Christiane Feichtmeier
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht keine große Reform, aber er enthält einige sinnvolle und notwendige Verbesserungen für die kommunale Praxis. Künftig sollen qualifizierte Verwaltungsfachwirtinnen und Verwaltungsfachwirte Rechnungsprüfungsämter leiten können. Damit erweitern wir angesichts des Fachkräftemangels den Bewerberkreis, ohne die Anforderungen an unabhängige Rechnungsprüfung zu senken. Auch die großen Kreisstädte erhalten mehr Handlungsspielraum bei Personalentscheidungen. Das kann Verfahren beschleunigen und kommunale Gremien entlasten. Richtig ist ebenfalls die Aktualisierung des Abführungsfreibetrags für kommunale Ehrenämter. Wer Verantwortung für Gemeinschaft übernimmt, braucht faire und zeitgemäße Rahmenbedingungen. Wichtig sind zudem Klarstellungen bei der kommunalen Zusammenarbeit. Nach Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestand gerade für Zweckverbände und im Bereich der Wasserversorgung erhebliche Rechtsunsicherheit. Es ist deshalb richtig, hier für Rechtssicherheit zu sorgen. Den Änderungsantrag der GRÜNEN, diese Regelung bis zum Jahr 2022 rückwirken zu lassen, lehnen wir allerdings ab. Auch wenn es die kommunalen Spitzenverbände begrüßen würden, würde eine solche Rückwirkung die für die Gebührenzahler günstige VGH-Rechtsprechungen nachträglich aushebeln und erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Deshalb ist es richtig, dass der Geltungszeitraum auf den 1. Januar 2026 zu begrenzen ist. Grundsätzlich begrüßen wir auch, dass Kreisverwaltungsbehörden staatliche Aufgaben künftig gemeinsam wahrnehmen können. Die Diskussion über die Landratsämter Hof und Wunsiedel hat gezeigt, dass solche Kooperationen sinnvoll sein können. Aber eines muss auch klar sein: Zusammenarbeit darf kein Ersatz für eine ausreichende Personalausstattung sein. Der Freistaat bleibt dafür verantwortlich, seine Behörden handlungsfähig auszustatten. Richtig ist auch der nachträgliche Ausgleich der höheren Kosten des Zensus 2022; denn wer den Kommunen Aufgaben überträgt, muss auch die tatsächlichen Kosten dafür tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das löst jedoch nicht die strukturellen Probleme unserer Kommunen. Dieser Gesetzentwurf ist kein großer Wurf, sondern bestenfalls ein kleiner Hopser. Mit Bad Alexandersbad haben wir inzwischen eine Gemeinde, die ohne die Hilfe des Landtags finanziell nicht mehr handlungsfähig wäre. Das muss doch für uns alle ein Alarmsignal sein. Unsere Kommunen sind am Limit. Es ist kurz vor zwölf. Sie brauchen endlich eine dauerhafte, verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung. Deshalb darf es nicht bei diesen punktuellen Änderungen bleiben. Wir brauchen eine umfassende Modernisierung der Bayerischen Gemeindeordnung. Dazu gehört für mich insbesondere eine verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Junge Menschen müssen mitreden können, wenn Entscheidungen unmittelbar ihre Lebenswelt betreffen. Wir müssen die Rahmenbedingungen für die Gemeinde- und Stadträtinnen und -räte verbessern. Kommunales Ehrenamt muss besser mit Beruf, Familie, Kinderbetreuung und Pflege vereinbar sein; denn wenn wir mehr junge Menschen mit Familienverantwortung für kommunale Mandate gewinnen wollen, müssen wir dafür die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Der heutige Gesetzentwurf löst weder die Finanzprobleme unserer Kommunen noch den Fachkräftemangel. Er ersetzt auch keine konsequente Digitalisierung und Entbürokratisierung. Aber er enthält mehrere sachgerechte und praxistaugliche Verbesserungen. Deshalb stimmt die SPD-Fraktion diesem zu und lehnt den Antrag der GRÜNEN ab. (Beifall bei der SPD)
