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Andreas Birzele

GRÜNE 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht der ganz große Wurf: Er reißt kein Haus ein, baut aber auch kein neues, errichtet ein paar Türen, zieht lockere Schrauben nach und tauscht kaputte Scharniere aus. Das klingt erst einmal unspektakulär; aber jeder, der aus dem Handwerk kommt, weiß: Oft sind es genau die Arbeiten, die dafür sorgen, dass am Ende wieder alles sauber funktioniert. Ich glaube, genauso muss man den Gesetzentwurf auch sehen. Er greift Probleme auf, die aus der kommunalen Praxis kommen, nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus Rathäusern, Landratsämtern und Gemeinden. Genau deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. Ein Beispiel sind die Rechnungsprüfungsämter. Der Fachkräftemangel ist längst in unseren Kommunen angekommen. Wer heute eine qualifizierte Stelle besetzen will, weiß, wie schwierig das mittlerweile ist. Manche Vorschriften stammen aus einer Zeit, in der man glauben konnte: Für jede Aufgabe findet sich schon der passende Bewerber oder die passende Bewerberin. Wie wir alle wissen, sind die Zeiten aber vorbei. Deshalb ist es richtig, dass künftig auch Verwaltungsfachwirte diese Verantwortung übernehmen können. Entscheidend ist nicht, welcher Titel auf der Visitenkarte steht; entscheidend ist, ob jemand sein Handwerk versteht. Im Handwerk ist es am Ende genau das Gleiche: Da fragt auch keiner, welchen Schulordner man vor 20 Jahren einmal gehabt hat; entscheidend ist da, ob die Wand geradesteht, ob das Dach dicht ist, und ob die Arbeit ordentlich gemacht wird. Ich glaube, genauso muss man es für die Verwaltung sehen, und genauso muss es auch in der Verwaltung gelten. Ein zweiter Punkt ist die Organisationshoheit der großen Kreisstädte. Wer Verantwortung trägt, braucht auch Vertrauen. Wer jeden Tag vor Ort Entscheidungen treffen muss, der weiß meistens besser, was notwendig ist, als jemand, der aus weiter Entfernung auf die Vorschriften schaut. Kommunale Selbstverwaltung lebt vom Vertrauen. Wenn man den Menschen vor Ort immer mehr Verantwortung überträgt, dann darf man ihnen nicht gleichzeitig bei jeder Entscheidung die Hände binden. Auch bei der kommunalen Zusammenarbeit geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Unsere Kommunen stehen vor Aufgaben, die immer größer werden: Klimaanpassung, Wasserversorgung, Digitalisierung, Fachkräftemangel, steigende Kosten. Das kann oft keiner mehr alleine stemmen. Im Handwerk lernt man auch früh: Es gibt Arbeiten, die schafft man nicht allein, und es gibt Arbeiten, da braucht es zwei oder drei – nicht, weil man zu schwach ist, sondern weil es zusammen einfach besser geht. Genauso ist es bei den Kommunen: Zusammenarbeit ist kein Zeichen von Schwäche, Zusammenarbeit ist Stärke. Trotzdem machen wir es den Kommunen hier und da oftmals schwerer als nötig. Wenn zwei Landratsämter feststellen, dass sie Aufgaben gemeinsam besser erledigen können, dann sollte man nicht zuerst überlegen, welche Genehmigung noch fehlt, sondern, wie man es möglich macht. Wir reden oft von Entbürokratisierung; aber Bürokratie baut sich leider selten von selber auf. Wir schaffen sie oft selber mit den besten Absichten: mit jeder zusätzlichen Vorschrift, mit jedem Formular, mit jeder Ausnahme von der Ausnahme. Vielleicht sollten wir uns deswegen bei jedem neuen Gesetz eine einfache Frage stellen: Macht es den Menschen, die draußen arbeiten, die Arbeit leichter, oder macht es nur den Gesetzestext länger? Auch bei der Finanzierung des Zensus geht der Gesetzentwurf den richtigen Weg. Wer Aufgaben bestellt, muss auch dafür zahlen. Das ist kein politischer Satz, das ist eine Frage der Fairness. Im Handwerk wird auch niemand auf die Idee kommen, zusätzliche Arbeit zu verlangen und dann am Ende für den Mehraufwand nichts zu zahlen. Warum sollte das also bei den Kommunen anders sein? Einen Punkt möchte ich trotzdem kritisch ansprechen: Die kommunalen Spitzenverbände haben für ihre Stellungnahme extrem wenig Zeit gehabt. Dabei sind es genau die, die wissen, wo Vorschriften funktionieren, wo es hakt oder was zu Problemen führen könnte. Wer gutes Werkzeug bauen will, sollte auf die hören, die jeden Tag damit arbeiten müssen. Das gilt im Handwerk, und das gilt genauso für gute Gesetze. Konkret geht es um das Inkrafttreten des § 10 der neuen Regelung zu den Zweckvereinbarungen gemäß Artikel 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit. Der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag bitten in der Stellungnahme vom 16. Juli darum, dass eine weitgehend rückwirkend vorgesehene Neuregelung von bis zu vier Jahren berücksichtigt wird, weil es sonst zu Rechtsunsicherheit in Bezug auf bereits abgeschlossene Wasserlieferungen kommen könnte. Das hätte den Vorteil, dass die Unsicherheiten beseitigt würden, weil es dem üblichen vierjährigen Zeitraum entspricht, nach dem Wassergebühren kalkuliert werden. Vielleicht könnt ihr das in eure Überlegungen als Hinweis aus der Praxis mit einfließen lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz wird die großen Herausforderungen unserer Kommunen nicht lösen; aber manchmal braucht es, wie gesagt, auch gar nicht den großen Umbau. Manchmal reicht es, wenn man Schwachstellen beseitigt, wenn man etwas stabiler macht, als es vorher war. Jedes Haus steht bekanntlich länger, wenn man sich rechtzeitig um die kleinen Schäden kümmert, und genauso ist es mit unseren Kommunen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE) – Michael Hofmann (CSU): Ein Jubel!)

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