Horst Arnold
Ich war lang genug Bestandteil der bayerischen Justiz. Ich stehe dazu, dass ich einen Blick ins Gesetz werfe und feststelle: Erstens. Ein Abschiebehaftbefehl ist zu vollziehen. Zweitens. Es gibt Abschiebungsverbote und -hindernisse. Diese Abschiebungsverbote sind in § 60 des Aufenthaltsgesetzes hinreichend erwähnt. Darin steht auch, wenn es um schwere Straftaten wie Vergewaltigung usw. geht, wird dieses Verbot aufgrund der Systematik eingeschränkt. Ich habe in diesem Zusammenhang kein Problem damit, Recht und Gesetz anzuwenden. Dazu brauche ich Ihre verfassungswidrigen und verachtenden Äußerungen zu unserem System allerdings nicht – im Gegenteil: Ich lasse mich auch nicht davon irritieren. Rechtsstaat ist Rechtsstaat, und AfD ist Unrechtsstaat. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)
