Simone Strohmayr
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz ist ein wahres Sammelsurium an Regelungen. Zum Handyverbot und zur Schülermitverantwortung hat meine Kollegin bereits in der Ersten Lesung klare Worte gefunden. Daran halten wir fest. Für die SPD steht heute das Gedenkstättenstiftungsgesetz im Mittelpunkt. Wir verstehen nicht, warum das Gesetz so stiefmütterlich in diesem Sammelsurium behandelt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, was uns wirklich verwundert und ärgert? – Die Regierungsfraktionen haben diesen Gesetzentwurf eine Woche vor der gemeinsam beschlossenen Expertenanhörung zur Weiterentwicklung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten vorgelegt. Anstatt die Anhörung abzuwarten, legen Sie einen unüberlegten Gesetzentwurf vor. Das ist schlechter parlamentarischer Stil. (Beifall bei der SPD) Die Expertinnen und Experten haben uns in der Anhörung so wertvolle Hinweise zur Weiterentwicklung der Gedenkstättenstiftung mitgegeben. All diese Hinweise und Ratschläge finden sich nicht im Gesetzentwurf. Auf diese Weise sollte Demokratie nicht mit Fachwissen umgehen. Jetzt komme ich zu den Inhalten. Unsere Gesellschaft wird immer vielfältiger und entwickelt sich weiter. Gerade deswegen muss unsere Gedenkstättenstiftung resilient sein und auf einem klaren Wertefundament stehen. Wer Verantwortung in unserer Stiftung übernimmt, muss sich eindeutig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. (Beifall bei der SPD) Vertreterinnen und Vertreter undemokratischer Parteien fordern ein Recht auf Vergessen ein. Sie fordern eine 180-Grad-Wende in der Erinnerungskultur. Für die Opfergruppen und deren Nachfahren ist es unzumutbar, wenn derartig undemokratische Vertreterinnen und Vertreter in der Gedenkstättenstiftung mitreden wollen oder gar im Stiftungsrat sitzen. Das ist unzumutbar – das wiederhole ich noch einmal – für die Opfergruppen und deren Nachfahren. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen brauchen wir eine Demokratieklausel im Gesetz. Wir haben einen Passus vorgeschlagen, den ich jetzt leider aus Zeitgründen nicht mehr vorlesen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie nur noch einmal auffordern: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem zu, was Expertinnen und Experten eingefordert haben. Peter, dich möchte ich noch einmal ganz persönlich ansprechen. Wenn du wirklich die Gedenkstättenstiftung stärken möchtest, dann stimmst du heute unserem Antrag zu. Wir haben eine klare Formel vorgelegt. Ich möchte mich an dieser Stelle für die gute Arbeit unserer Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg bedanken. Sie leisten großartige Arbeit – herzliches Dankeschön dafür. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Dennoch ist es wichtig, mit einer zeitgenössischen gesetzlichen Grundlage diese Arbeit zu unterstützen. Für uns ist es wichtig, den Stiftungszweck zu erweitern. Zum einen sollen die Außenlager ausdrücklich in den Stiftungsauftrag einbezogen werden, zum anderen sollen die Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie-Verbrechen aufgenommen werden. Die Gedenk- und Erinnerungsarbeit muss sich an den Bedürfnissen einer zunehmend vielfältigen und wandelnden Gesellschaft orientieren. In organisatorischer Hinsicht möchte ich anmerken, dass wir die Meinung teilen, dass die Gedenkstättenstiftung eine professionelle Geschäftsführung braucht, gerade aufgrund der großen Baumaßnahmen, die anstehen. Eine darüber hinausgehende ehrenamtliche Vertretung der Stiftung ist aus unserer Sicht möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Wir lehnen den Gesetzentwurf sowie den Änderungsantrag ab. (Beifall bei der SPD)
