Anton Rittel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei meinem Vorredner sieht man, dass hier über dieses Gesetz leider Gottes viele Unwahrheiten und Lügen verbreitet werden. Das stimmt alles nicht. Das muss man ganz klar und deutlich sagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Das ist Desinformation. Sie stellen sich da vorne mit Desinformation, mit Unwissenheit hin und machen große Sprüche. Das finde ich nicht richtig. Das ist ganz klar nicht richtig. Ich muss erst einmal das Ministerium für die gute Zusammenarbeit loben, auch wenn es am Anfang ein bisschen holprig war, aber wir wollen nicht von der Vergangenheit reden, sondern wie in dem Gesetz über unsere Zukunft. In letzter Zeit haben die Kommunikation und die Zusammenarbeit sehr gut geklappt; das will ich gleich als Erstes hier erwähnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Anna Rasehorn (SPD): In den letzten zwei Tagen!) Wir brauchen das neue BayKiBiG, weil wir in die Zukunft schauen. Wir wollen das Geld nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip verteilen, weil das jeder bekommt, ob er bedürftig ist oder nicht. Wir wollen nach zwanzig Jahren reformieren und das Geld in das System bringen, damit es den Kindern, auf die es uns ankommt, zugutekommt. Das ist das Wichtigste, und das geht über das System. Als Nächstes wollen wir Bürokratie abschaffen. Wenn wir weniger Bürokratie haben, können wir mit dem Geld effizienter etwas anfangen, können wir wirtschaften. Weniger Bürokratie ist automatisch gleich mehr Geld, weil das nicht in die Verwaltung fließt. Dann kommen wir zum Basiswert. Der Basiswert wird jährlich um circa 4 bis 4,5 % erhöht. Als Bezugsjahr muss man immer 2025 nehmen, bevor das BayKiBiG in Kraft tritt. Dazu gehört auch, dass die Buchungen, zu denen es jetzt nicht mehr kommt, und die Geburten, die zurückgehen, also die Meldungen zurückgehen, nicht auf das BayKiBiG zurückzuführen sind. Das muss man auch ganz klar und deutlich sagen. Wie der Kollege vorhin gesagt hat: Dass die Buchungen zurückgehen, hat mit dem BayKiBiG gar nichts zu tun. Bis zum 31. Dezember haben alle noch das Familiengeld bekommen. Jetzt haben die ihr Geld und bekommen jetzt auch schon Hilfen und Zuschüsse, also kommt momentan mehr Geld, als worüber immer geredet wird. Der Basiswert kommt von 1.521 Euro im Jahr 2025 und wird auf circa 1.800 Euro im Jahr 2029 angehoben. Das muss man ganz klar sagen. Der Qualitätsbonus steigt von knapp 80 Euro auf ungefähr 700 Euro im Jahr 2029. Man kann den Qualitätsbonus nicht für die nächsten Jahre festlegen, weil er immer neu berechnet wird; dadurch wird er ansteigen. So kommt wieder mehr Geld pro Kind ins System, als wenn man die 100 Euro pro Kind an die Eltern auszahlen würde. Das Nächste ist die Teamkräftepauschale. 2027 werden 284 Millionen Euro an die Träger gehen. Das sind ungefähr 500 Euro pro Kitaplatz für die ersten 50 Plätze und für jeden weiteren Platz 167 Euro. Das sind 2028 rund 400 Millionen Euro. Somit kommen 700 Euro für die ersten 50 Plätze und 242 Euro ab dem 50. Platz. Der Sockel ist gut für kleine Einrichtungen, weil wir auch die kleinen Einrichtungen im ländlichen Raum stärken wollen; das gelingt uns dadurch. Das ist eine gute Sache, weil wir auch im ländlichen Raum unsere Kindergärten stützen und ihnen helfen wollen. Im Gegensatz dazu ist von der Opposition ein Antrag gekommen, die Stützung und Finanzierung der kleinen Kindergärten abzuschaffen und nur noch die großen zu fördern. Das ist eine ganz klare Ansage gegen den ländlichen Raum, gegen die kleinen Einrichtungen, die aber für uns im ländlichen Raum sehr wichtig sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Widerspruch des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Ab 2023 wird die Teamkräftepauschale dynamisiert. Sie ist hauptsächlich dafür da, dass man nicht-pädagogisches Personal fördern kann. Man darf nur nicht-pädagogisches Personal fördern. Dadurch werden die pädagogischen Kräfte entlastet, von dem, was sie bisher gemacht haben; denn nicht-pädagogische Fachkräfte können Büroarbeiten oder sonstige Arbeiten machen. Die Kindertagespauschale wird um vier Millionen auf 45 Millionen Euro erhöht. Der Kinderschutz ist bei uns genauso wichtig, aber den brauchen wir nicht extra ins Gesetz zu schreiben. Warum? – Weil das über das Bundeskinderschutzgesetz geregelt ist. Jeder Kindergarten, der in Betrieb geht, muss ein Kinderschutzkonzept auflegen, sonst bekommt er gar keine Betriebserlaubnis. Jetzt kommen wir noch mal zu den 100 Euro Elternbeitragszuschuss. Das Geld verschwindet nicht, sondern wir haben genügend Beispielrechnungen gemacht, dass die 100 Euro über den Qualitätsbonus kommen. Genau das, was wegfällt, kommt hinten dazu. Dazu kann ich mit jedem Beispielrechnungen machen. Das funktioniert, und das ist einfach so. Man muss immer auf 2025 Bezug nehmen. Man darf nicht 2026 mit 2027 vergleichen, sondern immer mit 2025, bevor das BayKiBiG greift. Dann sehen wir, dass wir konstant immer einen Zuwachs haben. Manche behaupten, dass 2027 ein Finanzierungsloch entsteht. Das entsteht nicht, weil wir das Geld schon 2026 auszahlen, weil wir das schon von 2027 auf 2026 vorgezogen haben. Wenn dann jemand meint, dass wir das nicht finanzieren, dann ist das die nächste Lüge, die hier verbreitet wird. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) – Moment, eines muss ich noch sagen: Wenn jemand sagt, dass wir weniger Geld ins System bringen, dann stimmt das nicht, weil wir nämlich die 6,5 Millionen Euro ins System führen, die wir normalerweise ins europäische Ausland überwiesen haben. Es sind zwar – in Anführungszeichen – nur 6,5 Millionen Euro –, aber die bleiben bei uns im System und werden bei uns für unsere Kinder investiert. Das ist mir persönlich ganz wichtig.
