Nicole Bäumler
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick wirkt der Gesetzentwurf wie reine Technik: Zuschusstabellen, Wochenstunden von Lehrkräften und Prozentsätze. Aber hinter diesen Tabellen steht eine ganz zentrale Frage: Steht der Freistaat Bayern zu seinen Schulen in freier Trägerschaft oder lässt er sie beim Übergang zu G 9 im Regen stehen? – Seien wir an dieser Stelle doch einmal ehrlich: Die Schulen in freier Trägerschaft sind doch nicht nur eine schöne Ergänzung unserer staatlichen Bildungslandschaft, sondern vielerorts Teil der Bildungsgrundversorgung. Kirchliche Schulen, Waldorf- und Montessori-Schulen sowie private Gymnasien unterrichten Zehntausende Schülerinnen und Schüler in Bayern. Würden diese Schulen wegbrechen, könnte unser staatliches Schulsystem diese Kinder und Jugendlichen doch gar nicht auffangen. Wer das weiß, muss diesen Schulen auch den nötigen finanziellen Rahmen geben und sie verlässlich finanzieren. Es gibt in diesem Gesetzentwurf einiges Unstrittiges, beispielsweise die gesetzliche Verankerung des Konnexitätsausgleichs für die kommunalen Gymnasien oder die Zusammenführung der Übergangsregelungen. Da wären wir dabei. Ich musste jedoch etwas schmunzeln, als Herr Kollege Jungbauer von Selbstkritik gesprochen hat oder Herr Kollege Frühbeißer darauf verwiesen hat, dass die Verbände dem Gesetzentwurf zustimmen würden; denn ein Blick in die Stellungnahmen der Verbände zeigt ein völlig anderes Bild. Das Katholische Schulwerk in Bayern und die Evangelische Schulstiftung in Bayern machen unmissverständlich klar: Die ausgewiesenen Mehrkosten ergeben sich fast vollständig aus den gestiegenen Schülerinnen- und Schülerzahlen. Der G 9-Zuschlag ist gegenüber dem Vorjahr sogar rückläufig – ich betone: rückläufig. Inflation und Tarifsteigerungen kommen in diesem Gesetzentwurf leider gar nicht vor. Der Verband Bayerischer Privatschulen rechnet vor, was das alles für Familien bedeutet: Durch das zusätzliche Schuljahr steigt das Schulgeld rechnerisch um ungefähr 12 %. Dazu kommt die Finanzierungslücke von fünf Monaten, weil das Gesetz nun einmal in Haushaltsjahren denkt, die Schulen aber in Schuljahren rechnen. Außerdem gibt es für den Ganztag in der Jahrgangsstufe 13 schlicht kein Geld. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die SPD gilt selbstverständlich: Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, auch nicht bei Schulen in freier Trägerschaft. Wenn der Freistaat Bayern die Träger unterfinanziert, zahlen das am Ende leider die Familien. Das ist mit der SPD nicht zu machen. (Beifall bei der SPD) Deshalb sage ich ganz klar: Die offenen Punkte müssen im Nachtragshaushalt angepackt und überarbeitet werden. Dynamisieren Sie die Zuschüsse, schließen Sie die Finanzierungslücke von fünf Monaten und sorgen Sie für den Ganztag! Dieses Geld ist gut angelegt; denn jede dieser Schulen entlastet den Freistaat Bayern. Weil der Entwurf richtige Schritte enthält, aber an entscheidenden Stellen leider zu kurz greift, wird sich die SPD-Fraktion der Stimme enthalten. Diese Enthaltung ist als Arbeitsauftrag an die Staatsregierung zu verstehen; denn es gilt: Wer die Vielfalt der Schullandschaft in Sonntagsreden lobt, muss die Realität auch finanzieren. Genau daran werden wir Sie messen. (Beifall bei der SPD)
