Alfred Grob
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Referendarinnen und Referendare – wir werden heute noch länger miteinander über das Berufsbeamtentum sprechen–, sehr geehrter Herr Staatssekretär Martin Schöffel! Der Hungrige ist kein guter Beamter. Das ist ein chinesisches Sprichwort. Das ist mir so aufgeschrieben worden, und wahrscheinlich stimmt das auch. Deswegen werden wir als Freistaat Bayern und wir als Hohes Haus uns darum kümmern, dass die Alimentation angemessen bleibt. Wir senden den Beamtinnen und Beamten das Signal: Sie können sich auf uns verlassen. Wir entscheiden heute über den Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2026, 2027 und 2028. Eingangs möchte ich Danke sagen – das ist mir wichtig –, und zwar den Kolleginnen und Kollegen – ich war ja selber 35 Jahre Beamter – im Beamtendienst für professionelle, gute Arbeit und für eine Zuverlässigkeit, die man in kaum einer anderen Berufsgruppe findet. Sie halten unseren Freistaat Bayern Tag für Tag, 24/7, am Laufen. Respekt und Danke dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Genau deshalb haben wir in Bayern in den vergangenen 15 Jahren sehr, sehr viel für unsere Beamtinnen und Beamten getan. Der Staatssekretär hat es teilweise schon erwähnt; ich werde seine Ausführungen bestenfalls ergänzen. Seit 2013 werden die Tarifabschlüsse immer eins zu eins übertragen, und zwar zeit- und systemgerecht. Sogar die Zulagen wurden regelgerecht verlängert und dynamisiert. Unsere Beamtinnen und Beamten haben immer am wirtschaftlichen Aufschwung partizipiert. Wenn es einmal anders ist, müssen wir eben auch anders reagieren. Schon 2020 haben wir beispielsweise die Eingangsbesoldung angehoben. Was heißt das? – Der Berufsanfänger, der Berufseinsteiger steigt in einer höheren Erfahrungsstufe ein, bekommt also mehr Geld und bessere Bezüge. 2023 kam es zur Neuausrichtung der sogenannten orts- und familienpolitischen Besoldungsbestandteile. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass wir die Situation der allermeisten Beamtinnen und Beamten strukturell und dauerhaft verbessert haben. Profitieren werden vor allem diejenigen, die in den Ballungs- und den Verdichtungsräumen wohnen, wo das Wohnen teuer ist, sowie vor allem kinderreiche Familien. Und: Es wurde niemand benachteiligt. Wir gehen weiter: Die Eingangsbesoldung der Grund- und Mittelschullehrer – die Referendare sind heute hier – wird stufenweise bis 2028 auf A 13 angehoben, ein ganz entscheidender Schritt. Die zentrale Aussage dieser Beispiele ist: Bayern steht bei der Beamtenbesoldung im Ländervergleich ganz weit vorn. Das wird auch nach dieser Gesetzesanpassung so sein. Außerdem stehen wir uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum. Wir halten an der Beihilfe und der Pension fest. Das sind die Grundfesten des Berufsbeamtentums. Es ist ein vergleichsweise vertretbarer Einschnitt, die Tarifanpassung um ein halbes Jahr zu verschieben. Die einen oder anderen hier im Haus haben vielleicht schon vergessen, wie in Berlin ein halbes Jahr lang über den Einstieg in eine allgemeine gesetzliche Krankenversicherung, also auch für Beamte, diskutiert worden ist. Beihilfe und Pension – das sind die Grundfesten. Dazu stehen wir fest; das möchte ich betonen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir genau diesen Kurs fort. Der Gesetzentwurf überträgt das Tarifergebnis systemgerecht und damit inhaltlich auf alle Beamtinnen und Beamten, auf die Versorgungsempfänger sowie die Richterinnen und Richter. Vorgesehen sind lineare Anpassungen in mehreren Schritten: 2,82 % mehr ab 1. Oktober 2026, 2,0 % mehr ab 1. September 2027 und noch einmal 1,0 % mehr ab 1. Januar 2028. Die Zulagen bleiben dynamisiert. Die Bezüge steigen auch für die Anwärterinnen und Anwärter, und zwar jeweils um 60 Euro zum 1. Oktober 2026 und zum 1. September 2027 sowie um weitere 30 Euro zum 1. Januar 2028. Auch die Anwärterinnen und Anwärter, das heißt, die Berufseinsteiger, wurden also nicht vergessen. Meine Damen, meine Herren, das kostet natürlich Geld; das ist nicht umsonst. Für den Staatshaushalt bedeuten diese Anpassungen Mehrausgaben in Höhe von 172,5 Millionen Euro für das Jahr 2026 und von 858,8 Millionen Euro für das Jahr 2027, also von zusammen deutlich mehr als 1 Milliarde Euro. Das ist selbst für Bayern kein Pappenstiel. Wir geben dieses Geld wirklich gern aus; denn es kommt dort an, wo es ankommen muss: bei den Kolleginnen und Kollegen, den Beamtinnen und Beamten. Allerdings müssen wir als Freistaat Bayern einen Haushalt konsolidieren; auch wir müssen sparen. Geopolitische Krisen und unser fester Vorsatz, einen Haushalt ohne neue Verschuldung aufzustellen, machen dies einfach erforderlich. Nicht zu vergessen: 40 % des gesamten bayerischen Staatshaushalts sind Personalausgaben. Deshalb ist es angesagt – darüber haben wir auch lange diskutiert –, dass auch der Beamtenbereich einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts erbringt. Die Beamtinnen und Beamten können sich aber darauf verlassen, dass die Politik, dass wir das sehen und honorieren; auch diese Feststellung ist mir wichtig. Oberstes Ziel für uns alle ist, dass wir das hohe Besoldungsniveau in Bayern auf Dauer halten und die Basis auch für die weitere Entwicklung, das heißt, für künftige Anpassungen, legen. Es gibt keine Nullrunde. Die Bezüge werden nicht gekürzt. Es kommt lediglich zu einer kurzen Verschiebung, um sechs Monate. Das ist wesentlich weniger einschneidend als beispielsweise eine Nullrunde; denn wir können dann wieder auf dem bewährten System aufbauen, weil sich die Bezügeentwicklung ab Januar 2028 wieder voll angleicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte betonen, dass dieser Kompromiss uns allen nicht leichtgefallen ist. Wir haben hart diskutiert, auch mit den Berufsvertretungen. Er bringt 600 Millionen Euro in die Staatskasse. Das ist Geld, das wir für Investitionen brauchen, aber eben auch für die Beamten – für Rücklagen, für die Sicherheit der Bezüge auch in Zukunft. Niemandem wird etwas gekürzt, niemandem wird etwas weggenommen; es ist eine punktuelle Maßnahme. Ab 1. Januar 2028 werden alle Statusgruppen des öffentlichen Dienstes wieder völlig im Gleichklang hinsichtlich der Bezügeentwicklung sein. Noch etwas: Die Bezüge unserer Beamtinnen und Beamten sind – natürlich – verfassungskonform; unser Staatssekretär hat es schon betont. Der Freistaat Bayern hat nie zu niedrig besoldet und braucht deswegen jetzt nicht nachzusteuern. Viele andere Bundesländer stehen mit dem Rücken zur Wand, wenn es um die Besoldung geht. Das ist bei uns nicht der Fall, weil wir dauerhaft richtig und gut besoldet haben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ein letzter Satz in die Richtung der Berufsverbände: Ich weiß, Sie haben für Ihre Mitglieder hart gekämpft, manchmal sogar mit sehr harten Bandagen. (Martin Wagle (CSU): Das stimmt!) Wir haben Auseinandersetzungen geführt, die man in der Demokratie aushalten muss. Ich sage aber: Ab dem heutigen Tag müssen wir zur Sachpolitik zurückkehren. Wir müssen verbal abrüsten und uns um das kümmern, was wichtig ist, nämlich um den öffentlichen Dienst – und damit auch um die Beamtinnen und Beamten und deren Zukunft. Dazu fordere ich Sie auf. Ich reiche Ihnen gern die Hand. Wir sollten wieder an einem Strang ziehen, wenn es geht, natürlich in eine Richtung. Es wird wieder besser werden. Zum Schluss: Die Verzögerung der Tarifanpassung ist schmerhaft. Diese Entscheidung hat auch uns keinen Spaß gemacht. Aber sie ist notwendig. Ich möchte es noch einmal betonen: Bayern besoldet seine Beamtinnen und Beamten seit Jahren angemessen und gut. Sie können sich darauf verlassen, dass dies auch in Zukunft so sein wird. Sie können sich darauf verlassen, dass die Besoldung passt, dass die Beihilfe und dass die Pension in ihrem Sinne geregelt werden. Wir haben es immer so gesagt: Das sind die Grundfesten des Berufsbeamtentums. Darauf können sie sich verlassen. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
