboten allein von Luft, von Liebe und von Idealen leben können. Solche Angebote müssen sich langfristig auch ökonomisch rechnen können, etwa im Rahmen einer Ausgründung. Abschließend kann ich für die SPD-Landtagsfraktion festhalten: Wir wollen Wissenschaft und Wirtschaft enger miteinander verzahnen. Deutschlands wichtigste ökonomische Ressource war und ist sein Wissen. Das ist zugleich auch unsere Mahnung an die Staatsregierung, neben all den Erfolgen ihrer Leuchtturmprojekte die Substanz nicht aus den Augen zu verlieren. Erfolgreiche Ausgründungen entstehen eben nicht aus dem Nichts. Sie entstehen am Ende jahrelanger Forschung, guter Lehre und qualifizierter wissenschaftlicher Arbeit. Wer mehr Ausgründungen will, muss deshalb auch über eine bessere Grundfinanzierung unserer Hochschulen sprechen, über funktionierende Hörsäle, moderne Ausstattung und verlässliche Beschäftigungsperspektiven für den wissenschaftlichen Mittelbau. Innovation beginnt eben nicht erst mit dem Businessplan. Sie beginnt mit einer gut ausgestatteten wissenschaftlichen Infrastruktur und mit guter Lehre. Dennoch ist es richtig, zu evaluieren und herauszufinden, ob das mit dem Hochschulinnovationsgesetz eingeführte Gründungsfreisemester richtig war, wie es funktioniert hat und welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen. Deshalb werden wir auch heute – wie schon im Ausschuss – diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Als nächster Redner: Herr Prof. Dr. Michael Piazolo für die FREIEN WÄHLER.

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Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man mit den Menschen im Land, aber auch mit Besuchergruppen ins Gespräch kommt, dann ist einer der Punkte, die sie am Plenum und an Plenardebatten am meisten stören, der ewige Streit zwischen den Abgeordneten. Man merkt aber, dass in der einen oder anderen DNA scheinbar auch drin ist: Es herrschen große Irritationen, wenn wir hier einmal etwas besprechen, wo wir einer Meinung sind. Ich halte es für sinnvoll, auch Dinge und Themen anzusprechen, bei denen wir zu einem gemeinsamen Nenner kommen und Dinge gemeinsam voranbringen. Ich glaube auch, in Zeiten leider immer stärker werdender radikaler Kräfte ist es sehr nützlich, den Menschen zu zeigen, dass die, die Vernunft haben und in der Mitte stehen, auch gemeinsame Werte und gemeinsame Auffassungen teilen – und diese auch im Plenum vertreten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Genau deshalb ist dieser Antrag, obwohl es eben im Ausschuss Einigkeit gab, richtig. Ich sage ganz offen: In der Zeit, in der ich jetzt den Kolleginnen und Kollegen zugehört habe, habe ich einiges lernen können; es sind wieder neue Aspekte aufgeworfen worden. Es ist nicht schlecht, wenn wir hier als Wissenschaftspolitikerinnen und Wissenschaftspolitiker deutlich machen können, dass das, was wir angestoßen haben – nämlich ein Gründungsfreisemester und manches mehr –, zum Erfolg führt und dass wir hier, was die Start-up-Szene anbetrifft, an der Spitze stehen; Bayern, aber auch München sind genannt worden. Wir freuen uns darüber, wollen uns darauf aber eben auch nicht ausruhen. Genau deshalb ist der Antrag vom Kollegen Dr. Oetzinger und von den FREIEN WÄHLERN als Gesamtfraktion gestellt worden, weil wir auf der einen Seite sehen, dass da viel Gutes passiert ist, wir auf der anderen Seite aber auch noch die eine oder andere Frage haben und das eine oder andere noch vertiefen wollen. Deshalb freue ich mich auch, dass dieser Antrag, dem Ausschuss zu berichten – so scheint es heute zu sein –, im Plenum angenommen wird. Die eine oder andere Kollegin hat gerade gesagt, der Bericht wäre vielleicht schneller gekommen. Der Herr Staatsminister hat sich auch zu Wort gemeldet. Das eine oder andere können wir schon vorwegnehmen. Das Thema hier im Plenum und dann noch einmal im Ausschuss zu behandeln, ergibt Synergieeffekte. Sie wissen ja, ich als ehemaliger Kunstminister komme aus dem Bereich Pädagogik. In der Pädagogik heißt es auch immer, dass die Wiederholung einen Effekt hat: Man kann sich die Dinge besser merken; sie bleiben besser hängen, wenn sie von verschiedenen Seiten kommen. Insofern freue ich mich darüber, dass der Ansatz eines Gründungsfreisemesters unter anderem dazu geführt hat, dass in Bayern viel passiert, dass viel gegründet wird. Ich sage ganz offen, dass ich auch ganz gerne einmal ein Gründungsfreisemester gehabt hätte; das gab es zu der Zeit noch nicht. Ich bedauere das jetzt aber nicht, weil ich hier einen wunderbaren Arbeitsplatz habe und gut wirken kann, ohne ein parlamentarisches Freisemester zu benötigen. Zum einen können wir festhalten, dass das Gründungsfreisemester viel Positives bewirkt. Zum anderen sind auch Dinge angesprochen worden: Wo können wir noch etwas besser machen? Was sind die Erfahrungen aus den ersten drei Jahren? Was ist positiv gelaufen? Wo kann man noch Dinge auf den Weg bringen und unterstützen? Deshalb ist der Antrag gut. Das, was bisher in der Hochschulpolitik bezüglich der Gründungsfreisemester geschehen ist, ist positiv. Wenn wir mit dem Berichtsantrag und dem entsprechenden Bericht des Ministeriums noch zusätzlich etwas auf den Weg bringen können, ist das umso besser. – Danke schön. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Blume um das Wort gebeten. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen ja alle, dass der Staatsregierung das Thema Entbürokratisierung ein sehr wichtiges Anliegen ist. Sehen Sie es einfach als besonderen Service mit Geschwindigkeit, dass ich den Bericht, der dem Ausschuss geschuldet ist und schriftlich gegeben wird, heute anlässlich dieser Plenardebatte schon mündlich gebe. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dem Kollegen Dr. Stephan Oetzinger sehr dankbar dafür, dass wir dieses Thema heute im Plenum behandeln können. Ja, das ist nur ein Berichtsantrag, aber das dahinter stehende Thema ist sehr bedeutsam. Mein Gefühl gerade auch hinsichtlich der öffentlichen Debatte bei uns im Land ist: Es wäre gut, wenn wir mehr Zeit der Debatte über die echten Zukunftsthemen zuwenden würden als so manchem Aufregerthema, das tatsächlich aber nicht die Zukunft unseres Landes betrifft. Deswegen ein herzliches Dankeschön, lieber Stephan Oetzinger, für diese Initiative hier im Bayerischen Landtag. (Beifall bei der CSU) Dass Start-ups, dass Gründungen für unser Land von zentraler Bedeutung sind, ist ganz offenkundig. Das ist definitiv kein Nischenthema mehr. Vor zwei Wochen lautete die letzte große Nachricht: Proxima Fusion ist jetzt ein Unicorn, also ein Unternehmen, das eine Bewertung von mehr als 1 Milliarde Euro erreicht hat, genauer gesagt 2,4 Milliarden Euro. Proxima Fusion ist, wie so viele, eine Ausgründung, in dem Fall eine Ausgründung des Münchner Ökosystems von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wir kennen auch die weiteren Beispiele für Ausgründungen; die Namen sind zum Teil auch allgemein geläufig: FlixBus, Celonis, Isar Aerospace – Namen, die tatsächlich jeder kennt. Ich finde es spannend, dass inzwischen – und dies zeigt die besondere Bedeutung und Rolle der bayerischen Hochschulen – jede zweite Deep-Tech-Ausgründung eine Ausgründung ist, die einen hochschulischen Kontext hat. Das heißt, die Hochschulen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind ein wesentlicher Motor für Gründungen und Ausgründungen im Freistaat Bayern. Ich sage ganz deutlich: Darauf dürfen wir tatsächlich stolz sein und den bayerischen Hochschulen auch Danke sagen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Nun zum Gründungsfreisemester im engeren Sinne. Das Gründungsfreisemester ist ein Markenzeichen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Das ist etwas, das ich bei der damaligen Novelle auch ganz persönlich zu meinem Anliegen gemacht habe. Ich habe gesagt, wir brauchen mehr Instrumente, die uns mit Blick auf die wichtige Zukunftsdimension hochschulischen Handelns helfen, nämlich den Transfer in die Gesellschaft und die wirtschaftliche Wirksamkeit zu organisieren. Das Motto des BayHIG – Sie wissen das – war Agilität, Exzellenz und Innovation. Die neuen Freiheiten finden in ganz vielen Formen Ausdruck. Ein Ausdruck war dieses Gründungsfreisemester – Artikel 61 BayHIG. Das ist ein einzigartiges Instrument. Das heißt nämlich auch, dass das Nebentätigkeitsrecht während des Gründungsfreisemesters nicht gilt. Das steigert die Gründungslust und verhindert auch Formularfrust, wenn ich das so sagen darf. Insofern ist das Gründungsfreisemester etwas, das wirklich pars pro toto für den Geist des BayHIG steht. Das Gründungsfreisemester – Kollegin Osgyan hat es gesagt – ist auf Professorinnen und Professoren beschränkt. Allerdings waren wir damals bei der Beratung des BayHIG der Meinung, Studierende bräuchten das möglicherweise nicht, weil es für sie das Instrument der Beurlaubung gibt und allen Hochschulangehörigen ohnehin die hochschulische Einrichtung für Ausgründungen zugänglich ist. Das heißt, auch jemand, der beurlaubt ist, kann selbstverständlich hochschulische Einrichtungen nutzen. Wenn wir bei der nächsten Novelle – Kollege Dr. Oetzinger hat darauf hingewiesen –, die im Herbst dieses Jahres hier im Hohen Haus beraten werden soll, gemeinschaftlich zur Übereinkunft kommen, dass es vielleicht mit Blick auf BAföG und dergleichen doch sinnvoll wäre, ein Gründungsfreisemester für Studierende zu normieren, bin ich dafür total offen. Ich glaube, an dieser Stelle sind viele Möglichkeiten hilfreich; und das Bessere ist definitiv der Feind des Guten. Nun aber zurück zu dem, was wir heute schon haben. An den bayerischen Hochschulen gibt es einen klaren Fokus auf Gründungsaktivitäten und Entrepreneurship. Seit Inkrafttreten des BayHIG im Jahre 2023 sind im Freistaat Bayern neben der Einführung von Gründungsfreisemestern insgesamt sechs Gründungs-Hubs errichtet worden. Wir haben gesagt, wir wollen die Art und Weise, wie man gründen lernen kann, systematisieren. Ich hatte heute auf Initiative des Kollegen Böltl ein Gespräch mit dem CDTM, dem Center for Digital Technology and Management, von LMU und TU gemeinsam getragen. Das ist wahrscheinlich die leistungsfähigste Einrichtung im europäischen Raum dafür, Gründungsausbildung mit Exzellenzanspruch systematisch zu organisieren. Das CDTM in München stand tatsächlich Pate für die Gründungs-Hubs, die wir in allen Hochschulregionen des Freistaates implementiert haben. Dazu kamen zwei Venture-Teams. Frau Weitzel, Sie haben natürlich recht: Gründung ist nicht nur auf Tech-Bereiche konzentriert. Auch der geisteswissenschaftliche Bereich und sogar die Kunsthochschulen haben daran Interesse bekundet, das kreative Potenzial zu nutzen, das wir im Freistaat haben. Das war unser Anliegen. Deshalb haben wir neben den Gründungs-Hubs auch zwei Venture-Teams eingerichtet, die als flexible Einheiten an die Hochschulen gehen. Ein Venture-Team geht an die Kunsthochschulen, das andere Venture-Team geht an das Universitätsklinikum, um auch dort die Entrepreneurship-Potenziale zu heben. Dazu kommen all die weiteren Aktivitäten: 19 digitale Start-up-Hubs, 30 Standorte und insgesamt 40 Gründerzentren, dazu eine Start-up-Factory an der FAU Erlangen-Nürnberg, die sich im bundesweiten Wettbewerb durchgesetzt hat. Dazu kommt natürlich auch die UnternehmerTUM als einer der ganz bedeutenden Inkubatoren. Ich darf sagen – Sie haben das mit Ihren Worten zum Teil auch so formuliert –, die Bilanz der letzten Jahre ist wirklich herausragend. Wir haben heute 24 von 33 Hochschulen, die Studiengänge zu Entrepreneurship anbieten. Der Erfolg zeigt sich dann im Gründungsradar 2025. Bei den großen Hochschulen belegt der Freistaat Bayern mit der Hochschule München und mit der TU München die Plätze eins und zwei, bei den mittelgroßen Hochschulen gehen mit der Universität Bayreuth, mit der OTH Regensburg und mit der TH Augsburg gleich die Plätze eins bis drei an den Freistaat Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann nur sagen: Das ist der beste Beweis dafür, dass die Saat der Möglichkeiten bei uns im Freistaat Bayern aufgeht. Ich sage an dieser Stelle mein herzliches Dankeschön an unsere Hochschulen, die diese Möglichkeiten so beherzt nutzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn ich auch das noch sagen darf: Das beste Zeugnis ist es natürlich, wenn man Nachahmer findet. Dinge, mit denen wir voranschreiten, lassen wir gern kopieren. Dass Nordrhein-Westfalen gerade ein neues Hochschulgesetz verabschiedet und ein Gründungsfreisemester eingeführt hat – es wird dort als ganz große Innovation gefeiert –, zeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Freistaat Bayern gern für positive Entwicklungen anderswo Pate steht. In jedem Fall ist das Gründungsfreisemester ein Gründungsturbo. Das zeigt der Blick auf die Zahlen. Wir sind damit wirklich durchgestartet. Mit Stand vom 1. April 2026 wurde 23 Professorinnen und Professoren ein Gründungsfreisemester genehmigt. Wenn man in Rechnung stellt, dass überhaupt erst zum 1. April 2023 bewilligte Gründungsfreisemester möglich waren, und wenn man sich dann vor Augen hält, dass es mit der Umsetzung einer Idee dauert, das heißt, dass es eine gewisse Zeit braucht, bis man mit der Unternehmensgründung in die Gänge kommt, dann ist diese Zahl umso eindrücklicher. Insgesamt wurden schon 44 Gründungsfreisemester genehmigt. Acht Professorinnen und Professoren nutzen mehr als ein Freisemester. Es ist übrigens nicht bei zwei Gründungsfreisemestern definitiv Schluss; mehr wären möglich. In der Regel sind es allerdings zwei. 16 von 33 staatlichen Hochschulen haben zu Gründungsfreisemestern inzwischen eigene Richtlinien oder Satzungsregelungen erlassen; zwei weitere werden derzeit erarbeitet. Tatsächlich würde ich mir wünschen, dass das an allen Hochschulen der Fall wäre. Insofern bin ich für die Motivation durch diesen Berichtsantrag dankbar; denn regelhaft evaluieren wir nicht alles, was im Hochschulbereich des Freistaates geschieht. Ich werde diesen Berichtsantrag also zum Anlass nehmen, bei den anderen Hochschulen nachzufragen, wann dort die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Gründungsfreisemester regelhaft beantragt werden können. Die zweite Botschaft lautet: Die Gründungsfreisemester kommen tatsächlich überall gut an. Jede Hochschulart ist beteiligt – das ist bemerkenswert –: 20 Gründungsfreisemester an Universitäten, 24 an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Insoweit gibt es also zwischen beiden keinen Unterschied. "In ganz Bayern" heißt in diesem Fall: Gründungsteams von Kempten bis Coburg und von Ansbach bis Regensburg. Und – das ist natürlich auch relevant für uns –: Gründungsfreisemester führen auch zu Start-ups. Bereits elf neue Unternehmen sind in Zukunftsfeldern wie KI, Quantencomputing und Energie entstanden. Zum Letzten: Das Gründungsfreisemester ist auch Inspiration für unsere nächste BayHIG-Novelle, über die wir – ich habe es schon gesagt – im Herbst dieses Jahres hier im Landtag beraten wollen. Wir wollen den nächsten Schritt gehen. Wir wollen den IP-Transfer noch mehr beschleunigen. Wir wollen für noch mehr Ausgründungen sorgen. Wir wollen den Transfer erleichtern. Wir wollen von Bürokratie entfesseln, um bei uns im Freistaat noch mehr Gründungsdynamik zu mobilisieren. Wir wollen das ohnehin schon modernste Hochschulrecht noch moderner machen. Ich freue mich schon auf die Beratungen im Herbst dieses Jahres. Selbstverständlich verspreche ich dem Ausschuss, lieber Herr Vorsitzender Piazolo, dass wir diesen Bericht auch in schriftlicher Form nachreichen, um eine noch intensivere Behandlung zu ermöglichen. – Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag des Kollegen Dr. Stephan Oetzinger und der Fraktion FREIE WÄHLER zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist diesem Antrag einstimmig zugestimmt worden. Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 29 und 30 auf: Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Harald Meußgeier, Gerd Mannes und Fraktion (AfD) Verbesserung der Chancen der bayerischen Schweinhalter - Regionale Landwirtschaft stärken, Existenz sichern, Versorgung gewährleisten (Drs. 19/10359) und Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Sachverständigenanhörung zur Zukunft der Schweinehaltung in Bayern (Drs. 19/10673) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Gerd Mannes. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Staatsministerin Kaniber, schön, dass auch Sie heute da sind; dann kann ich Sie gleich kritisieren. Die CSU ist der Totengräber der bayerischen Landwirtschaft. Ich sage Ihnen auch gleich, warum. In öffentlichen Auftritten lobt man die Landwirte. Aber hinter verschlossenen Türen arbeitet man an Gesetzen, die sich gegen unsere Bauern richten. Auch seit die CSU das Agrarministerium im Bund führt, hat sich daran absolut nichts geändert. Auch Ihr Bayerischer Agrarbericht, Frau Kaniber, zeigt ein klares Bild: Wir erleben ein Höfesterben von gewaltigem Ausmaß. Aus Brüssel kommen ständig neue, verheerende Richtlinien und Verordnungen. Und was uns besonders stört: Der Bund setzt immer noch eins drauf. In Bayern gibt es noch ungefähr 100.000 familiengeführte Betriebe. Wenn sie weiterhin im Stich gelassen werden, verschwinden immer mehr. Damit verlieren unsere Dörfer regelrecht ihre Seele. Die Realität ist: Der oft beschworene Strukturwandel in der Landwirtschaft, von dem immer gesprochen wird, wird auch von grünen NGOs befeuert. Sie saugen an den Agrartöpfen und machen noch Druck auf die Landwirtschaft. Das resultiert oft in öffentlichen Schmutzkampagnen; anders kann man es nicht sagen. Und die CSU? – Sie unterstützt diesen Wahnsinn noch. Das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" war ein Verrat der Politik an den Interessen der Landwirtschaft. (Widerspruch bei den GRÜNEN) – So war es. In vielen Betrieben brennt es lichterloh. Am stärksten betroffen – jetzt komme ich zu einem sehr wichtigen Punkt – sind die Schweinehalter in Bayern. In den letzten 15 Jahren haben tatsächlich mehr als 60 % der Betriebe aufgegeben. Wir haben in Bayern noch ungefähr 4.000 Schweinehalter. Der Bestand an Schweinen hat sich um eine Million verringert. Bei den Zuchtsauen schaut es noch schlimmer aus; zwei Drittel der Sauenhalter haben in den letzten 15 Jahren aufgegeben. Das ist wirklich eine katastrophale Bilanz. Dieses Ergebnis ist politisch verursacht; vermutlich ist es ein politisch gewollter Kahlschlag. Die Auswirkungen erstrecken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette – vom Stahl über die Schlachthöfe bis hin zur Ladentheke. Für uns, die AfD, ist klar: Wir wollen den bayerischen Schweinebraten aus heimischer Produktion. Schweinefleisch aus der Ukraine oder aus Spanien wollen wir nicht. Also: Wer Heimat erhalten will, der muss die landwirtschaftlichen Strukturen hier in Bayern erhalten. Und: Wir wollen sicherstellen, dass wir uns selbst mit Lebensmitteln versorgen können. Die Daseinsvorsorge ist also auch in diesem Zusammenhang ein wichtiger Punkt. Deswegen muss die überzogene Bürokratie weg. Unsere Schweinehalter sind ganz klar im Nachteil, weil sie mit zusätzlichen Auflagen gegängelt werden. Es ist nicht verständlich, warum es in unseren Nachbarstaaten, die auch der EU angehören, geringere Auflagen bzw. Regulierungen als in Deutschland gibt. Ich zähle einfach ein paar Beispiele auf, weil es wirklich wichtig ist: Unser Immissionsschutzgesetz formuliert erhebliche zusätzliche Anforderungen. Das betrifft die Abluftreinigung und die Verhinderung von Lärm. Dazu kommt ein überbordender Dokumentationsaufwand, den es nur in Deutschland gibt. Von der Kennzeichnung der Tierhaltung über die Nutztierdokumentation bis hin zum Tierwohl-Monitoring – alles Dinge, die zusätzlichen Aufwand verursachen. Auch im Stall wird alles kleinlich genau vorgeschrieben. Das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln ist verboten. Abstände, Futtergaben, Platzbedarf, Haltungsnormen – alles ist bis ins kleinste Detail geregelt. Selbst für das Tierverhalten wird der Landwirt noch zur Rechenschaft gezogen; denken wir zum Beispiel an das Schwanzbeißen, das vermieden werden soll. Die Politik drängt auf einen Kupierverzicht. Das erhöht den Platzbedarf und natürlich auch die Kosten. Dieses Konvolut aus Regulierungen bringt unsere Schweinehalter regelrecht an den Rand des Wahnsinns. Es ist keine Politik der Vernunft, die in Deutschland und damit auch hier in Bayern betrieben wird, sondern es handelt sich um einen Frontalangriff auf unsere Schweinehalter. Das muss sich ändern. Für die AfD ist klar: Wir müssen die Zerstörung der Schweinehaltung hier in Bayern sofort stoppen. Die Auflagen, die über die EU-Mindeststandards hinausgehen, müssen einfach weg. Schluss mit dieser Politik gegen die eigene Landwirtschaft! Stimmen Sie also unseren Anträgen zu! – Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist für die CSU-Fraktion Frau Kollegin Dr. Petra Loibl.

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Petra Loibl CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Was soll man hierzu sagen? Sie sprechen von "politisch gewolltem Kahlschlag" und sagen – so haben Sie es im Ausschuss formuliert, Herr Mannes –: "Sie mögen die Schweinehalter nicht." (Gerd Mannes (AfD): Ja, offensichtlich ist es so!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Schweinehaltung ist für uns in Bayern nicht irgendein Wirtschaftszweig; sie ist Lebensgrundlage, Identität und ein Stück Heimat. Wir schätzen unsere Ferkelerzeuger und unsere Schweinemäster. Das möchte ich an dieser Stelle ganz klar sagen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und weil wir das tun, wissen wir auch: Ja, die Preise für Schweinefleisch –für Schlachtschweine und Ferkel – sind derzeit im Keller. Der Schweinemarkt ist unter Druck geraten; das will hier niemand leugnen oder kleinreden. Wir wissen aber auch, die Ursachen hierfür sind komplex: gesellschaftliche Erwartungen in puncto Tierwohl, volatile Märkte, Tierseuchen. Deswegen ist mir die Feststellung wichtig: Wir nehmen die Sorgen unserer Schweinehalter ernst. Ich werde Ihnen auch klar sagen, warum wir Ihre beiden Anträge heute hier im Plenum wieder ablehnen werden. Sie tun so, als könnte Bayern alles auf einmal ändern. Sie machen nur Panik. Sie wissen offensichtlich nicht, dass Bayern längst handelt. Lassen Sie mich das noch einmal ausführen. Mich wundert, dass Sie nicht noch einmal vorgetragen haben, was absolut ärgerlich und falsch war: Sie stellen in diesem Antrag – dort steht es nach wie vor – als gegeben hin, dass es in Bayern landesrechtliche Verschärfungen gebe, die über das EU-Recht hinausgingen, und Sie fordern, diese auszusetzen und zurückzunehmen. Ich habe im Ausschuss klar gesagt, dass ich hier nichts finden kann, wo bayerisches Landesrecht über Bundesrecht oder über EU-Recht hinausgeht. Ich habe Sie danach gefragt, und Sie konnten mir die Frage auch nicht beantworten. Das möchte ich noch einmal klar feststellen. Das ist keine Kleinigkeit, sondern es ist schlichtweg falsch, was in Ihrem Antrag steht. Mit so einer Unterstellung machen Sie doch nur Panik, und das ist offensichtlich Ihr Ziel. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist keine Lösung, sondern das ist laute Politik. Was fordert Ihr Antrag? – Er fordert Bürokratieabbau, Förderung, Dialog, regionale Strukturen. Ich sage es Ihnen jetzt kurz, schlaglichtartig. Erstens. Bürokratieabbau Bayern: Wir haben unser BayProTier, ein wichtiges Förderprogramm, entschlankt. Man muss nur noch einen Auszahlungsantrag stellen, und die Tierzahlen werden über die Plätze anerkannt. Das ist doch gelebter Bürokratieabbau. Zweitens. Investitionsförderung: Das Agrarinvestitionsförderprogramm – kurz: AFP genannt – gibt es seit Jahrzehnten. Es finanziert sich aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes, und genau dieses Programm stützt genau die kleinen und mittleren Betriebe. Wir haben auch diese Programme intensiv durchleuchtet, sodass sie für die Betriebe klar und deutlich ein Zeichen in die Zukunft und kein Verhinderungsprogramm sind. Ein zusätzliches Programm nur für die Schweinehalter würde die Situation nicht verbessern. Drittens. Genauso ist es mit den Zuschüssen für den erforderlichen Umbau in puncto Tierwohl. Viertens. Außerdem ist es genauso bei dem Punkt "regionale Vermarktung und Schlachtstrukturen". Wir haben die Marktstrukturförderung. Wir haben VuVregio. Des Weiteren haben wir – das haben Sie offensichtlich immer noch nicht auf dem Schirm, weil ich es hier immer wieder sagen darf – die Neuordnung der Fleischgebühren, die zu 95 % unseren bayerischen Schlachtstätten, wo selbst geschlachtet wird, und überwiegend den kleineren Metzgern zugutekommen. Der Staat kann nicht in Schlacht- oder in Marktstrukturen eingreifen. Das ist in Bayern schon noch die unternehmerische Freiheit. Dann fordern Sie einen Dialog. Natürlich gibt es einen Dialog. Es gab den Praktikerrat, und die Ergebnisse fließen ständig in die Gespräche ein. Es gab jetzt kürzlich ein Krisengespräch auf der Bundesebene, und es gab vor zwei Tagen ein Gespräch auf Landesebene genau zu diesem Thema. Sie fordern eine Sachverständigenanhörung. Das ist ganz nett zu lesen, denn alles, was Sie im ersten Antrag fordern, haben Sie in den zweiten Antrag wieder hineingeschrieben – nur mit einem Fragezeichen versehen. Das werden wir deshalb auch ganz klar ablehnen. Das alles sind Themen, die wir vielfach im Ausschuss schon behandelt haben. Das wäre also Symbolpolitik, eine Bühne ohne einen nennenswerten Erkenntniswert. Meine Damen und Herren, die bayerische Schweinehaltung ist derzeit unter Druck. Das ist unstrittig. Sie ist aber nicht schutzlos. Ich habe jetzt ausgeführt zu Förderprogrammen, zu gezieltem Bürokratieabbau, zu Vermarktungsstrukturen, zu einem Dialog. Was Sie mit Ihren beiden Anträgen wollen, ist nicht, Probleme zu lösen. Sie benennen die Probleme, aber Sie bieten keinerlei Lösungen. Ich sage es noch einmal, weil es mich massiv ärgert. Dieser erste Antrag unterstellt, Bayern habe strengere Regeln als die EU und der Bund. Das ist schlichtweg falsch. Solche Behauptungen schüren Panik, anstatt Perspektiven zu geben. Unsere Schweinehalter haben mehr verdient als Symbolpolitik oder hier im Plenum für Ihre Weltuntergangsstimmung missbraucht zu werden. Dagegen wehren wir uns massiv. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Unsere Schweinehalter verdienen eine ehrliche und substanzielle Unterstützung. Diese Unterstützung leisten wir, und ich möchte an dieser Stelle unserer Landwirtschaftsminister Michaela Kaniber noch einmal Danke für diesen bayerischen Weg sagen, den wir hier gehen. Das ist die ehrliche, die verdiente Unterstützung, die wir leisten. Wir lehnen die Anträge ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Loibl. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Mannes, AfD.

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Gerd Mannes AfD

Frau Loibl, wissen Sie, ich denke schon, dass das mit der Panik berechtigt ist. Ich habe Ihnen die Zahlen genannt. Es gibt eine Million Schweine weniger. Zwei Drittel der Ferkelerzeuger haben aufgehört. Aus meiner Sicht sind das erschreckende Zahlen. Natürlich will ich nicht sagen, dass Sie nichts tun. Sie haben BayProTier erwähnt – das sind auch vernünftige Förderprogramme –, die Investitionsförderung. Das alles ist aber mit Problemen behaftet. Das haben wir regelmäßig im Ausschuss; da diskutieren wir darüber. Jetzt noch einmal zum Kern unserer Anträge: Wissen Sie, was uns wirklich stört? – Es gibt die EU-Verordnungen. Sie sind nun einmal da, und natürlich wollen wir sie teilweise auch nicht. Warum muss der Bund aber immer noch etwas draufsatteln, etwas draufsetzen? Das habe ich vorgetragen. Das mit den landesrechtlichen Verschärfungen habe ich Ihnen schon ein paar Mal gesagt. Es gibt keine landesrechtlichen Verschärfungen für Schweinehaltung. Für die die Landwirtschaft gibt es sie aber schon. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Mannes.

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Gerd Mannes AfD

Das ist Ihr tolles Volksbegehren "Rettet die Bienen". Wir sehen es nicht ein, dass unsere Landwirte – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke schön, Herr Mannes. Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Gerd Mannes AfD

– Nachteile haben gegenüber spanischen und – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Dr. Loibl, Sie haben das Wort.

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Gerd Mannes AfD

– ukrainischen oder französischen.

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Petra Loibl CSU

Herr Kollege, Sie haben jetzt noch einmal dasselbe wie vorher oder wie im Ausschuss gesagt. (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) Ich konnte jetzt leider keine Frage heraushören. (Beifall bei der CSU – Gerd Mannes (AfD): Weil es stimmt!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Loibl. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Mia Goller für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Mia Goller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Probleme der schweinehaltenden Betriebe sind gravierend, und sie sind auch seit Jahren bekannt. Deshalb brauchen wir keine weitere Anhörung, wie sie die AfD fordert. Wir brauchen auch keinen "Zukunftsdialog Schweinehaltung", sondern wir müssen endlich konsequent handeln. Es ist für mich eh schon irgendwie ein gespielter Witz, dass Sie ständig Expertenanhörungen fordern, aber wenn Ihnen Experten etwas erklären, Sie das dann immer ignorieren. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Das verstehe ich nicht. Was soll bei einer Anhörung mit der AfD herauskommen? Sie haben nie einen Lerneffekt; egal wer da vorne sitzt. Deswegen finde ich das sehr schwierig. Ich finde es überhaupt schwierig, wie Sie da auftreten. Wir GRÜNEN sagen seit Langem: Wer unsere Landwirtschaft stärken will, müsste auch die regionale Wertschöpfung stärken. Wir brauchen verlässliche Partnerschaften zwischen Erzeugern, Verarbeitern und mit dem Handel. Wir brauchen regionale Schlachtstrukturen und mehr heimische Lebensmittel in Kantinen und in öffentlichen Einrichtungen. Des Weiteren brauchen wir ganz dringend verlässliche Förderungen, die wirklich über viele Jahre zuverlässig laufen können. Unsere Forderungen wurden hier eigentlich meistens abgelehnt. Ich habe heute aber gesehen, dass sogar der Bauernverband ganz aktuell vieles davon fordert. Das zeigt: Wer nachhaltig denkt, der denkt weiter voraus, und grüne Agrarpolitik schafft Perspektiven für die Zukunft. Wir arbeiten hier nicht nur für morgen, sondern wir arbeiten für die nächsten Generationen. Die AfD blickt aber eigentlich nur zurück. Sie will irgendwie alles so, wie vor 60 Jahren, und sie tut so, als ließen sich die Herausforderungen lösen, indem man Standards andauernd infrage stellt. Die Zukunft unserer Landwirtschaft liegt aber nicht im Wettbewerb um den niedrigsten Preis, sondern sie liegt in Qualität, Regionalität, in Wertschöpfung. Deshalb richte ich heute auch einen Appell an uns alle: Kaufen wir bitte alle regional ein. Wer heimische Produkte wählt, stärkt unsere Landwirtschaft, er sichert Arbeitsplätze in der Region, und er sorgt dafür, dass Wertschöpfung auch in Bayern bleibt. Außerdem hat er ein gutes Essen auf dem Tisch und auf dem Teller. Das ist ja wohl aller Arbeit wert. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich richte meinen Appell heute aber auch an die Konzerne im Lebensmitteleinzelhandel. Hören Sie endlich auf, die Erzeugerpreise zu drücken, und stehen Sie zu den Vereinbarungen, die Sie mit unseren Landwirten und Landwirtinnen schließen. Das ist jetzt wirklich wichtig. – Wir lehnen diesen Antrag mal wieder mit großem Vergnügen ab. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Goller. – Nächster Redner ist der Kollege Johann Groß für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Johann Groß FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere bayerischen Schweinehalter stehen für Qualität, Verantwortung und regionale Lebensmittelproduktion. Hinter jedem Betrieb stehen Familien, die oft seit Generationen mit großem Engagement wirtschaften. Sie sorgen Tag für Tag dafür, dass wir hochwertige Lebensmittel aus der Region auf unseren Tellern haben, und sie sorgen dafür, dass höchste Tierwohlstandards in der Schweinehaltung eingehalten werden. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen Unterstützung und Verlässlichkeit. Sie brauchen Lösungen. Dafür stehen wir im Freistaat Bayern, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Der Schweinemarkt ist komplex, und die wirtschaftliche Situation am Markt ist für unsere schweinehaltenden Betriebe seit Jahren schwierig. Deshalb setzen wir uns für einen konsequenten Bürokratieabbau ein. Vertrauen und Eigenverantwortung müssen wieder stärker im Mittelpunkt stehen. Bayern hält sich an die Vorgaben, die von der EU bzw. vom Bund kommen. Ein Mehr gibt es nicht. Meine Damen und Herren, die gesellschaftlichen Erwartungen haben sich in den letzten fünf Jahrzehnten entscheidend gewandelt. Die Einzelhaltung oder die Fixierung von Sauen sind in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar. Aber eines ist klar: Höhere Standards dürfen nicht allein zulasten unserer Landwirte gehen. Wer mehr Tierwohl fordert, muss die dafür notwendigen Investitionen dauerhaft unterstützen. Gerade unsere familiengeführten Betriebe brauchen deshalb verlässliche und gezielte Förderprogramme. Bayern investiert gezielt seit Jahren. Uns in Bayern ist klar: Jeder Euro, den wir heute in moderne Schweineställe investieren, ist eine Investition in mehr Tierwohl, mehr Klimaschutz, bessere Arbeitsbedingungen und die Zukunft der heimischen Lebensmittelproduktion. Wer den Umbau der Tierhaltung politisch fordert, muss ihn auch finanziell unterstützen. Die Programme wurden bereits von meiner Vorrednerin erwähnt. Ergänzend dazu leistet das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft einen wichtigen und entscheidenden Beitrag. Es ermöglicht eine vergleichsweise unbürokratische Förderung kleinerer Investitionen und unterstützt gezielt Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls, auch in der Schweinehaltung. Gerade für kleinere und mittlere Familienbetriebe ist dieses Programm ein wichtiges Instrument, um notwendige Umbauten überhaupt realisieren zu können. Doch Investitionen enden nicht mit dem Bau eines neuen Stalls. Mehr Tierwohl bedeutet häufig auch höhere laufende Kosten, beispielsweise durch mehr Platz pro Tier, zusätzliche Einstreu oder einen höheren Arbeitsaufwand. Die Schweinehaltung ist ein wichtiger Bestandteil unserer bayerischen Landwirtschaft, und unser bayerisches Schweinefleisch ist Teil unserer Esskultur. Schweinehaltung schafft Einkommen im ländlichen Raum, sichert Arbeitsplätze und trägt zur Versorgung mit regionalen Lebensmitteln bei. Wenn wir diese Strukturen verlieren, kommen sie nicht wieder. Unser gemeinsamer Auftrag ist daher klar: Wir müssen den bäuerlichen Betrieben in Bayern den Rücken stärken, Investitionen erleichtern und gezielt fördern, Bürokratie abbauen und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Nur so bleibt die Schweinehaltung in Bayern wirtschaftlich, und so kommt auch weiterhin der bayerische Schweinebraten von bayerischen Bäuerinnen und Bauern. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten. Danke. – Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Mannes. Die Redezeit beträgt eine Minute.

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Gerd Mannes AfD

Herr Groß, Sie sind absoluter Profi; Sie sind ja praktizierender Landwirt. Ich fand es auch sehr gut, was Sie gesagt haben: Bürokratie abbauen. Ja, da stimme ich zu hundert Prozent zu. Es stimmt nicht ganz, was Sie gesagt haben: Das aus dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" resultierende Gesetz gibt es nur in Bayern. Das ist eine zusätzliche Last für die Landwirte. Ich hoffe, da widersprechen Sie mir nicht. Sie haben richtig gesagt: Wer Tierwohl fordert, muss es auch bezahlen. Das Problem ist halt Folgendes: Die Märkte – das haben Sie gesagt – sind kompliziert. In Spanien und in Frankreich hat man weniger Auflagen, als wir hier in Deutschland sie haben. Jetzt frage ich Sie mal als Praktiker: Ist man als Landwirt in Deutschland wettbewerbsfähig, wenn man höhere Auflagen hat und doch für den gleichen Preis verkaufen muss? – Das würde mich mal interessieren. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Das hat ja gar nichts mit dem Antrag zu tun!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Groß bitte.

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Johann Groß FREIE WÄHLER

Ich glaube, wir sollten uns nicht mit Spanien oder irgendwelchen Ländern sonst vergleichen. Wir sollten in Deutschland die Standards halten, die unsere Verbraucher einsehen und mit denen sie leben können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Groß. – Für die SPD hat Frau Kollegin Ruth Müller das Wort.

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Ruth Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die AfD treibt heute wieder einmal im wahrsten Sinne des Wortes die Sau durchs Dorf. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Bravo!) Unsere Schweinehalter brauchen aber keine Schlagzeilen, sondern Planungssicherheit, faire Erzeugerpreise und eine verlässliche Politik. Im ersten Antrag behauptet die AfD zu wissen, was die Lösung ist. Im zweiten Antrag verlangt sie erst einmal eine Anhörung, um herauszufinden, was eigentlich das Problem ist. Ich glaube, das beschreibt die beiden Anträge, die zusammen hochgezogen worden sind, ziemlich gut. (Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Aber natürlich ist die Lage unserer Schweinehalter ernst. Viele Betriebe haben in den vergangenen Jahren aufgegeben; andere würden gern investieren, tun es aber nicht, weil ihnen die Planungssicherheit fehlt. Gerade das ist aber eigentlich das Problem, wie auch der Meldung heute im "Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt" zu entnehmen ist: Wer Millionen in einen Stall investiert, muss wissen, welche Regeln auch in 10 oder in 15 Jahren gelten. Aber genau darüber verliert die AfD kein Wort. Stattdessen lautet ihre Antwort auf fast jede Frage: weniger Umweltschutz, weniger Tierschutz, weniger Auflagen, und dann wird schon alles passen. Aber so einfach ist die Realität in der Landwirtschaftspolitik eben nicht. Die Herausforderungen liegen beim enormen Preisdruck, bei der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels, bei schwankenden Märkten und bei fehlenden Perspektiven für Investitionen. Dafür brauchen wir Lösungen, und zwar faire Erzeugerpreise, Planungssicherheit, regionale Schlachtstrukturen und Unterstützung beim Stallumbau, und das nicht gegen das Tierwohl, sondern im Sinne des Tierwohls; denn hochwertige regionale Schweinehaltung lebt davon, dass Landwirtschaft, Tierwohl und wirtschaftlicher Erfolg zusammengedacht werden. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, Sie kennen sicherlich das Märchen "Hans im Glück". Beim "Hans im Glück" wird aus dem Goldklumpen über viele Tauschgeschäfte unter anderem auch ein Schwein. Die AfD macht es heute genau andersherum: Aus einem ernsten Thema macht sie erst einen einfachen Antrag und tauscht ihn anschließend gegen eine Anhörung ein. Aber Lösungen entstehen dabei nicht. Wenn man Ihren Lösungen und Ideen folgt, stehen unsere Landwirte am Ende genauso da wie Hans im Glück, nämlich mit leeren Händen. – Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Dafür werden die beiden Anträge wieder getrennt. Der jeweils federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt beide Anträge zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf Drucksache 19/10359 betreffend "Verbesserung der Chancen der bayerischen Schweinehalter – Regionale Landwirtschaft stärken, Existenz sichern, Versorgung gewährleisten" zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/10673 betreffend "Sachverständigenanhörung zur Zukunft der Schweinehaltung in Bayern". Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf: Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) PFAS-Belastung im Umfeld bayerischer Windparks systematisch erfassen (Drs. 19/11182) Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Abgeordnete Meußgeier, AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Harald Meußgeier AfD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nichts zu wissen schützt nicht vor den Auswirkungen falscher Politik. Das gilt vor allem bei der PFAS-Problematik. Dabei handelt es sich um besonders robuste Ewigkeitschemikalien, die man nur mit extremer Hitze vernichten kann. Sie können das menschliche Immunsystem schwächen, die Fruchtbarkeit und den Hormonhaushalt stören und das Krebsrisiko erhöhen. Umso erschreckender ist es, dass in Bayern mittlerweile 1.200 Windkraftanlagen stehen, die ihr Umfeld mit PFAS belasten. Weitere 1.000 sind geplant. Herr Aiwanger hat es versprochen, dass er in Bayern weitere 1.000 Windräder aufstellen möchte. Dort werden PFAS unter anderem als wetterfeste Beschichtungen für Rotorblätter sowie in Kabelisolierungen, Schmiermitteln und Dichtungen eingesetzt, also überall dort, wo man technische Antriebe am stärksten belastet. Das Problematische daran ist, dass dadurch PFAS in zuvor unberührte bayerische Wälder eingebracht werden oder in Gebiete, die weniger von Menschen, dafür aber mehr von Tieren bewohnt werden. Das bringt uns zu einem ganz anderen Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren. Seit Jahren wissen wir, dass Wildbret oftmals erhebliche Konzentrationen dieser sogenannten Ewigkeitschemikalien aufweist. Wildschweine sind hierfür besonders anfällig. Sie wühlen im Boden und kommen bei ihrer Nahrungssuche von allen Wildtieren am stärksten mit der Erde in Berührung. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersuchte zahlreiche Wildschweinlebern aus 35 bayerischen Landkreisen. PFAS wurden in sämtlichen Proben nachgewiesen. Die Konzentration lag hier weit über den normalen Werten. In Brandenburg warnt man mittlerweile sogar vor dem Verzehr von Wildschweinbret. Bei all diesen Erkenntnissen verweigert die Staatsregierung eine neue Untersuchung im Umfeld dieser Windparks. (Zuruf von den GRÜNEN) Im Ausschuss wurde uns stattdessen vorgeworfen, wir würden Stimmung auf Kosten der hochgeschätzten Windkraftanlagen betreiben. Denn man wisse ja gar nichts über PFAS-Belastungen durch Windräder, weil es hierzu keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe. Doch es gibt genügend Erkenntnisse dazu. Die werden nur ignoriert. (Alexander Flierl (CSU): Jetzt sind wir gespannt auf die Erkenntnisse!) – Aus Sicht der AfD ist das ein Skandal. (Michael Hofmann (CSU): Hoffentlich hat es jemand aufgeschrieben! – Weitere Zurufe) Die Staatsregierung spielt mit der Gesundheit unserer Bürger ohne Rücksicht darauf, was die Industrialisierung unserer Wälder Menschen und Tieren antut. Eines möchte ich den Bürgern draußen mit auf den Weg geben: Wer CSU wählt, gefährdet nicht nur den Wohlstand unseres Landes, sondern auch die Gesundheit unserer Bürger. (Widerspruch bei der CSU) Wir sind die einzige Partei im Bayerischen Landtag, die will, dass unsere schöne bayerische Heimat und die Wälder nicht weiter kontaminiert werden. (Michael Hofmann (CSU): Ein Glück, dass es wieder jemand aufgeschrieben hat!) Deshalb fordern wir weiterhin ein umfassendes Programm zur Untersuchung von Böden in der Nähe bayerischer Windparks. (Michael Hofmann (CSU): Ihr findet ja nicht einmal den Ausgang, ohne dass ihn euch jemand zeigt!) Wir bitten deshalb Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Herzlichen Glückwunsch an den Referenten, der alles aufgeschrieben hat!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist der Kollege Alexander Flierl für die CSU-Fraktion.

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Alexander Flierl CSU

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir reden hier nicht über Landschaftsschutz und Waldschutz, sondern über eine Umweltthematik und Umweltchemikalien. Lassen Sie mich diesbezüglich gleich eines vorwegschicken: Der Schutz von Mensch, Wildtieren, Umwelt und Lebensmitteln hat für uns höchste Priorität. Wo es konkrete Hinweise auf Umweltbelastungen gibt, werden diese selbstverständlich sorgfältig und wissenschaftlich untersucht. (Zuruf von der AfD) Genau deshalb muss man eben zwischen begründeten Verdachtsmomenten, die wir in sehr vielen Bereichen, zum Beispiel wenn eine Belastung in Wildinnereien nachgewiesen wird, zum Beispiel, wenn es im Wasser auftritt, auch tatsächlich haben, und bloßen Vermutungen unterscheiden. Diese Unterscheidung nehmen Sie eben nicht vor; denn der vorliegende Antrag erweckt den Eindruck, als bestünde bereits ein flächendeckendes Umweltproblem im Zusammenhang mit Windkraftanlagen. Aber so einen wissenschaftlich belegten Befund gibt es definitiv nicht. (Zuruf von der AfD) Richtig ist: PFAS ist eine große Stoffgruppe mit vielfältigen industriellen Anwendungen. Das ist richtig. Davon profitieren wir teilweise auch in sehr vielen Bereichen, zum Beispiel in der Medizintechnik. Und PFAS sind, weil sie eben sogenannte Ewigkeitschemikalien sind, auch ein ernst zu nehmendes Umweltproblem. Deswegen arbeitet auch die ECHA, die Europäische Chemikalienagentur, mit dieser Stoffgruppe und überprüft mögliche Beschränkungen bei bestimmten Anwendungen. Genau deswegen lohnt sich nämlich auch ein Blick auf die wissenschaftlichen Daten. Gerade wenn man da bei der ECHA bei dem Beschränkungsverfahren mal nachliest, stellt man fest, dass tatsächlich wohl europaweit im Jahr 55 Tonnen PFAS aufgrund des Energiesektors in die Umwelt eingetragen werden. (Zuruf von der AfD) 55 Tonnen jährlich. Im Vergleich zu der Gesamtbelastung europaweit von jährlich 92.000 Tonnen sind das gerade einmal 0,06 %. Ich glaube, da sieht man die entsprechende Wertigkeit. Deswegen sollten wir eher dort ansetzen, wo die Wissenschaft und wir mit unseren Messungen die relevanten Eintragsquellen verorten, und nicht dort, wo rein politische Schlagzeilen produziert werden sollen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Natürlich ist es richtig: Fluorhaltige Kunststoffe sind auch in Windkraftanlagen verbaut. Das ist ganz klar. Aber daraus darf man eben nicht ableiten, dass sie dann in relevanten Mengen in Böden, Gewässer oder gar in die Nahrungskette gelangen. Denn ein Vorhandensein eines Stoffes ist eben nicht gleichbedeutend mit einer Exposition. Für einen solchen Zusammenhang gibt es wiederum überhaupt keine belastbaren Belege. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeutet wissenschaftsbasierte Umweltpolitik nicht, jede theoretisch denkbare Hypothese zum Anlass für ein flächendeckendes Sonderprogramm zu nehmen. Das bedeutet vielmehr, wenn ich Umweltpolitik ernst nehme, dass ich Risiken kontinuierlich bewerte und dort handle, wo belastbare Erkenntnisse vorliegen. Und das geschieht bereits heute. Wir hatten erst im letzten Ausschuss genau diesen Punkt, wo Gewässer bei einer besonderen Exposition nachhaltig, dauerhaft und wissenschaftlich hochwertig weiter untersucht werden. Deswegen ist es eben sinnvoll, die personellen und die finanziellen Ressourcen dort einzusetzen, wo wirklich solche Expositionen aufgetreten sind. Was Sie fordern, ist weder angezeigt noch verhältnismäßig. PFAS ist in der Tat ein ernstes Thema. Gerade deshalb dürfen Sie PFAS aber nicht für politische Symboldebatten instrumentalisieren. Wer den Umwelt- und Gesundheitsschutz nämlich wirklich stärken will, konzentriert die begrenzten Ressourcen auf die wissenschaftlich belegten Haupteintragsquellen, nicht auf Hypothesen, für die es bislang keine belastbare Evidenz gibt. Verantwortungsvolle und verantwortungsbewusste Umweltpolitik ist wissenschaftsbasiert, verhältnismäßig und zielgerichtet. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung von Herrn Meußgeier.

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Harald Meußgeier AfD

Sehr geehrter Herr Kollege Flierl, Sie haben es in Ihren Ausführungen auch zugegeben, dass PFAS ein großes Problem sind. Es ist auch wissenschaftlich bewiesen, dass sich genau bei den Wildschweinen in der Leber dieser Stoff vermehrt anreichert. Der Verzehr von der Nahrung ist auch für den Menschen gefährlich. Was wir mit unserem Antrag fordern, ist nicht populistisch. Wir wollen nur, dass die Böden in den Wäldern untersucht werden, um genau das Problem darzustellen oder eventuell vielleicht aufzulösen, wenn es nach Ihrer Ansicht kein Problem ist. Deswegen könnten Sie doch eigentlich diesem Antrag zustimmen, damit man mal fundierte Beweise dafür hat, dass es nicht stimmt. Aber es stimmt leider Gottes. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Flierl, bitte.

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Alexander Flierl CSU

Hier wird von der AfD wirklich ein Problem konstruiert und schlichtweg an den Haaren herbeigezogen. (Widerspruch bei der AfD) Bei den erhobenen Erkenntnissen bzw. bei den Ergebnissen in den Wildschweinlebern haben wir überhaupt keinen Zusammenhang mit den Windkraftanlagen, sondern da ist wahrscheinlich ein anderer Eintragspfad gegeben. Ich sage es Ihnen noch einmal: Europaweit durch den Energiesektor sind es 55 Tonnen, durch den gesamten Energiesektor, nicht nur durch Windkraftanlagen, 92.000 Tonnen sind es europaweit durch sämtliche andere Anwendungen. Da sieht man doch die Relevanz. Sie konstruieren etwas, Sie ziehen etwas an den Haaren herbei, was tatsächlich nicht gegeben ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Flierl. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Laura Weber für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da kann ich kurz nachhaken: Wenn man sich gut informiert, weiß man, es ist zum Beispiel als ein Grund ein brennender Traktor angeführt worden, der mit Löschschaum gelöscht wurde; das sind Möglichkeiten. Auch in verschiedenen Pestiziden sind Ewigkeitschemikalien enthalten, die flächendeckend auch in Deutschland und in Bayern ausgeteilt werden. Ganz bestimmt sind nicht die Windkraftanlagen ursächlich für die Nachweise. (Widerspruch bei der AfD) Mein Vorredner hat es schon betont: Auf Ihren Antrag bezogen: PFAS-Verseuchung und Infraschall, immer die gleiche Leier. Wir hatten beides im letzten Umweltausschuss wieder einmal; Infraschall kommt ständig wieder. Es geht Ihnen darum, Angst zu machen. Es ist Unkenntnis. Sogar Lügen werden verbreitet oder weiter und neu oder wieder erzählt und ohne jegliche Prüfung wiederholt. Das dient dem einzigen Ziel, die Windenergie, die Erneuerbaren insgesamt schlechtzureden, Abhängigkeiten weiter zu manifestieren und wichtige Zukunftstechnologien auszubremsen. Das ist umso schlimmer, als eben PFAS und die Ewigkeitschemikalien ein echtes Problem darstellen und wir uns darum kümmern müssen. PFAS sind fruchtbarkeitsschädigend. Sie sind mittlerweile überall nachzuweisen: im Wasser, im Boden, in der Luft, in unserem Blut, in unserem Hirn. Deswegen sprechen wir einmal über die Fakten: Nach aktuellem Stand der Forschung – ich wiederhole es noch einmal – gibt es keinen relevanten Eintrag von PFAS aufgrund von Windenergieanlagen in die Umwelt. Die Menge an Abrieb ist gering, und die gemessenen Bodenwerte liegen im Normbereich. Dazu gibt es auch verschiedene Untersuchungen. Fast eineinhalb Jahrzehnte wurde in der Schweiz zum Beispiel der Boden um Windenergieanlagen untersucht. Es ist in den 15 Jahren keinerlei Änderung nachweisbar gewesen. 55 Tonnen, so viel PFAS werden in Europa im gesamten Energiesektor emittiert. In der gesamten EU, also über alle Technologien und über alles hinweg, sind es eben diese 92.000 Tonnen. Es stammt also 1/1.363 des PFAS-Eintrags von Windenergieanlagen. Wenn man dann Reifenabrieb, Abfallentsorgung, Asphalt, Industrie, Textilien, Landwirtschaft und Löschschäume anschaut, frage ich mich schon: Wofür interessieren Sie sich eigentlich? (Zuruf von der AfD) Da komme ich wieder zum gleichen Schluss. Sie fordern Berichte ein und interessieren sich für nichts, außer eben Angstmache, Panikmache, Hetze und Verunglimpfung. Ihnen geht es um Stimmungsmache; denn sonst hätten Sie unseren zahlreichen Anträgen zum Beispiel auch im Umweltausschuss schon lange zustimmen können. (Andreas Winhart (AfD): Die waren sachlich falsch!) Sie haben jedem einzelnen nicht zugestimmt. Dann geht es noch um viel mehr, nämlich um die Energiewende. Windenergieanlagen stellen einen ganz wichtigen Bereich dar. Da muss man sehen, dass wir 80 Milliarden Euro jedes Jahr für fossile Energieträger ins Ausland überweisen, fast ohne Wertschöpfung vor Ort. Es geht um Unabhängigkeit. Es geht darum, dass auch Bürger und Bürgerinnen vor Ort davon profitieren, um weniger CO -Ausstoß usw. Außerdem geht es um den großen Bereich der GreenTech, die absolute Zukunftstechnologie auch hier in Bayern. Dazu gehören natürlich die Windkraft und viele andere Sachen wie zum Beispiel auch die Kreislaufwirtschaft. Fast das gesamte Windrad wird auch heute schon recycelt. (Widerspruch bei der AfD) – Vom Beton bis zum Getriebe kann alles recycelt werden. Bei den Rotorblättern gibt es Herausforderungen, (Zurufe von der AfD) gerade wegen des glasfaserverstärkten Kunststoffs usw. Genau da müssen wir Geld, müssen wir Forschung, müssen wir Innovation hineinstecken, damit daraus auch ein wirtschaftlicher Faktor entspringt. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Er basiert auf Angst, Unkenntnis, Hetze und Unwahrheiten – typisch AfD. Deswegen ist das keine Frage. (Beifall bei den GRÜNEN sowie der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Weber. Bitte bleiben Sie noch am Mikro. – Herr Meußgeier hat eine Zwischenbemerkung. Bitte sehr.

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Harald Meußgeier AfD

Frau Kollegin Weber, es ist ja schön, dass Sie zur letzten Ausschusssitzung zum Beispiel auch einen PFAS-Antrag gestellt und die Problematik auch erkannt haben. Sie haben auch angegeben, dass die größte Beteiligung von der Industrie kommt, aber deswegen muss ja nicht noch mehr aufgestellt werden, auch wenn es nur ein geringer Anteil ist. Wenn Sie der Überzeugung sind, dass PFAS eben nicht durch diese Windräder in den Boden eingebracht werden, warum stimmen Sie dann dem Antrag nicht zu, dass man das mal untersucht? Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Weber, bitte.

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Laura Weber GRÜNE

Es herrscht hier kein Erkenntnisproblem. Es gibt Untersuchungen dazu; die sind klar und eindeutig. In unserem Antrag ging es um den Truppenübungsplatz Grafenwöhr, dass man da noch vereinzelte zusätzliche Messungen macht, weil plötzlich ein Angelverbot verhängt wurde; nur darum ging es beim letzten Antrag. Tatsächlich sind in dem Fluss, wenn Sie es genau wissen wollen, im Thumbach, erhöhte Werte gemessen worden; das steht auf jeden Fall im Raum. Er entspringt in einem hochlandwirtschaftlich genutzten Gebiet. Deswegen wollen wir da natürlich Untersuchungen, weil, wie ich eingangs gesagt habe, viele Pestizide, die auch in Deutschland noch zulässig sind, PFAS bzw. TFA enthalten. Abbauprodukt davon sind auch diese Ewigkeitschemikalien. Da brauchen wir Untersuchungen, ganz klar. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Weber. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Herr Kollege Benno Zierer das Wort.

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Benno Zierer FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kennen es mittlerweile zur Genüge: Die AfD ergreift jede Gelegenheit, um Stimmung gegen Windkraft zu machen und auf die angeblichen Risiken für Mensch und Umwelt hinzuweisen. Mal geht es um Infraschall, mal geht es um Mikroplastik, mal sind es die Vögel, heute haben wir PFAS. Chemikalien aus dieser Gruppe sind tatsächlich in den Beschichtungen der Rotorblätter vorhanden; das leugnet auch niemand. Ausschließen kann man selbstverständlich nie, dass es Abrieb gibt, aber die Mengen sind sehr gering. Die Europäische Chemikalienagentur, das Europäische Parlament hat der Chemieindustrie vorgegeben, sie müsse in den nächsten zehn Jahre Ersatzstoffe für PFAS herstellen. Die sollen, wenn wir Glück haben, ähnliche Eigenschaften haben, aber jetzt kommen wir zu einem anderen Problem: Ist das möglich, oder ist das nicht möglich? Kann es sein, dass wir es schaffen, aber interessiert das China? Dann kommen vielleicht unsere Herzklappen, unsere Technik und viele Dinge aus China, weil bei uns die Produktion eingestellt wird, weil wir den Standard nicht mit diesen Chemikalien herstellen können. Leider Gottes ist es so. Nichtsdestoweniger wird die Industrie daran arbeiten müssen, diese Stoffe allgemein zu verringern. Wir haben in den letzten Jahren viele Dinge regeln können; vielleicht bringen wir auch das zustande. Wir können es uns nur wünschen, denn diese Ewigkeitschemikalien brauchen wir weder im Wasser noch in der Nahrung noch sonst irgendwo. Ansonsten verweise ich meinen Kollegen auf die Aussagen von Frau Weber und Herrn Flierl; dann kommen wir auch nach Hause. Den Antrag werden wir ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Zierer. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Anna Rasehorn für die SPD.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! (Zurufe von der AfD: Oh!) – Sie springen auch jedes Mal über das Stöckchen. (Widerspruch bei der AfD) Wie gesagt, das Bundesverfassungsgericht wird darüber urteilen, aber bei Ihnen muss ich mir gar keine Sorgen machen, weil Sie es ja selbst erkennen. PFAS sind ein echtes Problem; darüber müssen wir nicht diskutieren. Die SPD-Fraktion und auch die GRÜNEN haben in den vergangenen Monaten immer wieder PFAS-Anträge gestellt. Wir haben auf PFAS-Belastungen bei der Friedberger Ach, in Grafenwöhr oder an anderen ehemaligen Militärstandorten hingewiesen. Wir haben Anträge gestellt: Es braucht mehr Monitoring, mehr Transparenz. Vor allem geht es um die Frage, wie man PFAS aus Gewässern herausbekommt. Auch da streiten wir im Umweltausschuss, wie es sich für demokratische Fraktionen gehört, um die besten Lösungen. Wir lassen bei dem Thema nicht locker. Die Betroffenen vor Ort dürfen nicht alleingelassen werden, aber heute kommt der spannende Punkt: Auf einmal entdeckt Rechtsaußen dieses Thema für sich – diejenigen, die bei jeder Maßnahme gegen PFAS, die wir im Umweltausschuss diskutieren, zu viel Bürokratie wittern, zu viel mutmaßliche Gängelung von Industrie und Wirtschaft. Das ist Ihnen nicht eingefallen, weil wir recht haben, oder Sie sagen, dass PFAS ein wichtiges Problem sind, nein: Sie stellen eine Verbindung zwischen PFAS und den Ihnen verhassten Windrädern her. Da kann man doch irgendeine Story daraus drehen. Aber belegen können Sie es auch nicht so wirklich. In Ihren Berichten schreiben Sie selber von möglichen Belastungspfaden, von möglichen Risiken, von möglichen Einträgen. Das Wort "möglich" taucht häufiger auf als irgendeine wissenschaftliche Quelle. Ja, Papier ist geduldig. Geduld muss man bei den Anträgen auch haben, wenn die einzigen Quellen anscheinenden YouTube und Russia TV sind. Denn es gibt keine Beweise, dass Windräder für PFAS verantwortlich sind. Das Einzige, was das Bundesinstitut für Risikobewertung bei den Fällen in Brandenburg ausschließen konnte, ist, dass die PFAS-Belastung von Windrädern kommt. Grandiose Arbeit! Wenn wir also anfangen würden, überall zu wittern, dass dort PFAS herkommen könnte, würden wir aus dem Messen gar nicht herauskommen: Pizzakartons, Zahnseide, Pfannen, Outdoor-Kleidung und vielleicht auch bei AfD-Abgeordneten. Aber wir als Umweltpolitik müssen Prioritäten setzen. Die Prioritäten bei PFAS liegen sehr klar auf der Hand: Industrie, Feuerwehrlöschschäume, belastete Altstandorte, Deponien und militärische Liegenschaften. Dort kennen wir die Probleme, dort finden wir tatsächlich erhöhte Werte, und jeder dort eingesetzte Euro ist gut angelegt. Versuchen wir doch deswegen, dort endlich Hand anzulegen. Ehrlicherweise sind wir der Überzeugung: Politik sollte sich an Evidenz orientieren, und nicht an Vermutungen, an Russia TV. Deshalb – es wird niemanden überraschen – lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rasehorn. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf: Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Sachverständigenanhörung zum Thema "Welche Folgen hätte ein EU-Beitritt der Ukraine für die bayerische Landwirtschaft?" (Drs. 19/11037) Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Gmelch für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Christin Gmelch AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ukraine verfügt über rund 33 Millionen Hektar Ackerland, etwa doppelt so viel wie die gesamte landwirtschaftliche Fläche Deutschlands. Dort produzieren Agrarholdings auf riesigen Flächen zu wesentlich niedrigeren Kosten und unter anderen Bedingungen als unsere bayerischen Familienbetriebe. Ein EU-Beitritt der Ukraine würde den europäischen Agrarmarkt grundlegend verändern. Es geht um Getreide, Mais, Ölsaaten, Geflügel und Eier. Es geht um Preise, Produktionsstandards, Fördermittel und letztlich um die Existenz unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Deshalb beantragen wir eine Sachverständigenanhörung. Wir wollen klären: Welche Folgen hätte ein Beitritt für Bayerns Landwirtschaft? Welche Wettbewerbsverzerrungen drohen? Wie würde sich die Aufnahme eines der größten Agrarproduzenten Europas auf die Gemeinsame Agrarpolitik auswirken? Eigentlich ist das ein selbstverständlicher Vorgang, zumindest für jeden, dem der Schutz unserer bayerischen Landwirte wirklich am Herzen liegt. Doch CSU, FREIE WÄHLER, GRÜNE und SPD lehnen selbst diese sachliche Bestandsaufnahme geschlossen ab. Besonders bemerkenswert war die Begründung der CSU im Ausschuss: Der CSU-Mitberichterstatter erklärte, unsere Fragen seien berechtigt. Die Bauernverbände teilten unsere Befürchtungen, und viele Fragen seien noch offen. Anschließend behauptete er allen Ernstes, gerade deshalb brauche es keine Anhörung. Besonders bezeichnend war seine Bemerkung, auch die Landwirte in der Ukraine stünden vor großen Herausforderungen. Mit Verlaub, Herr Kollege Schnürer, das mag durchaus sein, aber vielleicht erinnern Sie sich daran, dass Sie von den Bürgern des Freistaates Bayern in diesen Landtag gewählt worden sind. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der bayerischen Bevölkerung und in diesem Fall unserer bayerischen Landwirte zu vertreten, (Beifall bei der AfD) nicht die Interessen ihrer möglichen künftigen Wettbewerber. Das muss man erst einmal fertigbringen: Die CSU bestätigt Probleme, Sorgen und Klärungsbedarf und lehnt anschließend jede Klärung ab. Ihre Logik lautet offenbar: Solange wir die Folgen nicht untersuchen, müssen wir unseren Bauern auch nicht erklären, was auf sie zukommt. Beim Klima wird jeder Modellrechnung bis zum Jahr 2100 politische Bedeutung zugemessen. Aber wenn die Existenz bayerischer Bauern durch eine mögliche EU-Erweiterung gefährdet wird, heißt es plötzlich, für Erkenntnisse sei es noch zu früh. Dabei hat die CSU im April 2025 selbst eine Sachverständigenanhörung zur GAP ab 2028 durchführen lassen, obwohl deren Ausgestaltung ebenfalls offen war. Damals galt frühzeitige Beratung als vorausschauende Politik. Heute soll diese Ungewissheit gegen eine Anhörung sprechen. Der einzige erkennbare Unterschied ist: Damals kam der Antrag von der CSU, heute kommt er von der AfD. Ist das der wahre Grund für Ihre Ablehnung? Die Menschen haben längst verstanden, dass es Ihnen nicht mehr um die Sache geht, sondern um die Pflege Ihrer selbst errichteten Brandmauer. Herzlichen Dank für diese Selbstentlarvung und für die kostenlose Wahlkampfhilfe! Auch die angeblich fehlende Zuständigkeit des Landtags ist eine billige Ausrede. Nach dieser Logik könnten wir den Europaausschuss gleich abschaffen. Bayern wirkt über Staatsregierung und Bundesrat auf die Bundes- und Europapolitik ein. Wer bayerische Interessen vertreten will, muss zunächst wissen, worin diese bestehen. Künftig sollen unsere Landwirte womöglich mit Agrarkonzernen konkurrieren, die unter völlig anderen Voraussetzungen produzieren. Wer davor die Augen verschließt, schützt nicht die bayerische Landwirtschaft. Er schützt sich selbst vor unangenehmen Erkenntnissen. Stimmen Sie der Anhörung zu! Oder müssen Sie vorher noch Rücksprache mit den ukrainischen Landwirten halten, deren Sorgen Ihnen offenbar näherliegen als die unserer eigenen Bauern. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Dr. Petra Loibl.

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Petra Loibl CSU

Frau Kollegin Gmelch, Sie haben gerade ausgeführt, die Bauernverbände hätten Ihre Befürchtungen geteilt. Können Sie das näher ausführen? War das der Bayerische Bauernverband, oder welche Bauernverbände waren das denn?

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Christin Gmelch AfD

Das waren die bayerischen Bauernverbände. Ich bin mit denen im Kontakt. (Michael Hofmann (CSU): Wir haben nur einen Bauernverband in Bayern!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gmelch. – Nächster Redner ist Herr Kollege Sascha Schnürer für die CSU-Fraktion.

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Sascha Schnürer CSU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der AfD, wovor haben Sie denn so viel Angst? Wovor haben Sie denn so viel Angst? Warum haben wir die Sachverständigenanhörung damals abgelehnt? Warum haben wir das damals gemacht? – Alle Argumente sind ausgetauscht, alle Argumente liegen auf dem Tisch. Die Verbände haben damals umfassend Stellung genommen. Mit Ungarn unter der alten Orban-Regierung haben wir ein Veto gehabt, sodass wir uns damals, zu dem Zeitpunkt, nicht näher damit haben beschäftigen können. Nun haben wir eine Wahl in Ungarn gehabt, und wir sind in die Beitrittsverhandlungen eingetreten. Da gibt es ja insbesondere das Kapitel 11, Landwirtschaft – das habe ich Ihnen auch noch mal erklärt, das haben Sie jetzt wieder nicht gesagt –, in dem die Strukturen umfassend miteinander verglichen werden. Jetzt hätten Sie letzte Woche also zum zweiten Mal die Chance gehabt, den Antrag zurückzuziehen und nicht hier hochzuziehen. Ich freue mich aber darauf, dass wir darüber noch einmal sprechen können. Jetzt, da wir neuere Sachverhalte haben, haben wir letzte Woche – Sie haben auch zugestimmt – gesagt: Die Staatsregierung wird umfassend – weil viele Unsicherheiten da sind, weil auch viele Fake News kursieren – Stellung nehmen und den aktuellen Stand der Beitrittsverhandlungen, insbesondere die Auswirkungen auf die bayerische Landwirtschaft, schildern und darlegen, was wir wissen, damit wir Transparenz haben. Sie hätten also zum zweiten Mal zustimmen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben sich dann auch noch gefeiert mit: AfD wirkt, hurra, hurra, hurra! Ich sage es noch einmal: Ein Abführmittel wirkt auch, aber was dabei herauskommt, möchten wir nicht wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine lieben Kollegen, die Landwirtschaft hat tatsächlich Sorgen. Wir reden natürlich über Bürokratie. Wir haben vorher auch über das Thema Schweinehalter gesprochen. Wir verzeichnen einen Preisverfall und einen hohen Kostendruck, gerade im Energiebereich. Wir haben eine Klimaveränderung, Trockenheit, und – ja, ich schaue gerade den Kollegen Pirner an – wir haben auch Unwetter. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn dann im Knoblauchsland die Ernten in Gefahr sind, wenn da wirklich etwas passiert ist, wer ist denn da? – Von der AfD habe ich keinen gesehen. Nein, der Kollege Pirner hier im Hause war vor Ort, der hat sich der Sache angenommen. (Petra Högl (CSU): Ja!) Einen herzlichen Dank dir, lieber Kollege Thomas Pirner, dass du für die Legislative mit da warst, und einen herzlichen Dank an die Staatsregierung, dass auch Michaela Kaniber sofort zur Stelle war. Das ist verantwortungsvolle Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Natürlich waren weitere Kollegen dort; aber, wie gesagt, von der AfD habe ich keinen gesehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sorgen für Transparenz und wir werden im Ausschuss darüber berichten, was die Staatsregierung weiß, wie sie die Lage einschätzt und natürlich auch darüber, welche Maßnahmen für Bayern jetzt erforderlich sind und wie wir uns in Brüssel und auch anderswo verhalten müssen. Wir sorgen für Lösungen. Warum? – Weil wir eine starke, resiliente Landwirtschaft haben wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein System, angefangen natürlich von den Ministerien über die Forschung, die Lehre, die Ämter, die Forschungsanstalten bis hin zu all den Hilfsorganisationen, bei denen ich mich auch einmal ganz herzlich dafür bedanken möchte, wie schnell und professionell sie für unsere Landwirte da sind. Herzlichen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Oskar Lipp von der AfD.

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Oskar Lipp AfD

Kollege Schnürer, ich habe nur eine Nachfrage: Wie halten Sie persönlich es mit dem EU-Beitritt der Ukraine? Halten Sie das für richtig oder nicht? (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Das ist doch heute nicht die Frage!)

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Sascha Schnürer CSU

Die EU hat ursprünglich einmal sechs Mitgliedsländer gehabt, und es gab dann noch 22 Beitritte. Das kann sein, dass die Strukturen einmal passen, und dass wir irgendwann einmal sagen: Die Ukraine wäre ein richtiger Partner. Das werden die Verhandlungen zeigen. Da gibt es noch viel, über das wir reden müssen, worüber wir verhandeln müssen, und dann werden wir sehen, was dabei herauskommt. Dann, wenn einmal alles auf dem Tisch liegt, kann ich Ihnen auch sagen, was ich persönlich davon halte. Aber ich finde, da sollen wirklich auch die anderen Länder Fakten schaffen, Chancen geben und dann zur gegebenen Zeit abstimmen, was richtig und was falsch ist. Herzlichen Dank, schönen Abend. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Schnürer. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Mia Goller für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Mia Goller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert hier im Hause ganz gerne Expertengespräche; aber was diese Expertinnen und Experten uns in solchen Gesprächen dann sagen, das wird ständig ignoriert. Deswegen werde ich auch bestimmt niemals einem AfD-Antrag für ein Expertengespräch zustimmen, weil es überhaupt nichts bringt. Sie lernen nichts daraus. Es ist oft sogar sehr peinlich, welche Fragen da gestellt werden. Für mich persönlich ist das oft unerträglich. Sie ignorieren alles, was Wissenschaftler und Experten sagen, weil es andernfalls nicht sein könnte, dass diese Partei heute das Klimaschutzgesetz abschaffen will, dass weniger Moorschutz gefordert wird, dass sie den Praktikerrat oder die Borchert-Kommission nicht ernst nehmen, dass sie den "Runden Tisch Artenschutz" die ganze Zeit torpedieren wollen. Das ist einfach unglaublich, was euch den ganzen Tag über so einfällt. Das zeigt mir nur: Sie sind völlig beratungsresistent. Ich finde es bewundernswert, wie viel Mühe die CSU sich da immer noch gibt und Sachverhalte noch einmal und noch einmal erklärt. (Michael Hofmann (CSU): Wir sind halt so!) Meine Kollegen, vielen Dank. Mir ist es zu viel. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CSU – Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Natürlich müssen wir über die Folgen eines möglichen EU-Beitritts der Ukraine sprechen, und die Landwirtschaft dort ist auch ganz anders strukturiert; das ist uns allen klar. Es geht um gleiche Standards, um faire Übergangsregelungen, um den Schutz unserer bäuerlichen Familienbetriebe; aber das sind berechtigte Fragen, über die wir im Landwirtschaftsausschuss schon reden. Wir haben jetzt noch einmal Informationen vom Ministerium, wir reden schon miteinander. Diese Anhörung, die Sie da fordern, ist völlig unangebracht; aber darüber, dass wir im Landwirtschaftsausschuss darüber reden und uns austauschen, reden Sie im Plenum nicht. Sie wollen da jetzt einfach die große Show. (Gerd Mannes (AfD): Ein Schmarrn!) Dieser Antrag dient nicht der Vorbereitung politischer Entscheidungen. Er dient dazu, Ängste zu schüren. Genau das ist das Geschäftsmodell der AfD: Aus Unsicherheit wird Angst gemacht, (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) und mit dieser Angst wird ganz tiefes Misstrauen gegen unsere europäischen Partner und gegen ein Land geschürt, das seit Jahren Opfer eines brutalen Angriffskriegs ist; denn nichts anderes ist da los. Vergessen wir eines nicht: Die Ukraine verteidigt seit Jahren nicht nur ihre eigene Freiheit, sondern auch unser Europa und die Sicherheit unseres Europas. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört! – Ulrich Singer (AfD): Was hat denn das mit dem Thema zu tun, Frau Kollegin?) Wir nehmen die Sorgen unserer Landwirte und Landwirtinnen ernst; aber wir lassen nicht zu, dass sie für eine Politik der Angstmacherei instrumentalisiert werden. Die Stärke Europas liegt darin, dass Beitritte nach klaren Regeln erfolgen: gründlich, Schritt für Schritt und nur mit der Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Genau deshalb sind all diese Schreckensgeschichten der AfD nichts weiter als politische Stimmungsmache. Wir lehnen diesen Antrag mit großer Freude ab. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Goller. – Das Wort hat nun Frau Kollegin Ulrike Müller für die FREIEN WÄHLER.

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Ulrike Müller FREIE WÄHLER

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen herzlichen Dank für das Wort. Ich kann es kürzer oder ein bisschen länger machen, je nachdem, wie die AfD es sich wünscht. (Michael Hofmann (CSU): Na! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Denk lieber an uns!) Ich habe mir selber vorgestellt, welche Sachverständigen Sie benennen würden, die in der Glaskugel lesen können. Das ist nämlich echt interessant: Wir haben keinen Mehrjährigen Finanzrahmen, wir haben keine Gemeinsame Agrarpolitik, wir haben keinen Beitritt der Ukraine, und Sie wollen eine Sachverständigenanhörung. Das Einzige, was möglich war und möglich ist, haben wir gemeinsam beschlossen: Wir bekommen einen Bericht des Ministeriums darüber, wo wir Schwierigkeiten haben könnten und wie es aktuell aussieht; aber innerhalb der Europäischen Verträge ist ganz klar geregelt, wie Beitrittskandidaten aufgenommen werden. Wir haben jetzt aktuell am 15. Juni das erste Cluster eröffnet. Insgesamt sind es 35 Kapitel, die hier zugrunde gelegt werden müssen, um einem Staat überhaupt die Möglichkeit zu geben, in die Europäischen Union aufgenommen zu werden. Es geht um Rechtsstaatlichkeit, es geht um Grundrechte, es geht um demokratische Institutionen, die öffentliche Verwaltung, Korruption, Transparenz, Menschenrechte, Wettbewerbsfähigkeit. Das wird jetzt zuerst einmal im ersten Cluster verhandelt, und dann werden wir einmal schauen, wie weit wir kommen. Für mich ist eines ganz klar: Wenn dann irgendwann – vielleicht in zehn Jahren – endverhandelt ist, dann müssen alle Mitgliedstaaten zustimmen, und nur dann kann ein Staat aufgenommen werden. Meine Damen und Herren, also bleiben wir doch etwas gelassen. Warten wir einmal ab, was für einen Bericht wir von unserem Ministerium bekommen. Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen: Ich denke an den Westbalkan. Montenegro führt seit 2012 Beitrittsverhandlungen und ist von einem EU-Beitritt immer noch ein Stück weit weg; aber die sind noch am nächsten dran. Bei manchen Ländern dauert es über zwanzig Jahre. Warum sollen wir also heute oder in den nächsten Monaten eine Sachverständigenanhörung mit Sachverständigen durchführen, die aus der Glaskugel lesen müssen? – Das bringt uns nichts, das stiehlt unsere Zeit, und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Ulrike Müller. – Das Wort hat nun Frau Kollegin Ruth Müller für die SPD. (Johannes Becher (GRÜNE): Same procedure!)

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Ruth Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir heute über die Ukraine sprechen, reden wir natürlich auch über Landwirtschaft, Getreide, Märkte und Exporte. Aber vor allem sprechen wir über Menschen, die seit Jahren unter Bomben leben, über Familien, die ihre Heimat verloren haben, und über Bäuerinnen und Bauern, die ihre Felder bestellen, obwohl jederzeit Raketen einschlagen könnten. Russland führt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Daran gibt es nichts zu relativieren und zu beschönigen. Deshalb steht für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fest: Wir stehen an der Seite der Ukraine und ihrer Menschen. Natürlich müssen wir gleichzeitig über die Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft sprechen. Die Ukraine gehört zu den wichtigsten Getreideexporteuren der Welt. Wenn Häfen blockiert und Anbauflächen zerstört werden, hat das Folgen – nicht nur für Europa, sondern vor allem für Länder, die auf diese Lieferungen angewiesen sind. Genau deshalb greift die Argumentation der AfD zu kurz. Sie reduzieren die Debatte auf billiges Getreide und Wettbewerbsfragen. Wir aber sagen: Ohne Frieden gibt es keine Ernährungssicherheit; denn Krieg verteuert Lebensmittel, zerstört Lieferketten und schafft Hunger. Das sehen wir nicht nur in der Ukraine. Auch die Spannungen im Nahen Osten und der Konflikt zwischen den USA und dem Iran bedrohen wichtige Handels- und Schifffahrtswege. Wenn Transportwege unsicher werden, steigen weltweit die Kosten für Lebensmittel, Dünger und Energie. Am stärksten trifft das aber immer die ärmsten Regionen der Welt. Deshalb müssen wir beides im Blick behalten. Wir müssen unsere heimischen landwirtschaftlichen Betriebe schützen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Aber wir dürfen niemals vergessen, dass Frieden die Voraussetzung für funktionierende Märkte und die Ernährung von Millionen von Menschen ist. Über die konkrete Ausgestaltung eines möglichen EU-Beitritts der Ukraine wird noch viele Jahre verhandelt werden. Dabei wird selbstverständlich gelten müssen, dass europäische Standards eingehalten und unsere bäuerlichen Familienbetriebe nicht benachteiligt werden. Diese Fragen sind berechtigt, aber dürfen nicht dazu benutzt werden, die Solidarität mit einem angegriffenen Land infrage zu stellen. Unser Ziel ist klar: ein gerechter Frieden, eine starke europäische Landwirtschaft und eine Welt, in der Lebensmittel nicht zur Waffe werden. – Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 33 bis 35 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Hierneis u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weitsicht und Vorsorge für die Gesundheit der Menschen in der Flughafenregion: UFP-Messnetz ausweiten! (Drs. 19/11184) und Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesundheit der Beschäftigten am Flughafen München besser schützen: Belastung durch Ultrafeinstaub in den Blick nehmen! (Drs. 19/11159) und Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Hierneis u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Belastung der Menschen in der Flughafenregion durch Ultrafeinstaub reduzieren: Anreizprogramm für schwefelarmes Kerosin aufsetzen! (Drs. 19/11188) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Johannes Becher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Verbrennung von Kerosin entstehen Millionen ultrafeine Partikel. Das ist kein Feinstaub; denn die Partikel sind noch deutlich kleiner. Diese ultrafeinen Partikel sind gefährlich, weil sie zellgängig und gesundheitsschädlich sind. Unser Ziel ist, die Menschen in der Region und diejenigen, die am Flughafen arbeiten und diese Partikel einatmen, besser vor ultrafeinen Partikeln zu schützen. Meine Damen und Herren, deshalb stellen wir diese Anträge. (Beifall bei den GRÜNEN) Was können wir tun? – Wir können messen, die Wissenschaft mit entsprechenden Wirkungsstudien voranbringen und Maßnahmen ergreifen, um ultrafeine Partikel tatsächlich in der Praxis zu reduzieren. Zu unserem ersten Antrag zum Thema Messungen: Es gibt Messungen in der Region, die jedoch nicht ganz vollständig sind. Das hat wohl bereits Wirkung gezeigt; denn Herr Kollege Zierer hat in der heute bekanntgegebenen Pressemitteilung eine zusätzliche Messstelle angekündigt, die die Hintergrundbelastung misst. Lieber Benno, ich finde das gut. Die Opposition stellt Anträge, und du setzt sie in Teilen um. Das ist für mich gelebte Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition. Wir gehen gemeinsam einen halben Schritt nach vorn. Das hat einen Applaus verdient, freut mich und ist gut. (Beifall bei den GRÜNEN) Sind wir schon am Ziel? – Wir wissen beide: Das sind wir noch nicht. In der Hauptwindrichtung steht bereits eine KIM-Messstelle in Eitting, in der zweiten Hauptwindrichtung in Achering fehlt sie allerdings noch. Was tatsächlich noch völlig fehlt, ist eine Messung direkt auf dem Gelände des Flughafens München. Die FMG weigert sich schlichtweg, ultrafeine Partikel zu messen. Das ist allein im Hinblick auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Flughafen problematisch. Aber wenn man dann noch weiß, dass sich eine Kindertagesstätte auf dem Gelände des Flughafens befindet, muss ich sagen: Ich finde das unverantwortlich. Der Flughafen München soll auch auf seinem Gelände ultrafeine Partikel messen. Das wäre verantwortungsbewusst. Das müssen sie machen. (Beifall bei den GRÜNEN) Zum Thema der Studien und Wissenschaft: Bisher besteht kein Grenzwert. Die WHO sagt: Wir haben zu wenig Studien. – Es gibt Studien, aber ich habe gelernt: Eine Studie ist keine Studie. Inzwischen gibt es einen von der WHO empfohlenen Wert. Dieser wird in Attaching vermutlich an zwei Dritteln der Tage, in Freising wahrscheinlich jeden zweiten Tag und am Flughafen vermutlich jeden Tag überschritten. Aber einen Grenzwert gibt es bisher nicht. Die Krankentage in der Flughafenregion und insbesondere am Flughafen München sind höher als andernorts. Die im Antrag genannte DAK-Studie belegt eindeutig: Die Atemwegserkrankungen nehmen zu. Gleichzeitig wissen wir um die Belastung durch ultrafeine Partikel. Für einen verantwortungsvollen Arbeitgeber – und der Flughafen gehört immerhin zu 51 % dem Freistaat Bayern – wäre es richtig und notwendig, Studien in Auftrag zu geben. Wir müssen klären, ob ein Zusammenhang besteht. Die Vermutung liegt nahe. Ich meine: Wissenschaft hilft. Lassen Sie uns gemeinsam vorankommen! (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Außerdem müssen Maßnahmen ergriffen werden. Blicken wir einmal zum Flughafen Amsterdam Schiphol. Das ist kein kleiner Flughafen. Dort werden inzwischen FFP2-Masken an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Vorfeld verteilt – nicht zum Spaß, sondern wegen ultrafeinen Partikeln. Dort wird das Thema also ernster als am Flughafen München genommen. Wie kann man ultrafeine Partikel reduzieren? – Beim Auto haben wir es ebenfalls gemacht: Die Reduzierung des Schwefelanteils im Kerosin ist ein Schlüssel, damit weniger ultrafeine Partikel ausgestoßen werden. Die Airlines sagen: Das rentiert sich nicht, weshalb wir es nicht machen. – Deswegen schlagen wir ein entsprechendes Anreizprogramm vor. Weniger Schwefel im Kerosin heißt weniger Ultrafeinstaub. Das wiederum bedeutet weniger Dreck, den die Menschen einatmen müssen, wodurch sie gesünder leben. Meine Damen und Herren, wir fordern ein Anreizprogramm für schwefelarmes Kerosin. (Beifall bei den GRÜNEN) Was könnte man noch tun? – Am Flughafen in Brüssel gibt es zum Beispiel einen elektronischen TaxiBot. Das ist ein elektrischer Schlepper, der das Flugzeug über das Flughafengelände zieht, wodurch weniger Kerosin verbraucht wird und weniger ultrafeine Partikel ausgestoßen werden. Diesen könnte man hier auch einsetzen. Der Flughafen Schiphol in Amsterdam hat neue Filteranlagen für ultrafeine Partikel installiert, mit denen versucht wird, dem Problem irgendwie Herr zu werden. Es gibt also eine ganze Reihe von Vorschlägen und Maßnahmen. Bisher setzt der Flughafen München jedoch keine davon freiwillig um, mit der Begründung: Es gibt keinen Grenzwert, weshalb es uns nicht interessiert. Ich kann uns nur empfehlen: Nehmen wir den Gesundheitsschutz und den Vorsorgeschutz ernst! Bleiben wir an dem Thema dran! Gehen wir voran, für die Menschen, die am Flughafen arbeiten, die Kinder, die dort in die Kita gehen und für die Menschen, die in der Region leben und die Luft dort einatmen! Wenn wir dadurch heute einen halben Schritt nach vorne gehen, haben sich diese Anträge schon gelohnt. Das ist als Zwischenschritt vor der Sommerpause völlig in Ordnung. Im Herbst müssen wir dann aber die nächsten Schritte folgen lassen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unseren Anträgen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Becher. – Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Alexander Flierl das Wort.

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Alexander Flierl CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die vorliegenden Anträge der GRÜNEN liest, könnte man meinen, die Staatsregierung und die Regierungskoalition würden beim Thema Ultrafeinstaub überhaupt nichts tun und die Augen davor verschließen. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich kann Ihnen aber eindeutig versichern: Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Johannes Becher (GRÜNE): Jetzt habe ich euch so gelobt!) Wir messen, wir prüfen, wir handeln. Aber wir tun dies auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht nach dem Motto: Mehr Forderungen bedeuten automatisch mehr Gesundheitsschutz. – Genau darin unterscheidet sich verantwortungsvolle Politik von der Symbolpolitik der GRÜNEN. Ich komme nun zu den einzelnen Anträgen. Mit dem ersten Antrag werden weitere Messstationen gefordert. Dabei wird aber verschwiegen, dass Bayern die Vorgaben der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Messstellen als auch auf die verschiedenen Windrichtungen schon lange einhält. Die Messungen wurden ausgeweitet. Eitting wird als neuer Messstandort eingerichtet; Freising bleibt erhalten. Sie haben es ja dankenswerterweise schon vorweggenommen: Auch weil wir diese Thematik ernst nehmen, wird nun zusätzlich ein einjähriges Hintergrundmessprogramm westlich des Flughafens eingerichtet, um diese Messwerte wissenschaftlich noch besser einordnen zu können. Und genau so arbeitet man evidenzbasiert: Man prüft, bevor man Schlüsse zieht – und eben nicht umgekehrt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wer immer nur neue Messstationen fordert, obwohl eigentlich der zusätzliche Erkenntnisgewinn fraglich ist, produziert natürlich nur eines: mehr Bürokratie und selbstverständlich auch mehr Kosten, aber nicht automatisch bessere Politik. Auch deswegen ist Ihr Antrag nicht zielführend. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Ich komme nun zum zweiten Antrag. Auch in diesem wird mehr behauptet als belegt. Natürlich ist der Gesundheitsschutz der Beschäftigten ein hohes Gut, und es hat auch höchste Priorität für den Arbeitgeber. Aber genau dafür gibt es auch klare Zuständigkeiten. Der Arbeitsschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers und wird durch die Gewerbeaufsicht kontrolliert. Dazu hilft uns eine neue Studie nicht weiter; denn welches konkrete Vollzugsdefizit soll denn durch eine Studie letztendlich aufgedeckt oder gegebenenfalls behoben werden? Studien ersetzen keine Verantwortung. Die Verantwortung trifft eindeutig den Arbeitgeber. Deswegen ist es entscheidend, dass bestehende Schutzvorschriften eingehalten werden. Dafür gibt es funktionierende Strukturen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch deutlicher wird die Symbolpolitik beim dritten Antrag der GRÜNEN. Sie verlangen ein Anreizprogramm für schwefelarmes Kerosin am Flughafen München. Das klingt zwar wie immer und wie in allen Ihren Anträgen gut, löst aber kein einziges Problem. Die Flughafengesellschaft verkauft nämlich überhaupt kein Kerosin. Sie stellt lediglich die Tankinfrastruktur zur Verfügung. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt. Hinzu kommt auch noch eines: Das könnte vielleicht die Problematik beim Start der Maschinen lösen, aber beim Anflug überhaupt nicht. Auch das ist emissionsrelevant, wenn die Flieger von überall auf der Welt – Gott sei Dank – zu uns kommen, wenn München dann auch ein Drehkreuz ist, aber dann bei der Landung kein schwefelarmes Kerosin von den Maschinen verbrannt wird. Und noch einen Punkt dürfen wir nicht außer Acht lassen: Wir würden unseren Flughafen im internationalen Wettbewerb benachteiligen. Ein isoliertes Anreizsystem ist weder praktikabel noch wirksam. Deswegen, glaube ich, ist es auch ganz entscheidend, dass wir immer wieder auch darauf hinweisen, dass der Flughafen längst Maßnahmen umsetzt, um hier besser zu werden: Bodenstrom statt Hilfstriebwerke, moderne Pre-Conditioned-Air-Anlagen, statt die Motoren laufen zu lassen, mehr Elektromobilität beim Fahrzeugpool und auch insbesondere die Öffnung des Tanklagers für Sustainable Aviation Fuel und Anreize für dessen Nutzung. Aus all diesen Sachen wird doch letztendlich ein Schuh. Das zeigt: Diese konkreten Maßnahmen greifen, um Emissionen reduzieren zu können. Das sind nicht nur Schlagzeilen, sondern das ist ein tatsächlicher Fortschritt. Der Freistaat Bayern bleibt nicht untätig. Bayern setzt sich seit Langem auf Bundesebene und auf europäischer Ebene für strengere Entschwefelungsstandards ein; denn da wird nämlich dann auch ein Schuh draus. Nur so funktioniert es dann auch, wenn wir Regelungen treffen, die international abgestimmt und dann natürlich auch wettbewerbsneutral sind. Nationale oder vielleicht sogar regionale Alleingänge bringen uns keinesfalls weiter. Sie helfen weder dem Klima noch der Gesundheit. Deswegen müssen wir immer wieder festhalten: Die GRÜNEN stellen Anträge, die so klingen, als hätte bisher niemand gehandelt. Wir handeln hingegen längst. Wir entwickeln das Messkonzept weiter. Wir nehmen neue Erkenntnisse auf. Wir setzen auf wirksame Emissionsminderung am Flughafen, und wir treiben die nachhaltige Transformation der Luftfahrt auch an unserem Standort voran. Das entfaltet tatsächlich Wirkung auf europäischer und auf internationaler Ebene. Deswegen lehnen wir Ihre Anträge nicht ab, weil uns das Thema unwichtig wäre. Der Kollege Zierer wird nicht müde, darauf hinzuweisen. Ich glaube, das hat er auch bewiesen, dass jetzt mehr geleistet wird, indem wir das weitere Messprogramm jetzt auflegen. Wir lehnen Ihre Anträge aber ab, weil wir bereits mit Augenmaß, mit wissenschaftlichen Grundlagen und wirksamen Maßnahmen statt Symbolpolitik auf dem richtigen Weg sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Johannes Becher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

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Johannes Becher GRÜNE

Herr Kollege Flierl, Sie wollen nicht weitermessen, weil Sie keine weiteren Erkenntnisse erwarten. Sie wissen es schon. Studien soll, wenn überhaupt, dann der Arbeitgeber machen. Dafür seien wir nicht zuständig. Die Maßnahmen seien schon wirkungsvoll. Ich würde jetzt schon gern wissen, weil Sie selbst anderen immer gerne Symbolpolitik vorwerfen, um wie viel Prozent durch diese bisherigen Maßnahmen Ultrafeinstaubpartikel am Flughafen reduziert wurden und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, um Ultrafeinstaubpartikel in welchem Umfang tatsächlich zu reduzieren. Anderen Leuten, die sich intensiv mit der Thematik beschäftigen, einfach so vorzuwerfen, dass die keine Ahnung hätten, und selbst dann aber nicht ins Detail zu gehen, was denn wirklich konkret herauskommt, wäre unredlich. Daher würde ich Ihnen jetzt mit meiner Zwischenbemerkung die Chance geben, deutlich aufzuzeigen, was die messbaren Erfolge dieser bisherigen und der künftigen Maßnahmen sind.

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Alexander Flierl CSU

Herr Kollege Becher, wir nehmen das wirklich sehr ernst und wischen nichts weg. Das möchte ich schon einmal betonen, weil wir uns sonst nicht die Zeit nehmen würden, auch heute zum letzten Tagesordnungspunkt sauber zu begründen, warum wir Ihre Anträge ablehnen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Genau deshalb, weil wir das ernst nehmen, müssen wir doch genau in die Details gehen. Wir halten genau die Vorgaben der EU-Luftreinhaltungsrichtlinie ein. (Johannes Becher (GRÜNE): In ihr gibt es keine Grenzwerte!) – Da gibt es keinen Grenzwert; aber es gibt Vorgaben zu den Messstationen, wie viele es sein müssen, wo sie aufzustellen sind etc. Wir erfüllen diese Vorgaben, und durch das neue Messprogramm für ein Jahr gehen wir sogar noch darüber hinaus. Und wir müssen auch sagen, dass diese Maßnahmen greifen, weil wir wissen: Wenn wir zum Beispiel auf gewisse Maßnahmen wie Bodenstrom zurückgreifen oder, wie zum Beispiel Klimaanlagen vernünftig zu betreiben sind, ohne dass die Triebwerke der Flugzeuge laufen müssen, dass wir das anbieten und dass nachhaltiger Treibstoff getankt werden kann. Das sind Maßnahmen, die natürlich dazu beitragen, dass Ultrafeinstaub vermieden bzw. reduziert wird. Deswegen brauchen wir nichts und wischen auch nichts weg. Ganz im Gegenteil, wir nehmen das ernst und ergreifen die wirksamen Maßnahmen. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist der Abgeordnete Harald Meußgeier für die AfD-Fraktion.

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Harald Meußgeier AfD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon ein bisschen verwundert, weil ich denke, wir haben den Antrag im Ausschuss ausführlich debattiert und diskutiert. Ich will jetzt noch kurz vorstellen, was die GRÜNEN mit ihrem Antrag fordern. Sie fordern unter anderem weitere Ultrafeinstaub-Messstationen auf dem Flughafengelände und in der Umgebung. Dazu muss ich eines sagen: Es sind am Flughafen und in seiner Umgebung genug Messstationen vorhanden. Selbst der Flughafen betreibt zwei stationäre und eine mobile Messstation am Flughafengelände. Das stimmt auch nicht, was Sie sagen. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) – Doch, das stimmt. (Johannes Becher (GRÜNE): Aber nicht für Ultrafeinstaubpartikel!) – Doch, genau für diese Ultrafeinstaubpartikel. Das können Sie im Internet nachlesen. Ich habe es zumindest im Internet gelesen. Wenn es dort falsch steht, dann habe ich hier etwas Falsches weitergegeben. Zum zweiten Punkt, den Sie fordern, der dauerhaften Fortführung bestehender Messungen sowie zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung ultrafeiner Partikel. Das ist wichtig. Das wird auch weiterhin gemacht. Das hat auch der Kollege beleuchtet. Als nächstes fordern Sie, dass der Flughafen dafür sorgen soll, dass die Flughafengesellschaft schwefelarmes Kerosin zur Verfügung stellt. In diesem Punkt bin ich ganz bei Herrn Flierl, der gesagt hat: Wenn ein Flugzeug ins Ausland fliegt und dort betankt wird, dann kommt es mit anderem als schwefelarmen Kerosin zurück. Das Problem muss entweder europaweit oder weltweit gelöst werden; ansonsten bringt es nicht viel. Und Sie behaupten – – (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE) – Gegenruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) – Ja, richtig, genau. – Dann steht noch etwas fest. Der Vertreter aus dem Ministerium hat im Ausschuss klar gesagt, dass mehr Messstationen keine weiteren Ergebnisse ans Licht bringen würden. Deswegen lehnen wir als AfD diesen Antrag ab. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die FREIEN WÄHLER hat Frau Kollegin Marina Jakob das Wort.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon im vergangenen Februar auf Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN einen Bericht zur EU-Luftqualitätsrichtlinie im Umweltausschuss gehört. Darin ist ganz klar geworden, dass der Flughafen München die Anzahl der Messstellen zwar von drei auf zwei reduziert hat, aber dass das definitiv innerhalb der Richtlinien ist. Wir nehmen die Sorgen der Bürger sehr ernst. Aber für uns zählt auch, was wissenschaftlich wichtig und relevant ist und was finanzierbar und tragbar ist. Ich möchte an dieser Stelle meinem Kollegen Benno Zierer danken, der sich wirklich Tag für Tag für die Menschen vor Ort einsetzt und versucht, das Beste zu erreichen. Zusammen mit dem Bürgerverein Freising haben Sie es erreicht, dass eine zusätzliche Messstellung in 20 bis 25 Kilometer Entfernung westlich des Flughafens eingeführt wird. Dort werden die UFP-Messungen stattfinden. Wir haben auch viele Gespräche mit der FMG geführt. Lieber Kollege Becher, Ihre Punkte sind immer ganz richtig. Sie sprechen an, was man thematisieren muss. Dennoch ist es so, dass der Freistaat Bayern Miteigentümer des Flughafens München ist, aber beim Flughafen handelt es sich um eine GmbH. Das ist ein eigenständiges Unternehmen. Und ein Unternehmen entscheidet, was es vor Ort zu tun hat. Was es gesetzlich durchführen muss, das tut es. Welche freiwilligen zusätzlichen Leistungen das Unternehmen vornimmt, entscheidet die GmbH als Gesellschaft. (Johannes Becher (GRÜNE): 51 % gehören dem Freistaat Bayern!) Zum Thema schwefelarmes Kerosin: Es macht einfach keinen Sinn, wenn man dies nur am Flughafen in München umsetzt. Flieger kommen aus aller Welt hierher. Sie landen dort. Sie haben kein schwefelarmes Kerosin. Ich gebe Ihnen aber total recht, dass wir dieses Anliegen international weiter vorantreiben müssen. Dafür bestehen gute Möglichkeiten, die aber international abgestimmt werden müssen. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz setzt sich auch im internationalen Kontext beim Bundesverkehrsministerium für strengere Entschwefelungsstandards ein. Wir handeln und wir tun etwas. Vielleicht erfolgt das nicht ganz so, wie Sie das gerne hätten. (Martin Wagle (CSU): Das ist doch gar nicht der Anspruch!) Das liegt natürlich in der Natur der Sache: Regierungsfraktion gegenüber der Opposition. Sie fordern immer viel mehr, weil Sie gar nicht wissen, was rechtlich überhaupt möglich und machbar ist. (Johannes Becher (GRÜNE): Ich weiß ziemlich gut, was rechtlich möglich ist!) Dennoch sind wir auf einem sehr guten Weg. Ich darf abschließend noch einmal meinem Kollegen Benno Zierer danken, der wirklich mit Herzblut dabei ist, wenn es um die Menschen in und um Freising geht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Ruth Waldmann das Wort.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zu einem einzigen Thema: Ultrafeinstaub. Die Partikel sind so klein, dass sie über die Atemwege in die Blutbahn gelangen können. Dass Flughäfen dafür ein Hotspot sind, ist auch wissenschaftlich völlig unstrittig. Diese drei Anträge verlangen überhaupt nichts Exotisches, sondern eigentlich das Selbstverständlichste, was man in dieser Situation machen kann: Messen, Verstehen und Handeln. Zum Messen: Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie schreibt eine Messstation in Lee, also der Hauptwindrichtung, vor. Sie befindet sich jetzt in Eitting, das ist gut so, aber eine bereits bestehende Station in Hallbergmoos soll abgebaut werden. Im Westen kommt jetzt und nur für ein Jahr eine Messstation dazu, wenn ich das richtig sehe. (Johannes Becher (GRÜNE): In 20 km Entfernung!) Wir haben jetzt diese neue Information. Herr Kollege Zierer von den FREIEN WÄHLERN hat das ja auch schon kritisch gesehen und dem Antrag im Ausschuss zugestimmt. Er versteht, dass die Menschen dort natürlich zu Recht erwarten, dass ihre Sorgen ernst genommen werden und ihnen nicht nur eine Richtlinie vorgehalten wird. Zu den Kosten: Einfache Messgeräte kosten ja gar nicht so viel. Die Kosten können bei – was weiß ich – 20.000 Euro liegen. Der Umsatz der Flughafen München GmbH liegt nach Auskunft des Finanzministeriums bei über 1,5 Milliarden Euro. Wenn man bei diesem Verhältnis von einem unverhältnismäßigem Aufwand spricht, dann geht es nicht um das Sparen, sondern man will es vielleicht gar nicht genauer wissen. Die Krankheitsquote der Beschäftigten am Flughafen ist erhöht. Das bestreitet die Flughafengesellschaft selbst nicht. Sie erklärt das mit Schichtdienst, mit körperlicher Arbeit und der Witterung. Das kann alles eine Rolle spielen. Aber das Wort Schadstoffe kommt in diesen Erklärungen nicht ein einziges Mal vor. Und das, obwohl der heute schon zitierte DAK-Gesundheitsreport für die Flughafenregion schon im Jahr 2023 den Anstieg der Atemwegserkrankungen festgestellt hat, und obwohl international ja auch schon längst geforscht wird. In Kopenhagen wurde die Belastung über Jahre untersucht und lag zwei- bis dreimal so hoch wie im Stadtzentrum. Im vorliegenden Antrag wird auch gar nicht behauptet, dass wir die Ursache schon kennen. Er kritisiert nur, dass sie niemand genauer erforscht; denn wenn man die Ursache nicht erforscht, kann man natürlich hinterher unter Umständen auch sagen, dass es diese Ursache gar nicht gibt. Im Ausschuss hat es geheißen, dass es die Sache des Arbeitsschutzes sei. Nur gibt es bis heute für diesen Ultrafeinstaub gar keinen Arbeitsplatzgrenzwert. Dieser Verweis führt also in eine Regelungslücke und genau dort sitzt es sich offenbar recht bequem. Zum dritten Antrag: Kerosin darf bis zu 300 Mal so viel Schwefel enthalten wie der Diesel an der Tankstelle. Es gibt Studien, in denen steht, dass sich der Ultrafeinstaubausstoß über den Schwefelgehalt allein schon um 30 bis 70 % senken ließe. Natürlich werden die Grenzwerte für das Kerosin nicht im Freistaat bestimmt. Das gehört auf die europäische Ebene. Da hat die Koalition recht. Das wird im Antrag aber auch gar nicht gefordert. Er fordert eine Prüfung für ein freiwilliges Anreizsystem über die Entgelte. Dass so etwas am Flughafen München funktionieren kann, das wissen wir schon seit dem Jahr 2008, weil es emissionsabhängige Entgelte für Stickoxide gibt. Das Instrument ist also schon da. Es liegt im Regal. Man muss es halt auch benutzen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir bei der eigentlichen Frage: Bei jedem dieser drei Anträge hat die Koalition auf jemand anderen gezeigt, aber der Freistaat ist nun einmal der Mehrheitsgesellschafter dieser Flughafen München GmbH, und man kann nicht einerseits die Dividende und vor allem das Standortprestige mitnehmen wollen, aber beim Gesundheitsschutz der vielen Tausend Beschäftigten und der Menschen im Umland so tun, als ginge einem die Gesellschaft nicht direkt etwas an, sondern wäre ganz eigenständig. Das passt nicht zusammen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Dafür werden die drei Anträge wieder getrennt. Die federführenden Ausschüsse empfehlen die drei Anträge jeweils zur Ablehnung. Wer entgegen dem Votum des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz dem Antrag auf Drucksache 19/11184 – da geht es um die Ausweitung des UFP-Messnetzes – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Wer entgegen dem Votum des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention dem Antrag auf Drucksache 19/11159 betreffend "Gesundheit der Beschäftigten am Flughafen München besser schützen: Belastung durch Ultrafeinstaub in den Blick nehmen" zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Wer entgegen dem Votum des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen dem Antrag auf Drucksache 19/11188 betreffend "Belastung der Menschen in der Flughafenregion durch Ultrafeinstaub reduzieren: Anreizprogramm für schwefelarmes Kerosin aufsetzen!" zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Der Antrag ist abgelehnt. Vielen Dank für die konzentrierten Beratungen. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 20:27 Uhr)

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