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Christian Zwanziger

GRÜNE 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Schulfinanzierungsgesetz ist notwendig, weil von G 8 auf G 9 umgestellt wurde. Dieser Teil des Gesetzes ist unstrittig. Natürlich muss die Finanzierung geregelt werden, wenn die Schulzeit am Gymnasium statt acht wieder neun Jahre dauert. Herr Kollege Frühbeißer, ich habe die Stellungnahmen gelesen, die betont haben, dass im Gesetz weiterhin eine Unwucht bezüglich der Trägerschaft der Schulen besteht. Freie Träger erhalten manche Ausgleichszahlungen nicht, die an staatlichen Schulen glücklicherweise vorgenommen werden. Die Stellungnahmen bezogen sich konkret auf diesen Gesetzentwurf. Ich gehe davon aus, dass die Kritik seitens der Verbände wie der Evangelischen Schulstiftung in Bayern ernst gemeint war. Diese haben wir auch im Zuge der Ersten Lesung und der Beratung im Ausschuss angesprochen. Trotzdem wurde nicht nachgebessert. Unabhängig von der Diskussion über Schulen in freier Trägerschaft und staatliche Schulen wäre es aus meiner Sicht angebracht, dass wir bei der Bildung dynamisieren und einerseits die Inflation, andererseits die Tarifsteigerungen berücksichtigen. Das wird kommen, wie wir alle wissen. Ich sage es einmal ganz hart: Warum dynamisieren wir die Abgeordnetenbezüge, aber nicht die Schulfinanzierung? – Das wäre total richtig und wichtig. Mit diesem Gesetzentwurf ist das nicht gelungen. Gleichzeitig besteht im vorliegenden Gesetzentwurf wie in den Vorgängergesetzen weiterhin die Unwucht, dass das Schuljahr immer am 1. September beginnt, die Finanzierung aber nach Kalenderjahren geregelt ist. Das ist zugegebenermaßen auch der Haushaltslogik geschuldet. Aber wir müssen eine Lösung finden, wie die Kosten entsprechend übernommen werden. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Martin Brunnhuber (FREIE WÄHLER)) – Herr Kollege, da kann man jetzt mit den Achseln zucken, aber das ist einfach ein Problem. Man muss sich da ehrlich machen. Die Hauptkritik an diesem Gesetzentwurf und der Grund, warum wir uns von Anfang an der Stimme enthalten haben, ist: Während die Finanzierung der staatlichen Schulen gelöst wird, werden all die anderen Kritikpunkte nicht adäquat berücksichtigt – insbesondere die Tatsache, dass auch freie Träger in Bayern Schulen betreiben und oft innovative, besondere und stark nachgefragte Angebote bieten. Deshalb haben wir uns bei der Beratung der Stimme enthalten und diese Kritik angebracht. Da das Gesetz den Landtag im Grunde genommen genauso verlassen soll, wie es eingebracht wurde, bleibt unsere Kritik bestehen. Wir werden uns folglich erneut der Stimme enthalten. (Beifall bei den GRÜNEN)

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