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Simone Strohmayr

SPD 22.07.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns doch alle einig: Nur Ja heißt Ja. Dass der Bundesrat sich nun endlich bekennt und die Bundesregierung zum Handeln auffordert, ist ein großer Erfolg. Endlich. Unfassbar, Frau Ministerin, dass Bayern diesen Beschluss nicht mitträgt! Warum ist das so wichtig? – Weil Gewalt gegen Frauen in Deutschland und in Bayern immer noch auf der Tagesordnung steht. Deswegen stehen wir heute wieder hier. Eines ist klar: Frauen und Mädchen müssen besser geschützt werden. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen sind bekannt. Jeden Tag werden fünfzig Frauen Opfer von häuslicher Gewalt. Jede Woche gibt es einen versuchten Mord oder einen Mord an einer Frau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bund hat die Weichen gestellt. Ab 2032 wird es einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz geben. Nun ist der Freistaat Bayern in der Pflicht. Hier hätten wir uns gewünscht, dass der Freistaat ganz klar hinter den Schutzeinrichtungen und hinter den Beratungsstellen steht, Frau Gießübel. Vor allem die Verordnung, die mittlerweile vorliegt, bleibt meilenweit hinter den Erwartungen zurück. Sie ist einfach unbefriedigend. Wir haben einen Dringlichkeitsantrag dazu vorbereitet, weil ich gar nicht alles dazu sagen kann. In der letzten Woche sind bei mir die Telefone heiß gelaufen. Verbände und Träger sind auf mich zugekommen und haben erhebliche Bedenken geäußert. Lassen Sie mich drei Punkte nennen. Erstens. Die Verordnung sieht eine Aufenthaltsdauer für Frauen von in der Regel maximal zehn Wochen vor. Und was dann, frage ich Sie. Experten sagen ganz klar: Zehn Wochen sind viel zu knapp bemessen. Stichwort Wohnungsnot: Die ist bekanntlich gerade in Ballungsräumen einfach riesig. Nach zehn Wochen ist bei den meisten Frauen nicht geklärt, wo und wovon sie danach leben sollen. Eine pauschale Begrenzung der Aufenthaltsdauer ist ein völlig falsches Signal, liebe Kolleg:innen. Zweitens. Der Personalschlüssel ist viel zu knapp bemessen. Frauenhäuser müssen immer mehr leisten, zum Beispiel psychosoziale Betreuung, Rufbereitschaft, Hauswirtschaft und vieles mehr. Dafür brauchen sie ausreichend Personal. Die Rufbereitschaft und die hauswirtschaftliche Tätigkeit sollen nun über die Sachkostenpauschale abgerechnet werden. Echt jetzt? Personalkosten, die auf einmal Sachkosten sein sollen, und dann reicht die Sachkostenpauschale nicht. Wer Frauen angemessen vor Gewalt schützen möchte, darf nicht auf die Sparbremse treten, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPD) Lassen Sie mich einen dritten Punkt nennen: Träger und Verbände brauchen Planungssicherheit. Die Verordnung ist einfach unzureichend. Die Einrichtungen können eben nicht sicher sein, ob sie am Ende überhaupt Geld bekommen. Und das wissen Sie, liebe Kolleg:innen! Ein Tipp von uns: Es lohnt sich, mit den Trägern und den Einrichtungen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Langfristig – das ist von meinen Vorrednerinnen schon genannt worden – brauchen wir einen Aufwuchs an Plätzen und an Beratungsangeboten, damit die Frauen wohnortnah versorgt werden können. Vor allen Dingen brauchen wir viel mehr Präventionsarbeit und Täterarbeit. Für uns Sozialdemokrat:innen ist klar: Wir stehen an der Seite von gewaltbetroffenen Frauen, von deren Kindern und an der Seite der Einrichtungen. Wir enthalten uns an dieser Stelle beim Gesetzentwurf, weil wir bei der Verordnung einfach so viel Nachbesserungsbedarf sehen, und verweisen an dieser Stelle noch mal auf unseren Dringlichkeitsantrag. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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