Andreas Winhart
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurden hier vier Anträge hochgezogen, die im Ausschuss längst in Gänze behandelt wurden. Sie wurden auch alle angenommen. Von daher wiederholen wir uns jetzt hier wahrscheinlich noch einmal. Ich möchte bei dem einen oder anderen Punkt vielleicht noch etwas hinzufügen, und zwar: Der eine oder andere Abgeordnete hat vielleicht den Hilfeschrei von KiZ mitbekommen, also von "Kind im Zentrum" aus Aschau im Chiemgau. Da gibt es eine Klinik hauptsächlich für Kinderorthopädie, und das Problem bei der ganzen Geschichte ist nicht bei uns in Bayern entstanden, sondern das Problem stammt aus Berlin. Wer sich mit den Leuten dort unterhält, der weiß, dass die Vergütung und vor allem auch die Finanzierung das große Problem dieser Kinderkliniken sind und weniger die Dinge, die wir in Bayern lösen können. Deswegen sagen wir Ja zu diesem Public-Health-Ansatz und dazu, dass man auch hier die Gesundheitsregionen mit aufnimmt, dass man für dieses Thema wirbt, dass wir hier den Fokus deutlich mehr darauf legen. Das können wir alles unterstützen. Sie wollen Versorgungslücken identifizieren. Das haben wir bereits für Sie gemacht; aber wir können da natürlich gerne unterstützen. Im zweiten Antrag geht es um die Nachwuchsgewinnung und Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin, und auch da liegt das Problem in Berlin und nicht bei uns. Wir haben hier die Weiterbildungsfonds usw. Die Frage ist natürlich: Muss Bayern das ausgleichen, was Berlin verbockt? Oder können wir dafür nicht in Berlin vorstellig werden und Berliner Geld dafür nach Bayern holen? Diese Facharztprüfungen usw. auf fünf Jahre befristet auf 180 pro Jahr zu erhöhen, das macht nur Sinn. Genauso macht es aus unserer Sicht zu hundert Prozent Sinn, hier mit der virtuellen Kinderklinik die telemedizinischen Kompetenzen auszubauen. Ein besonderer Teil sind die mädchenspezifische Drogenprävention, die hier gefördert werden soll. Wir haben hier die Erkenntnisse aus dem Projekt in Nürnberg. Von daher versteht es sich, glaube ich, von alleine, dass man weiter untersucht, wenn man hier Daten hat, statt noch einmal von vorne anzufangen. Ganz grundsätzlich sage ich: Ja, es gibt Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen, wie man die Suchtprävention angehen muss. Als Letztes komme ich noch auf die Anpassung der EU-Medizinprodukteverordnung zu sprechen: Ja, man muss alles, was aus Brüssel kommt, erst einmal mit einer gewissen Skepsis betrachten, und hier scheint sie auch wieder einmal angebracht zu sein. Natürlich sind wir auch dafür, diese EU-Medizinprodukteverordnung entsprechend anzupassen, sodass sie für die Praxis tauglicher ist. (Beifall bei der AfD)
