Jörg Baumann
Sehr geehrtes Präsidium, Kollegen! In diesem Gesetzentwurf wird die Widersprüchlichkeit der Bayerischen Staatsregierung und der sie tragenden Regierungsparteien besonders deutlich. Noch am 24. Juni 2026 wollte man sich bei den bayerischen Beamten mit einem Dringlichkeitsantrag profilieren. Der Titel lautete: "Keine finanzpolitischen Experimente, keine verdeckten Gehaltskürzungen – ein klares NEIN zur Sozialversicherungspflicht für Beamte". Dieser Antrag stand unter dem Vorzeichen, verdeckte Gehaltskürzungen verhindern zu wollen. Wenige Wochen später legt die Staatsregierung nun einen Gesetzentwurf vor, der genau das Gegenteil bewirkt. Die Besoldungserhöhung der Beamten wird im Vergleich zu den tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen um ein halbes Jahr verschoben. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur schwer nachvollziehbar, sie ist auch völlig ungerecht. Wer die Beamtinnen und Beamten in schwierigen Haushaltslagen als erste heranzieht, um Einsparungen zu erzielen, sendet ein verheerendes Signal an den öffentlichen Dienst. Gleichzeitig wirbt die Staatsregierung mit aufwendigen Kampagnen um den Beamtennachwuchs. Jetzt dokumentiert sie mit dem Gesetzentwurf, dass die Beamten im Zweifel als Verfügungsmasse betrachtet werden, wenn die Kassenlage angespannt ist. Das ist kein glaubwürdiges Signal an junge Menschen, die sich für den öffentlichen Dienst entscheiden sollen. Die Einwände des Bayerischen Richtervereins werden dabei beiseitegeschoben. Der BRV weist darauf hin, dass die bayerische Besoldung, insbesondere die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet und der Gesetzentwurf einer Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten würde. Eine Rückkehr zur Verfassungskonformität der bayerischen Besoldung sei nicht erkennbar. Das sind deutliche Worte, die ernst genommen werden sollten. Auch die Mahnung des Bayerischen Städtetages bleibt ohne erkennbare Wirkung. Der Städtetag fordert zu Recht, die dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften zu modernisieren, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bayern angesichts des demografischen Wandels und der überdurchschnittlichen Lebenshaltungs- und Wohnungskosten in den Ballungsräumen zu steigern. Diese Hinweise werden im Gesetzentwurf überhaupt nicht aufgegriffen. Dabei gäbe es durchaus gangbare Alternativen, um den Haushalt anderweitig zu entlasten. Der Jahresbericht 2026 des Bayerischen Obersten Rechnungshofes weist klar darauf hin, dass der Staat über die Jahre seine Aufgaben erheblich ausgeweitet hat. Der ORH fordert, diesen Trend zu stoppen, sich wieder auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und eine umfassende Aufgabenkritik vorzunehmen. Der Bericht enthält auch zahlreiche andere konkrete Beispiele, an welchen Stellen zielgerichtet und ohne die Beamten zu belasten gespart werden könnte. Wer bei Vereidigungen von Polizisten regelmäßig betont, wie sehr man hinter den Beamten steht, sollte diesen Worten auch in der Besoldungspolitik Taten folgen lassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Vertrauen aber grundsätzlich erschüttert, und das können wir nicht gutheißen. So weit unser Statement. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
