Stefan Frühbeißer
Verehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörer! Ich glaube, ich muss ganz dringend noch einmal darauf hinweisen: Das Thema ist die Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf Grundlage des neuen G 9, und alles, was wir jetzt gerade gehört haben, hat mit diesem Gesetzentwurf absolut nichts zu tun. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Es geht um einen Rundumschlag, mit dem man meint, mit allen Themen, die man da ein bisschen abgreift und durcheinander wuselt, ein Bild zu zeichnen, dass das Schulsystem in Bayern ein schlechtes sei. Das Gegenteil ist der Fall, und das haben wir auch bei den Vorrednern gemerkt. Es ist ein Erfolgsmodell: nicht nur die Wiedereinführung des G 9 – des neuen G 9 – an den Gymnasien, sondern vor allen Dingen – wer das Ganze mitverfolgt hat, weiß es – glaube ich, ein Blick in den Haushaltsplan hätte gezeigt, dass die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel diese entsprechenden Ausgaben bereits mit abbilden. Hier ist solide gearbeitet worden: zuverlässig und verlässlich für die Schülerinnen und Schüler, zuverlässig und verlässlich für die Lehrkräfte, zuverlässig und verlässlich für die Träger dieser Schulen. Ich glaube, letztendlich brauchen wir uns nicht ein derart schlechtes Bild zeichnen zu lassen, sondern im Gegenteil: Wir bedanken uns, und die Erfolgszahlen, die der Kollege Jungbauer dankenswerterweise schon vorgetragen hat, zeigen sehr deutlich, dass wir hier auf einem sehr guten, einem richtigen Weg sind, und der ist natürlich auch vorbildlich in Deutschland. Ich glaube, das Schulsystem in Bayern braucht sich nicht unterstellen zu lassen, nicht zu funktionieren, sondern das Gegenteil ist der Fall. Viele Bundesländer sehen genau nach Bayern und sehen: Hier funktioniert es sehr gut. Vor allen Dingen ist das ein Ergebnis, das die Note Eins verdient hat. Ich glaube, dazu muss man einen Dank sagen an die Lehrkräfte, an die Träger, die das Ganze so leben, wie es auch bei uns im Kultusministerium gelebt wird. Herzlichen Dank an unsere Kultusministerin; denn ich glaube, eines ist auch klar: Es ist ein richtig frischer Wind, es ist eine gute Atmosphäre im Kontakt und im Austausch mit den Verantwortlichen. Das möchte ich auch im Hinblick auf den Gesetzentwurf deutlich machen, den wir jetzt in der Zweiten Lesung beraten. Ich glaube, es ist sehr wichtig zu betonen, dass die Lösungen, die hier erarbeitet worden sind, im engen Austausch mit Verbänden und vor allen Dingen auch mit den Trägern, mit den Spitzenverbänden gefunden wurden, die diese Lösung und vor allen Dingen – das ist angesprochen worden – auch Finanzierungsfragen hier im Grunde genauso mittragen, und die, glaube ich, auch dankbar dafür sind, dass wir diese Verlässlichkeit auch auf Basis des Konnexitätsprinzips erkennen lassen. Man kann davon ausgehen: Wir haben sehr darauf geachtet, dass das neue Schuljahr, das mit dem Wechsel von G 8 auf G 9 quasi entsteht, entsprechend mit dem Konnexitätsprinzip unterlegt ist. Das heißt, dass diese Mehraufwendungen, die entstehen, vom Freistaat Bayern auch tatsächlich getragen werden, und das wirkt sich dann natürlich ganz besonders auf die privaten Gymnasien aus, wo nicht nur die ab 1. Januar 2026 gültige Mittelausstattung mit einem Anstieg von 112 auf 125 % deutlich erhöht worden ist, sondern auch mit der Entscheidung, den Musterbeamten von der Kostenseite in Höhe von 30 % entsprechend zu berücksichtigen, Kosten dazugekommen sind. Wer jetzt davon spricht, dass die hier genannten Kritikpunkte nicht berücksichtigt worden seien, dem möchte ich erwidern: Das ist definitiv eine Falschaussage. Der Weg ist klar gezeichnet. Ich kann versichern: Das Bewusstsein in der Regierungskoalition ist da. Wir genießen Unterstützung von verschiedener Seite, auch aus anderen Fraktionen; denn Bildung ist uns enorm wichtig. Genau deshalb gehen wir diesen Weg und nehmen sehr viel Geld in die Hand. Ich sage es immer wieder: Über 30 % des Staatshaushaltes fließen direkt in den Bildungsbereich. Das ist ein eindeutiges Signal. Dieses Signal wird erkannt und in den Rückmeldungen der verschiedenen Verbände und Träger auch honoriert. Deshalb lassen wir uns das Ganze nicht schlechtreden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Der immer wieder angestellte Versuch ist so durchschaubar. In meiner Zeit als Bürgermeister war mir das Juristentum auch nicht sehr lieb, weil ich mich immer für praktische Lösungen eingesetzt habe. Aber wenn ein so sachliches Thema wie eine Gesetzesänderung bereits in der Ersten Lesung von allen für prinzipiell richtig befunden wird – auch der Kollegin der AfD ist herzlich wenig an Kritikpunkten dazu eingefallen –, bestätigt das, dass es an dem Gesetzentwurf eigentlich nichts zu bemängeln gibt. Wenn man dann aber die Gelegenheit nutzen möchte, in einem Rundumschlag Themen aufzugreifen, die vielleicht der eigenen Ideologie dienen mögen, dann muss ich sagen: Das ist ein Versuch, aber ein kläglicher. Lassen wir das künftig; denn unsere Schülerinnen und Schüler sowie unsere Lehrkräfte haben eine andere Arbeit verdient. Ich sage es noch einmal: Es gilt der Dreiklang Verlässlichkeit, Zuverlässigkeit und ausreichende Finanzierung. Das stellen wir sicher. Ich muss gar nicht mehr dazu sagen und bitte, den Gesetzentwurf entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
