Martin Behringer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD wurde im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr schon sehr ausführlich besprochen und diskutiert. Ich sehe ihn als komplett überholt an. Der Antrag ist nicht nur finanziell, sondern auch personell sehr problematisch. Viele seiner Forderungen werden bereits umgesetzt. Der Antrag vermittelt den Eindruck, dass der Freistaat erst tätig werden müsse. Das Gegenteil ist der Fall: Bayern handelt bereits, und auch die Verkehrsunternehmen handeln. Bund und Länder arbeiten gemeinsam an weiteren Verbesserungen. Hinzu kommt, dass der Antrag – das haben wir jetzt schon mehrfach gehört – nahezu ausschließlich auf eine pauschale Doppelbesetzung setzt. Dabei ist Sicherheit deutlich mehr als die Zahl der Beschäftigten im Zug. Bodycams, moderne Einsatzkonzepte, eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und den Sicherheitsdiensten sowie Präventionsmaßnahmen tragen genauso dazu bei, Beschäftigte und natürlich auch die Passagiere im Zug wirksam zu schützen. Genau dieser ganzheitliche Ansatz wird bereits verfolgt. Außerdem ignoriert der Antrag komplett die Realität auf dem Arbeitsmarkt. Schon heute suchen die Eisenbahnverkehrsunternehmen händeringend nach Zugbegleitern und Sicherheitskräften. Eine verpflichtende Doppelbesetzung aller Züge, wie die SPD dies fordert, würde personelle Voraussetzungen erfordern, die schlichtweg nicht vorhanden sind. Eine Forderung, die sich praktisch nicht umsetzen lässt, schafft keine zusätzliche Sicherheit. Ein weiterer Punkt ist, dass nicht jede Zugverbindung gleichermaßen gefährdet ist. Zwischen einer nächtlichen S-Bahn in einem Ballungsraum und einer Regionalbahn am Vormittag im ländlichen Raum bestehen erhebliche Unterschiede. Deshalb ist es sinnvoll, Personal dort einzusetzen, wo das Risiko tatsächlich höher ist. Eine starre Gießkannenlösung wird diesen unterschiedlichen Situationen bestimmt nicht gerecht. Hinzu kommt, dass der Freistaat bereits heute seine Möglichkeiten nutzt: Über die Vergabe von Verkehrsleistungen werden Sicherheitsstandards gezielt gefördert. Unternehmen, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Bodycams anbieten, werden entsprechend berücksichtigt. Es bedarf also nicht neuer und starrer gesetzlicher Vorgaben, sondern intelligenter Anreize und flexibler Lösungen. Und noch etwas möchte ich ausführen: Der Antrag fordert neue, kostenintensive Maßnahmen, obwohl viele Projekte derzeit erst anlaufen und erprobt werden. Vernünftig wäre es, zunächst die Wirkung dieser Maßnahmen zu evaluieren. Wer ständig neue Forderungen beschließt, ohne bestehende Konzepte auszuwerten, betreibt bestimmt keine gute Verkehrspolitik. Schließlich stellt sich auch die Frage nach der Priorität des Personaleinsatzes. Sicherheitskräfte werden nicht nur in den Zügen benötigt. Sie werden ebenso – Herr Kollege Wagle hat das bereits ausgeführt – an Bahnhöfen, an Unterführungen oder an bekannten Brennpunkten gebraucht. Eine verpflichtende Doppelbesetzung sämtlicher Züge könnte dazu führen, dass Personal an Stellen fehlt, an denen es möglicherweise dringend benötigt wird. Auch deshalb ist ein flexibler, lageorientierter Einsatz der bessere Weg. Meine Damen und Herren, Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr ist zu wichtig für Symbolpolitik. Wer den Beschäftigten wirklich helfen will, braucht keine pauschalen Forderungen. Dagegen braucht es Maßnahmen, die wirken, die finanzierbar sind und sich in der Praxis auch umsetzen lassen. Genau diesen Weg geht Bayern bereits. Deshalb ist dieser Antrag am Ende nur ein Schaufensterantrag. Er fordert Maßnahmen, die längst auf den Weg gebracht oder bereits umgesetzt wurden. Die offenen Fragen zur Finanzierung, zum Personal und zur praktischen Umsetzung beantwortet er dagegen nicht. Herr Kollege Wagle hat es bereits ausgeführt: Wenn der Bundesfinanzminister das nötige Kleingeld dazu hat, dann kann er es gerne überweisen, und wir können diesen Antrag vielleicht umsetzen. Immer nur zu fordern und nicht zu liefern ist wieder anderes Thema. Aus den genannten Gründen werden wir FREIE WÄHLER diesen Antrag natürlich ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
