Tobias Reiß
Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Blume um das Wort gebeten. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen ja alle, dass der Staatsregierung das Thema Entbürokratisierung ein sehr wichtiges Anliegen ist. Sehen Sie es einfach als besonderen Service mit Geschwindigkeit, dass ich den Bericht, der dem Ausschuss geschuldet ist und schriftlich gegeben wird, heute anlässlich dieser Plenardebatte schon mündlich gebe. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dem Kollegen Dr. Stephan Oetzinger sehr dankbar dafür, dass wir dieses Thema heute im Plenum behandeln können. Ja, das ist nur ein Berichtsantrag, aber das dahinter stehende Thema ist sehr bedeutsam. Mein Gefühl gerade auch hinsichtlich der öffentlichen Debatte bei uns im Land ist: Es wäre gut, wenn wir mehr Zeit der Debatte über die echten Zukunftsthemen zuwenden würden als so manchem Aufregerthema, das tatsächlich aber nicht die Zukunft unseres Landes betrifft. Deswegen ein herzliches Dankeschön, lieber Stephan Oetzinger, für diese Initiative hier im Bayerischen Landtag. (Beifall bei der CSU) Dass Start-ups, dass Gründungen für unser Land von zentraler Bedeutung sind, ist ganz offenkundig. Das ist definitiv kein Nischenthema mehr. Vor zwei Wochen lautete die letzte große Nachricht: Proxima Fusion ist jetzt ein Unicorn, also ein Unternehmen, das eine Bewertung von mehr als 1 Milliarde Euro erreicht hat, genauer gesagt 2,4 Milliarden Euro. Proxima Fusion ist, wie so viele, eine Ausgründung, in dem Fall eine Ausgründung des Münchner Ökosystems von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wir kennen auch die weiteren Beispiele für Ausgründungen; die Namen sind zum Teil auch allgemein geläufig: FlixBus, Celonis, Isar Aerospace – Namen, die tatsächlich jeder kennt. Ich finde es spannend, dass inzwischen – und dies zeigt die besondere Bedeutung und Rolle der bayerischen Hochschulen – jede zweite Deep-Tech-Ausgründung eine Ausgründung ist, die einen hochschulischen Kontext hat. Das heißt, die Hochschulen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind ein wesentlicher Motor für Gründungen und Ausgründungen im Freistaat Bayern. Ich sage ganz deutlich: Darauf dürfen wir tatsächlich stolz sein und den bayerischen Hochschulen auch Danke sagen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Nun zum Gründungsfreisemester im engeren Sinne. Das Gründungsfreisemester ist ein Markenzeichen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Das ist etwas, das ich bei der damaligen Novelle auch ganz persönlich zu meinem Anliegen gemacht habe. Ich habe gesagt, wir brauchen mehr Instrumente, die uns mit Blick auf die wichtige Zukunftsdimension hochschulischen Handelns helfen, nämlich den Transfer in die Gesellschaft und die wirtschaftliche Wirksamkeit zu organisieren. Das Motto des BayHIG – Sie wissen das – war Agilität, Exzellenz und Innovation. Die neuen Freiheiten finden in ganz vielen Formen Ausdruck. Ein Ausdruck war dieses Gründungsfreisemester – Artikel 61 BayHIG. Das ist ein einzigartiges Instrument. Das heißt nämlich auch, dass das Nebentätigkeitsrecht während des Gründungsfreisemesters nicht gilt. Das steigert die Gründungslust und verhindert auch Formularfrust, wenn ich das so sagen darf. Insofern ist das Gründungsfreisemester etwas, das wirklich pars pro toto für den Geist des BayHIG steht. Das Gründungsfreisemester – Kollegin Osgyan hat es gesagt – ist auf Professorinnen und Professoren beschränkt. Allerdings waren wir damals bei der Beratung des BayHIG der Meinung, Studierende bräuchten das möglicherweise nicht, weil es für sie das Instrument der Beurlaubung gibt und allen Hochschulangehörigen ohnehin die hochschulische Einrichtung für Ausgründungen zugänglich ist. Das heißt, auch jemand, der beurlaubt ist, kann selbstverständlich hochschulische Einrichtungen nutzen. Wenn wir bei der nächsten Novelle – Kollege Dr. Oetzinger hat darauf hingewiesen –, die im Herbst dieses Jahres hier im Hohen Haus beraten werden soll, gemeinschaftlich zur Übereinkunft kommen, dass es vielleicht mit Blick auf BAföG und dergleichen doch sinnvoll wäre, ein Gründungsfreisemester für Studierende zu normieren, bin ich dafür total offen. Ich glaube, an dieser Stelle sind viele Möglichkeiten hilfreich; und das Bessere ist definitiv der Feind des Guten. Nun aber zurück zu dem, was wir heute schon haben. An den bayerischen Hochschulen gibt es einen klaren Fokus auf Gründungsaktivitäten und Entrepreneurship. Seit Inkrafttreten des BayHIG im Jahre 2023 sind im Freistaat Bayern neben der Einführung von Gründungsfreisemestern insgesamt sechs Gründungs-Hubs errichtet worden. Wir haben gesagt, wir wollen die Art und Weise, wie man gründen lernen kann, systematisieren. Ich hatte heute auf Initiative des Kollegen Böltl ein Gespräch mit dem CDTM, dem Center for Digital Technology and Management, von LMU und TU gemeinsam getragen. Das ist wahrscheinlich die leistungsfähigste Einrichtung im europäischen Raum dafür, Gründungsausbildung mit Exzellenzanspruch systematisch zu organisieren. Das CDTM in München stand tatsächlich Pate für die Gründungs-Hubs, die wir in allen Hochschulregionen des Freistaates implementiert haben. Dazu kamen zwei Venture-Teams. Frau Weitzel, Sie haben natürlich recht: Gründung ist nicht nur auf Tech-Bereiche konzentriert. Auch der geisteswissenschaftliche Bereich und sogar die Kunsthochschulen haben daran Interesse bekundet, das kreative Potenzial zu nutzen, das wir im Freistaat haben. Das war unser Anliegen. Deshalb haben wir neben den Gründungs-Hubs auch zwei Venture-Teams eingerichtet, die als flexible Einheiten an die Hochschulen gehen. Ein Venture-Team geht an die Kunsthochschulen, das andere Venture-Team geht an das Universitätsklinikum, um auch dort die Entrepreneurship-Potenziale zu heben. Dazu kommen all die weiteren Aktivitäten: 19 digitale Start-up-Hubs, 30 Standorte und insgesamt 40 Gründerzentren, dazu eine Start-up-Factory an der FAU Erlangen-Nürnberg, die sich im bundesweiten Wettbewerb durchgesetzt hat. Dazu kommt natürlich auch die UnternehmerTUM als einer der ganz bedeutenden Inkubatoren. Ich darf sagen – Sie haben das mit Ihren Worten zum Teil auch so formuliert –, die Bilanz der letzten Jahre ist wirklich herausragend. Wir haben heute 24 von 33 Hochschulen, die Studiengänge zu Entrepreneurship anbieten. Der Erfolg zeigt sich dann im Gründungsradar 2025. Bei den großen Hochschulen belegt der Freistaat Bayern mit der Hochschule München und mit der TU München die Plätze eins und zwei, bei den mittelgroßen Hochschulen gehen mit der Universität Bayreuth, mit der OTH Regensburg und mit der TH Augsburg gleich die Plätze eins bis drei an den Freistaat Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann nur sagen: Das ist der beste Beweis dafür, dass die Saat der Möglichkeiten bei uns im Freistaat Bayern aufgeht. Ich sage an dieser Stelle mein herzliches Dankeschön an unsere Hochschulen, die diese Möglichkeiten so beherzt nutzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn ich auch das noch sagen darf: Das beste Zeugnis ist es natürlich, wenn man Nachahmer findet. Dinge, mit denen wir voranschreiten, lassen wir gern kopieren. Dass Nordrhein-Westfalen gerade ein neues Hochschulgesetz verabschiedet und ein Gründungsfreisemester eingeführt hat – es wird dort als ganz große Innovation gefeiert –, zeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Freistaat Bayern gern für positive Entwicklungen anderswo Pate steht. In jedem Fall ist das Gründungsfreisemester ein Gründungsturbo. Das zeigt der Blick auf die Zahlen. Wir sind damit wirklich durchgestartet. Mit Stand vom 1. April 2026 wurde 23 Professorinnen und Professoren ein Gründungsfreisemester genehmigt. Wenn man in Rechnung stellt, dass überhaupt erst zum 1. April 2023 bewilligte Gründungsfreisemester möglich waren, und wenn man sich dann vor Augen hält, dass es mit der Umsetzung einer Idee dauert, das heißt, dass es eine gewisse Zeit braucht, bis man mit der Unternehmensgründung in die Gänge kommt, dann ist diese Zahl umso eindrücklicher. Insgesamt wurden schon 44 Gründungsfreisemester genehmigt. Acht Professorinnen und Professoren nutzen mehr als ein Freisemester. Es ist übrigens nicht bei zwei Gründungsfreisemestern definitiv Schluss; mehr wären möglich. In der Regel sind es allerdings zwei. 16 von 33 staatlichen Hochschulen haben zu Gründungsfreisemestern inzwischen eigene Richtlinien oder Satzungsregelungen erlassen; zwei weitere werden derzeit erarbeitet. Tatsächlich würde ich mir wünschen, dass das an allen Hochschulen der Fall wäre. Insofern bin ich für die Motivation durch diesen Berichtsantrag dankbar; denn regelhaft evaluieren wir nicht alles, was im Hochschulbereich des Freistaates geschieht. Ich werde diesen Berichtsantrag also zum Anlass nehmen, bei den anderen Hochschulen nachzufragen, wann dort die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Gründungsfreisemester regelhaft beantragt werden können. Die zweite Botschaft lautet: Die Gründungsfreisemester kommen tatsächlich überall gut an. Jede Hochschulart ist beteiligt – das ist bemerkenswert –: 20 Gründungsfreisemester an Universitäten, 24 an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Insoweit gibt es also zwischen beiden keinen Unterschied. "In ganz Bayern" heißt in diesem Fall: Gründungsteams von Kempten bis Coburg und von Ansbach bis Regensburg. Und – das ist natürlich auch relevant für uns –: Gründungsfreisemester führen auch zu Start-ups. Bereits elf neue Unternehmen sind in Zukunftsfeldern wie KI, Quantencomputing und Energie entstanden. Zum Letzten: Das Gründungsfreisemester ist auch Inspiration für unsere nächste BayHIG-Novelle, über die wir – ich habe es schon gesagt – im Herbst dieses Jahres hier im Landtag beraten wollen. Wir wollen den nächsten Schritt gehen. Wir wollen den IP-Transfer noch mehr beschleunigen. Wir wollen für noch mehr Ausgründungen sorgen. Wir wollen den Transfer erleichtern. Wir wollen von Bürokratie entfesseln, um bei uns im Freistaat noch mehr Gründungsdynamik zu mobilisieren. Wir wollen das ohnehin schon modernste Hochschulrecht noch moderner machen. Ich freue mich schon auf die Beratungen im Herbst dieses Jahres. Selbstverständlich verspreche ich dem Ausschuss, lieber Herr Vorsitzender Piazolo, dass wir diesen Bericht auch in schriftlicher Form nachreichen, um eine noch intensivere Behandlung zu ermöglichen. – Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
