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Verena Osgyan

GRÜNE 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Antrag auf Evaluation der Gründungsfreisemester im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst einstimmig angenommen wurde, habe ich mich natürlich auch kurz gefragt, warum wir ihn im Plenum noch einmal diskutieren sollten. Man muss natürlich anmerken, dass die Befassung mit dem Antrag als Hochzieher im Plenum dafür gesorgt hat, dass sich die Beschlussfassung deutlich verzögert. Wäre das Hochziehen vermieden worden, hätten wir vielleicht schon längst den Bericht und könnten das Thema noch einmal auf einer wesentlich fundierteren Grundlage diskutieren. Vielleicht hilft jetzt dieser Impuls auch noch einmal, dass wir noch bessere und deutlich umfangreichere Antworten von der Staatsregierung bekommen, als Herr Kollege Dr. Oetzinger diese in seiner Rede gerade schon vorweggenommen hat. Nichtsdestoweniger interessiert es mich natürlich sehr, was wir berichtet bekommen. Im Plenum besteht nun eine gute Gelegenheit, das Thema Ausgründungen noch einmal in den Blick zu nehmen. Dafür ist jede Gelegenheit recht, da das Thema wirklich wichtig ist. Uns eint natürlich auch, dass wir Bayern zum Gründungsland Nummer eins machen wollen. Die Entwicklungen – das ist auch schon vorgestellt worden – waren in den letzten Jahren gar nicht so schlecht. München hat Berlin als Hotspot für Gründungen bundesweit abgelöst. Und wir merken auch, es tut sich ganz viel. Dafür sollten wir alle Instrumente, die es gibt, wirklich noch einmal in den Blick nehmen, evaluieren und sehen, was wir zusätzlich noch unternehmen können. Kurz bevor der Bericht zum ersten Mal im Ausschuss behandelt wurde, kam ja der Start-up- und Scale-up-Monitor heraus. Da wurde natürlich deutlich: Es gibt schon noch einige Punkte, wo man nachbessern kann und auch entsprechende Förderung brauchen könnte. Da nenne ich zum Beispiel die Tatsachen, dass nicht in allen Regionen Bayerns gleichermaßen das Thema Gründungen schon so präsent ist und auch die Anzahl weiblicher Gründungen noch auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau stagniert. Das ist auch klar: Ein Dreh- und Angelpunkt, um Gründungen gezielt zu fördern, sind natürlich unsere Hochschulen und Universitäten. Die Möglichkeit für Professorinnen und Professoren, Gründungsfreisemester zu nehmen, die vor etwas über drei Jahren eingeführt wurde, ist natürlich schon ein ziemlich machtvolles Anreizinstrument; das muss man so sagen. Der Freistaat ermöglicht bei weiterlaufenden Bezügen, bis zu zwei Semester zugunsten entsprechender Gründungsvorhaben von Lehr- und Forschungsverpflichtungen freigestellt zu werden. Das ist natürlich ein tolles Privileg. Da interessiert uns natürlich auch, welche Effekte es letztlich gezeitigt hat. Sicherlich ist dieses Instrument sehr wichtig, um Ausgründungen und den Transfer von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern; deswegen möchte ich es auch gar nicht anzweifeln. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn das Ministerium in den letzten drei Jahren vielleicht einmal proaktiv berichtet hätte. Aber nichtsdestotrotz zeigt das ja auch, welch wichtige Rolle wir als Landtag haben, um entsprechende Erkenntnisse auch zu befördern und eben eine vernünftige Datenbasis herzustellen. Mir ist aber wichtig, dass wir es dabei nicht bewenden lassen. Der Antrag beschäftigt sich mit den Gründungsfreisemestern, die für professorales Personal verbrieft und im Gesetz festgeschrieben sind. Man muss gleichzeitig auch sagen: Für den wissenschaftlichen Mittelbau und für Studierende existiert ein entsprechendes Instrument nicht, zumindest nicht festgeschrieben. Wir haben vor Kurzem eine Anfrage zurückbekommen, die meine Kollegin Stefanie Schuhknecht und ich gestellt haben. In der Antwort kam relativ klar zum Ausdruck, dass viele, aber längst nicht alle Hochschulen das Gründungsfreisemester zwar freiwillig einräumen und dass die Bedingungen da einfach noch sehr unterschiedlich sind. Gleichzeitig scheinen die entsprechenden Freisemester unter Umständen ein erhebliches Hindernis für den BAföG-Bezug zu sein. Das ist natürlich nicht so gut, wenn wir sagen, wir wollen auch studentische Gründungen entsprechend fördern. Deswegen halte ich es für wichtig, dass wir dieses Thema wirklich noch einmal in Augenschein nehmen. Vielleicht ist das ja ein kleiner Impuls, dass wir es an der einen oder anderen Stelle auch noch in die Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes aufnehmen könnten. Momentan steht es noch nicht drin, aber das heißt ja nicht, dass man da nicht vielleicht noch nachbessern kann. Es wird höchste Zeit, dass wir studentische Gründungen besser fördern. Wenn die heutige Debatte dafür ein kleiner Ausgangspunkt wäre, dann hätte sie sich ja schon rentiert. Natürlich würde uns auch interessieren, was der Bund gerade unternimmt. Dem Vernehmen nach war ja heute im Kabinett des Bundes ein großes Thema Start-up- und Scale-up-Förderung. Vielleicht können wir ja auch da noch ein paar Erkenntnisse gewinnen. Wir freuen uns auf jeden Fall auf den Bericht und hoffen, dass er nun zeitnah kommt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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