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Kerstin Celina

GRÜNE 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatsministerin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Frau Ministerin, ich möchte meine Rede mit einer Frage an Sie beginnen: Warum verstecken Sie das bayerische Gewalthilfegesetz im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze, irgendwo zwischen den Mahngebühren für Versicherte, die ihre Beiträge nicht bezahlen, und den Regelungen zum Landesamt für Pflege? Warum trauen Sie sich nicht wie andere Bundesländer, das Gesetz als das zu benennen, was es ist, nämlich ein Gesetz, das Frauen in unserem Bundesland vor Gewalt schützen soll? Warum bekommt das Gesetz in Bayern nicht einmal seinen eigenen Namen? Es ist ein wichtiges Gesetz, und es zu verstecken, ist schon mal der komplett falsche Ansatz. Ich kann auch die Abgeordneten von CSU und FREIEN WÄHLERN nicht verstehen, warum sie die Regelungen zum Schutz der Frauen in einem Wust von anderen Regeln verstecken wollen. Dazu erwarte ich heute eine klare Antwort von Ihnen. (Beifall bei den GRÜNEN) Worum geht es inhaltlich? – Wir haben es genannt: Die letzte Bundesregierung, die Ampel, das Parlament in Berlin und die Bundesländer haben es gemeinsam geschafft: Erstmals ist festgeschrieben worden, dass der Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt kein freiwilliges Angebot mehr ist, sondern ein gemeinsamer staatlicher Auftrag. Frauen und Kinder erhalten einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, unabhängig von ihrem Einkommen und unabhängig davon, ob sie in München oder in Aschaffenburg leben. Die Botschaft ist klar: Wir nehmen Gewalt gegen Frauen nicht hin. Der Schutz der Frauen hat oberste Priorität für uns. Die Bundesregierung und die Länder finanzieren gemeinsam Betreuung, Beratung und Schutz: 67 Millionen Euro im Jahr, davon 15 Millionen Euro von der Bundesregierung. Damit sichern wir aber – anders, als Sie es gesagt haben, Frau Toso – gerade einmal den Status quo; das schafft noch lange keinen bedarfsgerechten Ausbau. Die Realität ist Ihnen allen bekannt: Die Frauenhäuser sind voll; Frauen werden regelmäßig abgewiesen. Wir GRÜNE haben das vielfach kritisiert. Was müssen Frauen empfinden, die sich endlich überwunden haben, Hilfe zu suchen, und die dann keine Hilfe bekommen, sondern zum Täter zurückgehen müssen, weil dieses System auf der Grundlage von politischen Entscheidungen, die auch hier im Bayerischen Landtag und in den zuständigen Ministerien getroffen werden, seit Jahren, also chronisch, unterfinanziert ist? Was empfinden die Menschen in den Einrichtungen, die täglich dafür arbeiten, das Leben für Frauen und Kinder sicherer zu machen? – Auch für sie ist die bisherige chronische Unterfinanzierung extrem belastend. Das, was jetzt vorliegt, wird nicht einen Ausbau finanzieren. Die Beratungsstellen arbeiten an ihrer Belastungsgrenze. Die Fachkräfte fehlen. Der Bund hat deshalb ausdrücklich festgelegt, dass das Hilfesystem ausgebaut werden muss und nicht einfach nur erhalten und verwaltet werden darf. Statt eines Ausbaus der Plätze wird in Bayern aber die Aufenthaltsdauer in einem Frauenhaus auf zehn Wochen begrenzt, und das in einer Zeit, in der es extrem aufwendig und teuer ist, eine Wohnung zu suchen und zu finden. Wo sind denn die preisgünstigen Wohnungen und die Second-Stage-Projekte für Frauen, die sich nach einer Stabilisierung wieder ins selbstständige Leben trauen? – Mit der BayernHeim wurden sie jedenfalls nicht in ausreichender Zahl errichtet. Das wissen Sie auch. Frau Ministerin, ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzes ist die Prävention. Gewalt beginnt ja nicht erst, wenn Frauen im Frauenhaus Schutz suchen. Gewalt beginnt lange vorher und zunehmend auch im digitalen Raum. Vor allem Jungs und junge Männer bekommen gewaltverherrlichende Videos auf ihre Handys gespielt. Pornografie, Vergewaltigungen und andere Formen der sexualisierten Gewalt werden als persönliche Neigungen dargestellt. Diese digitalen Bilder prägen viele in unserer jungen Generation und münden in analoge Gewalt. Ich frage Sie: Wo ist der bayerische Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen? – Wir brauchen ihn genauso dringend wie verbindliche Präventionsprogramme. Wo sind die Konzepte und die Finanzierung für Schulen, Vereine, Jugendhilfe und Kommunen, die genau das adressieren? Wo ist die ressortübergreifende Strategie? Welche zusätzlichen konkreten Präventionsmaßnahmen werden vor allem ab jetzt über das heute zu beschließende Gewalthilfegesetz finanziert? Nächstes Thema: Täterarbeit. Wer Gewalt verhindern will, muss mit Tätern arbeiten, muss Rückfälle verhindern. Wer Gewalt verhindern will, muss Verantwortung einfordern. Die Täterarbeit bleibt weiterhin freiwillige Leistung des Freistaats. Sorry, aber genau das ist retro. Das ist nicht zukunftsgerichtet. Wir brauchen hier eine feste Finanzierung. Dazu kommt: Ihr Ministerium, Frau Ministerin, hat eine Evaluation der Fachstellen für Täterarbeit in Auftrag gegeben. Ergebnis: Die Fachstellen sind unterfinanziert und personell unterbesetzt. Standorte müssten ausgebaut werden. Wie und wo setzen Sie diese Ergebnisse jetzt um, um Frauen besser zu schützen? Meine Redezeit läuft aus. Ich habe noch drei Seiten mit ähnlichen Themen, die ich hier heute gerne anbringen würde. Da komme ich nicht dazu. Wir GRÜNEN haben einen Änderungsantrag gestellt, um das Gesetz zu einem besseren zu machen. Ich hätte mir gewünscht, dass das Gremium hier gemeinsam zustimmt und zu einem guten, klaren Gesetz kommt. Aber das ist nicht der Fall. (Beifall bei den GRÜNEN)

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