Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen den Ausschussvoten dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/11943 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Bitte die Gegenstimmen anzeigen! – Das sind CSU, FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen liegen nicht vor. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 19/11979) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Gewaltschutz in Bayern stärken - Bundesvorgaben umsetzen (Drs. 19/12636) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin der Kollegin Martina Gießübel für die CSU-Fraktion das Wort.
