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Gülseren Demirel

GRÜNE 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns jetzt in der letzten Lesung unseres Gesetzentwurfs zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass in Bayern ein gesetzlicher Rahmen für den Vollzug der Abschiebungshaft beschlossen wird, der leider bis heute fehlt. Unser Gesetzentwurf greift die Frage auf: Wie geht ein demokratischer Rechtsstaat mit Menschen um, denen er die Freiheit entzieht, obwohl sie keine Straftat begangen haben? Wir wissen, dass es sich bei der Abschiebungshaft um eine Ultima Ratio handelt. Trotzdem geht es um keine Straftat, sondern um einen Verwaltungsakt, dem sich Betroffene entziehen wollen. An dieser Stelle muss der Rechtsstaat reagieren. In der Praxis bedeutet das trotzdem, dass es sich bei der Abschiebungshaft nicht um eine Strafhaft handelt. Kolleginnen und Kollegen, bisher gab es in Bayern eine Einrichtung für Abschiebungshaft in Eichstätt mit ungefähr 90 Plätzen. Mittlerweile haben wir aber noch mehr. In Hof gibt es eine weitere Einrichtung für Abschiebungshaft, und in Passau wird es eine geben. Damit ist das Thema so gravierend, dass wir dafür einen Gesetzesrahmen brauchen. Der Freiheitsentzug gehört zu den schwersten Eingriffen in die Grundrechte, die der Staat überhaupt vornehmen kann. Wer Menschen einsperrt, übernimmt eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung kann man nicht auf Hausordnungen, auf Verwaltungsvorschriften und die behördliche Praxis übertragen. Diese Verantwortung gehört in ein Gesetz. Es ist ein parlamentarischer Auftrag, dafür zu sorgen, dass es das Gesetz gibt. Je intensiver Grundrechtseingriffe vorgenommen werden, desto klarer müssen die gesetzlichen Leitplanken sein. Genau darum geht es in unserem Gesetzentwurf. Wir verfolgen vier zentrale Ziele. Erstens muss die Abschiebungshaft Ultima Ratio bleiben. Behörden müssen verpflichtet werden, Alternativen zur Haft ernsthaft zu prüfen und ihre Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Zweitens wollen wir die Kommunikation mit der Außenwelt stärken. Dazu zählen der Zugang zu Telefon, Internet, Post, Rechtsberatung und die Besuchszeiten. Die Sprachvermittlung darf auch kein Gnadenakt sein. Das muss verbindlich geregelt werden. Drittens wollen wir mit unserem Gesetzentwurf die Grundrechte ausdrücklich absichern und damit auch Beschwerderechte und effektiven Rechtsschutz möglich machen. Viertens und letztens geht es uns darum, Transparenz und unabhängige Kontrollen durch Beiräte mit Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und Wohlfahrtsverbände einzurichten. Kolleginnen und Kollegen, dass dieser Handlungsbedarf besteht, ist keine Behauptung von uns. Das ist schon gerichtlich festgestellt worden. Es ist eine Forderung des Europäischen Gerichtshofs, der klargestellt hat, dass Abschiebungshaft kein Gefängnis wie bei Straftätern sein darf. Das ist auch vom Landgericht Coburg bestätigt worden. In der Beratung haben wir erlebt, dass die Regierungsfraktionen leider nicht davon überzeugt werden konnten. Was wollen Sie denn? Wollen Sie das nächste Gerichtsurteil abwarten, das Ihnen wiederum auferlegt, dass die Praxis der Abschiebungshaft in Bayern so nicht weitergehen kann? Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht so, dass wir als GRÜNE in Bayern das Gesetz neu erfinden. Das Gesetz ist schon in vielen Bundesländern umgesetzt. Wir sind keine Vorreiter, wenn wir das Gesetz verabschieden. Wir sind Nachzügler. Schleswig-Holstein hat es vorgemacht, Baden-Württemberg hat es vorgemacht, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben es vorgemacht. In Baden-Württemberg hat sogar ein CDU-Innenminister, Herr Strobl, dieses Gesetz mitgetragen.

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