Roswitha Toso
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Zweite Lesung eines Gesetzentwurfs, der ein wichtiger Wegpunkt für den Schutz von Frauen mit ihren Kindern in unserem Freistaat ist. Mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze setzen wir das Bundesgewalthilfegesetz in Bayern nicht nur pflichtbewusst um, sondern wir füllen den landesrechtlichen Gestaltungsspielraum so aus, dass Bayern seinen Verpflichtungen bestens, schnell und absolut verlässlich nachkommt. Jede Frau, die in ihren eigenen vier Wänden Angst, Bedrohung oder physische und psychische Gewalt erfährt, braucht sofortigen unbürokratischen Schutz. Dieser Schutz ist für unsere Regierungskoalition eine zutiefst humanitäre Pflicht und Ausdruck staatlicher Handlungsstärke; denn wer Hilfe sucht, der muss ohne Umwege Hilfe finden. Genau dieses Schutzversprechen lösen wir mit dem vorliegenden Gesetz heute endgültig ein. Mit diesem Gesetz vollziehen wir nun einen echten und grundlegenden Systemwechsel, weg von der bisherigen kleinteiligen und oft freiwilligen Finanzierungsstruktur hin zu einer gesetzlich verbrieften, dauerhaften staatlichen Verantwortung. Ab dem Jahr 2027 übernimmt der Freistaat die angemessene und unmittelbare Finanzierung der Schutzeinrichtungen. Aus freiwilligen Zuschüssen wird ein gesetzlicher Anspruch für die Träger anerkannter Einrichtungen. Wir untermauern diesen Anspruch mit den notwendigen Mitteln. Allein für das Jahr 2027 nehmen wir als Freistaat rund 67 Millionen Euro in die Hand. Das ist eine kraftvolle, solide und zukunftsfähige Investition in die Sicherheit von Frauen und Kindern. Diese Summe stellt die hervorragende Arbeit unserer bestehenden Strukturen sicher, die Arbeit unserer 46 Frauenschutzeinrichtungen, 48 Fachberatungsstellen, 31 Interventionsstellen und 26 Second-Stage-Projekte. Gleichzeitig ermöglichen es die bereitgestellten Mittel, Schutzplätze bedarfsgerecht anzupassen, schrittweise auszubauen und Angebote aufzufangen, die bislang ohne staatliche Förderung geblieben sind. Wir schaffen damit echte, verlässliche Planungssicherheit für die Träger, für die Fachkräfte und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen, die Tag für Tag Großartiges leisten. Sie sind für Frauen in Not da, wenn ihre Hilfe am dringendsten gebraucht wird. Dafür herzlichen Dank! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) In der Ersten Lesung wurde bemängelt, dass wesentliche Details in eine Rechtsverordnung ausgelagert werden. Doch genau hier zeigt sich die bayerische Regierungspragmatik. Wir setzen dieses Gesetz bewusst bürokratiearm, praxisnah und flexibel um. Indem wir das Staatsministerium ermächtigen, die Details im Verordnungsweg zu regeln, bewahren wir uns die notwendige Flexibilität. Nur so können wir schnell und ohne langwierige Gesetzgebungsverfahren auf veränderte Bedarfe oder Entwicklungen in der Praxis reagieren. Die wesentlichen, grundlegenden Weichenstellungen, der Finanzierungsanspruch und die zuständige Behörde bleiben ja im Gesetz stehen, und das ist gut so. Zudem haben wir mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales die ideale Vollzugsbehörde bestimmt. Das ZBFS bringt langjährige Expertise im Opferschutz und in der Förderverwaltung mit. Hier werden keine neuen trägen Behördenstrukturen geschaffen, sondern vorhandene Kompetenzen werden effizient genutzt. Mit dem nötigen Personal und einem Investitionsaufwand von 1,5 Millionen Euro stellen wir sicher, dass die Anträge schnell und unkompliziert bearbeitet werden können. Das ZBFS arbeitet bereits mit Hochdruck ein digitales Verfahren aus, und das Antragsportal soll noch in diesem Sommer geöffnet werden. Dieses Tempo ist wichtig, um den Trägern die Möglichkeit zu geben, frühzeitig für 2027 zu planen. Gewaltschutz heißt aber nicht, dass wir erst ansetzen, wenn das Schlimmste bereits geschehen ist. Die Prävention gehört untrennbar zu einem wirksamen Gesamtkonzept. Deshalb ist es uns besonders wichtig, dass wir im AGSG auch Maßnahmen zur Prävention, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur strukturierten Vernetzung explizit über die Verordnungsermächtigung verankern. Bayern hat die große Bedeutung der Täterarbeit schon vor Jahren erkannt. Durch die gezielte Arbeit der Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt können wir Gewaltspiralen stoppen, bevor sie eskalieren. Diese erfolgreiche und wichtige Arbeit werden wir konsequent über Förderrichtlinien fortführen; denn jede Gewalttat, die im Vorfeld verhindert wird, erspart einer Frau und ihren Kindern traumatische Erlebnisse. Gleichzeitig betonen wir die starke Rolle unserer Kommunen. Landkreise und kreisfreie Städte bleiben unverzichtbare Kooperationspartner, sei es bei den Second-Stage-Angeboten, die Frauen beim Übergang in ein selbstständiges Leben begleiten, oder bei der Anschlussunterbringung. Wir entlasten die Kommunen massiv von den laufenden Kosten, lassen ihnen aber im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung jeglichen Freiraum, den Gewaltschutz vor Ort individuell weiter voranzutreiben.
