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Ruth Waldmann

SPD 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gemeinsame Ziele. Wir wollen, dass die Praxen modern aufgestellt sind, dass sie eine gute IT-Ausstattung haben und nicht in finanziell unzumutbare Situationen kommen. Außerdem stellen wir gemeinsam fest, dass die Informations- und Cybersicherheit immer wichtiger wird. Es stimmt auch, dass viele niedergelassene Ärztinnen und niedergelassene Ärzte Sorge haben, ob und wie sie das stemmen können. Damit wollen wir sie auch nicht alleine lassen. Es ist schon wichtig, genau hinzuschauen, was wirklich geht und auch wirklich hilft. Es ist richtig, dass es seit dem Jahr 2021 eine verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinie gibt. Diese ist noch unter der CDU-Führung eingeführt worden. Eine Gegenfinanzierung für die Umsetzungskosten liegt jedoch nicht vor. Das ist in den Praxen anders als in den Pflegeeinrichtungen. Gleichzeitig hat sich die Cyber-Bedrohungslage besonders im Gesundheitsbereich inzwischen auch noch weiter verschärft. Als Landtag kann man mit einem Antrag jetzt nicht feststellen, dass es im ambulanten Bereich überhaupt keine Investitionskostenförderung gibt. Dazu ist schon einiges gesagt worden. Es gibt zum Beispiel die Telematikinfrastruktur-Pauschale. Dabei handelt es sich um monatliche Pauschalen. Das Bundesgesundheitsministerium sagt, dass dies die Kosten decken würde. Darüber können wir diskutieren. In der Praxis scheint das zum Teil gar nicht so zu sein. Das müssen wir uns genauer anschauen. Gerade kleine und mittlere Praxen haben offenbar keine ausreichenden Mittel. In Ihrem Antrag beziehen Sie sich aber ausdrücklich auf das Krankenhauszukunftsgesetz. Dort gibt es einen sehr entscheidenden Unterschied. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes haben die Länder 30 % der Investitionskosten übernommen. Bayern hat auch seinen Anteil getragen. Jetzt wollen Sie aber ausschließlich Steuermittel des Bundes hernehmen. Bayern will somit bei einem vergleichbaren Programm keinen Cent im ambulanten Bereich beitragen. Das ist jetzt Ihr Hilfsangebot. Wir könnten auch ein bayerisches Förderprogramm aufsetzen oder uns zumindest an dem jetzt geforderten bundesweiten Programm für die IT-Sicherheit in den Praxen beteiligen. Der Antrag enthält eine Problembeschreibung, die zum Teil absolut zutreffend ist. Wir wissen jedoch überhaupt nicht, über welches finanzielle Volumen wir überhaupt reden. Das wird nicht benannt. Im Antrag wird auch nicht definiert, welche Praxen künftig antragsberechtigt sein werden, unter welchen Umständen, mit welchen Zielen und mit welchen Förderkriterien. Auch eine Implementierungsstrategie kommt noch nicht vor. Das Krankenhauszukunftsgesetz, auf das man sich bezieht, hatte elf klar definierte Fördertatbestände und eine klare Vorgabe von 15 % Mindestquote für die IT-Sicherheit. Das alles fehlt jetzt bei diesem Antrag. Grundsätzlich geht das Anliegen in die richtige Richtung, aber da uns das zu unkonkret ist, müssen wir uns an dieser Stelle leider enthalten.

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