bayern.landtag.de ↗

Sandro Kirchner

22.07.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Weil in der Debatte das eine oder andere aus dem Blickwinkel gefallen ist, möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, welche Situation wir vor noch nicht allzu langer Zeit hatten, als die bayerischen Kommunen die rote Fahne gehoben und darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie mit großen Herausforderungen durch die irreguläre Migration konfrontiert sind, dass es große Probleme hinsichtlich der Unterbringung, der Betreuung und der Integration gibt, die damit einhergehen, aber vor allem auch, dass sich die Gesellschaft stark verändert hat und gerade in den Kommunen große Diskussionen entstanden sind. Das sage nicht nur ich als Staatssekretär, wenn ich hier am Rednerpult stehe. Ich darf in Erinnerung rufen: Es war der grüne Landrat Marco Scherf, der die rote Fahne gehoben und auch in den Medien, in Talkshows darauf reagiert und erläutert hat, wie die Situation ist. Deswegen darf ich noch einmal feststellen, dass der Freistaat Bayern während dieser Zeit, aber auch aktuell immer auf eine Migrationswende hinweist und versucht, diese zu unterstützen. Wir sind sehr froh, dass die aktuelle Bundesregierung, insbesondere unser Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, eine Kehrtwende eingeleitet hat und wir feststellen, dass eine Migrationswende stattfindet, um die irreguläre Migration zu unterbinden und ihr ein Stück weit zu entgegnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich darf vielleicht ein paar Zahlen in die Diskussion einbringen, damit wir wissen, wo wir in Bayern stehen. 2020 bis 2025 haben wir mit 13.865 neuen Asylbewerbern, die zu uns gekommen sind, rund 57 % weniger als im Vorjahr, also mehr als eine Halbierung dieser Zahlen. Gleichzeitig stellen wir fest, dass viele Menschen, die kein Bleiberecht in unserem Land haben, das Land Bayern verlassen, am besten natürlich freiwillig, aber in der Konsequenz verbunden mit einer Abschiebung. Es ist völlig legitim, darüber zu diskutieren. Wenn wir uns die Zahlen von 2025 anschauen, stellen wir fest, dass mit 3.649 Rückführungen ein Plus von 21 % erreicht worden ist. In Summe sind es 19.413 Menschen, die unser Land Bayern verlassen haben. Es schlägt ein Delta von rund 6.000 zu Buche. Wir sehen, dass dort eine entsprechende Tendenz wahrnehmbar ist. Der Trend ist auch im Jahr 2026 weiterhin deutlich festzustellen: In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind noch einmal 42 % weniger ins Land gekommen; das sind 4.426 Neuzugänge. Denen stehen 7.200 Aufenthaltsbeendigungen gegenüber. Das zeigt, dass die Dinge wirken und sich auch darstellen. In der Zeit ist – darüber hat auch noch keiner gesprochen –, GEAS überholt worden und am 12. Juni in Kraft getreten. Damit ist auch eine neue EU-Rückführungsverordnung verbunden, die eben dann auch die Möglichkeit gibt, nicht nur aus dem bayerischen Blickwinkel und aus dem deutschen Blickwinkel heraus, sondern aus dem europäischen Blickwinkel heraus Migrationspolitik entsprechend zu steuern sowie vor allem auch europaweit besser abzustimmen und die Dinge zu regeln. Wenn ich aber hier stehe, möchte ich natürlich auch auf den Gesetzentwurf eingehen, und auf die Diskussion, die hier an der Stelle stattgefunden hat. Ich würde schon sagen – und einige Vorredner haben das ja schon indirekt bzw. in anderen Worten gesagt –, dass es die Betroffenen in erster Linie selbst in der Hand haben, wie sie ihre Ausreise entsprechend begleiten, ob sie freiwillig ausreisen und die Angebote annehmen, die ihnen dargeboten werden, sodass das Ganze entspannt in einem regulären Ablauf stattfinden kann, oder ob sie in Abschiebehaft kommen. Es wurde ja klar festgestellt: In Abschiebehaft kommt nur derjenige, der seiner Pflicht zur Ausreise eben nicht nachgekommen ist bzw. damit auch zum Ausdruck gebracht hat, dass er unsere Rechtsordnung missachtet. Der Rechtsstaat muss dann auch entsprechend handeln und sein Recht durchsetzen. Was mich ein bisschen in der Darstellung irritiert hat – vielleicht habe ich es auch nur etwas sensibler aufgefasst, weil ich gut zugehört habe –, ist: Es ist mitnichten so, dass die Abschiebehaft in Bayern in einem rechtsfreien Raum stattfindet, sondern der Vollzug geht im Gegenteil genau mit einer entsprechenden Anwendung der Regelungen des Strafvollzugs einher. Er hat sich bewährt, das ist ganz klar so. Er ist auch von der Rechtsprechung entsprechend anerkannt. Das heißt also auch: An der Stelle wirkt die Gewaltenteilung und schaut genau darauf, was wir hier machen. Man ist der Auffassung, dass das an der Stelle richtig ist. Es wurde auch dargestellt – dafür bedanke ich mich beim Kollegen Hold, aber auch beim Kollegen Arnold, der aus seiner eigenen Praxis, aus seiner Erfahrung, berichtet hat –, dass die Abschiebehaft keine Strafhaft ist. Auch ich war tatsächlich vor Ort, habe mir die Rahmenbedingungen angeschaut und habe mich überzeugt, wie das Ganze vonstatten geht. Es ist ganz klar, wie Herr Hold auch gesagt hat, dass in erster Linie auch dort die Grundrechte eines jeden Menschen gelten und im Vordergrund stehen. Das ist natürlich keine Strafhaft, weil dort auch Besuchs- und Aufschlusszeiten anders geregelt sind als im Regelvollzug. Dort ist mehr Privatsphäre gewährleistet, aber vor allem auch das, was Sie, Frau Demirel, gefordert haben: Es ist eben auch Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsorganisationen gewährleistet, damit auch dieser Kontakt stattfinden kann und die Dinge entsprechend geregelt werden können. Es ist viel über andere Bundesländer gesprochen worden, ob da schon entsprechende Gesetze tragen und wirken. Wir sind schon der Auffassung, dass der Entwurf des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes, den Sie eingebracht haben, auch im ganz klaren Konflikt mit der Bundesgesetzgebungskompetenz an der Stelle steht, dass da gewisse Unschärfen enthalten sind. Herr Arnold hat gerade gesagt: Es hat in Baden-Württemberg nicht geschadet. Aber umgekehrt stelle ich fest, dass es in Bayern bislang auch nicht notwendig war, ein solches Gesetz zu haben, weil die Rahmenbedingungen passen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Da jetzt der Eindruck entstanden ist, dass wir da etwas verändern müssen, möchte ich das schon noch mal relativieren und einordnen: Auch wir als Staatsregierung monitoren und beobachten unsere Prozesse immer wieder. Wir reagieren und beobachten auch die entsprechende Rechtsprechung bzw. die Urteile und sind immer bereit, Dinge anzupassen. Aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt bitten wir das Hohe Haus, dass es den Abstimmungen im Verfassungsausschuss Folge leistet und diesen Gesetzentwurf entsprechend ablehnt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Alle Reden von Sandro Kirchner Protokoll ↗