Ulrike Scharf
Lieber Johannes Becher, zur ersten Anmerkung: Großtagespflege und Tagespflege sind ein wichtiger Baustein in der Kinderbetreuung. Deshalb bleiben wir auch dabei, dass wir fördern. Wir erhöhen diese Förderung sogar noch einmal um 10 %. Entscheidend ist, dass unser Gesetzentwurf bereits sehr lange veröffentlicht und bekannt ist. Die Betreiber der Großtagespflege wissen das auch. Wir sind mit vielen auch im direkten Austausch. Es hat viele unmittelbare Gespräche gegeben. Von Verunsicherung zu sprechen, ist einfach nicht richtig. (Johannes Becher (GRÜNE): Das stimmt dann nicht!) – Naja, es gibt sogar persönliche Gespräche mit mir. (Johannes Becher (GRÜNE): Mit mir auch!) – Bitte! – Ich glaube, dass es auch bei dieser Reform wichtig war, die Dinge dorthin zu verorten, wo sie hingehören. Der Großtagespflege liegt das SGB VIII zugrunde, und deshalb ist es Sache der Kommunen vor Ort, die das im Übrigen als geübte Praxis mitbetreiben. Wir haben jetzt für Klarheit gesorgt. In Bezug auf die Haushaltsjahre müssen wir in Kalenderjahren denken. Da hilft es nichts, wenn man eine neue zeitliche Schiene einbaut. Die Kommunen denken in Haushaltsjahren, und auch wir denken in Haushaltsjahren. Deshalb war es so wichtig, klar zu sagen: Wir nehmen den Bestand der Großtagespflegepersonen auf, wir fördern pauschal und legen sogar noch einmal 10 % drauf. Auch hier gilt, dass wir jedes Jahr updaten. Sollte die Großtagespflege noch einmal 10 oder 100 Personen mehr bekommen, dann wird das auch von uns vergütet. Auch das ist gesetzlich verankert.
