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Andreas Winhart

AfD 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Herr Kollege, Sie waren doch in der gleichen Ausschusssitzung. Sie wissen auch, dass wir dem Ganzen zugestimmt haben, und dass man vielleicht noch den einen oder anderen Vorschlag macht, was man anders machen könnte, das erlaube ich mir auch heute. Nichtsdestoweniger werden wir dem Antrag natürlich zustimmen, denn es ist natürlich ein wichtiges Thema. Wir haben seit geraumer Zeit immer wieder in verschiedensten Anträgen auf dieses Thema nicht nur bei den Arztpraxen hingewiesen, sondern vor allem bei den Kliniken. Dort ist zwar Geld vorhanden, aber das reicht schlicht und ergreifend hinten und vorne nicht. Schauen wir einfach nur im regionalen Umkreis, zum Beispiel nach Fürstenfeldbruck. Dort war dieses Klinikum über Tage blockiert. Hacker haben sich in die sensibelste Infrastruktur, die wir in Deutschland haben, eingehackt und die Behandlung von Patienten war nicht mehr notwendig. Das hat nicht nur bei der Bevölkerung einen Schock ausgelöst, sondern auch bei den Verantwortungsträgern. Von daher ist vollkommen klar, dass wir im Bereich der Digitalisierung darauf achten müssen, dass die Sicherheit der Patientendaten, aber auch der Anwendung der Möglichkeiten, die wir in den Praxen haben, gewährleistet ist. Der erwähnte Bluescreen ist noch am harmlosesten. Meistens kommt noch hinzu, dass sich irgendjemand dabei denkt, dass er den Arzt oder den Betreiber dann entsprechend um Bitcoins oder was auch immer erpressen möchte. Wir haben hier mehr Kriminalität als an dem ausgefallenen Bildschirm. Ganz grundsätzlich ist es so: Wer digitalisiert, und wir sind diesen Weg gegangen, weiß um die Vorteile dieser Digitalisierung. Er muss aber auch die andere Seite der Medaille sehen. Die Digitalisierung macht uns logischerweise angreifbar, und der Angreifer ist halt nicht mehr der Einbrecher, der auch in die Praxis einbrechen könnte. Das ist vielleicht der Hacker, der auf einem anderen Kontinent sitzt und sich übers Internet dort hineinbegibt. Wir haben die Sensibilität der Bevölkerung kennengelernt. Gerade als es um die digitale Patientenakte gegangen ist, gab es jahrelang diese Diskussion: Wie viele Daten müssen öffentlich zur Verfügung stehen? Wie viele Daten besitzt der Patient? Was kann ich alles freigeben? Genau diese Daten werden in den Arztpraxen generiert bzw. verarbeitet. Das heißt, gerade hier haben wir neben den Krankenhäusern logischerweise einen ganz signifikanten Punkt, wo wir auf die Sicherheit der Patientendaten achten müssen. Jetzt haben Sie vorgeschlagen, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, gesetzliche Finanzierungsgrundlagen zu schaffen. Das ist richtig. Das ist ein Weg. Man könnte das Ganze auch unbürokratischer machen, indem die Ärzte als Freiberufler keine Subvention, sondern vielleicht eine Steuererleichterung erhalten. Vielleicht könnte das ein Teil davon sein, damit sie nicht abhängig von Subventionen und dem ganzen halbwirtschaftlichen Gebilde sind. An dieser Stelle sollten wir das Freiberuflertum retten. Dennoch muss etwas getan werden. Dem stimmen wir zu. Ganz klar der Ruf nach Berlin: Wer anschafft, der zahlt natürlich auch. Die Konnexität muss gewahrt bleiben. Es geht auf keinen Fall, dass bayerisches Steuergeld für Bundesaufgaben zur Verfügung gestellt wird. Wir stimmen dem Antrag zu. (Beifall bei der AfD)

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