Franz Schmid
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, wir reden hier gar nichts schlecht; aber der Gesetzentwurf ist schlecht. Deswegen ist Kritik auch erlaubt. Sie haben die Expertenanhörung angesprochen und interessanterweise natürlich nur die Fürsprecher Ihres Gesetzes erwähnt. Ich weiß nicht, ob der Kollege Huber nicht zugehört hat; aber es gab auch zahlreiche Kritik. Ich möchte drei Kritiken beispielhaft nennen. Die Geschäftsführerin des Verbands katholischer Kindertageseinrichtungen e. V., Frau Dr. Alexa Glawogger-Feucht, sagte – das ist das erste Zitat: Angesichts enger Finanzspielräume und fortbestehender Defizite wird es für die meisten Träger kaum einen anderen Weg geben, als die Beiträge für Eltern weiterhin zu erhöhen. Eine Vertreterin des Bayerischen Roten Kreuzes sagte: "Solange ein finanzielles Defizit besteht, kann auch dieser umgewidmete Beitragszuschuss nicht an die Familien weitergereicht werden. Die Reform weckt da eine Erwartung, die wir so nicht einlösen können – nämlich stabile oder gar sinkende Elternbeiträge." Dr. Manfred Riederle vom Bayerischen Städtetag erklärte: In vielen Kommunen wird es nicht umhingehen, dass das, was jetzt wegfällt, den Eltern zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Viele andere, unter ihnen auch zahlreiche Experten, finden Ihren Gesetzentwurf auch nicht gut und haben Kritik an ihm geübt. Ein aktuelles Beispiel aus Oberstdorf habe ich gerade im Internet gefunden. Dort werden die Kita-Gebühren jetzt von 35 auf 200 Euro erhöht – und das noch bevor das Gesetz in Kraft getreten ist. Wie können Sie weiterhin sagen, dass die Elternbeiträge stabil bleiben? (Beifall bei der AfD)
