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Peter Tomaschko

CSU 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Wir beraten heute ein Gesetz, das mitten in das Leben unserer Kinder und auch in das Gedächtnis unseres Landes hineinreicht. Es geht um Änderungen im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und weiterer Rechtsvorschriften. Es geht um zahlreiche kleinere und größere Vorschriften. Ich möchte zwei Themen besonders herausgreifen und in den Mittelpunkt stellen: auf der einen Seite – besonders wichtig – die Regelung der Handynutzung an unseren Schulen und auf der anderen Seite die Zukunft unserer bayerischen Gedenkstätten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit der Handynutzung beginnen. Die Lebenswelt unserer Kinder ist heute geprägt von Smartphones, von Messengern, von Social Media, rund um die Uhr und überall verfügbar. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, immer jüngere Kinder besitzen ein eigenes Gerät. Das bestätigt die KIM-Studie, "Kindheit, Internet, Medien". Wir sehen das in jedem Kinderzimmer. Das erleben auch wir Eltern zu Hause. Wenn ich hier in die Runde blicke, kann ich zwar nicht von Kindheit sprechen, sehe aber viele Kolleginnen und Kollegen, die auch ganz vertieft auf ihr Handy schauen. Die Wissenschaft ist hier klar. Ich verweise nur auf das Diskussionspapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Eine verfrühte und intensive Nutzung von Smartphones kann das soziale, das psychische und emotionale Wohlbefinden unserer Kinder und Jugendlichen stark beeinträchtigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist hier der entscheidende Punkt. Gerade in den unteren Jahrgangsstufen fehlen den Kindern schlicht die kognitiven Fähigkeiten und Strategien, um ihr eigenes Mediennutzungsverhalten selbst zu regulieren. Das muss einfach über die Jahre reifen. Deshalb möchten wir gerne das grundsätzliche Verbot der privaten Nutzung – ich betone: der privaten Nutzung – digitaler Endgeräte, das wir in den Grundschulen bereits haben, auf die Jahrgangsstufen 5 bis 7 ausweiten. Wir wollen hier nach dem Vorsorgeprinzip einen altersadäquaten Schutzraum schaffen. Warum gerade diese Jahrgänge? – Weil Kinder beim Übertritt in die weiterführende Schule zuerst ankommen müssen, weil sie sich in den Pausen bewegen sollen, weil sie soziale Kontakte mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern von Angesicht zu Angesicht knüpfen sollen und nicht mit dem Blick nach unten aufs Smartphone, sondern wirklich wieder die Realität leben sollen, das Leben leben sollen und die Kindheit einfach genießen sollen, in der Schule ankommen und die Schule auch genießen sollen. Die Schule sollte auch ein Schutzraum sein. Wir wollen dieser Verantwortung gerecht werden. Die Rückmeldungen von draußen, vom Schulleiter über Lehrkräfte und Eltern bis hin zu vielen Schülerinnen und Schülern haben uns das in der Diskussion bestätigt. Es wurde gesagt: Bitte macht es; wir sind euch für eine saubere und klare Regelung dankbar, die den Druck und manche Diskussion vor Ort erspart. Mir ist noch wichtig, damit keine Missverständnisse entstehen: Das ist kein Verbot der Digitalisierung. Manchmal wird ja darüber diskutiert, überhaupt keine Digitalisierung mehr zuzulassen. – Nein, im Gegenteil: Digitale Medien bleiben natürlich im Unterricht weiterhin ganz wichtig, aber eben unter gezielter und pädagogischer Anleitung als Lern- und Arbeitsmittel. Es ist auch in pädagogischer Hinsicht ganz wichtig, dass die Kinder begreifen: Ich muss auch im privaten Bereich nicht immer in dieses kleine Ding schauen. Ich kann es gezielt zur Informationsbeschaffung nutzen, insbesondere dann, wenn es im Unterricht darum geht, digital zu arbeiten, aber eben nicht in der Pause. Es gibt daneben noch ein anderes Leben, eines, in dem ich mit der Kollegin bzw. dem Kollegen, die bzw. der neben mir sitzt, auch von Angesicht zu Angesicht reden kann, ohne dass ich eine WhatsApp-Nachricht oder eine SMS schicken muss. Es muss deutlich werden, dass auch eine Diskussion im richtigen Leben möglich ist. Ich glaube, da sind wir auf einem guten, verantwortungsvollen Weg, der die Kinder wieder zu dem führt, was sie dringend brauchen: Konzentration und psychische Gesundheit. Das dient auch der sozialen Entwicklung unserer Kinder. Deswegen treffen wir diese klare Regelung. Ich komme zum zweiten Thema – es ist weit über diesen Tag hinaus von großer Bedeutung –, unseren bayerischen Gedenkstätten. Seit dem Jahr 2003 erhält und gestaltet die Stiftung Bayerische Gedenkstätten die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in seiner Rede zum 8. Mai sagte der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker: "Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart." Wir erleben, dass Antisemitismus in unserem Land wieder erstarkt. Genau deshalb ist es unsere Aufgabe, die Erinnerungskultur weiter zu stärken. Das ist eben keine Aufgabe von gestern, sondern es ist eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe – eine Daueraufgabe – von heute und morgen. Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten und insbesondere die beiden KZ-Gedenkstätten sind renommierte Einrichtungen mit international höchster Reputation. Das wurde auch in unserer Anhörung am 11. Juni dieses Jahres von allen Expertinnen und allen Experten sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle bei dem Direktor und der gesamten Stiftung sowie bei den Teams in den Gedenkstätten für die geleistete Arbeit ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ist Konsequenz dieses Erfolgs und dient dem Ziel, die Stiftung strukturell auch künftig in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben gut gerecht zu werden und das Vermächtnis der Gedenkstätten positiv in die Zukunft zu tragen. Die Aufgaben der Stiftung sind massiv gewachsen. Seit 2013 trägt sie die Verantwortung für 75 KZ-Friedhöfe. Es wurde ein Gesamtkonzept "Erinnerungskultur" erstellt. Ich erinnere an die großen Bauprojekte in Dachau und Flossenbürg, an das Projekt "Steinbruch Flossenbürg" und an die Übernahme der erinnerungskulturellen Gestaltung des sogenannten Kräutergartens in Dachau; ich könnte noch vieles, vieles mehr nennen. Deswegen entwickeln wir die Stiftung strukturell weiter. Ich darf mich hier auf zwei wichtige Dinge konzentrieren: Erstens. Wir führen das neue Organ eines Präsidenten ein. Er verleiht der Stiftung ein Gesicht bei Gedenkakten, bei Jahresfeierlichkeiten, in Reden, in Interviews, als Ansprechpartner für Überlebende und deren Angehörige. Und: Er hält die Erinnerung im öffentlichen Bereich immer im Bewusstsein. Zweitens. Neben der Einführung des Amtes eines Präsidenten schaffen wir eine hauptamtliche Geschäftsführung. Eine Leitung, die mit fachlicher und rechtlicher Expertise ausgestattet ist, kann auch die wachsenden Aufgaben der Stiftung professionell und effizient bewältigen. Mit diesen beiden wichtigen Strukturergänzungen sind wir auf einem sehr guten Weg, wenn es darum geht, die Stiftung in eine gute Zukunft zu führen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie sehen: Wir haben in diesem Gesetzespaket wichtige Dinge zusammengefasst. Wir bedienen einerseits die Anforderungen der modernen Schule und fördern auf der anderen Seite die Erinnerungskultur. Ich bitte um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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