Christian Lindinger
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, mit der Aussage "am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen" haben wir die Sachebene verlassen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig!) Wenn man schon bekrittelt, dass die Anpassung sechs Monate zu spät komme, dann fehlt mir jedes Verständnis für die Aussage, dass man dem Gesetzentwurf nicht zustimme. Ich würde sagen: Lieber spät als nie. Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Beamtenbezüge für 2026 bis 2028. Es geht um die Frage, wie wir als Staat unserer verfassungsrechtlichen Pflicht nachkommen, die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgung unserer Ruhestandsbeamten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 16 des Bayerischen Besoldungsgesetzes bzw. aus Artikel 4 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes, und sie ist Ausdruck des Alimentationsprinzips, das den öffentlichen Dienst seit vielen Jahrzehnten trägt. Wir beschließen heute die Tarifübertragung. Es ist im Eifer des Gefechts – die Vorredner hatten es schon erwähnt – vielleicht bei dem einen oder anderen untergangen: Wir übernehmen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zwar zeitverzögert, aber eins zu eins für unsere Beamtinnen und Beamten. Das war nicht immer selbstverständlich. Ich kann mich in meiner über vierzigjährigen Beamtenlaufbahn an Zeiten erinnern, in denen bei schwieriger Haushaltslage die Tarifabschlüsse nicht vollständig übertragen wurden. (Michael Hofmann (CSU): Aha!) Heute ist das anders. Wir übernehmen sie eins zu eins, und das ist gut so. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir dieses Prinzip fort: 2,82 % ab dem 1. Oktober 2026, 2 % ab September 2027 und noch einmal 1 % ab Januar 2028. Für die Anwärterinnen und Anwärter gibt es systemgerecht feste Erhöhungsbeträge von 60 Euro in 2026, weiteren 60 Euro in 2027 und noch einmal 30 Euro in 2028. Zu den Gründen, warum die zeitliche Verschiebung notwendig war: Wir müssen ehrlich sein; die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Der Staat kann nur Geld ausgeben, das unsere Wirtschaft verdient. Deshalb mussten wir im Doppelhaushalt schmerzhafte Einsparungen vornehmen. Dazu gehören die Abschaffung des Kinderstartgeldes, das Moratorium bei den Neueinstellungen und eben die Verschiebung der Besoldungserhöhung um sechs Monate. Diese Verschiebung spart dem Staat in diesem Jahr 600 Millionen Euro, Geld, das bei den Beamtinnen und Beamten natürlich fehlt, zeitgleich aber ein notwendiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist. In einigen Einzelplänen des Doppelhaushaltes konnten wir nicht einmal den inflationsbedingten Ausgleich vollständig abbilden. Das zeigt, dass die schwierige haushälterische Lage jedem Ressort Einschnitte abverlangt. Wir stehen klar und unmissverständlich zum Berufsbeamtentum. Als FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion und als Regierungskoalition zusammen mit der CSU stehen wir klar zu einer leistungsfähigen Verwaltung und zu einem starken Berufsbeamtentum. Gerade jetzt, wo im Bund diskutiert wird, Beamte in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzubeziehen, ist es wichtig, das bewährte System der Alimentation zu schützen. Ein starker öffentlicher Dienst ist unabdingbar für die Funktionsfähigkeit von Staat und Demokratie, besonders in diesen Krisenzeiten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass die Beamtinnen und Beamten die Tarifsteigerung vollständig erhalten, auch wenn sie zeitlich verschoben werden musste. (Beifall bei den FREIEN WÄHERN) Unser Ziel ist aber auch eine Ausgleichszahlung bei wirtschaftlicher Erholung. Wir FREIE WÄHLER setzen uns dafür ein, dass die Beamtinnen und Beamten zum Zeitpunkt eines wirtschaftlichen Aufschwungs eine Ausgleichszahlung erhalten. Damit soll die Differenz zwischen ausgezahlten und nicht ausgezahlten Erhöhungen kompensiert werden. Es ist ein klares Signal: Wir stehen zu unseren Beamtinnen und Beamten. Wir stehen zu einem starken öffentlichen Dienst. Wir stehen zu einer verlässlichen Besoldungspolitik. Wir sind ein verlässlicher Arbeitgeber. Zusammenfassend: Der Gesetzentwurf ist verfassungskonform, finanzpolitisch verantwortbar und systemgerecht. Er wahrt das Alimentationsprinzip, übernimmt die Tarifabschlüsse vollständig und schafft Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Ich danke unseren Beamtinnen und Beamten ganz besonders für die hervorragende Arbeit und den hervorragenden Dienst, den sie für unseren Freistaat leisten. Ich bitte daher um breite Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
