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Ilse Aigner

22.07.2026 Sitzungen 19/86

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung, und zwar zu einer ganzen Reihe von Abstimmungen. Diesen liegen zugrunde: der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/11642, drei Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf den Drucksachen 19/12173, 19/12753 und 19/12754, fünf Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/12332 mit 19/12335 und 19/12756, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/12392 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf Drucksache 19/12929. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen sechs Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes" auf Drucksache 19/12756, über den auf Wunsch der Initiatoren einzeln abgestimmt wird. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die verbleibenden Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit sind die Abstimmungsvoten übernommen. Das heißt, die Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11642. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/12929. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FREIE WÄHLER und CSU. Gegenstimmen! – Das ist die SPD-Fraktion. Enthaltungen! – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD. Damit ist es so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das ist die SPD-Fraktion. Enthaltungen! – Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/12173, 19/12753 und 19/12754 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Die Sitzung wird nach der Mittagspause fortgesetzt, und zwar um 13 Uhr. (Unterbrechung von 12:03 bis 13:00 Uhr)

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