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Martin Brunnhuber

FREIE WÄHLER 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Frau Präsidentin! Die im Bayerischen Jugendschutzgesetz vorgesehenen Änderungen sind nur konsequent. Sie basieren auf der Tatsache, dass die Welt sich jeden Tag eine Runde dreht und sich ständig weiterentwickelt. Mit diesem Gesetzentwurf verstetigen wir gesicherte Erkenntnisse. Ich nenne beispielhaft die jahrgangsgemischten Klassen an den Mittelschulen. Für die Neuregelung möchte ich ganz besonders unserer Kultusministerin Anna Stolz danken. Die Neuregelung ist eine Konsequenz aus der Arbeit der "Mittelschulwerkstätten". Sie ist hervorragend gelungen und wird für eine wesentliche Erleichterung in der Praxis sorgen. Vielen Dank dafür, Anna! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und bei Abgeordneten der CSU) Zu den Sprachstandserhebungen: Herr Atzinger hat schon ausgemacht, dass das ein Problem werden könnte. Das sehen wir überhaupt nicht so, weil das nichts mit Deutschdefiziten zu tun hat. Die Logopädinnen und Logopäden sind bei Sprachdefiziten jetzt einfach in der Lage, diese Ausnahmeregelung zu schaffen. Das ist nur praxisorientiert und ein pragmatischer Ansatz. Digitale Leistungsnachweise: Es versteht sich von selbst. Wir entwickeln uns weiter. Wir haben auch Möglichkeiten der digitalen Leistungsnachweise geschaffen. Das jetzt auf einen rechtssicheren Rahmen zu stellen, ist nur konsequent und dient der Praxistauglichkeit. Das Handyverbot hatten wir schon. Eigentlich ist es kein Handyverbot, sondern die private Nutzung von mobilen Endgeräten, die Ausweitung bis einschließlich der siebten Klasse. Jetzt wird wieder kommen: Ja, ihr wart da doch eigentlich relativ offen. – Ich glaube aber mittlerweile: Man muss die Kinder davor schützen. Das ist auch genau das, was Peter Tomaschko schon sagte: Die Kinder müssen wieder lernen, auch normal zu kommunizieren, nicht nur im sozialen Raum oder in den sozialen Netzwerken. Ausgenommen sind die Nutzungen im Einzelfall. Das bleibt unbelassen. Wenn es zum Beispiel der Mama oder dem Papa schlecht geht, versteht es sich von selbst, dass man dann das Handy benutzen darf. Insofern ist es keine strikte Regelung, die jetzt alle Eventualitäten ausschließt, sondern es sind nur die Eventualitäten, die gut sind, einbezogen. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag, den ich gleich abräumen will. Man solle mehr die Medienpädagogik verankern. Das haben wir bereits getan. Es war aber – ich muss die SPD jetzt auch einmal loben – ein guter Hinweis. Wir müssen hier aber konsequent weiterentwickeln. Wir haben Medienkonzepte an den Schulen. Wir haben Fortbildungen mit der ALP Dillingen. Wir haben viele Dinge, die wir jetzt aber weiterentwickeln müssen, weil die Zeit nicht stehenbleiben wird. Bei den Ordnungsmaßnahmen ist eine notwendige Änderung, dass wir sagen, wir müssen bei der Änderung des BayEUG einfach pragmatischer vorgehen und die PS schneller auf die Straße bringen. Da bezieht sich die Änderung in erster Linie einfach darauf, dass man die Leute von Extern, zum Beispiel die Jugendhilfe, nicht mehr zwangsläufig einschalten muss. Man kann sie hinzuziehen, aber man muss das nicht. Insofern werden auch die Maßnahmen vor Ort an den Schulen gestärkt. Computerbasiertes Testen war auch schon immer eine Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das hat man jetzt gemacht, damit man die Schulentwicklung auch evidenzbasiert mit Fakten darstellen kann. Das ist insofern also ein gutes Ding. Für die Umbenennung der Schulen für Kranke in Klinikschulen sind wir schon gelobt worden. Dann möchte ich in den restlichen 2 Minuten und 31 Sekunden noch auf einen Änderungsantrag eingehen. Das ist der Änderungsantrag zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes. Wir stehen vor großen Herausforderungen; Peter Tomaschko sagte es bereits. Zum einen haben wir einen wiedererstarkten Antisemitismus. Zum anderen haben wir enorme Investitionen für die Zukunft, zum Beispiel durch die baulichen Ertüchtigungen der großen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg. Gleichwohl stehen wir vor großen Herausforderungen im pädagogischen Bereich, also der wissenschaftlichen Begleitung und in erster Linie dem Konservieren der Eindrücke und der Erlebnisse der Zeitzeugen. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Deswegen ist es nur konsequent, dass wir in dem Gedenkstättenstiftungsgesetz eine Art Professionalisierung vornehmen; denn sonst können wir den großen Anforderungen nicht mehr entgegentreten. Diese Professionalisierung bezieht sich eigentlich auf drei Ebenen. Eine Ebene ist: Wie schaffen wir mit einem neuen Organ des Präsidenten eine Repräsentationsfigur, die integriert und die in der politischen Diskussion nach außen agieren kann? Sie muss anerkannt sein, und sie muss sich im politischen Feld gut bewegen können. Sie muss aber auch wirklich die Linie von uns, dass wir immer an den Gedenkstätten festhalten, immer den Blick nach vorne richten und niemals vergessen, was geschehen ist, nach außen transportieren können. Es gibt hier aber noch die Ebene darunter. Diese Ebene darunter wird jetzt mit einer Geschäftsführung einhergehen, und diese Geschäftsführung kann sich jetzt beispielsweise auf zwei Bereiche konzentrieren. Der erste Bereich ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der Gedenkstätten. Dafür braucht man eigentlich eine administrative Expertise. Man braucht fast eine juristische Expertise in dem Sinn, dass man dann die Verträge kontrollieren kann. Man braucht den Einblick in die Haushaltsplanung. Man braucht jemanden, der das organisatorisch auf der administrativen Seite begleitet. Die zweite Sache ist genauso wichtig. Wir brauchen die wissenschaftliche Expertise und die vermittlungsbezogene Gesamtausrichtung, damit die pädagogischen Konzepte, die Forschung und die Konservierung der Zeitzeugenberichte weiterentwickelt werden. Insofern ist dieser Änderungsantrag zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes nur konsequent. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Zu den Änderungsantragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Einbindung der Zivilgesellschaft ist in unserem Gesetzentwurf enthalten. Die Eignung der Organmitglieder ist sowieso im Stiftungsrat dabei.

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