Stephan Oetzinger
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Der Freistaat Bayern ist Gründerland Nummer eins in Deutschland. Das ist kein Wunschdenken der Regierungsfraktionen, sondern das ist klar mit Zahlen belegbar. Von 3.568 Gründungen und Start-ups deutschlandweit, die 2025 das Licht der Welt erblickt haben, sind allein 785 in Bayern gegründet worden. Das entspricht 22 %. Mit diesem Wert liegen wir deutlich vor Nordrhein-Westfalen und vor Berlin. Genau diese Gründerdynamik ist auch dann sichtbar, wenn man sich anschaut, in welcher Relation sich die Zahlen weiterentwickelt haben. Bei Neugründungen haben wir bundesweit im vergangenen Jahr einen Zuwachs von 29 %. In Bayern können wir auf einen Zuwachs von 46 % zurückblicken. Das ist eine wirklich starke Zahl für den Freistaat Bayern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, all das ist kein Zufall. Es ist vor allem dem Gründergeist, dem Mut von jungen Menschen mit Ideen geschuldet, die auch bereit sind, ein Risiko einzugehen. Deswegen möchte ich an allererster Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Gründerinnen und Gründer im Freistaat richten, die zu diesen Zahlen beigetragen haben. Ein Großes Lob geht an all diese Menschen, die bereit sind, neue Chancen zu nutzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu gehört aber auch, dass man die richtigen Rahmenbedingungen dafür setzt, dass Unternehmertum und Innovation in einem Land auf fruchtbaren Boden fallen. Deswegen bedanke ich mich auch bei der bayerischen Staatsregierung, die mit unserem Ministerpräsidenten Markus Söder die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen hat, die bundesweit ihresgleichen suchen. Ich erinnere hier an die Start-up-Initiative, an Bayern Kapital für Wachstums- und Scale-up-Fonds mit einer halben Milliarde Euro Volumen, an den ScaleUp-Dachfonds Bayern der LfA und an Bayern-Kapital-Innovationsfonds III. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies alles schafft ein ideales Ökosystem für Gründerinnen und Gründer. Das führt auch dazu, dass die bayerischen Start-ups im vergangenen Jahr 3,3 Milliarden Euro und damit über eine halbe Milliarde Euro mehr als Berlin an Risikokapital sammeln konnten. Das sind wirklich beeindruckende Zahlen, die man hier sieht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU) Ich möchte an dieser Stelle auch Danke sagen. Ich sage Danke an ganz viele Stellen, die dieses Thema vorantreiben: Ich sage Danke an das Bavarian Startup Council unter der Leitung von Staatsminister Florian Herrmann und unter der Mitarbeit der Kollegen Daniel Artmann, Max Böltl, Stefan Ebner und Felix Locke. Und ich möchte an dieser Stelle auch eines betonen: Es geht nicht nur darum, dass beim Thema Gründungen und Start-ups Geld Tore schießt, sondern es geht auch darum, dass man Ideen entsprechend fördert und Innovationen hat, die am Ende des Tages in Produkte umgesetzt und in neuen Firmen aufgehen werden. Genau hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, spielen Ideenreichtum und Gründergeist an unseren bayerischen Hochschulen und Universitäten eine ganz zentrale Rolle. Genau hier haben wir, lieber Kollege Dr. Bausback, vor rund drei Jahren mit dem Hochschulinnovationsgesetz die notwendigen Weichenstellungen vorgenommen: Wir haben festgeschrieben, dass es die Aufgabe der Hochschulen ist, Technologietransfer und Gründungen zu begleiten. Mit dem Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, mit der Stärkung der Ausgründungen und mit Technologietransferzentren, die wir im ganzen Freistaat angesiedelt haben, um den engen Austausch zwischen der Wirtschaft und den Hochschulen stärker zu bespielen und mit der deutlichen Ausrichtung, dass Transfer und Gründungen ganz zentrale Bausteine unseres Hochschulwesens sind, haben wir Gründungen substanziell erleichtert. An unseren Hochschulen in Bayern ist Entrepreneurship schon lange kein Randthema mehr. An 24 aller 33 staatlichen Hochschulen und Universitäten gibt es mittlerweile Studiengänge, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Insbesondere an der Technischen Universität München, der FAU, der Universität Passau sowie an den Hochschulen in Ansbach, Ingolstadt und München besteht ein besonderer Fokus. Ein echter Meilenstein in diesem Zusammenhang war die Schaffung des Elements der Gründungsfreisemester. Dabei handelt es sich um ein Element, liebe Kolleginnen und Kollegen, das es Hochschulprofessorinnen und -professoren ermöglicht, sich bis zu zwei Semester von der Lehrtätigkeit befreien zu lassen, um Zeit dafür zu haben, Unternehmen zu gründen und diese auf den ersten Metern nach der Gründung zu begleiten. Dabei handelt es sich um ein Instrument, das in der deutschen Wissenschaftslandschaft einmalig ist. Ich glaube, das muss man an dieser Stelle auch ganz deutlich betonen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU) Wir beweisen damit, dass Gründen kein Rand-, sondern ein Kernthema für unsere Hochschulen und für unsere Hochschulpolitik ist. Wenn man sich seit dem Inkrafttreten des neuen Hochschulinnovationsgesetzes die ersten Zahlen, die jetzt vorliegen, ansieht, dann sind sie wirklich beeindruckend: 44 Gründungsfreisemester wurden genehmigt. 23 Professoren haben bislang diese Chance genutzt, dieses Instrument anzuwenden. 11 Unternehmen sind bisher über die Gründungsfreisemester entstanden, weitere sind im Aufbau, und an gut der Hälfte aller bayerischen staatlichen Hochschulen und Universitäten gibt es entsprechende Satzungsregelungen dafür, diese Gründungsfreisemester mitzugestalten. Man merkt, dass dieses Element kein Rohrkrepierer war, sondern dass es ein Erfolgsmodell ist, das zunehmend an Fahrt gewinnt. An allen 33 staatlichen Hochschulen und Universitäten im Freistaat Bayern gibt es eine umfassende Gründerberatung, die bei allen relevanten Fragen begleitet: von Schutzrechten über Patente, über Ausgründungsstrategien bis hin zu Förderanträgen und vielem mehr. Dadurch bekommen wir eine enge Verzahnung von Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Dies führt zu einer schnellen praktischen Umsetzung von Ideen aus den Universitäten heraus. Die Gründungsfreisemester sind dafür ein wichtiger und zentraler Baustein. Diese wollen wir jetzt evaluieren und gerne auch weiterentwickeln. Dafür gibt es spannende Ansätze an Bayerns Hochschulen, beispielsweise an der TH Rosenheim, die dieses Element auch auf Studentinnen und Studenten ausweitet und ihnen die Möglichkeit gibt, ein Gründungsfreisemester anstelle eines Praxissemesters im Curriculum einfließen zu lassen. Eines gilt es zu betonen: Die Start-ups von heute sind die Arbeitgeber und Mittelständler von morgen. Sie sind damit die Zukunft unseres Mittelstands, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, dass es deshalb auch wichtig ist, dass wir uns diesem Thema widmen und dieses Thema im Plenum diskutieren. Mit dem Hochschulinnovationsgesetz haben wir ein ideales Ökosystem geschaffen. Bayern hat eine Spitzenreiterrolle in der Start-up-Szene in Deutschland einnehmen können und hat sich an die Spitze gesetzt. Diesen Spitzenplatz wollen wir weiterhin ausbauen, insbesondere im Rahmen der Weiterentwicklung des Hochschulinnovationsgesetzes, wofür wir im Herbst die Novelle erarbeiten und es dabei weiterentwickeln wollen. Ich freue mich auf die Debatte um die Novelle. Ich bin sicher, dass wir damit einen Beitrag dazu leisten, dass Gründung und Innovation an bayerischen Hochschulen weiterhin ein Baustein dafür sind, dass Bayern nicht nur bei Start-ups und Innovationen, sondern in der Wissenschaftslandschaft insgesamt spitze bleibt. (Beifall bei der CSU)
