Ulrike Scharf
Herr Präsident, wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt gegen Frauen ist widerwärtig. Sie ist ein Verstoß gegen die fundamentalen Werte unserer Rechtsordnung und ein Angriff auf die Werte, die uns tragen. Diese Gewalt betrifft uns alle. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern eine Aufgabe für uns als Gemeinschaft. Deshalb gilt: Häusliche Gewalt verlangt eine klare und eine verbindliche Antwort des Staates. Diese Antwort geben wir heute. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, damit Frauen und Kinder auch künftig schnell und verlässlich Schutz und Hilfe finden, und zwar flächendeckend überall in Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Politik beginnt manchmal im Flur. Dort steht eine Frau mit einer Reisetasche, und ihr Blick sagt: Ich weiß nicht, wohin, aber ich weiß, ich muss weg. – Liebe Martina Gießübel, du hast mit diesem Satz sehr stark beschrieben, dass der wichtigste Schritt ist: Ich weiß, ich muss weg und ich muss gehen. – Wenn bei ihr dann noch ein Kind ist, das sich an sie festklammert, dann ist das für viele Frauen bittere Realität. Diese Realität verpflichtet uns. Manche werden sagen, das reicht nicht aus. Wir haben das gerade ausführlich hören können. Aber ich sage Ihnen auch: Wer das behauptet, der unterschätzt, was wir heute tun und was wir heute auf den Weg bringen. Wir schaffen heute Planungssicherheit. Wir schaffen eine verbindliche staatliche Finanzierung und Rechtsansprüche, die einklagbar sind. Dieses Gesetz stärkt Frauen, und zwar ganz spürbar. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir in Bayern stehen hinter unseren Schutzeinrichtungen, unseren Beratungsstellen und vor allen Dingen auch hinter unseren Fachkräften, die Frauen auffangen, sie stabilisieren und sie begleiten. Ihnen sage ich an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir stehen in Bayern zu unserem Schutzversprechen. Darum geht es heute in diesem Gesetzentwurf, weil wir Frauen und Kinder schützen wollen und weil wir Schutz vor Gewalt als Kernaufgabe des Staates sehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der Auftrag, und es ist ein Auftrag an uns alle. Für die meisten von uns bedeutet das Zuhause Geborgenheit und Sicherheit. Aber für immer mehr Frauen und ihre Kinder bedeutet es Unsicherheit, Angst und Bedrohung. Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben psychische oder sexualisierte Gewalt. Etwa jede vierte Frau erleidet Gewalt durch den aktuellen oder früheren Partner. Für viele Fälle bleibt ein Dunkelfeld, das nie angezeigt wird. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen. Es sind Mütter, Töchter, Nachbarinnen, Kolleginnen, Frauen, die in Angst leben. Ich sage: Wir nehmen das so nicht hin. Wer Gewalt erlebt, der braucht Schutz und Beratung. Unsere Botschaft an die Betroffenen lautet ganz klar: Du bist nicht allein. In Bayern findest du diese Hilfe. Mit dem Gewalthilfegesetz sind wir in Deutschland einen wirklich großen Schritt vorangegangen. Ab 2027 finanzieren die Länder die Frauenhilfeeinrichtungen. Ab 2032 erhalten gewaltbetroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung – ein Anspruch mit voller Rechtswirkung für jede betroffene Frau und für jedes mitbetroffene Kind. Nun liegt es an uns, diesen Rechtsanspruch zuverlässig auch auf den Weg zu bringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen wir das Gewalthilfegesetz des Bundes in Bayern um. Es braucht eine verlässliche finanzielle Grundlage. Genau diese Grundlage schaffen wir heute. Denn ab dem 1. Januar 2027 übernimmt der Freistaat die Kosten für die Frauenhilfeeinrichtungen. Das sind nicht nur finanzielle Entscheidungen, sondern es ist auch eine Entscheidung für Schutz und für Hilfe und ein klares Bekenntnis: Wir übernehmen diese Verantwortung in Bayern. Bayern verfügt heute bereits über ein starkes Hilfenetz. Gemeinsam mit den Kommunen haben wir ein Netz ausgebaut, das Frauen im Ernstfall auffängt und schützt: 46 Frauen-Schutzeinrichtungen, 48 Fachberatungsstellen, 31 Interventionsstellen und auch die so wichtigen 26 Second-Stage-Projekte. Sie alle leisten ganz unverzichtbare Arbeit. Bisher hat Bayern die Frauenhilfeeinrichtungen freiwillig unterstützt. Wir haben aus tiefer Überzeugung geholfen. Mit dem Gewalthilfegesetz haben die Einrichtungen jetzt einen festen rechtsverbindlichen Finanzierungsanspruch. Das ist eine große Aufgabe; wir werden nun mit Sicherheit noch länger damit beschäftigt sein. Wir brauchen insgesamt 67 Millionen Euro, um unser vorhandenes Netz zu erhalten. Dazu gehören aber auch Einrichtungen, die schon bestehen, bisher aber noch keine staatliche Unterstützung erhalten haben. Das heißt, wir halten das Bewährte stark und bauen aus, wo es nötig ist. Aktuell – ich glaube, das ist auch der richtige Moment – erstellen wir eine Ausgangsanalyse und eine Entwicklungsplanung, denn wir kennen viele Zahlen nicht. Diese Ausgangsanalyse zeigt den Bestand, das heißt, welche Einrichtungen vorhanden sind. Die Entwicklungsplanung definiert dann den Ausbau für ein bedarfsgerechtes Hilfenetz bis 2032. Auch wenn künftig der Freistaat finanziert, bleiben die Kommunen wichtige Partner. Ich möchte es gerne noch einmal betonen: Sie sind nah an den Menschen, sie kennen die Situation vor Ort, sie kennen die Bedarfe. Deshalb sind und bleiben sie unsere entscheidenden Partner bei einem gemeinsamen staatlichen Schutzauftrag. Deshalb darf ich auch an die Kommunen appellieren, dass sie an unserer Seite bleiben, an der Seite der Frauen und der Fachkräfte. Mein großes Ziel mit diesem Gewalthilfegesetz ist die Planungssicherheit, denn die Träger brauchen sie, die Einrichtungen brauchen sie, die Fachkräfte brauchen sie. Wir stellen so sicher, dass der Schutzplatz verfügbar bleibt. Die Beratung findet statt, und die Fachkraft kann bleiben. Sie alle kennen die unterschiedlichen Anliegen aus den Frauenhilfesystemen, aber mit der heutigen Entscheidung schaffen wir diese Planungssicherheit. Es geht um Verlässlichkeit für die Frauen, die den Schutz wirklich brauchen. Mit der Änderung des AGSG schaffen wir jetzt die Grundlage für eine Ausführungsverordnung. Liebe Frau Kollegin Celina, Sie erwarten von mir, dass wir einen eigenen Gesetzesnamen schreiben. Ich glaube, wir alle sind seit vielen Jahren sehr darum bemüht, dass wir Bürokratie abbauen, dass wir Gesetze transparent, dass wir sie leicht nachvollziehbar machen. Ich muss deswegen nicht ein eigenes Gesetz schreiben. (Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) – Jetzt regen Sie sich mal nicht so auf. (Weitere Zurufe)
