Oskar Atzinger
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! "Cuncta fluunt", besser bekannt als: "Panta rhei". Alles ist ständig im Wechsel, so auch das bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine ganze Reihe von unterschiedlichen Änderungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Manche sind rein redaktioneller Art; andere greifen durchaus wichtige bildungspolitische Fragen auf. Die AfD-Fraktion hat sich diesen Gesetzentwurf sorgfältig angesehen. Wir kommen zu dem Ergebnis: Es gibt berechtigte Kritik – weshalb wir uns zu diesem Gesetz leider nur enthalten können. Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Einschränkung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen. Die Staatsregierung geht hier einen Schritt in die richtige Richtung. Die private Nutzung von sogenannten Smartphones soll künftig grundsätzlich bis einschließlich der 7. Jahrgangsstufe untersagt werden. Damit trägt sie endlich wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, wonach die übermäßige Nutzung digitaler Endgeräte sowie der sozialen Medien gerade für jüngere Kinder erhebliche negative Auswirkungen auf ihre Konzentration, ihre Lernfähigkeit und ihre soziale Entwicklung haben kann. Aber aus unserer Sicht – auch das sagen wir hier sehr deutlich – bleibt dieser Schritt unvollständig. Wir hätten uns weitergehende Regelungen gewünscht. Die Probleme durch eine exzessive Nutzung der sogenannten Smartphones verschwinden schließlich nicht mit dem Wechsel in die 8. Klasse. Sogenanntes Cybermobbing, soziale Isolation, Ablenkung im Schulalltag und der Verlust echter zwischenmenschlicher Kommunikation betreffen nämlich auch ältere Schüler. Schule muss wieder ein Ort sein, an dem Lernen und persönliche Begegnung im Mittelpunkt stehen, nicht aber der nächste Blick auf den Bildschirm. Deshalb wären aus unserer Sicht strengere, weitergehende Beschränkungen durchaus gerechtfertigt, wie wir sie etwa in unserem Gesetzentwurf vom 8. Mai 2025, Drucksache 19/6595, vorgeschlagen haben. Der zweite Punkt betrifft die Sprachstandserhebungen im Vorschulbereich. Künftig sollen Logopäden bescheinigen können, dass ein Kind wegen einer Sprachstandsentwicklungsstörung behandelt wird und deshalb von der verpflichtenden Sprachstandserhebung befreit werden kann. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar. Niemand möchte Kinder doppelt untersuchen oder unnötig belasten. Dennoch sehen wir diese Regelung mit einer gewissen Skepsis. Denn die Bescheinigung eines Logopäden ersetzt künftig in bestimmten Fällen die Sprachstandserhebung durch die Schule. Es wird sehr genau darauf zu achten sein, dass diese Möglichkeit tatsächlich nur in den vorgesehenen Ausnahmefällen genutzt wird. Es darf nicht passieren, dass auf diesem Weg notwendige Sprachförderung unterbleibt und die Regelung missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Gerade angesichts der nach wie vor erheblichen Sprachdefizite vieler Kinder beim Schuleintritt ist eine verlässliche Feststellung des Sprachförderbedarfs von großer Bedeutung, damit der Lernerfolg der einheimischen Kinder nicht länger behindert wird. Deshalb erwarten wir, dass die Staatsregierung die praktische Umsetzung eng begleitet und dem Landtag bei Bedarf zeitnah über mögliche Fehlentwicklungen berichtet. Neben diesen beiden Punkten enthält der Gesetzentwurf aber auch zahlreiche vernünftige Anpassungen. Die Digitalisierung von Leistungsnachweisen erhält endlich eine gesetzliche Grundlage. Datenschutzrechtliche Fragen werden klarer geregelt. Verfahren im Schulbereich werden teilweise vereinfacht. Auch verschiedene redaktionelle Bereinigungen sowie die Umbenennung der bisherigen "Schulen für Kranke" in "Klinikschulen" sorgen für mehr Klarheit und Aktualität. Somit wird die AfD-Fraktion diesem Omnibus-Gesetz heute weder zustimmen, noch wird sie es ablehnen, sondern wir werden uns enthalten. Die Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN lehnen wir geschlossen ab. Zu den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen: Dem Änderungsantrag auf Drucksache 19/12754 stimmen wir zu. Zu den Änderungsanträgen auf den Drucksachen 19/12173 und 19/12753 enthalten wir uns. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
