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Andreas Hanna-Krahl

GRÜNE 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung im Gesundheitssystem und im Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck. Sie soll entlasten, Abläufe vereinfachen und die Versorgung verbessern. Moderne IT und ein hohes Maß an Cybersicherheit sind dafür unverzichtbar. Der Antrag greift also definitiv ein absolut wichtiges Thema auf. Trotzdem – das kann ich vorwegnehmen – werden wir uns heute nur enthalten. Ich will Ihnen jetzt erklären, warum. Meine Damen und Herren, die entscheidende Frage lautet nämlich nicht: Wer bezahlt die nächste Investition in den Praxen? Die entscheidende Frage lautet: Können die Praxen auch darauf vertrauen, dass sich diese Investition nicht nur heute, sondern auch in fünf Jahren lohnt? Woran es fehlt, ist nicht die Bereitschaft zu investieren. Die ist bei den allermeisten Ärztinnen und Ärzten und bei den allermeisten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten definitiv vorhanden. Sie wissen, dass Digitalisierung notwendig ist. Sie wissen, dass Cybersecurity immer wichtiger wird. Was ihnen fehlt, ist eine absolute Verlässlichkeit. Seit Jahren erleben wir wechselnde Vorgaben, neue technische Anforderungen und verschobene Fristen. Mal wird ein System eingeführt, und dann ein anderes wieder nachgebessert, weil es eben doch nicht funktioniert. Wer unter den Bedingungen mehrere Zehntausend Euro für die Aufrüstung von Hard- und Software in die Hand nehmen soll, der fragt zu Recht: Ist das überhaupt in zwei Jahren noch State of the Art oder stehe ich wieder ganz am Anfang? Deshalb brauchen die Praxen allen voran eines, nämlich Planungssicherheit. Sie brauchen einen Gesetzgeber, der klare Ziele formuliert. Sie brauchen einen Gesetzgeber, der diese Ziele dann auch verfolgt, statt die Rahmenbedingungen ständig neu zu schreiben. Das ist unserer Ansicht nach der eigentliche Konstruktionsfehler. Wer im Plenum über eine Telematikinfrastruktur entscheidet, sitzt eben nicht an der Anmeldung, wenn die Infrastruktur mitten in der Sprechstunde ausfällt. Aber genau an dieser kleinen Schnittstelle in einer Arztpraxis entscheidet sich, ob Digitalisierung im Gesundheitswesen entlastet oder belastet. Digitalisierung wird immer dann zum Problem, wenn sie Zeit kostet, statt Zeit zu sparen. Deswegen reicht es nicht, jetzt irgendwie ein neues Förderprogramm aufzulegen und das Geld dann mit der Gießkanne zu verteilen. Entscheidend ist doch, dass die Systeme interoperabel zusammenpassen, praxistauglich sind und auch zuverlässig funktionieren. Daran ändert dieser Antrag nichts. (Beifall bei den GRÜNEN) Er fordert – das ist durchaus anzuerkennen – ein bundesweites Programm nach dem Vorbild der Krankenhauszukunftsgesetzes. Dabei gibt es aber längst Förderungen für die TI-Anbindung, für die IT-Sicherheit, auch von den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das ist alles da. Wenn die Staatsregierung überzeugt ist, dass gerade die kleineren Praxen in Bayern zusätzliche Hilfe brauchen, kann sie doch selbst ein Programm ins Leben rufen und auflegen. Stattdessen verweist sie auf den Bund. Ich glaube, das greift insgesamt zu kurz. Hinzu kommt die finanzielle Realität. Meine Damen und Herren, die gesetzlichen Krankenversicherungen stehen unter massivem Druck. Das wissen wir alle spätestens seit dem Bundestagsbeschluss zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Wir müssen abwägen, wofür wir zusätzliche Mittel einsetzen. Für uns hat die Stabilisierung der Versorgung insgesamt deutlichen Vorrang vor einem ganz pauschalen Programm, das über alle Praxen ausgerollt wird. Meine Damen und Herren, die Digitalisierung bleibt eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben, aber sie gelingt definitiv nicht nur über Fördertöpfe. (Beifall bei den GRÜNEN)

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