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Martina Gießübel

CSU 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Mitarbeiterin unserer Anlaufstelle "Frauen helfen Frauen" hat mir bei meinem Besuch einen Satz gesagt, der mich bis heute beschäftigt. Der schwerste Schritt ist nicht der Einzug in ein Frauenhaus; der schwerste Schritt ist die Entscheidung, überhaupt zu gehen. Dieser Satz beschreibt eindrucksvoll, worum es heute geht. Eine Frau, die ihre Wohnung verlässt, lässt meistens viel zurück. Sie lässt Vertrautes, Erinnerungen, Hoffnungen, oft einen ganzen Lebensabschnitt zurück. Sie geht auch nicht freiwillig; sie geht aus Angst vor Gewalt. Viele Frauen treffen diese Entscheidung erst, wenn sie keinen anderen Ausweg mehr sehen. In diesem Moment brauchen sie dann vor allem eines: Sie brauchen einen Ort, an dem sie und ihre Kinder sicher sind. Genau dafür trägt der Staat die Verantwortung, denn mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes entsteht erstmals ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen, die von häuslicher oder von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, sowie für ihre Kinder. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Bayern diesen Anspruch verlässlich erfüllen kann. Das ist nicht nur eine organisatorische Änderung, sondern ich sage: Das ist sogar ein grundlegender Systemwechsel. Die bisher überwiegend freiwillige Finanzierung des Frauenhilfesystems wird durch eine verlässliche staatliche Finanzierungsverantwortung der Länder ab dem 1. Januar 2027 ersetzt. Das schafft Rechts- und Planungssicherheit für die Träger. Es entlastet die Kommunen, die ihre Einrichtungen aber sicherlich auch in Zukunft positiv begleiten und unterstützen werden; davon gehe ich aus. Vor allem schafft es Sicherheit für die Frauen, die auf diese Hilfe wirklich angewiesen sind. Bereits im kommenden Jahr stehen rund 67 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sichern wir den Bestand der bestehenden Einrichtungen, und wir schaffen die Grundlage für einen bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2032. Hier haben wir ein klares Ziel, nämlich ein flächendeckendes, ein leistungsfähiges und zugleich ein unbürokratisches Hilfesystem, auf das sich jede betroffene Frau wirklich verlassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der GRÜNEN hat zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht. Ich möchte ausdrücklich sagen: Uns unterscheidet nicht das Ziel. Auch wir wollen den Gewaltschutz natürlich weiter stärken. Uns unterscheidet aber der Weg. Der Änderungsantrag enthält zahlreiche Regelungen, die bereits verbindlich im Gewalthilfegesetz des Bundes festgelegt sind. Sie nun zusätzlich ins Landesrecht zu übernehmen, schafft keinen besseren Schutz, vor allem schafft es Doppelregelungen. Darüber hinaus erweitert der Antrag den Kreis der anspruchsberechtigten Personen und der erfassten Einrichtungen über die bundesrechtlichen Vorgaben hinaus. Eine solche Erweiterung würde neue Finanzierungsfragen und schwierige Abgrenzungsprobleme genau in einer Phase schaffen, in der wir vor allem eines brauchen, nämlich einen verlässlichen und einen zügigen Aufbau des Hilfesystems. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Prävention und Täterarbeit sind und bleiben wichtige Bestandteile einer wirksamen Gewaltprävention. Selbstverständlich wird Bayern diese Bereiche auch künftig fördern, selbst wenn das Bundesgesetz hierfür keinen gesetzlichen Finanzierungsanspruch vorhält. Deshalb ist es richtig, diese Themen nicht in das bayerische Ausführungsgesetz zu schreiben. Stattdessen regeln wir im Gesetz das, was geregelt werden muss. Wir regeln die Einzelheiten dort, wo sie flexibel an neue Entwicklungen angepasst werden können, nämlich in einer Rechtsverordnung. Das ist rechtssicher und auch praxisnah. Das ist verantwortungsvolle Gesetzgebung. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der GRÜNEN ab und stimmen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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