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Ulrike Scharf

22.07.2026 Sitzungen 19/86

Liebe Kollegin, der Anstellungsschlüssel 1 : 11 ist eine Mindesthöhe, die wir im Gesetz so verankert haben. Die Wahrheit bzw. die Realität ist: Es wird jedes Jahr besser. Der Anstellungsschlüssel ist im Moment bei 1 : 9,16 oder 1 : 9,06. Ich will damit sagen: Jedes Jahr verbessert sich der Anstellungsschlüssel. Das heißt, dass die Träger vor Ort ganz klar wissen, wie sie ihr Personal einteilen. Unsere Aufgabe mit dem Finanzierungsgesetz, mit dem BayKiBiG, ist es, die finanziellen Grundlagen zu schaffen. Liebe Frau Kollegin, da Sie die Arbeitsbedingungen ansprechen. Entschuldigung, ich glaube, Sie haben da im System etwas nicht verstanden. Der Freistaat Bayern ist nicht der Arbeitgeber für die Beschäftigten in der Kita, sondern das ist die Sache der Träger. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf der Abgeordneten Doris Rauscher (SPD)) – Deswegen haben wir doch genau diese vielen Richtlinien, die sich im Laufe der Jahre an das Haupthaus BayKiBiG entwickelt haben. Wir haben das alles in der gesetzlichen Förderung verankert. Auch die Teamkräfte sind gesetzlich verankert, sie sind dynamisiert. Damit steigen die Personalkosten infolge von Tariferhöhungen. Ich weiß gar nicht, was man daran nicht verstehen kann. Also alles, was bisher von den Trägern noch zusätzlich beantragt wurde – ob Sprach-Kitas oder Assistenzkräfte –, gibt es als solches nicht mehr. Es ist gesetzlich verlässlich verankert und somit auch finanziell sichergestellt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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