Holger Dremel
Herr Vizepräsident, hohes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss für kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport und auch der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration haben dem jetzigen Gesetzentwurf, den wir heute hier in Zweiter Lesung beraten, endberaten und ihm einstimmig zugestimmt. Ich stelle Ihnen heute die wichtigsten Änderungen vor. Die erste Änderung betrifft die örtliche Rechnungsprüfung. Bisher musste die Leitung eines Rechnungsprüfungsamtes immer durch einen Beamten auf Lebenszeit, A 10 oder höher, erfolgen. Wir wissen, wir haben einen Fachkräftemangel, auch in der dritten Qualifikationsebene. Deshalb haben wir das geändert und neu geregelt. Die Leitungsfunktion kann künftig alternativ auch durch einen Beschäftigten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt besetzt werden. Die kommunalen Gremien müssen das natürlich entscheiden; sie müssen das prüfen. Natürlich braucht derjenige die erforderliche Erfahrung und auch die Eignung im Rahmen dieser Berufung. Eine vergleichbare Flexibilisierung ist auch für die überörtliche Rechnungsprüfung, also sprich für die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen, per Änderung vorgesehen. Das heißt, eine Ressortverordnung; es ist kein Ministerratsbeschluss mehr erforderlich. Zweitens. Personalrechtliche Befugnisse. Wie viele wissen, haben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister von kreisfreien Gemeinden die Möglichkeit, Personalbefugnisse bis A 14 oder Entgeltgruppe 14 zu übertragen. Hier haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, jetzt kreisangehörige, große Kreisstädte zu bedienen. Das heißt auch hier: weniger Bürokratie, mehr Möglichkeiten. Meine Damen und Herren, Ziel der Neuerungen ist die Stärkung der Organisationshoheit, die Beschleunigung von Personalentscheidungen sowie die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Drittens. Der kommunalrechtliche Abführungsfreibetrag. Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung auch den kommunalen Abführungsfreibetrag angepasst. Grund ist, dass der ausgewiesene Abführungsfreibetrag dem Rechtsstand August 2012 entspricht. Ich glaube, dann kann man auch mal wieder neu justieren. Meine Damen und Herren, ab dem 1. Januar 2026 wird dieser Betrag klarstellend auf 8.767,25 Euro aktualisiert. Künftige Anpassungen aufgrund linearer Besoldungserhöhungen macht das StMI im Bayerischen Ministerialblatt bekannt, analog zur Vorgehensweise beim Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz. Meine Damen und Herren, wie immer hören wir auch die kommunalen Spitzenverbände an. Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat sich dazu geäußert. Sie begrüßen beide diese Änderungen und haben grundsätzlich keine Einwendungen erhoben. Letztendlich haben wir die kleinen Einwendungen auch berücksichtigt. Zwei Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Gebührensatzungen von Zweckverbänden haben eine gewisse Rechtsunsicherheit ausgelöst, ob die Zweckverbände Zweckvereinbarungen abschließen dürfen oder nicht. Wir haben hier Rechtssicherheit geschaffen. Artikel 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit enthält nun eine ausdrückliche Klarstellung, dass die Zweckverbände und gleichgestellte Beteiligte – Sie wissen, das sind Wasserverbände, das sind Bodenverbände usw. – Zweckvereinbarungen in gleicher Weise wie Gebietskörperschaften abschließen dürfen. Außerdem werden die Nachrangigkeitsklauseln ersatzlos gestrichen, um intensivere Formen der kommunalen Zusammenarbeit zu erleichtern; auch hier im Bereich Wasserversorgung und im Bereich der kritischen Infrastruktur. Wir haben eine Kooperation von Kreisverwaltungsbehörden ermöglicht. Künftig können die Kreisverwaltungsbehörden die Möglichkeit nutzen, dass sie für übertragene Aufgaben, die Staatsbehörden haben, durch beiderseitige Verwaltungsvereinbarungen kooperieren können. Es geht also um Zusammenarbeit und Synergien. Überflüssige Bürokratie wird abgeschafft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Vereinbarungen müssen natürlich der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Aber ich glaube, wir werden uns auch in einer späteren Evaluation noch mal anschauen, ob da auch alles reibungslos läuft. Was ändern wir in diesen Kommunalgesetzen noch? – Wir werden den Mehraufwand für den Zensus 2022 erstatten. Wir hatten insgesamt 94 Erhebungsstellen in Landkreisen und in kreisfreien Gemeinden. Wir haben gemerkt: Hoppla, da war mehr Aufwand als Ertrag. Im Rahmen der Erstattung, im Rahmen der Pauschalen, haben wir hier nachgelegt und die Pauschalen erhöht. Das sind bei Haushaltsbefragungen fast 50 Cent, das sind bei Wohnheimen fast 4,50 Euro, und bei Gemeinschaftsunterkünften sind es 16,93 Euro, die es hier mehr gibt. Der gesamte Nachzahlungsbetrag liegt bei 1,55 Millionen Euro. Grundlage ist hier gemäß der Bayerischen Verfassung das Konnexitätsprinzip. Ich glaube, da haben wir auch viel Gutes geregelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben zu diesem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag der GRÜNEN, die letztendlich die kommunale Zusammenarbeit rückwirkend von vier bis acht Jahren versehen möchten. Das ist rechtlich nicht möglich, verfassungsrechtlich nicht möglich. Deswegen werden wir dem auch eine Absage erteilen. Auch die rückwirkende Streichung von vier bis acht Jahren der Nachrangigkeitsklausel ist nicht möglich. Was hätte das zur Folge? – Natürlich materielle Änderungen der Rechtslage für die Vergangenheit, und die Kommunen könnten dann auch dem Bürger aus dieser Zweckvereinbarung Kosten in Rechnung stellen. Das wollen wir im Nachgang auf jeden Fall nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorgesehene Streichung der Nachrangigkeitsklausel kann daher nicht mit Rückwirkung versehen werden, sondern nur mit Wirkung in die Zukunft. Wir lehnen den Antrag der GRÜNEN ab. Die Änderungen passen wir in der Gemeindeordnung an. Letztendlich zeigt das auch: Das sind die aktuellen Herausforderungen, denen wir Rechnung tragen. Wir sind kommunalfreundlich. Wir schaffen für unsere Gemeinden und für unsere Landkreise mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit und mehr Synergieeffekte. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dadurch stärken wir in ganz Bayern die kommunale Zusammenarbeit und verringern die Bürokratie. Ich bitte herzlich in dieser Zweiten Lesung um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
