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12. Sitzung (WP7)

15.07.2020 · 233 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (58)CDU (35)Die Linke (31)SPD (29)GRÜNE (21)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Anschluss an eine Erörterung im Präsidium gestatten Sie mir zu Beginn der Sitzung einen generellen Hinweis bzw. Appell in Bezug auf die Beachtung angemessener, diesem Hohen Haus würdiger parlamentarischer Umgangsformen im Rahmen unserer Plenarsitzungen. Es beginnt bereits mit der Begrüßungsformel zu Beginn eines jeden Redebeitrages. Entsprechend der guten Tradition in den Parlamenten sollte diese wieder ausnahmslos als Höflichkeitsakt, sowohl gegenüber den amtierenden Präsidentinnen und Präsidenten als auch gegenüber allen Mitgliedern des Hohen Hauses, formuliert werden. Etwaige politisch motivierte Erweiterungen gehören als Ausdruck der politischen Auseinandersetzung in den anschließenden Redebeitrag. Es kommt darauf an, dass wir jedem Redner, der am Pult steht, durch unser Verhalten grundsätzlich mit Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ich übergebe das Wort an Frau Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Verehrte Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Bitte

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am Sonntag vor einigen Wochen habe ich eine Mail bekommen. Sie war voller Frust und Verärgerung. Das ist traurigerweise nicht wenig überraschend. Die Mail holte mich wenige Tage später wieder ein. Ein Mann aus dem Nachbardorf sprach mich an, er habe die Nachricht geschrieben, und entschuldigte sich dafür. Das rechne ich ihm hoch an. Ich habe ihn gefragt, warum er die Nachricht geschrieben habe. Die Antwort: Er habe allein zu Hause gesessen und an seinem Fenster meinen Dienstwagen vorbeifahren sehen. Da habe er es einfach herauslassen müssen. Aus der E-Mail und aus dieser Geschichte sprachen neben dem Frust, der Wut und dem Hass für mich vor allem eine unglaubliche Hoffnungslosigkeit und Resignation. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vor einigen Tagen haben Sie mich gefragt, warum sich zunehmend mehr Menschen scheinbar bösartig und menschenverachtend verhalten und von einem gemeinschaftlichen Grundkonsens abwenden. Ja, das stimmt. Wenn man Menschen fragt, ob sie zufrieden sind, antworten sie meist, dass sie gern in Respekt begegnen, der es ihm erlaubt, seine Argumente angemessen zu Gehör zu bringen. Natürlich sind im Sinne einer lebendigen parlamentarischen Demokratie jederzeit Zwischenrufe erlaubt. Es darf durchaus hitzig und laut werden. Wichtig ist jedoch, dass wir politische Auseinandersetzungen im Plenum nicht allein durch den Lautstärkepegel, sondern in erster Linie durch das Argument führen. Folgende Abgeordnete haben sich zu unserer heutigen Sitzung entschuldigt: Frau Kollegin Dombois, Frau Schubert, Herr Richter, Frau Kuhfuß und Frau Nagel. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 11 festgelegt: CDU 135 Minuten, AfD 108 Minuten, DIE LINKE 63 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 54 Minuten, SPD 45 Minuten und die Staatsregierung 90 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch geist damit bestätigt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf zum Thema: gestalten, ein soziales Sachsen bewahren ihrer Stadt leben, dass sie stolz auf ihre Stadt sind und dass sie in ihrem Landkreis zufrieden sind. Aber sie selbst sind unzufrieden. Man hat das Gefühl, dass die Menschen schlicht die Freude am Leben verloren haben. Vor Kurzem konnte ich mit einigen von Ihnen den Bus „GLÜCK SUCHT DICH“ besichtigen. Das ist ein mobiles Suchtpräventionsprojekt für Kinder und Jugendliche. Dort gab es eine Station, in der man Kopfhörer aufhatte und Fragen gestellt bekam. Eine der Fragen war: „Wann hast du das letzte Mal geschaukelt?“ Die Frage ging mir nicht aus dem Kopf, besonders, da man sie zurzeit eigentlich nicht Kindern, sondern Erwachsenen in allen Altersgruppen stellen sollte. „Wann hast du das letzte Mal geschaukelt?“ Das ist für mich das Synonym zu: „Wann warst du das letzte Mal glücklich?“ Ich bin seit einigen Jahren in Sachsen unterwegs, ich habe zugehört. Hinter Wut und Frust standen oft schmerzhafte Geschichten. Mir erzählten Menschen vom Verlust der Arbeit, von Abwertung durch die Gesellschaft und von Verletzung ihrer gesamten Biografie. Verletzungen brennen sich in das Gedächtnis, besonders fortgesetzte und solche, die immer wieder geschehen. Oft musste ich mir anhören: „Jetzt ist aber genug mit den alten Geschichten.“ Dabei dachte ich, da hat es jemand immer noch nicht verstanden. Das, was solche Kommentare unter anderem erzeugen, ist ein Gefühl, nicht gehört und nicht gesehen zu werden. Das ist weit verbreitet. Besonders in den vergangenen fünf Jahren sind mir in vielen Gesprächen Menschen mit Sorgen und einem beängstigend unsicheren Blick in die Zukunft begegnet. Das hat bei mir vor allem einen Eindruck verstärkt: Wir diskutieren zu oft die falschen Fragen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Worum geht es im Grunde? Es geht darum, dass unsere Gesellschaft wieder in Klassen zerfällt. Wir haben eine Klassengesellschaft. Das muss man aussprechen. Diese zunehmende Klassengesellschaft bedroht unseren sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Corona war nur ein Brennglas, durch das die Teilung der Gesellschaft noch deutlicher zutage getreten ist. In unserer Gesellschaft hat das untere Drittel finanzielle Sorgen. Die Menschen sind oft von der Politik enttäuscht. Sie fühlen sich ohnmächtig und haben den Eindruck, es ändert sich sowieso nichts. Sie haben die Ellbogen gegen Konkurrenten ausgepackt, weil ihnen das die Gesellschaft auferlegt hat. Sie stehen dabei auf einer Rolltreppe, aber sie müssen hinauflaufen, während die Rolltreppe nach unten fährt. Sie müssen sich abkämpfen, um überhaupt im ersten Stock zu bleiben. Sobald sie aufhören, droht der Sturz nach unten, und die Arbeit von zuvor ist zunichte. Dort finden sich Menschen aus der Grundsicherung, aber vor allem auch Beschäftigte, deren Verdienst knapp über dem Mindestlohn liegt. Sie verdienen ihr tägliches Brot für sich und die Familien. Sie gehen arbeiten, schaffen tagein, tagaus, und haben am Ende des Monats gerade genug auf dem Konto, um sich grundlegende Dinge zu leisten. Dann steht man, wie wir jetzt alle, direkt vor den Sommerferien, aber ein schöner Urlaub ist nicht drin. Diese Menschen würden sich niemals als arm oder prekär bezeichnen; natürlich nicht. Sie wollen auf eigenen Beinen stehen und sich ihr Leben selbst verdienen. Sie sind zu Recht stolz darauf, dass sie für sich und ihre Familie einstehen und ihren Beitrag leisten. Das sind Menschen, die oft keine Hilfe vom Staat wollen – und wissen Sie was? Als Sozialministerin will ich sie in meinem Aufgabenbereich nicht haben. Ich will, dass diese Menschen ihr Leben selbstbestimmt führen, dass sie mit ihrer Arbeit ihren Unterhalt selbst bestreiten können. Trotzdem müssen sie ihre Arbeit für sehr kleines Geld leisten. Gerade in der Corona-Krise wurde die Existenzangst vieler dieser Menschen von Tag zu Tag größer. Dem mittleren Teil der Gesellschaft geht es zwar wirtschaftlich relativ gut, er besteht aber keineswegs nur aus zufriedenen Gewinnern der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklung der vergangenen Jahre. Es zeigt sich für mich deutlich: Trotz aller politischen und wirtschaftlichen Erfolge in Sachsen – die brauchen wir nicht wegzudiskutieren –, konnten wir nicht in allen gesellschaftlichen Schichten und Milieus für ausreichend Gerechtigkeit sorgen. Viele sind enttäuscht. Sie haben Zukunftsängste; denn besonders in Ostdeutschland stehen wir alle gemeinsam vor vielen Umbrüchen – in Gegenwart und Zukunft. Mit Digitalisierung und sozialer Ungleichheit, mit Klimaschutz, den Folgen des weltweiten Kapitalismus und der aktuellen Corona-Pandemie entstehen riesige gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen. Vielen Beschäftigten wurde in den letzten Jahrzehnten das Gefühl der Sicherheit genommen. Ersetzt hat es ein Gefühl der permanenten Gefährdung. Im Nacken sitzen die Gedanken, dass es einen jederzeit erwischen kann, dass dann plötzlich der Job weg ist. Auch das war und ist eine der zentralen Ängste während der Corona-Pandemie. Dieses Gefühl fordert von Menschen geradezu, dass sie den Blick auf sich verengen, dass sie die Ellbogen auspacken, und dadurch wird verhindert, dass sich diese Gruppen gegenseitig stützen und sich zusammentun. Robert Misik beschrieb es gut: „Nichts untergräbt Solidarität mehr als das Gefühl, dass man als Einzelkämpfer darauf achten muss, selbst zu überleben.“ Wir leben in einer Gesellschaft, in der der Anspruch „Jeder ist seines Glückes Schmied“ aber auch dazu führt, dass sich jeder mehr auf sich selber konzentriert und sich selbst der Nächste ist. In einer solchen Gesellschaft machen wir Menschen einsam und krank. Es entstehen am Ende Enttäuschung und Hoffnungslosigkeit, die sich schließlich entladen können. Wie gereizt und überspannt unsere Gesellschaft sein kann, erleben wir im Kleinen wie im Großen, im Alltag im Supermarkt wie im Internet, wenn wieder jemand Druck ablassen will. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, diese Beschreibung mag Ihnen allen sehr negativ erscheinen. Das ist nicht angenehm. Bei meinem Kollegen Dirk Panter steht ein Spruch von Ferdinand Lasalle, einer der Begründer der SPD, an der Wand, der heute genauso gilt wie damals: „Alle große politische Aktion besteht in dem Aussprechen dessen, was ist, und beginnt damit. Alle politische Kleingeisterei besteht in dem Verschweigen und Bemänteln dessen, was ist.“ Ich bin davon überzeugt, dass es unsere Aufgabe als Politik und insbesondere meine Aufgabe als Sozialministerin ist, dorthin zu sehen und dorthin zu gehen, wo die Umbrüche Angst und Verlust auslösen, wo die schweren Seiten des Lebens sind. Natürlich gibt es auch andere Seiten. Gerade Corona hat uns gezeigt, wie viel Hilfsbereitschaft, wie viel Rücksicht und Gemeinsinn in unserer Gesellschaft bestehen. Es ist für nahezu alle Menschen selbstverständlich gewesen, sich an die Regeln zu halten, ihren Teil dazu beizutragen, dass die Kurve abflacht. Wenn Sie sich erinnern wollen: Es war selbstverständlich, dass Nachbarn ihre Hilfe anboten, Menschen auf engen Fußwegen auswichen und ihren Alltag zugunsten des gemeinsamen Ziels beschränkten. Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, sieht Hilfsbereitschaft, Rücksicht, Gemeinsinn. Das gibt es nicht nur in Zeiten von Corona, das erleben wir auch, wenn keine Krise ist. Das kennen wir auch im Alltag. Freundliche Blicke auf der Straße, eine helfende Hand im Supermarkt, aufmunternde Worte von Arbeitskollegen oder einem Nachbarn, der uns mit Salz aushilft – all das ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Unsere Aufgabe als Staat, unsere Aufgabe als Politik ist es, diesen Kitt zu stärken. Ich will es einmal so platt sagen: Wir müssen die gute Seite der Gesellschaft stärken. Wir müssen die Menschen unterstützen, die Gutes tun wollen und die Gutes tun. Wir müssen Gemeinsinn wieder zu einem wichtigen Leitmotiv in unserer Gesellschaft machen. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe in den nächsten Jahren, ja Jahrzehnten. Wenn Sie sich an Begriffe erinnern, die seit 1990 hier dominiert haben, fallen mir ein: Globalisierung, Wettbewerbsdruck und Standortverlagerung, Flexibilität, Ich-AG und Humankapital oder auch Reformstau, Sparpaket, Sozialabbau. Bei all diesen Worten finde ich eines: Gemeinsinn ist da kein Leitmotiv. Nein, Geld wird viel zu oft zu einem alleinigen Leitmotiv gemacht. Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Entwicklung zu einer zunehmenden Klassengesellschaft und die Konflikte, die daraus entstehen, haben Ursachen. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich etwas verschoben. Der Druck des alleinigen Leistungsgedankens für das Unternehmen, um Werte für die Aktionäre zu schaffen, führt dazu, dass die Unternehmen und ihre Mitarbeiter nicht mehr für ihr eigenes Einkommen arbeiten, sondern für das der Aktionäre, die nicht zum Unternehmen gehören, sondern nur Aktien besitzen. Diese einseitige Orientierung auf Geld und Gewinn führt dazu, dass wir inzwischen bis in jeden Lebensbereich hinein die Pflicht haben, effektiv zu sein, effizient zu sein. Darüber lösen sich gleichzeitig die Verbindungen zwischen den Menschen. Wir merken es im Alltag: Familien wurden zunehmend kein stabiler Bezugspunkt mehr. Sie sind in alle Himmelsrichtungen verstreut, und nur selten ist Zeit für einen Besuch. Wir merken das auf der Arbeit, wenn die Zeit zum Waschen von Patienten im Minutentakt vorgegeben wird und Arbeitsverträge immer nur befristet sind. Die Anforderung war, flexibel und mobil zu sein. Nur: Flexibel und mobil zu sein passt nicht in jedes Leben. Es gibt viele, die ihre Familie, ihren Freundeskreis, ihr ganzes Leben bei sich im Dorf oder in der kleinen Stadt haben. Sie haben vielleicht einen Vater, der gerade hilfsbedürftig geworden ist; und da heißt es: Hab dich nicht so! Geh dorthin, wo die Arbeit ist! – Das verkennt vollkommen, dass wir Menschen zusammengehören und Bindungen brauchen. Zu alldem kommt die Maxime, die in unser aller Denken einsickerte: Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht. Für mich ist das eine Zusammenfassung für alles, was schiefläuft, für erzwungenen Egoismus und Ellbogenmentalität. Diese Entwicklungen führen am Ende dazu, dass sich Menschen weiter voneinander entfernen. Dazu verschwinden die Orte des Zusammenseins, und die neuen digitalen Orte werden teils auf eine Art und Weise missbraucht, dass sich Gräben überhaupt erst aufgetan haben oder noch viel tiefer gegraben werden. Eine Nachricht voller Hass und Verachtung ist plötzlich einmal nebenbei am Sonntagnachmittag geschrieben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, ich habe neulich eine interessante Dokumentation über das Bienensterben und die Varroamilbe gesehen. Seit Jahrzehnten versuchen Forscher das Problem zu lösen. Sie erfinden chemische Mittel dagegen und züchten resistente Bienenstämme. Es gibt jedoch inzwischen einige Studien, die zeigen, dass es auch in gesunden Bienenstöcken Varroamilben gibt. Die meisten davon liegen aber tot auf dem Boden, zerbissen von den Bienen. Sie betreiben gegenseitige Körperpflege und halten so die Milbe in Schach. Aber das können sie nur, wenn sie dafür Zeit haben und ihnen zumindest ein Teil ihres Honigs nicht durch Zuckerwasser ersetzt wird; denn daraus holen sich die Bienen im Krankheitsfall Abwehrstoffe und Vitamine. Intensives Honigernten erzeugt für die Bienen Dauerstress, sodass sie nicht mehr genügend Zeit haben, sich um einander zu kümmern, und die Varroamilbe Oberwasser gewinnt. An diese Dokumentation muss ich inzwischen oft denken, wenn ich überlege, wie es uns gelingen kann, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Es ist nicht vom Staat und von der Politik zu schaffen, dass sich Menschen untereinander kümmern und sich brauchen. Menschen brauchen Menschen. Sie brauchen eine Gemeinschaft, in der und mit der sie leben. Sie brauchen ein Netz, in dem sie einerseits Unterstützung bekommen und andererseits – noch viel wichtiger – Unterstützung geben können. Was der Staat, was die Politik tun kann und tun muss, ist, dafür zu sorgen, dass die Menschen Zeit für gesellschaftliche Verantwortung und Gemeinsinn haben, gegen Vereinzelung, gegen Egoismus. Staat und Politik müssen dafür sorgen, dass Menschen nicht im Dauerstress sind, dass sie nicht jeden Tag um ihre Existenz kämpfen müssen. Ich bin davon überzeugt, dass es den meisten Menschen nicht darum geht, jeden Tag mehr zu verdienen, jeden Tag mehr und mehr auf der Karriereleiter voranzukommen, damit man am Ende ganz oben steht. Nein, die meisten Menschen wollen einfach eine gute Arbeit, von der sie und ihre Familie sicher leben können, die ihnen andererseits aber auch Zeit für ein wenig persönliches Glück, für Familie, Freunde und Hobbys gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokraten haben für das Umeinanderkümmern ein Wort, das gerade in den vergangenen Wochen plötzlich von so vielen genutzt wurde: Solidarität. Der Begriff wirkte in den vergangenen Jahren und zwischen all den vermeintlich schönen neuen Worten, die plötzlich wichtig waren, fast schon altbacken, aber das Konzept, das dahintersteht, ist nötiger denn je. Unsere deutsche, unsere sächsische Gesellschaft und der Staat sind auf Solidarität aufgebaut. Wir werden nur gut zusammenleben und zusammenhalten, wenn wir uns untereinander solidarisch verhalten. Aus Solidarität entsteht Gemeinsinn. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Krise hat für mich nicht nur die sozialen Brüche offengelegt, sie hat auch Wege gezeigt, wie wir untereinander zusammenhalten und wie sich Politik und Staat angemessen um jeden Menschen kümmern. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie und wo es in unserer Gesellschaft gut funktionieren kann. Es ist beispielsweise nicht von der Hand zu weisen, dass man in den Vierteln, in denen die Netzwerke füreinander da sind, in denen sich die Menschen schon vorher gekannt und geholfen haben, besser durch die Corona-Monate gekommen ist. Viele spendeten für die kleinen Läden um die Ecke. Man kennt sich. Man schätzt die Arbeit. Eigeninitiativen wurden für die Rettung von Restaurants und Bars aufgestellt. Corona hat uns gezeigt, wer das Leben am Laufen hält, und zumindest vorübergehend mehr verdienten Respekt geschaffen: Das ist der Kassierer, das ist die Postbotin, das ist der Pfleger, das sind Menschen, die früh aufstehen und ihre Arbeit machen. Es sind diejenigen, die Applaus bekommen haben, den aber vielleicht gar nicht wollten; sondern sie wollen einfach, dass man anerkennt, dass sie alle für uns eine wichtige Arbeit leisten. Es geht darum, dass sie fühlen, mit Respekt behandelt zu werden, dass ihr täglicher Einsatz geschätzt wird. Wer Respekt erfährt und zu Recht Stolz entwickelt, blickt auch hoffnungsvoll nach vorn, und auf Hoffnung lässt sich Zukunft aufbauen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Menschen neben Respekt soziale Sicherheit brauchen. Wer arbeitet und seinen Teil leistet, darf nicht Angst haben abzustürzen. Er oder sie darf sich nicht fragen müssen, ob das Geld reicht. Die Corona-Zeit war dabei ein besonderer Stresstest. Die Verbraucherzentrale hat dazu Menschen mit wenig Geld befragt. Sie machten sich besonders Sorgen um die Miete für ihre Wohnung, Telefonrechnungen oder Stromkosten. Die Techniker Krankenkasse hat in einer Umfrage festgestellt, dass der Stress für die Menschen in Sachsen nicht nur höher war; sie machten sich auch deutlich mehr Sorgen vor einem wirtschaftlichen Zusammenbruch und darum, dass ihre Belastung in Zukunft durch Steuern und Sozialabgaben noch weiter zunehmen könnte. Die Corona-Krise und besonders die politischen Maßnahmen im Zuge dessen haben aber auch gezeigt, was unser Staat für seine Bürgerinnen und Bürger zu leisten in der Lage ist. Die Bundesregierung und auch wir als Landesregierung haben alles dafür getan, dass Menschen sicher durch die Krise kommen. Das meine ich nicht nur in Fragen der Gesundheit, sondern ganz besonders in sozialer Hinsicht, und ich frage mich, warum wir Gutes nicht weiterführen sollten. Krisen brauchen Chancen, und soziale Innovationen haben uns immer vorangebracht. Wir haben die Möglichkeit, über bisherige Studien ganz unvoreingenommen nachzudenken. Nehmen wir etwa, dass einerseits das Arbeitslosengeld I gerade etwas länger gezahlt wird und andererseits die übermäßig harten Regeln im Arbeitslosengeld II entspannt wurden. Warum nicht? Auch hier: Die Chancen nutzen, bestimmte Teile weiterführen und zu einem Bürgergeld entwickeln! Die Idee eines neuen Bürgergeldes, die auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vertritt, bedeutet nichts anderes, als dass ein hart erarbeiteter Wohlstand auch in Krisenzeiten über einen längeren Zeitraum sicher sein muss. Dazu kommt der Schutz von Wohnungen und Erspartem sowie eine verlängerte Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für diejenigen, die bereits viele Jahre gearbeitet haben. Die Corona-Krise hat auch die ungleiche Situation der Familien aufgezeigt. Zwar haben wir in den letzten Jahren Sachsen familienfreundlich gemacht, aber Kinderarmut bleibt überall ein zentrales Problem, auch die absurde Tatsache, dass Kinder ein Armutsrisiko sein können. Wir haben den Familien in der Corona-Krise durch einen Kinderbonus von 300 Euro je Kind und einen Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende zwar kurzfristig geholfen; wir brauchen aber auch eine Grundsicherung für Familien und Kinder als einen Neuanfang. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ich bin der Meinung, wir müssen Familien und Kindern unnötigen Druck nehmen, indem wir deren soziale Absicherung auf ein neues, unbürokratisches und gerechtes Fundament stellen. Die Corona-Krise sollte genutzt werden, um das Leben der Kinder zum Guten zu verändern. Ich meine, wir wären als Land Sachsen gut beraten, wenn wir uns energisch für eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene einsetzen. Es ist einfach ungerecht, dass Beschäftigte wie die Kassiererin oder der Paketbote am wenigsten finanzielle Unterstützung für ihre Kinder bekommen. Durch verschiedene Steuerrückzahlungen kann so ein Unterschied von bis zu 89 Euro entstehen, und das je Kind. Die Idee der Kindergrundsicherung hat zwei Säulen: Zum einen fordern wir, Leistungen für Kinder Schritt für Schritt beitragsfrei zu machen. Dazu gehört auch, dass alle Kinder Freizeitangebote nutzen können, egal, wie viel Geld ihre Eltern verdienen. Zum anderen wird der Flickenteppich an Einzelleistungen für Kinder und Familien beseitigt und durch ein neues Kindergeld ersetzt. Alle Familien erhalten den gleichen Basisbetrag für jedes Kind. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch im Land Sachsen kämpfen wir für eine neue soziale Sicherheit. Ich bin froh, dass wir als Land mit dem Bund einen sozialen Schutzschirm über Sachsen spannen. Wir sichern jene Menschen und Institutionen, die für ein größeres soziales Miteinander bei uns sorgen. Durch die Folgen des Coronavirus drohen solche Strukturen aber verloren zu gehen. Das trifft viele und bedroht deren Arbeitsplätze. Gemeinnützige Träger können anders als kommerzielle Anbieter kaum Risikorücklagen bilden und dürfen oftmals keine Kredite aufnehmen. Wir gewährleisten als Freistaat, dass alle Förderprogramme des Landes im Sozialbereich weiterlaufen, auch wenn die Projekte und Einrichtungen aufgrund der CoronaRegeln gerade nicht betreuen und arbeiten können. Beispiele hierfür sind Ferienlager für Kinder aus benachteiligten Familien, Ehrenamtsunterstützung, Kinderschutz oder Suchtberatung. Das Zeichen bei all diesen Maßnahmen sind nicht Rendite oder ökonomische Interessen, sondern das Leben von Menschen und deren Absicherung und Existenzsicherung in der Krise. Es sollte keine Krisenbewältigung auf dem Rücken einfacher Leute geben wie 2010 nach der Finanzkrise, gerade in Sachsen. Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Haus heißt nicht umsonst Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, denn Sozialpolitik ist Gesellschaftspolitik. Mein Haus und ich stehen für eine Politik, die für Menschen kämpft, die für andere Menschen da ist. In meinen Zuständigkeitsbereich fallen besonders die Berufsfelder, die uns als Gesellschaft tragen. Für mich sind das die Gesellschaftsberufe. Das sind die Pflegerinnen und Pfleger genauso wie die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Sie schultern jeden Tag viel Verantwortung in einer Gesellschaft, in der Profit für das Unternehmen meist als wertvoller erachtet wird als ihre Leistungen, die dann nicht anerkannt werden. In diesen Berufen steckt viel Stabilität für unser Land, für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das sind die Berufe, die wir trotz und vielleicht auch wegen der Digitalisierung weiterhin dringender und immer mehr brauchen. Hier sind Menschen für andere Menschen da. Auch ist durch Corona noch deutlicher geworden, dass in der sozialen Arbeit und in der Pflege sinnstiftende Berufe zu finden sind; und wir müssen klarmachen, dass sie jetzt schon fehlen. Ich will gerne für anständige Arbeitsbedingungen, gutes Gehalt und Tariflöhne kämpfen und das alles garantieren, denn gerade diese Berufe spiegeln wider: Wir brauchen Zeit für unsere Patienten, für unsere Kinder. Ich war kürzlich im Erzgebirge. Mir wurde eine Pflegerin vorgestellt, die immer vorn dran war und super engagiert ist. Sie hat mir mitgegeben: „Um meine Arbeit mache ich mir keine Sorgen, aber wer pflegt mich dann, wenn ich alt bin?“ Ich bin froh, wieder mehr junge Menschen zu sehen, die sich ihren zukünftigen Beruf nicht nur nach dem Geld aussuchen, sondern sich fragen, wie sie mit ihrer Arbeit etwas verändern können und ob ihre Arbeit etwas beiträgt. Deswegen ist es schön zu sehen, dass wir tatsächlich in der Pflege steigende Zahlen der Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler haben. Das mag auch an unserer neuen Ausbildung liegen, aber ich bin mir sicher, dass hier noch viel Potenzial liegt, um in den Gesellschaftsberufen für mehr Respekt zu sorgen, den sie wirklich verdienen. Wir haben in den vergangenen Wochen oft den Begriff systemrelevant gebraucht. Ich glaube übrigens, dass er zum Unwort des Jahres 2020 wird. Wir haben ihn oft benutzt, um die absolut nötige Versorgung zu beschreiben, aber für mich fasst er ganz viele Berufe zusammen, besonders in der Sozialarbeit, die wir dringend für eine funktionierende Gesellschaft brauchen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich möchte Ihnen gern ein Beispiel nennen, das wir uns vorgenommen haben, und es besonders betonen: den Pakt für die Jugend. Soziale Arbeit braucht Anerkennung, am besten durch Planungssicherheit, durch Träger und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Die Kinder- und Jugendhilfeplanung im Land und auf kommunaler Ebene ist auf etwa fünf Jahre angelegt, obwohl befristete Arbeitsverträge und einjährige Förderbescheide in Sachsen heute noch weit verbreitet sind. So kann niemand in Ruhe arbeiten, wenn immer die Ungewissheit im Nacken sitzt, ob und wie es weitergeht, und das jedes Jahr. Eine der zentralen Aufgaben der nächsten Jahre ist daher die Verbesserung der Arbeits- und Förderbedingungen. Es geht dabei auch um die Fachkräftesicherung in der sozialen Arbeit. Das ist einfach eine Frage des Respekts vor dem, was jeden Tag geleistet wird. Kern meines Pakts für die Jugend ist eine verbindliche Vereinbarung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Zentrale strategische Ziele erstrecken sich über mindestens fünf Jahre. Konkret bedeutet dies, dass das Land selbst für die wesentlichen Akteure der überörtlichen Kinder- und Jugendarbeit mindestens fünfjährige Zuschussverträge abschließt und ihnen damit die nötige Planungssicherheit gibt. Aber auch die Landkreise und kreisfreien Städte sollen langfristige Förderzusagen machen. Daher wollen wir den Dialog mit der kommunalen Familie führen, um diese Regelung auf die örtliche Kinder- und Jugendhilfe zu übertragen. Eine solche Regelung vereinfacht nicht nur Förderverfahren und führt so zum Bürokratieabbau, sondern bringt auch Planungssicherheit und ermöglicht es daher den Trägern, bessere Arbeitsverträge abzuschließen. Übrigens hält es auch die Besten unserer jungen Fachkräfte. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte vorhin schon angesprochen, dass Menschen Orte brauchen, an denen sie wieder zusammenkommen können. Ich weiß, dass viele Kommunen solche Orte geschaffen haben, und trotzdem sind mir die sozialen Orte ein wichtiges Projekt. Viele Menschen in Sachsen erheben unterschiedliche Ansprüche und es gibt eine neue Ungleichheit zwischen Dörfern und Kleinstädten. In vielen Gemeinden und Städten gibt es außerordentlich viel Engagement. Das Dorf hält zusammen. In anderen Orten gibt es aber kaum noch Berührungspunkte. Man kennt sich kaum. Engagement läuft ins Leere. Unser Sachsen tickt sehr unterschiedlich. Die Oberlausitz ist anders als das Vogtland oder das Leipziger Land anders als das Erzgebirge. Doch für fast alle Dörfer und Kleinstädte gilt, dass sie unter dem Verschwinden von Treffpunkten leiden, an denen man sich einfach mal so trifft. Es braucht erkennbare und von den Menschen vor Ort akzeptierte öffentliche Plätze, die dann als Zentren und Orte des Zusammenlebens wirken, in denen sich Menschen einfinden können – geplant oder spontan –, sich austauschen, diskutieren, Zeit miteinander verbringen, sich kennenlernen und sich integrieren können. Skat spielen, tanzen, Dorfclubs, Treffen – wir wollen unsere sächsischen Dörfer weiter unterstützen, sodass diese selbst das Heft in die Hand nehmen können. Wir wollen die Leute vor Ort unterstützen, ihre Orte aufzubauen und den öffentlichen Raum zurückzuerobern, um neuen Zusammenhalt zu schaffen. Menschen kommen aber auch in Vereinen und Initiativen zusammen. Deshalb ist mir auch ein starkes bürgerschaftliches Engagement wichtig. In Bälde werden wir eine Ehrenamtsagentur eröffnen, um so die Vielfalt des Ehrenamts und des Engagements in diesem Land zu stärken. Gerade gestern, als ich in einer Stadt war und mit dem DRK gesprochen habe, wurde mir gesagt, dass sich sehr viele Ehrenamtliche während der Corona-Krise stark engagiert haben und jetzt wissen möchten, was sie tun können. Ihnen Anlaufpunkte zu schaffen ist eine unserer Aufgaben: dieses ehrenamtliche Engagement, das wir in Krisenzeiten haben, auch in anderen Zeiten aufrechtzuerhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! An diesen Leitlinien möchte ich meine Politik und die meines Ministeriums ausrichten. Sie mögen sagen, dass einige Themen doch auf Bundesebene zu lösen seien. Aber Sie werden mir glauben, dass ich bereit bin zu kämpfen, dass ich bereit bin, laut zu sein, und dass ich bereit bin, Lösungen zu finden. Mir geht es um die Menschen in Sachsen, die das alltägliche Leben am Laufen halten. Ich will um die neue soziale Sicherheit kämpfen. Ich werde alles dafür tun, dass den Menschen der nötige Respekt entgegengebracht wird – und sie ein bisschen Glück haben, das jedem Menschen zu gönnen ist. Um gegen Hoffnungslosigkeit, gegen Enttäuschung und gegen Hass anzukommen, brauchen wir soziale Sicherheit, Respekt und Glück. Danke schön. (Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Danke, Frau Staatsministerin. Wir kommen nun zur Aussprache der Fachregierungserklärung. Es wurden folgende Redezeiten für die Fraktionen festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 27 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD sowie die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion. Das Wort hat Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wohl kein anderes Ressort hat im Moment derart viele Probleme zu lösen wie das Sozialministerium: Ärztemangel, Pflegekräftemangel, ausufernde Kosten professioneller Pflege, Sicherstellung ehrenamtlichen Engagements, Förderung der Familie sowie Gestaltung attraktiver Lebensbedingungen in allen Regionen. Es gibt also viel zu tun – aktuell vor allem, um die negativen Auswirkungen Ihrer Zwangsmaßnahmen während der Corona-Welle abzufedern. Dass das nicht einfach wird, ist uns, so denke ich, allen klar. Verminderte Einnahmen stehen hohen Ausgabeforderungen gegenüber – und das nicht nur im Haushalt des Freistaates Sachsen. Auch die Kommunen sind seit Jahren durch hohe Sozialausgaben von teilweise über 50 % des Gesamtbudgets überlastet, und auch die Sozialkassen auf Bundesebene sind mittlerweile leer. So brauchte die soziale Pflegeversicherung erstmals seit ihrem Bestehen einen Steuerzuschuss in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Die Wirtschaftsweisen prognostizierten erst letzte Woche in einem Corona-Sondergutachten für 2021 Sozialausgaben in Rekordhöhe von 926 Milliarden Euro, also gut 10 % mehr als im vergangenen Jahr. Angesichts dieser Aussichten muss sich unsere Sozialpolitik auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist – und das ist, so hoffe ich jedenfalls, das Wohl unserer sächsischen Bürger. Die Sachsen haben nämlich durch ihre tägliche Arbeit das Geld erwirtschaftet, das Sie von den Altparteien in der Vergangenheit nur zu oft für fragwürdige Zwecke verschleudert haben. Auch der Etat des Sozialministeriums war dafür ein negatives Beispiel. Das können und das wollen wir uns in Zukunft nicht mehr leisten. (Beifall bei der AfD) Beispiel unbegleitete minderjährige Asylbewerber: Von ihnen gab es Ende des letzten Jahres 857 in Sachsen. Für die Unterbringung, Betreuung und die Jugendhilfe stehen im Sozialetat des Freistaates 72 Millionen Euro zuzüglich 5,3 Millionen Euro für Verwaltungskosten bereit. Damit könnten für jeden einzelnen jugendlichen Asylbewerber bis zu 84 000 Euro pro Jahr aufgewendet werden – horrende Summen für angeblich Minderjährige. Bei der Einreise machen, wie die „WELT“ berichtete, mindestens ein Drittel der Asylbewerber falsche Angaben zum Alter. Von den 857 unbegleiteten Minderjährigen in Sachsen sind 350 bereits nachweislich volljährig. Doch auch für jeden dieser bereits Erwachsenen werden weiter bis zu 7 000 Euro monatlich ausgegeben. Wie vermittelt man das den Menschen, die jeden Tag arbeiten und oft mit weniger als einem Viertel dieser Summe nach Hause gehen? Indem man noch mehr Asylbewerber nach Sachsen und Deutschland holt, damit die Maschinerie der Asylindustrie weiter am Laufen bleibt? Merkwürdigerweise hat etwa die Hälfte der erst kürzlich durch die Bundesregierung aus Griechenland aufgenommenen unbegleiteten Minderjährigen alle das Geburtsdatum 1. Januar 2006 angegeben – was für ein Zufall! Und auch ihre Dankbarkeit gegenüber Deutschland bringen die jungen Männer gleich bei der Einreise zum Ausdruck. Der Antifa-Schlachtruf „All cops are bastards“ war auf den T-Shirts der Hilfebedürftigen zu lesen. Auch die ach so konservative Sachsen-CDU hat erst kürzlich zugestimmt, weitere solcher jungen Männer nach Sachsen zu holen – wohlgemerkt, ohne dazu verpflichtet zu sein. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Erklären Sie bitte einmal Ihren Wählern, warum immer mehr Geld für die ganze Welt da ist, aber immer weniger für unsere sächsischen Bürger und ihre Probleme! (Beifall bei der AfD) Nächstes Beispiel aus Ihrem Haushalt: Integration und soziale Betreuung von Flüchtlingen. Hierfür stehen 56 Millionen Euro jährlich bereit – 56 Millionen Euro für Personen, die als Bürgerkriegsflüchtlinge zum überwiegenden Teil keine lange Bleibeperspektive haben. Das trifft auf fast zwei Drittel der Flüchtlinge zu. Integration ist eine Bringeleistung des Integrationswilligen. Es besteht kein Anspruch auf Integration gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft – auch kein Förderanspruch. (Volkmar Winkler, SPD: Wollen Sie jetzt eine Debatte zum Haushalt führen?) Diese 56 Millionen Euro wären besser investiert, wenn sie für soziale Notfälle unserer eigenen sächsischen Staatsbürger bereitgestellt würden. Kommen wir zum sogenannten gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist für uns die Basis einer funktionierenden Gesellschaft. Ohne gemeinsame Werte und ohne Akzeptanz kulturell gewachsener Normen ist der Zusammenhalt gefährdet – Grund genug, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Wir verstehen darunter zum Beispiel die Förderung des Ehrenamtes, den Erhalt familiärer Strukturen sowie die Förderung von Traditionen, Bräuchen und kulturellem Erbe. Sie verstehen darunter, Gelder in fragwürdige Demokratie- und Umerziehungsprojekte zu geben. So werden zum Beispiel die Jugendorganisationen der Parteien jährlich mit knapp 200 000 Euro gefördert. Die CDU-Jugend ließ sich davon zum Beispiel einen Pizzaabend bezahlen. Die AntifaGruppe der Linksjugend durfte auf Kosten des Steuerzahlers auf Bildungsurlaub nach Österreich fahren. Schön für die Parteijugend – aber warum bezahlen die Parteien das eigentlich nicht selbst? (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch die angebliche Demokratieförderung „Weltoffenes Sachsen“ ist sehr einseitig ausgerichtet – hierfür werden jährlich 6,6 Millionen Euro bereitgestellt –, und sie vernachlässigt fast komplett das Thema Linksextremismus. Auch Projekte wie interkulturelle Kompetenz in der Feuerwehr werden von Ihnen gefördert. (Zuruf von den LINKEN: Oh, das ist aber schlimm!) Die freiwilligen Feuerwehren brauchen tatsächlich mehr ehrenamtliche Mitstreiter. Die kommen aber bestimmt nicht aufgrund solcher ideologischen Projekte – eher bleiben sie der Feuerwehr genau deshalb fern. (Beifall bei der AfD) Es läuft also einiges schief. Was aber gut funktionierte, war der Personalaufwuchs des Ministeriums in Ihrer Amtszeit als Integrationsministerin, Frau Köpping. Die Personalkosten Ihres Hauses wurden in dieser Zeit mehr als verdoppelt. Sie sehen, es gibt viel Geld, das für soziale Projekte in Sachsen besser genutzt werden könnte, viel Geld, das bei der Bewältigung der aktuell anstehenden Herausforderungen behilflich wäre. Dafür bräuchte es aber politische Zielsetzungen, die sich an den realen Problemen unserer sächsischen Landsleute orientieren, und es bräuchte den politischen Willen, diese auch umzusetzen. Beides sehe ich bei Ihnen und bei der Regierungskoalition nicht. Bestes Beispiel ist die Pflegepolitik. In der kompletten hieß es, dass zuerst die Enquetekommission ihre Arbeit beenden müsste. Der Bericht der Kommission mit einer Fülle von Handlungsempfehlungen liegt nun seit Januar 2019 vor. Das sind jetzt auch schon eineinhalb Jahre. Bis auf Absichtsbekundungen kam von Ihnen seither nichts Greifbares. Auch die Staatsregierung hatte einen Vertreter in der Kommission sitzen. Sie wussten also sehr genau und frühzeitig, was die Kommission empfehlen würde, und hätten längst Konzepte erarbeiten können. Lieber schauten Sie zu, wie die Pflegebedürftigen wegen steigender Heimkosten weiter in die Armutsfalle laufen. Auch Ideen für die Förderung der Angehörigenpflege liegen immer noch nicht vor. Im Gegensatz zu Ihnen haben wir diese Ideen. Führen Sie, wie von der AfD vorgeschlagen, ein Landespflegefördergeld ein. Dafür braucht es natürlich finanzielle Mittel. Ich habe gerade aufgezeigt, woher diese Mittel kommen könnten. Auch in den Ärztemangel sind Sie sehenden Auges und über Jahre hineingelaufen, übrigens schon mit dem damals noch CDU-geführten Sozialministerium. Mittlerweile haben wir etwa 500 unbesetzte Vertragsarztsitze in Sachsen, 250 davon betreffen Hausärzte. Knapp 30 % der Ärzte sind über 60 Jahre alt, 11 % sind über 65 und damit praktisch schon in der Rente. Wo soll das hinführen? Wir, die AfD, haben hier im Landtag schon Anfang 2017 die Einführung einer Landarztquote gefordert. Wir waren damit die Ersten deutschlandweit, die diese Landarztquote in einem Parlament zur Abstimmung gestellt haben. Sachsen hätte das erste Bundesland mit dieser Quote sein können. Durch Ihre Verweigerungshaltung, gerade vonseiten der CDU, sind wir nun die Letzten. Alle anderen Bundesländer, die diese Quote wollten, waren schneller und haben sie bereits. Ich konstatiere: Ihnen waren parteipolitische Erwägungen wichtiger als die Beseitigung des Ärztemangels in Sachsen. (Beifall bei der AfD) Nicht besser sieht es bei den Hebammen aus. Für Hebammen sind die Arbeitsbedingungen so unattraktiv, dass viele von ihnen keine Geburtshilfe mehr anbieten. Nur noch jede vierte Hebamme tut das. Auch Geburtsstationen wurden reihenweise geschlossen. Von 80 dieser Kliniken im Jahr 1990 gibt es jetzt nur noch 41. Damit werden die Wege für werdende Mütter immer länger. Familienfreundlich ist so eine Politik nicht. Hier hat die AfD einen Zuschuss an Hebammen für die Begleitung von Geburten vorgeschlagen. Sie haben ihn abgelehnt. Eigene nützliche Vorschläge? Fehlanzeige. (Beifall bei der AfD) Wir wollen, dass es in den folgenden vier Jahren anders läuft als in der Vergangenheit. Wir wollen, dass endlich wieder Politik für das Wohl unserer sächsischen Bürger gemacht wird. Wir werden auch die nächsten vier Jahre nicht müde werden, Ihnen mit konstruktiven Vorschlägen bei dieser Arbeit behilflich zu sein. Wir werden auch die nächsten vier Jahre öffentlich machen, wo Sie weiterhin Geld verschwenden, und wir werden entsprechende Vorschläge für eine bessere Verwendung machen; dessen können Sie sich sicher sein. Denn wenn es um die Sozialpolitik für wirklich bedürftige Menschen geht, ist im Gegensatz zu Ihnen auf die AfD Verlass. Vielen Dank. (Lebhafter Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Als nächster Redner ergreift jetzt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Dierks das Wort.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist leider ein trauriger Gewöhnungseffekt, dass man die Reden der AfD-Fraktion dem Grunde nach schon vor seinem geistigen Auge vorbeiziehen lässt, bevor sie überhaupt gehalten sind. Mir war klar, dass wir wieder genau das Lied hören, das wir schon seit Monaten hören: Die CoronaMaßnahmen seien verfehlt, die humanitäre Hilfe werde in den Gegensatz zu Bedürftigen in diesem Land gestellt. Ich frage mich immer: Ist das wirklich ernst gemeint, was Sie hier tun, oder ist es einfach nur ein ganz perfides Spiel, das Sie treiben, (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) diejenigen, die Hilfe und Unterstützung brauchen, gegen die humanitäre Verantwortung auszuspielen, die ein wohlhabendes, in einer globalisierten Gesellschaft und in einer globalisierten Welt Verantwortung tragendes Land wie Deutschland nun einmal hat. Das ist in hohem Maße schäbig! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN) Wenn Sie über Demokratieförderung sprechen, dann ist genau die Art und Weise, wie Sie das betreiben, das beste Argument dafür, dass wir gerade junge Menschen wie auch Menschen anderer Generationen befähigen müssen, genau diesen demokratischen Diskurs zu führen, zu erkennen, dass Politik nicht nur aus Schwarz und Weiß, aus null und eins, sondern aus extrem anstrengenden, abwägenden Debatten besteht, wo des einen Gewinn nicht des anderen Niederlage ist, sondern wo wir immer wieder dafür sorgen müssen, dass gesellschaftliche Interessen, dass die Interessen aller Teile der sächsischen und der bundesdeutschen Gesellschaft zum Ausgleich kommen. Und darum geht es, wenn wir über Sozialpolitik und gesellschaftlichen Zusammenhalt sprechen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Angesichts dessen, wie Sie sich im Rahmen der CoronaDiskussion in den letzten Monaten geriert haben, würde ich mich an Ihrer Stelle schämen, überhaupt über gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sprechen. Denn wir haben über Wochen hinweg immer wieder neu abgewogen, welche Maßnahmen noch angemessen sind, was es an Unterstützung braucht, um niemanden zu vergessen. In dieser Krise war genau darüber nachzudenken, dass wir alle Teile der Gesellschaft in den Blick nehmen, wenn wir darüber reden, welche Hilfsinstrumente wir ins Werk setzen, dass wir dafür sorgen, dass Unternehmen über die Zeit kommen. Man hört viele Unternehmer sagen: Die Situation ist schwer, aber ich bin aufgrund der Maßnahmen, die der Freistaat und die Bundesrepublik ergriffen haben, trotz allem froh, Unternehmer in Deutschland zu sein. Denn die Hilfemaßnahmen, die die Bundesrepublik und der Freistaat Sachsen ins Werk gesetzt haben, sind international nahezu einmalig. Das sollte man an dieser Stelle auch einmal zur Kenntnis nehmen und nicht alles in Bausch und Bogen kleinreden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es ging gerade auch darum, in dieser Zeit noch einmal deutlich zu machen, dass wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben, dass wir Lektionen aus der Vergangenheit gelernt haben, dass es ein Wert ist, wirtschaftliche, aber nicht zuletzt auch soziale und gesellschaftliche Strukturen durch eine so schwere Zeit zu bringen, dass wir die soziale Infrastruktur des Freistaates Sachsen nicht unter rein volkswirtschaftlichen Aspekten betrachten, sondern dass uns bewusst ist, dass wir gerade in dieser schweren Zeit, die vielen Menschen unheimlich viel abverlangt hat, die aber auch viele Menschen mit großem Verantwortungsbewusstsein und auch mit Bewusstsein für die Notwendigkeit getragen haben, genau deshalb diese Struktur erhalten müssen. Deswegen haben wir diesen Rettungsschirm gespannt. Deswegen haben wir gesagt: Wir schützen die Jugendherbergen, die Kietze, wir lassen die Schulsozialarbeit an den Schulen weiterlaufen. Es ist genau dieses Gefälle, das wir ja wahrnehmen. Deswegen lehne ich auch den Begriff „Klassengesellschaft“ zutiefst ab. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft, in der jeder, der sich anstrengt, etwas werden kann. (Beifall bei der CDU) Natürlich nehmen wir wahr, dass wir an diesen Stellen in den letzten Jahren durchaus auch Versäumnisse gehabt haben. Deswegen haben wir gerade in der letzten Legislaturperiode versucht – jedenfalls bei dem, was in landespolitischer Zuständigkeit liegt –, zu korrigieren, nachzusteuern, Instrumente zu schaffen, die junge Menschen, die beispielsweise etwas schlechtere Ausgangsvoraussetzungen haben, befähigen, etwas aus ihrem Leben zu machen, zusätzliche Unterstützungsinstrumente einzuführen, die den Weg in ein selbstbestimmtes Leben ebnen. Ich bin der Meinung, wir müssen doch ein positives Bild von dieser Gesellschaft zeichnen, die im weltweiten Maßstab so einmalige Chancen für jeden Einzelnen in diesem Land bietet. Wir müssen natürlich diejenigen unterstützen, die das Gefühl haben, an diesem Wohlstand nicht teilzuhaben. Aber ich wehre mich dagegen, so zu tun, als sei diese Gesellschaft unwiederbringlich segregiert, sondern wir müssen gerade diesen Zusammenhalt, der sich in den letzten Monaten gezeigt hat, durch weiteres aktives Tun voranbringen, stabilisieren und weiter stärken. (Beifall bei der CDU) Ich finde, gerade die letzten Monate haben gezeigt, dass sich der Sozialstaat der Bundesrepublik Deutschland einmal mehr bewährt hat. Ich weiß auch, dass es vor 10, 15, 20 Jahren sehr aktive bundespolitische Debatten darüber gab, ob das noch zeitgemäß ist, ob wir nicht liberalere Modelle brauchen, ob wir nicht mehr Eigenverantwortung im Bereich des Sozialstaats brauchen. Aber diese Debatten sind doch, ehrlich gesagt, vorbei. Wir haben einen starken Sozialstaat, den wir in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut haben, und zwar erst in den letzten Monaten mit verschiedenen Leistungsgesetzen sowohl – Corona-bedingt – kurzfristig als auch beispielsweise mit Mindestrente oder Lebensleistungsrente, um genau diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen, und das, obwohl wir uns in einem globalen Wettbewerb befinden, den wir nicht abstellen können. Auf der anderen Seite wollen wir den Leuten ihre Lebensleistung weder finanziell noch emotional schlechtreden. Auf diesem Weg wollen wir weitergehen. Ich halte es für ganz wichtig, dass wir uns als Koalition im Koalitionsvertrag viele Dinge vorgenommen haben, die dabei helfen können, sodass wir beispielsweise stabile Strukturen und Fördermöglichkeiten für die Jugendarbeit im Koalitionsvertrag implementiert haben. Ich bin speziell Henning Homann sehr dankbar, dass es uns gemeinsam gelungen ist zu sagen: Wir wollen den Weg, den wir schon in den letzten fünf Jahren gegangen sind, konsequent weitergehen, um von einem Jahr zu zwei Jahren, dann vielleicht irgendwann einmal zu fünf Jahren zu kommen. Das ist wichtig. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung für diejenigen, die besonders in den letzten Monaten unter oft schwierigen Bedingungen sehr viel möglich gemacht haben. Wir wollen, dass noch mehr Menschen Verantwortung in diesem Land übernehmen. Wir wollen das Ehrenamt weiter stärken und die Ehrenamtspauschale ausbauen. Wir haben uns vorgenommen, besonders im Bereich der Freiwilligendienste noch mehr zu tun, um diesen Gemeinsinn zu stärken – Frau Köpping, Sie haben es gerade als Ellbogengesellschaft bezeichnet – und einer Ellbogengesellschaft entgegenzuwirken. Es ist gut, wenn junge Menschen für eine gewisse Zeit Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen, vollkommen egal, in welchem Bereich sie das letzten Endes tun. Es gibt so viele Dinge in diesem Land, in denen sich jeder gewinnbringend einbringen kann; diesen Geist zu schaffen, ist einerseits eine gesellschaftspolitische Debatte, die wir führen müssen, andererseits müssen wir die Strukturen dafür schaffen, das heißt die Zahl der Plätze für Freiwilligendienste ausbauen und dafür sorgen, dass vernünftige „Taschengelder“ in diesem Bereich gezahlt werden. Wir haben die Idee des Sachsen-Sommers entwickelt, um die Möglichkeit zu schaffen, dass jemand, der sich nicht für ein ganzes Jahr binden will, flexibel ist, um sich auch für einen kürzeren Zeitraum in diese Gesellschaft einzubringen. Wir haben uns in diesem Bereich ganz viel vorgenommen. Es ist aus meiner Sicht ein ganz starkes Zeichen, dass diese Staatsregierung und dieser Landtag gemeinsam beschlossen haben, die Haushalte der letzten Jahre erst einmal absehbar fortzuführen. Damit geben wir denen Sicherheit und bringen denen Vertrauen entgegen, die auf uns vertrauen, also denjenigen, die die öffentlichen Finanzen verantworten und dafür sorgen, dass in diesem Land soziale Strukturen, gesellschaftliche Strukturen aufrechterhalten werden können. Ich bin der Letzte, der sich Diskussionen darüber, was wir nicht noch besser machen können, verweigert. Aber ich bin der Auffassung, dass wir in der derzeitigen Situation gerade auch mit Blick über den Tellerrand – und Krisen sind immer ein Brennglas für die Stabilität und die Funktionsfähigkeit von Gesellschaften – feststellen können, dass unsere Gesellschaft gut funktioniert, dass die Menschen auch in schwierigen Situationen bereit sind, Verantwortung füreinander zu übernehmen, miteinander schwierige Situationen durchzustehen, Maßnahmen in Kauf zu nehmen, die jeder Einzelne für sich genommen möglicherweise für unnötig hält, aber zu akzeptieren bereit ist, weil man weiß, dass man das große Ganze und die Gesellschaft im Allgemeinen damit schützt. (Beifall bei der CDU) Deswegen ist diese Diskussion für mich natürlich der Startpunkt in diese neue Zeit, die noch viele Unwägbarkeiten mit sich bringt, von der niemand so richtig weiß, was sie uns noch an Herausforderungen mitgibt und was alles noch notwendig sein wird. Es ist aber auch wichtig, sie mit Zuversicht zu gestalten, weil wir gesehen haben, dass vieles, worüber wir in den letzten Jahren oft mit einer gewissen Selbstverständlichkeit oder Geringschätzung gesprochen haben, zum Beispiel unser Gesundheitswesen, sich bewährt und funktioniert hat. Es hat gezeigt, dass wir in der Lage sind, eine solche Herausforderung zu meistern, oft besser zu meistern als andere. Das sollte uns die Zuversicht und den Mut geben zu wissen, dass wir schon viel geschafft haben, aber auch in der Lage sind, noch viel mehr zu schaffen. Wir dürfen uns vor allen Dingen nicht von denen ins Bockshorn jagen lassen, die laut sind, die schrill sind, deren einziges politisches Ziel es ist, Flurschaden anzurichten, das Vertrauen in staatliche Institutionen und gesellschaftliche Akteure zu untergraben. Wir müssen einfach diesen Weg weitergehen, im offenen Dialog mit den Menschen und bereit zu Selbstkorrektur. Ich halte es auch für völlig unproblematisch, wenn man feststellt, man hat schiefgelegen, oder der Koalitionspartner eine bessere Idee hat, das auch einzugestehen. Es ist wichtig, es dann gemeinsam anzugehen und zu machen. Das aber bitte mit nach oben und nicht mit nach unten gezogenen Mundwinkeln, mit Zuversicht und in dem Bewusstsein, dass wir trotz aller Schwierigkeiten, die wir haben, in einer der besten Gesellschaften auf dieser Welt leben, die es verdient hat, von uns gemeinsam verteidigt zu werden und die es auch verdient hat, dass wir Optimismus ausstrahlen. Ich halte es für wichtig, dass wir aufgrund der aktuelle Entwicklung Schwachstellen identifiziert haben, beispielsweise wenn es um die Diskussion über die Honorierung von Pflegekräften oder auch die Schulgeldfreiheit geht. Es ist wichtig, diese Dinge abzustellen, aber trotzdem den Optimismus nicht zu verlieren und gemeinsam gegen diejenigen Stellung zu beziehen und eine klare Haltung zu zeigen, die nichts anderes im Sinn haben, als den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu zerstören, diese Gesellschaft zu spalten, die Menschen aufzuwiegeln und denen letzten Endes jede noch so rechtsextreme Symbolik recht ist, um vermeintliche Corona-Proteste zu bemänteln und davon abzulenken, was es eigentlich ist, nämlich offen zur Schau getragener Rechtsextremismus. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Dierks von der CDU-Fraktion. Jetzt sehe ich am Mikrofon 7 eine Kurzintervention. Herr Kollege Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dierks, was tatsächlich erwartbar ist in diesem Plenum, ist inzwischen die Art und Weise, wie Sie auf Redebeiträge der AfD reagieren. (Zurufe der Abg. Henning Homann, SPD, und Jan Löffler, CDU) Es ist immer dasselbe: eine moralische Selbstüberhöhung und das Prinzip: Haltet den Dieb! Wie hat denn die CDU in der Corona-Krise agiert? Sie war völlig unvorbereitet – völlig unvorbereitet! (Staatsminister Martin Dulig: Wer wollte denn den Katastrophenfall ausrufen?! – Zurufe von der CDU und der SPD) Das Gesundheitswesen, der Katastrophenschutz – völlig unvorbereitet. (Zurufe von der CDU und der SPD) Und sie hat dann, als die Krise da war, völlig überreagiert und unserer Wirtschaft sehr schweren Schaden zugefügt. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Fragen Sie in der sächsischen Wirtschaft, fragen Sie die Handwerkerschaft, welchen Schaden Ihr Eingreifen verursacht hat. (Zurufe von der CDU und der SPD) Und es wird nicht besser. Während unsere Nachbarländer schon lange zur Normalität zurückgekehrt sind, halten Sie an Ihren Einschränkungen, besonders im Einzelhandel, fest. (Zurufe von der CDU und der SPD) Die Prognosen für die Insolvenzen im Einzelhandel stehen im Raum, Sie halten daran fest. „Haltet den Dieb!“ hilft nicht. Ich sage Ihnen noch etwas: Den Spruch „Wir sind ein wohlhabendes Land“ mögen Sie in Ihrer Fraktion pflegen können, in vielen sächsischen Haushalten ist dieser Spruch der blanke Hohn. (Beifall bei der AfD) Sie haben mit Ihren Zwangsmaßnahmen den Menschen die Möglichkeit genommen, Geld zu verdienen. Sie haben viele Haushalte in Armut gebracht und verbreiten hier Zweckoptimismus. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Sie könnten sich in eine Linie mit Erich Honecker stellen, (Zurufe von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) der auch bis zum Schluss das Land heruntergewirtschaftet und die ganze Zeit optimistisch in eine strahlende sonnige Zukunft geschaut hat. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU: Was rauchen Sie eigentlich früh?)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention. Jetzt kann der angesprochene Kollege Dierks darauf reagieren; bitte. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

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Alexander Dierks CDU

In der direkten Reaktion verdient dieser hanebüchene Unfug, Herr Präsident, eigentlich gar keine Reaktion. Aber es hören ja vielleicht noch ein paar mehr Menschen zu; deswegen werde ich es dennoch versuchen. Zunächst einmal: Ja, dieses Land war nicht auf die CoronaPandemie vorbereitet, so wie nahezu kein anderes Land in dieser Welt. Sie waren das wahrscheinlich, denn die AfD wusste ja mutmaßlich schon vor ihrer Gründung, was richtig ist und was passieren würde. Dafür bewundere ich Sie ein Stück weit. Ich glaube aber, wenn Sie einmal die internationale Presse verfolgen, dann werden Sie durchaus feststellen – deswegen der Blick über den Tellerrand; er schadet ja nicht –, dass weite Teile der Welt Deutschland für sein Krisenmanagement bewundern, und zwar sowohl für die Art und Weise des Lockdowns, der deutlich milder war als in vielen anderen Ländern, (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) als auch für die Art und Weise, wie wir im Rahmen von Hilfsprogrammen mit dieser Krise umgegangen sind, eben niemanden zur vergessen. Ja, ich habe gesagt: Diese Krise hat den Menschen viel abverlangt. Aber diese Krise ist nicht politisch erzeugt. Und das ist dieser Knoten im Hirn, den Sie irgendwie nicht herausbekommen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Sie sind so tief gefangen in Ihrer verschwörerischen Propaganda, dass Sie ernsthaft glauben, dass sich irgendjemand in der Staatskanzlei oder im Kanzleramt gedacht haben könnte: „Was muten wir den Leuten denn jetzt mal Neues zu? Wie können wir das möglichst lange aufrechterhalten? Wie können wir möglichst lange verschleiern, dass dahinter eigentlich etwas ganz anderes steckt?“ Entschuldigung, das ist schlicht und ergreifend nicht ernst zu nehmen. Ich kann nur hoffen, dass Sie es nicht wirklich glauben; denn das wäre traurig und eines intelligenten Menschen unangemessen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Nach der Kurzintervention und der Reaktion darauf fahren wir fort in der Rednerreihenfolge. Das Wort erteile ich jetzt Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping, der Titel Ihrer Regierungserklärung ist durchaus bemerkenswert; denn Sie sprechen davon, dass wir ein soziales Sachsen bewahren wollen. Die Frage, ob und wie sozial Sachsen ist, werden viele Menschen sehr, sehr unterschiedlich beantworten. Frau Ministerin, Sie haben eingangs in Ihrer Rede eindrucksvoll einige Beispiele beschrieben, sprachen sogar von Klassen. Sie beschreiben selbst, dass es Gerechtigkeitslücken gibt und dass die Menschen schwere soziale Ängste plagen. Die Überschrift legt nahe, dass die bei uns sowieso schon wenig vorhandenen Errungenschaften bedroht sind. Aber durch wen? Ich denke, dass die Bedrohung nur mittelbar aus der Corona-Krise folgt. Der Sozialstaat ist offenbar und vor allem durch den Umstand bedroht, dass die Sächsische Staatsregierung weiterhin CDU-geführt ist. (Beifall bei den LINKEN) 29 Jahre lang haben sich CDU-Sozialministerinnen und -Sozialminister so manches Mal aus der politischen Verantwortung gestohlen und sind ihren Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben nicht umfänglich gerecht geworden. Herr Dierks stellte gerade in seiner Rede fest, dass es Versäumnisse gab. Das erkennen wir an. Jetzt sind Sie die erste SPD-Frau an der Spitze dieses Ressorts. Wir möchten nicht verhehlen, dass wir damit auch ein Stück Hoffnung verbinden. Sie haben das Ressort übernommen. Nun lasten große Erwartungen auf Ihren Schultern, die Sie mit Ihrer heutigen Rede noch vergrößert haben. Viele Akteurinnen und Akteure im Sozial- und Gesundheitsbereich hoffen, dass im Sozialministerium ein anderer Geist einkehrt. Ich bin da allerdings skeptisch, was nicht vordergründig an Ihnen, sondern an der Gesamtsituation liegt. Die Verwendung des Wörtchens „bewahren“ im Titel Ihrer Fachregierungserklärung legt nahe, dass infolge der Corona-Pandemie mittlerweile selbst die Ruinen eines sozialen Sachsens vom Abriss bedroht sind. Es wird höchstens Flickschusterei an Löchern betrieben, die durch die Pandemie so offensichtlich geworden sind, dass selbst die Staatsregierung sie nicht länger ignorieren kann. Ich meine zum Beispiel die späten Erkenntnisse, dass sowohl die sächsische Krankenhauslandschaft als auch der öffentliche Gesundheitsdienst zu stärken sind, dass Nachholbedarf in der Digitalisierung der gesundheitlichen Versorgung besteht und dass endlich die sächsischen Krankenhausinvestitionen gewährleistet werden müssen. Die Fraktionen der Linken haben das immer wieder thematisiert; denn es war schon vor der Pandemie klar, dass der Freistaat seinen zum Teil sogar gesetzlichen Verpflichtungen hier nicht nachkommt. Sachsen ist in der Krankenhausplanung nicht über ein Provisorium hinausgekommen. Äußerungen des Ministerpräsidenten auf der Versammlung der Landesärztekammer Mitte Juni lassen einiges befürchten. Der Ministerpräsident sagt, er kenne kein kommunales Haus, das Gewinn erwirtschafte. Das lasse ich einmal so stehen. Da ist es doch klar, wohin die Reise gehen soll. Das sagt er nicht irgendwann oder nebenbei, sondern während einer Pandemie, die in anderen Ländern in Europa mit einem noch stärker zusammengekürzten Gesundheitssystem so grausam viele Opfer forderte. Wir sagen: Es ist vollkommen in Ordnung, wenn Krankenhäuser eben keinen Profit machen. Die Patientinnen und Patienten sollen profitieren, indem sie bestmöglich versorgt werden. Das Personal muss profitieren, indem es ordentlich bezahlt wird und unter guten Bedingungen arbeitet. (Beifall bei den LINKEN) Da sind wir schon bei der nächsten Baustelle. Auch die Gesundheitsämter konnten aus Mangel an Personal und Ausstattung ihre Aufgaben zum Beispiel in der gesundheitlichen Prävention schon lange vor der Corona-Krise nicht voll erfüllen. Ich denke da an Vorsorgeuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen, die viel zu selten stattfanden, an unbesetzte Amtsarztstellen. Ich denke an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen, die zu schlecht ausgestattet ist, um den größeren Teil der Corona-Tests auszuwerten. Ich denke an die überlastete Heimaufsicht, die viel zu wenige Überprüfungen schaffen kann usw. usf. Mit der Aufzählung könnte ich wahrscheinlich die halbe Redezeit füllen. Fakt ist: Die dritte Säule des Gesundheitssystems wurde sträflich vernachlässigt, aber Prävention ist und bleibt die beste Gesundheitspolitik. Alles, was jetzt zu deren Stärkung vorgesehen ist, kann höchstens die ganz großen Löcher füllen, die entstanden sind, weil jahrelang an der falschen Stelle gespart wurde. Dementsprechend gab es schon vor der Corona-Pandemie sehr großen Nachholbedarf, der durch die Pandemie lediglich noch stärker hervortrat. Überall dort reicht das bloße Wiederherstellen früherer Zustände nicht aus. Da muss spürbar mehr Geld ins System. Ich denke hier zum Beispiel an die Krankenhausfinanzierung, an die Altenpflege und besonders an die Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission. Ich hätte mir wenigstens gewünscht, dass es heute hier einen Ausblick gibt, wie das in dieser Legislatur passieren soll. Ich denke auch an die Kinder- und Jugendhilfe sowie an die Jugendpauschale, an die Familienberatungen und die Familienförderung. Zur Suchthilfe, für die wir uns gemeinsam engagiert haben, haben Sie lediglich den Suchtbus erwähnt. Ich denke an die Wohnungslosenhilfe oder an die Schuldnerberatungen, bei denen jetzt der Bedarf zunehmen wird. Das ist alles chronisch unterfinanziert. Deshalb hoffe ich sehr, dass Sie, Frau Köpping, Ihre Amtskolleginnen und vor allem Ihren Amtskollegen und den Ministerpräsidenten bei der Feststellung der Haushaltszahlen davon überzeugen können, dass Ihr Ressort deutlichst besser ausgestattet werden muss. Die größte Gefahr sehe ich nämlich darin, dass das Budget für das Sozialministerium zwar insgesamt größer wird, aber der gesamte Zuwachs wegen des Infektionsschutzes oder wegen der höheren Durchlaufposten aus Bundesmitteln zustande kommt. Diese Befürchtung wird durch die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 23. Juni 2020 sehr stark genährt. Außer den Aussagen zur Krankenhauslandschaft und zum öffentlichen Gesundheitsdienst enthalten sie so gut wie nichts Substanzielles zum Sozialressort, zumindest nichts, woraus sich schließen ließe, dass tatsächlich Geld in die Hand genommen werden soll, um die soziale Infrastruktur im großen Stil zu fördern. Da ist von einem Pakt für die Jugend die Rede. Anstelle von Projektzuwendungen über ein Jahr für überörtliche Träger sollen Zuwendungsverträge über fünf Jahre gewährt werden. Das spart den Geförderten Zeit und Kraft ein, ist längst überfällig, aber keine große Investition. Eine weitere Selbstverständlichkeit ist es, wegen der späten Haushaltsbeschlüsse den Förderstart 2021 für Vereine, Verbände und das Ehrenamt so zu legen, dass keine nicht überbrückte Förderlücke entsteht. Allerdings ist noch völlig unklar, wo die Grenzen dieses sogenannten Schutzmechanismus sind. Er soll nur angewendet werden, wenn es dazu eine Haushaltsposition gibt. Diese Lücken wird erst der neue Haushaltsentwurf offenbaren. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der den gesellschaftlichen Zusammenhalt zerstört statt fördert und damit Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Regierungserklärung weckt. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt kann man nicht allein mit einem nebulösen Modellprojekt „Soziale Orte“ unterstützen. Ich frage mich vor allem: Wozu braucht man das zweihundertste Modellprojekt, wenn landauf und landab längst klar ist, dass Orte der Begegnung und Kommunikation in den Kommunen tatsächlich gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern? (Beifall bei den LINKEN) Das muss doch wirklich nicht mehr im Modell erprobt werden! Der Hintergrund wird eher sein, dass man keine Verpflichtung eingehen will und darauf schielt – typisch sächsisch –, solche Modellprojekte schnell wieder zu beerdigen. Ich meine, viel wichtiger wäre es gewesen, aus dem Sofortprogramm 2020 wenigstens die Schulgeldfreiheit der Fachberufe im Erziehungs- und Gesundheitsbereich zu retten. Auf beiden Feldern besteht bekanntlich ein sehr hoher Fachkräftebedarf. In der Corona-Krise zeigte sich die Bedeutung dieser Berufe für den Erhalt der sozialen Infrastruktur noch viel deutlicher. Das war und ist vielen Menschen bewusst – ich hoffe, der Regierungskoalition auch. Es hätte eine sichtbare Lehre aus der Corona-Zeit sein müssen, den Berufen im Gesundheitswesen und in der Pflege, insbesondere in der Altenpflege, endlich bessere Ausbildungs-, Arbeits- und Einkommensbedingungen zu verschaffen. Dafür müssen Anreize gesetzt werden. Zum Beispiel müssen Hindernisse zur Ausübung dieser Berufe beseitigt werden. Die Schulgeldfreiheit wäre also ein Minimum. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Klatschen reicht nicht. Wir sind es den Menschen, die in der Pandemie tagtäglich ihre Gesundheit riskieren, schuldig, dass in ihre sozialen Berufe endlich nachhaltig investiert wird. (Beifall bei den LINKEN) Im Moment taucht zum Beispiel das Wort „Altenpflege“ aber nicht einmal mehr in der Koalitionsverlautbarung auf. Der Koalition ist offensichtlich auch nicht bewusst, dass sich ein Zentrum für Fachkräftesicherung und gute Arbeit, wie Sie es planen, durchaus auch um Fachkräfte in den sozialen Berufen kümmern könnte, zu denen neben Altenund Krankenpflegern ebenso Erzieher, Physiotherapeuten, Sozialassistenten, Sozialarbeiter, Röntgenassistenten oder Kinderpfleger gehören. Davon ist nirgends etwas zu lesen. Obwohl wir als LINKE die Privatisierung sozialer Leistungen und Profitmacherei in Gesundheit und Pflege ablehnen, sind wir doch dafür, dass diese Leistungen in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu beziffern sind. Demnach gehört die Gesundheitswirtschaft zu den stärksten Branchen in Deutschland. Im Jahr 2019 wurde jeder achte Euro der Bruttowertschöpfung in diesem Segment erbracht, also 12 %. Im Fahrzeugbau sind es im Übrigen 5,3 %, weniger als die Hälfte. Bei der Staatsregierung spielen solche Fakten aber leider keine Rolle. Das ist fahrlässig und eine echte Bedrohung für ein soziales Sachsen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben alle Menschen in irgendeiner Weise getroffen. Allerdings war und ist das Ausmaß bzw. die existenzielle Bedrohung sehr unterschiedlich. Erst kürzlich veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung zu dieser Problematik neue Umfrageergebnisse. Schon die Überschrift spricht für sich. 26 % der Erwerbstätigen haben bereits Einkommenseinbußen erlitten, und die soziale Ungleichheit verschärft sich. Menschen mit ohnehin schon geringem Einkommen haben während der Pandemie deutlich häufiger an Einkommen eingebüßt als Besserverdienende. Sie befürchten doppelt so häufig, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Durch Lockerungen wurden zudem traditionelle Geschlechterrollen befördert; denn Mütter übernehmen auch nach den Lockerungen weiterhin deutlich häufiger als Väter die Betreuungsarbeit. Ich halte diese Verschärfung der gesellschaftlichen Ungleichheit für äußerst bedrohlich für den Zusammenhalt. Es muss gegengesteuert werden durch finanzielle Unterstützung der Haushalte und Familien sowie durch flächendeckende und kostenfreie, aber zumindest erschwingliche Angebote der bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur. Dies ist wichtiger denn je, um Menschen mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, also diejenigen, die die geringsten Ressourcen haben, um die Auswirkungen der Schutzmaßnahmen abzufangen, zu schützen und aufzufangen. Sie brauchen vor allem mehr finanzielle Unterstützung, aber sie brauchen auch kostenlose Beratungsmöglichkeiten viel dringender als alle anderen. Sie brauchen Anlaufstellen, die sie bei Erwerbslosigkeit, bei gesundheitlichen und psychosozialen Problemen, bei Verschuldung, bei familiären und erzieherischen Fragen, bei häuslicher Gewalt und in vielen anderen bedrohlichen Lebenslagen unterstützen. Auch wenn keine zweite Welle der Corona-Pandemie kommen sollte, die erste hat bereits sehr tiefe Spuren hinterlassen. Die Angst all der Menschen, die sich auf der Schattenseite des Lebens sehen, existenziell und gesellschaftlich vollends abzustürzen, ist so groß wie schon lange nicht mehr. Ich kann deshalb nur an das soziale Gewissen dieser Staatsregierung appellieren: Wer ein soziales Sachsen will, wer gesellschaftlichen Zusammenhalt will, der muss die Prioritäten auch im Landeshaushalt in diese Richtung setzen. (Beifall bei den LINKEN) Insbesondere in dieser außergewöhnlichen Situation sind soziale Investitionen die wichtigsten Zukunftsinvestitionen. Liebe Frau Köpping, Sie haben am Anfang Ihrer Rede mit Zitaten, aber auch mit eigenem Erleben Solidarität beschrieben. Das bewegt mich dazu, auch mit einem Zitat zu enden, und zwar von einer von mir sehr hoch geschätzten Sozialdemokratin, Regine Hildebrandt. Sie sagte wie folgt: „Solidarität heute: voller Einsatz, nicht leeres Wort.“ Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Nach Frau Kollegin Schaper folgt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Čagalj Sejdi. Bitte.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank, dass Sie meinen Namen gleich richtig ausgesprochen haben. Das passiert nicht so oft. Ich bin immer froh darüber, wenn es funktioniert. Danke schön. Wir haben alle unsere Vorstellungen vom Leben. Wir gehören zu einer bestimmten Generation. Wir haben eine bestimmte Lebensphase. Wir leben allein oder in Familien, mit einer Generation oder mit mehreren Generationen unter einem Dach, oder vielleicht ganz anders. Wir haben Hobbys und Ideen vom Leben. Wir haben individuelle Bedürfnisse. Was uns alle eint, ist der Wunsch, dass wir mit unseren individuellen Bedürfnissen hier, in Sachsen, eine Heimat finden. Es ärgert mich besonders, wenn ich von der AfD hören muss, dass anscheinend ein Unterschied gemacht werden soll, wessen Probleme die realen Probleme in Sachsen seien und wer überhaupt Sächsin oder Sachse sei. Ich muss Sie enttäuschen: Wir sind alle Sächsinnen und Sachsen. Alle, die wir hier leben, egal, wie wir aussehen, wo wir geboren sind, was wir tun, wie wir lieben, wie wir arbeiten, was wir machen, wir sind alle Sächsinnen und Sachsen; denn wir sind alle Teil dieser Gesellschaft. Das lassen wir uns von solchen wie Ihnen nicht absprechen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU, den LINKEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Lassen Sie mich erst einmal zu zwei anderen Schwerpunkten kommen. Den Schwerpunkt Migration und Teilhabe, den ich in der Regierungserklärung leider schmerzlich vermisst habe, werde ich in der zweiten Rederunde ansprechen. Jetzt erst einmal zu zwei anderen Punkten. In Sachsen leben viele Menschen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind, die hilfsbedürftig sind, die pflegebedürftig sind. Wenn man sich Umfragen durchliest oder auch mit den Menschen unterhält, dann merkt oder hört man immer wieder die Angst davor, im Alter oder bei Krankheit keine ausreichende, flächendeckende und gute Pflege zu bekommen. Daher ist es uns ein ganz besonderes Anliegen, die Pflege-Enquete endlich durchzusetzen und umzusetzen. Wir können uns nicht darauf berufen, dass es bundespolitische Dinge sind. Nein, es gibt auch Dinge, die wir hier, in Sachsen, umsetzen können, die wir hier, in Sachsen, leisten können. Es ist ein erster wichtiger Schritt, ein Fachkräftemonitoring durchzuführen, ein Monitoring, das uns schwarz auf weiß zeigt, wo die Bedarfe liegen, was wir tun müssen, um Fachkräfte für die ambulante und stationäre Pflege anzuwerben, wie wir sie qualifizieren müssen und, vor allem, wie wir sie hier in Sachsen halten können. Dabei sollte nicht alles beim Alten bleiben. So, wie sich Regionen oder Orte weiterentwickeln, muss sich auch das Angebot weiterentwickeln. Es wäre vielleicht nicht verkehrt, wenn wir eines Tages einmal von einer Gesundheitsregion Lausitz sprechen oder im ländlichen Raum die selbst organisierte Pflege noch stärker ausbauen könnten. Sachsen hat überdurchschnittlich viele Einwohner, die reich an Jahren und Lebenserfahrung sind. Daher ist es unsere ganz besonders starke und große Verantwortung, darauf zu achten und wirklich richtig zu handeln. Am Herzen liegen uns aber natürlich nicht nur die Menschen, die ihren Lebensabend verbringen. Ganz besonders wichtig sind uns vor allem die Menschen, die unsere Zukunft sind. Der „Pakt der Jugend“ als Titel darf nicht nur kraftvoll klingeln, nein, er muss auch kraftvoll wirken; denn Kinder und Jugendliche sind das, was wir hier, in Sachsen, stärken und aufbauen müssen. Kinder und Jugendliche brauchen Räume des Ermöglichens. Sie brauchen Räume zum Ausprobieren, zum Experimentieren. Es ist wichtig, dass wir auch im nächsten Doppelhaushalt ausreichend Finanzen haben, dass wir hier keine Einbußen haben und dass vor allem die Jugendpauschale auch weiterhin gestärkt wird, ganz besonders im ländlichen Raum. Beteiligung will gelernt sein, und zum Lernen gehören Lernangebote. Lernangebote, Lernmöglichkeiten müssen gestärkt werden, sie müssen geschaffen werden und kontinuierlich vorhanden sein. Da ist es aber auch wichtig, die Beteiligung der jungen Menschen, der Kinder und Jugendlichen zu haben, und so ist es ein Traum unserer Fraktion oder auch ein Wunsch meinerseits, dass wir diese Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eines Tages auch gesetzlich verankern können. Alte und Junge müssen miteinander leben. Sie teilen ein Haus, eine Straße, eine Stadt. Wir teilen die Schulden und Einkommen eines Staates, ja, wir teilen einen ganzen Planeten. Daher ist es ganz besonders wichtig, dass wir darauf achten, was wir hier tun; dass wir abwägen, welche Generation was braucht und welche Generation was leisten kann. Ich bin froh, Frau Köpping, dass Sie in Ihrer Regierungserklärung dargestellt haben, dass wir die Gerechtigkeit im Blick haben und dass Gerechtigkeit nicht nur heißt, dass alle dasselbe bekommen, sondern dass Gerechtigkeit Augenmaß erfordert, wo man ganz besonders darauf achten muss, dass jeder die Angebote und Unterstützung bekommt, die er wirklich braucht. Ich bin auch froh, wie leistungsstark Ihr Ministerium in den letzten Wochen und Monaten war, und danke Ihnen für das, was Sie geleistet haben. Ich gehe guten Hoffens und guten Willens voran, dass wir auch kraftvoll in die nächste Zeit starten können. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächste kommt jetzt Frau Kollegin Lang zu Wort. Sie spricht für die SPDFraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolleginnen! Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Gemeinsinn, Solidarität sind alles große Worte, die ihren Ursprung allerdings im Kleinen haben: in kleinen Gesten, in einfachen Handlungen, die die Herzen vieler Menschen berühren. Während Staatsministerin Petra Köpping die gesellschaftsübergreifende Bedeutung dargestellt hat, möchte ich einen Blick in meine Heimatregion werfen. Das Erzgebirge ist voller Menschen, die den Zusammenhalt leben. Sie sind füreinander da, unterstützen sich gegenseitig und kümmern sich um andere. Zusammenhalt auf dem Land kann dabei helfen, strukturelle Schwächen der ländlichen Regionen ein wenig abzumildern, indem man für seine Nachbarn einkauft oder sich mit anderen Eltern in den Transport der Kinder zum Sportverein oder ins Kino hineinteilt. Mit diesen praktischen Hilfen geht jedoch auch das Gefühl einher, aufeinander bauen zu können. Es bilden sich soziale Netze, die weit über Familien- und Freundeskreis hinausgehen: ein Netz wie bei den Frauen und inzwischen auch einigen Männern bei der Selbsthilfegruppe Krebs – ich bin nicht allein aus dem Raum Aue/Schwarzenberg –, in der mehr als 30 Mitglieder Hilfe für Betroffene und deren Angehörige in dieser ungemein schweren und belastenden Zeit anbieten; ein Netz wie im Seniorenclub in Breitenbrunn, in dem Menschen zusammenfinden, Spielenachmittage organisieren, gemeinsam ihr Gedächtnis trainieren, spazieren und wandern gehen; ein Netz wie in der Selbsthilfegruppe Lichtblick, in der sich die Bewohner des Erzgebirgskreises mit unterschiedlichen psychischen Erkrankungen seit 1999 gegenseitig Halt geben. Bei wöchentlichen Treffen helfen sie sich aus der sozialen Isolation und geben dem Leben wieder Sinn und Wörter. Gemeinschaft und Empathie geben unserem Leben Sinn, und da, wo es fehlt, können Spaltungen, aber auch Einsamkeit einziehen. Einsamkeit ist ein Mangelgefühl, und zwar ein Mangel an sozialen Kontakten und emotionalen Bindungen. Dauerhafte Einsamkeit macht krank. In Sachsen haben wir vielfältige Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe in verschiedenen Vereinen, Selbsthilfegruppen und kulturellen Angeboten, Alterstreffs und Jugendzentren. Drei Beispiele aus meiner Region habe ich Ihnen gerade kurz vorgestellt. All diese Angebote fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Die Corona-Pandemie zeigt uns momentan sehr deutlich, dass es sehr schmerzhaft sein kann, wenn die physische Verbundenheit zu anderen plötzlich verloren geht; und sie bedeutet uns, dass es ein gravierender Einschnitt ist, wenn das Angebot all dieser Organisationen ganz oder teilweise wegbricht. Deshalb ist es für uns Priorität, die Arbeit sozialer Organisationen über die Krise hinweg zu sichern, damit wir auch nach der Pandemie bei ihnen Halt finden können. Hierfür haben wir einen Schutzschirm für soziale Organisationen in Höhe von 15 Millionen Euro gespannt: Mit dem Pakt für die Jugend ermöglichen wir eine Förderung der überörtlichen Kinder- und Jugendhilfe über fünf Jahre und schaffen somit Kontinuität. Mit dem Modellprojekt „Soziale Orte“ schaffen wir öffentliche Räume in Kommunen, in denen sich Menschen begegnen und sich bürgerschaftliches Engagement entfalten kann. Hinzu kommen die zahlreichen Fördermöglichkeiten für das Ehrenamt und die Freiwilligendienste im Freistaat. Das sind nur einige aktuelle Beispiele, wie wir als Koalition den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Sachsen nachhaltig stärken. Darüber hinaus setze ich mich als Sozialdemokratin genauso wie unsere Ministerin Petra Köpping für eine Kindergrundsicherung im Bund ein, denn mit der Kindergrundsicherung beginnt der soziale Zusammenhalt auch schon bei den Kleinsten. Wir als Gesellschaft tragen dafür Sorge, dass alle Kinder unabhängig vom finanziellen und sozialen Hintergrund der Eltern bestmöglich unterstützt werden. Petra Köpping hat es bereits erwähnt: Corona zeigt uns gerade wie durch ein Brennglas, was in unserem Land gut läuft und welche Entwicklung wir in unserer Gesellschaft nur allzu leicht ausblenden. Eine Folge des Virus sollte also sein, dass wir viel mehr über Themen wie Einsamkeit, Zusammenhalt oder den Zustand unserer sozialen Infrastruktur sprechen. Die soziale Landschaft in Sachsen ist systemrelevant, denn sie füllt dieses kostbare System, also unsere Demokratie, mit Solidarität und Leben, nach zahlreichen Hilfs- und Konjunkturprogrammen werden Stimmen lauter, die eine Prioritätensetzung fordern. Man müsse sich entscheiden, was man noch umsetzen könne und was nicht. Das mag sein, aber meine Fraktion erinnert immer noch daran, dass es eine Zeit gab, in der die Priorität nicht auf Kindern und Jugendlichen, nicht auf Familien und Selbsthilfegruppen, nicht beim Ehrenamt oder beim Kampf gegen Sucht und Drogen lag. Diese Zeiten dürfen sich nicht wiederholen. Für eine starke Gesellschaft ist der soziale Kitt unabdingbar. Für eine starke Gesellschaft brauchen wir eine starke soziale Landschaft in und besonders nach der Krise. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Frau Kollegin Lang sind wir am Ende der ersten Rederunde angekommen und eröffnen die zweite. Gleich zu Beginn hat jetzt erneut die AfD-Fraktion das Wort. Das Wort ergreift Frau Kollegin Petzold. Bitte, Sie haben das Wort.

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Gudrun Petzold AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Drei wichtige Punkte der Sozialpolitik in sieben Minuten gepresst – ich werde es versuchen. Die Politik für behinderte Menschen sollte nach wie vor ein wichtiges Thema in diesem Hohen Hause bleiben. Die Barrierefreiheit gehört dazu. Barrierefreiheit ist aber kein reines behindertenpolitisches Thema; es ist auch ein Thema für Senioren, für Eltern mit Kinderwagen – also für Familien und Sonstige. Man kann also sagen, Barrierefreiheit hilft allen. In diesem Sinn ist es umso wichtiger, dass wir damit in Sachsen endlich beginnen. Ich kann sagen, seit meiner Beschäftigung 1998 bis 2011 beim Kommunalen Sozialverband Sachsen in der Behindertenhilfe predige ich schon diese Barrierefreiheit, insbesondere für die Menschen mit Behinderung; und nun – 20 Jahre später – predige ich dieses Thema wieder oder immer noch. Was hat die CDU in den 20 Jahren getan? Gut, dass es jetzt wenigstens im Koalitionsvertrag verankert ist; also die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Themas ist bekannt. Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping, nun setze ich große Hoffnung auf Ihr Handeln und ich glaube, dass man mit Ihrem sozialen Engagement rechnen kann. Meine Damen und Herren, wenn Sie mit offenen Augen durch die Stadt gehen, werden Sie sehen, dass noch viel Bedarf für die Barrierefreiheit besteht. Beispielhaft möchte ich den öffentlichen Personennahverkehr nennen. Hier brauchen wir endlich eine flächendeckende barrierefreie Erreichbarkeit der Haltestellen, der Bahnhöfe, aber auch funktionierende Aufzüge zur Erreichbarkeit der Bahnsteige. (Beifall bei der AfD) Dringend notwendig sind barrierefreie Umsteigemöglichkeiten sowie eine barrierefreie Bereitstellung von Informationen zum ÖPNV. Bedenken Sie bitte: Oftmals sind die öffentlichen Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderungen die einzige Möglichkeit, mobil zu sein, den Arzt aufzusuchen sowie Freunde und Bekannte zu besuchen. Zum Thema Pflege, das ebenfalls hohe Brisanz hat: Mit dem Bericht der Enquetekommission wurden wichtige Handlungsempfehlungen gegeben, um die Pflege in Sachsen voranzubringen. Nun frage ich die Staatsregierung: Wo sind Ihre Aktivitäten geblieben? Sachsen hat schon heute mit die älteste Bevölkerung in Deutschland. Da mit dem Alter meist auch die Pflegebedürftigkeit stark zunimmt, müssen bis zum Jahre 2030 ein Viertel mehr Pflegebedürftige versorgt werden. Dieser Trend ist seit Jahren bekannt. Doch wo bleibt Ihr Gesamtkonzept, wie zukünftig dieser Bedarf gedeckt werden soll? Selbstbestimmt in jedem Lebensalter – das ist unser Grundsatz. Dazu gehört auch, dass unsere älteren Bürger, auch wenn sie pflegebedürftig werden, so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können; denn dort möchten sie betreut und versorgt werden. (Beifall bei der AfD) Derzeit betrifft es 75% der Pflegebedürftigen, die zu Hause durch Angehörige oder mithilfe professioneller Dienstleister versorgt werden. Dies erfordert einen hohen persönlichen Einsatz der Angehörigen, der Familie. Ich weiß, wovon ich hier spreche, denn ich selbst habe als werktägige Frau meine Mutter sieben Jahre lang – bis zum 93. Lebensjahr – gepflegt. Ich finde, dass diese familiäre Leistung deutlich mehr Wertschätzung braucht. Immerhin reduzieren die pflegenden Angehörigen oft ihren Erwerbsumfang und haben auch sonst finanzielle Aufwendungen, weil das Pflegegeld hinten und vorn kaum reicht. Wir als AfD sprechen uns für die Gleichstellung der Angehörigenpflege mit der Pflege durch soziale Einrichtungen aus. Wir schlagen ein Landespflegegeld für pflegende Angehörige vor. Eigentlich hatten Sie schon zweimal die Chance, dem zuzustimmen: in den letzten Haushaltsverhandlungen zu einem Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz und letztmalig zu einem entsprechenden Antrag im Jahr 2018. Nichts ist passiert. Aussitzen und Wegducken – das war schon immer die pflegepolitische Agenda der CDU. (Beifall bei der AfD) Dies haben die Leute erkannt, und Sie wissen das auch. Während meiner langen Arbeit im KSV Sachsen konnte ich das erfahren und erkennen. Die erste Quittung dafür haben Sie am 01.09.2019 erhalten, und die zweite Quittung kommt 2021. (Beifall bei der AfD) Selbstverständlich müssen wir auch an den Ausbau der häuslichen Pflege vor Ort denken, insbesondere im ländlichen Raum. Die wundersamen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur finanziellen Unterstützung der Pflegekräfte beim Führerscheinerwerb oder die Aussicht auf die gestellten Parkerleichterungen zeigen deutlich, wie weit die Staatsregierung von einer kompetenten Pflegepolitik entfernt ist. Meine Damen und Herren, ist Ihnen bewusst, dass Pflegebedürftigkeit inzwischen zu einem Armutsrisiko geworden ist? Für einen Platz im Heim müssen in Sachsen im Durchschnitt 1 436 Euro selbst aufgebracht werden. Wer kann das von seiner Rente bezahlen? In Sachsen erhalten Männer im Schnitt 1 200 Euro Rente, Frauen 960 Euro. Der Eigenanteil liegt damit selbst bei den Männern 240 Euro über der Durchschnittsrente. Wen wundert es also, dass die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege, also von Sozialhilfe, zwischen 2005 und 2015 um 27 % im Freistaat angestiegen ist? Prognosen zufolge wird diese Zahl bis zum Jahr 2030 nochmals um 28 % ansteigen. Das kann doch so nicht weitergehen! Auch steigen die Eigenanteile vor allem wegen der Verbesserungen für das Pflegepersonal, was ja auch wichtig ist. Wir brauchen mehr Pflegekräfte, um die Qualität der Heime zu verbessern. So gab es über den KSV Sachsen in den letzten zwei Jahren 486 Beschwerden über Pflegeheime. In zwölf Fällen kam es sogar über die Behörden zu einem Aufnahmestopp. In 182 Fällen wurde die vorgenannte Anzahl von Pflegefachkräften unterschritten. Also muss auch die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte, zum Beispiel durch einen besseren Pflegepersonalschlüssel, gesenkt werden – aber bitte nicht auf Kosten der Pflegebedürftigen. Nun ein letztes Wort zur Rente: Besonders die Wendegeneration, die jetzt in Rente geht, hat meist eine sehr geringe Rente. Das sind vor allem die Bürger, die in der Nachwendezeit lange Phasen von Arbeitslosigkeit hinter sich haben. Da hilft auch die SPD-Rente auf Bundesebene nicht, denn sie ist viel zu niedrig. Wir haben einen besseren Vorschlag: Zahlen Sie jedem Rentner 10 Euro pro Monat mehr Rente pro geleistetes Arbeitsjahr, und das ohne Anrechnung auf die Grundsicherung. Ich denke, 40 Arbeitsjahre sollten deutlich – – (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Bitte? (Sabine Friedel, SPD: Nach 40 Jahren 400 Euro? – Weitere Zurufe von der SPD) – Dazu, dazu! – 40 Arbeitsjahre sollten deutlich über 1 000 Euro Rente bedeuten. Vergessen wir nicht, wem wir den Wohlstand zu verdanken haben! Wir haben eine Verpflichtung gegenüber der Generation, die dieses Land nach der sozialistischen Diktatur mit ihren eigenen Händen wiederaufgebaut hat. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir haben die zweite Rederunde eröffnet. Es sprach soeben Frau Kollegin Petzold, AfD-Fraktion. Jetzt ergreift Kollege Dierks für die CDUFraktion in der zweiten Runde erneut das Wort.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will diese zweite Runde nutzen, um auf einige Aspekte einzugehen, die gesagt wurden. Frau Schaper, wir haben uns genau mit der Frage, die Sie vorhin thematisiert haben, beschäftigt: Wie gehen wir damit um, dass der Doppelhaushalt erst im nächsten Jahr beschlossen wird und dadurch Probleme im Rahmen der Förderung auftreten können? Genau damit haben wir uns im Rahmen des Koalitionsausschusses beschäftigt, weil wir das für wichtig halten. Klar ist, dass wir schon in den vergangenen Jahren, ehrlich gesagt, nicht so richtig gut darin waren, nach Beschluss des Doppelhaushaltes dafür zu sorgen, dass die Träger ihr Geld zeitnah bekommen. Wenn der Haushalt erst Mitte des Jahres beschlossen wird, müssen wir natürlich Instrumente schaffen, um genau dieses Thema zu bearbeiten, und dort sind wir dran. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir passen auf!) Das ist ein Thema, bei dem man sieht: Wir beschäftigen uns ständig mit Fragen und Konsequenzen dessen, was wir in den letzten Monaten erlebt und durch staatliches Handeln ganz bewusst vollzogen haben, und das ist auch wichtig und richtig. Im Bereich der Beteiligung junger Menschen haben wir meines Erachtens schon in der letzten Legislaturperiode einen großen Schritt gemacht. Wir haben die Jugendbeteiligung in der Gemeindeordnung, in der Landkreisordnung festgeschrieben. Wir haben die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung gegründet. Denn – und das sagen auch Experten – es bringt ja nichts zu sagen, ihr könnt einmal im Jahr ein Jugendparlament durchführen, sondern es muss niedrigschwellige Angebote geben, um junge Menschen zu befähigen, Demokratie anhand konkreter Entscheidungen zu erleben und möglichst im wohnnahen Umfeld zu sehen, dass man am Ende wirkungsvoll sein kann mit dem, was man an eigenen Ideen, eigener Kraft und eigenem Intellekt in Diskussionen einbringt. Wir können gern schauen, wie wir in dieser Legislaturperiode dort weiterkommen. Im Rahmen dieser Debatte ist mir bewusst geworden: Natürlich können wir in jedem Bereich Probleme identifizieren, ganz ohne Frage. Wenn wir uns anschauen, wie sich dieses Land in den letzten 30 Jahren und die Bundesrepublik seit 1949 entwickelt haben, werden wir immer wieder feststellen, dass diese Gesellschaft und die repräsentative Demokratie gemeinsam mit den Menschen immer wieder Antworten auf diese Probleme gefunden haben. Selbstverständlich kann man im Zustand X immer sagen, das hätte schon früher sein müssen und das hätte man schon eher machen müssen. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass man in einer Legislaturperiode Schwerpunkte setzt, dass man in der nächsten Legislaturperiode wieder neue Schwerpunkte setzt, dass Meinungsbildung ein langwieriger Prozess ist und dass es die eine richtige Lösung nicht gibt. Natürlich hilft auch eine Landarztquote – wir setzen uns dafür ein und wir hätten sie gern schon eher realisiert. Aber eine Landarztquote behebt nicht von heute auf morgen den Ärztemangel in einer Gesellschaft, die dem demografischen Wandel unterworfen ist und in der junge Menschen ganz andere, vielfältigere Möglichkeiten haben als noch vor 30 oder 40 Jahren. Die ganze Welt konkurriert um junge Mediziner. Wir können Anreize schaffen durch Stipendien, durch die Möglichkeit, über die Landarztquote junge Menschen auf das Land zu bringen, aber das wird dieses Problem nicht sofort lösen. Wir müssen uns auch globale Trends zunutze machen. Insbesondere Digitalisierung kann gerade im Bereich der Medizin helfen, wenn wir wissen, dass die Zahl der Ärzte in einer schrumpfenden Gesellschaft nicht größer werden wird. Das gilt für alle Bereiche, in denen wir über Fachkräfte sprechen, wenn wir über die Pflege reden, wenn wir über Kindertagesstätten reden. Wir können uns die Leute nicht backen, und auch wenn man die Bedingungen von heute auf Morgen verbessert, werden sie nicht da sein. Ich glaube, diese Ehrlichkeit braucht man in der politischen Debatte, weil wir ansonsten den Leuten Unsinn erzählen. Das sind langwierige Prozesse, mit denen wir uns auf den Weg machen und versuchen, die Dinge teilweise mit kleinen Maßnahmen zu verbessern. Wir haben über die sozialen Orte gesprochen und darüber, eine gewisse Experimentierfreude mitzubringen und den Kommunen Eigenverantwortung zu geben. Wir haben das schon in der letzten Legislaturperiode mit 70 000 Euro für jede Kommune jenseits der kreisfreien Städte mit dem Ehrenamtsbudget für die Landkreise und kreisfreien Städte gemacht. Wir haben gesagt: Nehmt das Geld und überlegt euch vor Ort, was ihr Gutes machen könnt, wohlweislich, dass sich dadurch nicht jedes Problem löst. Ich wünsche mir, dass wir zukünftig in diesem Haus Zuversicht haben, weil wir allen Grund haben, zuversichtlich zu sein. Wir haben in den letzten Jahren viele Krisen gemeistert. Wir haben sie so gemeistert, dass viele Länder auf dieser Welt gesagt haben: Schaut nach Deutschland. Schaut auf dieses Land, wie diese Gesellschaft mit der sozialen Marktwirtschaft mit diesem Problem umgegangen ist. Es ist nicht sachgerecht, immer so zu tun, als stünden wir kurz vor der Apokalypse. Ich weiß, dass es in den letzten Jahren speziell bei der AfD in Mode gekommen ist, Nostradamus zu spielen und jeden zweiten Tag den Weltuntergang zu prophezeien, in der Hoffnung, dass er vielleicht übermorgen tatsächlich eintritt. (Oh-Rufe von der AfD) Ich kann Sie beruhigen: Das wird nicht passieren. (Zurufe von der AfD: Na Gott sei Dank!) Es wird immer irgendwie weitergehen. (Zurufe von der AfD: Danke, Herr Dierks!) Es hilft uns nichts – und Ihnen auch nicht –, jeden zweiten Tag hier irgendwie den Zahltag zu postulieren und zu sagen: 2017, 2019, 2021. (Zuruf von der AfD) Ich bin mir sicher, dass Sie Ihren Zenit überschritten haben. (Zurufe von der AfD) Wir werden alles tun, was nötig ist, die demokratischen Kräfte in diesem Land zu stärken. Darauf können Sie sich verlassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir fahren in der Rednerrunde fort. Die Fraktion DIE LINKE hat nur noch 16 Sekunden Redezeit. Das lohnt sich nicht mehr. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die schenken wir!) BÜNDNISGRÜNE, ja. Frau Kollegin Čagalj Sejdi, Sie hatten angekündigt, erneut das Wort zu ergreifen. Bitte.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es fehlte noch ein Teil, den ich mir für die zweite Runde aufgehoben habe, weil er mir persönlich besonders am Herzen liegt. Das ist das Thema Migration und Teilhabe, das meines Erachtens ein sehr wichtiger Punkt im großen Themengebiet „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ ist. Ich habe dabei die Migrationsgeschichte meiner eigenen Familie und die dazugehörigen Erfahrungen im Blick, die mir besonders wichtig sind, um sie mit einer eigenen kleinen Rede an den Tag zu bringen. Menschen mit Migrationsgeschichte, mit Migrationshintergrund haben mit vielen Problemen und Hindernissen im Alltag zu kämpfen. Ganz oft sind es die Sprachbarrieren, gerade wenn man neu hierhergekommen ist. Es ist die Herausforderung, sich erst einmal in einem neuen Lebensumfeld zurechtzufinden. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ungleich schwerer. Die Möglichkeit, eine Wohnung zu finden, ist ungleich schwieriger. Man hat eine andere Schulbildung mitgebracht. Es gibt Abschlüsse, die erst anerkannt werden müssen. All das ist nicht so einfach, wie man es sich vorstellt, und stellt Menschen vor unerwartete Hindernisse und viele Problemsituationen. Besonders deutlich wird das in der Schule; denn Bildungsbenachteiligung ist ein großes Thema. Viele Studien zeigen, dass Kinder mit Migrationsgeschichte stärkere Bildungsbenachteiligung erleben müssen als Kinder ohne Migrationsgeschichte. Es ist leider nicht so, dass jeder etwas werden kann, wenn er es nur will. Nein, solche Kinder fallen oft hinten herunter. Oder das Beispiel Arbeit: Ich kenne viele Menschen, die hier weit unter ihren Qualifikationen arbeiten müssen. Die Textiltechnikerin putzt Toiletten oder der Konditor mit Berufserfahrung sucht verzweifelt nach einer Lehrstelle als Bäcker. In diesen Lebenswirklichkeiten brauchen Menschen besondere Angebote, die spezifisch auf ihre Probleme und auf die Unterstützung, die sie brauchen, zugeschnitten sind. Gleichzeitig ist es wichtig, dabei im Blick zu haben, dass jeder, der hierherkommt, etwas mitbringt: Erfahrung – sei es beruflich, sei es kulturell, sei es gesellschaftlich. Jeder ist ein Stück Bereicherung für diese Gesellschaft. Das ist wichtig, um jedem zu zeigen, was er beitragen kann und wie wichtig sein Part bei uns ist. Kinder aus Familien mit Migrationsgeschichte wachsen oft zwei-, drei- oder viersprachig auf. Oder einmal einfach gedacht: Was wäre unsere Speisekarte ohne die Gastarbeiter, die Italiener der Siebzigerjahre? Integration ist keine Einbahnstraße. Integration ist immer ein Zusammenspiel, ein Zusammenkommen von verschiedenen Dingen, die zusammengehören. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, von Alteingesessenen, von Staat und Gesellschaft. Das bedeutet, alle müssen sich einbringen. Integration heißt nicht, einer muss etwas liefern, damit er zu den anderen passt. Integration heißt: Alle müssen ihren Teil dazu beitragen, damit wir gut zusammenpassen, gut zusammenleben und gemeinsam etwas zum Großen und Ganzen beitragen. Mit dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz wollen wir eine klare Rechtsgrundlage für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund schaffen. Menschen mit Migrationshintergrund müssen sich in diesem Entwicklungsprozess mit ihren Ideen und Gedanken daran beteiligen können. Wir können nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entscheiden, was gut oder schlecht für sie ist. Wir müssen sie in den Entwicklungsprozess einbinden. Wir müssen sie anhören, um zu erfahren, welche Schwierigkeiten sie haben und welche Antworten darauf sinnvoll wären. Es gibt bereits viele Unterstützungsangebote bei uns in Sachsen. Das hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Uns ist zum Beispiel wichtig, die Psychosozialen Zentren zu fördern und ihre Angebote auch im ländlichen Raum auszubauen. Diese Zentren sind darauf spezialisiert, Menschen mit Fluchtgeschichte zu helfen, zu unterstützen und zu beraten. Es ist wichtig, Migrationsberatung im Allgemeinen weiter auszubauen und nicht nur die Geflüchteten im Blick zu haben, sondern vor allem die EU-Zuwanderer, die auch viele Probleme und Schwierigkeiten haben und Beratung brauchen. Wichtig sind Sprach- und Integrationskurse. Mir persönlich ist die Stärkung der Selbstorganisationen besonders wichtig; denn sie sind die beste Basis, auf der sich Menschen beteiligen und etwas beitragen können. Ich bin froh, dass es in Sachsen bereits breite Förderprogramme gibt. Es ist wichtig, dass diese Förderprogramme jetzt vor allem Planungssicherheit und Transparenz haben. Wir müssen noch ein anderes wichtiges Thema in diesem Bereich ansprechen: den Schutz und die Sicherheit. Menschen mit Migrationsgeschichte erleben in ihrem Alltag leider oft rechtsextreme und rassistisch motivierte Gewalt und andere Taten und Strukturen. Solche Einstellungen gefährden den Zusammenhalt der Gesellschaft nicht nur, nein, sie ziehen tiefe Gräben zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren, zwischen den verschiedenen Menschen, ja sogar in den Städten. Ich erlebe es nicht selten, dass mir Menschen erzählen, sie müssten sich stark überlegen, in welchem Stadtviertel sie eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen, weil sie wissen, dass es bestimmte Gegenden gibt, in denen sie mit ihrem Aussehen, ihrer Herkunft oder ihrer Art zu leben angefeindet werden, und dass sie deshalb nicht dort wohnen können. So kann das nicht sein. Wir müssen uns klar gegen Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung aussprechen. Wir müssen eine Zivilgesellschaft unterstützen, die sich gegen solche Tendenzen engagiert. Aber dafür müssen stärkere Strukturen geschaffen werden, Strukturen, die über das Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hinausgehen. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass wir in Verwaltungen, in Bildungseinrichtungen, in Kultureinrichtungen und in vielem mehr Diversitätssensibilität und Kompetenzen schaffen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Wir kommen zur SPDFraktion. Kollege Homann, ich vermute, Sie wollen das Wort ergreifen. – Bitte, Sie haben das Wort, Herr Kollege.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gute Politik zeichnet sich dadurch aus, dass sie das Erreichte verteidigt, die Probleme trotzdem beim Namen nennt und dass sie nicht die Veränderungen zum Guten, die in einer Gesellschaft notwendig sind, den freien Kräften des Marktes überlässt, sondern einen starken Gestaltungsanspruch hat, selber Probleme in die Hand zu nehmen und die Zukunft besser zu machen. Genau dieses Gestaltungsanspruchs nimmt sich diese Regierung an. Ich bin stolz darauf, dass wir es gerade in der Corona-Krise geschafft haben, zu zeigen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auf den Staat verlassen können. Wir können nicht alle Probleme lösen, wir sind auch nicht verantwortlich für das Coronavirus. Aber wir schaffen es, unseren Sozialstaat gerade in der Krise zu erhalten und zu stärken. Ich bin sehr froh darüber, dass wir in Deutschland in einem Sozialstaat und nicht in den USA leben, und es gleichzeitig schaffen, den Mut zu haben, wichtige Zukunftsinvestitionen nach vorne zu bringen. Gerade das Bundeskonjunkturpaket ist dafür maßgebend. Ich glaube, wir sollten trotzdem die Kraft besitzen, auch die Dinge beim Namen zu nennen, die in unserer Gesellschaft nicht so gut laufen. Wir sollten gerade in einer Krise die Chance nutzen zu schauen, wie man Dinge anders machen kann. Ich bin Ministerin Köpping sehr dankbar dafür, dass sie darüber gesprochen hat, dass es in dieser Gesellschaft Menschen gibt, die gerade ökonomisch nicht mehr mitgenommen werden. Ich glaube, das hat ganz unterschiedliche Gründe, und ich finde es richtig, bei der Frage, wie wir Menschen stark genug machen können, um ihre eigene Zukunft zu gestalten, nicht als Allererstes über den Sozialstaat zu sprechen, sondern darüber, wie wir eine gerechte Arbeitswelt schaffen, damit die Menschen selbst – und das ist genau das, was sie wollen – das notwendige Geld verdienen, um sich und ihre Familie zu ernähren und sich etwas leisten zu können. Ich möchte Ihnen von einem Beispiel aus der letzten Woche berichten: Rein statistisch verdienen die Menschen in Ostdeutschland 750 Euro im Monat weniger als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen und müssen dafür 14 Tage mehr arbeiten. Wissen Sie was? Das ist nicht nur eine Statistik, es gibt Menschen, für die genau das Lebensrealität ist, zum Beispiel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Cargill in Riesa. Das ist ein riesengroßer Konzern mit 150 000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 107 Milliarden Euro. Der zahlt seinen Mitarbeitern in den Werken in Westdeutschland um die 3 000 Euro und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Riesa 2 200 Euro. Dieser Abschlag wird 30 Jahre nach der Wende immer noch gemacht. Dafür haben sie aber statt einer 38-Stunden-Woche eine 40-Stunden-Woche. Ich glaube, genau das sind die Ungerechtigkeiten, über die wir sprechen müssen. Ich bin unfassbar dankbar dafür, dass die Menschen sich in diesem Werk nicht hinstellen und nach dem Staat rufen, sondern es selbst in die Hand nehmen, indem sie einen Streik geführt haben, der inzwischen erfolgreich war. Das Unternehmen hat gesagt, wir sind bereit, endlich über die Gleichstellung zu sprechen. Ich will an dieser Stelle etwas sagen: Wer sich in dieses Parlament stellt – und da schaue ich einmal nach ganz rechts –, und die Arbeit von Gewerkschaften und Betriebsräten diskreditiert, der verhindert, dass die Menschen in diesem Land etwas dafür tun können, dass sie endlich genauso viel Geld verdienen wie ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Wir müssen auch darüber sprechen, dass es immer noch so ist, dass nur 15 % der Kinder aus Nichtakademikerhaushalten einen Hochschulabschluss machen. Da kann man doch nicht sagen, es ist alles gut und es herrscht Chancengleichheit. Natürlich muss man so etwas beim Namen nennen. Wir haben verschiedene Konzepte, die in Konkurrenz zueinander stehen. Da unterscheiden sich auch die Parteien. Ich möchte das gern am Thema Pflege festmachen. Die AfD präsentierte öfter einmal ihr Landespflegegeld. Ich möchte Ihnen ganz ehrlich sagen: Sie können das so oft vortragen, wie Sie wollen. Wissen Sie, was das Problem ist? Sie haben das Konzept nicht finanziert. Wir haben beim letzten Mal erlebt, wie Ihr Kollege Frank Peschel hier in diesem Landtag das Steuerkonzept Ihrer Fraktion vorgestellt hat. Ich nenne als Beispiel die Abschaffung der Grundsteuer. Das sind 750 Millionen Euro, die an die sächsischen Kommunen fließen. Wenn man das machen würde, müssten wir in Sachsen die komplette Sportförderung auf kommunaler Ebene einstellen. Die Kommunen wären komplett pleite, wenn wir das machen würden, was Sie in diesem Haus verlangen. (Zuruf von der AfD: Unerhört!) Ich nenne Ihnen ein zweites Beispiel: Sie haben die Deckelung der Einkommensteuer auf 25 % gefordert. Das bedeutet, die obere Hälfte der Einkommensbezieher spart, und die untere Hälfte der Einkommensbezieher zahlt genauso viele Steuern wie vorher. Das heißt, die unten zahlen, und den oben werden die Steuern erlassen. Das sind 1,5 Milliarden Euro im Jahr weniger für das sächsische Staatssäckel. Damit müssten wir Polizisten entlassen, damit müssten wir Lehrer entlassen, damit müssten wir Personal in der Staatsverwaltung entlassen, und dann kommen Sie und meinen, den Leuten hier das Blaue vom Himmel versprechen zu können, unter anderem ein Landespflegegeld. Das ist Lug und Trug und sozialer Kahlschlag, den Sie hier veranstalten wollen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Das Konzept ist nicht weniger Solidarität, sondern mehr Solidarität. Deshalb heißt die richtige Antwort auf die Probleme, die wir in der Pflegeversicherung haben, eine Bürgerversicherung. (Ivo Teichmann, AfD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Ivo Teichmann AfD

Lieber Kollege, woher nehmen Sie Ihre Auffassung, dass a) die AfD gegen die Tarifautonomie wäre? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hört zu, wenn jemand redet, im Gegensatz zu euch!) Und zweitens: Wie kommen Sie dazu, hier aus einem Finanzkonzept Teile wie die Grundsteuer herauszulösen – natürlich populistisch –, ohne dabei das Gesamtkonzept im Auge zu haben? Danke. (Sabine Friedel, SPD: Haben Sie Herrn Peschel letztes Mal zugehört?! – Zurufe von den LINKEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das waren Fragen von Herrn Teichmann.

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Henning Homann SPD

Es wäre lieb, wenn Sie meine Zeit anhalten, während ich auf die Frage antworte.

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Henning Homann SPD

Danke schön. – Ich möchte sehr gern darauf antworten. Ich glaube, es gibt mehr als ein Dutzend Publikationen und Redebeiträge, in denen Sie die Gewerkschaften in diesem Land als Antifa-Banden diskreditieren und dabei vergessen, dass es diese Gewerkschaften sind, die die breite Mitte, die arbeitende Mitte in dieser Gesellschaft vertreten. Genau das tun Sie in verschiedenen Publikationen und Reden. Sie diskreditieren die Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenvertreter in dieser Gesellschaft. Deshalb kann ich Ihnen diese Frage ganz einfach beantworten: Lesen Sie Ihre eigenen Pressemitteilungen! Lesen Sie Ihre eigenen Facebook-Posts, dann bekommen Sie eine ordentliche Antwort auf Ihre Frage. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich möchte gern auch auf die andere Frage antworten. Ich kann nichts dafür, dass Herr Peschel hier den finanzpolitischen Kahlschlag des Freistaates Sachsen verkündet. (Lachen bei der AfD) Ich kann gern weitermachen. Ich habe gesagt, mit der Abschaffung der Grundsteuer würden Sie im Grunde genommen mit 1,5 Milliarden Euro unsere Kommunen komplett pleite legen. Durch die Deckelung der Einkommensteuer würden Sie eine neue soziale Schieflage erzeugen. Ich kann gern weitermachen. Es war zum Beispiel auch die Abschaffung der Biersteuer. (Zuruf von der AfD: Einwandfrei!) Klingt populistisch. Super. Bier wird vielleicht zwei Cent billiger. Dann fehlen 64 Millionen Euro im Staatssäckel. Wissen Sie, was wir davon alles finanzieren? Zweimal die Schulsozialarbeit in diesem Land, und zwar komplett. Das müssten wir komplett abschaffen, und das Schönste ist: Sie haben eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer gefordert. (Zurufe von der AfD: Hervorragend! Super!) Das kann man machen. Das Problem ist, das kostet den Freistaat Sachsen im Jahr 2 Milliarden Euro bei einem Gesamtetat von 20 Milliarden Euro. Das heißt, 10 % sind weg. Wissen Sie, was wir dann machen müssten? Noch mehr Polizisten entlassen, noch mehr Lehrer entlassen. Es gebe noch weniger Erzieher und Erzieherinnen in der Kita. Werfen Sie mir nicht den Blödsinn vor, den Sie selbst erzählen! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Ich wollte gern noch eine Sache äußern. Dafür hätte ich gern die Sekunden, die mir vorher abgezogen wurden, oben drauf. – Ich glaube, dass die Antwort auf die Fragen unserer Zeit nicht weniger Solidarität ist, sondern mehr, dass wir die Menschen, die sich füreinander einsetzen, nicht öffentlich diskreditieren und an den Pranger stellen, sondern stark machen. Deshalb ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Pflegeversicherung eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, auch die Selbstständigen, auch die mit viel Geld, auch die Beamtinnen und Beamte und wir als Landtagsabgeordnete. Das ist die richtige Antwort: mehr Solidarität statt weniger Solidarität; und dass wir mit Petra Köpping eine Vorkämpferin in diesem Land haben, sollte uns alle froh und stolz machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Henning Homann, er sprach für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Bei der AfD? – Bei den anderen Fraktionen sehe ich das nicht. Richtig? – Okay. Dann, bitte schön.

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Doreen Schwietzer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon einiges zum jetzigen Stand des sozialen Sachsens berichtet. Auch zu den politischen Zielen wurde ein Konsens gegeben. Hierzu gehört auch die Familienpolitik. Die Familienpolitik ist der Grundstein für ein soziales Sachsen. Die aktuelle Familienpolitik unseres Freistaates ist ein Paradebeispiel dafür, dass man in der Regierung zwar Ziele, aber keinen Plan hat. Einen Plan gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Die einst konservative Familienpolitik unter Hans Geisler haben Sie, werte Kollegen der CDU, doch schon lange einer rot-grünen Agenda geopfert. Sie wollen nur in der Regierung bleiben. (Beifall bei der AfD –

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Sören Voigt CDU

Hans Geisler hat hier nie gesessen!) Aber woher sollen auch neue Ideen kommen? Schauen wir uns mal die Familienpolitik an. Seit Jahren leben viel zu viele Kinder und deren Familien von Hartz IV. Ende 2019 waren es immer noch 11 % aller Kinder in Sachsen. Zwar ist die Quote über die letzten Jahre gesunken, dennoch sind 11 % einfach zu viel. Auch werden uns Corona und Ihre Zwangsmaßnahmen jetzt wohl um Jahre zurückwerfen, Frau Köpping. Umso entscheidender sind kluge Konzepte für die Zukunft. Bestes Beispiel für die Planlosigkeit in der Familienpolitik aber ist Ihr schlecht gemachtes Landeserziehungsgeld. Normal ist es ein urkonservatives Instrument der Familienförderung, welches sonst nur noch in Bayern existiert. Nun wurde das sächsische Landeserziehungsgeld über die Jahre immer weiter verstümmelt, sodass es diesem eigentlichen Zweck nicht mehr gerecht werden kann. War bei der Einführung des Landeserziehungsgeldes Anfang der Neunzigerjahre dem Durchschnittsverdiener der Bezug noch möglich, so ist dies heute nicht mehr der Fall. Die Einkommensgrenzen wurden nie entscheidend angepasst. Von der Höhe der Leistung zwischen 150 und 300 Euro möchte ich gar nicht erst reden, davon kann kein Mensch leben. Da das Landeserziehungsgeld mittlerweile so unattraktiv geworden ist, sinken seit Jahren die Bezieherzahlen. Ein Großteil der Haushaltsmittel wurde nicht einmal abgerufen. Vor zehn Jahren bezogen noch rund 14 200 Personen das Landeserziehungsgeld, das war ein Antragsvolumen von 25 Millionen Euro. Aktuell sind es in Sachsen noch etwa 8 000 Bezieher mit einem Volumen von 11 Millionen Euro. Im Laufe der Zeit wurde etwas sehr erfolgreich geschafft: dass das Landeserziehungsgeld in die ganze Welt verschenkt wird. Rund 1 600 Bezieher sind Ausländer, das sind rund 2,2 Millionen Euro. Ganz vorn mit dabei sind die Asylherkunftsstaaten, zum Beispiel Syrien, immerhin findet man hier noch Abnehmer. Ich empfehle Ihnen von der CDU-Fraktion einmal die Lektüre des Buches „Gemeinwohl gestalten. Gesellschafts- und Sozialpolitik aus christlichen Wurzeln“ Ihres Ex-Familienministers Hans Geisler. Das finden Sie in der Landtagsbibliothek. Dort steht drin, wo wir hinmüssen: zu einem Betreuungsgehalt, welches die Wahlfreiheit über die Kindererziehung und -betreuung lässt und nicht die staatliche Kinderbetreuung durch finanzielle Anreize bevorteilt. In diesem Sinne wollen wir das Landeserziehungsgeld zu einer Einkommensersatzleistung nach Vorbild des Elterngeldes bis zum dritten Lebensjahr weiterentwickeln. Familien mit Kindern sichern die Zukunftsfähigkeit Sachsens. Es braucht für unsere Familien daher ein neues Landeserziehungsgeld, ein AfD-Landeserziehungsgeld. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei der CDU) Es braucht starke Anreize für die Entscheidung zum Kind, vor allem zum zweiten oder dritten Kind, denn Kinder sind unsere Zukunft. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen drei Dinge in Sachsen. Erstens. Wir brauchen ein Begrüßungsgeld für Kinder in Höhe von 5 000 Euro. Zweitens. Wir brauchen starke Unterstützungsstrukturen für Familien, die auch in Problemlagen Hilfe anbieten. Drittens. Wir brauchen ein AfD-Landeserziehungsgeld, was den Eltern im dritten Lebensjahr mindestens 500 Euro monatlich mehr bringt. (Beifall bei der AfD – Sabine Friedel, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Kurzum, wir brauchen eine Willkommenskultur für Kinder, denn hiervon haben wir seit der Wende zu wenig. Erst letzte Woche meldete das Statistische Landesamt einen weiteren dramatischen Geburtenrückgang. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Schwietzer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Doreen Schwietzer AfD

Nein. 2019 gab es nur 34 500 Geburten. Das waren 1 300 weniger als im Vorjahr. Das ist Ihre Schuld, liebe Regierung. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Oh ja!) Sachsen schrumpft, schrumpft und wird auch weiter schrumpfen. Seit 1990 gingen uns 18 % der Bevölkerung verloren. In manchen Regionen wie Görlitz sind es sogar 32 %. Gut ausgebildete Frauen wandern wegen fehlender Arbeitsplätze ab, junge Männer bleiben zurück. So hat jeder Landkreis und jede Stadt in Sachsen einen deutlichen Männerüberschuss zu verzeichnen. Für uns Frauen ist das sicherlich gut, aber es hilft uns nicht weiter. Viele Männer finden einfach keine Partnerin mehr. Die Gesellschaft lebt von der Verantwortung der Generationen füreinander. Kinder helfen pflegebedürftigen Eltern und die Großeltern betreuen die Enkel. Das ist gesellschaftlicher Zusammenhalt, und nicht Ihr staatlich betreutes Denken. Familien leisten echten gesellschaftlichen Zusammenhalt. Erhalten Sie also die letzten Reste familiärer Strukturen in Sachsen mit einer intelligenten Familienpolitik. Wenn Sie von der CDU-Fraktion zu Ihren erfolgreichen konservativen Wurzeln zurückkehren wollen, um mit uns eine goldene familienpolitische Zukunft durchzustarten, stehen wir von der AfD-Fraktion gern bereit, Hilfestellung zu geben. Machen Sie, liebe Regierung, den Weg frei für ein Kinderbegrüßungsgeld und für ein gutes AfD-Landeserziehungsgeld. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) In Ihrer rot-grünen Zwangsehe können Sie diesbezüglich nichts erwarten. Wachen Sie auf und machen Sie endlich den Weg frei für eine Kinderwillkommenskultur, denn diese brauchen wir für unsere Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Frau Friedel, wünschen Sie eine Kurzintervention? – Sabine Friedel, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich hatte nur keine Gelegenheit, meine Zwischenfrage zu stellen. Sie lautete, ob Sie schon einmal die Möglichkeit hatten, Ihre Vorschläge finanziell zu überschlagen. Ich habe das für Sie gemacht. Mit Ihrem AfD-Begrüßungsgeld von 5 000 Euro pro Kind bei 38 000 Geburten pro Jahr in Sachsen sind wir bei 190 Millionen Euro im Jahr. Beim sogenannten AfD-Landeserziehungsgeld von 500 Euro im Monat wahrscheinlich für die Phase, in der Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen sind, kommen noch einmal 2,28 Milliarden Euro hinzu. Wir haben also 2,5 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr. Mich würde der Vollständigkeit halber vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Vom Sachsens Chance für eine mit guter Arbeit und Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Deutsche Systemrelevanz unserer Antrag der Die Gesamtredezeit der Fraktionen ist wie folgt verteilt: CDU-Fraktion 43 Minuten, die AfD-Fraktion 30 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, Vorstellungen von Herrn Peschel interessieren, wie Sie das finanzieren wollen. Wie vertreten Sie es, solche Vorschläge hier ohne Finanzierung zu machen? Auf der anderen Seite sagen Sie immer wieder, in diesem Land würde viel zu viel Geld ausgegeben werden. Es will mir nicht in den Kopf und es ist unehrlich. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN –

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Jörg Urban AfD

Ein Kitaplatz kostet 1 000 Euro!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war eine Kurzintervention von Sabine Friedel von der SPD-Fraktion und Frau Schwietzer von der AfD-Fraktion möchte erwidern.

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Doreen Schwietzer AfD

Ein Kitaplatz kostet 1 000 Euro. Da kann man genügend Geld kompensieren. Außerdem haben wir 13 000 ausreisepflichtige Mitbürger. Sie wissen ganz genau, Gelder sind da. (Beifall bei der AfD – Albrecht Pallas, SPD: Bildungsfeindlich! Asozial! – Nico Brünler, DIE LINKE: Sie haben doch einen an der Hacke!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es gebe jetzt die Möglichkeit – – (Dr. Joachim Keiler, AfD: Wer hat hier „Hacke“ gesagt? – Nico Brünler, DIE LINKE: Sie gerade!) – Ich bitte um Mäßigung im ganzen Saal, in jeder Fraktion. Ich frage, ob es noch weiteren Redebedarf gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich eröffne Stunde Hochschulpakt zum Zukunftsvertrag – Hochschulentwicklung Qualität im Studium Fraktion SPD EU-Ratspräsidentschaft nutzen – Landwirtschaft stärken Fraktion CDU SPD 17 Minuten sowie zweimal je 10 Minuten für die Staatsregierung, sofern sie das Wort wünscht. Wir kommen jetzt zu Erste Aktuelle Vom Hochschulpakt zum Zukunftsvertrag Hochschulentwicklung mit guter Antrag der Als Antragstellerin beginnt die SPD-Fraktion die Aussprache. Herr Abg. Holger Mann, bitte.

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Holger Mann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In diesem Jahr endet der Hochschulpakt, der bundesweit zusätzliche Studienplätze – unter anderem für die doppelten Abiturjahrgänge – ermöglichte. Der Freistaat konnte so seit 2007 Studienplätze erhalten und hat zudem vom Zuzug aus den alten Bundesländern profitiert. So wurden unter anderem sowohl der soeben diskutierten Alterung der Bevölkerung entgegengewirkt als auch junge Menschen als Motor für Innovation und Entwicklung gewonnen. Der nun auslaufende Hochschulpakt geht über in den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“. Der Bund steigt dabei dauerhaft in die Finanzierung der Hochschulen ein, investiert gemeinsam mit den Ländern in die Qualität von Lehre und Studium und sichert Studienplätze und gute Bedingungen. Dies ist nicht zuletzt auch ein Erfolg, den wir Wissenschaftsministerin a. D. Eva-Maria Stange mit zu verdanken haben, indem sie damals lautstark diese ostdeutsche Perspektive in den Verhandlungen vertrat. Mit dem Zukunftsvertrag ist aber auch ein Wandel verbunden – nicht nur hin zu stabilen Verhältnissen –, der jetzt auch in Sachsen vollzogen werden muss. Denn für die Daueraufgabe Lehre stehen nun dauerhaft Mittel von Bund und Ländern bereit. Deshalb ist es richtig, dass ihnen jetzt Dauerstellen folgen. Zum Zweiten: Die Mittel werden nicht mehr wie bisher nur danach vergeben, wie viele Studienanfänger sich in Sachsen einschreiben, sondern auch die Anzahl von Studienabschlüssen oder die Regelstudienzeit spielen eine Rolle. Wir setzen also zukünftig Anreize, gut und erfolgreich zu studieren. In Summe kann man sagen, dass wir dank der vergleichsweise positiven Entwicklung der Studierendenzahlen in Sachsen in Zukunft jährlich mindestens 75 Millionen Euro vom Bund erhalten werden. Das ist eine stattliche Summe, die bisher und auch in Zukunft zur Absicherung der bestehenden Studienplätze bereitstehen soll. Damit – auch das ist ein Novum in dieser Legislatur – kann nun eine Vorgabe gestrichen werden, die das staatlich verordnete Absinken der Studierendenzahlen ab 2021 vorsah. Es geht uns aber um mehr. Der SPD ist es in den Koalitionsverhandlungen gelungen, mit dem Zukunftsvertrag eine Entfristungsoffensive zu verbinden. Ab 2021 werden 800 Stellen zur Verfügung stehen. Diese sollen schwerpunktmäßig in drei Bereichen eingesetzt werden: Der erste und sicherlich wichtigste – das haben wir vorhin bei der Demonstration vor dem Landtagsgebäude gesehen – ist die Absicherung der Lehrerbildung. Mindestens Debatte – Sachsens Chance für eine Arbeit und Qualität im Studium Fraktion SPD 306 Stellen sichern auch in Zukunft 2 400 Lehramtsstudienplätze ab. Wir entfristen also das bisherige Bildungspaket und geben den Hochschulen dafür echte Stellen. Zweitens: Wir erhalten dort Studienplätze, wo es eine hohe Nachfrage gibt. Der eine oder andere wird sich noch an den schwarz-gelben Kürzungshammer erinnern. Der damit verbundene Stellenabbau ab 2010 an den Hochschulen konnte zwar gemeinsam 2016 gestoppt werden; bis zu diesem Zeitpunkt waren aber bereits Hunderte von Stellen abgebaut und gestrichen worden. Hier hat bisher das sogenannte Überlastpaket temporär Abhilfe geschaffen. Wir wollen aber auch in Zukunft mit mindestens 400 Stellen zum Abfedern dieser vorhandenen Überlast beitragen und dieses Paket verstetigen. Drittens: Wir wollen gute Lehrer; wir brauchen qualifizierte Lehrende. Deshalb stärken wir das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen. Für diese sachsenweite Tätigkeit sollen zukünftig erstmalig 22 Stellen bereitstehen. Sie sehen, meine Damen und Herren: Die SPD hat in der Regierung klare Vorstellungen und will Wort halten. Wir investieren in Studium und Lehre und drängen prekäre Beschäftigung an den Hochschulen weiter zurück. So soll mit dem Zukunftsvertrag die Entfristungsquote im akademischen Mittelbau von derzeit 31 % auf mindestens 37,5 % oder besser noch 40 % steigen. Wir stehen auch zu unserem Versprechen, uns um die Daseinsvorsorge zu kümmern und diese zu sichern. Nur kurz beispielhaft für den gesamten Bereich der Akademisierung von Pflege- und Gesundheitsberufen: Es soll darauf hingewirkt werden, dass wir damit 20 zusätzliche Medizinstudienplätze auf Dauer stellen. Wir wollen die akademische Pflegeausbildung stärken, das Psychotherapiestudium reformieren und das neue Hebammenstudium einführen. Der Zukunftsvertrag, meine Damen und Herren, ändert die Rahmenbedingungen für die sächsische Hochschullandschaft. Deshalb ist es aus unserer Sicht auch richtig, jetzt die Hochschulentwicklungsplanung anzupassen sowie in der Folge die Zuschussvereinbarungen fortzuschreiben und die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen daran auszurichten. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Werte Staatsregierung! Herr Finanzminister! Der Zukunftsvertrag ist kein Selbstzweck. Die Mittel dienen insbesondere nicht dazu, andere Löcher zu stopfen, für den Bau neuer Traumschlösser oder gar neuer Campi. Aber er eröffnet uns Spielräume, die wir klug nutzen sollten, um Sachsens Hochschullandschaft zukunftsfähig und solide aufzustellen, um Fachkräfte zu gewinnen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu halten. Es ist Zeit, dass wir die Hochschulentwicklungsplanung entlang der Koalitionsvereinbarung aktualisieren. Die parlamentarische Debatte um diese zukünftige Hochschulentwicklungsplanung ist deshalb hiermit eröffnet. Danke schön. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Holger Mann für die SPD-Fraktion. Es spricht jetzt der Abg. Fritzsche für die CDU-Fraktion.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissenschaft und Forschung sind auch oder vielleicht gerade in diesen bewegten und schwierigen Zeiten zentrale Zukunftsthemen für unser Land. Die Hochschulen agieren dabei als Motoren für Innovation und Fortschritt. Sie sind gerade hier in Sachsen unglaublich leistungsfähig, unersetzlich für die Sicherung des Fachkräftebedarfs, und sie leisten über die Gewinnung und Bindung junger Menschen einen wichtigen Beitrag für eine gute demografische Entwicklung hier im Freistaat Sachsen. Der Hochschulpakt hat uns seit 2007 bei der Sicherung unserer Hochschullandschaft wesentlich unterstützt, auch wenn die Gesamtsituation aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung, gerade auch im Zuge der Finanzkrise, durchaus als schwierig zu beschreiben war. Die Rahmenbedingungen haben sich bereits in den letzten Jahren deutlich verbessert: Der Stellenabbau wurde gestoppt. Das Überlastpaket und das Bildungspaket wurden gestemmt und die Hochschulen haben mit der Zuschussvereinbarung 2017 bis 2024 Planungssicherheit über acht Jahre erhalten, was auch im deutschlandweiten Vergleich einen besonders hohen Wert darstellt. Der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ läutet nun einen neuen Abschnitt der Hochschulentwicklung ein. Es ist davon auszugehen, dass sich mit der erwähnten großen Unterstützung des Bundes die Gesamtsituation an unseren Hochschulen weiter verbessern wird. Am 3. Mai 2019 hat die gemeinsame Wissenschaftskonferenz die neue Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ verabschiedet. Ziel ist es, gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre zu verbessern und Studienkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht zu erhalten, und zwar ab dem Jahr 2021 auf Dauer. Der Bund wird dafür in den Jahren 2021 bis 2023 1,88 Milliarden Euro jährlich in die Hand nehmen, ab dem Jahr 2024 sogar dauerhaft 2,05 Milliarden Euro jährlich. Für Sachsen wird der Zukunftsvertrag rund 75 Millionen Euro pro Jahr bedeuten, was rund 10 % unseres bisherigen Hochschulbudgets von jährlich 707 Millionen Euro entspricht. Im Schwerpunkt wollen wir mit den Mitteln des Zukunftsvertrages dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen schaffen. Im Hochschulvertrag haben wir uns gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen auf 800 Stellen für hauptberufliches Personal verständigt. Damit werden wir dem Anspruch „Dauerstellen für Daueraufgaben“ gerecht, auch wenn klar ist, dass es seitens der Hochschulen noch weitere Finanzierungsbedarfe gibt. Diese Dauerstellen fördern und stärken auch die Qualität in der Lehre durch Kontinuität in der Lehre und Kontinuität in der Betreuung sowie durch eine stärkere Konzentration. Wir sind dem Bund für diese Unterstützung sehr dankbar. Ein besonderer Dank geht allerdings auch an die Hochschulen, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zuletzt auch an die Studentinnen und Studenten für ihren Einsatz. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Jetzt für die AfD-Fraktion Kollege Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Mann, es war ein bisschen so wie vor der letzten Sommerpause. Damals war unser letztes Debattenthema auch ein Hochschulthema. Sie haben sich heute mit der Lobeshymne auf Eva-Maria Stange aber etwas zurückgehalten, dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Zum Thema „Vom Hochschulpakt zum Zukunftsvertrag – Sachsens Chance für eine Hochschulentwicklung mit guter Arbeit und Qualität im Studium“ möchte ich betonen, dass für uns als AfD Höchstleistungen im Studium auf der Tagesordnung stehen. Für uns gehört Studierfähigkeit statt Wohlfühlabitur dazu. Für uns gehören Leistungen statt Kuschelkompetenzen und Anstrengungen statt unbegrenzter Leistungs- und Freiversuche dazu. Denn Studium heißt nicht umsonst nach etwas streben, sich um etwas bemühen, und Studium ist eben mit Anstrengung verbunden. Deswegen werden wir uns dagegen wehren, über endlose Studienzeitmöglichkeiten zu diskutieren, denn wir wollen, dass die Studenten irgendwann in der Regelstudienzeit fertig werden. Ich habe das auch im eigenen Studium geschafft, habe das Leben gelebt, wir hatten tolle Zeiten. Aber wir haben uns auch auf den Hosenboden gesetzt und geschaut, dass wir fertig werden, und das erwarte ich von den Studenten heute einfach auch. (Beifall bei der AfD) Zum Zukunftsvertrag: Sie haben es angesprochen, die Studienplatzkapazität soll erhalten bleiben. Wir haben aktuell 107 000 Studenten in Sachsen, ungefähr 40 % Sachsen, 32 % aus anderen Bundesländern und 29 % aus dem Ausland. Man sieht übrigens, dass in den letzten Jahren immer mehr Studenten aus dem Ausland nach Sachsen gekommen sind, obwohl es ja Veränderungen in der politischen Landschaft gibt. Anscheinend wirkt die AfD doch dafür, dass Sachsen für Ausländer ein attraktiver Studienort ist. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Aber wir müssen natürlich schauen, wie viele der ausgebildeten Fachkräfte dauerhaft hierbleiben. Herr Mann, hierzu würden mich konkrete Zahlen interessieren, welchen großen positiven Aufwuchs wir haben und wie viele – diese Diskussion beginnen wir jetzt – Studienplatzkapazitäten wir uns als Freistaat leisten können. Denn wir müssen es schaffen, dass die jungen Menschen im Freistaat Sachsen bleiben, dass sie hier in den ländlichen Raum gehen, dass sie dort in Firmen, in die Wirtschaft gehen. Da muss es auch hingehen. Aber – das steht auch im Zukunftsvertrag – ein Schwerpunkt soll auf Lehramt und Medizin gelegt werden. Das begrüßen wir, obwohl es keine neuen Probleme sind. Der Lehrermangel ist schon seit Jahren ein Thema. Die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten kommt jetzt, es kommt eine Entfristung. Das ist positiv, aber hier steckt der Teufel im Detail. Wir brauchen eben nicht nur die Leuchttürme in Leipzig und Dresden als Ausbildungsplätze, sondern wir brauchen auch dezentrale Ausbildungsplätze für das Lehramt, damit die Studenten im ländlichen Raum bleiben, damit wir das Problem, das wir jetzt haben, den Lehrermangel im ländlichen Raum, bekämpfen und damit wir gerade in den Bereichen mit einem hohen Bedarf, in der Sonderpädagogik, an den Förderschulen, endlich wieder einen Lehrer vor die Klasse stellen können, nicht einen Seiteneinsteiger. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen dazu auch eine Reform des Studiums. Wir haben schon in der vorigen Legislaturperiode Vorschläge gemacht. Wir werden auch in den nächsten Monaten Vorschläge dazu machen, indem wir Eignungstests einführen, damit wir zu Beginn des Studiums sehen, ob jemand geeignet ist, später vor einer Klasse zu stehen, damit mehr Praxis hineinkommt und damit wir es schaffen, dass mehr als nur die genannten 60 oder 66 % in der Regelstudienzeit fertig werden. Es muss im Interesse des Bildungslandes Sachsen sein, dass hier so viele Lehramtsstudenten wie möglich fertig werden und auch hierbleiben. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Gleiches gilt für die Medizinstudenten. Auch hier gibt es einen jährlichen Aufwuchs, was wir begrüßen, aber er kommt sehr spät. 30 % der Ärzte sind über 60 Jahre alt und über 360 Vertragsarztsitze sind bereits unbesetzt. Wir müssen es schaffen, dass die Medizinstudenten nicht in die Pharmaindustrie, nicht zum großen Teil in die Wissenschaft gehen, sondern dass sie dorthin gehen, wo wir sie brauchen: in den ländlichen Raum. Deswegen haben wir Ihnen schon einen Gesetzentwurf zur Landarztquote vorgelegt, und wir werden hier nach der Sommerpause darüber diskutieren. Denn das ist das, was wir brauchen. Wir müssen es auch in diesem Studium schaffen, dass die jungen Menschen in den ländlichen Raum gehen und dort die dringend benötigten Fachkraftplätze füllen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Weigand für die AfD-Fraktion. Jetzt Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE, bitte.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Hochschulpakt, Zukunftsvertrag, Hochschulentwicklungsplan, Verpflichtungserklärungen, Zielvereinbarungen – wenn mir jetzt Leute zuhören würden, die nicht tagtäglich mit Hochschulpolitik zu tun haben, beispielsweise Studierende, die gerade mit anderen Sorgen und Problemen zu kämpfen haben, würden wahrscheinlich die wenigsten wissen, worüber wir hier heute sprechen. Dabei sind es aber ganz gravierende Dinge, um die es heute geht. Denn gerade die Studierenden sowie auch Hochschulmitarbeitende sind direkt von den von mir aufgezählten Dingen betroffen, und zwar spätestens dann, wenn über ihre Köpfe hinweg Studienbedingungen verschlechtert, Studienangebote eingeschränkt oder Stellen gekürzt werden sollen. „Vom Hochschulpakt zum Zukunftsvertrag – Sachsens Chance für eine Hochschulentwicklung mit guter Arbeit und Qualität im Studium“, so lautet der Titel unserer heutigen Debatte. Das hört sich vielleicht gut an. Was wir aber gerade in der praktischen Umsetzung erleben, ist es leider nicht unbedingt. Denn die Chance auf gute Arbeit und Qualität im Studium wurde bereits bei der Neuverhandlung des Zukunftsvertrages vertan. Die nahezu skandalöse Intransparenz, mit der dieser Nachfolgevertrag zum Hochschulpakt 2020 ausgehandelt wurde, führte bereits während seiner Erarbeitung zu Protesten. Studierende, Hochschulmitarbeitende, Dozierende, kurz alle, die unmittelbar betroffen sind, wurden kaum oder gar nicht in die Entscheidungsprozesse einbezogen. Auch die Opposition, die ja dafür zuständig ist, Regierungshandeln zu kontrollieren und zu kritisieren, hat hier keinerlei Informationen über die Erarbeitung erhalten. Seit Dezember 2019 habe ich mehrere Kleine Anfragen zu diesem Thema gestellt, in denen ich genau diese Funktion als Opposition wahrnehmen wollte. Ich fragte beispielsweise unter anderem: Wie lautet der Inhalt der Verpflichtungserklärung, welche der Freistaat Sachsen zum Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ an den Bund abgegeben hat? Oder ein anderes Beispiel für eine Frage: Welche hochschul- und wissenschaftspolitischen Akteurinnen und Akteure wurden in Sachsen seitens der Staatsregierung in Konsultationsverfahren zur Erarbeitung der Verpflichtungserklärungen beteiligt? Die spärliche Antwort des Ministeriums war fast ausnahmslos: „Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Fragen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.“ Im besten Fall las ich noch sinngemäß so etwas wie: „Die Erstellung der Verpflichtungserklärung ist ein Konsultationsverfahren zwischen den Regierungen von Bund und Ländern.“ Das kann man schon so machen, und es ist mit Sicherheit Ihr gutes Recht, das so zu tun. Aber am Ende hat man dann auch genau das: Man führt ein Jahr lang quasi Geheimverhandlungen über die Ausgestaltung der Verpflichtungserklärungen; außer der Staatsregierung scheint monatelang kaum jemand zu wissen, was der Wortlaut dieser Erklärungen ist, und auch die Beteiligung von Betroffenen und die Einbeziehung ihrer fachlichen Expertise bleibt auf weiter Strecke leider Fehlanzeige. Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass immer mehr Stimmen laut werden, die das Ganze als eine vertane historische Chance bezeichnen: eine vertane Chance, um dauerhafte gute Beschäftigungen, klare Perspektiven sowie bessere und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Eine große Enttäuschung ist das, um nicht zu sagen, gar eine Zumutung, wenn man sich die aktuelle Situation der Erziehungswissenschaften und des Lehramtsstudiums an der Uni Leipzig anschaut. Wertschätzung der Beschäftigten, die in kürzester Zeit während der CoronaKrise ein digitales Semester aus dem Boden gestampft haben, sieht wahrlich anders aus. Und sich jetzt hier feiern zu lassen, während draußen vor dem Landtag Studierende und Dozierende des Bündnisses „Keine Lehre ohne Zukunft“ protestieren, ist mehr als verfehlt. (Beifall bei den LINKEN) Der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ sollte doch die bereits im Titel angekündigten Ziele haben. So ist auch in den Verpflichtungserklärungen des Freistaates Sachsen nachzulesen – Zitat –: „Neben dem Erhalt der Studienkapazität sind eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre und gute Studienbedingungen die zentralen Ziele des Zukunftsvertrages.“ Das klingt ja erst einmal richtig gut. An der Uni Leipzig wird dieser Ansatz jedoch aktuell ins Gegenteil verkehrt. Studium und Lehre werden in Leipzig eher geschwächt denn gestärkt. Man könnte jetzt auch sagen: Der Freistaat Sachsen will im Rahmen des Zukunftsvertrages 800 Stellen entfristen. Was wollt ihr denn mehr? Aber so einfach ist es offensichtlich nicht. Der aktuelle Streitpunkt sind die Stellenzuweisungen durch das Rektorat der Universität Leipzig. Zwar sollen ab Januar 2021 mehr unbefristete Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben geschaffen werden. Und es ist durchaus gut, zu entfristen. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse im Mittelbau sind heutzutage eine Seltenheit. Ein Mehr an unbefristeten Stellen ist daher eine langjährige Forderung verschiedener Bündnisse. Problematisch scheint hier jedoch die Umsetzung zu sein. Auf die Folgen für das Studium angehender Lehrkräfte in Leipzig gehe ich dann im zweiten Teil der Debatte ein. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Kollegin Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuletzt haben wir hier vor genau einem Jahr gestanden und auf die Einigung über den Zukunftsvertrag in einer Aktuellen Debatte reagiert und diesen Zukunftsvertrag auch gewürdigt. Der Zukunftsvertrag für Studium und Lehre wurde endlich unbefristet geschlossen. Das ist eine große Chance für Sachsen, eine große Chance für die Hochschulen und vor allen Dingen für ihre Verlässlichkeit der Finanzierung. Damals habe ich für die Verhandlung mit dem Bund mit auf den Weg gegeben, dass Daueraufgaben mit mehr Dauerstellen untersetzt werden müssen und dass die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen durch die Erhöhung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft verbessert werden müssen. Denn damit kann die Qualität von Lehre und Studium auch eine spürbare und vor allen Dingen – das ist besonders wichtig – nachhaltige Steigerung erfahren. Wir brauchen dies für die gute Entwicklung des Freistaates Sachsen, aber vor allen Dingen für die Hochschulen und die Wissenschaft; denn sie wollen wir für die Bewältigung der großen Aufgaben, nicht mehr nur der Zukunftsaufgaben, sondern – wir haben es während der Corona-Pandemie gesehen – auch ganz konkret der gegenwärtigen Aufgaben nutzen. Wir brauchen die Hochschulen als Forschungs- und Lehreinrichtungen mit besten Bedingungen. Das sind nicht nur die Fragen der Digitalisierung, sondern auch die Fragen von Internationalisierung und Chancengleichheit. Wir brauchen die jungen Menschen, die nach Sachsen zum Studium kommen und die auch hierbleiben wollen. Wir brauchen auch die besseren Bedingungen für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich ganz bewusst dafür entscheiden, an unseren Hochschulen zu forschen und zu lehren. Sachsen muss dieses Mal diese Chancen des Zukunftsvertrages tatsächlich nutzen, die mit einer Verstetigung der Mittel – im Gegensatz zum Hochschulpakt, der befristet war – einhergehen. Das heißt für uns ganz klar: mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse, mehr Planungssicherheit, bessere Lehrbedingungen. Das ist mit dem BundLänder-Vertrag möglich, und das spiegelt sich auch in der Verpflichtungserklärung wider, die Sachsen abgegeben hat. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Sachsen wurden jahrelang vertröstet, wenn sie ordentliche Arbeitsverhältnisse gefordert haben. Das wollen wir jetzt ändern. Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu klar bekannt. Aus den Mitteln des Zukunftsvertrages werden die bisher befristeten Überlasspakete und das Bildungspaket dauerhaft abgesichert. Wir werden 800 Stellen unbefristet für die Hochschulen ausbringen. Wir haben uns auch vorgenommen, dass neue Personalkategorien mit den Schwerpunkten Lehre, Forschung und Wissenschaftsmanagement neben der Professur zu schaffen sind. Was dort nicht steht, ist, dass auf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichtet wird und sie einfach durch Lehrkräfte für besondere Aufgaben mit stark erhöhten Deputaten ersetzt werden. Forschungsbasierte Lehre nicht nur für das Lehramt kann nicht von LfbAs übernommen werden und das sollen sie rechtlich auch nicht. Die Demonstration der Lehramtsstudierenden – darauf bezieht sich das –, die heute vor dem Hohen Haus stattfindet, ist nicht die erste. Sie zeugt aber davon, dass es offenbar Fehlentwicklungen gibt, die diesen Chancen des Zukunftsvertrages entgegenstehen. Deshalb erwarte ich bzw. gehe ich auch davon aus, dass unser Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow diese Möglichkeiten und Umsetzungsziele des Zukunftsvertrages, die wir als Koalition politisch tragen, gezielt anpackt und voranbringt. Verantwortungsvolle Hochschulpolitik setzt besonders auf nachhaltige Zielerreichung. Dazu braucht es dann die Gespräche mit den Rektoraten, den Studierenden und dem Mittelbau. Ich hoffe, Sie setzen diese fort und holen vor allen Dingen alle an einen Tisch; denn dort, wo Entwicklungen den offenkundigen Zielen des Zukunftsvertrages zuwiderlaufen – wie offensichtlich jetzt an der Universität Leipzig; meine Vorrednerinnen hatten es angesprochen –, müssen dann auch gemeinsam Lösungen gesucht werden. Eine Zunahme von unbefristeten Hochdeputatslehrkräften in der universitären Lehre wollte meiner Einschätzung nach gerade der Zukunftsvertrag nicht hervorbringen. Machen wir uns bewusst, dass mit der Vereinbarung auch der Bund ein klares Bekenntnis für substanzielle Verbesserungen unserer Lehr-, Studien- und Arbeitsbedingungen abgegeben hat. Zukunftsweisende Hochschulpolitik muss sich auch daran messen lassen, dass sie den Wert von Bildung nicht herunterrechnet, sondern ihn für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Freistaates auch gegen Kürzungen und Rechenbeispiele verteidigt. Dazu sind wir BÜNDNISGRÜNEN bereit. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Dr. Maicher. Wir könnten jetzt in eine zweite Runde gehen. Wer möchte? – Holger Mann, bitte, für die SPD-Fraktion.

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Holger Mann SPD

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aktuelle Debatte ist – wie der Name schon sagt – dafür da, sich auszutauschen und auf Argumente einzugehen. Deswegen will ich zunächst etwas zu dem von Frau Gorskih kritisierten Zukunftsvertrag und zu dem, was gerade in Leipzig passiert, sagen. Ich will deutlich herausstellen: Das, was gerade in Leipzig passiert, hat im Originären nichts mit dem Zukunftsvertrag, der zwischen dem Bund und den Ländern verhandelt wurde, zu tun. Die Universität Leipzig schafft jetzt aus Mitteln, die für einen Übergang geplant sind und die dankenswerterweise vom Freistaat zugewiesen wurden, Strukturen, die so nicht intendiert waren und die, glaube ich, auch nicht tragfähig sind. Es ist schon mehrfach gesagt worden: Wir wollen keine Entwissenschaftlichung des Studiums. Es ist auch nicht adäquat, die Lehrbeauftragten für besondere Aufgaben mit 20 Deputatsstunden in diesem Maße auf 73 % der Beschäftigungsverhältnisse an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät und der lehramtsbildenden Strukturen in Leipzig auszuweiten. Das kritisieren wir. Es ist durchaus möglich, mit diesen 12,4 Millionen Euro den Übergang zwischen diesen zwei Pakten, nämlich dem Hochschulpakt und dem zukünftigen Zukunftsvertrag, zu gestalten. Wir sagen klar: Wir brauchen nicht nur eine wissenschaftsgeleitete Lehrerbildung, sondern auch gute, motivierte, ausgebildete Lehrkräfte. Sie sind der wichtigste Faktor für den Bildungserfolg und besonders für zukünftige Aufgaben, die wir in den vergangenen Plenardebatten diskutiert haben: Inklusion, die Frage von mehr politischer und Medienbildung, auch dass wir mehr Vielfalt an den Hochschulen haben. Wir wollen deshalb die Erziehungswissenschaften und natürlich die lehramtsbildenden Fakultäten entsprechend ausstatten. Wenn jetzt in Leipzig im Vorgriff auf diese Entscheidung Dinge passieren, die die Staatsregierung aber mit dem Haushaltsentwurf erst im November einbringen kann und die wir im April nächsten Jahres zusammen beschließen können, dann muss ich sagen: Dies gehört noch einmal kritisch reflektiert und revidiert, denn solche Strukturen sollten jetzt nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse sowie der Studien- und Lehrbedingungen führen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Zu Herrn Weigand will ich nur kurz etwas sagen, weil er ein buntes Potpourri aufgemacht hat, das mit der Aktuellen Debatte wenig zu tun hat. Sie hatten auf die Studierendenzahlen und Entwicklungen verwiesen. Ich freue mich, dass wir immer noch so hohe Zahlen haben und es offensichtlich noch genügend Menschen gibt, die nach Sachsen trotz Ihrer Wahlergebnisse kommen und etwas für dieses Land tun wollen. Da Sie danach gefragt haben, möchte ich Ihnen sagen: Weit über 50 % der Studierenden, die zuwandern, bleiben im Land, nehmen hier ihre erste Arbeit auf, tragen zur Wertschöpfung und anderem bei. Das ist ein guter Wert, der auch in den letzten Jahren weiter gestiegen ist. Daran müssen wir zusammen arbeiten. Wenn Sie kritisieren, dass es endlos lange Studienzeiten gebe, dann haben Sie mir bei meiner Rede nicht zugehört, denn ich habe darauf verwiesen, dass gerade mit dem neuen Zukunftsvertrag belohnt wird, wenn in der Regelstudienzeit studiert wird und ein erfolgreicher Studienabschluss erfolgt. Übrigens ist das hier breit diskutierte Lehramt eines der besten Beispiele. Dort sind die Abschlussquoten in den letzten Jahren teilweise über 90 % gestiegen; im Unterschied zu den MINT-Studiengängen, bei denen die Abbrecherquoten deutlich höher sind und bei denen wir – auch das wäre einmal ein Debattenthema, das es wert wäre, geführt zu werden – Absolventen massiv in andere Bundesländer exportieren. Sie sollten ein bisschen genauer hinschauen und sehen, was in unserem Hochschulsystem passiert. Das erwarte ich zumindest von Ihnen, denn Sie kommen ja aus diesem Bereich. Zu guter Letzt: Ja, auch die Landarztquote ist ein Baustein zur Deckung des medizinischen Bedarfes, aber es ist eben nur ein Baustein. Gerechnet auf unsere Medizinstudienplätze, wird das nicht mehr als 20 Absolventen im Jahr bedeuten. Da ich davon ausgehe, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Absolventen ohnehin in den ländlichen Raum gegangen wäre, kann das nicht die einzige Lösung sein, sondern wir müssen auch über innovative Konzepte nachdenken, die teilweise eine Verlagerung der Gesundheits- und Pflegeberufe zum Beispiel an die BA oder an andere Hochschulen beinhalten. Auch das ist ein Gegenstand der zukünftigen Debatte im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Abg. Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Holger Mann für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ja, bitte schön.

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Thomas Kirste AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dr. Weigand hatte bereits einiges zum Zukunftsvertrag ausgeführt. Ich möchte noch zwei mir wichtige Punkte aus der Verpflichtungserklärung ansprechen. Das sind erstens die Betreuungsquote und die Beschäftigungsverhältnisse, und das ist zweitens die Qualität der Lehre. Meine Damen und Herren! Wissen Sie, wie viel Prozent der Hochschulbeschäftigten im Bereich Wissenschaft und Kultur unbefristet eingestellt waren? (Christian Hartmann, CDU: Nein!) Ich kann Ihnen das sagen: Es waren gerade mal 31 %. Das heißt, zwei Drittel waren befristet angestellt. Ich selbst habe an der Hochschule Mittweida gearbeitet und war verantwortlich für die Einwerbung von Projektgeldern, also Drittmitteln. Von 16 Mitarbeitern unseres Institutes war es gerade ein einziger, der unbefristet angestellt war. Sie können sich vorstellen, was das für die Mitarbeiter bedeutet. Sicherheit gab es nicht. Man springt von einem Vierteljahresvertrag zum nächsten Vierteljahresvertrag. Man weiß am Jahresende nicht, ob man überhaupt im Januar noch eine Beschäftigung hat. Zwei Wochen vorher bekommt man einen neuen Arbeitsvertrag, der auch wieder auf ein halbes Jahr befristet ist. Dass man sieben- oder achtmal eine Befristung hat, ist keine Seltenheit. Das betrifft dann allerdings immer wieder andere Projekte, weil es sonst nicht möglich ist. Das ist für meine ehemaligen Kollegen purer Stress gewesen. Es gab viel Unsicherheit. Sie haben einfach nur in Angst gelebt. Wie planen Sie eine Familie, wenn Sie keine Sicherheit haben? Wir reden immerzu von Fachkräftesicherung. Bisher sehe ich bei dieser Regierung da völliges Versagen. Es wird immer wieder im Wahlkampf versprochen, es wird aber nichts gemacht. (Beifall bei der AfD) Das ist nicht nur bei den Hochschulen der Fall; das gibt es genauso bei den Lehrämtern oder der Polizei. Grundsätzlich begrüßen wir die unbefristeten Stellen, die geschaffen werden sollen. Wenn man es sich durchrechnet, dann sind es aber bis 2027 gerade einmal 6,5 %. Das bedeutet, dass die Steigerung nicht einmal ein Prozent im Jahr beträgt. Warum sind die Betreuungsschlüssel und Beschäftigungsverhältnisse im Hochschulbereich noch immer so schlecht? Ich habe noch ein Beispiel von einem Freund. Nach seiner Promotion in Freiberg – übrigens mit summa cum laude – ist er von einem Drittmittelprojekt zum nächsten gesprungen. Das waren immer Restgelder. Damit wurden ein Monat oder drei Monate finanziert. Dann hat er ein Angebot in Hessen bekommen: TV-L 13, unbefristet. Der Mann wollte nie aus Sachsen weg. Jetzt forscht er in Hessen. Wo bleibt da die Fachkräftesicherung, die Sie immer versprechen? Wir fordern daher, dass mehr Qualität und Stabilität in Lehre und Forschung kommen, dass Sicherheit und Perspektiven insbesondere im akademischen Mittelbau gegeben und mehr unbefristete Stellen in der Forschung geschaffen werden. Sicherheit schafft natürlich auch Trägheit. Daher lohnt es sich als Anreiz, als Bonussystem, seitens der Hochschulen entsprechende Publikationen, Vortragstätigkeiten, Erfindergeist etc. zu honorieren. Der nächste Punkt war die Steigerung der Lehrqualität. Laut der Verpflichtungserklärung gibt es da drei wesentliche Faktoren: erstens einen erfolgreichen Studienabschluss, zweitens eine kurze Studiendauer und drittens eine überfachliche Qualifizierung. Die Punkte sind gut und befürwortenswert. Die Kollegen der LINKEN sind aber für unbegrenzte Prüfungsversuche. Das führt die ganze Sache schon wieder ad absurdum. Wie ich unsere CDU kenne, wird sie wieder umfallen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Zukunftspakt wieder aufgeweicht wird. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dazu stellt sich die Frage: Sollte all das, worüber wir jetzt sprechen, nicht schon längst Standard sein? Wir sind doch kein Dritte-Welt-Land! (Christian Hartmann, CDU: Was?) Grundsätzlich – das will ich zusammenfassen – sehen wir den Hochschulpakt positiv – (Sören Voigt, CDU: Hä?) – den Zukunftspakt positiv. Danke für das „Hä?“. Wir haben allerdings Angst, dass die CDU wieder umfällt. Dass neue unbefristete Stellen in der Forschung geschaffen werden, ist absolut wichtig, damit den Hochschulmitarbeitern die Angst genommen wird und ihnen eine Perspektive und Zuversicht gegeben werden. Ich danke ganz herzlich. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kirste von der AfD-Fraktion. Für die Linksfraktion spricht ein weiteres Mal Anna Gorskih.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“. Wir sprechen hier bereits im Titel von einem Zukunftsvertrag, von der Qualität für die Zukunft, von der Qualität in der Lehre, was auch ein gutes Lehramtsstudium bedeutet. Mittlerweile – das habe ich vorhin schon in meiner Rede ausgeführt – werden aber sehr viele Stimmen laut, die von einer Verschlechterung der Qualität der Lehre an den Hochschulen berichten. Aber wenn ich Herrn Kollegen Mann richtig verstanden habe, sieht man zumindest ein, dass die Uni Leipzig hier Strukturen schafft, die zumindest so nicht intendiert waren. Das haben Sie gesagt. Ich hoffe deshalb, dass Sie sich hier tatkräftig dafür einsetzen werden, um die Situation zu klären und die Qualität der Lehre an der Uni Leipzig zu sichern. Andernfalls passiert an der Uni Leipzig Folgendes: Vielen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern droht Ende des Jahres die Arbeitslosigkeit. Mitten im Semester würden dann ihre Verträge auslaufen. Das bedeutet für die Studierenden ganz konkret, dass sie kaum eine Chance haben, eine Betreuerin oder einen Betreuer für ihre Abschluss- oder Hausarbeit zu finden. Außerdem geht mit der Entfristung der Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben eine drastische Anhebung der Lehrverpflichtung einher. Dadurch wird die Lehre komplett von der Forschung entkoppelt. Das heißt, es gibt kaum noch aktuelle forschungsbasierte Lehre, stattdessen gibt es Wiederholungen und Überalterung von Seminarinhalten, weil die Dozierenden natürlich aufgrund der hohen Lehrverpflichtung nicht noch nebenbei forschen können und folglich Jahr für Jahr auf bereits Erarbeitetes zurückgreifen werden müssen. Ich hoffe, dass es hier auch bei der Koalition auf offene Ohren stößt, dass man eine qualifizierte Lehre so nicht absichert. Ich finde, das Vorgehen der Uni Leipzig ist hier höchst unverantwortlich. Mindestens genauso unverständlich empfinde ich das intransparente Vorgehen des Ministeriums, bei welchem Verantwortung zwischen Rektorat und Ministerium hin und her geschoben wird. Wenn hier nicht zügig umgelenkt wird, haben wir in ein paar Jahren vielleicht zahlenmäßig mehr Lehrkräfte, die wir auf den Arbeitsmarkt schicken, die aber bei Weitem nicht so gut ausgebildet werden konnten, wie es eigentlich sinnvoll wäre. Dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn immer noch der Polylux ins Klassenzimmer gerollt wird. Denn neue Ansätze für digitale Lehrmethoden sind heute schon im Studium kaum vorhanden, und es wird sie unter den jetzt an der Uni Leipzig geschaffenen Bedingungen auch nicht mehr geben. Ich muss hier noch einmal kritisch anmerken, dass die Staatsregierung und das zuständige Ministerium es offensichtlich versäumt haben, frühzeitig Akteurinnen und Akteure aller Mitgliedergruppen an Hochschulen einzubeziehen. Bis heute liegt kein Konzept vor, welches allen Mitgliedergruppen an Hochschulen die Planung und Umsetzung des Zukunftsvertrages in der nächsten Zeit aufzeigen würde. Wir brauchen hier transparente Lösungsvorschläge vonseiten des Ministeriums, die offen kommuniziert und mit allen kritisch diskutiert werden müssen. Statt voreilig Entscheidungen über Stellen mit sehr hoher Lehrverpflichtung festzuzurren, sollte die Personalstruktur erst einmal evaluiert werden. Gemeinsam mit allen Mitgliedergruppen an Hochschulen sollte an Lösungen gearbeitet werden, die wirklich eine dauerhafte Qualität der Lehre absichern. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Anna Gorskih. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht, dann Herr Staatsminister Gemkow, bitte.

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Sebastian Gemkow

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen zeigt sich in herausragenden Forschungsergebnissen, in einem schnellen Transfer von Erkenntnissen und Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft und in der großen Zahl von gut qualifizierten Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge. Für die Deckung des Fachkräftebedarfs und für die Erfüllung des Studienwunsches vieler junger Menschen in Sachsen hat der Hochschulpakt in der Vergangenheit und bis heute einen ganz wichtigen Beitrag geleistet. Aber ohne Unterstützung des Bundes wäre es den Ländern nicht möglich gewesen, den Anstieg der Zahl der Hochschulzugangsberechtigten in den vergangenen Jahren zu bewältigen oder – wie es in den ostdeutschen Bundesländern geschehen ist – die Kapazitäten überhaupt nur zu erhalten. Das ist unseren Hochschulen gelungen, und ihre Attraktivität hat dazu beigetragen, dass sich viele Studienanfänger aus anderen Ländern und auch aus dem Ausland für ein Studium bei uns in Sachsen entschieden haben. Durch die Bundesmittel aus dem Hochschulpakt war es dem Freistaat Sachsen möglich, nicht nur die Studienplatzkapazität zu erhalten, sondern auch fachliche Schwerpunkte zu setzen. So werden den Hochschulen in diesem Haushaltsjahr etwa 22 Millionen Euro für die signifikante Erhöhung auf 2 700 Lehramtsstudienplätze bereitgestellt. An der Medizinischen Fakultät wurden jährlich 20 zusätzliche Studienanfänger in der Humanmedizin aufgenommen. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Deckung des Bedarfes an Ärzten. Außerdem wurden 10 % der Hochschulpaktmittel zielgerichtet für Projekte und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Lehre und Studium und zur Steigerung des Studienerfolges eingesetzt. Der Hochschulpakt ist ein wichtiger Baustein für die personelle Ausstattung unserer Hochschulen. Aktuell sind etwa tausend Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse mit den Bundesmitteln aus dem Hochschulpakt ausfinanziert. Aber: Der Hochschulpakt ist befristet, er wird durch den uns jetzt vorliegenden Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ abgelöst. Dieser ist die Fortsetzung des Erfolgsmodells Hochschulpakt unter einer veränderten demografischen Situation und unter den Bedingungen der neuen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, Lehre, Studium und Personalentwicklung dauerhaft zu unterstützen. War es bisherige Aufgabe des Hochschulpaktes – und damit Anreizsystem für die Hochschulen –, Studienkapazitäten zu schaffen und auszubauen, so wurde der Zukunftsvertrag dahin gehend entwickelt, Studentinnen und Studenten gut und erfolgreich zum Studienabschluss zu bringen. Damit sichert der Zukunftsvertrag die Erfolge des Hochschulpaktes langfristig ab. Die aufgebauten Studienkapazitäten werden bedarfsgerecht erhalten, und die Qualität von Studium und Lehre wird nachhaltig gefördert. Die verlässliche Mittelbereitstellung durch Bund und Länder ermöglicht den Hochschulen mehr dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Hauptziel bleibt, die Entwicklung von Lehre und Studium in ihrer Stabilität und Kontinuität fortzusetzen. Für die Hochschulen im Freistaat Sachsen besteht weiterhin die Herausforderung, durch die Verbesserung der Betreuungssituation die Steigerung der Lehrqualität, die Qualitätssicherung sowie den Studienerfolg zu sichern und zu verbessern, um den Absolventen auch zukünftig einen erfolgreichen Berufseinstieg zu ermöglichen. Ziel ist es auch, die Zahl der Studienanfängerplätze für das Lehramtsstudium zu erhöhen. Bereits heute stellen sich die Zweite Aktuelle Deutsche Systemrelevanz unserer Antrag der Wie üblich erhält als Antragstellerin zunächst die Fraktion CDU das Wort. Bitte, Herr Heinz.

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Andreas Heinz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der deutschen Universitäten und Musikhochschulen in Chemnitz, Dresden und Leipzig den erhöhten Anforderungen an die Lehramtsausbildung, und mit Blick auf zusätzliche Bedarfe haben sie die Kapazität auf etwa 2 400 Studienanfängerplätze in den Lehramtsstudiengängen erhöht. Zukünftig – ich hatte es bereits gesagt – soll diese Zahl auf 2 700 erhöht werden. Parallel dazu werden Modellstudiengänge und Kooperationsformen für das Lehramtsstudium entwickelt. Außerdem sollen zur Erfüllung des Hochschulpaktes in den Jahren 2015 bis 2020 zusätzlich 20 Studienanfänger in der Humanmedizin aufgenommen werden. Es bleibt das Ziel, den Fachkräftebedarf in der Medizin zu sichern und durch diese zusätzliche Kapazität die Ausbildung zu verstetigen. Eines der ganz zentralen Ziele ist der Ausbau der dauerhaften Beschäftigung des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals. Bereits jetzt – Kollege Mann hat es ausgeführt – haben die Hochschulen die Möglichkeit, bisher besetzte Positionen mit unbefristet Beschäftigten zu besetzen. Die Voraussetzungen dafür haben wir geschaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hochschulen stehen vor der großen Herausforderung, den Übergang vom Hochschulpakt zum Zukunftsvertrag zu gestalten. Die sächsischen Hochschulen, ihre Mitglieder und Angehörigen, werden sich nach meiner Überzeugung mit dem gleichen Engagement für die Ziele des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ einsetzen, wie sie es für den Hochschulpakt getan haben. Die Staatsregierung wird sie dabei mit ganzer Kraft und mit allen Möglichkeiten unterstützen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Minister Gemkow. Ich sehe keinen weiteren Redebedarf, damit erkläre ich die erste Aktuelle Debatte als abgeschlossen. Wir kommen somit zu Debatte EU-Ratspräsidentschaft nutzen – Landwirtschaft stärken Fraktion CDU Ratspräsidentschaft ist viel Hoffnung verbunden, dass unter deutschem Vorsitz – mit der Kanzlerin, deren Autorität sowie ihrem Verhandlungsgeschick und ihrem Stehvermögen – all die noch offenen Probleme gelöst werden. Man kann sagen: Die Quadratur des Kreises ist dagegen eine eher leichte Aufgabe; denn es gibt in allen Bereichen viele Wünsche nach mehr Geld, gleichzeitig möchte aber niemand mehr bezahlen. Besonders die „Sparsamen Vier“ stehen in der Kritik, wobei in diesem Zusammenhang Sparsamkeit selbstverständlich sein sollte. Um die Systemrelevanz der Landwirtschaft zu stärken, müsste man zunächst einmal fragen: Wie ist Systemrelevanz definiert? Es gibt eine sogenannte Kritisverordnung. Sie leitet aus der nationalen Strategie zur Bestimmung kritischer Infrastruktur ab, welche Betriebe darunterfallen. Im Bereich der Landwirtschaft sind das Betriebe, die 434 500 Tonnen Speisen verarbeiten oder 350 Millionen Liter Getränke herstellen. Wenn man sich dazu in Sachsen umschaut, dann landet man bei „Müllermilch“ und bei „Radeberger“. Ich will hoffen, dass wir uns in der nächsten Krise nicht nur von Milchprodukten und Bier ernähren dürfen, sondern dass es uns gelingt, auch die einzelnen Betriebe in der Landwirtschaft, die nicht über dieser Grenze liegen, so weit zu erhalten, dass sie ihren Beitrag dazu leisten können. Als Lehre aus dieser Corona-Krise gilt es, die Verwundbarkeiten von globalen, grenzüberschreitenden Lieferketten zu analysieren und gegebenenfalls heimische Kapazitäten wieder aufzubauen oder zu stärken. In diesem Zusammenhang gehört Ernährungssicherheit wieder auf die Agenda – ein Begriff, der lange Zeit in der Politik nicht mehr aufgetaucht ist, weil überall die Regale voll und die Lebensmittel preiswert bzw. billig sind. Beginnend mit einer Verbesserung der Ernährungssicherheit gehört dazu, dass man dem Beruf und dem Berufsstand die nötige Achtung und Anerkennung zukommen lässt und ihn nicht als Prügelknabe in politischen Auseinandersetzungen benutzt. Ein Beispiel aus dem Bundesumweltministerium kann ich mir nicht verkneifen; es ist ein Impulspapier, wie Deutschland im Jahr 2050 aussehen soll. Es nennt sich „Wir schafft Wunder“, und man kann dort nachlesen, dass Landwirtschaft schon immer zugleich Verursacher und Opfer der Erderhitzung war. In meinen Augen ist das etwas weit hergeholt. Ich wünsche mir mehr Sachlichkeit bei der Nitrat-Diskussion sowie bei all dem, was im Zusammenhang mit Corona und Tönnies der Landwirtschaft ebenfalls mit angedichtet wird. Die Hauptaufgabe unserer Landwirtschaft ist nach wie vor die Erzeugung von hochwertigen Nahrungsmitteln – gern mehr regional und gern auch mehr ökologisch. Diesbezüglich gebe ich einmal kurz den Stand zum Besten: Bei Rindfleisch hat sich der Selbstversorgungsgrad in Sachsen seit 2014 um 5 % auf 60 % verringert. Beim Schweinefleisch ging der Selbstversorgungsgrad um 3 % zurück und liegt bei 40 %. Bei Schafen verringerte er sich um 7 % und liegt bei 20 %, bei Geflügel um 5 % und liegt bei 40 %. Bei Eiern ging er um 3 % zurück und es wurde die 100-%- Marke erreicht. Es gibt also noch riesige Reserven, wenn wir uns selbst heimisch und regional ernähren wollen. Welche Erwartungen haben wir an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft? Natürlich eine möglichst schnelle Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen als Basis für eine stabile GAP-Förderung. GAP steht in diesem Fall für Gemeinsame Agrarpolitik. Bezüglich der Neubesinnung der Landwirtschaft und der Ernährung hatte ich bereits zu dem Thema Versorgungssicherheit Ausführungen gemacht: die Aufnahme der TrilogVerhandlungen, damit die neue GAP ab dem Jahr 2023 starten kann. Wichtig wäre auch, die hohen Standards europäischer Agrarprodukte besser sichtbar werden zu lassen, damit die Verbraucher ganz bewusst Produkte mit diesen hohen Standards kaufen können und nicht Produkte aus anderen Gegenden dieser Welt, in denen die Standards deutlich schlechter sind, den Weg über die Ladentheke finden. Zum Thema Klimaneutralität kann man auch viel sagen. Ich würde mir wünschen, dass die Leistungen der Landwirte und besonders der Forstwirte bei der CO -Bindung angemessen honoriert werden und dass auch das Thema Biomasse im Zusammenhang mit energetischer Verwertung deutlich aufgewertet wird. Der Green Deal wird auch eine spannende Frage. Wir würden uns zum Schutze unserer Landwirtschaft unter anderem wünschen, dass an den Grenzen der EU eine Art CO -Grenzausfall – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Heinz, Ihre Zeit ist abgelaufen.

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Andreas Heinz CDU

Oh, dann muss ich sofort aufhören. Entschuldigung, ich war jetzt so in Fahrt. Ich war jetzt im Kern durch mit dem, was wir uns von den Verhandlungen – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sie können ja in einer zweiten Runde noch Ausführungen machen.

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Andreas Heinz CDU

Ja, die ist anders organisiert. – Also, die Forderungen – – (Lachen bei den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es tut mir leid für Ihre Projektorganisation, Herr Heinz. Bitte!

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Andreas Heinz CDU

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Als Nächste bitte ich die AfD-Fraktion; Herr Dornau, bitte.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Am 1. Juli dieses Jahres hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft für ein halbes Jahr übernommen. Diese Präsidentschaft wäre eine historische Chance, die freiheitlichen demokratischen Grundrechte der europäischen Völker wiederherzustellen, die kulturelle Identität zu beleben und endlich auch die Verantwortung für die heimische Landwirtschaft als unsere Lebensgrundlage wieder in eigene Hände zu nehmen. Doch Kommissionspräsidentin von der Leyen und Kanzlerin Merkel stehen leider für das Gegenteil. Sie machen sich zum Totengräber der europäischen Idee. EU-Zentralismus statt eines Europas der Vaterländer, Ideologie statt Vernunft, staatliche Investitionen nach politischen Zielen, Befehl statt Markt. Statt der vertraglich festgelegten Geldwertstabilität sieht man dort die Behandlung des Klimawandels von missionskritischer Bedeutung. Fernab jeglicher Vernunft und unter Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der grundlegenden Prinzipien des Rechts wird nun mit Billionen Euro der Green Deal durchgesetzt. Diese infame Politik wird künftig Generationen massiv belasten. Die Freiheit der Menschen wird dabei immer mehr eingeschränkt. Schuldenvergemeinschaftung und irrsinnige Ausgabenexzesse auf Pump führen in einen real existierenden Ökosozialismus. (Beifall bei der AfD) Diese EU-Ratspräsidentschaft wird zur Herrschaft des Unrechts, und nun kommen Sie mit dem Begriff „Systemrelevanz“, welcher sich vom Totschlagargument bis zum diffusen Zauberwort entwickelt – und das im Zusammenhang mit der Stärkung unserer Landwirtschaft. (Zuruf: Jawohl!) Da bedarf es erst eines Virus namens SARS-CoV-2, damit Sie sich auf die Bedeutung der Landwirtschaft besinnen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Seit dem Ende der Jäger und Sammler halten Bauern Tiere und kultivieren Nutzpflanzen. Sie sorgen dafür, dass dem Menschen Nahrung zur Verfügung steht. (Zuruf: Freie Rede!) Erst mit der Kultivierung der Kartoffel Ende des 18. Jahrhunderts durch den König von Preußen (Zurufe von der CDU) – hören Sie mal zu –, der Erfindung des Dampffluges, gefolgt von den Errungenschaften des 20. Jahrhunderts, zum Beispiel dem Verbrennungsmotor, dem Haber-Bosch-Verfahren zur industriellen Synthese von Ammoniak, auch als Brot aus der Luft bezeichnet, und natürlich dem chemischen Pflanzenschutz war es möglich, die stetig wachsende Weltbevölkerung zu ernähren, ja, dieses Wachstum überhaupt zuzulassen. Nur durch die intensive Nutzung guter Böden ist es möglich, Flächen für Erholung und Natur vorzuhalten. Die Aufgabe der Landschaftspflege wird auch zum großen Teil durch die Landwirte erbracht. Natur und Heimatschutz sind für bodenständige Landwirte Herzenssache. Da bedarf es keiner Klimaideologen. Über Jahrzehnte hat man die Bauern in der EU immer weiter in die Abhängigkeit von Subventionen getrieben und damit mehr und mehr an die Kette gelegt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Waren die Flächenzahlungen nur ein Ausgleich für die Öffnung der Märkte, oder war die Gemeinsame Agrarpolitik der Testlauf für den Zentralismus in der EU, meine Damen und Herren? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Welcher Bauer hat denn die Subventionen abgelehnt?!) Die zentralistische und unnötige, gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßende Regulierungswut der EU ist auf fast allen Ebenen dafür verantwortlich, dass wir uns in den nationalen Parlamenten mit Problemen befassen müssen, die wir ohne diese dirigistische EU nicht hätten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Kollegin TändlerWalenta.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es schon mehrfach gehört: Seit dem 1. Juli – also seit knapp 2 Wochen – hat die Bundesregierung den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Die Ergebnisse und Konsequenzen aus den nun kommenden sechs Monaten werden die Zukunft der EU entscheidend formen und prägen. Davon bin ich überzeugt. Für uns ist endlich der Zeitpunkt gekommen, die desaströse Politik der letzten Jahre zu beenden und mit einer solidarischen Politik zu beginnen. Daher bin ich leider mehr als verwundert, dass sich die Sächsische Staatsregierung lediglich auf dem Gebiet der Landwirtschaft in die Debatte eingebracht und heute dementsprechend diese doch sehr monothematische Aktuelle Debatte vorgeschlagen hat. Selbstverständlich sind die Landwirtschaft und die dazugehörigen Sektoren von außerordentlicher Bedeutung, insbesondere für die ostdeutschen Bundesländer. Selbstverständlich müssen in einer globalisierten Welt die Mitgliedsstaaten der Union zusammenarbeiten. Das tun sie übrigens bereits. Die Gemeinsame Agrarpolitik – das heißt übrigens kurz GAP – ist eines der ältesten Politikfelder der Europäischen Union und seit Jahrzehnten vergemeinschaftet, im Übrigen deshalb, weil es nach dem Krieg keine Lebensmittel gab. Es herrschte auch Hunger. Im Rahmen des EU-Haushaltes wird die Gemeinsame Agrarpolitik der EU über zwei Fonds finanziert. Das ist auf der einen Seite der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft, der direkte Hilfen leistet, sogenannte Direktzahlungen, und auf der anderen Seite der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume – kurz ELER. Einige Abgeordnete hier im Saal sind vermutlich der Meinung: Was interessiert mich Brüssel und die EU? Was interessiert mich Europa? Diesen Abgeordneten möchte ich sagen: Sachsen ist nicht nur Teil von Europa, sondern liegt sogar mitten im Herzen von Europa. Die EU – nein, das sind nicht die da oben oder die in Brüssel –, das sind wir alle hier in diesem Raum und alle in diesem Bundesland. (Beifall bei den LINKEN) Ich sage Ihnen auch: Die EU ist kein Automat, sondern lebt und wird von Politikern gestaltet. Wir als Linksfraktion wollen die EU-Ratspräsidentschaft mitgestalten. Im Gegensatz zur CDU heute haben wir einen umfangreicheren Antrag vorgelegt, der sich umfassend mit den zahlreichen politischen Problemfeldern der Europäischen Union beschäftigt und verschiedene unterschiedliche Lösungsansätze bietet. Diese deutsche Ratspräsidentschaft ist aus unserer Sicht zu wichtig, um sie nur einseitig als Vehikel zur Förderung der hiesigen Landwirtschaft zu nutzen. Daher möchte ich an dieser Stelle die Staatsregierung auffordern und werde das auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Einbringung unseres Antrags zur Ratspräsidentschaft tun, sich vernehmbar an der bundesdeutschen EU-Ratspräsidentschaft zu beteiligen, auch über das Politikfeld Landwirtschaft hinaus. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Marika Tändler-Walenta. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Volkmar Zschocke.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie kaum eine andere Branche steht die Landwirtschaft im Spannungsfeld. Landwirtschaftliche Produzentinnen und Produzenten bekommen in der Regel Druck von allen Seiten: Akzeptanzprobleme in der Gesellschaft, höhere Auflagen, sinkende Wettbewerbsfähigkeit, Anstieg des Imports von Waren mit geringeren Umwelt- und Tierwohlstandards, drohende Betriebsschließungen. Wie kaum eine andere Branche ist auch die Landwirtschaft von den Klimaveränderungen betroffen: Starkregen, Trockenheit, Erosionen. Gleichzeitig muss die Landwirtschaft aber auch zur Einhaltung der Klimaziele beitragen. Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sieht vor, dass die Emissionen der Landwirtschaft gegenüber 2014 jährlich um 14 Millionen Tonnen CO sinken müssen. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen – ich will das vorwegschicken – versorgen uns die Betriebe jeden Tag mit hoch qualitativen Lebensmitteln. Sie sollen dabei die Kulturlandschaft erhalten, die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten und die natürlichen Ressourcen schonen. Daher, meine Damen und Herren, möchte ich deutlich sagen: Landwirtschaft ist definitiv systemrelevant – und das nicht nur während der Corona-Pandemie und nicht nur im Bereich der Ernährung. Deshalb kann niemand Interesse daran haben, dass langjährig praktizierende Landwirtinnen und Landwirte unter dem Druck von allen Seiten kapitulieren, dass Produktionsbereiche aufgegeben werden und sich immer weniger junge Menschen für eine Zukunft in der Landwirtschaft entscheiden. Gleichzeitig kann niemand die Augen davor verschließen, meine Damen und Herren, dass durch die Intensivierung in der Landwirtschaft wertvolle Lebensräume – auch in Sachsen – verloren gegangen sind, dass Tiere an Haltungssysteme angepasst wurden und nicht umgekehrt und die biologische Vielfalt abnimmt. Ich sage das, weil die Zielkonflikte massiv sind; sie lassen sich nicht regional und national lösen. Es hat zum Beispiel wenig Sinn, die europäischen Ziele bei der Pestizid- oder Antibiotikareduzierung über freiwillige Selbstverpflichtung den Mitgliedsstaaten zu überlassen. Es braucht einen EU-weiten starken Rahmen zur Lösung dieser Zielkonflikte mit klaren und verbindlichen Anforderungen. EU-weite Vorgaben bezüglich Biodiversität und Klimaschutz müssen in allen Mitgliedsstaaten mit derselben Gewichtung umgesetzt werden, damit gleiche Wettbewerbschancen für alle ermöglicht werden. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist dabei eine Chance, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa in genau diese Richtung voranzubringen und an den Leistungen, die die Landwirtschaft erbringt – zum Beispiel für Klima-, Umwelt- und Tierschutz, für Ernährungssicherheit –, neu auszurichten. Wenn wir die umweltpolitischen Herausforderungen als Chance für die wirtschaftliche Entwicklung Europas begreifen, dann müssen aus Leistungen für Umweltschutz und Biodiversität auch wirtschaftlich tragfähige Arbeitsfelder für die Unternehmen werden. Denn es sind ja Wirtschaftsunternehmen, die jeden Monat Investitionen abfinanzieren müssen, die Gehälter zahlen müssen – sofern sie überhaupt noch Arbeitskräfte bei der Spargel- und Erdbeerernte finden. In den Schlachthöfen sind es ja vor allem die ausländischen Arbeitskräfte, die die anstrengende Arbeit über Wochen überhaupt durchhalten. Deshalb lösen allein höhere Preise für landwirtschaftliche Produkte das Problem noch nicht. Das Geld muss auch bei den Erzeugerinnen und Erzeugern ankommen, bei den Schlachthofbeschäftigten, beim Tierwohl. Unternehmen, die Umweltschutz, Tierwohl und gute Arbeitsbedingungen berücksichtigen, dürfen künftig keine Wettbewerbsnachteile dafür hinnehmen müssen. Diesbezüglich ist die deutsche EU-Ratspräsidentschaft eine Chance, hierfür die Vereinbarung hoher Standards europaweit voranzubringen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Volkmar Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht Volkmar Winkler von der SPDFraktion; bitte schön.

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Volkmar Winkler SPD

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich relativ wenig Redezeit habe, sind das meine ersten Worte zum Beitrag der AfD: Wir wissen ja, Sie leugnen den von Menschen verursachten Klimawandel – Gott sei Dank aber nicht den Klimawandel selbst. Zyklisch bedingt soll er sein – viele Grüße an Ihre fünf Wissenschaftler –, aber sei es drum. Zeigen Sie doch bitte auf, wie Sie sich zukünftig auf größere Hitze und die damit verbundene Dürre, auf mehr Starkniederschläge und größere Überschwemmungen, Wassermangel auf der einen Seite und Ertragsausfälle auf der anderen Seite einstellen wollen! Das möchte ich gern einmal wissen. Ich glaube nicht, dass Sie das Problem lösen und auf lange Sicht Ihre Wählerinnen und Wähler befriedigen, wenn Sie handelnde Verantwortungsträger nur ständig für das kritisieren, was sie tun. Wir werden wohl noch länger auf Ihre Handlungsempfehlungen warten müssen. Wir haben es gehört: Deutschland übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Den Vorsitz im Bereich Landwirtschaft übernimmt während der Ratspräsidentschaft Bundesministerin Klöckner. Mit der Übernahme betonte sie – ich zitiere –, dass die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit benötigen und die Landwirtschaft noch ‚grüner‘ und die Fischerei noch nachhaltiger werden wird. Voraussetzung dafür sei aber ein gut ausgestattetes EU-Agrarbudget. Umweltauflagen müssen für alle Mitgliedsstaaten gelten. Diese Aussagen kann und sollte man unterstreichen. Diesem kann man sich nur anschließen. Die wesentlichen Punkte, die auf der Agenda des deutschen Vorsitzes stehen, wurden alle schon genannt. Ich möchte einen wesentlichen Punkt herausgreifen: die Stärkung der Systemrelevanz der Landwirtschaft. Vor allem aus der Corona-Krise abgeleitet, geht es dabei – das haben wir auch schon gehört – um die kritische Infrastruktur, um Ernährungssicherheit sowie resiliente und damit regionale Produktions- und Lieferketten – ein ambitioniertes Ziel, das unsere volle Unterstützung findet. Generell geht es um ein nachhaltiges Europa mit den Schwerpunkten einer ambitionierten Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutzpolitik sowie der Ausrichtung auf eine nachhaltige Entwicklung insgesamt und speziell auf eine nachhaltige Landwirtschaft vor dem Hintergrund der unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels, den wir ja zurzeit erleben. So sprach auch unser Staatsminister Günther kürzlich im Zusammenhang mit den noch zu erwartenden Dürreschäden von dem mit der Hand zu greifenden Klimawandel und dem daraus resultierenden hohen Anpassungsdruck, den die Landwirtschaft jetzt erlebt. Natürlich müssen die Anstrengungen für Umwelt-, Tierund Klimaschutz deutlich ausgeweitet werden, damit wir die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen erhalten können. Kommende Generationen brauchen bei weiter steigender Bevölkerungszahl jedoch auch Nahrung – das dürfen wir nicht vergessen –, demzufolge auch die Landwirtschaft trotz immer weniger zur Verfügung stehender Nutzfläche und starker Flächenkonkurrenz, die wir zurzeit erleben. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass diese Leistungen für Umwelt-, Tier- und Klimaschutz entsprechend honoriert werden. Ein Green Deal darf auf keinen Fall zur Gefahr für unsere Landwirte werden. Landwirtschaft findet nun einmal in und mit der Natur und in der Landschaft statt. Werte Kolleginnen und Kollegen – es ist noch nicht genannt worden –, in Deutschland werden 50 % der Fläche von Landwirten bearbeitet und bewirtschaftet, 30 % sind Wald- und Gehölzfläche, und nur knapp 14 % sind Verkehrs- und Siedlungsfläche. Schon an diesen nackten Zahlen lässt sich ableiten, dass zum Beispiel die schwindende Biodiversität, die wir zurzeit erleben, auch eine Folge des großen Anteils an Verkehrssiedlungsfläche und vor allem an Kulturlandschaft, also an von Menschen umgewandelter und geprägter Naturlandschaft, ist. Das sind insgesamt 64 %. Das kann man den einzelnen Landwirten nicht zur Last legen. Ein Getreidefeld, Kartoffelacker oder Rübenfeld ist nun einmal keine Blühwiese. Wir brauchen aber diese Flächen, um uns in Zukunft zu ernähren. Hierbei geht es um einen gesellschaftlichen Kompromiss und nicht um gegenseitige Vorwürfe. Gerade der Landwirt braucht die Biodiversität. Er braucht den fruchtbaren Humusboden sowie sauberes und gutes Wasser. Es hilft ihm nicht, in einem Jahr den Boden auszubeuten, sondern er braucht es Jahr um Jahr, ein ganzes Arbeitsleben lang, am Ende auch für seinen Nachfolger. Es ist sein ureigenstes Interesse. Wenn die Gesellschaft aus gutem Grund Maßnahmen zum Aufhalten des Klimawandels, zum Schutz der Natur und zum Erhalt der Biodiversität ergreift, dann muss sie diesen größten Landnutzer mitnehmen. Wenn jedoch diese Maßnahmen zur Überforderung unserer Landwirte, zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder gar Imageschäden führen, dann haben wir als Gesellschaft – ich drücke es gelinde aus – etwas nicht richtiggemacht. Wenn Systemrelevanz mehr als eine Beschwörungsformel sein soll, dann muss sich grundsätzlich etwas ändern. Es braucht einen Schulterschluss zwischen Landwirten, Verbrauchern und Politik – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Winkler, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Volkmar Winkler SPD

– und eine gewisse Absicherung der Rahmenbedingungen für die Landwirte. – Das andere dann in der nächsten Runde. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Wir eröffnen jetzt die zweite Rederunde. Ich bitte Herrn Abg. Breitenbuch für die CDU-Fraktion.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Systemrelevante Landwirtschaft – das wusste schon das Christentum sehr früh. „Unser tägliches Brot gib uns heute“ steht im Vaterunser, um zu sagen: bis heute gängig, in der Verwendung nicht nur christlich, sondern auch in der überchristlichen Bedeutung. Matthias Claudius wusste auch in seinem Lied „Wir pflügen und wir streuen“, dass es in Gottes Hand liegt, dass jedes Jahr wieder eine Ernte wächst. Wenn man in diesem Jahr hinausschaut – nach zwei trockenen Jahren –, dann sind wir eher in einer Normalität angekommen, gerade, wenn man sich die ersten Ernteerträge auf den besseren Böden anschaut, als dass es katastrophal ist wie in den Jahren zuvor. Trotzdem: Die Lage ist angespannt, das wird niemand verhehlen. Die Landwirtschaft ist die zivilisatorische Grundlage gewesen, dass sich unsere Gesellschaft, wie wir sie heute kennen, überhaupt aufbauen konnte. Auf einer gesicherten Nahrungsversorgung mit immer weniger Menschen, die dafür nötig waren, konnten andere Bereiche, wie die Industrie, die Dienstleistungsgesellschaften, Wissenschaft und Hochschulen, insgesamt unsere Gesellschaft, wie wir sie heute kennen, aufgebaut werden und sich entwickeln. Das ist die Basis bis heute und wird gern vergessen. Ich möchte es aber ausdrücklich ansprechen. Wir haben eine Produktion vor Ort, und das Landwirtschaftsministerium ist noch nie beim Wirtschaftsministerium gewesen, weil die Landwirtschaft in guten wie auch schlechten Zeiten immer nötig gewesen ist. Die Politik wusste das über Jahrhunderte, dass hierbei eine besondere Bedeutung bei der Landwirtschaft als Basis für unser zivilisatorisches Leben liegt. Wir produzieren in Deutschland durchaus mit hohen Standards, mit hohem Wissen. Die Betriebsleiter sind so gut ausgebildet und so viel studiert wie nirgends auf der Welt. Insofern sind wir mit guten Regeln, die wir bisher hatten, in der EU global auch unterwegs. Selbstverständlich verlangen die deutschen Landwirte Fairness. Wenn Auflagen gegen Schlesien den Zuckerrübenanbau erleichtern, in Sachsen dann den Zuckerrübenanbau verhindern, dann empfindet man das als ungerecht und wehrt sich politisch dagegen. Das ist auch in Ordnung. (Lachen bei den LINKEN) Wir als CDU-Fraktion haben – und das ist nicht die Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, die diese Debatte heute initiiert hat; es ist unsere Debatte als CDU-Fraktion – die Debatte bewusst an dieser Stelle angesetzt, weil Wolfram Günther mit zehn anderen Landwirtschaftsministern einen Brief nach Brüssel geschickt hat, in dem „grüne Politik“ drinstand. Was sind die Erwartungen? Das kann er ja als sächsischer Minister machen, aber wir als CDU wollen ganz bewusst das Zeichen setzen, dass es auch eine andere Landwirtschaft gibt, die sich vertreten fühlen muss. Wir wollen ein Miteinander und kein Gegeneinander in diesem Land. Deshalb gibt es diese Aktuelle Debatte der CDU am heutigen Tag. Das will ich sehr deutlich sagen. (Beifall bei der CDU) Andreas Heinz hat schon einige Punkte angesprochen, die insgesamt in Richtung EU transportiert werden müssen. Ergänzen möchte ich noch Innovation und Forschung. Es ist wichtig, dass die EU auch weiterhin fördert, dass wir modern unterwegs sind, dass der technologische Fortschritt auch in anderen Bereichen der Wirtschaft, des Wissens und auch in der Landwirtschaft immer wieder ankommt. Es war über die Jahrhunderte immer so, dass diese Verbindung auch fruchtbar war und wir hierbei Fortschritt hatten. Was zeigt sich heute in der deutschen Landwirtschaft? Wir haben motivierte und stolze Betriebsinhaber, die wissen, was sie können, und auch gern mit diesem Wissen abgeholt und nicht bevormundet werden wollen. Wir haben einen hohen Ausbildungsstand nicht nur bei den Betriebsleitern, sondern auch bei den Mitarbeitern. Wir haben einen hohen technischen Stand in der Technik, die eingesetzt werden kann, in der Genauigkeit, mit der auf dem Feld gearbeitet wird. Wir haben ein Eigentumsbewusstsein auf dem Land. Womit geht man um? Mit welcher Schöpfung geht man um? Aber auch ein nachhaltiges Denken über Generationen – sprich: man fühlt sich verantwortlich für die Böden, die man geerbt hat und sie weitergeben wird – gibt es. Man fühlt sich verantwortlich für die Tiere in den Ställen und selbstverständlich auch dafür, dass der Verbraucher die Produkte bekommt, die verantwortbar sind, weil der eigene Betrieb, der eigene Hof dahintersteht. Das ist ein tiefes Verantwortungsgefühl, mit dem die Menschen auf dem Lande arbeiten und in der Landwirtschaft unterwegs sind. Ich denke, sie haben Anerkennung verdient für das, was sie tun. Ministerpräsident Michael Kretschmer hat einmal gesagt: „Es darf in Deutschland keine Inländerdiskriminierung geben.“ Wir erleben bei der Landwirtschaft – ich habe vorhin ein Beispiel der Zuckerrüben zwischen Schlesien und Sachsen angesprochen –, dass es auch Unterschiede gibt, wo die deutschen Bauern das Gefühl haben, dass sie mehr als andere belastet werden. Dort sollte auf jeden Fall die Fairness gewahrt werden. Sächsische Landwirtschaftspolitik muss für alle Landwirte vorhanden sein. Das ist auch die Aufgabe in der Koalition. Diese Debatte soll deutlich machen, dass wir damit ringen – deshalb auch dieser Einstieg in der zweiten Runde. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn von Breitenbuch. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Wiesner; bitte.

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Alexander Wiesner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Landwirtschaft ist systemrelevant. Das ist absolut unbestritten und spätestens im Zuge der Corona-Krise noch einmal jedem vor Augen geführt worden. Die Systemrelevanz unserer heimischen Landwirtschaft im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft zu stärken klingt nobel, ja beinahe verheißungsvoll. Doch wir dürfen nicht vergessen, wie die EU arbeitet, wie tückisch die EU arbeitet und wie unsere sächsische Regierung arbeitet – auch manchmal wie die EU über die Köpfe der Bürger hinweg. (Beifall bei der AfD) Der sächsische Landwirtschaftsminister zeigt sich ähnlich beratungsresistent wie Frans Timmermans auf europäischer Ebene. Beide haben sich in der bisherigen Amtszeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert. So wischte Minister Günther in der Drucksache 7/2041 die vom SMEKUL geäußerten Subsidiaritätsbedenken beiseite. Darin wurde die konkurrierende Gesetzgebung in mehreren Fällen angemahnt. Die Ministerialbeamten offenbarten einen Subsidiaritätsverstoß, da abweichende Regelungen durch Bundesländer getroffen werden können. Doch reagierte Herr Staatsminister entgegen diesem Expertenrat. Er räumte die Bedenken des Expertenrates des Staatsministeriums für Landwirtschaft durch eine mehr als einseitige Beantwortung der Drucksache 7/2233 beiseite. Was hat der Herr Minister gemacht? Er ignoriert die Auffassung seines eigenen Ministeriums und stellt dieses damit bloß. Da der Minister ein Meister der Ankündigungen und Versprechungen ist, ihm aber die fachliche Kompetenz seitens der Landwirtschaft abgesprochen wird, (Staatsminister Wolfram Günther: Klare Worte!) blieb den sächsischen Landwirten dieser Vorgang nicht verborgen, und mit der Arbeit des GRÜNEN-Landwirtschaftsministers sind die sächsischen Interessenverbände doch recht unzufrieden. Seit Monaten warten sie auf die Beantwortung existenzieller Fragen, doch der Herr Minister bleibt den Landwirten die Antwort schuldig. Die Sorgen und Vorahnungen der sächsischen Landwirte bezüglich seiner Amtsführung haben sich bewahrheitet. In meinen Augen ist diese geprägt von GRÜNEN-Dogmatismus und auf Fachlichkeit wird wenig Wert gelegt. (Beifall bei der AfD) Auf sein durch GRÜNE-Ideologie geprägtes Steckenpferd, die Erhöhung der Anreize für die ökologische Landwirtschaft und den Bio-Anbau, wird rauf- und runtergeritten. Dabei wird ignoriert, dass die konventionell wirtschaftenden Betriebe Sachsens den unangefochtenen Löwenanteil der landwirtschaftlichen Produktpalette generieren. Eine gleichberechtigte Betrachtung von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist wenig zu erkennen. Die Koalitionsvereinbarung zur sächsischen Landwirtschaft mag einen schwarzen Anstrich haben und ihre Ziele mögen teilweise sogar bejahenswert sein, aber bei genauer Betrachtung ist eine grüne Mogelpackung erkennbar. (Beifall bei der AfD) Die unrühmliche Krönung der grünen Wunschvorstellungen mündet in der angestrebten Förderung von Tierhaltungssystemen oberhalb des gesetzlichen Standards. Meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über die höchsten Tierhaltungsstandards weltweit. Dieser angestrebte Alleingang ist typisch grüne Politik. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die Verschärfung der Nutztierhaltungsverordnung durch die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Künast hängt der deutschen Landwirtschaft immer noch wie ein Klotz am Bein. Verschärft wird die aktuelle und künftige Lage der sächsischen Bauern durch die fortwährende Untätigkeit, rechtlich zuverlässige Rahmenbedingungen für die sächsische Landwirtschaft zu schaffen. Deswegen frage ich: Wann sollen denn die Bodenspekulationen eingedämmt werden? Wann kommt das Existenzgründer- und Hofnachfolgeprogramm für Haupterwerbsbetriebe auf die Agenda? Bis jetzt ist das alles auf die lange Bank geschoben worden. Die sächsischen Landwirte wollen aber endlich Taten sehen. Die Landwirtschaft war, ist und bleibt systemrelevant. Daher muss diese massiv gestärkt werden. Die Aufgabe der Regierung und im Besonderen des Landwirtschaftsministeriums ist es, die heimische Landwirtschaft vor den Schwächungen durch raschelndes EU-Paragrafenwerk zu schützen. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Dass der Landwirtschaftsminister schon mit kleinsten Details überfordert ist und kleine Problemstellungen nicht lösen kann, das wissen wir; denn schließlich schafft er es nicht einmal, seine eigenen Abwässer ordentlich zu klären. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Sie haben die Zeitung nicht gelesen! Er hat es geschafft!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wiesner für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE bitte Antonia Mertsching.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Ich habe mich schon ein bisschen über die Aktuelle Debatte hier gewundert. Jetzt herauszufinden, dass es dabei um interne Regierungsauseinandersetzungen geht, darüber, welche Richtung die Landwirtschaftspolitik nimmt, das finde ich ein bisschen traurig angesichts dessen, welche Bedeutung die Landwirtschaft tatsächlich für uns hat. Ich habe mich auch über den Titel gewundert. „Systemrelevanz“ ist ein Wort, das ein Geschmäckle hat. Der Finanzund Bankensektor war auch schon einmal systemrelevant. Daran können wir uns alle noch gut erinnern, vor mehr als zehn Jahren, wie viel Geld auf einmal da war für diejenigen, die es vorher verzockt haben. Dass das Gesundheitsund Pflegewesen systemrelevant ist, darüber wurde vor drei, vier Monaten debattiert und auch heute Morgen wieder. Nun also noch einmal explizit die Systemrelevanz der Landwirtschaft. An dieser Stelle möchte ich nur einmal darauf hinweisen, dass die Landwirtschaft bereits systemrelevant ist. Wenn wir etwas stärken können oder wollen, dann die Landwirtschaft für ihre Systemrelevanz. Nach den Themen, die schon angesprochen wurden, nämlich Versorgungssicherheit, Lebensmittelsicherheit und Umweltbeziehungen, möchte ich auf die Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen in der Landwirtschaft eingehen. Dazu zwei Gedanken. Der erste Gedanke ist, ob Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit eigentlich immer noch das Mantra für die gemeinsame Agrarpolitik sein sollten oder nicht; denn langsam sollten wir doch einmal die Menschen und die Umwelt in der Landwirtschaft in den Fokus rücken. Eine systemrelevante Branche ist doch nichts, was man vollends dem Markt überlassen sollte. In der Realität sieht es doch so aus, dass die Produzentinnen und Produzenten zum Beispiel von Milch von Molkereien und Handel den Preis diktiert bekommen, während zu den zehn reichsten Deutschen die Aldi-Brüder und Dieter Schwarz, hinter dem Lidl und Kaufland stehen, gehören. Die Milliarden, die ihnen gehören, fehlen an ordentlichen Löhnen und Finanzierungen für mehr Umweltleistungen und für eine entschleunigte Landwirtschaft. Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, ob diese Ungleichverteilung es wert ist, dass 150 verschiedene Joghurtsorten in Supermarktregalen stehen, während die Vielfalt an Obst- und Gemüsesorten permanent abnimmt. Der zweite Gedanke: Solidarität scheint heute das Tagesthema zu sein. Deshalb möchte ich meine Zeit hier nutzen, um auf eine Landwirtschaftsform hinzuweisen, die Regionalität und gute Arbeit ganz von allein, unabhängig vom Markt organisiert, die solidarische Landwirtschaft. Erst in der vorigen Woche habe ich mir eine sogenannte Solawi im südlichen Teil des Landkreises Görlitz angeschaut. Der Heckenhof in Sohland wird auf 2,5 Hektar bewirtschaftet und von 50 Leuten getragen, die einen monatlichen Beitrag von um die 70 Euro für eine wöchentliche Gemüselieferung zahlen, die für zwei Personen reicht. Also 17,50 Euro für zwei Personen pro Woche für Gemüse, das regional, sozial gerecht und im ökologischen Kreislauf produziert worden ist. Dieses Beispiel im Kleinen könnte doch ein Vorbild im Großen sein. Wer die Landwirtschaft wirtschaftlich und sozial stärken will und damit auch attraktive Arbeitsplätze insbesondere im ländlichen Raum schaffen und dessen Entwicklung befördern will, der organisiert eine stabile Abnahme und einen stabilen Versorgungskreislauf. Dazu braucht es weder Markt noch Wettbewerb, sondern Erkenntnis und entschlossenes Handeln. Das Konzept der Solawi könnte auch auf kommunaler und Landesebene funktionieren, zum Beispiel im Bereich der öffentlichen Speiseversorgung durch Kantinen, in Kitas, Krankenhäusern, Universitäten usw., die in Zusammenarbeit mit Caterern eine verlässliche Abnahme von regionalen Landwirtschaftsprodukten organisieren und damit Sicherheit für die Produzentinnen und Produzenten sowie Abnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen und ökologische Leistungen verbessern sowie regionale Wirtschaftskreisläufe und deren Wertschöpfung stärken könnten. Eine Agentur für Regionalvermarktung ist mir zu wenig. Hiermit wird wieder nur mit tollen Kampagnen und digitalen Tools versucht, Verbraucherinnen und Verbrauchern hinterherzurennen, um so millimeterweise Verbesserungen zu erreichen. Stattdessen kann noch die öffentliche Hand, selbst eine systemrelevante Verbrauchergröße, vorangehen und einen neuen Anspruch an die Versorgung der Bevölkerung in systemrelevanten Bereichen so organisieren, dass die Abnehmerinnen und Abnehmer gesunde, regionale und saisonale Nahrungsmittel erhalten und die Produzentinnen und Produzenten nicht mehr auf die Ausbeutung ihrer selbst und der Umwelt angewiesen sind. Kantinen und Mensen, Kitas und Schulen sowie das Krankenhaus in einer Region können sich zu einer Verbrauchergemeinschaft zusammenschließen und entsprechend unseren großflächigen Betriebsgrößen große Produktionsmengen zu gemeinsam ausgehandelten Preisen abnehmen. Das erfordert natürlich Investitionen und eine Verschiebung von Geldkreisläufen, weg von nachsteuernden Fördermitteln, hin zur Schaffung von Anreizen für die integrierte Produktion, die von Anfang an wirtschaftlich und ökologisch gerecht organisiert wird. Dazu braucht es hier in Sachsen den Aufbau von Verarbeitungsstrukturen und eine Änderung des Vergaberechts, um die öffentliche Hand als solidarischen Einkäufer zu organisieren, und das übrigens auch deshalb, weil zu erwarten ist, dass in Zukunft mehr Menschen ihre Arbeit im Nahrungsmittelbereich suchen werden, ganz in der Erkenntnis der Systemrelevanz. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Mertsching von der Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Zschocke. Bitte schön.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss doch noch einmal auf den Vorwurf eingehen, dass man die Landwirte angeblich vor grüner Politik oder vor den EU-Paragrafenwerken schützen müsse. Ja, einige Landwirtinnen und einige Landwirte klagen natürlich über europäische Vorgaben, das stimmt. (Zuruf von der AfD: Alle!) Es muss aber auch allen klar sein, meine Damen und Herren, dass nur ein starkes Europa wirklich im Interesse der Landwirtschaft ist. Um zum Beispiel von freiwilligen Leistungen zu europaweit verpflichtenden Kennzeichnungen zu kommen, brauchen wir ein starkes Europa. Ein starkes Europa ist im Interesse der Landwirtschaft, auch wenn es um die langfristige Perspektive für die EUZahlungen in der Landwirtschaft geht. Das sind öffentliche Gelder, die für öffentliche Leistungen bereitgestellt werden, eben auch für Leistungen für den Klimaschutz, für die Umwelt und für die Artenvielfalt. Diese Leistungen sind alle auch systemrelevant. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist die Basis, auf der Landwirte überhaupt wirtschaften können, auf der unsere gesamte Existenz aufbaut. Was also ist zu tun, um die Landwirtschaft zu stärken? – Ich habe es gesagt: Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU und die GAP-Finanzierung müssen einen wirksamen Beitrag zum Schutz von Klima, Umwelt, Biodiversität und Tierschutz leisten und auch darauf ausgerichtet werden. Es braucht künftig Rahmenbedingungen, die sichere Einnahmen für die Landwirtinnen und Landwirte mit Ökologie, regionaler Wertschöpfung und ländlicher Entwicklung verbinden. Dafür braucht es ein ausreichendes GAPBudget. Dafür braucht es auch ausreichend regionale Spielräume. Perspektivisch muss es auch darum gehen, meine Damen und Herren, die Direktzahlungen in eine Honorierung der durch die Landwirtschaft erbrachten öffentlichen Leistungen zu überführen. Insgesamt geht es auch weiter, weil nachhaltige Verfahren bei der Lebensmittelverarbeitung, beim Handel, beim Gastgewerbe und bei der Gemeinschaftsverpflegung genauso stärker zu befördern und nach vorn zu bringen sind. Es geht insgesamt um die Förderung bewusster Ernährung, die Verringerung von Lebensmittelverlusten und auch -verschwendung. Vor allem geht es darum, die Bedeutung der Landwirtschaft in die anderen Politikbereiche und vor allem in die Gesellschaft hineinzutragen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der CDU – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Zschocke von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die SPD; Herr Winkler, bitte schön.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landwirtschaft hat witterungsbedingt mehrere schwierige Wirtschaftsjahre hinter sich und muss sich in ihrer Wirtschaftsweise in Zukunft vielen neuen Herausforderungen anpassen – darüber ist schon gesprochen worden. Die Darstellung unserer Landwirtschaft in der öffentlichen Debatte – und dabei spielt es nicht die Rolle, ob konventionell oder ökologisch – hat nicht nur meiner Meinung nach einen gefährlichen Tiefpunkt erreicht. Wir sind alle aufgerufen, daran etwas zu ändern. Was dieser für uns alle wichtige Wirtschaftszweig braucht und verdient, ist Anerkennung, Wertschätzung für die vielen öffentlichen Leistungen, die bis jetzt schon erbracht wurden – und das sind nicht wenige – und die dieser Bereich auch noch in Zukunft erbringen soll und muss. Wir dürfen die ökologische und konventionelle Landwirtschaft, wie das teilweise heute schon durchkam, nicht gegeneinander ausspielen, sondern in diesen Prozess mitnehmen, denn beide können voneinander profitieren. Wir dürfen nicht zulassen, dass das Wirken weniger schwarzer Schafe in der Landwirtschaft auf die gesamte Landwirtschaft abfärbt. Es ist unsere Aufgabe, sie in diesen Prozess einzubeziehen. Ohne deren Akzeptanz und proaktive Mitwirkung wird es nicht gehen. Fakt ist: Die Kernaufgabe unserer Landwirte ist und bleibt es, Nahrungsmittel zu produzieren; denn essen wollen, nein, essen müssen wir alle. Das wird aber nur schwerlich möglich sein ohne einen nachhaltigen Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen, so wie das eben mein Kollege Volkmar Zschocke schon gesagt hat. Diesen Umgang zu forcieren, ohne die Landwirte dabei in den Ruin zu treiben, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Das geht mit Sicherheit auch mit den von der SPD geforderten Reformen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU nach dem Prinzip, öffentliches Geld für öffentliche Leistung. Ziel dabei ist nicht die Kürzung der Agrarförderung – ganz im Gegenteil –, sondern deren Bindung an Kriterien, aber auch an gerechte Verteilungsmaßstäbe. Dieser Umstellungsprozess ist auf lange Sicht angelegt und soll Schritt für Schritt durchgeführt werden. Ich nutze die Gelegenheit dieser Aktuellen Debatte, Sie dazu einzuladen, sich an der Neuausrichtung zu beteiligen, die auch in Sachsen zur Systemrelevanz auf der harten Seite der Landwirte in der öffentlichen Wahrnehmung beitragen kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU und den GRÜNEN – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Winkler von der SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine dritte Rederunde einsteigen. – Für die CDU Herr von Breitenbuch, bitte schön.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir waren zur Bauerndemo auf dem Liebschützberg – Christiane Schenderlein, Wolfram Günther und ich – und haben dort die Bauern erlebt. Der Liebschützberg hat anscheinend eine tiefe symbolische Bedeutung – er sollte nämlich mal wegkommen –; ein riesiger Steinberg, wo mal ein großer Steinbruch entstehen sollte. Die Bevölkerung dort hat sich gewehrt und gesagt: Das könnt ihr so mit uns nicht machen. Da oben steht eine Windmühle drauf. Es ist ein toller Blick in alle Richtungen. Mit dieser Symbolik sind wir dort konfrontiert worden: Geht so mit uns nicht um! Wir müssen gemeinsam andere Wege suchen, und entsprechend sind wir auch hier in dieser Debatte unterwegs. Es geht um die Frage, wie Veränderungen passieren: Gehen sie harmonisch vonstatten oder gibt es Brüche? Wir erleben jetzt eine Zeit, in der viele Brüche politisch organisiert und bewusst befördert werden. Ich spreche die Energiewende an, ich spreche die Mobilität an und ich spreche auch die Landwirtschaft an, wo es Schwierigkeiten gibt und die Gefahr besteht, dass mit diesen Brüchen letztendlich Kapital verloren geht. Der Kapitalstock, mit dem man eigentlich weiterarbeiten müsste, um Innovation und Weiterentwicklung zu befördern, verschwindet. Es besteht auch die Gefahr, dass die Köpfe verschwinden, weil Unternehmer, die eigentlich etwas können, um so einen Prozess überhaupt durch die Zeit weiterzutragen, mit einem Fortschrittsglauben, der in vielen steckt, weil sie im Ruin stehen – du hast es angesprochen, Volkmar – dann nicht mehr an diesen Veränderungen teilhaben können. Wir müssen diese Veränderung mit den Menschen machen, weil wir sie brauchen – der Staat wird das nicht können –, und entsprechend ist auch das Credo, hier miteinander umzugehen, weil die Flankierung mit immensen öffentlichen Kosten dann natürlich auch überzogen ist und das nicht heilen kann, was auf der anderen Seite komplett zerstört wird. Daher müssen wir einen Rahmen setzen. Wir müssen darüber diskutieren und alle Betriebe im Blick haben. Dafür lohnt sich der Streit und auch die Debatte. Noch einmal die Themen, um im Plenum darauf aufmerksam zu machen, was denn eigentlich jetzt alles auf dem Tisch der Landwirte liegt. Die Lage im Ackerbau, die Düngeverordnung – wie kann die organische Düngung überhaupt noch eingesetzt werden? –, entsprechende Erosionsthemen im Hügelland und in den Bergen, Einsatz von Glyphosat. Was kommt an Bodenbearbeitung wieder auf die Fläche, von dem wir eigentlich schon weg waren? Wie ist es überhaupt mit der Akzeptanz von Pflanzenschutz und -düngung und was wird aus unserer Bodenfruchtbarkeit? Wir sind hier in Sachsen in einem Land mit einer hohen Bodenfruchtbarkeit, aus der seit Jahrhunderten die Ernten und der Wohlstand dieses Landes entstehen, und die Frage ist natürlich: Wird jetzt von der Substanz gelebt, wenn wir dort weniger machen, oder wie wird es sich entwickeln? Die gleichen Themen, und zwar noch intensiver, stellen sich bei der Tierzucht. Was wird an Stallumbauten verlangt, die dann aber nach fünf Jahren wieder infrage gestellt werden – nach dem Motto, es reicht wieder nicht, und hier werden ja Ställe auf die Wiese gestellt, die 20 Jahre arbeiten müssen, bevor sie wieder renoviert werden können? Diese Unsicherheit hat mit enormen Kosten zu tun, und da fragt sich natürlich jeder: Kann ich das überhaupt verantworten oder sage ich, dann höre ich auf, und die Tierhaltung wandert von uns weg? Andreas Heinz hat die zurückgehende Eigenversorgung angesprochen. Entsprechend sind wir dort auf einer Ebene, wo eigentlich Tierhaltung – obwohl auf höchstem Niveau und unter höchster Aufsicht; die Veterinärämter sind ja auch sehr tätig – in Deutschland, in Sachsen geführt wird und hier letztendlich infrage steht. Wenn man Umbau will, muss man ihn auch genehmigen. Aber wenn dann die Genehmigungsbehörde sagt, der Stall darf gar nicht gebaut werden, weil da noch ein Naturschutzgutachten erstellt werden muss usw. usf., dann beißt sich die Katze in den Schwanz und wir kommen auch nicht weiter. Wir haben es natürlich mit Wertschöpfung zu tun, davon leben Familien. Es ist die Veredelung, hat man früher gesagt, sprich: Der Ackerboden wird veredelt über Vieh, in Arbeitskräfte, letztendlich auch in Wohlstand, und das steht alles infrage. Ich möchte noch einmal auf das Thema Direktzahlungen eingehen. Volkmar Winkler hat gesagt, es muss eine langfristige Entwicklung dahinter gesetzt werden, man kann das nicht spontan ständig hin und her diskutieren, das ist hoch gefährlich. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr von Breitenbuch von der CDU-Fraktion. Jetzt könnte die AfD noch einmal sprechen, 11 Minuten wären noch vorhanden. – Kollege Dornau, bitte schön.

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Jörg Dornau AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Breitenbuch hat in seiner Rede die Bedeutung der Landwirtschaft herausgestellt, und das zu Recht. Auch die Kritik an Minister Günther war voll berechtigt. Die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten ist natürlich selbstverständlich für uns alle, das sehen wir auch so. Aber schauen wir auf die Zahlen: Der Niedergang der Landwirtschaft in Europa und in Deutschland schreitet seit Jahrzehnten voran. Seit 1990 mussten in der EU sage und schreibe 360 000 Landwirtschaftsbetriebe aufgeben. Auch in Deutschland geben jedes Jahr circa 3 000 Betriebe auf, und jedes Mal bricht auch ein Stück Fundament unserer ländlichen Räume weg. Das alles wurde auch durch Ihre Politik verursacht. Es ist höchste Zeit, diese Politik zu überdenken. Doch mit jeder neuen GAP-Förderperiode soll alles besser werden: weniger Bürokratie, mehr Wertschöpfung, mehr Wohlstand für die Landwirtschaft. Der Preis war und ist: mehr Kompetenzen für Brüssel. Nun soll wieder alles besser werden. Mit dem Green Deal und der sogenannten Vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie wird die Landwirtschaft nun bald vollends aus Brüssel gesteuert, und zwar mit Quoten: Quoten für Düngung, Quoten für Pflanzenschutz, Quoten für den Ökolandbau, kurz: Quote statt Leistung. Nun ist auch die CDU bei den Quotenparteien angekommen: (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) noch mehr Förderrichtlinien, noch mehr Abhängigkeit und noch mehr Bürokratie. „Immer weiter in die Sackgasse“, möchte man meinen. Aber wie können wir den Landwirten helfen, insbesondere den kleinen Höfen? Die aktuelle Förderrichtlinie „Tierwohl Mutterkuhhaltung“ ist durchaus eine gute Idee. Aber wer profitiert davon? Mit einer Bagatellgrenze haben Sie alle Betriebe, die weniger als 28 Mutterkühe halten, von dieser Förderung ausgeschlossen. Das sind drei Viertel der sächsischen Mutterkuhhalter. Es sind die Familienbetriebe, die mit ihrer Nutztierhaltung unsere Kulturlandschaften erhalten. Wir werden uns dafür einsetzen, diese Bagatellgrenze zu beenden und alle Betriebe angemessen zu unterstützen. Liebe Abgeordnete! Wie Sie sehen, wenn Sie es denn sehen wollen, – – (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ja, dass Sie es vielleicht nicht sehen wollen – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir können gar nichts sehen, außer Sie!) –, dann sehen Sie, dass die Landwirte sich nicht mehr alles gefallen lassen und nicht mehr auf Sonntagsreden und Versprechen eingehen. Nein! Demos, Mahnfeuer, Kreuze, Protestveranstaltungen gibt es mittlerweile im Wochentakt. Die Landwirte verlangen zu Recht eine anständige Agrarpolitik. War die neue Düngeverordnung eine Forderung der EU? – Eben nicht. Ausgekungelt wurde diese durch den Bund mit der EU – weitgehend ohne, jedenfalls mit viel zu später Beteiligung der Länder. Das hat die Staatsregierung übrigens in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag „Verschärfung der Düngeverordnung stoppen“ auch richtig festgestellt. Folgerichtig wäre die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag gewesen, nämlich vor dem Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit zu stellen. Aber wie jeder unserer Anträge wurde auch dieser abgelehnt. Bis heute ist noch nicht einmal die Kleine Anfrage zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat beantwortet, mit mehrwöchiger Fristüberziehung. Zum Schutz der heimischen Landwirtschaft hatten wir den Antrag „Mercosur-Abkommen stoppen“ eingebracht – nämlich solange es keine gleichen Voraussetzungen für europäische und südamerikanische Erzeuger gibt. Er wurde abgelehnt – von allen anderen Fraktionen. Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben Ihnen die Hand gereicht, um den Niedergang der deutschen Landwirtschaft zu stoppen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?!) Und wir werden es weiter tun, Herr Breitenbuch. Wir haben vor Kurzem den Antrag für ein Wildtier-Management beim Wolf eingebracht. Werden Sie den Versprechungen gegenüber Ihren Wählern gerecht! Kriechen Sie nicht vor der grünen Minderheit zu Kreuze! Gerade beim Thema Landwirtschaft werden Sie bei der grünen Bevormundungspartei kaum Gemeinsamkeiten finden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Dornau, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Letzter Satz!

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Jörg Dornau AfD

Die deutsche Landwirtschaft ist eine der leistungsfähigsten und umweltfreundlichsten der Welt, und deshalb appelliere ich an alle Abgeordneten: Opfern Sie die Errungenschaften dieses Berufsstandes nicht für einen verqueren Zeitgeist! Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dornau für die AfD-Fraktion. Die Fraktion DIE LINKE hat noch 9 Sekunden. Ich denke, da wird auf einen Redebeitrag verzichtet. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir verzichten darauf, Herr Präsident!) Wie schaut es bei der Fraktion BÜNDNISGRÜNE aus? 2 Minuten, 55 Sekunden sind es noch. – Herr Zschocke, bitte.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz: Das Beklagen von Problemen ist kein Beitrag zur Lösung. Mit dem Finger immer auf die anderen zu zeigen ist kein Beitrag zur Lösung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Sie helfen auch keinem einzigen Landwirt, keiner einzigen Landwirtin, wenn Sie die EU, die anderen Parteien, die handelnden Akteure in den Ministerien und in den entsprechenden Institutionen permanent diskreditieren. Das hilft niemandem. Den Niedergang der Landwirtschaft zu beschwören macht überhaupt keinen Sinn. Deswegen weise ich das alles, was Sie hier unterstellt haben, ganz deutlich zurück. Dieses Verhetzungspotenzial, das Sie hier erneut an den Tag legen, ist null Beitrag zur Lösung der Systemkonflikte, die wir in der Landwirtschaft haben. Wir müssen sie konstruktiv lösen, und dazu brauchen wir konstruktive Gespräche und nicht die Art und Weise, wie Sie hier diskutieren. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Zschocke für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Die SPD-Fraktion hat noch 8 Sekunden; da wird vermutlich auch verzichtet. (Volkmar Winkler, SPD: Immerhin!) Gibt es weiteren Redebedarf? Ich spreche insbesondere die Fraktionen CDU und AfD an. – Das sehe ich nicht. Dann könnte jetzt die Staatsregierung zu Wort kommen. – Herr Staatsminister Günther bitte schön.

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Wolfram Günther

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Systemrelevanz der Landwirtschaft ist hier schon mehrfach hervorgehoben worden, und ich möchte das gern noch einmal bestätigen. Die Landwirtschaft ist nicht nur in einer Hinsicht systemrelevant – nämlich für unsere Ernährung –, sondern sie ist auch der größte Landnutzer überhaupt. Bundesweit bewirtschaftet sie etwa die Hälfte der Flächen, und in Sachsen ist es sogar deutlich mehr. Sie ist systemrelevant für alles, was unsere Umwelt anbelangt – sowohl für das, was auf die Landwirtschaft einströmt, als auch für das, was sie selbst produziert. Das heißt, wir müssen die Landwirtschaft in mehrfacher Hinsicht in den Blick nehmen, wenn wir über ihre Systemrelevanz reden. Infolge von Corona wurde uns deutlich vor Augen geführt, was die Systemrelevanz für unsere Versorgung bedeutet. Wir müssen auch feststellen, dass wir dort einige Baustellen haben. Wir haben gemerkt, was passiert, wenn internationale Lieferketten ins Stottern kommen. Wir haben hier keine Versorgungsengpässe erlebt. Das ist nur dadurch gelungen, weil riesige Anstrengungen von den Versorgern in den Logistikzentralen unternommen wurden, dem etwas entgegenzuhalten. Wir haben auch gemerkt – das hat uns als Staatsregierung mehrfach beschäftigt –, was es heißt, Saisonarbeitskräfte, Erntehelfer unter Corona-Bedingungen ins Land zu bekommen. Denn auch die Landwirtschaft – unsere sächsische Landwirtschaft – ist systemabhängig davon, dass wir Arbeitskräfte – Leute, die anpacken – haben, die aus anderen Ländern zu uns kommen. Das gehört auch zur Wahrheit. Ebenso muss uns das klar sein, wenn es um Finanzströme geht. Wir wissen das. Wir haben im Freistaat Sachsen im Jahr 2020, 30 Jahre nach der friedlichen Revolution, von dem, was wir über unseren Haushalt hier ausgeben können, nur reichlich 40 % in diesem Land erwirtschaftet. Der Rest ist Geld, welches wir nicht nur vom Bund, sondern auch von der EU bekommen. Das sind maßgebliche Finanzströme genau über den gesamten Pfad der Landwirtschaft und der Gemeinsamen Agrarpolitik. Dazu gehört im Übrigen nicht nur Landwirtschaft, sondern auch die Entwicklung des ländlichen Raumes. Dies sind Milliarden, die in unser Land strömen. Alles das gehört zu dieser Systemrelevanz dazu. Wir haben hier auch schon angesprochen, was Selbstversorgungsgrade anbelangt und dass wir im Moment in verschiedenen Zweigen prozentual weniger haben. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese Selbstversorgungsgrade rein statistische Daten sind. In realen Stoffkreisläufen ist unsere Selbstversorgung erschreckend gering. Das, was wir hier produzieren, produzieren wir im Wesentlichen für große Märkte – für bundesdeutsche, europäische, internationale Märkte –, und genau von diesen Stoffströmen ernähren wir uns hier. Dafür bringt die sächsische Landwirtschaft einen großen Beitrag, weil sie in dieses System einspeist. Das hat aber nichts mit unseren realen regionalen Kreisläufen hier zu tun. Genau das ist uns vor dem Hintergrund von Corona klargeworden. Uns hätte aber vorher schon klar sein können oder müssen, dass sich dort etwas ändern muss, wenn wir widerstandsfähig und resilient sein wollen. Die Herausforderung, regionale Ernährung und Wertschöpfung zu organisieren, steht in einem Spannungsfeld. Das haben wir in den Debattenbeiträgen gehört. Es gibt eine Reihe von Herausforderungen, die wir in der Landwirtschaft haben. Fangen wir mit dem Boden an. Es sind nicht nur die Qualität des Bodens und die Humusgehalte, sondern auch die Eigentumsverhältnisse des Bodens. Wir wissen, dass es einen globalen Trend zum Aufkauf von produktiven Flächen durch Finanzinvestoren gibt. Diesen Druck haben wir auch in Deutschland. Das staatseigene Thünen-Institut konnte das für die neuen Bundesländer an vielen Stellen statistisch unterlegen. Dort stehen wir auch in Sachsen. Wir sind noch leicht vor der Lage, aber wir haben einen Moment erreicht, in dem das Ganze ernst werden kann. Es geht um Systemfragen. Wenn der Boden einmal aus der Hand der Landwirte, aus der Hand der Familien, der Menschen, die vor Ort leben und ein Interesse an diesem Boden haben, gekommen ist und in andere Hände kommt, die auf kurzfristigen Gewinn aus sind, bleibt das Geld nicht beim Landwirt, sondern wird über die Pacht aus dem System herausgezogen. Wir erleben es schon. Wir müssen darauf strukturell antworten. Ein Ansatz ist das Agrarstrukturgesetz, an dem wir als Koalition gemeinsam arbeiten. Das wollen wir nicht allein machen, sondern gemeinsam mit anderen Bundesländern, in denen dieses Thema auch ansteht. Wir haben das Spannungsfeld gesellschaftliche Akzeptanz der Landwirtschaft. Man muss sich die Tierproduktion anschauen. Es ist das eine, zu sagen, auf welchen hohen Standards wir produzieren, das andere ist aber, sich konkret anzuschauen, wie die Tiere gehalten werden, die wir essen. Vieles von dem mag gute Praxis sein und gesetzlichen Standards entsprechen, manches noch nicht einmal dem. Das ist eine Herausforderung. Vieles ist auf die Dauer so nicht akzeptabel. Wenn wir dazu kommen wollen, dass wir Landwirtschaft im Einklang mit dem betreiben, was gesellschaftliche Akzeptanz ist, dann haben wir Hausaufgaben zu machen. Ich muss sagen, es gibt mittlerweile in der Landwirtschaft eine breite Debatte und eine Offenheit, sich zu ändern. Es geht nicht mehr um das Ob, sondern es geht im Moment vielmehr um das Wie. Wie schaffen wir die Rahmenbedingungen, dass Landwirte genau so produzieren können? Es gibt einen hohen Investitionsbedarf in dieser Branche – auch das muss uns klar sein –, der über das hinausgeht, was die Branche Landwirtschaft allein leisten kann. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch von den Forderungen her, die gestellt werden. Natürlich ist es eine Herausforderung, was mit dem Wasser, dem Boden, der Umwelt, der Düngung und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln passiert. Dort haben wir große Aufgaben vor uns. Auch dort geht es im Moment um das Gestalten des Wie und nicht mehr um das Ob. Ich bin der Branche dankbar, dass wir das diskutieren. Wir brauchen am Ende eine breite gesellschaftliche Übereinstimmung der Ziele. Das ist oft angesprochen worden. Wenn ich als Landwirtschaftsbetrieb in meinen Betrieb investiere – egal, ob das die Tierhaltung oder der Pflanzenbau ist –, dann brauche ich einen größeren Horizont. Dabei sind die 20 Jahre nicht zu viel. Deshalb muss ich mir sicher sein, dass, wenn ich dort heute investiere, die Investition mindestens diese 20 Jahre trägt. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Debatten genauso führen. Wir werden nie Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Längeres gemeinsames Entwurf eines Gesetzes Gemeinschaftsschule Drucksache 7/522, eingebracht Drucksache 7/3000, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die SPD und danach die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktion CDU. Herr Gasse, bitte schön.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutigen zweiten Lesung des Volksantrages „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“, Gesetzentwurf zur Einführung von Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen, ging ein umfassendes und geordnetes parlamentarisches Verfahren voraus, welches für unsere Fraktion bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen seinen Anfang nahm. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Unser politischer Wille ist es – ich brauche an dieser Stelle im Hohen Haus keinen Hehl daraus zu machen –, unser gegliedertes sächsisches Schulsystem zu erhalten und unsere Schüler im Sinne bestmöglicher Bildungsabschlüsse und bestmöglicher Bildung für alle fortzuentwickeln. alle dazu bringen können, dafür zu stimmen, aber wir können einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens erreichen. Genau diese Themen – wie wir die Corona-Krise und ihre Folgen bewerten, wie wir im Tierwohl und mit der Biodiversität vorankommen, diese Farm-to-Fork-Strategie, diese vom „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie, GAP, Einkommenssicherung – hat sich die deutsche EU-Ratspräsidentschaft vorgenommen. Deshalb ist das nicht irgendeine Bürokratie, sondern genau der Punkt an den Themen, die jetzt auf dem Tisch liegen, strategisch zu arbeiten. Genau diese Chancen sollten wir ergreifen. Die Landwirtschaft ist systemrelevant, mindestens in doppelter Hinsicht. Wir müssen diese Aufgaben angehen. Wir werden uns als Staatsregierung gemeinsam mit der Landwirtschaft aus Sachsen in diesen Prozess einbringen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Staatsminister Günther. Damit ist die Zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Lernen in Sachsen zur Einführung der im Freistaat Sachsen in Form eines Volksantrages des Ausschusses für Schule und Bildung (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Diesem Anspruch fühlen wir uns verpflichtet und haben uns im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und der Verhandlung zum Änderungsantrag für den vorliegenden Gesetzentwurf starkgemacht. Die heutige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung des Sächsischen Landtags ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen und Gespräche in der Koalition und mit den Vertretern des Volksantrages. Wir haben uns dem Meinungsbildungsprozess nicht verschlossen. Unsere Kompromissbereitschaft unter der Maßgabe der Beibehaltung der hohen Standards im sächsischen Schulsystem drückt sich in der Vereinbarung zum Koalitionsvertrag und dem erarbeiteten Änderungsantrag aus. Es ist ein Kompromiss, der den Willen unserer Koalitionspartner zum Ausdruck bringt, gemeinsam die Vielfalt und Leistungsfähigkeit sächsischer Schulen zu erhalten und weiter zu verbessern. Für die vertrauensvollen Verhandlungen möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Verhandlungspartnern, aber auch bei den Vertretern des Bündnisses recht herzlich bedanken. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Grundlage der Fortentwicklung bleibt das gegliederte sächsische Schulsystem. In diesem bewährten System wollen wir mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung heute in zweiter Lesung die Möglichkeit schaffen, Gemeinschaftsschulen in Sachsen zu gründen oder bestehende Schulen in Gemeinschaftsschulen fortzuentwickeln. Mit der Oberschule Plus wollen wir besonders im ländlichen Raum Möglichkeiten für längeres gemeinsames Lernen von Klassenstufe 1 bis 10 schaffen. Unsere Entscheidung für eine Vierzügigkeit der sächsischen Gemeinschaftsschulen in Klassenstufe 5 setzt einen Maßstab, der sicherlich nicht die Intention des Volksantrages in seiner ursprünglichen Form trifft. Gleichwohl soll dieser Maßstab dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II, die an einer Gemeinschaftsschule ein Abitur anstreben, hinsichtlich der Klassengröße, des notwendigen Lehrerpersonals und der Neigungskurse gegenüber Schülerinnen und Schülern an Gymnasien nicht benachteiligt sind, und einen ihren Kompetenzen entsprechenden Abschluss erreichen können. Durch diese Rahmenbedingungen setzen wir einen guten und vergleichbaren Maßstab um und sichern dies durch entsprechendes Personal im Bereich der gymnasialen Oberstufe ab. Um unseren Koalitionspartnern in ihren Bestrebungen nach längerem gemeinsamen Lernen und letztlich den Vertretern des Bündnisses gleichermaßen gerecht zu werden, haben wir uns auf die Möglichkeit der Fortentwicklung unserer Oberschulen zu Oberschulen Plus an den Standorten außerhalb unserer großen Städte verständigt. Dies ermöglicht Schulen, die sich auf den Weg machen wollen, von der Primarstufe bis zum Ende der Sekundarstufe I gemeinsames und abschlussbezogenes Lernen einzuführen. Mit der vereinbarten Zweizügigkeit schaffen wir eine niedrige Schwelle, um diesen Willen umzusetzen, und gewährleisten gleichzeitig, dass unsere regulären Oberschulen nicht hinsichtlich ihrer Standorte gefährdet werden. Einer eigenständigen Schulart „Oberschule Plus“ bedarf es hierfür nach Auffassung der Koalition nicht, da die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für unsere Oberschulen eine gute Basis bilden, um gemeinsam sowohl mit Grundschulen als auch der Oberschule Plus zu kooperieren oder eine Grundschule in eine Oberschule Plus zu integrieren. Hier schaffen wir mit unserem Änderungsantrag, der Grundlage dieser Beschlussempfehlung ist, eine hohe Flexibilität. Die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus oder die Umwandlung bestehender Schulstandorte in solche soll auf der Basis eines breiten Konsenses vor Ort erfolgen. Eltern, Schüler, Kollegium und Schulträger sollen diese Entscheidung nach unserem Willen gemeinsam und auf Augenhöhe treffen und umsetzen. Der Freistaat Sachsen und insbesondere das Sächsische Staatsministerium für Kultus sind in diesem Prozess Partner und unterstützen die Initiativen vor Ort fachlich und beratend. Letztlich ist es Aufgabe der Staatsregierung, dafür Sorge zu tragen, dass fachlich gut ausgebildetes und motiviertes Lehrpersonal an Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus dafür Sorge trägt, dass alle Schülerinnen und Schüler einen bestmöglichen Abschluss erhalten können, der ihnen einen unkomplizierten Einstieg in eine erfolgreiche berufliche Laufbahn ermöglicht. Mit dem heute durch die Koalition vorgelegten Entschließungsantrag bringen wir nochmals unseren gemeinsamen Willen zum Ausdruck, Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus als Ergänzung zum gegliederten sächsischen Schulsystem zu ermöglichen. Wir bitten die Staatsregierung in Punkt 2, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Prozess erfolgreich und vertrauensvoll zu begleiten. Kollegin Friedel wird nachher noch näher darauf eingehen. Ich bitte daher zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung sowie zum vorliegenden Entschließungsantrag um Ihre Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gasse für die CDU-Fraktion. – Nun hat die AfD-Fraktion das Wort. Dr. Weigand befindet sich schon in den Startlöchern. Bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir nehmen heute einen großen Eingriff ins sächsische Bildungssystem vor. Der Volksantrag zur Gemeinschaftsschule will erstens längeres gemeinsames Lernen. Das wollen wir als AfD auch, aber mit Grenzen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! – Zurufe von den LINKEN) Er will zweitens die Gemeinschaftsschule – das wollen wir nicht, weil es die Bildung verwässert –, und er will drittens größtenteils selbst organisiertes Lernen und nur eine Orientierung am Lehrplan. Das wollen wir nicht, weil gute Bildung feste Inhalte braucht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Bei diesem wichtigen Thema, über das wir heute debattieren, darf nicht der Landtag allein beschließen, meine Damen und Herren, hier muss das Volk basisdemokratisch einbezogen werden und sagen, was es will, ob erstens die Gemeinschaftsschule, wie sie auf dem Tisch liegt, zweitens das Konzept der Regierungskoalition, drittens unser Konzept der technischen Oberschule oder viertens das Bildungssystem so zu erhalten, wie es aktuell ist. Herr Kretschmer, Sie sind letztes Jahr durch das Land getingelt und haben im Wahlkampf gesagt, bei entscheidenden Gesetzesänderungen wollen Sie einen Volkseinwand durchführen. Sie wollen, dass das Volk mitentscheidet. Ich rufe Sie dazu auf. Halten Sie Wort! Führen Sie zu diesem Thema einen Volkseinwand durch, damit das sächsische Volk wirklich mitentscheidet, meine Damen und Herren! (Sabine Friedel, SPD: Kennen Sie die Verfassung, Herr Weigand? – Zurufe von den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Wenn Sie dafür die Verfassung ändern müssen, dann sollten Sie das tun. Sie sind in Regierungsverantwortung. Da müssen Sie Ihren Worten Taten folgen lassen, meine Damen und Herren. Das ist einfach so, wenn man in der Verantwortung ist. (Beifall bei der AfD) Aber wer steckt hinter dem Volksantrag? Wer ist „das Volk“? (Zurufe von den LINKEN) 50 000 Unterschriften wurden gesammelt. Erstunterzeichner: Martin Dulig, SPD, Rico Gebhardt von den LINKEN (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) und Frau Melcher von den GRÜNEN sowie Gewerkschaftsvertreter. Es ist ein rot-rot-grünes Projekt, meine Damen und Herren, das zur Landtagswahl abgewählt wurde. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Was?! – Zurufe von den LINKEN) Denn von Ihren ehemals 53 Sitzen haben Sie nur noch 36 – LINKE, GRÜNE, SPD. Ihr rot-rot-grünes Projekt der Gemeinschaftsschule wurde abgewählt. Das stellen nicht nur wir fest, das stellt auch der Sächsische Lehrerverband fest. Ich zitiere Herrn Weichelt: „Bei einer Analyse des Ergebnisses der Landtagswahl gibt es keinen Wählerauftrag für Experimente am Schulsystem. Die Parteien, die den Volksantrag zur Einführung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen unterstützen, haben in der Summe Wählerstimmen verloren.“ Meine Damen und Herren, Ihr Projekt ist gescheitert. (Beifall bei der AfD) Aber nicht nur dieses Projekt wurde abgewählt, auch die CDU musste herbe Verluste einstecken. Von ehemals 59 Sitzen haben Sie nur noch 45. Aber was macht die CDU danach? Sie klammert sich an die Macht und fällt dabei inhaltlich um. Das ist das, was wir seit Jahren von Ihnen gewöhnt sind. Ihre Wahlversprechen sind nach der Wahl vergessen, ob Energiewende, Wehrpflicht, Grenzöffnung, Ehe für alle – die CDU hat ihre konservativen Werte verloren, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU) Denn wer 2019 CDU gewählt hat, wählte den Erhalt des derzeitigen Bildungssystems. Ich zitiere aus dem CDUKurzwahlprogramm: „Wir halten an unserem bewährten gegliederten Schulsystem fest.“ (Holger Gasse, CDU: Haben Sie mir zugehört?!) Herr Gasse, meine Damen und Herren, das heißt für mich Nein zur Gemeinschaftsschule; denn nur so halten Sie am gegliederten Schulsystem fest. Aber Sie sind eben wieder umgefallen und führen jetzt diese Gesamtschullösung ein, bei der Schüller aller Niveauklassen miteinander lernen, bei der auch die Bildungsempfehlungen in der Gemeinschaftsschule oder Oberschule Plus nicht mehr gelten. Das ist ein Abitur für alle, das Sie schaffen wollen. Herr Gasse, da frage ich Sie, wo das Niveau, das Sie gerade angesprochen haben, bleibt, wenn die Gemeinschaftsschule in Sachsen eingeführt wird. (Beifall bei der AfD) Denn die Gleichmacherei, die Sie vorhaben, bringt nichts. Die Gleichmacherei zerstört unseren guten Pisa-Platz. Sie zerstört unser sächsisches Bildungssystem und sie zerstört die Zukunft unserer Kinder – dem stellen wir uns als AfD entgegen. (Beifall bei der AfD) Ich möchte – Sie sind bisher nicht auf die Anhörung eingegangen – einmal aus der Anhörung zitieren. Prof. Dolasse, Bildungsexperte aus Nordrhein-Westfalen, sagte: (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) „Es gibt in Nordrhein-Westfalen 250 Gesamtschulen. Die Gesamtschulen haben das Gymnasium übrigens stark gemacht. Alle fliehen.“ Anstatt das zu machen, was Sie seit Jahren predigen, nämlich die Oberschulen zu stärken, opfern Sie die Oberschulen mutwillig, um Gemeinschaftsschulen in Sachsen einzuführen und mit GRÜNEN und SPD zu regieren. Das ist eine Schande für dieses Land, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Auch der IQB meldet Kritik an. Frau Prof. Stanat hat die verschiedenen Bundesländer miteinander verglichen, und Ihr Ziel ist es, dass wir hier NRW-Verhältnisse bekommen. Sie sagte: „Mir persönlich ist nicht klar, warum man den Aufwand betreiben will, eine weitere Schulart einzuführen, zumal durch den Lehrermangel in Sachsen erhebliche Herausforderungen zu bewältigen sind.“ Deshalb fordere ich Sie auf, einen Volksentscheid zu den vier Optionen durchzuführen: (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) erstens Volksantrag mit allen Schülern aller Niveaustufen in einer Klasse und Absenkung des Bildungssystems – darüber sollten die Sachsen entscheiden –, oder Ihr vorgelegtes Konzept mit der vierzügigen Gesamtschule und der Oberschule Plus bis zur Klasse 10, wo Sie auch das Niveau absenken werden, oder unser Konzept „Technische Oberschule – längeres gemeinsames Lernen“ bis zur 8. Klasse zur Stärkung des Mittelstands und des Handwerks, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) oder das derzeitige Bildungssystem erhalten. Meine Damen und Herren, das Volk, alle Sachsen sollten hier mitentscheiden, nicht nur das Parlament. Deshalb, Herr Kretschmer, halten Sie Wort! Fallen Sie nicht um wie nach der Wahl und führen Sie einen Volksentscheid durch! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Dr. Weigand von der AfD-Fraktion. – Wir kommen nun zur Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir die Kinder des 21. Jahrhunderts von Lehrern mit dem Ausbildungsstand des 20. Jahrhunderts in einem Schulsystem unterrichten lassen, das im 19. Jahrhundert konzipiert wurde, dann kann das nicht funktionieren. – Diese Mahnung des Bildungsforschers Andreas Schleicher stammt aus dem Jahr 2007. Wie viel Zeit die CDU-geführten Staatsregierungen doch hatten, um Sachsens Schulen weiterzuentwickeln! Leider: Nein. Nun haben sich viele Menschen bemüht und einen ausgefeilten Gesetzentwurf geschrieben, sind monatelang von einem Sammel- und Infostand zum nächsten und von einem Rathaus ins nächste gerannt. Sie haben es nach 15 Jahren tatsächlich geschafft, die Volksgesetzgebung für einen Moment wiederzubeleben und den Willen der Mehrheit als Volksantrag ins Parlament zu tragen. Sie fordern einen bildungspolitischen Fortschritt ein, der weltweit Schule gemacht hat. Das ist ein Fortschritt, der bei Teilen der Regierung leider nicht in ausreichendem Maße angekommen ist; bei einer breiten Masse der Bevölkerung schon, Herr Gasse und werte CDU-Fraktion. Weil die Koalition es so will, soll der Landtag heute nicht über den Volksantrag abstimmen, sondern über eine sinnentstellte Variante. Wieder hat sich die Parteipolitik der CDU durchgesetzt. Ich habe es hier im Landtag schon einmal kritisiert. Ihre Sorge gilt nicht den jungen Leuten, sondern Ihrem politischen Markenkern, nachdem Sie durch den Atomausstieg, die Aussetzung der Wehrpflicht und die Ehe für alle ideologische Bastionen geräumt haben. Sie wollen den Gemeinschaftsschulen das Leben so schwer wie möglich machen, wenn Sie schon deren Einführung schlucken müssen. Deshalb werden von der Koalition hohe Hürden für diese neue zusätzliche Schulart errichtet. Ich halte das für unangemessen. Sie müssen ab Klasse 5 mindestens vierzügig anstatt mindestens zweizügig sein. Im ländlichen Raum dürfen sie ausnahmsweise dreizügig sein, aber nicht in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Oberschule Plus, wie Sie Gemeinschaftsschulen von Klasse 1 bis 10 nennen, darf nur zweizügig sein und nicht in Mittel- und Oberzentren entstehen. In der Sachverständigenanhörung wollten Sie Ihre Sicht wissenschaftlich bestätigen lassen. Wir mussten an manchen Stellen krude Argumentationen hören. Ich bin dem Bündnis sehr dankbar dafür, dass es sachlich eine Reihe falscher Behauptungen geradegerückt hat. Ich bewundere das Durchhaltevermögen der Vertrauenspersonen Doreen Taubert und Burkhard Naumann sowie der weiteren Beteiligten, die gebetsmühlenartig für den Volksantrag werben, obwohl seit Monaten klar ist, was die Koalition plant. Ich möchte aus den Argumenten, die Burkhard Naumann und Doreen Taubert mitgeteilt haben, einfach nur ein paar Kernsätze wiedergeben: „Erstens. Sachsen gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Unterrichtsausfall, mit einer hohen Quote von elternfinanzierter Nachhilfe und Schulabgängern ohne Abschluss sowie mit weiten Schulwegen, insbesondere in ländlichen Regionen. Darüber kann kein lobbyismusgeleiteter selektiver Bildungsmonitor hinwegtäuschen. Zweitens. International sind längeres gemeinsames Lernen und Gemeinschaftsschulen Standard. Drittens: Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Belege dafür, dass die frühe Entscheidung über die weitere Schullaufbahn nicht objektiv sein kann, den Schulstress verstärkt und Kinder, Eltern und Lehrende sozial und psychisch belastet. Viertens. Gemeinsames Lernen sorgt dafür, das gute Lerner nicht schlechter werden und schwächere Lerner von deren Anregungspotenzial profitieren. Fünftens: Die Fördererfolge deuten darauf hin, dass der engen Kopplung von sozialer Lage und Schulerfolg mit dem längeren gemeinsamen Lernen gegengesteuert werden kann. Es hilft also gegen soziale Ungleichheit. Gemeinschaftsschule kann durch das längere gemeinsame Lernen dazu beitragen, dass sich die Chancen, einen höheren Schulabschluss zu erwerben auch für Nichtakademikerkinder erhöhen. Sechstens. Die Kooperation von Grundschulen und Gymnasien mit Gemeinschaftsschulen oder das Zusammenführen mehrerer Schularten in einer Gemeinschaftsschule kann dazu beitragen, Schulschließungen zu verhindern.“ An dieser Stelle höre ich mit dem Zitieren auf. Mein Eindruck ist, dass ich Sie von Ihrer Position sowieso nicht abbringe. Entsprechend kritisch sieht das Volksantrag-Bündnis Ihr Verhandlungsergebnis. Zwar werde die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart grundsätzlich ermöglicht, aber: „Die Gründung von Gemeinschaftsschulen soll nicht auf niedrigschwellige und unbürokratische Weise überall dort, wo alle Beteiligten dies wollen, ermöglicht werden. Vielmehr wird sie mit Hürden versehen, die eine vor Ort gewollte Schulgründung deutlich erschweren oder teilweise unmöglich machen.“ Und noch ein anderes Zitat: „Finden die in den Koalitionsverhandlungen vereinbarten wesentlichen Änderungen an unserem Gesetzentwurf eine Mehrheit im Landtag, würde der Volksantrag als abgelehnt gelten. Der Gesetzentwurf, den der Landtag dann beschließen würde, wäre ein anderer als der ursprüngliche Volksantrag.“ Ich wiederhole, Sie wollen einen anderen Gesetzentwurf beschließen als den Volksantrag. Das Anliegen der mehr als 50 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner steht für Sie so nicht mehr zur Debatte. Der Landtag sollte infolge Ihres Handelns auch keine Möglichkeit haben, über den Volksantrag abzustimmen. Das wäre eine große Missachtung seiner Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie der gesellschaftlichen Mehrheit, die sich das längere gemeinsame Lernen wünscht. Deshalb stellen wir heute einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung und stellen die Urfassung des Volksantrages zur Abstimmung. Ich begründe Ihnen auch, warum. Eine Freiwilligkeitslösung wie im Volksantrag ließ in Thüringen binnen 10 Jahren etwa 70 Gemeinschaftsschulen entstehen und verschaffte den Eltern echte Wahlfreiheit, ohne andere Schularten zu bedrohen. Diese Wahlfreiheit wollen Sie nur wenigen sächsischen Eltern zugestehen. Wir finden, alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen verdienen eine langfristig stabile Lernumgebung, anstatt nach der 4. Klasse unter Druck und mit Versagensängsten aussortiert zu werden. (Beifall bei den LINKEN) Wir wissen sehr wohl, dass wir die einzige Fraktion sein werden, die dem ursprünglichen Volksantrag zustimmt. Am Ende wird es um die Version der Koalition gehen, mit der es das längere gemeinsame Lernen nur etwas leichter als bisher, aber viel schwerer haben wird, als es der Volksantrag will. Sie wollen längeres gemeinsames Lernen nur im Ausnahmefall zulassen. Das kritisieren wir auch weiterhin. Und wir werben nochmal dafür, den Volksantrag unverändert anzunehmen. Es ist eben kein Systemsturz, sondern ein Kompromiss, eine sanfte Lösung, aber der CDU-Fraktion ist selbst das zu viel. Ihre Unkenntlichmachung des Volksantrags ist kein Erfordernis guter politischer Kultur, sondern die Folge von Regierung gewordener Engstirnigkeit. Nun aber, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werden wir – schweren Herzens – Ihrer Version, dieser Version eben doch zustimmen. Wir haben als LINKE nicht so viel Kraft investiert und Unterschriften für den Volksantrag gesammelt, um am Ende zuzusehen, wie Sie ohne oder sogar gegen unsere Stimmen die Gemeinschaftsschule einführen. Wir beteiligen uns selbstverständlich daran, aber ohne jede Euphorie; denn wir wissen, dass es nur sehr wenige Gemeinschaftsschulen geben wird. Trotzdem streiten wir weiter dafür, dass längeres gemeinsames Lernen flächendeckend möglich wird. In den nächsten Jahren kommen die Mühen der Ebene auf alle zu, die eine Gemeinschaftsschule gründen wollen. Es gibt diese Engagierten trotz allem noch, nicht nur in Leipzig. Die Koalition erweckt jetzt mit Ihrem Entschließungsantrag den Eindruck, die Kultusbürokratie werde ihnen kräftig helfen, aber das dürfte sich wahrscheinlich als falsche Hoffnung entpuppen. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir zumindest zeigen, wie es anders gehen könnte. Zunächst ist es nicht nur eine politische Stilfrage, den Menschen hinter dem Volksantrag als Landtag in Gänze für ihre demokratische Initiative zu danken. Vor allem muss der Landtag sich seiner politischen Handlungsverantwortung stellen, nämlich: Sobald die Vollzugspraxis zeigt, dass der Gesetzgeber nachsteuern muss, sollte er das auch tun. Schon heute wollen wir die Staatsregierung beauftragen, die Einführung von Gemeinschaftsschulen aktiv zu fördern. Wir wollen eine gründungsfreundliche Schulverwaltung, die fachlich berät. Nötig sind Unterstützungsangebote für engagierte Kollegien. Es braucht einen Leitfaden zur Gründung von Gemeinschaftsschulen und eine kompetente wissenschaftliche Begleitung. Die Staatsregierung sollte einen regelmäßigen Austausch der Projekte organisieren und für Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte sorgen, denn längeres gemeinsames Lernen macht neue Unterrichtsformen notwendig. Das Landesamt für Schule und Bildung sollte qualifizierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner anbieten, die gründungswilligen Initiativen helfen. Es ist höchste Zeit, dass wir grundsätzlich darüber nachdenken, was wir lehren und lernen sollten. Seit Jahren müssen wir vor allem über Personalstellen reden – unserer Meinung nach seit Jahren das nächste Versagen der CDUgeführten Regierung. Sie haben ein Klima erzeugt, in dem man nicht über Bildungsinnovationen nachdenken kann, ohne gleich der Träumerei geziehen zu werden, weil für neue Wege sowieso kein Personal da sei. Die Bedenkenträgerei muss endlich dem Fortschrittswillen weichen. Es liegt auf der Hand, was nötig ist: kleinere Lerngruppen, wirklich individuelle Förderung, eine zur Diskussion ermunternde Kultur, Methodenwissen statt BulimieLernen. In 50 Jahren dürfte die zentrale Frage lauten: Wie unterscheidet sich unsere Arbeit von der Arbeit der Maschinen? Der Unterschied liegt in menschlichen Kompetenzen wie sozialem Verhalten und Kreativität. Denn das ist der Vorsprung, um den wir ringen müssen. Fähigkeiten wie Kommunikation, Arbeiten im Team oder das Lösen von Konflikten sind bisher mitnichten Teil des Lehrplans. Schule soll keine Roboter hervorbringen, deren Ablagesystem möglichst prall gefüllt ist. Sie soll verantwortungsvolle und aufgeklärte Persönlichkeiten ins Leben entlassen. Es geht um Kompetenzen. Dazu gehören unter vielen anderen Empathie, ästhetisches Empfinden, Urteilsvermögen, Konfliktfähigkeit, die Fähigkeit, politische Entscheidungen zu treffen. Bildung ist eben nicht das reine Aufnehmen und Verarbeiten von Wissen, sondern reflektiertes Denken und Handeln, die Entfaltung von Persönlichkeit. Das Lernen im Gleichschritt ist dann eben doch voll Old School. Bildung muss allen zur Verfügung stehen – egal, wie gut oder schlecht das Portemonnaie der Eltern gefüllt ist oder wo sie wohnen. Längeres gemeinsames Lernen sorgt dafür, dass alle alles erreichen können. Sachsen verdient eine politische Mehrheit, die längeres gemeinsames Lernen überall möglich macht, und zwar für alle Kinder und Jugendlichen. So geht solidarisch! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollegin Melcher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule wird sich die sächsische Bildungslandschaft verändern. Einige Journalisten haben den heutigen Tag auch deshalb als einen historischen Tag für das sächsische Bildungswesen bezeichnet. Um das zu verstehen, muss man, glaube ich, den Blick ein Stück weit zurückwerfen und prüfen, welche Entwicklung die Gemeinschaftsschule in Sachsen genommen hat. Wir BÜNDNISGRÜNEN kämpfen seit fast 20 Jahren für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Wir haben uns damals, im Schuljahr 2006/2007, über die ersten Schritte sehr gefreut. Damals wurde in Geithain die erste sächsische Gemeinschaftsschule eingerichtet. Wir BÜNDNISGRÜNE haben sehr für verlässliche Rahmenbedingungen, für Gemeinschaftsschulen und damit auch für längeres gemeinsames Lernen gekämpft und uns dafür eingesetzt. Leider war damals die Skepsis größer als der Reformwille, und so blieb es bei einem zeitlich befristeten Versuch mit neun Schulen. Für uns BÜNDNISGRÜNE war das eine große Enttäuschung. Nach dem Aus der Gemeinschaftsschulen 2009 hat sich unsere Fraktion immer wieder für die Einführung der Gemeinschaftsschulen stark gemacht. Wir wurden nicht müde, immer wieder die Punkte „Längeres gemeinsames Lernen“ und Bildungsgerechtigkeit im Landtag zu thematisieren. So haben wir beispielsweise auch die Elterninitiative für den Erhalt der Gemeinschaftsschulen parlamentarisch unterstützt. In der letzten Legislaturperiode haben wir dafür gekämpft und gehofft, dass mit dem neuen Schulgesetz aus dem Schulversuch eine Regelform wird. Mit der Änderung des Schulgesetzes 2017 wurden dann – immerhin oder leider nur – das Chemnitzer Schulmodell und die Nachbarschaftsschule als Schulen besonderer Art in ihrem Bestand gesichert. Umso mehr freue ich mich auf den heutigen Tag, weil er deutlich macht, dass unser steter Tropfen etwas bewirkt hat. Denn heute beraten wir in der zweiten Lesung die Einführung der Gemeinschaftsschule. Wir sind endlich vom Schulversuch zur Regelschulform gekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir BÜNDNISGRÜNE haben den Volksantrag eng begleitet und sind ebenfalls Mitglied im Bündnis „Gemeinsam länger lernen“. 50 000 Unterschriften haben es ermöglicht, dass wir in den Koalitionsverhandlungen die Einführung der Gemeinschaftsschule realisieren konnten. Dabei haben wir gemeinsam mit der SPD in den Verhandlungen hart um jeden Punkt gerungen. Auch für uns war jede inhaltliche Änderung am Volksantrag keine leichtfertige Hinnahme. Wir haben bis zuletzt verhandelt, um längeres gemeinsames Lernen in Sachsen zu ermöglichen. Und es ist uns gelungen! Mit dem Änderungsantrag haben wir aus unserer Sicht einen Kompromiss gefunden, der eine maßvolle Änderung des Schulgesetzes vorsieht und Gemeinschaftsschulen überall dort ermöglicht, wo der gemeinsame Wille von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Schulträgern besteht. Noch einmal: Wir dürfen nicht außer Acht lassen, welchen langen Weg wir in Sachsen bereits mit der Gemeinschaftsschule gegangen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird immer das Zitat vom Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach angeführt. Ich finde dieses Zitat nicht wirklich passend; denn es trifft das, was wir erreicht haben, nicht im Kern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir ermöglichen in Sachsen das Kernanliegen des Volksantrags vom längeren gemeinsamen Lernen. Wir ermöglichen, dass Kinder über die Klasse 4 hinaus gemeinsam lernen und eine Entscheidung über den weiteren Schul- und Lebensweg später getroffen werden kann. Wir ermöglichen, dass die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart eingeführt wird. Das wir künftig die Gemeinschaftsschulen in unserem Schulgesetz wiederfinden, ist für uns BÜNDNISGRÜNE ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Sachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dennoch ist uns auch klar, dass wir die Füße beim Thema Gemeinschaftsschule nicht hochlegen werden. Wichtig ist nun, Schulträger und interessierte Schulen bei der Verwirklichung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen zu unterstützen. Dazu werden wir eine fachliche Begleitung sicherstellen. Es dürfen eben nicht die gleichen Fehler gemacht werden wie 2006 und 2007. Dazu ist der heutige Tag zu historisch. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Melcher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun ergreift Kollegin Friedel für die SPD-Fraktion das Wort.

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Sabine Friedel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über die inhaltlichen Aspekte des Volksantrages und die Änderungen schon intensiv diskutiert. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch einige Schritte weiter zurückzugehen, als es Frau Melcher gerade getan hat. Im Juni 1991, also vor mehr als 29 Jahren, hat der Sächsische Landtag das erste Schulgesetz diskutiert. Damals hatte im Januar die SPD einen Gesetzentwurf eingebracht, im April dann die CDU – also die Staatsregierung. Ich habe mir in Vorbereitung auf die Sitzung heute Morgen das Plenarprotokoll von damals angeschaut. Das war wirklich sehr interessant! Wer es nachlesen will: Plenarprotokoll 1/21. Damals gab es zwei große Streitpunkte: Das war zum einen die Zukunft des Horts. Ich denke, die Zukunft des Horts wird uns auch in der aktuellen Wahlperiode noch intensiver beschäftigen. Der zweite Streitpunkt war damals die Einführung bzw. die Beibehaltung des längeren gemeinsamen Lernens. Der Streit wurde damals tatsächlich unter dem Begriff „Gesamtschule“ geführt. Er war – das habe ich beim Nachlesen gemerkt – wirklich erbittert. Die SPD hatte in ihrem Schulgesetzentwurf natürlich die Gesamtschule als Regelschule vorgesehen, die CDU hingegen unser heutiges gegliedertes Schulsystem. SPD, LINKE und GRÜNE waren damals in der Opposition. Die CDU regierte, und so wurde dann ein Schulgesetz beschlossen, das nicht einfach nur das westdeutsche gegliederte Schulsystem übernahm, sondern sogar eines, welches das längere gemeinsame Lernen ganz kategorisch ausschloss. In Sachsen sollte kein Platz dafür sein. Seither, also seit nunmehr 29 Jahren, streitet Sachsen über das längere gemeinsame Lernen. Heute haben wir vor, diesen Streit beizulegen. Ich finde, das ist eine wirklich – man kann es nicht anders sagen – historische Situation. Wir haben in den letzten 29 Jahren als SPD viele Anläufe unternommen, um den kategorischen Ausschluss des längeren gemeinsamen Lernens zu durchbrechen. Wir haben 2004, wie schon angesprochen wurde, die neuen Gemeinschaftsschulen als Modellversuch eingeführt. Sie wurden später durch die FDP wieder abgeschafft. Bei unserer zweiten Regierungsbeteiligung 2014 haben wir dann das Schulgesetz geändert. Damals haben wir zwar keine Gemeinschaftsschule ins Gesetz gebracht, aber mehr Durchlässigkeit. Es kam die CampusLösung als neue Bildungsempfehlung. Anschließend haben wir im Zuge verschiedener Pakete mit der E13, der flächendeckenden Schulsozialarbeit und der Praxisberatung die Oberschule so stark gemacht, dass sie inzwischen wirklich eine echte Alternative zum Gymnasium ist. Deshalb ist die Situation jetzt so, dass in diesem Schuljahr 16 % aller Schülerinnen und Schüler in Sachsen auf eine Oberschule gehen, obwohl sie eigentlich eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium haben. Das sind etwa fünf Schüler pro Schulklasse. Dass an solchen Schulen inzwischen binnendifferenziert unterrichtet wird, kann man tatsächlich glauben. 2019 hat sich dann mit dem Volksantrag eine neue Tür geöffnet. Wir sind dafür den Mitstreiterinnen und Mitstreitern im Bündnis sehr dankbar. Wir sind den Hunderten Engagierten dankbar, die Unterschriften gesammelt haben, und wir sind auch den 50 000 Bürgerinnen und Bürgern dankbar, die unterschrieben und diese Tür geöffnet haben. Wir haben in den letzten Monaten sehr intensiv diskutiert und wir haben tatsächlich verhandelt – noch einmal parallel zu den Koalitionsvertragsverhandlungen. Denn auch, wenn seit 1991 fast 30 Jahre vergangen sind, so gilt die dieses Thema betreffende damalige Konfliktlinie zwischen SPD, LINKEN und GRÜNEN auf der einen Seite sowie der CDU auf der anderen Seite nach wie vor. Wir haben gemeinsam in den Verhandlungen versucht abzuschichten und zu versachlichen. Dadurch sind wir bei einem Kompromiss gelandet, welcher besagt, dass die Gemeinschaftsschule ins Schulgesetz kommt. Ja, hier gibt es keine Bildungsempfehlung – und ja, hier wird binnendifferenziert unterrichtet, und nochmals ja, hier wird länger gemeinsam gelernt. Es gibt aber die Einschränkung, dass eine solche Schule vierzügig sein muss anstatt zweizügig, wie im Volksantrag vorgesehen. Beim Lesen des Plenarprotokolls heute früh habe ich gedacht: 30 Jahre, das klingt lang, aber 30 Jahre sind offenbar gar nicht so lang, denn manches ändert sich nicht. Es war damals der Ministerpräsident Kurt Biedenkopf, der argumentierte – ich zitiere –: „Die integrierte Gesamtschule, wenn sie wirklich funktionieren soll, wenn sie die von Frau Rush – das war eine Vorrednerin – anvisierte Vielfalt und Experimentiermöglichkeit wirklich anbieten soll, muss mindestens vier bis fünf parallele Jahrgänge haben.“ Genau diese Überzeugung leitet die CDU auch heute noch. Muss ich diese Überzeugung teilen? Nein, muss ich nicht. Muss ich sie berücksichtigen? Ja, wenn ich keine eigene Mehrheit habe, dann muss ich sie berücksichtigen. Genauso wie wir – SPD, GRÜNE, LINKE – unserer Überzeugung vom längeren gemeinsamen Lernen über Jahrzehnte treu geblieben sind, genauso ist die CDU ihrer Überzeugung treu geblieben, dass die Gemeinschaftsschule vier- bis fünfzügig sein muss. Dann müssen wir uns damit auseinandersetzen. Wenn es nach einer Landtagswahl nicht für eine Alleinregierung der SPD oder für Rot-Rot-Grün reicht, aber auch nicht für eine Alleinregierung der CDU, Herr Weigand, dann sind die Lösungen, die man findet, nicht einfach und eindimensional. Wenn die Leute nun mal so wählen, wie sie wählen, dann muss man sich zusammenraufen, und das haben wir gemacht. Es war uns wichtig, so wenig wie möglich am Volksantrag zu ändern, den die 50 000 Bürgerinnen und Bürger haben sehr genau gewusst, wofür sie unterschreiben. Deshalb gibt es eigentlich nur eine Änderung, nämlich die Heraufsetzung der Mindestzügigkeit von zwei auf vier. In der Folge dieser Änderung wäre das längere gemeinsame Lernen an kleinen Standorten im ländlichen Raum, in den Unterzentren, eigentlich unmöglich geworden. Das war dann der Grund, gemeinsam die zweite Änderung zu vereinbaren, nämlich, dass dort das längere gemeinsame Lernen in der Oberschule Plus von der 1. bis zur 10. Klasse ermöglicht wird. Diese zwei Änderungen führen dazu, dass nicht mehr alle 280 Oberschulen in Sachsen sofort Gemeinschaftsschulen werden können; das stimmt. Aber wir haben ungefähr 30 Oberschulen, die vierzügig sind und diese Kriterien erfüllen. Wir haben weitere 120 Oberschulen, die die Kriterien für die Oberschule Plus erfüllen. Das sind zusammen 150, mehr als die Hälfte aller Oberschulen, die sich auf den Weg zur Gemeinschaftsschule machen können. Es ist vorhin angesprochen worden, dass vor zehn Jahren die Gemeinschaftsschule in Thüringen eingeführt wurde. Seither gibt es 70 Gemeinschaftsschulen. Ich glaube, die Zahl von 150 möglichen zeigt, dass das Potenzial in Sachsen höher ist, wenn man es denn will. Möglich jedenfalls ist es jetzt. Hier von einer Sinnentstellung des Volksantrags zu sprechen, das halte ich tatsächlich einfach sachlich für falsch. Das, was wir heute schaffen, ist das, was vor 30 Jahren ein Herr Biedenkopf, eine Frau Rush oder heute wieder Hermenau von den GRÜNEN, was Frau Schneider von der PDS und Herr Hatzsch von der SPD damals nicht geschafft haben, nämlich sich zusammenzuraufen, die Argumente des anderen anzuerkennen und abzuwägen und einen Kompromiss zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Dass wir das heute schaffen, finde ich, sollten wir nicht geringschätzen. Dafür danke ich auch den Kolleginnen und Kollegen von der CDU, von den GRÜNEN, vom Bündnis, die die Tür aufgestoßen haben, und nicht zuletzt vom Kultusministerium. Mit der Verankerung des längeren gemeinsamen Lernens im Schulgesetz schaffen wir heute die ganz praktische Möglichkeit, zu zeigen, dass das funktioniert, zu zeigen, dass Gemeinschaftsschulen gute Bildungserfolge erzielen, zu zeigen, dass Gemeinschaftsschulen zufriedene Schülerinnen und Schüler haben, zu zeigen, dass Gemeinschaftsschulen ein erfüllender Arbeitsort für die Lehrkräfte sein können und dass sie unseren Zusammenhalt stärken. In allen anderen Bundesländern können das Schulen schon seit geraumer Zeit beweisen. Das tun sie; denn es ist kein Zufall, dass es immer die Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen sind, die beim Schulpreis jedes Jahr die Nase vorn haben. Ab heute kann auch Sachsen diesen Beweis führen, wenn unser Gesetzentwurf eine Mehrheit findet. Ich bin darüber sehr, sehr froh. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Kollegin Friedel von der SPD. Wir können jetzt in eine zweite Runde einsteigen. Herr Gasse für die CDU, bitte.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Weigand, ich wollte eigentlich nicht auf Sie reagieren; aber Ihre unqualifizierten Ausführungen zwingen mich fast dazu. Sie scheinen nicht zugehört zu haben. Ich habe mehrfach erwähnt: „… im Rahmen unseres erfolgreichen gegliederten sächsischen Schulsystems“. Ich habe mehrfach erwähnt: „… unter Beibehaltung unserer hohen Standards“. Wo haben Sie denn da was von einer Abschaffung gehört? Dazu fällt mir irgendwie nichts ein. Ich sprach davon: „… da, wo es die Eltern, die Lehrer, die Schüler und Kollegien zusätzlich möchten“. Auch das habe ich ausgeführt. Dass es scheinbar Menschen gibt, die das wollen, das zeigt dieser Volksantrag und das zeigen die Menschen, die dies unterschrieben haben, wenngleich sich unter den Menschen, die den Volksantrag unterschrieben haben, jeder sein eigenes Bild von der Gemeinschaftsschule macht. Es sind die LINKEN dabei, die sich das alte DDR-Schulsystem vermutlich zurückwünschen. (Zuruf von den LINKEN: Es hat Ihnen nicht geschadet!) – Ich habe es durchlaufen. Es war an vielen Stellen auch nicht so toll. Es gibt Leute, die sich darunter vorstellen, dass man die kleinen Kinder nicht so zeitig trennen soll, dass sie nur einfach länger gemeinsam lernen sollten, wie es auch der Name sagt. Andere meinen, dass ein Gang an eine Oberschule jegliche weiteren Bildungswege verbaut, was auch nicht so ist. In unseren Oberschulen werden Schüler ausgebildet, die in der Zukunft alles erreichen können. Ganz witzig fand ich am Ende, dass Sie von der AfD behaupten, wir seien vor unserem Koalitionspartner umgefallen, und die LINKE behauptet, die CDU habe sich gänzlich durchgesetzt. Dann scheint ja dieser Änderungsantrag tatsächlich ein guter Kompromiss gewesen zu sein. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gasse von der CDU-Fraktion. Herr Weigand spricht nun für die Fraktion der AfD.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gasse, wenn Sie die Gemeinschaftsschulen und auch die Oberschule Plus einführen und in einem Schulgesetz steht: „Weder in der Gemeinschaftsschule noch in der Oberschule Plus gilt eine Bildungsempfehlung“, wenn Sie in der Gemeinschaftsschule bis zur 12. Klasse das Abitur anbieten und Sie als CDU immer noch hier stehen und meinen, dass die hohen Standards gehalten werden, dann haben Sie sich gerade selbst widersprochen, lieber Herr Gasse. (Beifall bei der AfD) Ich bemerke in der Diskussion auch, dass die LINKE umgekippt ist; denn Sie haben im Ausschuss ja gegen den Änderungsantrag der Koalition gestimmt. (Zuruf von den LINKEN: Ja, natürlich!) Scheinbar ist Ihnen bewusst geworden, dass, wenn wir dagegen stimmen und Sie dagegen stimmen, das Ding heute vom Tisch sein könnte. Sie haben ein bisschen Angst gehabt, dass es eventuell so kommt. Daher fallen Sie jetzt auch um, um zu sagen: „Na ja, lieber schlechte Politik als gar keine Politik.“ Das ist eben auch wieder linke Politik. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Weil Sie uns immer vorwerfen, wir hätten keine Ideen, lassen Sie mich einmal auf unser Konzept eingehen, das schon im Bildungsausschuss behandelt wurde, mit dem wir – Sie werden sehen, dass es mit den Änderungsanträgen den Begriff „technische Oberschule“ gar nicht mehr gibt, weil wir auch kompromissbereit sind – als Gegenentwurf eine technische Oberschule gefordert haben. Diese will erstens längeres gemeinsames Lernen bis zur 8. Klasse; das haben Sie gerade bestätigt, und das ist das Kernanliegen des Volksantrages. Wir tragen das Kernanliegen des Volksantrages, das längere gemeinsame Lernen, mit, so wie es 51 % der Sachsen wollen, die sagen: Das Trennen nach der 4. Klasse ist zu früh. Wir machen genau das, was das sächsische Volk will. Wir wollen in dieser Schule auch eine leistungsbezogene Differenzierung, dass man sagt: Ab der 7. Klasse wird in Deutsch, in Mathe, in der ersten Fremdsprache und in den Naturwissenschaften leistungsbezogen unterrichtet. Das, was Sie machen, ist: Sie stecken den Schwachen, den Mittelstarken und den Starken in eine Klasse und wollen irgendwie versuchen, es mit Binnendifferenzierung hinzubekommen. Wir sagen: Der Schwache bleibt auf der Strecke, genauso wie sich der Starke irgendwann langweilt. Wir müssen es gut machen, wir müssen gute Bildung machen, deswegen in diesen wichtigen Fächern eine leistungsbezogene Differenzierung und gleichzeitig das längere gemeinsame Lernen in den anderen Fächern: in Kunst, in Musik, in Sport etc., um genau das mitzutragen, was die Sachsen wollen: eine gute Bildung mit längerem gemeinsamem Lernen. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Und Sie wissen genau, was die Sachsen wollen!) – Herr Gebhardt, schauen Sie sich einmal die Umfragen an. Wenn Sie das machen, würden Sie vielleicht herausbekommen, was die Sachsen wollen. Ihr Modell – das habe ich Ihnen schon in der vorigen Runde gesagt – wurde mit den Wahlergebnissen anscheinend überzeugend abgewählt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das Zweite, was wir mit unserer Technischen Oberschule wollen, ist eine verbindliche Bildungsempfehlung nach der 8. Klasse. Auch wir sagen, dass die Entscheidung für das Gymnasium nach der 4. Klasse zu früh ist. Da wird von den Eltern Druck ausgeübt, indem sie sagen: „Du musst jetzt unbedingt aufs Gymnasium gehen.“ Das soll später erfolgen, aber mit einem hohen Niveau: Notendurchschnitt 1,5 in Deutsch, in Mathe und in der ersten Fremdsprache sowie in den Naturwissenschaften, um auch den Akademisierungswahn in diesem Land zu beenden und gleichzeitig Durchlässigkeit zu ermöglichen. Die Anforderungen an die anderen Abschlüsse in der Haupt- und der Realschule bleiben bestehen. Drittens. Wesentlich ist es – es kommt ja aus dem Namen „Technische Oberschule“. –, den Fokus verstärkt auf Naturwissenschaften und die technisch-praktische Ausrichtung zu legen. Bei unserem Schulmodell, so wie wir es uns vorstellen, wollen wir weniger Gemeinschaftskunde und dafür wieder mehr Mathe und Naturwissenschaften; also alles das, was Sie in den letzten Jahren weggestrichen haben. Das wollen wir wieder machen und einfach das Bildungsniveau erhöhen. Gleichzeitig wollen wir mit den regionalen Unternehmen stärker zusammenarbeiten, damit die Schüler ab der 7. Klasse, zum Beispiel einmal im Monat oder einmal im Quartal, für mehrere Tage in die regionalen Betriebe eintauchen, damit sie diese kennenlernen und sehen, was es für tolle Unternehmen gibt, in denen sie später vielleicht einmal etwas werden können und wo sie – vielleicht gerade im ländlichen Raum, der von der Landwirtschaft geprägt ist – auch sehen: Mensch, der Landwirt das ist ja gar nicht der dumme Bauer, da ist richtig viel Digitalisierung drin. Das ist mir letztes Jahr bewusst geworden, als ich selbst in einige Betriebe eingetaucht bin. Ich war einen Tag in der Landwirtschaft und durfte dann zum Schluss Traktor fahren, habe Heuballen gepresst und gesehen, wie viel Digitalisierung da drin ist. Das müssen wir doch unseren Schülern zeigen, wie toll die Unternehmen sind. Und der schlechte Schüler, der sich vielleicht demotiviert fühlt, wird sehen und sich sagen: Ich habe goldene Hände, gehe darin auf. Diesen Schüler motivieren Sie wieder zu Höchstleistungen, und so schaffen wir gute Bildung in diesem Land. (Beifall bei der AfD) Ich denke, unsere vier Forderungen sind nicht so schlecht: erstens längeres gemeinsames Lernen bis zur 8. Klasse anstatt bis zur 4. Klasse, zweitens leistungsbezogener Unterricht, um die Schüler optimal zu fördern, drittens eine verbindliche Bildungsempfehlung mit einem Notendurchschnitt von 1,5, um dieser Überakademisierung entgegenzuwirken, und viertens eine technisch-praktische Ausrichtung, um das Handwerk und den Mittelstand zu stärken. (Beifall bei der AfD) Deswegen bitte ich Sie dann später, wenn wir unsere Vorschläge eingebracht haben – ich werde dann noch ein paar Worte dazu sagen –, um Zustimmung. Sie werden sehen, wir werden von dem Begriff „Technische Oberschule“ abweichen, weil es um die Sache geht. Es geht um gute Bildung für dieses Land. Dafür setzen wir uns ein. (Beifall bei der AfD) Was sagen denn die Experten zu unserem Konzept? Wie sind denn die Anhörungen dazu ausgegangen? Bisher habe ich kaum etwas aus den Anhörungen gehört. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Lassen Sie mich dazu einige Zitate bringen, unter anderem von Herrn Dr. Burchardt, Bildungsexperte aus NRW. Er sagte: „Innere Differenzierung“ – so wie es der Volkantrag will: schwache, mittelstarke und starke Schüler; alle in einer Klasse – „verunmöglicht aber den Klassenunterricht in einer Gruppe mit einer festen Lehrperson. Die Lehrkraft wird zum Lernbegleiter. […] Das Konzept ist gescheitert.“ Auch Herr Hörrmann, seit 44 Jahren Lehrer in Sachsen, sieht das ähnlich. Er sagte in der Anhörung: „Ich kann in einem Klassenraum nur bedingt binnendifferenzieren; wenn das Niveau sehr weit auseinandergeht“, wird es schwer. Auch Herr Weichelt vom sächsischen Lehrerverband sieht das ähnlich. Er sagte: „Ich bin jetzt 30 Jahre Lehrer, und aus der Erfahrung von Lehrerinnen und Lehrern, die tagtäglich in der Praxis gesammelt werden, lässt sich sehr klar ableiten, dass die favorisierte Binnendifferenzierung“ mit allen Schülern in der Klasse „im Unterricht in der Realität tagtäglich an ihre Grenzen stößt.“ Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Dr. Weigand, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Rolf Weigand AfD

Gern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Kollegin Melcher.

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Christin Melcher GRÜNE

Herzlichen Dank. Sie stellen sich hier immer hin, als wäre Ihre Meinung die Meinung des Volkes. Wie stehen Sie denn dazu, dass eine repräsentative Umfrage Ende 2019 ergab, dass über 70 % der Sächsinnen und Sachsen die Einführung der Gemeinschaftsschule wollen, also längeres gemeinsames Lernen, und eine Binnendifferenzierung und nicht eine äußere Differenzierung, so wie es Ihr Antrag vorsieht? (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

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Dr. Rolf Weigand AfD

Ich weiß jetzt nicht, wie viele Sächsinnen und Sachsen das wirklich gemacht haben, wie repräsentativ diese Umfrage ist. (Zurufe von den LINKEN) Ich habe mich auf eine Umfrage aus dem Jahr 2017 bezogen, wonach 51 % der Sachsen längeres gemeinsames Lernen bis zur 8. Klasse fordern. Darauf hat übrigens diese Initiative aufgebaut, und diesem Willen folgen wir entsprechend. Herr Weichelt hat gesagt, dass diese Binnendifferenzierung an Grenzen stößt. (Zurufe von den LINKEN) Vielleicht sollten Sie auch einmal auf die Leute hören, die im Unterricht drin sind und es nicht nur eine Schule ist, in der sie ausgewählte Schüler haben und wo alles toll ist, sondern sich wirklich einmal die Lehrer anhören, die die Bandbreite darstellen. Dann würden Sie sehen, was in den Schulen in Sachsen los ist bzw. wie es der Experte aus NRW gesagt hat. Wenn Sie das Bildungssystem dorthin haben wollen, dann haben Sie das vielleicht den Leuten noch nicht erklärt. Die hören immer nur „Binnendifferenzierung“ und finden, dass das ein toller Begriff ist. Sie müssten aber vor diesen Umfragen mehr Aufklärung machen. Deswegen habe ich gesagt, dass wir das Volk darüber entscheiden lassen sollten. Dann können wir nämlich alle noch einmal herausgehen und Werbung dafür machen, was das Beste für unsere sächsischen Schüler ist. Herr Burchardt sagte in der Anhörung: „Die Selbstorganisation“ […], die ja jetzt kommen soll, „überfordert gerade die schwächeren Schülerinnen und Schüler. Es gibt erhebliche Disziplinprobleme.“ Sie haben auf der einen Seite Langeweile der unterforderten, starken Schüler und auf der anderen Seite Frust bei den überforderten und schwächeren Schülern. Beide Gruppen beginnen dann irgendwann, den Unterricht zu stören. Diese Binnendifferenzierung mündet im schlimmsten Fall in Binnendiskriminierung, bei dem der schwache Schüler im schlimmsten Fall nach Hause geht und sagt: „Ich bin ja sowieso der Trottel.“ – Das sollten wir verhindern, und deswegen wollen wir diese leistungsbezogene Differenzierung im Unterricht machen. Was mich am meisten in dieser ganzen Sache aufregt, ist, aus welcher Ecke diese Sache kommt: von SPD und GRÜNEN und wie verlogen Sie eigentlich sind. Denn ich frage Sie, warum Frau Schwesig von der SPD und der Herr Habeck von den GRÜNEN ihre eigenen Kinder nicht auf eine Gesamtschule – das ist in diesen Bundesländern möglich –, sondern auf eine Privatschule schicken. Das ist nämlich: Wasser predigen und Wein saufen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Mit diesen Parteien sitzt die CDU jetzt in einer Koalition und muss nun widerwillig – das glaube ich, dass das widerwillig ist, so wie ich das ganze Verfahren im Ausschuss wahrgenommen habe– das alles umsetzen. Das ist schade, und die CDU muss sich an diesem Tag ernsthaft fragen, ob sie Rot-Rot-Grüne-Politik oder ob sie konservative Politik machen will. Das ist Ihre Entscheidung, die Sie heute treffen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Kollege Dr. Weigand von der AfD-Fraktion. Nun die Fraktion DIE LINKE, wenn noch Bedarf besteht. – Kein Bedarf mehr angezeigt. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Auch kein Bedarf mehr angezeigt. Fraktion SPD? – Auch kein Bedarf mehr angezeigt. Jetzt könnte die Staatsregierung sprechen, wenn gewünscht. – Herr Staatsminister Piwarz, bitte schön. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Herr Präsident, eine dritte Runde!) – Oh, Entschuldigung, jetzt war ich zu schnell. Herr Dr. Weigand, Sie wollen noch eine dritte Rederunde eröffnen? – Bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Piwarz, ich hätte Sie gern vorgelassen, aber das geht ja formell nicht; außer Sie möchten als Mitglied des Landtags sprechen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Zwiegespräche sind im Parlament nicht erlaubt. Herr Dr. Weigand, bitte beginnen Sie mit Ihrer Rede.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Entschuldigung. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So wie das jetzt hier einfach lapidar gesagt wird: Wir machen jetzt mal Gemeinschaftsschule in Sachsen – so läuft ja hier die Diskussion. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Das ist doch Quatsch!) Da will keiner mehr so richtig rein in die Bütt. Es entsetzt mich, wie widerstandslos Sie als CDU das hier hinnehmen, (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) wie Sie Ihr Profil aufgegeben haben (Dr. Stephan Meyer, CDU: So ein Käse! – Zurufe von der AfD: Bravo!) und wie Sie an dieser Rot-Grünen-Kette dranhängen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Albrecht Pallas, SPD) Sie alle müssen irgendwann wieder vor Ihren Wähler treten und begründen, warum Sie diese und jene Politik gemacht haben. Deswegen möchte ich jetzt einige Zitate aus dem Kandidatencheck 2019 zur Landtagswahl bringen, meine Damen und Herren. Damals wurden wir alle gefragt: Gemeinschaftsschule ja oder nein. Herr Gasse, Ihre Antwort war: „Ich würde mir wünschen, dass wir unser sächsisches Bildungssystem behalten.“ – Traum geplatzt. – Umgefallen. (Zuruf von der CDU: Haben wir doch! – Weitere Zurufe von der CDU) Herr Hösl, Sie haben gesagt: „Nein, natürlich nicht.“ Sie haben im Ausschuss zugestimmt. – Umgefallen. Herr Otto: „Eindeutig nein.“ – Umgefallen. Herr Rost: „Keine Gemeinschaftsschule.“ – Sie haben im Ausschuss zugestimmt, die Gemeinschaftsschule kommt. – Umgefallen. Frau Dr. Schenderlein, Sie haben gesagt: „Ich bin nicht dafür.“ Sie haben zugestimmt im Ausschuss. – Umgefallen. Frau Firmenich, – das muss ich Ihnen positiv anrechnen, Sie haben sich zur Oberschule bekannt und keine klare Aussage zur Gemeinschaftsschule gemacht. Frau Leithoff könnte in der Abstimmung aus dem Saal gehen, denn sie hat im Interview gesagt: „Das kann ich nicht entscheiden.“ – Dann sitzen Sie heute im falschen Gremium, wenn Sie mitentscheiden wollen. Frau Kuge hat kein Interview gegeben. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Aber fünf von acht Abgeordneten im Bildungsausschuss haben vor der Wahl gesagt, dass sie keine Gemeinschaftsschule wollen und sind im mit Ihrer Meinung im Ausschuss umgefallen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist Wählerbetrug, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Jetzt liegt es an Ihnen, die nicht im Bildungsausschuss vertreten sind und demzufolge nicht abgestimmt haben, wie Sie sich heute verhalten. Deswegen drei weitere Zitate: Herr Hartmann, Fraktionschef, hat im Interview gesagt: Nein. Herr Dierks als Generalsekretär hat gesagt: Nein, keine Gemeinschaftsschule. Und auch Sie, Herr Piwarz, haben im Interview gesagt: Nein. Sie haben sogar mit dem Kopf geschüttelt. Es ist Ihre Entscheidung, ob sie Rot-Rot-Grüne-Politik und die Gemeinschaftsschule einführen wollen oder ob Sie dem Wähler treu sind und bei der Aussage bleiben, die Sie damals getätigt haben. Dazu rede ich Ihnen ins Gewissen und bitte Sie darum, das abzuwählen. Wir haben hier in diesem Hohen Haus eine parlamentarische bürgerliche Mehrheit, um auf der einen Seite die Gemeinschaftsschule zu verhindern, aber auf der anderen Seite das längere gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Liebe Kollegen von der CDU, gehen Sie noch einmal in sich, lösen Sie sich von diesen rot-grünen Fußfesseln, die Sie haben. Heben Sie Ihren Fraktionszwang auf, folgen Sie Ihrem Gewissen, dem wir alle zu folgen haben. Ich zitiere aus der Sächsischen Verfassung, Artikel 39, Abs. 3: „Die Abgeordneten vertreten das ganze Volk. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“ Machen Sie sich frei. Sie wissen, der Volksantrag stammt von einem rot-rot-grünen Bündnis. Folgen Sie der Mehrheit der Sachsen, die zu 60 % bürgerlich-konservativ zur Landtagswahl gewählt haben. Folgen Sie Ihrem Gewissen und nicht der Weisung Ihrer Fraktion. Folgen Sie dem sächsischen Wähler und stimmen Sie gegen die Einführung der rot-rot-grünen Gemeinschaftsschule. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Weigand von der AfD-Fraktion. Ich sehe Kollegin Friedel an Mikrofon 1, vermutlich für eine Kurzintervention? – Bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Genauso ist es. Ich mache eine Kurzintervention, weil ich jetzt doch etwas irritiert war, im letzten Redebeitrag kein einziges Stückchen mehr zum Thema Gesetzentwurf Volksantrag Gemeinschaftsschule oder Ähnliches gefunden zu haben. Was ich daran irritierend finde, Herr Kollege Weigand: Das Bewerten von politischen Positionen und vom Handeln von Personen ist eigentlich die vornehmste Aufgabe der Wählerinnen und Wähler. Unsere Aufgabe ist es, politische Probleme zu benennen, zu deren Lösung beizutragen, Dinge aufzunehmen, umzusetzen, Gesetze, Verordnungen in der realen Welt, im Leben der Menschen oder – wie Kollege Karl-Heinz Kunckel früher so schön sagte – im Ernstfall der Politik, nämlich im Alltag der Menschen Veränderungen herbeizuführen und gute Lösungen zu finden. Was hilft es uns, wenn wir uns gegenseitig das Maul über den anderen zerreißen? Kommen Sie doch ein bisschen zurück in die Gemeinschaft derer, die sich wirklich darum kümmern wollen, in der Realität etwas zu verändern, und die Besseres zu tun haben, als immer nur übereinander zu schimpfen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Friedel an Mikrofon 1 mit einer Kurzintervention. Herr Weigand möchte vermutlich an Mikrofon 7 erwidern? Herr Dr. Weigand, bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Friedel, wenn Sie die Höflichkeit hätten und sich herumdrehen, wenn wir miteinander reden. Sie müssen mich nicht anschauen. Aber mir den Rücken zuzudrehen ist schon ein bisschen unhöflich, finde ich persönlich. Wie ich meine Rede gestalte, ist natürlich meine freie Mandatsausübung. Aber ich werde Sie in wenigen Minuten beim Wort nehmen, wenn hier drei Änderungsanträge der AfD kommen, in denen wir uns sachlich mit dem Thema beschäftigen. Wenn wir dann alle wieder hier stehen und gemeinsam das Beste herausholen wollen, dann freue ich mich auf Ihre Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Weigand mit der Erwiderung an Mikrofon 7. Ich frage noch einmal in die Runde: Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Herr Staatsminister Piwarz, bitte schön.

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Christian Piwarz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich hatte ich gedacht, dass Holger Gasse schon alles zu den Redebeiträgen von Herrn Dr. Weigand gesagt hat. Aber dann kamen leider Gottes noch zwei. (Heiterkeit bei der CDU) Dass ich verwundert bin, wäre vielleicht zu wenig gesagt, Herr Dr. Weigand. Ich weiß nicht, ob es so ist, aber immer, wenn ich Redebeiträge der AfD verfolge, scheint es mir so, dass die Erkenntnis, dass die Kunst des Kompromisses eine hohe zivilisatorische Errungenschaft ist, die uns gerade im parlamentarischen Alltag auszeichnen sollte, bei Ihnen noch nicht angekommen ist. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Das ist schade, weil ich das Ihnen bislang als Mensch durchaus zugetraut hätte. Ich bin gerne bereit, mich zu korrigieren. Ich will es aber eigentlich gar nicht tun. Das Zweite, das so schwierig ist: Als Aushilfsdemagoge würde es ganz gut gehen, als Bildungspolitiker wird es langsam schwierig. (Beifall der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Das Problem ist, dass das, was Sie hier vortragen, nicht einmal im Ansatz konsistent ist. Sie greifen die CDU dafür an, dass sie angeblich Positionen räumen würde, (André Barth, AfD: Wieso angeblich?) dass sie das erfolgreiche sächsische Bildungssystem schleifen würde, weil sie heute diesem Kompromiss zustimmt. Andererseits entwickeln Sie ein Modell, das ganz sicher dafür sorgen wird, dass das erfolgreiche sächsische Bildungssystem geschliffen wird, nämlich Ihr gemeinsames Lernen unterschiedslos bis zur Klassenstufe 8. (Beifall bei der CDU –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Das haben Sie nicht gelesen. Sie wissen genau, dass es ab der 6. Klasse die Empfehlung gibt!) Das sind, Herr Dr. Weigand, Modelle, die in der Tat in Westdeutschland in den letzten Jahrzehnten erfolgreich gescheitert sind. Diese wollen Sie hier wieder einführen. Nun können Sie sagen: „Nein, wir machen es ganz anders.“ Das ist dann die übliche Nummer. Wenn inhaltlich nicht mehr viel kommt, müssen wir irgendeine Anleihe an die alte DDR-Zeit machen. Daran können sich unsere Wähler besonders gut erinnern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Christian Piwarz

Aber immer und gern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Dr. Weigand, bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Präsident! Herr Staatsminister Piwarz, ich bin Ihnen erst einmal dankbar für die Fragemöglichkeit. Ich habe zwei Fragen an Sie. Die erste ist die, ob Sie als Staatsminister sprechen oder als Mitglied der CDU-Fraktion. Da war ich am Anfang etwas irritiert. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das lässt sich kombinieren!) Die zweite wesentliche Frage ist, ob Sie unseren Antrag im Ausschuss wirklich gelesen haben. In dem steht: „Nach der 6. Klasse soll eine Bildungsempfehlung ausgesprochen werden.“ Diese ist unverbindlich. Aber die Lehrer sollen mit den Eltern ins Gespräch kommen, um zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, dass das Kind weitermacht. Wie weit unterscheidet sich das von Ihrem Konzept, in dem Sie ab der 7. Klasse unterschiedlich unterrichten können und nicht müssen? Das würde mich interessieren.

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Christian Piwarz

Zu Ihrer ersten Frage: Der Landtagspräsident hat mich als Minister aufgerufen. Als solcher spreche ich hier. Zur zweiten Frage: Ich weiß nicht, ob noch etwas von Ihnen kommt. Sie haben ja angekündigt, dass doch noch andere Formulierungen kommen, als wir sie im Ausschuss gehört haben. Sie haben aber hier sehr deutlich gesagt, dass Sie die Trennung erst nach der 8. Klasse vornehmen werden. Das heißt, das, was Sie kritisieren, dass angeblich unterschiedslos unterrichtet wird, wollen Sie genauso einführen. Da kann ich Ihnen sagen: Das wäre dann in der Tat „Gute Reise!“, weil das deutlich schlechtere Ergebnisse nach sich ziehen wird als alles andere, was wir hier diskutieren. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie gehen nicht auf die Frage ein!) Sie müssen ein Stück weit in sich konsistent arbeiten und Vorschläge bringen, die einer bildungspolitischen Prüfung standhalten. Ich wollte eigentlich eine andere Rede halten. Ich habe sie aber liegen lassen, weil ich die Debatte – bis auf die letzten beiden Vorreden – sehr spannend fand. Ich bin insbesondere Sabine Friedel sehr dankbar für die sehr ausgewogene und nachdenkliche Rede, die sehr gut zusammenfasst, was heute im Sächsischen Landtag passiert. Wir sind in der Lage, einen Streit, der wirklich erbittert geführt wurde, möglicherweise zu einem Miteinander weiterzuentwickeln. Sie hat uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass Kurt Biedenkopf sehr viele kluge Sätze gesagt hat, auch diesen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nicht nur, aber oft! – Heiterkeit bei den LINKEN) Dass die LINKE da anerkennend lacht, nehme ich wirklich zur Kenntnis. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Sie hat aber – ich glaube, das haben alle anderen Redner der Koalition auch – darauf hingewiesen, in welchem Dilemma wir uns befinden. Wir nehmen einerseits die Meinung im Land wahr, haben aber andererseits unsere Überzeugungen von dem, was gut oder schlecht ist, aus denen wir nicht wirklich herauskönnen. Ich empfehle jedem, sich das Wortprotokoll der Anhörung durchzulesen. Das ist sehr aufschlussreich. Da kann man, je nachdem, wo man steht, das eine oder andere herauslesen. Vor dem Hintergrund der langen Entwicklung und der großen Unterschiedlichkeit in den Positionen, die wir immer eingenommen und uns teilweise erbittert um die Ohren geworfen haben, ist es umso wichtiger, dass es doch die Möglichkeit gibt, hier aufeinander zuzugehen und beides möglich zu machen: dass es die Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen zukünftig geben wird, dass es in der Oberschule Plus die Möglichkeit längeren gemeinsamen Lernens gibt und dass trotzdem von dieser Koalition ein klares Bekenntnis zu unserem gegliederten Schulsystem ausgeht und dass beispielsweise die Oberschule Plus ganz bewusst eine Oberschule ist und damit diese Schulart, die uns so wichtig ist, ganz deutlich aufwertet. Das ist, glaube ich, die Leistung, die wir heute miteinander vollbringen. Ich hoffe, dass wir über eine breite Zustimmung hier im Hohen Hause das Ganze umsetzen können. Dass der eine oder andere von uns seine Vorbehalte nicht ganz zur Seite legen mag, will ich auch für mich durchaus in Anspruch nehmen. Aber als guter Demokrat gehört dazu, dass man dann, wenn man sich geeinigt hat und das Hohe Haus dem entspricht, mit ganzer Kraft das, was hier als Kompromiss gefunden wurde, umsetzt. Dazu gehört es, dass die Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen zukünftig dazu gehört, eine gleichberechtigte Schulform ist. Gleichberechtigt heißt: nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt als alle anderen Schularten. Ich will für das Kultusministerium und für die gesamte Kultusverwaltung deutlich machen, dass wir diese Schulart genau wie die Oberschule Plus nach besten Kräften unterstützen werden, weil wir alle miteinander ein ureigenstes Interesse daran haben, dass auch diese Schulform zum Erfolg wird, weil dann insgesamt das sächsische Schulsystem nicht nur erfolgreich ist, sondern noch erfolgreicher sein kann. Insofern vielen Dank für die intensive Diskussion, die wir miteinander geführt haben, nicht zuletzt auch im Ausschuss, für das intensive Ringen miteinander über all die Grenzen hinweg, die wir in all den Jahren aufgebaut haben. Ich glaube, es ist einiges gelungen. Es ist jetzt an uns, im Sinne unseres Bildungssystems, im Sinne unserer Schulen, aber insbesondere im Sinne derer, um die es hier geht, nämlich die Kinder und künftigen Kinder und Schüler in unserem System, eine Lösung umzusetzen, die dazu führt, dass wir sagen können, Bildung in Sachsen hat oberste Priorität. Das werden wir in vielfältigen Formen weiter umsetzen innerhalb des gegliederten Bildungssystems mit einer Gemeinschaftsschule und einer Oberschule Plus. Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. – Das war Staatsminister Piwarz für die Staatsregierung. Damit ist die allgemeine Aussprache beendet. Dennoch stelle ich die Frage, ob die Berichterstatterin, Frau Friedel, noch einmal das Wort ergreifen möchte. – Nein. Wunderbar. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgerufen ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen in Drucksache 7/522, eingebracht in Form eines Volksantrages. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung in Drucksache 7/3000. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen: der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/3219, ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/3221, ein weiterer Änderungsantrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/3224 und ein letzter Änderungsantrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/3225. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/3219. – Frau Kollegin NeuhausWartenberg, bitte schön, an Mikrofon 1.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe vorhin schon ganz viel dazu gesagt und würde einfach noch zwei Sätze dazu verlieren wollen. (Zurufe: Lauter!) – Dabei rede ich doch immer so laut. (Zuruf: Lauter!) – Lauter, genau. – Also, ich habe es vorhin schon ausgeführt, und zwar sehr detailliert, und würde gern noch zwei Sätze dazu sagen wollen. Der erste Punkt ist: Wir finden, dass es hier um politische Verantwortung geht, und stellen an dieser Stelle den Volksantrag in Gänze als Änderungsantrag zur Abstimmung. Der zweite Punkt ist: Wir wollen, dass der Landtag die Möglichkeit hat, über den ursprünglichen Volksantrag abzustimmen. Der dritte Punkt ist – das hat auch etwas mit politischer Verantwortung zu tun –: Wir finden, dass es die mehr als 50 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner verdient haben, dass wir uns hier, im Landtag, noch einmal mit dem Volksantrag an sich beschäftigen. Danke schön. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, für die Einbringung. – Gibt es hierzu Redebedarf aus den anderen Fraktionen? – Herr Dr. Weigand von der AfD-Fraktion an Mikrofon 7; bitte schön

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Neuhaus-Wartenberg, wir schätzen die Initiative, dass die Unterschriften gesammelt wurden. Ich denke, es ist aber klar geworden, dass wir die Gemeinschaftsschule so nicht umsetzen wollen. Deswegen werden wir dem nicht zustimmen und gleich noch selbst einige Änderungsanträge einbringen. Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion an Mikrofon 7. Gibt es weiteren Redebedarf? – Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Ich stelle den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/3219 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden, weil diejenigen, die dagegen gestimmt haben, in der Mehrheit waren. Wir kommen nun zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/3221. – Herr Dr. Weigand, Sie haben mir signalisiert, dass Sie die Änderungsanträge einzeln einbringen und darüber einzeln abstimmen lassen wollen. Bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ehe Sie sagen, unsere Sachen, die wir fordern, seien so schlecht, haben wir sie extra in drei Änderungsanträge untergliedert. Im ersten Änderungsantrag geht es darum, dass wir die Bildungsempfehlung von 2,0 auf 1,5 anheben, um zu zeigen: Wer Abitur machen will, wer ein Gymnasium besuchen will – das sollen die allerbesten sein. Damit wollen wir wieder ein klares und starkes Signal für das Bildungsland Sachsen setzen. Ich möchte dazu einen Experten, Herrn Prof. Dr. Ladenthin, zitieren, der sagte: „Der Übergang von den Schulen auf die Universitäten ist hochgradig gestört. Zwischen Abitur und Universität entsteht eine neue Schulart, die das nachholt oder überhaupt erst thematisiert, was in den Lehrplänen der Schulen steht. Das Gymnasium erfüllt nicht mehr die Aufgabe, die wir ihm zugetragen haben, nämlich Studierfähigkeit.“ In den letzten Tagen war zu lesen, wie viele in Sachsen das Abitur mit der Note 1,0 abgelegt haben. Im Jahr 2012 waren es noch 1,1 % der Abiturienten, die mit 1,0 abgeschlossen haben. Jetzt sind es schon 3,6 %, die diese wundervolle Note 1,0 einfahren, eine Verdreifachung. Trotzdem wird beklagt, dass das Mathe-Abitur zu schlecht sei. Es läuft also etwas schief, meine Damen und Herren. Deswegen müssen wir das deutliche Signal setzen – so, wie es auch die Handwerksvertreter wollen –, dass wir das Niveau wieder heben und deshalb die Bildungsempfehlung auf 1,5 anheben. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war der Einbringung durch die AfD-Fraktion. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? (Sabine Friedel, SPD: Haben wir alles schon ausgeführt!) Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag in Drucksache 7/3221 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Somit ist der Antrag bei vielen Stimmen dafür, aber bei sehr vielen Gegenstimmen abgelehnt worden. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag der AfDFraktion in Drucksache 7/3224. Herr Dr. Weigand, bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Piwarz, Sie haben uns vorgeworfen, wir hätten kein konstruktives Konzept für die Differenzierung der Schüler. Auf meine Frage dazu sind Sie nicht eingegangen. Ich möchte Ihnen hier einmal etwas aus unserem Änderungsantrag zitieren: „Die Klassenstufen 5 und 6 dienen der Orientierung. Am Ende der Klassenstufe 6 wird eine Bildungsempfehlung erstellt. Je nach Leistungsvermögen des Schülers besucht dieser den Haupt- oder Realschulbildungsgang. Bei entsprechender Leistungsentwicklung ist zum Ende eines Halbjahres ein Wechsel … möglich.“ Damit schaffen wir auch eine Durchlässigkeit. „Ab Klassenstufe 7 erfolgt eine äußere Differenzierung.“ Wenn Sie mir vorwerfen, ich wäre kein guter Bildungsexperte, dann muss ich Ihnen vorwerfen, dass Sie als Kultusminister noch ein bisschen genauer nachlesen sollten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Das macht Sie trotzdem nicht zum Experten! – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Wie Sie sehen, reichen wir Ihnen auch die Hand. Wir weichen von dem Begriff „Technische Oberschule“ ab. Wir sagen, der Begriff „Oberschule Plus“ soll stehen bleiben. Es geht nicht um den Begriff, (Zuruf von der CDU) es geht um den Inhalt. Wir wollen ab der 8. Klasse die Trennung, für das Gymnasium mit einer Bildungsempfehlung von 1,5. Ich zitiere dazu Herrn Peisker, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft aus meinem schönen Landkreis Mittelsachsen, der sagt: „Der Akademisierungswahn an Schulen muss aufhören. Die Kinder müssen frühzeitig an Handwerksberufe herangeführt werden.“ Das will genau dieses Modell: eine stärkere Zusammenarbeit mit den regionalen Unternehmen. Das, was Sie von der CDU auch immer fordern, die Oberschule zu stärken, könnten wir in dieser Form der Oberschule Plus. Wie Sie sehen, bleibt sogar die Gemeinschaftsschule bestehen. Sie könnten also die Oberschule Plus deutlich aufwerten, wenn Sie diesen Änderungsantrag annähmen. Ich zitiere noch Frau Hecker von der IHK Chemnitz, die in der Anhörung gesagt hat: „Um den Übergang in die Schularten Oberschule und Gymnasium jeweils leistungsgerecht zu vollziehen, sollte eine Bildungsempfehlung mit einer größeren Aussagekraft ausgesprochen werden. Andere Fächer der Naturwissenschaften wie Physik, Chemie, Biologie und der ersten Fremdsprache sollten Bestandteil der Empfehlung für die jeweilige Schulart sein. Das kann nicht schon in der 4. Klasse erfolgen.“ Das genau wollen wir mit der Bildungsempfehlung für die 8. Klasse. Wir folgen also den Experten, so, wie es das Handwerk will, wie es die IHK will. Wenn Sie zu dem stehen, dann bitte ich Sie um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Dr. Weigand hat für die AfD-Fraktion den zweiten Änderungsantrag eingebracht, den wir jetzt zur Abstimmung bringen. Wer dem Änderungsantrag in Drucksache 7/3224 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, aber einer übergroßen Mehrheit an Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltung ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt worden. Herr Dr. Weigand, Sie können jetzt den dritten Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/3225 einbringen. Bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns auch in dieser Debatte ausführlich zur Gemeinschaftsschule ausgesprochen. Sie haben jetzt in den CDU-Reihen individuell die Möglichkeit zu überlegen, ob Sie zu dem Wort vom vergangenen Jahr stehen, oder ob Sie sagen: Ich unterwerfe mich heute dem Koalitionszwang. So haben Sie jetzt nochmal die Möglichkeit, ehrlich für sich zu antworten. Wir wollen die Oberschulen Plus als Schule für das längere gemeinsame Lernen stehenlassen, aber wir wollen keine Gemeinschaftsschule mit dem bedingungslosen Lernen bis zur 12. Klasse, weil es in diesen Schulen auch keine Bildungsempfehlungen gibt. Es wird Schulen mit Vierzügigkeit geben. Es gibt die Möglichkeiten schon in Dresden, wo es schon so große Oberschulen gibt und wo das schnell passieren könnte, und das wollen wir verhindern. Das sehen nicht nur wir so, sondern auch Experten. Frau Hecker von der IHK hat zur Anhörung gesagt: „Für die Sächsische Industrie- und Handelskammer spielt das Thema längeres gemeinsames Lernen bereits seit einigen Jahren eine wichtige Rolle. Im Fokus stand und stehen dabei allerdings die bestehenden Schulstrukturen und nicht – wie im Gesetzentwurf vorgeschlagen – die Gemeinschaftsschule.“ Ich denke, mit einer Verbesserung der Oberschule zu einer Oberschule Plus, aber eben nicht zur Einführung der Gemeinschaftsschule, entwickeln wir unser Land voran. Herr Dollase hat auch noch einmal ergänzt, dass er sich eindeutig gegen die Binnendifferenzierung ausspricht. Das würde sich in der Oberschule Plus noch in Grenzen halten, aber in der Gemeinschaftsschule sehen wir das sehr kritisch. Jetzt können Sie in sich gehen und überlegen, ob Sie das mittragen oder ob Sie Wort halten, so wie Sie es letztes Jahr den Wählern versprochen haben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion mit der Einbringung. An Mikrofon 4 möchte Herr Gasse dazu sprechen.

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Holger Gasse CDU

Ich wollte auf Ihre beiden Anträge jetzt noch einmal zusammenfassend reagieren. Erstens. Berufsorientierung findet an sächsischen Oberschulen schon statt. Wir haben auch beschlossen, die Praxisberater zu verstärken. Das passiert alles schon. Insofern brauchen wir dort nicht zu reagieren. Zweitens. Ihre schärfere Bildungsempfehlung ist am Ende auch nur Werfen mit Wattebällchen, weil wir natürlich ein Urteil haben, das die Bildungsempfehlung nun einmal so eingeordnet hat, wie sie jetzt ist. Insofern bringt das auch nichts. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gasse an Mikrofon 4. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen zum Änderungsantrag der AfD? – Das sehe ich nicht. Damit können wir über diesen Änderungsantrag ebenfalls abstimmen. Wer dem Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/3225 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Somit ist der Antrag bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer großen Anzahl an Gegenstimmen abgelehnt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da alle Änderungsanträge abgelehnt worden sind, schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie diese Änderung durch den Ausschuss vorgeschlagen worden ist, artikelweise abzustimmen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt – das sehe ich nicht –, dann stimmen wir artikelweise ab. Ich lese die Überschrift und die einzelnen Artikel noch einmal vor, dann stimmen wir darüber ab und danach stimmen wir noch einmal im Ganzen ab – so wie es vorgesehen ist. Wir stimmen jetzt erst einmal ab über die neue Überschrift „Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen“, über Artikel 1 Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer dieser Überschrift und den Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und keiner Enthaltung wurde allen Artikeln die Zustimmung erteilt. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/522, eingebracht in Form eines Volksantrages, in der in zweiter Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer diesem Gesetz die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, somit ist dem Gesetz mit einer Mehrheit an Stimmen hier im Parlament zugestimmt worden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Ich sehe nun an Mikrofon 1 Herrn Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will nach § 94 der Geschäftsordnung eine Erklärung für meine Fraktion abgeben. DIE LINKE kämpfte seit der Verabschiedung des Sächsischen Schulgesetzes vom 3. Juli 1991 für ein Schulsystem, das längeres gemeinsames Lernen ermöglicht, und hat dazu selbst Volksanträge initiiert und zuletzt den Volksantrag längeres gemeinsames Lernen in Sachsen, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen, mit allen Kräften unterstützt und begleitet. Nach wie vor steht unsere Fraktion zu 100 % hinter dem Volksantrag und bedauert, dass die Koalitionsfraktionen heute in der zweiten Lesung nicht für die unveränderte Annahme des Volksantrages und damit für die Möglichkeit der flächendeckenden Einführung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen gestimmt haben. Vielmehr führen sie damit Leuchtturm-Gemeinschaftsschulen ein. Trotzdem hat unsere Fraktion heute für die Variante der Koalitionsfraktionen gestimmt. Wir haben mit unserer Zustimmung deutlich gemacht, dass heute erstmals – 29 Jahre nach Inkrafttreten des Sächsischen Schulgesetzes – das Tor zur Einführung von Gemeinschaftsschulen endlich auch in Sachsen aufgestoßen wurde. Unsere Aufgabe wird es sein, in Zukunft die von den Koalitionsfraktionen eingezogenen strukturellen Hürden auf der Grundlage des jetzt geltenden neuen Schulgesetzes abzubauen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Gebhardt. Eine weitere Erklärung an Mikrofon 7, Herr Dr. Weigand, bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für unsere Fraktion erklären, dass wir uns heute nicht gegen das längere gemeinsame Lernen entschieden haben. Wir haben entsprechende Vorschläge unterbreitet, die keine Mehrheit gefunden haben. Wir stehen also zum längeren gemeinsamen Lernen. Wir sagen aber ganz deutlich Nein zur Gemeinschaftsschule und zu jeglicher Einführung. Ich erneuere meine Aufforderung – und dazu steht auch unsere Fraktion –, jetzt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und das Volk noch einmal abstimmen zu lassen. Dann hätten wir wirklich eine Legitimation für diesen ganzen Prozess. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Weigand an Mikrofon 7 mit seiner Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Gibt es weiteren Redebedarf bzw. Bedarf, weitere Erklärungen abzugeben? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Mit dem gerade gefassten Beschluss hat der Sächsische Landtag Änderungen an der durch Volksantrag eingebrachten Vorlage vorgenommen. Damit ist der Volksantrag gemäß Artikel 72 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung abgelehnt. Gemäß Artikel 72 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen können die Antragsteller nun ein Volksbegehren mit dem Ziel in Gang setzen, einen Volksentscheid über den ursprünglichen oder einen veränderten Gesetzentwurf herbeizuführen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich kann keinen Widerspruch erkennen. Meine Damen und Herren, es liegen zudem zwei Entschließungsanträge vor: zum einen der Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/3188, und zum anderen der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/3223. Wir beginnen mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, Drucksache 7/3188. Frau Kollegin Friedel, bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein solcher Entschließungsantrag ist dazu da, nachdem ein Gesetz beschlossen worden ist, manche Dinge, die sich gesetzlich nicht regeln lassen, sondern durch die Staatsregierung untergesetzlich zu tun sind, noch einmal festzuhalten und darüber hinaus der Überzeugung Ausdruck zu geben, was man jetzt beschlossen hat. Das ist der erste Teil unter Punk I. Der zweite Teil gibt der Staatsregierung ein paar Punkte mit, die Sie nachlesen können. Ich möchte kurz auf ein oder zwei Punkte eingehen. Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer sagt, ich habe Lust, an einer Gemeinschaftsschule zu arbeiten, ich will an der Oberschule Plus, die es vielleicht im nächsten oder übernächsten Schuljahr in Mittelsachsen gibt, tätig sein, dann muss die Verwaltung dies durch Versetzungen und Abordnungen ermöglichen. Denn was kann sich eine Schule Besseres wünschen, als dass eine Lehrkraft sagt: Genau des Konzeptes wegen will ich mich dort verwirklichen. Als zweiten Punkt – er ist unter Erstens nachzulesen – will ich kurz herausgreifen: Selbstverständlich muss das Kultusministerium – wir haben gehört, dass es das als seine Aufgabe versteht – eine Unterstützung und fachliche Begleitung ermöglichen. Dass die Hoffnung, die Kultusbürokratie würde das tun, falsch sei – wie es vorhin einmal hieß –, das sehe ich momentan nicht so. Wir haben eine gute Erfahrung bei einem anderen Thema, bei einem anderen pädagogischen Konzept gemacht, nämlich beim jahrgangsübergreifenden Unterricht in Grundschulen. Das Kultusministerium ist seit vielen Jahren dabei, die Grundschulen, die das tun, nicht nur zu vernetzen, sondern auch eine Fortbildungsunterstützung, fachliche Begleitung, Unterstützung bei den Schulentwicklungsprozessen anzubieten. Es hat sich inzwischen ein Netzwerk herausgebildet. Wenn Sie mal mit Lehrkräften aus diesen Schulen sprechen, dann sagen sie, dass sie sich das nicht mehr wegdenken wollen. Dieses Beispiel zeigt: Die Kultusverwaltung kann das, wenn sie will. Ich habe heute gehört, dass sie will. Insofern bin ich guten Mutes, dass der Entschließungsantrag in Leben umgesetzt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Kollegin Friedel, für die Einbringung. Gibt es hierzu Redebedarf aus den anderen Fraktionen? Ich schaue in die Runde. – Herr Dr. Weigand, Sie möchten zum Entschließungsantrag sprechen. Das können Sie gern tun; bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz auf den Entschließungsantrag eingehen. Sie schreiben dort: das sächsische Bildungssystem und eine ausgewogene Balance zwischen Neuerung und Beständigkeit. Wir sehen jetzt: Mathematik ist nicht mehr so wichtig, aber wir haben dann Kompetenzen. Wir können dann Menschenketten bilden, damit Häuser nicht einstürzen. Der Statiker hatte in Mathe und in Physik eine 4, aber er hatte Kompetenzen. Deswegen sehen wir das kritisch. (Widerspruch des Staatsministers Christian Piwarz und der Staatsministerinnen Barbara Klepsch und Petra Köpping) Unter Punkt II wird die Staatsregierung ersucht, Fort- und Weiterbildung verstärkt anzubieten. Jetzt schauen wir uns einmal an, was passiert, wenn wir angesichts des Lehrermangels Lehrer zu noch mehr Fort- und Weiterbildungen schicken, wenn der Ergänzungsbereich in den Förderschulen zu nur 6 %, in den Grundschulen zu 44 % und in den Oberschulen zu 30 % abgedeckt wird. Ich denke, wir sollten uns erst einmal um den Lehrermangel kümmern. Wenn wir verstärkt Weiterbildungsangebote für diese Schulform anbieten und die Lehrer speziell in den Bereich versetzen, in dem diese Ober- oder Gemeinschaftsschulen entstehen, sehe ich ein großes Risiko, dass wir in den Regionen, in denen wir die Lehrer brauchen, eine Abwanderung bekommen. Das sollten wir erst einmal lösen, und dann können wir uns über die anderen Dinge Gedanken machen. Deswegen werden wir diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen und ihn ablehnen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gibt es weiteren Redebedarf? – Nein. Dann können wir über den Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/3188 abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen wurde der Antrag trotzdem mit Mehrheit beschlossen. Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/3223. Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe vorhin in meiner Rede relativ ausführlich beschrieben, worum es uns in dem Entschließungsantrag geht, und ich möchte an dieser Stelle erst einmal Danke sagen. Ich freue mich, dass Herr Staatsminister Piwarz vorhin betont hat, dass es eine Gleichberechtigung der Gemeinschaftsschule gibt und dass er mit ganzer Kraft viel dafür tun wird, dass Gemeinschaftsschulen entstehen. Ich möchte noch einmal auf drei Punkte eingehen. Der erste Punkt ist – so bitter es klingen mag; nehmen Sie mir das nicht übel, es ist keine Schwarzmalerei –: Anhand der Rückmeldungen aus den Kommunen, explizit aus den ländlichen Regionen, gehen wir bis dato davon aus, dass die Gründung der Gemeinschaftsschule als relativ erschwert angesehen wird, obwohl es ein Bedürfnis dafür zumindest an bestimmen Orten gibt. Das Ansinnen der Gemeinschaftsschule wird dadurch in unseren Augen nicht so schnell Realität werden, wie wir es gerne hätten. Deshalb brauchen wir – wenn es tatsächlich so sein sollte – eine Möglichkeit, dass wir als Landtag das selbst evaluieren, dass dort nachgesteuert wird und dass wir vor allem in diesem Landtag darüber reden. Das ist ein Punkt in unserem Entschließungsantrag, den ich noch einmal betonen möchte. Ich möchte, dass wir hier noch einmal ganz ausführlich darüber reden, was in einem bestimmten Zeitraum passiert ist und was nicht passiert ist und ob das eingetreten ist, was wir befürchten, oder ob es so ist, wie es hier andere Menschen hoffen. Der zweite Punkt ist: Wir finden, dass es einen Leitfaden braucht. Sie können das Leitfaden oder Handreichung nennen, wie auch immer. Es gibt Menschen, die sich dafür interessieren, eine Gemeinschaftsschule zu gründen, und jetzt schon nachfragen, wie das ganz praktisch aussehen soll. Wo gibt es die Unterstützung? Wie findet das statt? Wo soll das stattfinden? Usw. usf. Das brauchen wir. Wir fordern die Staatsregierung auf, so etwas zu erstellen. Der dritte Punkt ist: Wir wollen ein sogenanntes Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung. Das hat einfach etwas damit zu tun: Wir möchten, dass wissenschaftlich evaluiert wird. Die Initiativen und die Gründung von Gemeinschaftsschulen sollen wissenschaftlich evaluiert werden, anhand bestimmter Kriterien; diese sind in unserem Antrag aufgeschlüsselt. Genau darüber soll im Sächsischen Landtag Bericht erstattet werden. Uns geht es auch darum, dass wir uns gemeinsam weiterentwickeln und dass wir ganz bestimmte Konzeptionen weiterentwickeln. Es geht uns um die Verbesserung von Bedingungen und von diesen Konzeptionen. Ich denke, dass alle, die heute hier bekundet haben, für das Prinzip der Gemeinschaftsschule – unter welchen Umständen auch immer – zu stehen, darauf angewiesen sind, dass wir länger gemeinsam lernen. Vielen Dank. (Beifall den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, für die Einbringung. Gibt es dazu Redebedarf? – Frau Friedel, bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Ich möchte nur ganz kurz die Ablehnung begründen. Eine Reihe von Punkten haben wir gerade in unserem eigenen Entschließungsantrag beschlossen. Ich hatte ihn nicht so ausführlich vorgestellt. Ein Punkt, der hier aufgegriffen worden ist, bei dem wir aber noch nicht so weit sind, ist die Frage der Weiterentwicklung der Zentren für Lehrerbildung hin zu Orten, an denen eine wissenschaftliche Schulentwicklungsforschung generell stattfinden kann. Ich denke, bei diesem Thema werden wir uns wiedersehen. Insofern ist die Ablehnung momentan nur vorläufig. (Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Kollegin Friedel. Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/3223 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über die Karenzzeit von Mitgliedern Drucksache 7/681, Gesetzentwurf Drucksache 7/3096, Beschlussempfehlung Verfassung und Recht, Demokratie, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE; bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in der zweiten Lesung unseres Gesetzentwurfes mit einem Zitat beginnen. Es ist aus der schriftlichen Stellungnahme des Direktors des Instituts für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg, Herrn Prof. Dr. Bernd Grzeszick: „Die Mobilität von Arbeitskräften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor ist wichtig für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft und kann für beide Sektoren von großem Nutzen sein. Sie birgt jedoch möglicherweise das Risiko, dass ehemalige Amtsträger Informationen, in deren Besitz sie aufgrund ihrer früheren Funktionen gelangt sind, weitergeben, die nicht weitergegeben werden sollten, und dass ehemals im privaten Sektor beschäftigte Personen öffentliche Ämter wahrnehmen, die in Bezug auf ihre früheren Arbeitgeber zu Interessenkonflikten führen.“ Weiter schreibt er: „Bezogen auf das geltende Verfassungsrecht begegnet der Gesetzentwurf keine durchgreifenden, verfassungsrechtlichen Bedenken.“ – – (Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Gebhardt, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Ich bitte im weiten Plenum um Ruhe. Es ist unangebracht, wenn man dem Redner den Rücken zuwendet und sich in Gruppen unterhält.

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Rico Gebhardt Die Linke

– Vielen Dank, Herr Präsident! – „Die Rededauer einer Untersagung von 18 Monaten sowie die Höchstdauer von 24 Monaten im Ausnahmefall bei einer schweren Beeinträchtigung öffentlicher Interessen überschreitet zwar die Dauer von 12 respektive 18 Monaten, die das Bundesministergesetz regelt.“ – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Entschließungsantrag bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt und die Drucksache nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zum des Entwurfs der Sächsischen Staatsregierung der Fraktion DIE LINKE des Ausschusses für Europa und Gleichstellung Abschließend stellt er fest, dass sich die gewählte Karenzzeit von 24 Monaten noch im Rahmen des Zulässigen hält. Mit diesen Anmerkungen eines Sachverständigen zu unserem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Gesetzesanliegen deutlich und prägnant auf den Punkt gebracht; nicht nur das, sondern auch die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der von uns angestrebten gesetzlichen Regelung. Erlauben Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, einen kleinen Blick in den von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Dort ist im Kapitel „Demokratie, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ kurz und bündig nachzulesen: „Das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung und ihrer Amtsführung ist ein hohes Gut.“ Mit diesem Satz fremdle ich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wieso das?) „Mit einer Karenzzeitregelung für Mitglieder der Staatsregierung, die im Einzelfall greifen soll, wollen wir dazu beitragen.“ – Okay. Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die aufschlussreiche Internetseite „Lobbypedia“. Die meisten von Ihnen kennen dieses unabhängige und kritische LobbyismusLexikon. Bis zurück in das Jahr 1991 sind hier mehr als 150 Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundes und der Länder namentlich dokumentiert. Hochrangige Politikerinnen und Politiker und ein Seitenwechsel von ihren hochdotierten politischen Ämtern in ebenfalls hochdotierte Ämter in der Wirtschaft oder bei Wirtschafts- und Lobbyistenverbänden sind darin aufgelistet. Auch Sachsen hat hier etwas vorzuweisen, zuletzt im Jahre 2019, namenhaft mit Stanislaw Tillich als ehemaligen Sächsischen Ministerpräsidenten, der mit Wirkung vom 12. Dezember 2017 von seinem Amt zurücktrat und am 24. September 2019 an die Spitze des Aufsichtsrats der MIBRAG wechselte. Verzeichnet ist ebenfalls der ehemalige Sächsische Kultusminister Roland Wöller, der nach seinem Rücktritt im März 2012 von Januar 2016 bis August 2016 als Bundesgeschäftsführer des BVMW tätig war. Damit bleibt natürlich eine Frage. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, ich weiß. Damit bleibt natürlich eine Frage: Warum lautet die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, den Gesetzentwurf heute abzulehnen? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie, meine verehrten Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, es zumindest mit der Frage der Einführung einer Karenzzeit für Ihre Staatsministerinnen und Staatsminister und Ihre Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ernst meinen, haben Sie jetzt Gelegenheit dazu. Vielleicht brauchen Sie in den nächsten Tagen und Wochen schon diese Regelung. Wenn Ihre Gesetzinitiative – – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Entgegen meiner Aussage im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung glaube ich mittlerweile, dass es doch notwendig wäre – nicht in Ihren Reihen, aber vielleicht in den Reihen Ihres Koalitionspartners. Wenn Ihre Gesetzinitiative für eine Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung, liebe BÜNDNISGRÜNE, die Sie noch kurz vor Toresschluss der letzten Wahlperiode im Landtag eingebracht haben, ehrlich gemeint ist und nicht nur ein Wahlkampf-Gag war, lassen Sie uns heute Nägel mit Köpfen machen. Was bekommen Sie von uns dafür? Erstens nachgewiesen ein verfassungskonformes Gesetz mit einer moderaten Dauer einer Karenzzeit von 24 Monaten, (Zurufe) zweitens ein transparentes und präzise geregeltes Verfahren über Anzeige und Genehmigung von Tätigkeiten in der Karenzzeit unter Beteiligung eines vom Landtag gewählten, beratenden Gremiums, drittens eine klare Zuständigkeit für die Entscheidung über die Genehmigung oder Untersagung von Tätigkeiten, die, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, beim Kollektivorgan Staatsregierung liegen und viertens eine angemessene und verhältnismäßige Sanktionsregelung (Ordnungsgeld) für den Fall der Verletzung der Anzeigepflicht oder des Verbots der vorzeigen Annahme einer Tätigkeit von ausscheidenden Staatsministern oder Staatssekretären. Mit dem Gesetz wird nicht zuletzt auch ein Stück Gerechtigkeit für alle Beamtinnen und Beamten geschaffen, denn in § 110 des Sächsischen Beamtengesetzes ist es für jede Beamtin und jeden Beamten seit jeher verpflichtend, während der ersten fünf Jahre – oder wenn Sie wollen 60 Monate – nach Beendigung ihres Beamtenverhältnisses seine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigungen bei seiner obersten Dienstbehörde anzuzeigen. Diese kann diese Tätigkeiten untersagen. Vor diesem Hintergrund ist die von meiner Fraktion für diesen Gesetzentwurf vorgesehenen 24-Monatfrist in jeden Fall angemessen, auch mit Blick auf die entsprechenden Regelungen des Bundes und anderer Bundesländer bzw. deren Karenzzeiten. Außerdem ist Luft nach oben, zumindest nach Auffassung der Sachverständigen von LobbyControl Berlin oder den sächsischen GRÜNEN. Sie wollten bisher immer einen Zeitraum von insgesamt 36 Monaten. Unsere Fristbestimmung erfolgt dabei bewusst hinter den Forderungen der GRÜNEN-Fraktion, nicht zuletzt in der Hoffnung, dass ein so gewählter erträglicher Zeitraum die Koalitionsfraktionen, vor allem die CDU, bewegen könnte, dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu geben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Leicht vertrackt!) Ich bin daher gespannt, welche Erklärungen meine nachfolgenden Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen ins Feld führen werden, warum sie unserem Gesetzentwurf wieder einmal nicht zustimmen können oder wollen. Okay, ich weiß, er ist von uns und nicht von der Koalition, aber er ist dieses Mal wirklich gut. (Beifall bei den LINKEN – Heiterkeit bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Fest steht, dass mit den von uns vorgelegten Änderungsanträgen einer Verabschiedung eines solchen Gesetzes zur Regelung einer Karenzzeit für Staatsminister und Staatssekretäre weder sachlich noch rechtlich etwas entgegensteht. Woran es fehlt, ist der gute Wille aller und eine Beendigung einer längst überholten Debattenkultur der regierungstragenden Fraktionen und der Mehrheit im Landtag, alle Initiativen, die von der konstruktiven Opposition, also von der Linksfraktion, kommen, abzulehnen. In diesem Sinne, meine Damen und Herren von der Koalitionsfraktion, überraschen Sie mich und die Öffentlichkeit heute und stimmen Sie dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zu. Ich habe noch ein letztes Argument: Sie ersparen sich damit nicht nur, den eigenen Gesetzentwurf schreiben zu müssen. Nichts Anderes regeln Sie schließlich später mit Ihrem Entwurf, den Sie uns wahrscheinlich irgendwann einmal vorlegen wollen, als das, was heute auf dem Tisch liegt. Also Mut! Stimmen Sie zu! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Nun die CDU, Kollegin Leithoff.

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Susan Leithoff CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Überraschen werde ich Sie heute leider nicht. Mit dem Gesetzentwurf über die Karenzzeit von Mitgliedern der Staatsregierung bringt DIE LINKE ein grundsätzliches Misstrauen im Hinblick auf Lobbyismus zum Ausdruck, das jedoch weithin zu kurz greift. Die verschiedenen Facetten des Lobbyismus machen es ohne Frage notwendig, zeitgemäße Regeln und ein hohes Maß an Transparenz zu schaffen. Dies gilt besonders für den Fall, dass hohe politische Entscheidungsträger nach Beendigung ihrer Amtszeit in wirtschaftliche Spitzenpositionen drängen und damit selbst zu Lobbyisten werden können. Diesen Problemen, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchten wir mit einer eigens erarbeiteten Karenzzeitregelung Rechnung tragen. Aus diesem Grund finden sich Vereinbarungen dazu bereits im Koalitionsvertrag wieder. Uns ist es dabei wichtig, die komplexe Thematik sorgfältig zu analysieren. Eine Abkühlphase, wie sie die Fraktion DIE LINKE heute und hier fordert, ist da, wo es erforderlich erscheint, auch unser Ziel. Zweifellos ist es sinnvoll, im Einzelfall mittels einer Karenzzeit Interessenkonflikte zwischen einem Bürostuhl in der Wirtschaft und einer vorausgehenden politischen Spitzenposition zu begrenzen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Gleichwohl muss die genaue Ausgestaltung auf einem ausgewogenen Für und Wider basieren. Keineswegs darf die Entscheidung auf einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber Personen in hohen politischen Ämtern aufbauen. Genauso wenig dürfen politische Spitzenpositionen im Freistaat aufgrund eines eingeschränkten Wechsels in die Wirtschaft unattraktiv werden. Letztlich bedarf die Ausgestaltung der Karenzzeit weitergehender Betrachtung. Sie am heutigen Tag auf der Basis des vorliegenden Entwurfes zu beschließen, ist wenig überlegt und kommt unseres Erachtens viel zu früh. Aus diesem Grund werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Leithoff von der Fraktion CDU. Nun die AfD-Fraktion, Herr Dr. Dringenberg.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die LINKEN haben uns wieder mit einem Gesetzentwurf beglückt. Nach Angaben von Ihnen, Herr Gebhardt, sei er sehr geglückt. Wir werden sehen, ob wir das auch so sehen. Es geht um die Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung nach deren Ausscheiden aus dem Amt. Damit soll möglichen Interessenskonflikten vorgebeugt werden, die entstehen können, wenn ein ehemaliger Staatsminister oder Staatssekretär in die freie Wirtschaft wechselt. Wie wichtig Ihnen das Thema ist, zeigt bereits, dass die erste Lesung dieses Gesetzentwurfes am 20. Dezember 2019 – und damit noch vor der Vereidigung der Minister der gegenwärtigen Staatsregierung – erfolgte. Das riecht doch sehr nach einem Schnellschuss und fehlgeleiteter politischer Prioritätensetzung. (Zurufe von den LINKEN) Haben wir in diesem Land zu Beginn einer neuen Legislaturperiode keine schwerwiegenden Probleme, die einer vordringlicheren Lösung bedurft hätten? (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, Sabine Friedel, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Anders als Ihnen fallen mir da einige ein. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, nun lassen Sie mich doch erst einmal ausreden, dann können auch Sie noch etwas dazulernen. – Dabei ist die Idee noch nicht einmal von Ihnen. Es ist bequem, sich Ideen von politischen Mitbewerbern zu beschaffen. Wir als AfD können ein Lied davon singen, was mit unseren abgelehnten Gesetzentwürfen oftmals schon wenige Monate später geschieht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mir kommen die Tränen!) Über die Mehrheitsfähigkeit entscheidet häufig das richtige Logo auf dem Titelblatt. Diesmal hat es allerdings die GRÜNEN, Herr Lippmann, getroffen, die einen ähnlich intendierten Gesetzentwurf bereits in der letzten Legislaturperiode, als Sie noch nicht auf der Regierungsbank saßen, erfolglos eingebracht hatten. Herr Gebhardt, in der Sache können wir Ihnen durchaus folgen. Die Erfahrung zeigt, dass es immer wieder schwerwiegende Interessenskonflikte bei Politikern gegeben hat, gibt und wahrscheinlich auch geben wird, die nach ihrer Amtszeit in die freie Wirtschaft wechseln. Wir brauchen nur – – Der Kollege Tillich ist schon erwähnt worden, Herr Gabriel. Bei der CDU braucht man gar nicht so lange, die gehen schon, bevor sie abklingen, als Bundestagsabgeordnete diversen Nebentätigkeiten nach. Ich bezweifle aber im Fall Tillich, dass der Wechsel mit einer Karenzzeit von 18 oder 24 Monaten, wie Sie das nun vorschlagen, verhindert worden wäre. Dass grundsätzlich eine Regelung geschaffen werden muss – auf Bundesebene und in anderen Bundesländern gibt es die bereits –, steht auch für uns außer Frage. Prinzipiell unterstützen wir Ihr Unterfangen. Aber wie so häufig ist gut gemeint, wie auch in diesem Fall, häufig das Gegenteil von gut gemacht. Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf weist einige grundlegende Schwächen auf. Ihre Unsicherheit in der Sache belegt auch der nachgeschobene Änderungsantrag. Damit konnten Sie zwar einige grobe Schnitzer ausbessern, es reicht aber trotzdem nicht aus, um unsere Zustimmung zu erhalten. In § 4 c Abs. 1 Satz 2 wollen Sie uns ein nebulöses beratendes Gremium unterschieben, dessen Mitglieder – ich darf zitieren – „sich durch besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder“ – man höre – „des zivilgesellschaftlichen Engagements auszeichnen“. Da stellt sich die Frage: Wer soll das konkret sein? Die Begründung klärt das nicht auf, Herr Gebhardt. Sie macht es vielmehr schwammiger. Da sind es plötzlich Personen – ich zitiere erneut –, „die Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über politische Erfahrungen verfügen“. Letzteres riecht doch ein wenig nach Gefälligkeits- und Versorgungspöstchen. Denken Sie hier vielleicht insgeheim an Ihre Freunde von der Amadeu Antonio Stiftung? Fraktionen die fünf Kommissionsmitglieder wählen, fünf Mitglieder bei gegenwärtig fünf Fraktionen. Da nehme ich einmal ganz keck an, dass jede Fraktion einen Vertreter bekommt. Wenn es aber mehr oder weniger Fraktionen werden, dann geht das Gezerre schon wieder los. Dann stellt sich die Frage, wie man hier ein politisch ausgewogenes Gremium erhalten kann. Das ist keine gute Voraussetzung für ein Gesetz, das eigentlich das Ansehen des Staatswesens und dessen Repräsentanten bei seinen Bürgern verbessern soll. Das so gewählte Gremium soll, folgt man Ihrem Änderungsantrag, der Staatsregierung eine Empfehlung vorlegen. Die Entscheidung fällt dann die Staatsregierung. Aber wir lesen nirgendwo, ob eine Mehrheit ausreicht oder Einstimmigkeit gefordert wird. Koalitionen sind bisweilen gern einmal zerstritten, und dann wird es etwas schwierig. Für uns ist auch nicht akzeptabel, dass der öffentliche Dienst von einer Karenzzeit gänzlich ausgenommen wird. Besonders im Fall einer Abwahl einer Regierung könnte das nicht weniger Interessenskonflikte hervorrufen als ein Wechsel in die Wirtschaft. Auch damit würden privatwirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse und selbstständiger Erwerb gegenüber dem Staatsdienst ungebührlich benachteiligt. Schließlich und entscheidend ist, dass zuvor erfolgreichen, in der Privatwirtschaft tätigen Ministern – und die soll es tatsächlich geben – damit untersagt werden kann, deren vorherige Tätigkeit wiederaufzunehmen. Dies fördert keinesfalls die Bereitschaft der Fähigen, sich in Regierungsverantwortung nehmen zu lassen, sondern befördert die Mittelmäßigen, und das kann nicht im Interesse der Bürger in Sachsen sein. Die AfD-Fraktion wird daher sowohl den Änderungsantrag als auch den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die AfD-Fraktion Kollege Dr. Dringenberg. – Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Lippmann, bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine letzte Rede zu diesem Thema – es ging um den Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion zur Einführung einer Karenzzeitregelung im Ausschuss, die nun mehrfach, danke, Herr Gebhardt, für die Werbung, angesprochen wurde – ist ziemlich genau ein Jahr her. Ich sprach damals von Transparenz des Regierungshandelns und von Vertrauen in Politik, darüber, dass dieses Vertrauen durch vieles erschüttert werden kann, aber vor allem dadurch, dass der Anschein entsteht, dass sich ein Minister oder eine Ministerin kurz nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Job in der Wirtschaft sichert. Der Verdacht, dass Politikerinnen und Politiker dies tun, dass ihre vorherige Regierungstätigkeit in einem direkten Zusammenhang mit ihrer neuen Tätigkeit steht, ist nicht selten unbegründet, aber er lässt sich zumindest leicht unterstellen. Wir haben damals unseren Gesetzentwurf auch mit der Logik eingebracht, zukünftig Klarheit zu schaffen, auch gegenüber unberechtigten Unterstellungen bei Wechseln in die Privatwirtschaft. Ich habe damals die Fälle Schröder und Gazprom, Pofalla und die Deutsche Bahn, Niebel und Rheinmetall als prominente Beispiele aufgezählt. Das schien einigen damals weiter entfernt, weil Bundespolitik. Kaum einer konnte ahnen, dass uns im Freistaat Sachsen die Debatte einige Monate später doch einholte und sich an der Frage des ehemaligen Ministerpräsidenten Stanislav Tillich entzündete, der 20 Monate nach seinem Rücktritt als Ministerpräsident und neun Monate nach Vorlage des Abschlussberichts der Kohlekommission, in der er Vorsitzender war, Aufsichtsratsvorsitzender der MIBRAG, also der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft, wurde. Daran gab es nicht wenig Kritik. Immerhin hatte Tillich sowohl als Ministerpräsident als auch als Co-Vorsitzender der Kohlekommission Entscheidungen getroffen, von denen die MIBRAG profitiert hatte. Der Weg Tillichs vom Ministerpräsidenten über den Vorsitz in der Kohlekommission hin zum Wirtschaftsposten bei der MIBRAG hatte daher für einige einen Beigeschmack, und wir haben damals schon die Frage gestellt, ob das nicht ein guter Anlass gewesen wäre, ein solches Gremium zu haben, das möglicherweise diese Zweifel hätte zerstreuen oder belegen können. Der Fall hat zusammen mit anderen Beispielen gezeigt, dass es auch in Sachsen notwendig ist, eine Regelung zu schaffen, die dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern der amtierenden Staatsregierung, also all jenen, die an der Entscheidung in diesem Land mitwirken, eine Karenzzeit verordnet, die dann eintritt, wenn sie sich wirtschaftlich auf einem Gebiet betätigen, für das sie zu ihrer Amtszeit bereits verantwortlich waren. Aus diesen Gründen und Überlegungen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, uns mit dieser Materie zu befassen und eine entsprechende Regelung vorzulegen, weil es sinnvoll erscheint und auch in Anbetracht der Anforderungen an modernes Regierungshandeln angebracht ist. Nun hat DIE LINKE ihrerseits einen Gesetzentwurf für eine solche Karenzzeit vorgelegt. Ich betrachte das einmal als einen Ausfluss produktiven Wettbewerbs um die beste Regelung. Von daher begrüße ich durchaus diesen Gesetzentwurf, Herr Gebhardt, auch wenn ich Ihnen vorwegnehmend sagen muss: Auch bei mir wird die große Überraschung heute ausbleiben. Sie können also die Sektflasche wieder kaltstellen. Denn: Zwar lehnt sich der von der LINKEN vorgelegte Gesetzentwurf an der Thüringer Regelung an – das zeigt sich in Teilen der Begründung, die auf das Thüringer Gesetz abstellt und nicht auf das sächsische Gespräch setzt –, er entspricht in weiten Teilen den inhaltlichen Anforderungen, die wir als GRÜNE an ein solches Gesetzgebungsvorhaben hätten, er führt aber dazu, dass in einigen Teilen eine große Rechtsunsicherheit entsteht und dass wir ihm deshalb nicht zustimmen können, weil wir Dinge schlicht anders regeln würden. Zum Beispiel würden wir die Abkühlungsphase mit 36 Monaten regeln. Da bin ich tatsächlich gespannt, ob Ihre taktischen Erwartungen, die Sie schon mit Blick auf die CDU in Ihren Gesetzentwurf aufgenommen haben, uns in der Koalition ereilen werden. Ich bin gespannt, ob das die entscheidende Frage sein wird. Für den heutigen Tag muss ich Ihnen sagen, Herr Gebhardt, dass Sie sich mit der Frage wahrscheinlich erst einmal vergaloppiert, zumindest aber vertaktiert haben; denn die Frage ist eher, ob man sich nicht an dem orientieren sollte, was die Sachverständigen ausgeführt haben. Die Sachverständigen und besonders Herr Dr. Jäckle haben sehr deutlich gemacht, dass die 24 Monate, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, wenn man der reinen Lehre folgt – und so hatte ich bisher DIE LINKE als Oppositionsfraktion häufig verstanden –, zu wenig sind. Die 24 Monate führen nicht selten dazu, dass es ein Interesse gibt, nachträglich oder schon mit Blick auf das, was einen in 24 Monaten ereilen könnte, als Regierung eine wirtschaftliche Entscheidung zu treffen, die sich möglicherweise in der Wirtschaft wenig später versilbern lässt. Erst nach ungefähr drei Jahren tritt der Fall ein, wo man von dieser Gefahr nicht mehr ohne Weiteres ausgehen kann. Des Weiteren haben Sie Änderungen an Ihrem eigenen Gesetzentwurf vorgenommen, die sicherlich die eine oder andere Problematik entschärft haben. Insbesondere haben Sie die befremdliche Zuständigkeit des Ministerpräsidenten über die Entscheidung der Karenzzeit dahin gehend korrigiert, dass nunmehr die gesamte Staatsregierung entscheiden muss. Das ist in jedem Falle vorzugswürdig, zeigt aber, dass der Gesetzentwurf an der einen oder anderen Stelle nicht vollständig durchdacht war. Jetzt kommt der Punkt, weswegen wir aber schlussendlich ablehnen werden: Der Gesetzentwurf hat einige nicht abweisbare rechtliche Mängel. Die kann man nicht einfach als Nebensächlichkeit abtun, denn wir sind hier im Bereich eines erheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit und bei den engen rechtlichen Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeitserwägungen, die nach deutschem Recht dabei zu treffen sind. Darüber werden wir heute noch an anderer Stelle reden. Da kann man nicht mir nichts dir nichts mit der Keule durch den Gesetzentwurf gehen und sagen, das passt schon irgendwie, sondern da muss man präzise arbeiten. Insoweit sind Unklarheiten bei der Möglichkeit der Untersagung unentgeltlicher Tätigkeiten, die in Ihrem Gesetzentwurf auftreten genauso keine Lappalien wie die mangelnde Präzision bei der Möglichkeit der Verlängerung der Untersagung für ein Mitglied der Staatsregierung. All dies wäre nämlich im Fall des Falles klagefähig und würde möglicherweise dazu führen, dass eine gute Überlegung am Ende gerichtlich scheitern könnte. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben als Koalition vereinbart, eine Karenzzeitregelung für Mitglieder der Staatsregierung einzuführen, die klar und die rechtssicher ist. Der Konkretisierung dieser Vereinbarung und der Diskussion darüber will ich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Wir haben aber den Anspruch, es noch ein Stück besser zu machen als es im Gesetzentwurf der LINKEN geschrieben ist. Von daher können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen und empfehlen dies auch den anderen Fraktionen in diesem Hohen Hause. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier)

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Dr. Matthias Rößler

Es sprach Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt kommt die SPD-Fraktion zum Zuge. Es spricht Frau Kollegin Kliese.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung von Karenzzeiten – darüber besteht zumindest Einigkeit – ist richtig und wichtig. Es geht überhaupt nicht darum, den Wechsel in die Wirtschaft komplett zu untersagen, sondern für eine bestimmte Zeit – und schon über diesen bestimmten Zeitraum sind wir uns nicht einig – eine Lobbytätigkeit zu untersagen. Wenn ehemalige Ministerinnen oder Minister nur eingestellt werden, weil Sie über die aktuellen Handynummern von Fraktionschefs und Ministern verfügen, dann ist es ein Problem. Ein direkter Wechsel in neue Ämter hat in der Vergangenheit oft für Unmut gesorgt. An dieser Stelle sitzen wir hier alle in einem Boot, denn das schadet weniger den Ex-Ministern in ihrer Karriere, sondern das schadet uns allen wie wir als Parlamentarier hier sitzen, dem Ansehen unseres Berufes, das ohnehin schon nicht so hoch ist, wie wir uns das manchmal wünschen würden. Insofern müssen wir alle ein großes Interesse daran haben, Lösungen zu finden, denn der Schaden ist für das Ansehen unseres Berufsstandes enorm. An dieser Stelle möchte ich den vielen Engagierten danken, die sich bisher zum Beispiel bei Transparency und anderen NGOs engagiert haben, um diese Karenzzeiten überhaupt erst einmal zu thematisieren. Meinen herzlichen Dank an alle, die das ehren- und hauptamtlich tun. Transparenz in der Politik ist ein ganz, ganz wichtiger Themenbereich. Danke dafür! Auf Initiative der SPD gibt es seit 2015 auf Bundesebene eine entsprechende Regelung. Daran können Sie erkennen, dass es uns ein wichtiges Thema ist. Auch in Sachsen wollen wir in dieser Legislaturperiode ein solches Gesetz einführen. Das wurde bereits mehrfach erwähnt. Herr Gebhardt war auch schon so freundlich, einen Teil des Koalitionsvertrages zu zitieren. Dafür vielen Dank. Ich fange einmal vor dem Satz an, der Ihnen nicht so gut gefallen hat, was auch ein Zeichen dafür ist, das wir etwas anderes machen sollten, als das was Sie wollen: „Transparenz und Bürgerbeteiligung. Unsere Regierungsarbeit werden wir transparenter gestalten und insbesondere die Kontrollfunktion des Parlaments zum Beispiel durch frühzeitige Informationen stärken. Einflüsse von Interessengruppen und Organisationen auf politische Entscheidungsprozesse machen wir durch ein freiwilliges Lobbyregister besser nachvollziehbar. Zugleich wollen wir Initiativen anderer Bundesländer prüfen, insbesondere auch im Bereich des Akteneinsichtsrechts.“ Das heißt, wir sehen vor, das zu tun. Wir wären dann das achte Bundesland, das ein solches Gesetz einführt. Wir werden uns die anderen Bundesländer genau anschauen und unsere Positionen untereinander abstimmen müssen – das dauert manchmal ein bisschen länger als ein Oppositionsantrag, aber den Impuls wollen wir trotzdem an dieser Stelle würdigen – und bitten freundlich um etwas Geduld. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Frau Kollegin Kliese sind wir jetzt am Ende der Aussprache angekommen. Gibt es bei den Fraktionen noch weiteren Aussprachebedarf? – Nein. Die Staatsregierung? – Frau Staatsministerin Meier, bitte, Sie haben das Wort.

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Katja Meier

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gebhardt, ich will doch noch einmal mit dem Satz anfangen, auch wenn Sie ihn nicht so schön fanden. „Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Staatsregierung und ihrer Amtsführung ist ein sehr hohes Gut.“ Dieses Vertrauen zu schützen und insbesondere zu stärken ist auch der Staatsregierung selbstverständlich ein wichtiges Anliegen. Deswegen – und wir haben es jetzt von allen Koalitionsrednerinnen und -rednern und nicht zuletzt von Ihnen gehört –, wollen wir in Sachsen eine Karenzzeitregelung einführen und die entsprechenden Regelungen treffen. Das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgte Ziel – auch das ist klargeworden – teilen wir nicht nur mit den Koalitionsfraktionen, sondern auch als Staatsregierung grundsätzlich. Die konkrete Umsetzung Ihres heute vorgelegten Gesetzentwurfes – das haben die verschiedenen Rednerinnen und Redner ausgeführt –, scheitert noch an rechtlichen Bedenken, die das hehre Anliegen teilweise konterkarieren. Ich will das noch an ein paar Punkten deutlich machen. Herr Lippmann hat das ja auch schon so ein bisschen angedeutet. So soll es einerseits möglich sein, auch unentgeltliche Tätigkeiten zu untersagen, andererseits müssten die Mitglieder oder die ehemaligen Mitglieder der Staatsregierung nur die Aufnahme einer entgeltlichen Tätigkeit anzeigen. Warum unentgeltliche Tätigkeiten nicht angezeigt werden sollen, aber grundsätzlich auch untersagt werden können, das erschließt sich nicht wirklich. Dann ist die große Frage, wie die Staatsregierung etwas untersagen soll, wenn sie keine Kenntnis davon hat. Weiterhin soll die vorgenannte Anzeige spätestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Falls diese Frist nicht eingehalten würde, könnte die Aufnahme der Tätigkeit für maximal einen Monat vorläufig untersagt werden. Hingegen ist an einer anderen Stelle des Entwurfs vorgesehen, dass die Tätigkeit erst nach der stattgegebenen Entscheidung aufgenommen werden dürfte. Also: Entweder soll die Aufnahme einer neuen Tätigkeit grundsätzlich erlaubt sein, unter bestimmten Voraussetzungen nur vorläufig untersagt werden können oder die Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist grundsätzlich nicht erlaubt, bis ihrer Aufnahme stattgegeben werden würde. Auch hier widerspricht sich Ihr Gesetzentwurf selbst und führt – und das ist das Problem – zu Rechtsunsicherheit. Wenn die vorgenannte Frist zur Anzeige nicht eingehalten würde, so soll daran auch noch weitere Folge geknüpft sein: Die Untersagung der neuen Tätigkeit soll in diesem Falle um bis zu drei Monate über die maximale Dauer hinaus verlängert werden können. So steht es zumindest in der Begründung des Gesetzentwurfes. Allerdings sehen die Regelungen des Entwurfs diese Rechtsfolge nicht vor. In § 4 a Abs. 2 Satz 3 des vorliegenden Entwurfs des sächsischen Ministergesetzes heißt es, dass eine Untersagung auch über die Frist des § 4 b Abs. 1 Satz 1 hinaus um bis zu 3 Monate verlängert werden könnte. Der § 4 b Abs. 1 Satz 1 enthält aber keine Frist, sondern legt einen Zeitraum fest, innerhalb dessen die Aufnahme der neuen Tätigkeit untersagt werden könnte. Die Höchstdauer der Untersagung ist vielmehr im Abs. 2 Satz 2 des § 4 b geregelt. Auf diese Weise wäre nur eine Verlängerung des Zeitraumes möglich, innerhalb dessen die Untersagung die Aufnahme einer neuen Tätigkeit erklärt werden könnte. Die Verlängerung der Untersagung selbst über den Zeitraum von 24 Monaten hinaus ist mit dieser Regelungssystematik nicht zu erreichen. Ein Widerspruch zwischen der Begründung und dem Entwurf ergibt sich auch noch an einer weiteren Stelle. So sieht der Entwurf vor, dass die Mitglieder des beratenden Gremiums auf Vorschlag der Fraktionen gewählt werden, in der Begründung steht aber „auf Vorschlag der Staatsregierung“. Zuletzt vielleicht noch ein Hinweis, den auch Herr Lippmann schon angeführt hat: Im Vorblatt des Gesetzentwurfs werden Ausführungen zu den angeblich geltenden Bestimmungen zum Übergangsgeld gemacht. So wird ausgeführt, dass das Übergangsgeld für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt würde, für die der oder die Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Staatsregierung erhalten habe. Dies gelte jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für ein Jahr. Ja, es ist zutreffend, dass es sich dabei um eine geltende Bestimmung handelt, Herr Gebhardt – allerdings nicht in Sachsen, sondern in Thüringen. Natürlich schauen wir auch über den Tellerrand, welche Gesetze in anderen Landtagen erlassen wurden und natürlich orientieren wir uns auch daran. Wenn wir dann hier für Sachsen Gesetzentwürfe übernehmen, dann sollten wir natürlich auch die sächsische Rechtslage berücksichtigen und entsprechende Anpassungen vornehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie eingangs bereits ausgeführt und von allen sehr deutlich gemacht, stehen wir der Einführung einer Karenzzeit offen gegenüber und unterstützen dieses Ziel auch grundsätzlich. Gegen den vorliegenden Gesetzentwurf, wie Sie ihn jetzt hier dargelegt haben – auch mit den Änderungsanträgen – kann ich von meiner Stelle aus aber keine Zustimmung vorschlagen, da es große Bedenken gibt; ich glaube, diese habe ich jetzt gerade nochmals sehr deutlich gemacht. Wie gesagt: Ich gehe fest davon aus, dass in naher Zukunft ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird, der diesen Maßgaben entsprechend Rechnung tragen wird. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Staatsregierung. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des zum Drucksache 7/873, Gesetzentwurf Drucksache 7/3097, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: über die Karenzzeit von Mitgliedern der Sächsischen Staatsregierung, Drucksache 7/681, Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE. Meine Damen und Herren! Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist das die Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/3192, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer möchte diesen einbringen, Kollege Gebhardt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er ist schon eingebracht!) – Dann können wir darüber abstimmen. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/3192 auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ursprünglich war vorgesehen, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir über den Gesetzentwurf im Block abstimmen, sofern sich kein Widerspruch dagegen erhebt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Einverstanden!) Gut, dann rufe ich die einzelnen Bestandteile auf. Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist der Gesetzentwurf ohne Stimmenthaltungen abgelehnt. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß Artikel 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag der Einbringerin statt. Ich frage daher die Fraktion DIE LINKE, ob eine Schlussabstimmung gewünscht wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, Herr Präsident!) Es wird keine Schlussabstimmung gewünscht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren! Ich eröffne des Entwurfs Sächsischen Ausführungsgesetzes Glücksspielstaatsvertrag der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD sowie die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird. Für die CDU-Fraktion ergreift jetzt Herr Kollege Markert das Wort.

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Jörg Markert CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. Das Ausführungsgesetz ist notwendig geworden, da durch die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages Erlaubnisse für Wettvermittlungsstellen seit dem 1. Januar dieses Jahres erteilt werden können. Das Land Hessen ist für die Erteilung zuständig. Das erfordert entsprechende Regelungen auf Landesebene, die mit der Änderung des Ausführungsgesetzes herbeigeführt werden sollen. Das Ziel des Gesetzentwurfes ist, dass wir eine Abstandsregelung für Wettvermittlungsstellen von 250 Metern einführen wollen, wie das bereits für Spielhallen beim Abstand zu allgemeinbildenden Schulen in Sachsen entsprechend gilt. Es wird eine Übergangsregelung für Wettvermittlungsstellen geben, die innerhalb dieses Radius liegen. Wir gehen davon aus, dass das circa 13 Einrichtungen betrifft. Die Übergangsregelung gilt bis 30. Juni 2021. Des Weiteren beinhaltet der Gesetzentwurf die Umstellung beim Betrieb von Spielhallen vom Zustimmungsvorbehalt auf einen Erlaubnisvorbehalt. Neben der gewerblichen Genehmigung braucht es dann auch die glücksspielrechtliche Genehmigung. Die Glücksspielaufsicht, die in Sachsen durch die Landesdirektion Sachsen wahrgenommen wird, kann künftig Testspiele zu Kontrollzwecken durchführen und auch mit Legendenbildungen arbeiten. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der im Innenausschuss eingebracht und dort auch angenommen wurde, nimmt eine Änderung am Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Er betrifft eine weitere Präzisierung im Bereich der Testkäufe. Das war erforderlich aufgrund der Anhörung, die wir hier in diesem Hohen Hause durchgeführt haben, um den Gesetzentwurf auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Es war uns wichtig, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Betätigungsfeld und dem Schutzbedürfnis vor Suchtgefahren – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – zu erreichen. Betreiber von Wettvermittlungsstellen und Spielhallen sind Kleinunternehmen, oftmals Familienbetriebe, die auch eine wirtschaftliche Bedeutung für den Freistaat Sachsen haben und dort Arbeitsplätze vorhalten. Dies haben wir als CDU-Fraktion im Blick, und deswegen ist uns das Wohl der Kinder und Jugendlichen auf der einen Seite wichtig, aber auf der anderen Seite auch das richtige Maß beim Umgang mit den entsprechenden Unternehmen. Es liegt außerdem ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der sicherlich noch eingebracht werden wird und den wir auch im Ausschuss schon diskutiert haben. Ich möchte dazu noch kurz etwas sagen: Die dort vorgeschlagene Abstandsregelung von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen findet sich nur in zwei Bundesländern, nämlich in Hamburg und in Berlin. Ansonsten haben die anderen Länder meist Regelungen zwischen 100 und 350 Meter Luftlinie zu entsprechenden Einrichtungen. Vier Länder haben keine Regelung getroffen. Einschließlich Sachsen hätten dann acht Länder eine Regelung getroffen, sodass man nicht davon sprechen kann, dass die Mehrheit in Deutschland einen 500-Meter-Radius in Betracht zieht. Zum anderen arbeiten Sie auch mit unbestimmten Rechtsbegriffen, da Sie nicht weiter benennen, was Kinder- und Jugendeinrichtungen Ihrer Meinung nach sind. Wichtig wäre auch zu wissen, wie Sie mit dem Thema Bestandsschutz für Einrichtungen umgehen, die sich künftig in dem definierten Radius befinden. Soll dann das legale Glücksspiel verdrängt werden oder führt das vielleicht sogar zu einer Stärkung des illegalen Glücksspiels? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wollen. Ferner gibt es noch den Vorschlag, einen Glücksspielfonds einzurichten, um die Mittel aus dem Glücksspielaufkommen des Freistaates dort hineinfließen zu lassen. Dazu muss man sagen, dass es im Freistaat Sachsen entsprechende Regelungen gibt. In dem bestehenden Ausführungsgesetz ist die Verwendung der Mittel aus dem Glücksspielaufkommen des Freistaates Sachsen geregelt. Das bedeutet ganz konkret: Nach dem aktuellen Haushaltsplan gehen wir davon aus, dass bei der Sächsischen LottoGmbH 65 Millionen Euro Reinertrag anfallen. Diese werden in Sachsen entsprechend des Ausführungsgesetzes im Bereich Sport, Kultur, Umwelt, Jugend, Wohlfahrtspflege und Suchtprävention verteilt werden. Dieser Bereich ist also bereits erfasst. Dort kann man exemplarisch nennen, dass zum Beispiel die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Landesstiftung Natur und Welt, die Allgemeine Kunst- und Kulturförderung im Freistaat Sachsen, die Staatstheater, das Landesamt für Archäologie, viele Schlösser und Burgen davon profitieren. Das ist ein Betrag, der gleichmäßig über Sachsen verteilt ist und den entsprechenden Trägern zugutekommt. Wir finden, dieser Gesetzentwurf ist eine vernünftige und praktische Lösung. Wir wollen keine Vernichtung von Arbeitsplätzen oder von unternehmerischem Handeln. Wir sind der Meinung, dass das rechte Maß zwischen Kinderund Jugendsuchtprävention gewahrt ist. Der Glücksspielstaatsvertrag soll kein reiner Verbotsvertrag sein, er soll Glücksspiel kanalisieren und kontrollierbar machen. Wir wollen Wettvermittlungsstellen nicht unmöglich machen und damit das Geschäft womöglich ins Illegale verlagern. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist, Rechtssicherheit für die Wettvermittlungsstellen und für den Bereich der Testspiele und Testkäufe herzustellen. Wir als CDU-Fraktion werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächster in dieser Runde spricht Herr Kollege Zickler für die AfD-Fraktion.

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Hans-Jürgen Zickler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf birgt eine Reihe sinnvoller Neuerungen. Es wird den Erfordernissen des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention Rechnung getragen. So soll zum Beispiel zukünftig, wie schon erwähnt wurde, der Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen und allgemeinbildenden Schulen von 250 Metern eingehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass sich Kinder daran gewöhnen, dass in ihrem Umfeld ständig Wettangebote gemacht werden. Das soll vermieden werden. Das sehen wir auch für sinnvoll an. Der gewählte Abstand von 250 Metern ist aus unserer Sicht ausreichend. In anderen Bundesländern wurden ähnliche Regelungen erlassen, die knapp darüber oder darunterliegen. Das erscheint uns sinnvoll. Was wir entschieden ablehnen, ist der Änderungsantrag der LINKEN, der nicht nur einen Mindestabstand von 500 Metern fordert, sondern auch jegliche Kinder- und Jugendeinrichtungen einbezieht, was immer darunter zu definieren sei. Das lässt auch jederzeit Möglichkeiten zu, mit der Errichtung einer Jugendberatungsstelle dem ortsansässigen Wettanbieter die Existenzgrundlage zu entziehen. Damit wird nach unserem Dafürhalten deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Faktisch würde es das Ende jeglicher Wettvermittlungsstellen in Innenstädten und Kleinstädten bedeuten. Ein solcher Eingriff in die Berufsfreiheit lässt sich kaum mit Verhältnismäßigkeit rechtfertigen. Er entspricht nach unserem Dafürhalten dem typischen linken Denken, alles zu verbieten; der Mensch wird sich dann schon daran halten. Zu bemängeln an den Ausführungsregelungen des Antrags der Staatsregierung haben wir maximal, das in § 22 Abs. 2 eine Regelung schon ab 1. Juli 2021 gelten soll. Nach Auffassung der AfD wäre hier vielleicht etwas mehr Augenmaß zu erwarten gewesen, und eine Übergangsregelung auf fünf Jahre wäre vielleicht angepasst. Aber die Staatsregierung hat in ihren Ausführungen dargelegt, dass es sich in Sachsen um wenige Einzelfälle handeln wird, die eventuell davon betroffen sind. Es soll auch zu einer unternehmerfreundlichen Einzelfallprüfung kommen. Ich meine, damit kann man leben; die AfD sieht das ähnlich. Neu eingeführt wird die Möglichkeit der Glückspielaufsicht, Testverkäufe und Testspiele durchzuführen und dafür Personen mit einer Legende auszustatten. Der Ansatz, so Kontrollen auszuüben, ist zu begrüßen. Er lehnt sich an die entsprechende Vorschrift des § 64 des Polizeivollzugsdienstgesetzes an. Es bleibt dabei zu hoffen, dass die Normenkontrollklage, die sich gegen diese Vorschrift richtet, keinen Erfolg hat. Dann hätten wir vielleicht auch das Problem, dass wir hier keine Lösung haben. Wir als AfD-Fraktion sehen eigentlich sowieso den größeren Handlungsbedarf im Online-Glücksspiel. Hier sehen wir die größeren Probleme für den Jugendschutz und die Suchtprävention. Denn hier bleibt auch das Problem ungelöst, dass sich einige diese Anbieter – man kann sie nicht direkt als illegal bezeichnen – im Internet tummeln, wo man nicht so genau weiß, ob sie ihren Sitz in Steueroasen haben. Das ist das eigentliche Problem, das man angehen müsste. Das bleibt leider mit diesem Gesetzentwurf noch außen vor. Trotz der geäußerten Bedenken wird die AfD-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächste kommt Frau Kollegin Köditz für die Fraktion DIE LINKE zu Wort.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies ist einmal ein neues Erlebnis hier im Sächsischen Landtag. Ich ärgere mich gerade, dass wir den Änderungsantrag eingebracht haben. Wir haben ihn allerdings noch gar nicht eingebracht, wir haben ihn nur eingereicht. So hätten wir uns schon einmal die Hälfte der bisherigen Redezeit sparen können. Ich finde es sehr nett von Ihnen, dass Sie schon zu einem Änderungsantrag sprechen, bevor er überhaupt eingebracht worden ist. Aber kommen wir zum Thema. Ich will jetzt nicht noch einmal das gesamte Gesetz erklären; das ist schon zweimal passiert. Ich möchte unsere Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf hier noch einmal darstellen, genauso wie Dinge, die in der Anhörung angesprochen worden sind. Es ging einerseits in der Anhörung um das Problem, dass die Testkäufe nicht klar geregelt sind. Das ist durch den Änderungsantrag der Koalition, der schon im Innenausschuss beschlossen worden ist, verbessert worden. Aber in der Anhörung wies zum Beispiel Herr Dr. Pagenkopf darauf hin, dass nicht nur die allgemeinbildenden Schulen mit dem Abstandsgebot erfasst sein dürfen, sondern alle Kinderund Jugendeinrichtungen. Der Sachverständige Herr Rilke regte auch an, dass der Schutz der Suchtgefährdeten in den Vordergrund gestellt werden muss. Das sind nur drei Themen, die in der Anhörung eine Rolle gespielt haben. Da wir den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Form als nicht zustimmungsfähig ansehen, haben wir den schon besprochenen Änderungsantrag vorgelegt. Dort finden Sie aus unserer Sicht klare Regelungen, wie wir uns den Gesetzentwurf als zustimmungsfähig vorstellen. Ich bringe ihn jetzt gleich ein. Dann können wir uns das nachher alles sparen. Ich möchte einige ausgewiesene Punkte noch einmal aufzählen. Wir fordern die Beteiligung des Freistaates an einer umfassenden Suchtprävention und Suchtforschung, wie wir es im Änderungsantrag darstellen. Weiterhin fordern wir ein Abstandsgebot nicht nur zu allgemeinbildenden Schulen, sondern weiterführend zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, Suchtberatungsstellen und vergleichbaren sozialen Einrichtungen, und zwar mit 500 Metern. Ja, das kann auch bedeuten, dass Annahmestellen oder Wettvermittlungsstellen schließen müssen. Eine Abstandsregelung, die sich am Istzustand orientiert, ist aus meiner Sicht irgendwie Humbug. Das Argument, dann gründe man eine neue Kinderund Jugendeinrichtung in der Nähe einer solchen Wettvermittlungsstelle, zieht nicht, denn das kann ich auch bei einem Abstand von 250 Metern machen. Aber das ist eine gewisse Unterstellung. (Beifall bei den LINKEN) Letztlich begehren wir eine neugeregelte Verwendung des Reinertrags mit dem konkreten Vorschlag, dass ein Drittel für Zwecke der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtforschung verwendet wird, ja, und die restlichen Einnahmen für die Förderung der Kinder-, Jugend- und Wohlfahrtspflege sowie die Förderung der Bereiche Sport, Kultur und Umwelt. Aber dieses eine Drittel festzuschreiben, ist uns sehr wichtig. Ich will einfach einmal darauf hinweisen: Glücksspiele, Wetten, Spielhallen – das klingt doch alles erstmal schön harmlos. Aber führen wir uns bitte vor Augen, wozu dies führen kann: zu Spielsucht. Spielsucht hat dramatische Folgen: massive familiäre Störungen, Leihen von Geld, Kreditaufnahmen für das Spielen und in der Folge Verschuldung. Darauf folgen häufig Arbeitsplatzverlust, Wohnungsverlust, Kriminalität und Selbstmordgefahr. Ob das aufgewogen wird durch die wenigen Arbeitsplätze, die es in diesen Wettvermittlungsstellen gibt, will ich bezweifeln. Zusammengefasst und im Ergebnis der stattgefundenen Anhörung sehen wir den vorliegenden Gesetzentwurf in der jetzigen Form als nicht zustimmungsfähig an. Mit unserem Änderungsantrag versuchen wir die aus unserer Sicht größten Probleme zu lösen und bitten um Ihre Zustimmung. Danke. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE erteile ich das Wort Herrn Kollegen Lippmann. Bitte, Sie haben das Wort.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schon vor 2 000 Jahren berichtete der römische Historiker Tacitus, dass sich die Germanen mit ihrer Würfelleidenschaft selbst im nüchternen Zustand mit äußerstem Leichtsinn um Haus und Hof brachten, zuletzt sogar um ihre eigene Freiheit spielten. Glücksspiel übt seit Menschengedenken eine Faszination auf die Menschheit aus und ist zugleich ein großes Risiko. So alt wie das Glücksspiel sind daher auch die Bestrebungen, es zu reglementieren, es unter staatliche Aufsicht zu stellen oder es gar ganz zu verbieten. Dabei widerstreiten die Interessen: die der Anbieter, die der Spielerinnen und Spieler, die der Gesundheitspolitik wegen des hohen Suchtpotentials und die des Staates, der an legalen Glücksspielen nun einmal direkt oder indirekt verdient. Hinzu kommt, dass sich das Glücksspiel mehr und mehr in Richtung des Internets verlagert. In dieser Gemengelage verwundert es dann nicht, wenn sich das Glücksspielrecht in Deutschland in einer Art ständigem Anpassungsprozess befindet, bei dem man stets das Gefühl hat, man komme mit der rechtlichen Änderung für das, was tatsächlich passiert, zu spät. Staatsverträge laufen aus oder werden nicht von allen Ländern ratifiziert. Hinzu kommen Urteile und EU-Vorgaben. Und im nächsten Jahr, so die Pläne der Länder, bei denen man bekanntermaßen immer etwas vorsichtig sein sollte, soll es ein Glücksspiel-Neuregulierungsstaatsvertrag regeln. Ein großes Rad wird daher mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor diesem Hintergrund nicht gedreht. Es geht im Wesentlichen darum, dass Wettvermittlungsstellen künftig einen Abstand zu allgemeinbildenden Schulen von 250 Metern Luftlinie nicht unterschreiten sollen. Dies betrifft aktuell 13 Stellen im Freistaat Sachsen. Für sie gilt eine Befreiung von diesem Abstandsgebot bis immerhin Mitte nächsten Jahres. Wettvermittlungsstellen sind Einrichtungen, die erlaubte Sportwetten vermitteln. Werden Sportwettenkonzessionen erteilt, dann werden mit diesem Gesetz die Voraussetzungen geschaffen, diesen Wettstellen eine Erlaubnis zur Vermittlung einzuräumen. Da Sportwetten neben dem Automatenspiel das höchste Suchtpotenzial haben, werden nunmehr auch die Wettvermittlungsstellen folgerichtig unter das gleiche Abstandsgebot gestellt; denn die ständige Verfügbarkeit eines – wie sagte es der Sachverständige Pagenkopf mit Blick auf die EU-Rechtsprechung so schön – „sozial unerwünschten Gewerbes“ sollte zumindest in der Nähe von Kindern und Jugendlichen verhindert werden. Die Abstandsregelungen sind daher aus unserer Sicht entsprechend sinnvoll umzusetzen. Geregelt wird ferner, dass der Betrieb einer Spielhalle künftig einem glückspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt unterliegt. Ich erspare es mir, dazu jetzt Ausführungen, die bereits durch den Kollegen Markert gemacht worden, zu wiederholen. Es ist logisch, dass auch ein Ordnungswidrigkeitstatbestand entsprechend reguliert wird; denn es bringt nichts, etwas zu verbieten und es anschließend nicht zu sanktionieren. Darüber hinaus gibt es zukünftig für die Glücksspielaufsicht die Möglichkeit, Testspiele zu Kontrollzwecken durchzuführen und dazu auch Legenden zu verwenden. Das ist sicherlich auch wichtig, richtig und sinnvoll, denn auch mit Blick auf die Weiterentwicklung des Glücksspielrechts, gerade wenn man sich perspektivisch der Frage des regulierten Onlineglücksspiels widmet, werden diese Legendierungen noch entscheidender. Es dürfte relativ unzweckmäßig sein zu versuchen, sich mit der Mailadresse Glückspielaufsicht@Landkreis-Erzgebirge.de bei einer entsprechenden Plattform zu registrieren. Von daher ist das ein sinnvoller Ansatz, der auch in der Sachverständigenanhörung durchaus begrüßt wurde. Es gab allerdings einige Nachbesserungsbedarfe, denen wir mit den Änderungen am Ursprungsgesetz vonseiten der Koalition auch nachgekommen sind. Ich verrate Ihnen nicht zu viel, wenn ich sage, dass viele der Anregungen aus der Sachverständigenanhörung, die insbesondere im Bereich des Schutzes vor Glücksspielsucht erörtert wurden, natürlich auch in der Koalition diskutiert worden sind – allerdings mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Sie können sich vorstellen, dass die Auffassungen in der Sachverständigenanhörung zwischen den Anbietern von Glücksspielen, den Vertretern des staatlichen Glücksspielmonopols; bis hin zu denjenigen, die in der Suchtprävention tätig sind, sehr unterschiedlich waren. Ungefähr dieselbe Breite spiegelt sich nach wie vor in der einen oder anderen Erörterung, die wir in der Koalition miteinander getroffen haben, wider. Von daher bleibt dieser Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, eine Zwischenlösung; auch mit Blick darauf, dass wir im nächsten Jahr sowieso wieder tätig werden. Dann werden wir uns sicherlich der einen oder anderen Frage noch einmal intensiv widmen müssen, die vielleicht mit diesem Gesetzentwurf, weil noch Diskussionsbedarf besteht, nicht hinreichend umgesetzt werden konnte. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank. – Jetzt kommen wir als Letzten in der Rederunde zu Kollegen Pallas, SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern heute nach zweiter Beratung das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag. Zu Beginn ein paar grundsätzliche Anmerkungen: Glücksspiel und Glücksspielwirtschaft sind sehr janusköpfige Themen. Einerseits ist dieses Gewerbe inzwischen, höchstrichterlich bestätigt, sozial vorbelastet. Man könnte auch sagen: Es ist sozial nicht erwünscht. Schließlich erwerben viele Menschen eine Suchterkrankung durch Glücksspiel – mit allen sozialen und gesundheitlichen Folgen, die man sich vorstellen kann. Der heutige Stand kann auch nicht zufriedenstellen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Regulierung, die aber leider in den Ländern auf Basis des Glücksspielstaatsvertrages unterschiedlich gehandhabt wird. Andererseits bestreiten Menschen in diesem Gewerbe ihren Lebensunterhalt, und auch der Staat generiert daraus Einnahmen. Aus dieser Zwiespältigkeit heraus zieht auch die SPDFraktion ihre Grundposition zum Glücksspielrecht. Für uns stehen Regulierungen zum Schutz von Spielern vor einer Suchterkrankung sowie Prävention und Suchthilfe im Vordergrund. Bei der Prävention steht die Verhältnisprävention an erster Stelle. Wirkungsvolle Abstandsregelungen von Spielhallen und Wettvermittlungsstellen untereinander und zu Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe sind hierfür der Schlüssel. Es ist leider ein offenes Geheimnis – dabei gehen die Bewertungen schon auseinander –, dass der Freistaat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern an dieser Stelle eher zurückhaltend ist. Ermutigend finde ich hingegen aktuelle Entwicklungen im Land Berlin, in dem es inzwischen – nach eigenem Bekunden – das härteste Spielhallengesetz der Republik gibt. Es wirkt im Sinne der Prävention und damit des Spielerschutzes. Ich komme zum vorliegenden Gesetz. Wir haben von allen Rednern in der Debatte gehört, welche Ziele mit diesem Gesetz verbunden werden. Deswegen nur noch einmal kurz: Wir schaffen eine Abstandsregelung von Wettvermittlungsstellen zu allgemeinbildenden Schulen von 250 Metern. Wir schaffen mehr Rechtsklarheit beim Betrieb einer Spielhalle, und wir schaffen eine Berechtigung für die Glücksspielaufsicht, Testspiele zu Kontrollzwecken, gegebenenfalls unter Nutzung einer Scheinidentität, durchzuführen. Insbesondere zum letzten Punkt gab es bereits im Vorfeld Anmerkungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragen Andreas Schurig. So nutzten wir die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport am 5. März 2020, um neben dem Spielerschutz, der Prävention und der Abstandsregelung auch diese Frage von den Sachverständigen bewerten zu lassen. Im Ergebnis haben wir als Koalition die Anmerkung des Datenschutzbeauftragten und weiterer Sachverständiger aufgegriffen. Wir stellen die Regelung in dem neuen § 19 a des Gesetzes in drei Punkten klar. Erstens. Wir definieren rechtssicher, was Testkäufe und Testspiele sind. Zweitens. Wir konkretisieren die Tatbestandsvoraussetzungen der Erlaubnis für Beschäftigte der Glücksspielaufsicht, sich mit einer Legende an Testkäufen zu beteiligen. Drittens. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten, die nach der Datenschutzgrundverordnung notwendig ist. Der Änderungsantrag zeigt aber auch, dass es einen Diskussionsprozess innerhalb der Sachsen-Koalition gab zu der Frage, wohin wir glücksspielrechtlich und -politisch wollen, der nicht abgeschlossen ist. Das hat Kollege Lippmann gerade ausgeführt. Als SPD wollen wir auch in Sachsen bei den Themen Prävention, Spielerschutz und Abstandsregelung deutlich weiterkommen. Bei der nächsten Novellierung des Sächsischen Ausführungsgesetzes, die dann infolge des jetzt bereits am laufenden Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrages ansteht, werden wir als SPD dafür kämpfen. Spätestens dann werden wir uns noch mit dem Online-Glücksspiel auseinandersetzen. Für heute bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Kollegen Pallas sind wir am Ende der Aussprache angekommen. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das sehe ich jetzt nicht. Dann frage ich die Staatsregierung. Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Oh, Entschuldigung, ich habe nach der anderen Seite geschaut.– Herr Staatsminister Prof. Wöller.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Ich weiß, Glücksspiele bringt man nicht unbedingt mit mir in Verbindung, auch wenn wir alle nur dort Menschen sind, wo wir spielen, wie Schiller gesagt hat, der homo ludens. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vor etwas mehr als einem Jahr haben wir im Hohen Haus über den Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen abgestimmt. Am 1. Januar ist er bundesweit in Kraft getreten. Sie erinnern sich: Mit dem Staatsvertrag wurde die zeitnahe Erteilung von Sportwettenkonzessionen möglich, und zwar vor allem dadurch, dass dies – und das ist eine große Vereinfachung – zentral in Hessen passiert. Anders als die Konzession ist die Erteilung der eigentlichen Wettvermittlungsstellenerlaubnisse weiterhin Sache der Länder oder konkreter Sache der Landesdirektion. Für uns war es deshalb wichtig, die dafür notwendigen Regelungen möglichst schnell in unser Landesrecht umzusetzen. Wir wollen damit Unsicherheiten bei den Anbietern vermeiden und mit einer Übergangsfrist Rechtsklarheit für alle Beteiligten schaffen. Zu dieser Klarheit gehört übrigens auch, dass für den Betrieb einer neuen Spielhalle künftig nicht mehr nur eine gewerbliche Erlaubnis notwendig sein wird. Bislang wurden die glücksspielrechtlichen Zulässigkeiten nämlich nur in Form einer Zustimmung mitgeprüft. Vielmehr brauchen Anbieter nun auch eine ausdrückliche glücksspielrechtliche Erlaubnis von der Landesdirektion. Das war eine wichtige Forderung aus der gerichtlichen Praxis. Die Debatte hat zu Recht schon darauf hingewiesen. Die eigentliche Stärke des vorliegenden Entwurfes liegt meines Erachtens aber in zwei anderen Punkten. Erstens – und für mich persönlich am wichtigsten: Wir haben von unserem Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht und den Jugendschutz deutlich aufgewertet. Mit Inkrafttreten des Gesetzes und spätestens bis Juni 2021 müssen Wettvermittlungsstellen, ähnlich wie Spielhallen, einen Abstand von mindestens 250 Metern Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen einhalten. Zweitens. Wir geben den zuständigen Behörden ein starkes Werkzeug an die Hand, um unerlaubte Angebote und Manipulationen besser verfolgen zu können. Die Glücksspielaufsicht kann nun Testspiele zu Kontrollzwecken durchführen. Denn klar ist: Wer unerlaubtes Glücksspiel bekämpfen will, muss unerlaubtes Glücksspiel finden und prüfen können. Die Zulässigkeit dieser Tests wird dabei ausdrücklich gesetzlich geregelt. Es gilt zum einen, Strafbarkeitsrisiken für die betreffenden Bediensteten zu vermeiden. Zum anderen wurden selbstverständlich die Anregungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten aufgenommen. Wir haben genau definiert, was Testspiele oder Testkäufe sind und was nicht. Meine Damen und Herren! In der Diskussion ist gerade die Sprache auf den Änderungsantrag der LINKEN gekommen. Richtig ist: Gerade beim Glücksspiel ist Prävention das A und O, um Suchterkrankungen zu vermeiden. Genau hier setzt das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag bereits an. Aus dem Reinertrag der vom Freistaat Sachsen veranstalteten Glücksspiele werden schon lange suchtpräventive Maßnahmen gefördert. Außerdem sind vor Einführung neuer Glücksspielangebote alle Länder verpflichtet, diese durch einen von Suchtexperten besetzten Fachbeirat zu untersuchen. Dass diese Regelungen zielgenau sind, zeigen die Erfahrungen aus der Praxis. Dem Änderungsantrag der LINKEN mangelt es dagegen an Praxistauglichkeit, weshalb die Staatsregierung die Ablehnung empfiehlt. Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei allen, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Die enthaltenen Regelungen sind sinnvoll, notwendig und beschränken sich zugleich auf das Erforderliche. Ich bitte daher um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Die Staatsregierung hatte gerade das Wort. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag, Drucksache 7/873, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/3097. Es liegt ein Änderungsantrag vor, Drucksache 7/3220, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Köditz? (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Ich habe ihn schon eingebracht!) – Das vorhin war die Einbringung. Dann können wir abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/3220 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Aber es gibt die Möglichkeit, dass wir auch im Block abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Dann können wir so verfahren. Ich rufe die einzelnen Gesetzesbestandteile auf: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag, Artikel 2 Änderung des Neunten Sächsischen Kostenverzeichnisses, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit stelle ich Zustimmung fest. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Staatsvertrag der Medienordnung Drucksache 7/2268, Gesetzentwurf Drucksache 7/3098, für Wissenschaft, Hochschule, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU-Fraktion ergreift Herr Kollege Nowak jetzt das Wort.

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Andreas Nowak CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Medienpolitische Themen haben in diesen Tagen Konjunktur. Insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht dabei im Mittelpunkt. Vor wenigen Wochen haben die Ministerpräsidenten die Anpassung des Rundfunkbeitrages für die Periode 2021 bis 2024 unterzeichnet. Das Thema wird uns in diesem Jahr hier im Hohen Haus noch einmal beschäftigen. Aktuell beschäftigen wir uns mit dem MDRStaatsvertrag. Das ist ein Werk, das derzeit ebenfalls überarbeitet wird. Die heutige Novelle beschäftigt sich mit dem Rundfunkstaatsvertrag; denn die Entwicklungen der Medienlandschaft der letzten 30 Jahre sind die Basis für dieses Regelwerk, über das wir heute abstimmen. Sie sind so grundlegend, dass das alte Werk seinen angestammten Namen verliert. Aus dem Rundfunkstaatsvertrag wird der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland. Ich bin von Beruf Journalist, genauer gesagt Radioredakteur. Meine Laufbahn begann im Jahr 1991. Damals hieß der Sender noch Sachsenradio. Zehn Monate später ging er im neu gegründeten Mitteldeutschen Rundfunk auf. Später habe ich auch für einen privaten Sender gearbeitet. Ich kenne das duale System in Deutschland also aus beiden Perspektiven von innen. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag, Drucksache 7/873, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in zweiter Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Eine Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Entwurf des Gesetzes beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs zur Modernisierung in Deutschland der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Die Rundfunklandschaft in Deutschland und in Sachsen des Jahres 2020 hat mit der der 1990-Jahre zumindest technisch nicht mehr viel gemein. Das sieht man übrigens eindrucksvoll, wenn man im Foyer von Radio PSR in Leipzig steht. Dort steht sowohl die alte Bandmaschine als auch das erste analoge Übertragungsrack, von dem die ersten Sendungen auf die Antenne geschickt wurden, wie wir Radiojournalisten in Anlehnung an die damaligen Übertragungswege heute noch sagen. Die Zeit, in der Rundfunk über Frequenzknappheit reguliert wurde, ist aber vorbei. Alles, was heute noch herkömmlich über die Antennen geht, wird auch parallel über das Internet verbreitet. Der Tag, an dem die terrestrische Verbreitung am Ende ist und alles digital über das Netz läuft, ist bereits in Sichtweite. Die Lebenswirklichkeit der Menschen und die Arbeitswelt von Journalistinnen und Journalisten haben sich technisch und wirtschaftlich dramatisch verändert. Es ist also höchste Zeit dafür, den guten alten Rundfunkstaatsvertrag zu entstauben und ihn mit der Lebenswirklichkeit des 21. Jahrhunderts zu versehen. Damit wurde jetzt begonnen. Es ist also nur folgerichtig, dass wir den Rundfunkstaatsvertrag jetzt Medienstaatsvertrag nennen. Ausgangspunkt der neuen Regelung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018, mit der wiederum eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2010 geändert wird. Daran haben Rat und Parlament mitgewirkt. Es geht um die Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste. Damit werden bestehende Bund-Länder-Vereinbarungen umgesetzt. Wir als deutscher Mediengesetzgeber reagieren auf diese grundlegenden Veränderungen in der Medienlandschaft, insbesondere auf die zunehmende Bedeutung bestimmter Dienste, sogenannter Gatekeeper für die Auffindbarkeit medialer Angebote, und auf den Zugang hierzu. Ziel des neuen Staatsvertrags ist hierbei die medienspezifische Weiterentwicklung eines Pluralismus erhaltenden und Vielfalt fördernden Rechtsrahmens. In den Jahren 2015 und 2016 hat es zu diesem Thema, zur Medienkonvergenz, eine Bund-Länder-Kommission gegeben. Darauf aufbauend hat die Ländergemeinschaft in langwierigen Verhandlungsprozessen den entsprechenden Regulierungsrahmen geschaffen. Der nun vorliegende Staatsvertrag beinhaltet diese grundlegenden Neuregelungen und Änderungen. Neben den Anpassungen der bisherigen Gliederung des Rundfunkstaatsvertrags enthält der neue Vertrag medienspezifische und Pluralismus sichernde Vorgaben für diese Gatekeeper, also für Suchmaschinen, für Smart-TVs, Sprachassistenten, App-Stores und die sozialen Medien. Diese Dienste werden als Medienplattformen, Benutzeroberflächen oder Medienintermediäre erfasst. Für den Bereich politischer Werbung und für soziale Medien werden Transparenzvorgaben ausgeweitet bzw. eingeführt. Besonders meinungsrelevante Telemedien, die im Bereich Nachrichten oder politische Information tätig sind, werden auf die Einhaltung journalistischer Standards verpflichtet. Die Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag dienen insbesondere der Umsetzung der EU-AVMD-Richtlinie. Anpassungen nehmen auch die Anbieter von großen Videosharing-Plattformen mit in die Verantwortung. Sie müssen künftig sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche vor schädlichen Angeboten geschützt werden. Im Bereich der Werbung werden gesteigerte Anforderungen an die Anbieter formuliert. Das betrifft zum Beispiel Werbung im Umfeld von Kindersendungen. Dabei geht es um Spots für Lebensmittel, die Fett, Salz, Natrium oder Zucker beinhalten. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Definition der Frage, was eigentlich Rundfunk in der heutigen Zeit ist. Konkret geht es darum, wie viele Nutzer brauche ich denn, um anmeldepflichtigen Rundfunk zu veranstalten und nicht nur Bagatellrundfunk zu machen. Hierfür wird die Zahl von 20 000 gleichzeitigen Nutzern als Richtgröße festgelegt. Erst bei größeren Nutzerzahlen und der Unterlegung mit Programm wird Rundfunk anmeldepflichtig. Weitere Punkte sind außerdem die Regulierung von Medienplattformen, auch von intermediären Plattformen, Videosharing-Diensten und vor allem die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten in den Telemedien. Für den Freistaat Sachsen ist zudem die Frage der Werbeliberalisierung mit Blick auf das Verhältnis zwischen den großen und den regionalen Akteuren im privaten Rundfunk von besonderem Interesse. Sachsen hat ja eine vitale Landschaft privater Fernsehanbieter. Sie sichern eine besondere Vielfalt in der regionalen Berichterstattung. Das liegt historisch begründet an den Antennengemeinschaften aus DDR-Zeiten. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich damals zusammengetan, um störungsfrei über eine Gemeinschaftsantenne Westfernsehen zu empfangen. Diese Antennengemeinschaften sind die Basis der heute so vielfältigen Privatfernsehlandschaft in Sachsen. Um es einmal ins Verhältnis zu setzen: Ungefähr die Hälfte der privaten regionalen Fernsehanbieter gibt es in Ostdeutschland und davon noch einmal die Hälfte hat ihren Sitz in Sachsen. Sie sind ein Schatz der außenpluralistischen Medienangebote und senden heute natürlich nicht nur über Antennen, sondern eben auch im Internet. Neben den großen und wichtigen Beiträgen des öffentlichrechtlichen Fernsehens zur Informationsvermittlung auch in der Corona-Krise haben sie einen ganz erheblichen Teil dazu beigetragen, die Bevölkerung vor allem mit regionalen Nachrichten zu versorgen. Das duale Rundfunksystem in Deutschland, gerade im Freistaat Sachsen, hat seine ganze Stärke ausgespielt. Diese Stärken zu stärken ist uns ein besonderer Auftrag. Deshalb unterstützen wir diese Strukturen auch in schwierigen Zeiten. Wir tun dies, wie es der Umgang mit öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk verlangt, nämlich staatsfern. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, die diese wichtige Aufgabe von Organisation und Kontrolle staatsfern für uns alle organisiert. Im Bereich des Medienkonzentrationsrechts und der weltanschaulichen Werbung bleibt aber auch nach der Verabschiedung dieses Gesetzes noch einiges zu tun. Es bleiben Aufgaben, die wir in den nächsten Jahren noch einer genaueren Untersuchung und gegebenenfalls ergänzenden Regelung zuführen müssen. Ich begrüße daher die geplante Evaluierung des Staatsvertrags nach zwölf bis 24 Monaten nach seinem Inkrafttreten. Diese Evaluierung ist aus unserer Sicht aber auch noch aus einem weiteren Grund angezeigt, und zwar ist es der weitere Reformbedarf im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In diesem Zusammenhang ist zunächst zu betonen, dass § 11 des Rundfunkstaatsvertrags unverändert als neuer § 26 in den Medienstaatsvertrag übernommen wurde. Darin sind die handwerklichen Grundlagen der vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlangten journalistischen Standards definiert. Diese Standards befinden sich seit einiger Zeit in der Diskussion, vor allem auch bei einigen Akteuren aus dem Journalismus selbst. Für mich als gelerntem Journalisten ist dieser Teil des Gesetzes ganz besonders wichtig; denn das Erste, das ich einmal gelernt habe, war: Höre die andere Seite. Es gibt dieses legendäre Zitat von Hanns Joachim Friedrichs, der sagte: „Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache, dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ Friedrichs sagte übrigens in seinem letzten Interview vor dem viel zu frühen Tod, dass er das in seinen fünf Jahren bei BBCs German Service in London gelernt habe. Es ist dieses Berufsethos des Journalisten, der seine Basis in diesem angelsächsischen Verständnis hat. Die BBC stand ja nach dem Zweiten Weltkrieg Pate für die öffentlich-rechtlichen Systeme in Deutschland, insbesondere im Bereich von Nachrichten und Informationen. Seitdem ist viel passiert, journalistisch und auch gesellschaftlich. Es gibt heute leitende Redakteure, die der Meinung sind, man müsse sich von einem angeblichen Neutralitätswahn befreien und für einen werteorientierten Journalismus eintreten. Für mich ist das Haltungsjournalismus. Das verträgt sich ebenso wenig mit § 11 des alten Rundfunkstaatsvertrags wie mit § 26 des neuen Medienstaatsvertrags. Im aktuellen Reuters-Report wird zu dieser Frage übrigens eine ganz eindeutige Sprache gesprochen. Darin wird unter anderem erhoben, ob die Deutschen lieber Nachrichten aus Quellen empfangen, die keinen eigenen Standpunkt einnehmen, oder nicht. 80 % sagen, sie wollten bei der Lieferung ihrer Nachrichten keinen Point of View. Wir erfüllen also auch den Anspruch der Bevölkerung, wenn wir die hohen journalistischen Standards der neutralen Berichterstattung auch gesetzlich aufrechterhalten. Dabei ist es natürlich tatsächlich schwierig, Neutralität zu wahren; denn Journalisten wählen aus, sortieren vor und bearbeiten die Themen. Aber diesen Anspruch zu haben, an diese Neutralität möglichst nah heranzukommen, so, wie es Hajo Friedrichs beschrieben hat, oder eben größtmöglich nach ihr zu streben, wie es der sächsische Medienprofessor Markus Heinker von der Hochschule Mittweida seine Studenten lehrt, das sollte sich jeder Journalist zum beruflichen Anspruch machen, erst recht dann, wenn sein Lohn und Gehalt aus den öffentlich-rechtlichen Beitragsgeldern bezahlt wird. Im alten § 11 und im neuen § 26 werden aber nicht nur die journalistischen Standards definiert. In diesen Paragrafen wird auch der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definiert. Dabei sind wir im Jahr 2020 auch an einer anderen Stelle als im Jahr 1950, als die ARD gegründet wurde, 1963, als das ZDF dazu kam, 1984, als das duale Rundfunksystem in Deutschland eingeführt wurde, oder 2000, als es auf einmal für jedermann möglich war, zum Sender zu werden. Wir erleben eine gewiss diskutierte Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gerade hier in Ostdeutschland wird er ja bisweilen auch mal mit dem Fernsehen der DDR verglichen. Das ist natürlich grober Unfug. Wenn aber dieser Befund da ist, dann kann uns das weder als Politiker noch als Journalisten kaltlassen. Wir brauchen also mehr Sendungen aus Ostdeutschland, wir brauchen meiner Meinung nach eine relevante deutschlandweite publizistische Leitredaktion im Osten und wir brauchen diese Auftragsdebatte, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Finanzierung mehr akzeptiert wird. Das sagen übrigens auch die Anstalten selbst. Denn wir in der Union wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abschaffen, sondern wir wollen ihn stärken – er ist wichtig für unser Land. Aber die Finanzierung folgt ebendiesem Auftrag. Deshalb werden wir die Evaluierung des Gesetzes auch dazu nutzen, um diese nötige Auftragsstruktur und Qualitätsdebatte zu führen. Den heute abzustimmenden Gesetzentwurf haben wir am 18. Mai im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medienkultur und Tourismus angehört. Im Rahmen dieser Anhörung sind viele wichtige Punkte thematisiert worden, unter anderem auch diese Frage nach dem Auftrag. Für heute haben sich aber für uns keine Sachverhalte ergeben, welche eine unmittelbare Änderung des Gesetzentwurfes nach sich ziehen müssten. Wir setzen eine Richtlinie der Kolleginnen und Kollegen aus dem europäischen Parlament um. Wir modernisieren die Medienordnung in Deutschland, und wir wissen, dass wir gerade in der Auftrags- und Strukturdebatte noch viel zu tun haben. Meine Fraktion wird deshalb diesem Gesetzentwurf zustimmen, und wir werben bei allen anderen Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, es uns heute gleichzutun. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die AfD Herrn Gahler.

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Torsten Gahler AfD

Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung gibt mir zuerst den Anlass, kritisch über das Verfahren dieser Art der Gesetzgebung zu sprechen. Dem Landtag bleibt maximal die Statistenrolle, und man kann heute nur noch Ja oder Nein zu diesem Vertragswerk sagen. Es kommt aber eher selten vor, dass bei einem Staatsvertrag im Parlament mit Nein gestimmt wird. Einer dieser seltenen Fälle war die Ablehnung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, und wie es der Zufall will, werden in Artikel 3 dieses vorliegenden Staatsvertrages auch Änderungen an ebendiesem Jugendmedienschutzstaatsvertrag vorgenommen. Allerdings war es damals nicht der Sächsische Landtag, welcher nicht zustimmte. Das kritische Hinterfragen hatte damals noch keine Tradition im Landtag. Der damalige Staatsminister Beermann konnte verkünden: Den Jugendmedienschutzstaatsvertrag in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. – Eine kleinere Reminiszenz an Herrn Neubert von der Linkspartei. Ich möchte aber nicht in der Vergangenheit verharren, sondern zunächst einige positive Aspekte dieses Staatsvertrags erwähnen. Zunächst ist der Versuch der Umsetzung der Barrierefreiheit zu loben, welcher eine Teilhabe am medialen Diskurs ermöglichen soll. Leider wurde das Forderungspapier des Deutschen Behindertenverbandes zur Barrierefreiheit nicht verbindlich umgesetzt. Weiterhin ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten und Angeboten im Ansatz positiv zu bewerten. Auch die Förderung der vielfältigen lokalen und regionalen Medienlandschaft ist notwendig und richtig. Das geht aber nicht weit genug. Die Schaffung eines zukunftsfähigen Medienkonzentrationsrechts ist ebenfalls zu begrüßen. Leider ist dies nur in Ansätzen zu sehen, während die Impressumspflicht für Telemediendienste endlich zur Klarheit bei der Benennung von Verantwortlichen für Hetz- und Propagandaseiten, beispielsweise Indymedia.org, führen könnte. (Beifall bei der AfD) Außerdem würde klarwerden, wer „Antifa Zeckenbiss“ wirklich ist. Auch die Stärkung von europäischen Produktionen nach § 15 ist äußerst positiv, besonders um gegen die amerikanische Konkurrenz zu bestehen. Jedoch wird dies weitestgehend dadurch konterkariert, dass die Filmförderung zukünftig an Diversitätschecklisten und nicht an Qualität, Qualifikation und vor allem am Erfolg gemessen wird. Leistung muss sich lohnen und nicht die Quotenzugehörigkeit. Das klingt zunächst alles erfreulich. Bei genauerem Hinsehen werden aber andere Punkte in den Vordergrund treten, welche eine Neubefassung mit dem Medienstaatsvertrag notwendig machen. Bereits in den §§ 5 und 18 des Medienstaatsvertrages verbirgt sich eine kleine Besonderheit, denn jeder Rundfunkanbieter hat gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft. § 18 Abs. 4 stellt die Telemedienanbieter mit journalistisch redaktionellen Angeboten dem grundsätzlich gleich. Nur, was macht der Blogger, der dies nicht im Haupterwerb macht? Er bekommt keinen Presseausweis. Selbst in § 4 des Sächsischen Pressegesetzes wird nicht auf die Telemedien eingegangen – warum eigentlich? Dadurch kann es wie im Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2019 dazu kommen, dass nur diejenigen Medien unter den Pressebegriff des Artikels 5 Abs. 1 Grundgesetz fallen, die physisch Presseartikel herstellen und verbreiten. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Die Werbegrundsätze in den §§ 8 und 22 sind ungleich für Rundfunkanbieter und Telemedien geregelt. Herr Haring führte dies in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses aus. Diese Ungleichheit muss zwingend geändert werden. In den Grundsätzen ist konkret auch geregelt, dass der Einsatz von Techniken bei unterschwelliger Werbung verboten ist. Dieses Verbot des Nudgings und Framings hätten wir uns auch im § 26 zum Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks gewünscht. (Beifall bei der AfD) Stattdessen lässt der öffentlich-rechtliche Rundfunk Framing-Handbücher herstellen. Wir sind gegen diese Methoden der Gehirnwäsche. (Beifall bei der AfD) Den Auftrag zur objektiven neutralen und überparteilichen Berichterstattung in § 26 erwarten die Zuschauer und wir als AfD schon lange. Stattdessen werden kritische Stimmen wie Steimle verbannt und die Opposition kommt gar nicht oder kaum in Gesprächsrunden des Staatsfunks zu Wort. Das muss sich ändern. (Beifall bei der AfD) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll funktionsgerecht mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Aber wie verträgt sich das mit folgenden Sachverhalten: „Sale-andlease-back“-Geschäfte mit Landesfunkhäusern, die unklare Finanzierung der völlig überdimensionierten Pensionszusagen oder der Verzicht auf 7 Millionen Euro Schadensersatzsumme aus kriminellen Handlungen beim Kika, während Rundfunkgebührenverweigerer inhaftiert werden? (Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Das erschließt sich mir nicht. Jeder Cent muss geprüft werden. Fraglich bleibt auch, warum die marktmächtigen öffentlich-rechtlichen Sender auf Benutzeroberflächen prominent und leicht auffindbar sein müssen. 8 Milliarden Euro müssten reichen, um ersichtlich zu sein und Aufmerksamkeit erregen zu können. Wenn ich den Anforderungskatalog des § 84 Abs. 5 lese, würde wahrscheinlich beim Start von Netflix als Erstes das Angebot des Kika erscheinen, auch wenn bei diesem Sender gelegentlich 7 Millionen Euro verschwinden. Warum in § 13 nur Olympische Spiele und Fußballwettbewerbe als Großereignisse definiert wurden, wird wohl ein Geheimnis der Ministerpräsidenten bleiben. Sachsen und Deutschland hatten viele kulturelle und sportliche Höhepunkte und Großereignisse. Leider wurden diese durch die völlig überzogene Corona-Politik weitestgehend verhindert und manche leider zerstört. (Beifall bei der AfD) Wollen wir hoffen, dass nicht nur Fußball und Olympia übrigbleiben. Um gegen Global Player wie Google und Co. bestehen zu können, wurden entsprechende Regelungen in den Staatsvertrag eingefügt. Allerdings hebelt § 94 Abs. 2 das alles aus, da eine Diskriminierung aus sachlich gerechtfertigten Gründen zugelassen wird. Will sich beispielsweise Google rechtstreu verhalten, dann dürfen sie keine durch Leistungsschutzrechte oder Urheberrechte geschützten Inhalte anzeigen, und genau diese Inhalte werden dann durch Google unterdrückt. Wer dagegen aufbegehrt, dem könnte der Kampfbegriff Uploadfilter im Zusammenhang mit Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie entgegengeworfen werden. Ich fordere hier zur Neuregelung auf. Zu guter Letzt erfolgte am 27.06.2020, also nach unserer Ausschusssitzung, im Bundestag die Anhörung der Sachverständigen zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Explizit wurde dort der Verstoß gegen die EU-E-Commerce-Richtlinie durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und den neuen Medienstaatsvertrag thematisiert. Die Hauptursache dafür ist das Herkunftslandprinzip. Das alles zeigt, dass der Medienstaatsvertrag noch unausgereift, nicht mit anderen Gesetzen abgestimmt und inhaltlich lückenhaft ist. Im Zusammenspiel mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag und dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, bildet der Medienstaatsvertrag nicht die erhoffte Freiheit der Presse, des Rundfunks und der Meinung, sondern ist ein weiteres Würgeholz am Hals der Freiheit. Deshalb stimmen wir als AfD-Fraktion dagegen und fordern die anderen Fraktionen auf, ebenfalls dagegen zu stimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der AfD –

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Andreas Nowak CDU

Noch drei Schritte größer geht es nicht?! –

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Dirk Panter SPD

Geht’s auch ein bisschen kleiner, Herr Kollege? Meine Güte!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE, das Wort zu nehmen; bitte.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Misst man den Medienstaatsvertrag an dem geäußerten Anspruch, so ist er weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Begriffe wie Intermediäre und Suchmaschinen haben in den Medienstaatsvertrag Eingang gefunden – das ist gut –, doch neue Begriffe lösen die alten Probleme nicht. „Es wird mit vielen neuen unbestimmten Begriffen operiert, ohne aber damit den Blick auf das Medien- oder gar Kommunikationssystem zu weiten. Denn dann kämen auch die Pressemedien in den Blick, was aber nicht sein darf.“ – So der Medienwissenschaftler Otfried Jarren im Dezember 2018 in epd medien. So wird immer wieder auf den Rundfunk und eben nicht auf die Presse geschaut. In der Folge gibt es keinen Akteur, der das Gesamtmediensystem im Blick hat. Misst man den Medienstaatsvertrag an wesentlichen Regelungen, so sind auch diese an vielen Stellen leider nur ein zarter Anfang. Dass die Fragen der Medienkonzentration außen vorgelassen wurden, ist ein weiterer bedauerlicher Kritikpunkt. Seit über zehn Jahren wird darüber diskutiert, dass es hier Anpassungen geben soll, und die Medienpolitik bleibt eine Antwort schuldig. Das seit 1997 geltende Medienkonzentrationsrecht ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. – So Prof. Georgios Gounalakis, der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, in der Stellungnahme im Juli 2018. Prof. Wolfgang Schulz vom Hans-Bredow-Institut hatte im September 2018 in einer Stellungnahme festgestellt, dass die Zeit nun wirklich drängt. Erstens liefe die derzeitige Regelung durch die enge Auslegung der Verwaltungsgerichte faktisch ins Leere. Weiterhin zeichne sich immer deutlicher ab, dass Fernsehen allein keine Meinung macht. Deshalb ist der Kontrollansatz nur dort falsch. Fernsehen mag zwar noch ein Leitmedium sein, aber andere Medien gewinnen nun einmal an Bedeutung. Meinungsmachtkontrolle muss alle Einflusskanäle in den Blick nehmen. Schließlich bringt es Schulz vom Hans-Bredow-Institut auf den Punkt: „Zumindest müsste die zentrale Norm der Meinungsmachtkontrolle im Staatsvertrag wieder gangbar gemacht werden. Die Länder werden durch Zuwarten irgendwann in den Zustand der Verfassungswidrigkeit hineinlaufen, denn es handelt sich um die zentrale Pflichtaufgabe der Medienregulierung.“ Misst man den Staatsvertrag an den Auswirkungen für Sachsen, so ist die Debatte mit einer guten Idee gestartet, aber das Ende ist leider weniger stark. Mit dem Medienstaatsvertrag werden auch die Werberegelungen für private Fernsehsender flexibilisiert. Dadurch können die Sender ihre Einnahmen in reichweitenstarken Sendezeiten erhöhen. Im Gegenzug wurde darüber diskutiert, ob die großen Sendergruppen, wie ProSiebenSat.1 und RTL die lokalen Sender finanziell unterstützen. Alternativ stand eine Erweiterung des Ländervorbehalts in § 112 – Finanzierung besonderer Aufgaben – zur Diskussion. Die Landesmedienanstalten sollten auch die Programme kommerzieller Lokalsender fördern dürfen. Herr Medienminister Schenk, Sie waren für diese Verhandlungen zuständig. Warum wurde der Joker, die Werbeliberalisierung gegen eine Unterstützung für lokale Sender einzutauschen, an dieser Stelle nicht genutzt? Erreicht wurde am Ende eine Protokollnotiz – das ist schon etwas –, die aber den sächsischen Sendern am Ende keinen Euro bringt. Das hat Frank Haring in der Anhörung sehr anschaulich dargelegt. Da wir uns wahrscheinlich an dem Punkt, dass regionale Vielfalt nicht nur eine Besonderheit innerhalb der Bundesländer ist, sondern vor allem erhalten werden sollte, einig sind, ist es schade, dass die Möglichkeit an dieser Stelle nicht genutzt wurde. Aber die Verhandlungen zum Medienstaatsvertrag gehen ja weiter, und ich hoffe, dass dieser Punkt so ausgestaltet werden wird, dass es verbindliche Regelungen gibt, die sich im Sinne der lokalen Sender finanziell niederschlagen. Aber es ist ja doch einiges möglich, wenn man sich all die Debatten zum Medienstaatsvertrag anschaut. Denn immerhin haben acht Bundesländer den Vorstoß gewagt und waren sich darin einig, dass eine Neufassung der Beauftragung der Öffentlich-Rechtlichen notwendig ist. Das ist gut. Die restlichen konnten noch nicht überzeugt werden, aber vielleicht passiert es ja in der nächsten Runde. Die Auftragsdebatte für die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen ist essenziell. Dass die Zeiten, in denen Mobiltelefone noch die Größe eines Koffers hatten, vorbei sind, liegt auf der Hand. Noch einmal sei gesagt: Bei allen soeben genannten Kritikpunkten sind wir der Auffassung, dass der Medienstaatsvertrag ein ganz kleiner Schritt in die Zukunft ist. Deshalb werden wir uns bei aller Kritik auch nicht sperren, sondern uns bei der Abstimmung enthalten. Für die weiteren Verhandlungen hoffen wir, dass die jetzigen Fehlstellen auf die Tagesordnung kommen und hoffentlich gelöst werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Entschließungsantrag, den wir später noch einbringen werden, unterstützen. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN, das Wort zu nehmen.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir die grundlegende medienpolitische Rechtsnorm in Deutschland fortan Medienstaatsvertrag nennen und nicht mehr Rundfunkstaatsvertrag, macht es offensichtlich: Als Gesetzgeber müssen wir mit der Entwicklung der Medienmärkte Schritt halten, und der vorliegende Entwurf ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Er erfasst nicht mehr nur Radio- und Fernsehprogramme und bestimmte Onlineangebote, sondern auch Suchmaschinen, Social Media, Streaming-, Videoplattformen sowie App-Stores. Diese Onlineangebote haben in den letzten Jahren eine derart wichtige Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung erlangt, dass eine Regulierung notwendig ist. Heute sind Plattformen wie YouTube und Instagram wichtige Tore zu Wissen und öffentlichen Diskussionen. Wenn wir uns anschauen, wie sich Jugendliche informieren, sehen wir, wohin die Reise geht. Laut JIM-Studie 2019 ist YouTube für 18-Jährige wichtiger als Portale von Zeitungen und Zeitschriften, um sich zu informieren. Auch Facebook und Twitter sind eine Konkurrenz für klassisch-journalistische Angebote, und da wurde in dieser Umfrage nur nach Sich-informieren gefragt. Aber auch unterhaltende Formate erklären die Welt. In der Gesamtbevölkerung steigt die Nutzung vor allem von Bewegtbild-Angeboten im Internet stark an. Hier konkurrieren Videoplattformen wie YouTube mit Streamingdiensten wie Netflix und Amazon Prime und den Mediatheken von ARD und ZDF. Was bedeutet das für die Aufgabe, Meinungsvielfalt zu sichern? Heute geht es nicht mehr nur darum, überhaupt senden zu dürfen. Nein, es geht darum, sichtbar zu sein, vor allem auf Plattformen, die Medieninhalte bereitstellen, aber nicht selbst herstellen. Sie sind zu öffentlichen Plätzen geworden und entscheiden durch ihre Selektionskriterien, wer dort im Mittelpunkt steht und wer sich in der hinteren Ecke befindet. Im Sinne der Meinungsvielfalt entsteht ein Marktversagen, wenn bestimmte Inhalte systematisch weniger sichtbar sind. Deshalb müssen die Anbieter in die Verantwortung genommen werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 auf Tendenzen zur Meinungskonzentration sowie zur Verengung der Weltsicht einzelner Nutzerinnen und Nutzer hingewiesen und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Meinungsvielfalt zu sichern heißt heute also, dass wir für die kommunikative Chancengleichheit sorgen müssen, und deshalb sind die Regeln des Staatsvertrages richtig. Ein Herzstück des Staatsvertrages sind die Transparenzgebote und Diskriminierungsverbote für Medienplattformen und auch für Intermediäre wie Facebook und Twitter. Wichtig sind auch die Vorgaben für Plattformen zur leichten Auffindbarkeit von Qualitätsangeboten sowie zur Bereitstellung regionaler und lokaler Radioprogramme. Bei Rundfunkangeboten soll die Zulassungspflicht erleichtert werden – wir haben es schon gehört – und bei weniger als 20 000 gleichzeitigen Nutzern ganz entfallen. Das sind richtige Schritte für eine Chancengleichheit in der digitalen Medienwelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden genau beobachten müssen, wie die neuen Regeln in der Praxis greifen und sie dann weiter anpassen. Ein Beispiel: Reicht es, wenn die Regeln bei SocialMedia-Anbietern, wie jetzt geplant, nur für journalistisch redaktionelle Meinungsbeiträge gelten, nicht aber für Inhalte ohne journalistische Form, zum Beispiel Beiträge von YouTubern, die eher unterhaltend wirken? Solche Angebote haben schließlich eine weit verbreitete meinungsbildende Funktion. Sie machen gerade die neue Medienvielfalt aus und dürfen deshalb nicht benachteiligt werden. Es geht nicht nur um Nachsteuerung im Detail, sondern auch um strukturelle Fragen. Die Landesmedienanstalten erhalten eine neue Rolle und erweiterte Kompetenzen. Können sie dem in ihrer gegenwärtigen Struktur gerecht werden? Sie sollen es schließlich mit globalen Medienunternehmen aufnehmen. Hier steht eine Neuaufstellung bevor. In der Protokollerklärung der Länder – sie wurde schon erwähnt – werden weitere Reformschritte aufgezählt, zu denen jetzt bereits Arbeitsprozesse laufen. Dringend notwendig ist vor allem eine Reform der Kontrolle der Medienkonzentration, denn die beschränkt sich – auch das wurde schon gesagt – immer noch auf den Fernsehmarkt. Hier brauchen wir eine klare Erweiterung für den OnlineBereich und über alle Medienmärkte hinweg. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die medienpolitische Herausforderung noch einmal einordnen. Als die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz 2014 ihre Arbeit aufnahm, um eine Position zur AVMD-Richtlinie der EU zu erarbeiten und die Umsetzung in der Bundesrepublik vorzubereiten, waren Social Bots noch keine zweifelhaften Teilnehmer an der Meinungsbildung. Da war KI noch nicht in aller Munde und der Sprachassistent Alexa wurde von Amazon gerade erst angekündigt. Wir erleben, das will ich damit sagen, ein fortwährendes technologisches Update, ständige Veränderungen bei der Marktdurchdringung und bei der Relevanz für verschiedene Nutzergruppen. Die Kennzeichnungspflicht von Social Bots wurde richtigerweise noch in diesen Entwurf aufgenommen. An anderen Stellen, ganz klar, müssen wir weiter analysieren und dann nachziehen. Insofern steht heute durchaus ein historischer Akt zur Abstimmung, der den Schritt von der Rundfunkfixierung hin zur medienübergreifenden Regulierung vollzieht. Es geht aber nicht anders, als dass Politik fortlaufend die Bedingungen für Meinungsvielfalt verbessert. Einen abschließenden Medienstaatsvertrag – das ist, denke ich, auch klar – wird es so schnell nicht geben. Wir müssen immer wohlüberlegte Zwischenschritte gehen. Das ist ein Zwischenschritt. Deshalb werden wir BÜNDNISGRÜNE dem Entwurf zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt bitte ich Herrn Dirk Panter für die SPD-Fraktion.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Medienstaatsvertrag ist eine Reaktion auf die fortschreitende Digitalisierung, die wir alle in den letzten Jahren erleben. Es ist aus Sicht der SPD-Fraktion eine richtige Reaktion, denn sie greift viele Bereiche auf, die einer neuen Regulierung bedürfen. Zuvorderst ist der bisherige Rundfunkbegriff komplett veraltet gewesen. Er stammt aus einer längst vergangenen Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass heute die Kanalvielfalt anerkannt wird, dass Online-Plattformen, soziale Medien und Suchmaschinen mit aufgenommen und zukünftig in diesem Staatsvertrag reguliert werden. Es muss auch in Zukunft von diesen Plattformen transparent dargelegt werden, nach welchen Kriterien sie Inhalte anbieten. Gleichzeitig wird aber auch versucht, Bagatellgrenzen einzuführen, das heißt eine Regulierung mit Augenmaß zu finden, sodass nicht jeder Anbieter eine Rundfunklizenz beantragen muss. Darüber hinaus gibt es viele andere Anpassungen, die schon von meinen Kollegen, speziell von Dr. Claudia Maicher und Andreas Nowak, referiert wurden, wofür ich dankbar bin. Ich denke, die müssen wir nicht wiederholen. Ich möchte an dieser Stelle gern dem zuständigen Medienminister für die Arbeit danken, die in den letzten Monaten hineingesteckt wurde, denn man sieht an diesem ersten Medienstaatsvertrag, dass es nicht einfach ist, dem Föderalismus in einer sich dynamisch entwickelnden Medienlandschaft durch einen solchen Staatsvertrag gerecht zu werden. Deshalb vielen Dank für die Arbeit, die hier geleistet wurde. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Wir sind der Meinung, dass dieser Medienstaatsvertrag die Medienordnung ins 21. Jahrhundert holt. Das halten wir für absolut richtig. Das heißt aber nicht, dass wir nicht trotzdem noch offene Hausaufgaben haben – die wurden vielfältig angesprochen –, zum Beispiel das Thema Medienkonzentrationsrecht, so wie es momentan ausgestaltet ist. Es wurde gerade angesprochen, dass die KEK, die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, ein zahnloser Tiger ist. Das kann und darf nicht so bleiben. Für uns ist aus sächsischer Sicht der Fokus auf den lokalen Rundfunk, kommerziell wie nicht kommerziell, ausgesprochen wichtig. Wir haben eine sehr vielfältige Landschaft. Das wurde schon ausgeführt. Wir sollten mittelfristig aus Sicht der SPD-Fraktion darüber nachdenken, ob wir auch bei der Programmerstellung Förderungen ausreichen können und nicht nur bei den Verbreitungskosten. Wir haben das gerade vor 14 Tagen mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Corona-Hilfe getan. Es ist richtig, dass es eine Ausnahme ist, die wir gemacht haben. Wir sollten in den nächsten Jahren darüber diskutieren, ob wir das zu einer Regelförderung machen können, um diese vielfältige lokale Rundfunklandschaft weiterhin zu erhalten. Das Ganze soll in Zukunft im Rahmen einer Evaluation beraten werden – gerade, was das Medienkonzentrationsrecht und andere Punkte angeht. Was den lokalen Rundfunk angeht, müssen wir uns in Sachsen intensiv Gedanken machen. Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass wir diesem Medienstaatsvertrag gerne zustimmen, auch wenn er noch offene Hausaufgaben enthält. Es ist der richtige Schritt in die Medienordnung des 21. Jahrhunderts. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Wir könnten in eine zweite Runde starten. – Ich sehe keinen Bedarf. Ich bitte jetzt Herrn Staatsminister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kernstück des vorliegenden Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung ist dessen Artikel 1, der Medienstaatsvertrag. Dieser löst den bisher geltenden Rundfunkstaatsvertrag nach fast 30 Jahren und 23 Rundfunkänderungsstaatsverträgen ab. Das Wort „Meilenstein“ macht im Zusammenhang mit diesem Medienstaatsvertrag die Runde. Zu Recht! Festzustellen ist erst einmal, dass es gelungen ist, als Ergebnis intensiver Debatten mit Betroffenen, Experten und Interessierten einen Staatsvertrag zwischen 16 Ländern zu vereinbaren, der unsere Medienordnung modernisiert und zukunftsfähig macht. Dabei waren ganz unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Natürlich haben Sendernetzbetreiber und Anbieter von Smart TVs mitunter andere Ziele als Inhalteanbieter. Dass YouTuber mitunter andere Interessen als Rundfunkanstalten haben, liegt auf der Hand. Jeder hatte die Gelegenheit, seine Vorstellungen einzubringen. Die Länder haben sich mit über 1 200 Stellungnahmen in zwei Anhörungsrunden intensiv auseinandergesetzt und jede einzelne Regelung sorgfältig abgewogen. Unser übergeordnetes Ziel bei diesem Abwägungsprozess war es, die Medienvielfalt zu sichern. Dabei galt es, die digitale Medienrealität mit ihren geänderten Nutzergewohnheiten zukunftsoffen in den medienpolitischen Ordnungsrahmen einzubinden. Zur digitalen Medienrealität mit ihren geänderten Nutzergewohnheiten gehören heute in unerfreulich großem Ausmaß aber auch Desinformation, Hass und Hetze. Wenn wir dem etwas entgegensetzen wollen, müssen wir dort ansetzen, wo sie am effektivsten verbreitet werden: im Internet. Folglich ist es zwingend, Akteure im Netz in die Medienregulierung einzubinden. Längst gehört es zur Medienrealität, dass große Internetkonzerne aber auch einzelne einflussreiche Influencer die Medienangebote erheblich mitbestimmen, teilweise sogar dominieren. Dabei geht es im Internet längst nicht nur um die digitalen Angebote klassischer Medien, deren Vielfalt wir als Grundlage der Meinungsvielfalt schützen wollen. Zentrale Gatekeeper-Rollen nehmen längst Akteure ein, die sich nicht als Medien im klassischen Sinne verstehen: Suchmaschinen, Smart TVs, Smart Speaker, Video-Sharing-Dienste, soziale Netzwerke, die Angebote bündeln und im Netz zugänglich machen. Hier ist anzusetzen, um ein vielfältiges Medienangebot sicherzustellen. Für eine zeitgemäße Medienordnung sind daher sogenannte Medienintermediäre und Medienplattformen einschließlich Benutzeroberflächen und Sprachassistenten in die Regulierung einzubeziehen. Grundgedanke ist, dass es einen chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang geben muss, zumindest sobald aufgrund der Größe des Vermittlers von Medieninhalten von einem Einfluss auf die Meinungsbildung auszugehen ist. Um Chancengleichheit herzustellen und Diskriminierung zu verhindern, kommt es wesentlich auf Transparenz hinsichtlich der Zugangsbedingungen und Auswahlprozesse an. Gerade in Zeiten, in denen die Zahl der Angebote immer weiter zunimmt und viele Nutzer Gefahr laufen, sich im Wesentlichen innerhalb von Filterblasen zu bewegen und zu informieren, muss dem Zugang und der Auffindbarkeit von Qualitätsjournalismus unsere besondere Aufmerksamkeit gelten. Damit meine ich nicht nur Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch nicht nur klassische lineare Rundfunkangebote. Entscheidend ist, ob in einem besonderen Maß ein Beitrag zur Angebots- und Meinungsvielfalt geleistet wird. Ein Kriterium ist dabei der Anteil an regionalen und lokalen Informationen. Ein weiterer zentraler Diskussionspunkt war, ob an dem Zulassungsregime für Rundfunk festgehalten werden sollte. Dieses System wirft nach geltender Rechtslage insbesondere für Streamer und YouTuber die Unsicherheit auf, ob sie mit ihren Beiträgen im Internet als zulassungspflichtiger Rundfunk einzustufen sind. Hier schaffen wir jetzt Rechtssicherheit, indem die Grenze für zulassungspflichtigen Rundfunk auf die relevante Größe von 20 000 gleichzeitigen Nutzern angehoben wird. Unterhalb dieser Schwelle gilt sowohl für den klassischen linearen Rundfunk als auch für die nicht linearen Angebote im Internet die Zulassungsfreiheit und damit die Möglichkeit, ohne Formalitäten und Kosten unmittelbar auf Sendung zu gehen. Zu guter Letzt ist es aufgrund der grundlegenden Novellierung und Modernisierung richtig, dem Staatsvertrag auch einen neuen Namen zu geben: Medienstaatsvertrag. Der Name entspricht dem Anwendungsbereich. Aber nicht nur die Bezeichnung ist neu; der novellierte Inhalt wird auch grundlegend neu strukturiert und damit übersichtlicher und nachvollziehbarer erfasst. Der Ihnen vorliegende Staatsvertrag ist aus meiner Sicht ein großer Schritt, manche sagen: ein Meilenstein. Aber Meilensteine sind eben nicht das Ende des Weges, sondern zeigen an: Hier geht es weiter. Deutlich wird dies etwa in Anbetracht der im Länderkreis geeinten Protokollerklärung. Sie macht deutlich, dass an einer Fortschreibung zu arbeiten ist. Einige Stichworte in dem Zusammenhang sind schon genannt worden: Das Medienkonzentrationsrecht, ja, richtig, der Jugendmedienschutz, die Sicherung der lokalen und regionalen Meinungsvielfalt – gerade für uns ein zentrales Thema – sowie Barrierefreiheit sind wichtige Themen, die im Rahmen des vorliegenden Vertrages noch nicht abgeschlossen sind und an denen weiter intensiv gearbeitet werden muss. Aber wir standen vor der Frage, jetzt abzuschließen oder weitere Diskussionen zu führen und einen Abschluss in ferne Zukunft zu verschieben. Deshalb ist es, glaube ich, wichtig und richtig, den neuen Staatsvertrag jetzt für eine neue, moderne Medienordnung auf den Weg zu bringen. Dabei handelt es sich um weit mehr als die bloße Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben der bereits angesprochenen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die bis Herbst dieses Jahres zu erfolgen hat; denn hinsichtlich der Einbeziehung von Intermediären und Medienplattformen können die Länder mit dem Medienstaatsvertrag eine Vorreiterrolle in der gesamten europäischen Medienregulierung einnehmen. Deshalb meine Bitte: Stimmen Sie dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland zu und sorgen Sie damit für einen zukunftsorientieren, modernen Regulierungsrahmen, der dazu beiträgt, die Medienvielfalt in Deutschland zu erhalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Schenk. – Wir könnten jetzt noch dem Berichterstatter das Wort erteilen. – Gut, dann nicht. Dann bleibt es dabei. Dann können wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland mit der Drucksache 7/2268, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/3098. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb, meine Damen und Herren, schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Regt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich lasse als Erstes über die Überschrift abstimmen. Wer gibt der Überschrift seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Die Enthaltungen? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist der Überschrift zugestimmt. Wir stimmen jetzt über den Artikel 1 Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland ab. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 zugestimmt. Wir kommen zu Artikel 2 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Wer stimmt gegen Artikel 2? – Wer enthält sich bei Artikel 2? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 2 zugestimmt. Wir stimmen jetzt über Artikel 3 Inkrafttreten, ab. Wer gibt Artikel 3 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 3 zugestimmt. Damit ist dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland zugestimmt. – Kommando zurück. Entschuldigung, bitte. Wir müssen noch über das Gesetz in Gänze abstimmen. Es tut mir leid, ich habe nicht auf die Noten geschaut. – Wer gibt dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, Drucksache 7/2268, in Gänze die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist das Gesetz so beschlossen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Nein. Sehr verehrte Abgeordnete! Es liegt zudem ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/3226, vor. Ich bitte jetzt Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE um Einbringung.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin in der Debatte gesagt, dass die Diskussion um die Medienordnung weitergehen muss und soll. Es geht um eine sich verändernde Medienlandschaft, um Meinungsvielfalt. Gerade bei Corona haben wir gesehen, wie viel Unsinn Fake News anrichten können und wie wichtig guter Journalismus ist, wie wichtig richtige Informationen sind, damit die Menschen Entscheidungen treffen können. Wir fordern mit unserem Entschließungsantrag, ehrlich gesagt, auch kein Teufelszeug, sondern wir wollen unter anderem die stärkere Förderung der lokalen und regionalen Sender. Ich habe wahrgenommen, dass zumindest daran ein großes Interesse besteht. Wir wollen die Einführung wirksamer Regelungen zum Medienkonzentrationsrecht. Wir wollen Transparenz für Intermediäre und Plattformbetreiber. Wir wollen, dass die Forderungen des Deutschen Behindertenrates vom 16.01.2020 berücksichtigt werden und die Streichung der Regelungen des Verbotes der Presseähnlichkeit. Ja, wir stellen mit dem Entschließungsantrag auch fest, dass wesentliche Erwartungen an die Modernisierung der Medienordnung nicht erfüllt wurden, aber ich glaube, auch da gibt es keinen großen Dissens. Wir haben gesagt, dass das, was heute vorliegt, ein kleiner Schritt in Richtung Zukunft ist. Deshalb möchte ich ganz herzlich um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag bitten, damit wir als Landtag deutlich sagen, dass die Diskussion in eine ganz bestimmte Richtung weitergehen muss, weil die Zeit drängt. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Antje Feiks für die Einbringung des Entschließungsantrags. – Ich sehe am Mikrofon 5 eine Wortmeldung zum Entschließungsantrag. Bitte schön, Herr Nowak.

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Andreas Nowak CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Von Dirk Panter über Frau Kollegin Dr. Maicher und den Staatsminister haben alle in der Debatte beteiligten Regierungsvertreter und die regierungstragenden Fraktionen auf bestimmte Punkte hingewiesen. Wir sind der Meinung, dass die Evaluation im Gesetz feststeht und wir vor diesem Hintergrund diesen Entschließungsantrag nicht brauchen. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Nowak. Es gibt weiteren Redebedarf. Herr Gahler, bitte.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sehen einige Punkte, die die Linksfraktion aufgeführt hat, durchaus als notwendige Ergänzung zu diesem Medienstaatsvertrag an. Allerdings gehen die Forderungen teilweise am Ziel vorbei. Wenn ich sehe, dass die Erweiterung des Diskriminierungsverbots nach § 94 Abs. 1 gefordert wird, dann muss man sich das beispielsweise so vorstellen, dass der Grillblog Beiträge über die Zubereitung von Tönnies-Fleisch ungehindert beim Vegan-Portal veröffentlichen könnte. Das kann nicht der Sinn der Sache sein! Vielleicht könnten wir als AfD unsere Veranstaltungstermine bei der Linkspartei veröffentlichen. Dafür gibt es bestimmt auch Interessenten. Deswegen werden wir diesen Entschließungsantrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Umsetzung der Drucksache 7/2295, Gesetzentwurf der Drucksache 7/3099, Beschlussempfehlung Verfassung und Recht, Demokratie, Ich erteile den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache und bitte als Erstes die CDU-Fraktion, Herrn Modschiedler, das Wort zu ergreifen.

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Martin Modschiedler CDU

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf vom 28. Juni 2018 dient zur Umsetzung der genannten Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, das heißt Berufseinschränkungen. Das Rechtsprinzip ist die Verhältnismäßigkeit und das ist in Deutschland nicht neu. Die Berufsreglementierungen sind Einschränkungen. Es geht um Zugang zu einem Beruf. Der darf nur dann erfolgen, wenn der Nachweis einer bestimmten Qualifikation erbracht worden ist. Berufsreglementierungen haben wir zum Beispiel bei den Gesundheitsberufen, den Ärzten, aber auch bei den Rechtsanwälten. Diese bedurften schon immer der Begründung und sie müssen auch verhältnismäßig sein. Deutschland hat viele regulierte und in Kammern organisierte Berufe: Rechtsanwaltskammer, Ingenieurkammer, Notarkammer etc. Das ist bei uns historisch gewachsen und das soll auch in Zukunft so bleiben. Neu ist allerdings, dass die Richtlinie einen verbindlichen Rahmen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung und einen entsprechenden Kriterienkatalog vorgibt. Zudem muss die Verhältnismäßigkeitsprüfung der Berufsreglementierung künftig dokumentiert werden. Sie wird schriftlich dargelegt, damit sie immer wieder überprüfbar ist. Gemäß dieser genannten Verhältnismäßigkeitsrichtlinie muss der nationale Gesetzgeber vor Erlass oder Änderung bestehenden Berufsrechts prüfen und wiederum schriftlich Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, ich stelle den Entschließungsantrag in Drucksache 7/3226 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Die Enthaltungen, bitte. – Bei wenigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen ist die Drucksache 7/3226 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu des Entwurfs Richtlinie (EU) 2018/958 Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD des Ausschusses für Europa und Gleichstellung belegen, inwiefern dieses Gesetzgebungsvorhaben verhältnismäßig ist oder auch nicht. Es ist beispielsweise zu prüfen, welche Auswirkungen das neue Berufsrecht auf den freien Personen- und den Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union hat; denn in der EU herrscht die Dienstleistungsfreiheit als eine von vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes. Dem stehen diese Berufseinschränkungen entgegen, und sie müssen daher besonders schriftlich begründet werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung in Bundesgesetzen erst am 19. Dezember 2019 – also ein gutes Jahr später – verabschiedet. Für die angestrebte deutschlandweite Einheitlichkeit bei der Umsetzung dieser Richtlinie war ein verbindlicher Stand der Bundesgesetzgebung zunächst einmal abzuwarten. Andererseits können solche Berufsreglementierungen auch Gegenstand eines Volksantrages, Volksbegehrens und Volksentscheides – also im Bereich der Volksgesetzgebung – sein. Entsprechend muss in unserem Gesetz für die Volksgesetzgebung, unserem VVVG, der entsprechende Passus eingefügt werden. Herr Kollege Dr. Keiler, Sie hatten im Rechtsausschuss nachgefragt, ob dieser von Ihnen angesprochene Artikel 9 in der Richtlinie beachtet worden ist. Ich habe nachgeschaut: Ja. Es geht um die Rechtsbehelfe, und in den folgenden bestehenden Regelungen des jeweiligen Fachrechts müssen sie bestehen. Das ist der Fall, und wir haben den erforderlichen jeweiligen Rechtsschutz insgesamt in Deutschland, also auch in Sachsen, in unserem Landesrecht. Deshalb müssen wir nicht mehr speziell tätig werden. Es besteht bereits; deshalb besteht keine Notwendigkeit für einen Rechtsbehelf in diesem Gesetz. Im vorliegenden Gesetzentwurf werden die EU-Richtlinien speziell im Heilberufekammergesetz und auch in der Volksgesetzgebung – dem Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid – umgesetzt. Die verschiedenen Kammern wurden von uns zwischenzeitlich ebenfalls angehört. Sie halten den Gesetzentwurf – leider Gottes – für obsolet bzw. teilweise für nicht notwendig. Das bringt uns als Gesetzgeber überhaupt nichts. Wir haben nichts davon. Wir müssen es umsetzen – so steht es in der EU-Richtlinie. Deshalb werden wir – auch wenn es eine Selbstverständlichkeit ist – diese EU-Verordnung umsetzen. Das tun wir hiermit. Das Architekten- und Ingenieurkammergesetz wird derzeit ohnehin umgesetzt. Es wird bereits in den Ausschüssen beraten und kommt im September auf die Tagesordnung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Schon? Es wurde abgesetzt!) – Dafür kann ich nichts, Herr Gebhardt. Bei uns würde das nicht passieren. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Sehen Sie, Herr Gebhardt, das tun wir. In logischer Konsequenz muss die Richtlinie des Sächsischen Landtags zur formalen Geltung von Gesetzen ebenfalls geändert werden. Das Präsidium war viel schneller und hat es bereits mit Beschluss vom 27. Mai 2020 umgesetzt. Die Verordnung – und das ist unsere Aufgabe – muss bis zum 30.07.2020 in ein Gesetz gegossen werden. Wir liegen also gut in der Zeit. Wir müssen das Gesetz nur noch beschließen. Stimmen Sie also dem Entwurf zu! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Modschiedler von der CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Lippmann. Bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass von Berufsreglementierungen in nationales Recht umgesetzt werden. Es gibt sicherlich spannendere Gesetzgebungen im Hohen Haus, auch wenn Kollege Modschiedler gerade mit Bravour vorgetragen hat, was in diesem Gesetzentwurf steht. (Heiterkeit des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Deshalb möchte ich mich kurzfassen. Die Verhältnismäßigkeit ist eine der wesentlichen und tragenden Säulen des Unionsrechts – und das schon seit geraumer Zeit. Sie ist auch eine der wesentlichen Ausdrucksformen der deutschen Rechtsordnung – wie wir es heute bereits bei einer anderen Debatte, zum Karenzzeitgesetz, hatten –, insbesondere dann, wenn es um den Eingriff in die Berufsfreiheit bzw. die Regulierung der Berufsfreiheit geht. Insoweit ist es auch kein Novum. Bisher fehlte es allerdings an Klarheit, was umzusetzen ist und nach welchen Kriterien die Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen soll. Zur Umsetzung der Richtlinie wurde den Mitgliedsstaaten nunmehr ein Kriterienkatalog an die Hand gegeben, der zukünftig für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit anzulegen ist. Danach muss die Prüfung objektiv und unabhängig sowie anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs erfolgen. Beispielsweise dürfen Vorschriften weder aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes direkt oder indirekt diskriminierend sein. Die Vorschriften müssen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit oder aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls und des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Darunter zählen beispielsweise der Schutz der Umwelt, Ziele der Sozialpolitik, der Schutz der Verbraucher oder die Wahrung einer geordneten Rechtspflege – ein Grund für eine nicht unerhebliche Zahl von Kammern in der Bundesrepublik Deutschland. Gründe, die dagegen rein wirtschaftlicher oder rein verwaltungstechnischer Natur sind, stellen mithin keine zwingenden Gründe im Sinne der Richtlinie dar. Das ist zukünftig noch stärker bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung der Eingriffe zu beachten. In der Dokumentation ist darzustellen, ob der Kriterienkatalog der Europäischen Kommission geprüft und angewendet wurde und welche Erwägungen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit getroffen wurden. Als nationaler Gesetzgeber sind wir zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet; Herr Kollege Modschiedler hat soeben dargestellt, in welchen Gesetzen dies notwendig ist. Diesbezüglich will ich nur ergänzen, dass auch die Staatsregierung noch ihren VwV-Normerlass entsprechend ändern muss. Das Ganze dürfte dann relativ rund sein, sobald wir den Präsidiumsbeschluss zu den eigenen Gesetzen des Hohen Hauses haben, den VwV-Normerlass zu dem, was die Staatsregierung vorträgt, die Kammergesetze, für die wir zuständig sind, sowie das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheide. Damit dürften wir rechtzeitig, das heißt fristgemäß, das EU-Recht umgesetzt haben. Im Übrigen finde ich das auch sachgemäß, weil wir ja im Ausschuss eine fast schon akademische Diskussion darüber gehabt haben, Herr Kollege Gebhardt, ob man das in einem Fachgesetz oder einem Einzelgesetz regeln sollte. Das können wir in diesem Hohen Hause auch im Plenum gern noch einmal vorturnen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja – üben wir gleich noch einmal!) Ich glaube aber, das ist weder notwendig noch geboten; denn im Hinblick darauf, dass es am Ende rechtssicher geregelt werden soll, ist die Frage, wo es geregelt wird, relativ egal. Wir sind Anhänger der These, dass es in den Fachgesetzen leichter zu finden ist. Sie haben diesbezüglich eine andere Auffassung, die Sie gleich noch vertreten können. Entscheidend ist, dass wir diese EU-Richtlinie fristgemäß und gut umsetzen. Das tut dieser Gesetzentwurf. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt hätte die AfD das Wort, wenn sie es wünscht. Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist durchaus richtig, dass EU-Richtlinien, wenn sie einmal erlassen sind, auch umzusetzen sind; es stellt sich aber schon die Frage nach dem Wie. Wir lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf bereits wegen prinzipieller Bedenken, aber auch wegen konkreter inhaltlicher Unzulänglichkeiten ab. Zur Umsetzung der Richtlinie 2018/958 sollen mit dem vorgelegten Artikelgesetz Änderungen im Bereich Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid sowie zum Heilberufekammergesetz erfolgen. Herr Kollege Modschiedler hat es angesprochen: Die Kammern haben sich dazu geäußert. Sie halten diese Vorlage eigentlich für obsolet, übersetzt: für überflüssig bzw. für überzogen. Im Änderungsgesetz über Volksanträge heißt es im neuen § 3 Abs. 2, dass alle Vorschriften in der Begründung des Gesetzentwurfes so ausführlich zu erläutern seien, dass ihre Übereinstimmung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bewertet werden könne. So weit, so gut. In der Begründung steht zu lesen, dass nach Artikel 4 Satz 5 bis 7 der Bezugsrichtlinie keine direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes enthalten sein darf, sofern es um Berufsreglementierungsregeln geht. Auch hier: So weit, so gut. Im deutschen Verfassungsstaat regelt Artikel 12 des Grundgesetzes die Beschränkungen der Berufsfreiheit. In der Begründung wird ausgeführt, dass die inhaltlichen Anforderungen über geltendes deutsches Recht nicht hinausgingen. Zutreffenderweise steht dort zu lesen, dass Einschränkungen von Grundrechten eines legitimen Interesses bedürften, wobei sich die vorgeschlagene Regelung als verhältnismäßig erweisen muss. Auch insoweit seien in Artikel 7 der Bezugsverordnung verschiedene Kriterien enthalten, die über die Regelungen des Artikel 12 Grundgesetz nicht hinausgingen. Das ist unser Kritikpunkt. Artikel 7 dieser Richtlinie würde lediglich Bewertungsmaßstäbe detailgerechter ausführen. Artikel 7 listet auf mehr als zweieinhalb Seiten detailverliebt Regelungen auf, die bei genauer Betrachtung mit der Berufsreglementierung des Artikel 12 Grundgesetz deutscher Prägung nicht vereinbar sind. In die Berufsfreiheit kann nach deutschem Recht nur dann eingegriffen werden, wenn dringende Bedürfnisse des Allgemeinwohls dies erfordern. Die Bezugsrichtlinie stellt auf die Interessen von Dienstleistungen, Verbrauchern, Berufsangehörigen und Dritten ab. Es wird im Wesentlichen auf Dienstleistungsfreiheit abgestellt und neben allgemeinen Marktinteressen auf Verbraucherinteressen, die mit Drittinteressen abgewogen werden. Diese Grundsätze haben mit dem Verständnis von Artikel 12 Grundgesetz und der weiteren grundrechtlichen Regelungen in Deutschland wenig zu tun. Ein Patient ist kein Verbraucher. Welche einzubeziehenden Interessengemeinschaften sind hier gemeint? In der Änderungsvorschrift wird § 14 Abs. 2 Volksantragsgesetz wie folgt gefasst: „Er gibt den Antragstellern Gelegenheit zur Anhörung sowie im Fall von § 3a allen betroffenen Parteien“ – nach der Richtlinie sind das auch die einschlägigen Interessengemeinschaften – „Gelegenheit zur Stellungnahme“. In der Begründung steht zu lesen, dass der Begriff der Partei bewusst nicht näher definiert ist. Die Formulierung soll Artikel 8 Abs. 2 Satz 1 der Bezugsrichtlinie entsprechen. Diese Richtlinie lautet wie folgt – ich zitiere –: „Die Mitgliedsstaaten stellen Bürgern, Dienstleistungsempfängern und anderen einschlägigen Interessenträgern, auch solchen, die keine Angehörigen des betroffenen Berufs sind, auf eigene Weise Informationen zur Verfügung, bevor sie neue Rechts- und Verwaltungsvorschriften einführen oder bestehende Vorschriften ändern, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.“ Wohlgemerkt: Hier geht es am langen Ende um Satzungsrecht der Kammern. Es sollen Konsultationen stattfinden. In der Bezugsrichtlinie bezieht sich also der Begriff „Parteien“ auf Dienstleistungsempfänger, Bürger und andere einschlägige Interessenträger. Es bleibt völlig offen, wer diese anderen einschlägigen Interessenträger sein sollen – Industrieverbände, die Pharma-Industrie, NGOs oder die sogenannte Zivilgesellschaft? Wer ist hiermit gemeint? Jedenfalls entspricht es gerade nicht dem, was im Rahmen der Berufsreglementierung – also im Rahmen des Artikels 12 Grundgesetz – zulässig ist. Demnach sind die betroffenen Selbstverwaltungskörperschaften einzubeziehen und das Gemeinwohlinteresse abzuwägen und nicht dasjenige von Interessenvertretern gegeneinander. Schon gar nicht sind Interessenverbände bei Satzungserlass einzubeziehen – wenn, dann nur freiwillig und nach Beurteilung der jeweils einschlägigen Kammern. Im Beratungsverlauf haben die Kammern in ihren Stellungnahmen die Neuregelungen der Novelle als obsolet bewertet. Das hatte ich schon erwähnt; Kollege Modschiedler hat es bestätigt. Es mag sein, dass es bei Beschränkungen von Berufsausübungsregelungen einer besonderen Begründung bedarf. Der pauschale Verweis auf die EU-Richtlinie selbst geht allerdings fehl. Es liegt ein typischer Fall vor, wie durch die europäische Hintertür verfassungsrelevante Regulatorien in die deutsche Rechtslage infiltriert werden. (Martin Modschiedler, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Keiler, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Modschiedler?

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Dr. Joachim Keiler AfD

Erst am Schluss, Herr Kollege. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Auf die Verfahrensweise weise ich schon selbst hin. Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage?

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Dr. Joachim Keiler AfD

Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Dann Herr Modschiedler, bitte.

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Martin Modschiedler CDU

Ich würde gern wissen, warum wir das, was Sie jetzt inhaltlich ausführen, nicht im Fachausschuss so besprochen haben. Zu diesem Thema hatten Sie dort noch gar keine Haltung bezogen, was schade ist, obwohl der Fachausschuss eigentlich dafür da wäre. – So viel zu Artikel 12; das ist die eine Frage. Meine andere Frage: Sie erklären, dass das rechtlich alles schwierig sei und dass es für die Kammern ein riesengroßes Problem sei. Diese selbst aber erklären, dass es obsolet sei, also nicht notwendig oder sogar überzogen, man es also nicht bräuchte. Wie kommen Sie zu Ihrem Rückschluss bezüglich der Kammern? (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

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Dr. Joachim Keiler AfD

Lassen Sie mich bis zu Ende vortragen, dann wird das deutlich. Hier liegt ein eklatanter Eingriff in die Selbstverwaltungsautonomie der freien Berufskörperschaften vor. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von im Wortlaut nicht passenden Formulierungen, die im Übrigen auch in der Grundausrichtung der Dienstleistungsfreiheit mehr im allgemeinen Wirtschaftsinteresse als im breiten Berufsreglement ihre Begründung finden. Die Sächsische Landesärztekammer hat darauf verwiesen, dass die Kammerversammlungen über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Kammer beschließen. (Zurufe von der CDU: Zur Frage, bitte!) Kritisiert wurde insbesondere auch von der Landesärztekammer, dass die Begründung zum Besonderen Teil in Artikel 2 der Vorlage unzureichend sei, weil keinerlei klare Vorgaben für die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung erkennbar seien. Die Landesärztekammer moniert also, dass kein Prüfraster vorhanden sei und kein überprüfbarer regulatorischer Rahmen. Stattdessen gibt es zweieinhalb Seiten lang Auflistungen von Interessenverbänden, Dritten etc. pp. Das können Sie in Artikel 7 der Verordnung nachlesen. Ich ergänze hierzu, Herr Kollege Modschiedler, dass die Überprüfbarkeit und Rechtsmittelfähigkeit gerade durch die EU-Verordnung allein nicht sichergestellt ist. Sie haben vorhin erwähnt – es stimmt; das hatte ich im Ausschuss nachgefragt –, ob die Rechtsmittelfähigkeit gegeben ist. Im Nachgang wurde gesagt, diese sei vorhanden. Wenn es um Satzungserlasse geht und die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss sowie Interessen von Dritten zu berücksichtigen sind, dann stellt sich aber die Frage, ob Dritte ein Rechtsmittel gegen die Satzungen haben oder ob das nur Satzungsmitgliedern zusteht. Dies ist, glaube ich, nicht geklärt. In welchem Umfang hier also innerstaatliche Rechtsmittelverfahren möglich sind, bleibt völlig offen. Soll hier der Verbraucher gegen Kammersatzungen klagen können? Ich darf dieser Bewertung noch eine grundlegende Überlegung unserer Fraktion hinzufügen: Die Regeln der Bezugsrichtlinie geben vor, dass patientenschützende Normen an wirtschaftlichen Aspekten der Dienstleistungsfreiheit und des Binnenmarkts zu messen sind. Eine solche Abwägung verbietet sich. Es würde letztlich den vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten europäischen Werten, bei denen der Schutz von Leben und Gesundheit in die vorrangigen Rechtsgüter sind, zuwiderlaufen. Die Bundesärztekammer hatte bereits bei Erlass der Bezugsrichtlinien kritisiert, dass der Patient als Verbraucher charakterisiert wird. Eine Erkrankung ist aber ein Schicksal, und man geht sicherlich nicht freiwillig auf diesen Markt. Nochmals: Ein Patient ist kein Verbraucher. Mit der Verordnung, Patientenrechte mittelbar über die Berufsreglementierung dem Verbraucherschutz zu unterstellen, hat auch die EU ihre Kompetenzen im europäischen Recht überschritten. Eine derartige Konzeption ist von der in den Verträgen erfolgten Übertragung staatlicher Souveränität nicht mehr gedeckt. Es ist ein Verstoß gegen Artikel 168 Abs. 1 AEUV. Dieser lautet wie folgt: „Bei der Festlegung und Nutzung aller Unionspolitiken und Maßnahmen gehört ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.“ Gesundheitsschutzniveau, das ist der Maßstab. Die Abwägungskriterien des Artikels 7 schreiben jedoch ein besonderes Maß an Abwägung zugunsten der Dienstleistungsempfänger, Verbraucher- und Interessenverbände vor, sodass der Gesundheitsschutz in den Hintergrund zu treten droht. An dieser Stelle sei einmal erwähnt, dass das Gesundheitsschutz- und Berufsniveau in Deutschland der Standard sein muss und nicht Kosten- oder Freizügigkeitsüberlegungen. Für die Landesärztekammern würde sich durch die Umsetzung dieser überzogenen Regelungen ein erheblicher Begründungsmehraufwand im Bereich des Erlasses von Satzungen ergeben. Es würden erhebliche Mehrkosten verursacht durch zusätzlich erforderliche Gutachten, Studien und Konsultationen. Wir als AfD-Fraktion können deshalb dem Umsetzungsvorschlag auch deshalb nicht beitreten, weil wir uns gegen die gravierende Überbürokratisierung aus Richtung EU und der ständigen Kompetenzanmaßung im nationalen Bereich entschieden wehren, und dies aus grundsätzlichen Erwägungen heraus. Wie notwendig der verfassungsrechtlich-nationale Schutz des Grundgesetzes auch in diesem Bereich der ärztlichen Berufsausübung ist, zeigt ein aktueller Vorstoß aus der grünen Partei. Die GRÜNEN in Baden-Württemberg haben den Vorschlag gemacht, dass Neueinstellungen von Ärzten an Universitätskliniken von der Bereitschaft abhängig gemacht werden sollen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, ist eine rein individuelle Entscheidung im Bereich der Gewissensfreiheit. Sie unterliegt der Beurteilung des jeweiligen Arztes. Sie unterliegt nur der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sie unterliegt selbstverständlich der Berufsausübungsbeurteilung des jeweiligen Arztes. Verschieben wir hier von einem christlichhumanistischen Weltbild auf die Berufsausübungs- und Zulassungsregulatorien von Ärzten in Richtung allgemeinen Patienteninteresses oder im Interessengemenge von irgendwelchen Interessenverbänden, bleibt die ärztliche Berufsausübungsfreiheit auf der Strecke. Die CDU reagierte umgehend. Hermann Gröhe fand die Idee skandalös. Er twitterte: „Wie würden wohl die GRÜNEN reagieren, wenn eine Universitätseinstellung von der Bereitschaft zu Tierversuchen abhängig gemacht werden sollte?“ Da ist Herr Gröhe wohl über das Ziel hinausgeschossen. Abtreibungen mit Tierversuchen gleichzustellen übersteigt gedanklich das, was ich mir von einer Partei vorstelle, die den Begriff „christlich“ im Namen führt. (Beifall bei der AfD) Wenn man bedenkt, wie bei der Einführung des Zivildienstes der Gewissensfreiheit der Vorrang gegeben worden ist, kann man angesichts dieser Forderung der GRÜNEN nur noch den Kopf schütteln. Sie missachtet den ärztlichen Eid und die ärztliche Gewissensfreiheit, sie ist menschen- und lebensverachtend. Es bleibt nur zu hoffen, dass uns in Deutschland nicht durch die Hintertür EU auch derartige Berufszugangsregulatorien von grünen Interessengemeinschaften untergeschoben werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dr. Keiler von der AfD-Fraktion. Nun für die Fraktion DIE LINKE Kollege Gebhardt, bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Keiler, es hätte vielleicht Sinn gemacht, wenn Sie dies mit uns einmal im Ausschuss diskutiert hätten. Dort haben Sie geschwiegen, und eigentlich haben Sie dem Gesetzentwurf sogar zugestimmt. Das möchte ich zumindest noch einmal für das Protokoll festhalten. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Unsere Kritik an diesem Gesetzentwurf beginnt schon beim Titel. Fast niemand würde mit dem Titel des Gesetzes „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958“ etwas anfangen können. Es hätte aus meiner Sicht mindestens heißen müssen: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen“. Wenn dazu noch „im Bereich der öffentlichen Körperschaft“ ergänzt worden wäre, hätten zumindest die Fachleute etwas damit anfangen können. Da sich aber die Koalitionsfraktionen, wie Herr Lippmann ausgeführt hat, gegen ein Vollgesetz entschieden haben, mussten sie bei der Umsetzung diese Überschrift wählen, weil Sie ausdrücklich das Ingenieurund Architektenkammerrecht ausgeklammert haben und es, wie Herr Lippmann im Ausschuss gesagt hat, bewusst nicht mit in diesen Entwurf aufgenommen haben. Interessant ist nur in diesem Zusammenhang – das hatte ich bereits vorhin mit meinem Zwischenruf deutlich gemacht –: Die abschließende Beratung der Änderung des Ingenieur- und Architektenkammerrechts wurde im letzten Ausschuss vertagt, obwohl die Richtlinie nach Artikel 13 vorsieht, dass die Umsetzung bis zum 30. Juli 2020 zu erfolgen hat. Aus unserer Sicht ist das ein klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinie, die Sie jetzt in sächsisches Recht und Gesetz umsetzen wollen. Unsere dritte Kritik ist eine inhaltliche. Diese Richtlinie betrifft die Ausübung eines Berufs oder will die Aufnahme einer bestimmten Art der Ausübung beschränken, einschließlich des Führens der Berufsbezeichnung. Herr Modschiedler hatte das vorhin ausgeführt und an praktischen Beispielen darauf hingewiesen. Das geht auf die EUDienstleistungsrichtlinie zurück. Diese Dienstleistungsrichtlinie stand nun bei den LINKEN sehr stark und sehr harsch in der Kritik. Der Bundesrat und der Bundestag haben den Kommissionsentwurf 2017 damals mit einer Subsidiaritätsrüge belegt. Das heißt, auf Deutsch gesagt, die Bundesrepublik hat der Richtlinie nicht zugestimmt, muss sie jetzt aber in deutsches Recht – wir tun das jetzt in sächsisches Recht – umsetzen. Meine Fraktion im Bundestag hat aber im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor dem Erlass neuer Berufsreglementierungen kritisiert, dass die EU dafür überhaupt nicht zuständig ist. Zweitens stößt die angestrebte Vereinheitlichung aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausbildungs-, Zulassungs- und Qualifizierungsanforderungen in den einzelnen europäischen Ländern an klare Grenzen. Unsere vierte und abschließende Kritik: Die Koalitionsfraktionen sind in keiner Weise, auch heute leider nicht, auf die von der Landesärztekammer und der Landestierarztkammer oder der Sächsischen Landesapothekenkammer vorgetragene Kritik eingegangen. Diese rügt zum Beispiel den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 2 Ihres Gesetzentwurfs und verweist darauf, dass der Deutsche Bundestag nach der Beratung des Gesetzentwurfs – Herr Modschiedler sprach davon – eine weitere Änderung vorgenommen hat, was den Erlass und die Prüfung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden des Landes bedeutet. Hier hätte ich mir schon gewünscht, dass die Koalitionsfraktionen uns wenigstens gesagt hätten, wie sie denn damit umzugehen gedenken. Am besten wäre es gewesen, Sie hätten diesen Entwurf nachgebessert. Diese vier Gründe sind unsere Begründung für die Ablehnung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt stelle ich an Sie die Frage: Möchten Sie eine zweite Rederunde eröffnen? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Meier, bitte schön.

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Katja Meier

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass einer neuen Berufsreglementierung ist bis Ende dieses Monats in deutsches Recht umzusetzen. Die Verpflichtung aus dieser EU-Richtlinie trifft nicht nur den Bund, sondern logischerweise auch die Länder und mit ihnen die berufsständischen Kammern, die im Rahmen ihrer Selbstverwaltung Satzungsrecht erlassen. Die zentrale Verpflichtung der Mitgliedsstaaten ist es, vor dem Erlass neuer oder der Änderung bestehender Regelungen über den Zugang, über die Berufsausübung von reglementierten Berufen eine sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfung nach den konkreten Vorgaben von Art. 7 der Richtlinie durchzuführen. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass diese Prüfung bei Normsetzungsverfahren durchgeführt und dokumentiert wird. Der erste Artikel dieses Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen nimmt darauf Bezug, dass Gesetzesinitiativen im Freistaat Sachsen nicht nur von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, oder von der Staatsregierung, sondern natürlich auch – das legt unsere Verfassung fest – mit einem Volksantrag dem Volk selbst ein entsprechendes Instrument in die Hand gegeben wird. Darum ist es nicht nur konsequent, sondern auch zwingend erforderlich, die Vorgaben der Richtlinie auch im Bereich der Volksgesetzgebung umzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb zu Recht vor, dass Initiatorinnen und Initiatoren eines Volksantrags die Verhältnismäßigkeit einer berufsreglementierenden Vorschrift nach den Vorgaben der Richtlinie prüfen und das Ergebnis der Prüfung in der Begründung des Gesetzentwurfs festhalten. Eine andere Möglichkeit zur Umsetzung dieser Richtlinie sehe ich tatsächlich nicht. Nur die Initiatorinnen und Initiatoren können und dürfen über den Inhalt des Gesetzes und seine Begründung entscheiden. Aber lassen Sie mich das eine sagen: Eine solche Prüfpflicht besteht natürlich nur dann, wenn ein Volksantrag tatsächlich einmal Regelungen im Sinne dieser EU-Richtlinie enthalten sollte, und das, mit Verlaub, dürfte wahrscheinlich eher selten der Fall sein. Artikel 2 des Gesetzentwurfes enthält Änderungen im Heilberufekammergesetz. Auch das haben wir alles schon von den Vorrednern gehört. Er orientiert sich an den bereits verabschiedeten bundesrechtlichen Regelungen, zum Beispiel denen in der Bundesrechtsanwaltsordnung. Die Heilberufekammern werden beim Erlass von Vorschriften zur Berufsausübung und deren Änderung verpflichtet, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach den Vorgaben der Richtlinie vorzunehmen. Das betrifft insbesondere die Regeln in den jeweiligen Berufsordnungen. Diese Prüfung müssen die Heilberufekammern dokumentieren. Zudem ist die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von der Aufsichtsbehörde als neutraler Stelle zu bestätigen. Die Kammern haben sich – wir haben es auch von Herrn Modschiedler gehört – dementsprechend geäußert und gesagt, es sei nicht notwendig und eine Menge an Bürokratie. Auch wir in Sachsen haben hier selbstverständlich EURecht umzusetzen. Ansonsten riskieren wir entsprechende Vertragsverletzungsverfahren. Das wollen wir, glaube ich, alle miteinander nicht. Deswegen ergeht auch von meiner Seite der Hinweis, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Meier. Damit wäre die allgemeine Aussprache beendet. Eine Frage an den Berichterstatter: Wünscht der Berichterstatter Herr Gebhardt diesbezüglich noch einmal das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958, Drucksache 7/2295, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/3099. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, in Gänze abzustimmen. Ich würde die Artikelnummern einzeln vorlesen, um darüber dann im Block abstimmen zu lassen. Danach erfolgt die Gesamtabstimmung. Das wäre mein Vorschlag. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Damit stimmen wir jetzt im Block über die Überschriften ab: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid; Artikel 2 Änderung des Sächsischen Heilberufe-Kammergesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich muss ganz kurz meine Schriftführer befragen. – Nach Rücksprache mit meinen Schriftführern haben wir festgestellt, dass der Gesetzentwurf eine Mehrheit erhalten hat. Es gab sehr viele Gegenstimmen, aber es waren mehr Dafür-Stimmen. Deshalb ist den Artikeln und der Überschrift zugestimmt worden. Ich lasse über den Gesetzentwurf als Ganzes abstimmen. Wer dem Entwurf Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958, Drucksache 7/2295, in der beschlossenen Fassung dieser zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, viele Dafür-Stimmen und auch viele Gegenstimmen. Es waren mehr Dafür-Stimmen. Deshalb ist dem Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Unterstützung Freistaates Sachsen zur Bewältigung Drucksache 7/2513, Gesetzentwurf Drucksache 7/3100, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Reihenfolge in der erste Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU. Herr von Breitenbuch, bitte schön.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Artikel 87 der Sächsischen Verfassung ist für uns nicht nur bindend. Dort heißt es: „Die Gemeinden und Landkreise werden unter Berücksichtigung der Aufgaben des Freistaates im Rahmen übergemeindlichen Finanzausgleiches an dessen Steuereinnahmen beteiligt.“ Dieser Artikel wird auch gelebt, und darauf möchte ich eingehen. Neben dem Verfassungsanspruch hat sich die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahrzehnten zu einem fairen und partnerschaftlichen Verhältnis der Staatsregierung mit den sächsischen Kommunen entwickelt. Dieses sehr gute Miteinander ist es auch, das uns als regierungstragende Fraktionen dazu gebracht hat, gemeinsam mit der Staatsregierung nach einer Lösung zu suchen, die aktuellen Herausforderungen der Pandemie gemeinsam anzugehen und die Lasten zwischen Freistaat Sachsen und Kommunen fair zu verteilen und gemeinsam zu schultern. Somit hat Staatsminister Vorjohann sich auf den Weg gemacht und Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Der Finanzminister und die kommunalen Spitzenverbände haben sich am 5. Mai 2020 auf einen Schutzschirm in Höhe von 750 Millionen Euro für die sächsischen Kommunen zur Bewältigung der CoronaKrise verständigt. Das sächsische Kabinett hat am 26. Mai 2020 einen Entwurf zur Umsetzung dieses Kommunalpakets beschlossen. Gesetz mehrheitlich zugestimmt worden. Das Gesetz ist somit beschlossen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Widerspruch kann ich diesbezüglich nicht erkennen. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des Entwurfs der Kommunen des der COVID-19-Pandemie der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir am 11. Juni 2020 aus dem Corona-Bewältigungsfonds für die sächsischen Kommunen anteilig Mittel in Höhe von etwa 400 Millionen Euro bereitgestellt. Heute liegt nun der Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen vor. Der Gesetzentwurf umfasst nicht nur die Bereitstellung der finanziellen Unterstützung bei Steuerausfällen, sondern ermöglicht es den Kommunen auch, leichter Kassenkredite aufzunehmen, um aus eigener Kraft anteilig die Einnahmeausfälle der Kommunen zu kompensieren. Damit gehen wir auf die Bemühung der Kommunen ein, im Umgang mit der Corona-Krise und deren Folgen auch einen eigenen Beitrag mit eigener Lastenaufnahme zu übernehmen. Das ist gelebte Solidarität, wie sie zwischen Kommunen und Freistaat wirklich gelebt wird; ich habe das am Anfang schon deutlich gemacht. In der zweiten Runde würde ich dann auf den vorliegenden Änderungsantrag eingehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege von Breitenbuch von der CDU-Fraktion. Nun die AfDFraktion, Herr Kollege Barth, nachdem das Pult abgewischt worden ist.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man könnte meinen, was lange währt, wird gut. Immerhin haben Sie, werte Staatsregierung, werte Regierungskoalition, sich reichlich Zeit gelassen. Mit Ihrem Entwurf kommen Sie einen Monat zu spät um die Ecke, denn bereits im April dieses Jahrs hatte meine Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Dirk Panter, SPD) Aus diesem Gesetzentwurf haben Sie die 600 Millionen Euro einfach abgeschrieben (Lachen der Abg. Ines Springer, CDU) und am Verteilerschlüssel herumgebastelt. (Beifall bei der AfD –

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Dirk Panter SPD

Ein Glück, Herr Barth, dass wir Sie haben! – Zurufe von der CDU und der SPD) Viele sächsische Bürgermeister haben bereits nach Ihren ersten Ankündigungen ihre Kämmerer fleißig rechnen lassen und konnten mir in persönlichen Gesprächen sowohl die jeweiligen Gewerbesteuerausfälle als auch bereits die Höhe der ersten von Ihnen beabsichtigten Tranche beziffern. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Hieraus ergibt sich ein sehr unterschiedliches Bild. Während beispielsweise Dippoldiswalde mit den finanziellen Zuwendungen auskommen könnte, werden die benachbarten Kommunen Glashütte und Altenberg auf die Aufnahme von Kassenkrediten angewiesen sein. (Dirk Panter, SPD: Sächsische Schweiz!) Falls Sie sich fragen sollten, warum es auch eine eigentlich wohlhabende Gemeinde wie Glashütte trifft: Niemand kauft Luxusuhren, wenn die Wirtschaft am Boden liegt. Was uns aber alle in diesem Haus eint, ist das politische Bemühen, unseren sächsischen Kommunen zu helfen. Die Qualität der Ansätze ist hierbei jedoch sehr unterschiedlich. Als Rico Gebhardts LINKE im letzten Plenum mit einem blumigen Antrag um die Ecke kamen, war der Zug schon längst abgefahren, da der Gesetzentwurf der Staatsregierung zu diesem Zeitpunkt längst im Haushalts- und Finanzausschuss verhandelt wurde. Bevor Sie, Herr Gebhardt, mir erneut Schizophrenie vorwerfen können, möchte ich Ihnen raten, sich von Ihrer modernen, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) urban geprägten, unproduktiven Basis zu emanzipieren (Beifall und Lachen bei der AfD) und früher aufzustehen, auch wenn das schwerfällt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber schauen wir uns jetzt allen Ernstes den Entwurf an, den Sie heute hier beschließen wollen. Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsmassengesetzes. Die Ausgleichsmasse wird neu auf ungefähr 4,5 Milliarden Euro festgesetzt. Darin enthalten ist eine Isterhöhung des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von rund 103 Millionen Euro und die viel zitierte Entnahme aus dem CoronaBewältigungsfonds in Höhe von 621 Millionen Euro, insgesamt also circa 725 Millionen Euro. Seitens meiner Fraktion darf ich Ihnen zusichern, dass wir dem Artikel 1 dieses Gesetzentwurfes zustimmen werden. Artikel 2 des Gesetzes, Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes. Zentrale Vorschrift ist hier die Einfügung eines neuen § 22 c FAG, Zuweisung zur Überwindung der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie. Der Freistaat gleicht in den Nummern 1 und 2 die Hälfte der Steuermindereinnahmen der Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 in drei Tranchen aus. Dabei geht die Staatsregierung derzeit von Steuermindereinnahmen der Kommunen von bis zu 1 Milliarde Euro aus. Ergeben die Steuerschätzungen im Herbst geringere Einnahmenausfälle, werden die Hilfen anteilig verringert. Derzeit sollen also Beträge in Höhe von 226 Millionen Euro sofort nach Erlass des Gesetzes – 181 Millionen Euro noch im Jahr 2020 und 45 Millionen Euro im Jahr 2021 – an Gemeinden und Städte ausgezahlt werden. In Artikel 3 werden den Landkreisen und kreisfreien Städten, insbesondere Gesundheits- und Ordnungsämtern, entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl Belastungen aus pandemiebedingten Mehrausgaben in Höhe eines Betrages von insgesamt 147,5 Millionen Euro ersetzt. Hier hätte sich die Staatsregierung bei Erstellung der FAG-Regelungen besser an den Infektionszahlen je 100 000 Einwohner orientieren und auch Ersatzansprüche der kreisangehörigen Kommunen zulassen sollen. Die in § 22 c Artikel 4 vorgesehene Erstattung der nicht erhobenen oder erstatteten Elternbeiträge gegenüber den Gemeinden und Landkreisen begrüßt meine Fraktion ausdrücklich. Auch die im § 22 Abs. 2 neu geschaffene Grundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung durch das Finanzministerium erscheint, anders als § 129 Sächsische Gemeindeordnung, sachgerecht, da die kommunale Ebene durch Beiratsanhörung beteiligt wird. Seitens meiner Fraktion darf ich Ihnen zusichern, dass wir trotz kritischer Anmerkungen Artikel 2 des Gesetzentwurfes zustimmen werden. Unklar bleibt, wie die Hilfen des Bundes berücksichtigt werden sollen. Dieser will den Kommunen mit 156 Millionen Euro unter die Arme greifen. Das Land ist aber verpflichtet, 312 Millionen Euro aus eigenen Mitteln zu zahlen, also die Summe zu verdoppeln. (Dirk Panter, SPD: Auf 312 Millionen Euro!) Fraglich ist nun, wie die vom Bund gegebenen 156 Millionen Euro in dieses System passen. Werden sie auf die Hälfte angerechnet, die der Freistaat ersetzt, tragen die Kommunen sie selbst oder tragen beide Teile den unerwarteten Segen? In der Gesetzesbegründung findet sich dazu Folgendes: „Sofern der Bund seinerseits Mittel zur Bewältigung der pandemiebedingten Belastungen der kommunalen Haushalte bereitstellt, ist in einem separaten Gesetzgebungsverfahren über die Anpassung der hier getroffenen Regelungen zu befinden, um einen doppelten Ausgleich von Belastungen zu vermeiden.“ Das bedeutet im Klartext: Wir beschließen jetzt eine vorläufige Regelung, zahlen Geld an die Kommunen aus, aber in ein paar Monaten fassen wir das Thema erneut an und entscheiden dann über die von mir gerade aufgeworfene Frage. Wirklich durchdacht ist dies nicht, meine Damen und Herren. Bleiben wir bei Ihrer Begründung. Wenn ich mir diese durchlese, entsteht bei mir der Eindruck, dass die GRÜNEN und Herr Panter die Haushaltspolitiker der CDU über den Tisch gezogen haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die GRÜNEN? – Zuruf: Die GRÜNEN und Herr Panter! – Lachen bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Da die Erhöhung der FAG-Ausgleichsmasse bis 2021 ausgezahlt wird, muss die Tilgung spätestens bis 2029 vollständig geleistet sein, Artikel 95 Abs. 6 Sächsische Verfassung. In Ihrer Gesetzesbegründung schreiben Sie jedoch von einer Tilgung bis 2030. Hat hier also ein Feind der Sächsischen Verfassung die falsche Jahreszahl in die Gesetzesbegründung geschmuggelt, oder planen Sie bereits jetzt eine Verfassungsänderung, um die Rückzahlung der Schulden auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben? Artikel 3 Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung. Ihr Gesetzentwurf enthält Erleichterungen zu den haushaltsrechtlichen Anforderungen der Gemeindeordnung. Insbesondere wollen Sie § 129 Abs. 2 der Gemeindeordnung erweitern. Nach dieser bereits seit 2003 geltenden Vorschrift kann das Innenministerium Ausnahmen von zentralen haushaltsrechtlichen Regelungen für Kommunen zulassen. Dafür muss bisher eine Naturkatastrophe oder eine Notsituation vorliegen, die bei den Gemeinden zu Auszahlungen führt. Da Einnahmenausfälle nicht erfasst werden, will man diese jetzt ebenfalls aufnehmen. Zusätzlich soll durch Genehmigungen des Innenministeriums den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden, Kredite ohne Nachtragssatzung aufzunehmen. Ohne Zweifel ist es notwendig, den Kommunen vorübergehende Erleichterungen bei den Anforderungen an ihre Haushaltswirtschaft einzuräumen. Genauso wie der Freistaat, müssen sie Kredite für den Teil der Defizite aufnehmen, die der Freistaat und der Bund nicht ausgleichen. Problematisch ist § 129 Abs. 2 Gemeindeordnung dem Grunde nach. Es ist nämlich die ureigenste Aufgabe des Parlaments, die Entscheidungen zu treffen, welche gesetzlichen Vorschriften unter welchen Voraussetzungen für welchen Zeitraum Anwendung oder Nichtanwendung finden. Eine Verlagerung dieser Entscheidungen auf die Regierung ist nur durch Rechtsverordnung unter strengsten Vorgaben möglich. Die Ermächtigungen in § 129 Abs. 2 an das Innenministerium, durch Verwaltungsvorschriften zeitweise gesetzliche Vorschriften außer Kraft zu setzen, stellt einen Teil der Regelungen der Gemeindeordnung zur Verfügung des Innenministeriums und kommt daher einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Verwaltungsvorschriften dienen nämlich nur zur Umsetzung bereits getroffener Entscheidungen des Gesetzgebers und sind damit offensichtlich der falsche Weg. Während beim Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“ oder im Corona-Bewältigungsfonds jede Einzelmaßnahme im Haushaltsausschuss bewilligt werden muss, stellt § 129 Abs. 2 eine Generalermächtigung dar, von der das Innenministerium im Stillen auch am 20.03.2020 abermals Gebrauch gemacht hat, indem es unter anderem die Überschreitung der Höchstbeiträge bei Kassenkrediten zugelassen hat und doppische Haushaltsregelungen erleichterte. (Dirk Panter, SPD: Unter engen Vorgaben!) Fragen wir uns: Wie konnte solch eine Regelung überhaupt in die Gemeindeordnung kommen? (Dirk Panter, SPD: Das ist eine dermaßen eingeengte Sichtweise!) Es war einmal im Jahr 2013, am 14. November 2013, (Dirk Panter, SPD: Es war einmal vor vielen Jahren!) um genau zu sein, als die CDU noch mit der FDP regierte. Dies ist im Übrigen kein Märchen, sondern traurige Wahrheit und hat sich laut Bericht zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses so ereignet: In der abschließenden Beratung zum Gesetzentwurf der damaligen Regierungskoalition zur Fortentwicklung des Kommunalrechts hatte die Koalition nach durchgeführter Sachverständigenanhörung noch mehrere Änderungsanträge. Mit einem dieser Anträge wurde § 129 Abs. 2 der Gemeindeordnung in den Gesetzentwurf eingeführt. Da mahnende Sachverständigenstimmen nicht mehr eingeholt werden konnten, sah sich der einzig verbliebene Mahner, ein Vertreter des Sächsischen Rechnungshofes, mit einer harschen Kritik allein auf weiter Flur. Dessen Bedenken wurden vom damaligen innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion – Sie werden sich sicherlich daran erinnern; Herr Hartmann war es – einfach vom Tisch gewischt. (Sabine Friedel, SPD: Ein Skandal! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Vom Tisch gewischt!) Damit, werte Kollegen von der CDU-Fraktion, haben Sie die Axt an die Grundpfeiler unserer Sächsischen Verfassung gelegt (Zuruf von der AfD: Wahnsinn!) und das Prinzip der strikten Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive auf das Gröbste verletzt. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Oh!) Leider überrascht mich das nicht mehr. Die Missachtung des Parlaments – schauen Sie sich beispielhaft die umfangreichen Ermächtigungen des Finanzministeriums im aktuellen Doppelhaushalt an – (Zuruf von der CDU: Die hatten wir schon!) und andauernde Verfassungsbrüche gehören mittlerweile bei der CDU offenbar zum guten Ton. Anders ist es auch nicht zu erklären, dass eine Stellungnahme (Zuruf von Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) des Rechnungshofes zum Corona-Bewältigungsfonds mit umfangreichen verfassungsrechtlichen Bedenken keinerlei Beachtung fand. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo war die Normenkontrolle! –

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Dirk Panter SPD

Herr Barth, Sie wissen, was ich für Bedenken hatte, ganz viele!) Daher lehnen wir Artikel 3 Ihres Gesetzentwurfes ab. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Wenn ich eine Twitter-Nachricht absetzen müsste, (Zuruf von der CDU: Bitte nicht!) dann müsste ich wie folgt zusammenfassen: Ein teilweise verfassungswidriges Gesetz entnimmt 621 Millionen Euro aus einem vermutlich verfassungswidrig errichteten Fonds. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Barth, so, wie Sie es darstellen, ist es ein Raub der Altparteien! – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der verhängten Haushaltssperren zum Beispiel in Zwickau und Dresden, um nur einige prominente Beispiele zu nennen, muss gehandelt werden. Wir müssen schnell und entschieden handeln, um zu verhindern, dass sich weitere Städte den Notmaßnahmen anschließen müssen. Daher tragen wir die finanziellen Hilfen in den Artikeln 1 und 2 des Gesetzentwurfes mit und werden diesen zustimmen. Artikel 3 halten wir dagegen für verfassungswidrig und lehnen ihn ab. Den weiteren Artikeln erteilen wir ebenfalls eine Zustimmung. Bei der Gesamtabstimmung zu diesem Gesetzentwurf können wir uns daher nur der Stimme enthalten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist ja Wahnsinn! Verfassungswidrig, wir enthalten uns! Wahnsinn, Herr Barth! – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) – Lieber Herr Panter, wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss dieses Problem ausführlich besprochen. (Dirk Panter, SPD: Genau!) Ihre Erwiderung war, der Sachverständige hätte eine Sprache, die ziemlich derb sei, und deshalb sollte man so etwas – – (Dirk Panter, SPD: Und „wenig substantiiert“, habe ich im Wortlaut gesagt! Es war wenig substantiiert!) – Also, ich sage es mal so, es steht darin deutlich: Wesentlichkeitstheorie, Gewaltenteilungsgrundsatz. Sie müssen das einfach einmal bis zum Ende lesen. (Dirk Panter, SPD: Ich habe die Stellungnahme gelesen, mein Gutster!) Das, was ich hier vorgetragen habe, ist kein Märchen und kein Spaß. (Sabine Friedel, SPD: Was macht eigentlich der Antrag? Schon eingereicht? Erfolgreich? –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Wahrscheinlich wieder Untersuchungsausschuss!) Unsere Fraktion wird diese Vorschriften jedenfalls rechtlich prüfen lassen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die AfDFraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Schultze. – Bitte schön, Herr Kollege.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD, GRÜNEN und LINKEN! (Oh-Rufe von der AfD) Als Kommunalpolitiker – ich bin einige Jahre lang Stadtrat in Görlitz und Vorsitzender der Kreistagsfraktion – ist mir sehr bewusst, wie sehr viele Haushälter und Haushälterinnen in den Kommunen gerade auf die Beschlussfassung dieses Gesetzes schauen und wie sie es erwarten. Ich glaube, wir sollten uns tatsächlich damit auseinandersetzen, ob dieses Gesetz in seinem Umfang tatsächlich ausreicht, um die Corona-bedingten Ausgaben oder Mindereinnahmen in den Kommunen auszugleichen. Ob wir uns hier darüber streiten, ob das Gesetz in Teilen verfassungswidrig sein soll oder Ähnliches – ich gebe ganz offen zu, Ankündigungspolitik ist keine Sachpolitik. Ich glaube auch, wenn man es prüfen lassen will, dann sollen es Verfassungsgerichte prüfen. Sie werden dann dementsprechend urteilen. Aufgabe dieses Parlaments ist es, glaube ich, darüber zu reden, was in Zukunft mit unseren Kommunen geschieht. Ich war etwas erstaunt darüber, als die Aussage kam, dass dies gelebte Solidarität sei. Es ist tatsächlich nicht Solidarität, wenn man einem Ertrinkenden zuschaut und zuruft, du schaffst das. Das ist keine Solidarität, ganz ehrlich. Das Problem ist, dass die Kommunen in Sachsen schon vor Corona Schwierigkeiten hatten. Das hat etwas mit der Haushaltspolitik der vergangenen 30 Jahre zu tun. Mit Corona – nicht wegen Corona – haben sie jetzt noch größere Probleme. Die Staatsregierung versucht mit einem Gesetz, etwas auszugleichen, aber nicht nach dem Prinzip, starke Schultern tragen starke Lasten und schwache Schultern tragen kleinere Lasten und gemeinsam tragen wir das Problem, sondern nach dem Prinzip, wenn wir 50 zu 50 rufen, das Solidarität nennen und gemeinsam Lasten ausgleichen, dann wird das schon irgendwie sozusagen gut klingen und schon irgendwie geschluckt werden. Man muss ehrlicherweise sagen, die Erziehungsmaßnahmen in den vergangenen 30 Jahren durch CDU-geführte Staatsregierungen haben in der Regel auch dazu geführt, dass der SSG und der Landkreistag am Ende immer sagen: Ja, es geht schon irgendwie. Unsere Stellungnahme wird schon irgendwie so ausfallen. In diesem Fall haben Sie aber nicht einmal auf diese gehört. Sie haben ansonsten durchaus das eine oder andere Zugeständnis gemacht. An dieser Stelle hätten Sie nach der Anhörung aber wenigstens auf die Bitte des SSG und des Landkreistages hören sollen, das Geld nicht sofort zurückzugeben, wenn es nicht direkt für den Verwendungszweck gebraucht wird, sondern eine Rücklage zu bilden, weil überhaupt noch gar nicht klar ist, welche Kosten im Gesamten auf die Kommunen zukommen. Nun kann man natürlich in diesem Fall immer sagen, liebe Kommunen, ihr tragt es mit viel Würde. Letztlich heißt das aber, freiwillige Leistungen zu kürzen. Kommen Sie mir bitte nicht mit der Idee, dass man dafür Kassenkredite oder Ähnliches aufnehmen könnte. Kein Bürgermeister, keine Bürgermeisterin wird sich hinstellen und Kredite aufnehmen, um freiwillige Leistungen zu finanzieren, weil sie sehr genau wissen, dass die Rechtsaufsichtsbehörden ihnen das in wenigen Jahren um die Ohren hauen werden, wenn es dann sozusagen nicht mehr direkt das Jahr nach Corona ist, sondern in den Folgejahren. Wir haben also das Problem, dass wir eben nicht nur den Wegfall von Steuern haben, sondern wir haben unglaublich Mehrausgaben, die wir noch gar nicht berechnen können. Wir reden über die Kreisumlage, wir reden über den Ausfall bei Vereinen, in ihren wirtschaftlichen Zweckbetrieben, und über ähnliche Dinge. Deswegen hätte man eigentlich sagen müssen, wir als Freistaat sind die starken Schultern, wir tragen den größeren Teil der Last und entlasten die Kommunen, weil wir sie handlungsfähig machen wollen, weil wir die Kommunen dazu bringen wollen, dass sie auch nach einer Krise noch krisenfest sind und eben nicht nur das, was ihnen durch die Krise scheinbar entgangen ist, sondern auch das, was durch die Auswirkungen der Krise für sie folgen wird, abfangen können. Das wird zu einem Problem werden. Darin bin ich mir sehr sicher. Wir werden sicher noch in dieser Legislaturperiode darüber reden, dass die sächsischen Kommunen in ihrer Finanzausstattung nicht stimmig sind. Ich bin sehr gespannt auf das, was passiert, wenn wir dann wirklich einmal über das FAG reden werden. Ich hoffe, das wird dazu führen, dass wir die Finanzbeziehungen zwischen den Kommunen und dem Freistaat auf neue Schultern stellen, und ich werbe auch an dieser Stelle schon dafür, dass wir dabei tatsächlich daran denken, dass die Kommunen breitere Unterstützung brauchen, weil die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen ganz unmittelbar spüren, was jetzt passiert ist – wenn die Vereine nicht mehr da sind, wenn die Sportstätten sozusagen in Schwierigkeiten kommen. Das sind alles Dinge, die die Kommunen nicht ganz so schnell ausgleichen können. Deswegen glauben wir, dass dieser heutige Gesetzentwurf nach wie vor die Umsetzung Ihrer Philosophie ist, den Kommunen so wenig wie möglich zu geben, es aber so gut klingen zu lassen, wie es sein soll. Es bleibt ein Rettungsschirmchen, es bleibt ein Knirps, und wir sind davon überzeugt, dass wir eigentlich einen vernünftigen Rettungsschirm brauchen, bei dem wir die Kommunen sozusagen auch wirklich von den Folgen von Corona abschirmen, und zwar vollumfänglich. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag gestellt, den wir dann auch noch einbringen werden. Aber wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil es natürlich erst einmal sinnvoll ist, wenigstens die Kommunen mit einem Schirmchen vor dem Regen zu schützen. Wir hätten es allerdings gern gesehen, wenn wir bei dem aufziehenden Sturm tatsächlich einen anständigen Schutzschirm gehabt hätten, aber das kleinere Übel ist bekanntermaßen immer noch besser als nichts. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Fraktion DIE LINKE. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Herr Liebscher, bitte schön.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Auswirkungen der Pandemie auf die finanzielle Situation von Bund, Ländern und Kommunen sind immens. Unsere Kommunen haben uns als Land gebeten, sie bei ihren wichtigen Aufgaben vor Ort zu unterstützen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung will hierfür einen Rahmen schaffen. Die Zuweisung des Landes an die Kommunen orientiert sich in der Regel an der aktuellen Steuerschätzung. Die Steuerschätzung vom Mai 2020 hat einen erheblichen Rückgang der Einnahmen prognostiziert. Dieser Einbruch hat auch Auswirkungen auf die Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches, obwohl wir dem Land in 2020 den Betrag basierend auf der Steuerschätzung von Oktober 2019 überweisen. Nur um einmal die Größenordnung zu verdeutlichen: Der Unterschied liegt bei circa 461 Millionen Euro. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ergeben sich damit Liquiditätshilfen von bisher circa 860 Millionen Euro für die Kommunen. Nach der Mai-Steuerschätzung 2020 müssen Land und Kommunen in diesem Jahr mit einem Einbruch der Steuereinnahmen von rund 2,6 Milliarden Euro rechnen. Vor allem die Einnahmen auf Landesebene fallen deutlich niedriger aus als bislang angenommen: der Prognose folgend, um etwas über 2 Milliarden Euro. In der Hoffnung, dass alle mitziehen, dass keine zweite Welle zu großräumigen Schließungen führt und dass die Wachstumsprognosen für die Wirtschaft zutreffen, haben wir entschieden, dass das Land Milliarden an Schulden aufnimmt, um die aktuelle Situation finanziell zu stabilisieren. Wir wissen um die Situation und die Aufgaben unserer Kommunen, und wir danken allen Mitarbeitern vor Ort, die mit ihrem Einsatz sicherstellen, dass wir ruhig und geordnet durch die Pandemie kommen. Auch wenn uns das hier und jetzt alle außerordentlich fordert, dürfen wir die Verantwortung für die folgende Zeit nicht ganz ausblenden. Wir haben heute in diesem Land eine Gesellschaft, die schon in ganz jungen Jahren ausgesprochen politisch ist und sich einbringt. Wir BÜNDNISGRÜNEN sind gemeinwohlorientiert und uns ist Generationengerechtigkeit wichtig. Wir wollen nicht einen Teil der Gesellschaft benachteiligen. Wir wollen, dass unsere sächsischen Kommunen eigenständig und verantwortlich agieren können. Zwischen Verschuldung und Kaputtsparen braucht es Ideen. Dafür müssen die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen angemessen und bedarfsorientiert ausgerichtet sein. Trotz Krise gehören die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen auf den Prüfstand. Im Koalitionsvertrag haben wir uns zu starken, verantwortungsvollen Kommunen bekannt. Wir wollen eine Kultur des Vertrauens zwischen Land, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern. Ich denke, unser aller Ziel sind gleichwertige und zukunftsfähige sächsische Regionen. Bereits mit dem weitreichenden Erlass des Innenministeriums wurden den Kommunen umfassende Erleichterungen für die Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt. So entfällt die Genehmigungspflicht, wenn der Höchstbetrag der Kassenkredite überschritten ist. Notwendige Kosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unabweisbare Aufwendungen und können gezahlt werden, auch wenn dadurch ein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Für die Finanzierung dürfen Kredite aufgenommen werden. Die Pflicht zu einer Aufstellung einer Nachtragssatzung entfällt. Infolge der Erleichterung im Haushaltsausgleich entfällt faktisch die Pflicht zur Verhängung haushaltswirtschaftlicher Sperren. Ich hoffe sehr, dass allen klar ist, dass wir in einem Boot sitzen und dass wir mit dem entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgehen. Die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf hat nochmals deutlich gemacht, dass wir als Landtag und Gesetzgeber achtsam bei unseren Entscheidungen sein müssen. Einige Hinweise zur Datenlage und zur Reichweite von gesetzlichen Regelungen sollten wir aufgreifen und diskutieren. Von uns wird erwartet, dass wir einen funktionierenden Rahmen schaffen, in dem die praktische Arbeit vor Ort gut umgesetzt werden kann. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen, dass ländliche und städtische Räume ihre Aufgaben zukunftsfest, gemeinwohlorientiert und sozial gerecht erfüllen können. Auf die unterschiedlichen Entwicklungen im Land brauchen wir neue Antworten. Wachsende und schrumpfende Räume haben unterschiedliche Bedarfe. Diese erkennen wir an und wir werden dafür die aktuelle Datenlage der kommunalen Haushalte verbessern. Ich hoffe sehr, dass die hier und heute getroffenen Zusagen Anlass genug sind, damit keine weiteren kommunalen Haushaltssperren verhängt und die bereits erfolgten überdacht werden. Im September wird es die nächste Steuerschätzung geben. Dann werden wir hoffentlich mehr wissen und uns gegebenenfalls mit diesem Thema nochmals beschäftigen müssen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Liebscher. Nun die SPD-Fraktion; Herr Panter, bitte.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie der letzten Monate war sehr facettenreich, sie hat uns in all unseren Lebensbereichen eingenommen – sei es am Arbeitsplatz oder in der Freizeitgestaltung –; unser ganzes Leben war davon privat und beruflich eingenommen. Auch die Wirtschaft war enorm betroffen und eben auch die Herzkammer unserer Gesellschaft: die Kommunen. Deshalb möchte ich gern bei diesem Gesetz heute hier noch einmal die Chance nutzen, etwas ausführlicher auf dessen Entstehung einzugehen, auch um der einen oder anderen Legendenbildung entgegenzuwirken, die immer wieder gern versucht wird. – Ich habe Sie nicht umsonst angeschaut, Herr Barth. Ich möchte erinnern: Am 9. April, Gründonnerstag, haben wir hier im Landtag bzw. nebenan, wo wir tagten, eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt. Wir haben 6 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen und damit gezeigt, dass der Staat handlungsfähig ist und dass wir auch in der Krise mehr denn je zeigen, dass wir dieses Land führen können. Und das in einer Zeit, in der wir noch gar nicht wussten, wie sich die Corona-Pandemie entwickeln würde. Deshalb ist es jetzt auch, gelinde gesagt, schwierig, wenn man davon spricht, dass man die Krise nicht gemeistert habe und dass nichts funktioniert habe – vor allem eine Partei, die damals – es ist noch gar nicht so lange her – nicht schnell genug sein konnte, Notparlamente einzurichten oder die größte Notsituation seit Menschengedenken herbeizureden. Jetzt plötzlich spricht sie davon, dass wir viel zu weit gegangen seien, dass alles viel zu viel gewesen sei und dass wir – ich habe es heute früh gehört: vor allem die CDU, klar, aber vielleicht doch die ganze Staatsregierung – eigentlich nur Fehler gemacht hätten. Das ist wirklich putzig. Sie malen sich die Welt, wie sie Ihnen gefällt. Das ist nicht unser Herangehen, im Gegenteil. Wir versuchen diesen Freistaat durch die Krise zu bekommen, und zwar strukturiert. Wenn man sich den Sitzungskalender des Haushalts- und Finanzausschusses der letzten Monate anschaut, dann sieht man, dass wir an der Seite der Staatsregierung unermüdlich gearbeitet haben, um in dieser Krise – – (André Barth, AfD: Die AfD aber auch!) – Auch die AfD war im Haushalts- und Finanzausschuss dabei, das ist richtig. Wir haben sehr viele, auch interessante Diskussionen geführt. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Wir haben aber schon am 9. April ein Handlungsinstrument, ein ganz zentrales Instrument, geschaffen, das Sie sehr kritisieren. Wir haben den Corona-Bewältigungsfonds geschaffen. Mit diesem Fonds können wir dem Freistaat umfassend helfen. Mit diesem Fonds können wir dem ganzen Land, speziell unseren Städten, Gemeinden und den Landkreisen, helfen. Und das tun wir! Konkret geht es heute um die Vereinbarung vom 5. Mai, die die Staatsregierung – namentlich der Staatsminister der Finanzen, Hartmut Vorjohann – mit der kommunalen Ebene getroffen hat: den kommunalen Rettungsschirm. Auch wenn wir an den Verhandlungen nicht beteiligt waren, so kann ich doch sagen: Wir als SPD-Fraktion fühlen uns daran gebunden, denn wir halten diese Einigung für richtig. Sie postuliert nicht nur ganz konkret, welche Unterstützung wir geben, sondern sie führt auch einen Hälftigkeitsgrundsatz ein, nämlich den Grundsatz, dass der Freistaat mit der Hälfte der Ausfälle an der Seite der Kommunen steht. Das ist eine sehr wichtige Grundlage für die Zukunft, für die nächsten Jahre, und das sehen die Kommunen auch so. Was tun wir heute? Heute beraten wir über ein neues Finanzausgleichsgesetz. Man könnte auch sagen: einen Nachtragshaushalt für die Kommunen. Wir wollen damit die wegbrechenden Steuereinnahmen, vor allem die Gewerbesteuer der Kommunen, kompensieren. Wir wollen die Mehrausgaben der Kommunen, die Corona-bedingt sind, kompensieren, und wir wollen, zumindest teilweise, die fehlenden Elternbeiträge in den Kitas ausgleichen. Damit stabilisieren wir die kommunalen Finanzen und senden ein ganz klares Zeichen, dass wir – Freistaat und Kommunen – in dieser Krise zusammenstehen. Nun ist seit Mai viel passiert. Am 5. Mai ist die Vereinbarung getroffen worden. Wir hatten Mitte Mai eine Steuerschätzung, die zu etwas anderen Zahlen kam, aber auch nur als Schätzung. Darüber hinaus sind mittlerweile Bundeshilfen angekündigt worden. Der Bund will die Hälfte der Gewerbesteuerausfälle übernehmen. Das sind konkret 156 Millionen Euro – unter der Bedingung, dass das Land die Hälfte trägt. Insgesamt wären das dann 312 Millionen Euro. Wenn wir das dann noch mit diesem Gesetz in Verbindung bringen, wo wir ja in der ersten Tranche schon 226 Millionen Euro ausreichen, dann ist die Hälfte des Freistaates, wenn man so kurz denkt, schon erbracht. Aber das sei nur am Rande erwähnt. Wir sind der Meinung, dass sowohl der vereinbarte Hälftigkeitsgrundsatz, aber auch das, was der Bund für die Kommunen tut, eine hervorragende Lösung für unsere sächsischen Kommunen ist. Ich würde gern eine Kommune im Freistaat kennenlernen, die dagegen ist. Wenn Sie einen Bürgermeister bringen, der der Meinung ist, dass das, was das Land und der Bund tun, nicht ausreichend oder falsch sei, dann würde ich darüber gern einmal diskutieren. (Beifall bei der SPD – André Barth, AfD: Das habe ich nie gesagt!) – Ja, aber es ist immer wieder gekommen. (André Barth, AfD: Also keine falschen Behauptungen unterstellen! Artikel 11 und 12 stimmen wir zu!) – Ja, ich komme nachher noch zu dieser seltsamen Logik. (Staatsminister Martin Dulig: Das war eine richtige Behauptung!) Für uns ist wichtig, dass wir neben der am 5. Mai getroffenen Vereinbarung auch dem Rechnung tragen, was in der Zwischenzeit passiert ist – nach der Steuerschätzung die Bundeshilfe –, und dass wir am Ende nicht zu einer Überkompensation einzelner Kommunen kommen. Das würde die Solidarität innerhalb der Kommunen mit Sicherheit gefährden. Zumindest möchte ich „gefährden“ sagen, denn es gibt da absehbare Fälle. Deshalb ist es gut, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf dafür Vorkehrungen trifft. Der Gesetzentwurf gibt uns die Möglichkeit, die weiteren Steuerschätzungen im September und im November zu berücksichtigen und dann nachzujustieren. Wir haben die Chance nachzusteuern, und wir haben auch die Chance, die Hilfen vom Bund mit den Hilfen des Landes zu synchronisieren. Ich nenne das Stichwort Spitzabrechnung. Das war am 5. Mai zwar nicht vorgesehen, sondern es war eine Pauschale vereinbart. Vielleicht müssen wir jetzt doch, zumindest im Bereich der Gewerbesteuer, zu einer Spitzabrechnung kommen, um am Ende nicht die Solidarität zwischen den Kommunen zu gefährden. Aber das gilt es zu besprechen. Ganz wichtig ist an dieser Stelle, dass man das gemeinsam mit der kommunalen Ebene macht. Man muss das gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag machen. Dafür wird Zeit im Herbst sein. Deshalb ist es gut, dass dieser Gesetzentwurf heute die Vorkehrungen dafür trifft, und das ist wichtig. Wir sind verlässliche Partner. Wir werden heute 226 Millionen Euro zur Kompensation der Steuerausfälle freigeben und wir werden weitere 226 Millionen reservieren. Wir werden 147,5 Millionen Euro für die Mehrausgaben der Kommunen und noch einmal über 21 Millionen Euro für die Ausfälle der Elternbeiträge in den Kitas zur Verfügung stellen. Das ist für uns verantwortliches Handeln, gemeinsam mit der Staatsregierung. Wichtig ist an dieser Stelle auch, dass wir eine umfassende Berichtspflicht einführen; denn wenn man über eine halbe Milliarde Euro ausreicht, dann sollte man auch Rechenschaft ablegen und transparent sein. Insofern ist das Gesetz erst einmal ein Zwischenschritt. Es ist ein Zwischenschritt für das Jahr 2020, wobei wir jetzt ein gutes halbes Jahr hinter uns haben. Der weitere Verlauf 2020 wird noch weiteren Anpassungsbedarf zeigen. Aber, wie vorhin bereits gesagt, der Hälftigkeitsgrundsatz ist gelegt. Das ist richtig so, auch für die Jahre 2021 und 2022. Deshalb wird das in den anstehenden FAG-Verhandlungen, die im Herbst stattfinden werden, sicherlich eine wichtige Rolle spielen. Der SSG hat sich eine zügige Verabschiedung dieses Gesetzes gewünscht. Das machen wir. Unser Ziel, das darf ich gerade für die SPD-Fraktion sagen, sind handlungsfähige Kommunen, in der Corona-Krise und auch in Zukunft. Abschließend seien mir noch einige Worte zum Vortrag von Herrn Barth gestattet. Herr Barth, auch wenn nicht alles falsch ist, was Sie sagen, so ist doch viel zu viel falsch von dem, was Sie sagen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Sie spiegeln an viel zu vielen Stellen falsche Tatsachen vor und bringen immer wieder diese laut vorgetragenen Verfassungswidrigkeiten und Ankündigungen. Vielleicht sehen wir ja dann irgendwann auch einmal eine Verfassungsklage oder einen der vielen U-Ausschüsse, die Sie schon angekündigt haben. Ankündigungsweltmeister sind Sie – zumindest Europameister; wir hatten ja keine Europameisterschaft dieses Jahr –, aber es wäre schön, wenn den vielen Worten vielleicht auch einmal Taten folgen würden. Dann könnten wir einmal feststellen, was wirklich der Fall ist, und würden nicht nur irgendwelche Legendenbildungen hören. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wir stimmen gern zu. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Panter für die SPD-Fraktion. Damit ist die erste Rederunde beendet. Eine Kurzintervention, Herr Barth? – Bitte schön.

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André Barth AfD

Danke, Herr Präsident! Herr Panter, da Sie mich hier noch einmal persönlich angesprochen haben, sage ich: Wir sind Oppositionspartei, und unsere Aufgabe ist es, Sie bei Ihrer Regierungsarbeit zu begleiten. (Heiterkeit der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wenn wir der Meinung sind, dass Sie fachlich unzureichend arbeiten (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) und wir darüber Indizien vom Sächsischen Rechnungshof und von Sachverständigen bekommen, wenn Sie die Diskussionen mit schalen Argumenten im Ausschuss abwürgen und darauf hinweisen, wir sollten im Ausschuss nicht allzu lange reden, dann müssen wir die Debatten hier führen. Es tut mir leid, Herr Panter. (Beifall bei der AfD –

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Dirk Panter SPD

Also bei aller Liebe!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Barth von der AfDFraktion. Es gibt eine Erwiderung von Herrn Kollegen Panter; bitte schön.

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Dirk Panter SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte gern feststellen: Zum Glück brauche ich noch keine Begleitung. Ich bin gern bereit, Kritik der Opposition anzunehmen. Das ist auch eine Rolle der Opposition. Ich möchte nur gern sicherstellen, dass es faktenbasiert ist und es sich nicht immer nur um Legendenbildung handelt. Deshalb reagiere ich auch nicht auf die Dinge, die Sie richtigerweise sagen. Ich reagiere auf die Dinge, die Sie in meinen Augen falsch darstellen. Das bitte ich dann auch zu berücksichtigen. Ich muss ja nicht alles annehmen. Ich muss auch nicht jede Sachverständigenmeinung, die ich zwar ernst nehme, richtig finden. Insofern können Sie sich gerne berufen, auf wen Sie sich berufen wollen. Wir arbeiten in der Zwischenzeit für diesen Freistaat. (André Barth, AfD: Machen wir auch!) Danke schön. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Kollegen Panter. Jetzt könnten wir in eine zweite Rederunde einsteigen. Für die CDU Herr von Breitenbuch, bitte schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt wird es wieder sachlich! –

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André Barth AfD

Es war die ganze Zeit sachlich!)

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um schnelle Hilfe, und es geht uns um Verlässlichkeit der kommunalen Ebene gegenüber. Deshalb freuen wir uns, dass wir vor der Sommerpause dieses Gesetz im Hohen Haus haben. Herr Barth, 2030, acht Jahre gerechnet von 2022, wenn man die Kredite im Jahr 2022 aufnehmen würde – so haben wir das kalkuliert; insofern keine Verschwörungstheorien. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Die CDU-Fraktion ist hier nirgends über den Tisch gezogen worden, von keinem. Das möchte ich deutlich sagen. Wir gehen anders miteinander um, als Sie sich das anscheinend vorstellen können. Wir haben mit selbstbewussten Kommunen verhandelt. Diese haben in ihrer Übernahme – das hat Herr Liebscher gesagt, wir sind in einem Boot – letztendlich ihre Kraft eingeschätzt und gesagt, wir können das und das tragen. Der sächsische Finanzminister hat das auf ungefähr 50 : 50 austaxiert, und dementsprechend ist das erst einmal solide entstanden. Wenn man in einem Boot sitzt, muss man schauen, wie die Zukunft weitergeht. Ich gehe darauf noch ein. Dementsprechend bleibt man beieinander. Das können Sie sich anscheinend nicht vorstellen, das ist aber so. Es muss nicht gut klingen, Kollege Schultze, es ist einfach so gemacht, wie es ist. Selbstverständlich finden Sie immer jemanden, der mehr haben möchte. Ich glaube, in dem Rahmen, in dem wir uns bewegen, sind wir solide miteinander im Land unterwegs. So ist auch die Stimmung. Ich möchte noch einmal auf die Sachverständigen eingehen, denen ich sehr danke, dass sie sich mit ihren schriftlichen Stellungnahmen und zahlreichen Anregungen zu der Frage beteiligt haben, wo die Probleme bei den Kommunen liegen und welche Anmerkungen es zu diesem Gesetzentwurf gibt. Ich möchte auf das eine oder andere Argument hier im Hohen Haus noch einmal eingehen. Zum einen wird angesprochen, dass der Halbteilungsgrundsatz dieses Kommunalpakets auf einer falschen Datenbasis aufbaut. Wir haben kalkuliert, dass die Steuerausfälle ungefähr 1 Milliarde Euro betragen werden. Dementsprechend hat man versucht, sich die Zahlen zurechtzurechnen, wie es sich anhand der Mai-Steuerschätzung ergeben hatte. Hier war die Frage: Ist die 1 Milliarde Euro zu hoch gerechnet? Das wissen wir natürlich nicht. Wir haben gesagt, wir sind verlässlich. Der Finanzminister hat verhandelt. Wir gehen weiterhin von 1 Milliarde Euro aus. Wir müssen sehen, wie wir zusammen- bzw. in den Teilen auseinanderkommen. Wenn ich mir die aktuelle Wirtschaftsentwicklung anschaue, was vor uns liegt, wenn man die Prognosen aus der Wirtschaft hört, wie die Auftragslage für den Herbst im Land teilweise dramatisch eingebrochen ist, dann sollte man die Sache jetzt so geregelt wissen. Wir bleiben in einem Boot und sind damit verlässlich. Es wird im September und November Steuerschätzungen geben, sodass man nah an der Realität bzw. an den Prognosen der Realität politisch weiter arbeiten können wird. Ein zweiter Punkt war die fehlende Berücksichtigung der Unterstützungsleistung des Bundes, der mit seinem Konjunkturpaket Maßnahmen angekündigt hat. Auch hier sollten wir in Ruhe prüfen und das mit Bedacht austarieren. Wir werden selbstverständlich schauen, dass niemand überkompensiert wird, sondern dass man gemeinsam entsprechend vorgeht. Wir zahlen die Tranchen versetzt aus. Wir legen das Geld nicht gleichzeitig auf einen Haufen, sondern es geht ein wenig mit der Zeit. Insofern glaube ich, es ist angemessen, für die Liquidität in den Kommunen zu sorgen. Es gab einige weitere Punkte als Anregung im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsprozess. Wir werden uns das in den nächsten Monaten anschauen. Die FAG-Verhandlung steht an. Das ist schon angesprochen worden. Hier wird man ebenfalls nachsteuern können und in einem Boot bleiben. Wir wollten bewusst mit dem Gesetzentwurf – das ist mir noch wichtig zu sagen – nicht die Gesamtsystematik des FAG durchbrechen. Wir wollen den Kommunen in der schwierigen Zeit einer Pandemie mit völlig unvorhersehbaren Ereignissen unter die Arme greifen und gemeinsam zusammenstehen. Das Ganze ist von Vertrauen und von Achtung voreinander geprägt. Das möchte ich deutlich sagen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE gehe ich extra ein, wenn er eingebracht wird. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Er hat eine zweite Runde eröffnet. Gibt es in dieser Runde weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat die Staatsregierung das Wort. Bitte sehr, Herr Staatsminister Vorjohann, das Pult gehört Ihnen.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir Anfang April den Corona-Bewältigungsfonds nebenan im Kongresszentrum ins Leben gerufen haben, spielte die finanzielle Unterstützung unserer Kommunen eine große Rolle. Zwar können wir heute, Mitte Juli, noch immer nicht genau die Ausfälle beziffern, vor allen Dingen bei der Gewerbesteuer, aber wir wissen, dass sie enorm sind und dass sie alle Erfahrungen übersteigen werden, die wir in vorangegangenen Krisenereignissen gemacht haben. Wenn Sie gleich über den Gesetzentwurf zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie abstimmen, tun Sie das in dem Bewusstsein, dass Sie damit einen ganz zentralen und wichtigen Beitrag leisten können, den Kommunen durch diese schweren Zeiten hindurch zu helfen. Mit unserem Rettungsschirm über einen Betrag von insgesamt fast 750 Millionen Euro stellen wir sicher, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben, dass sie weiter investieren können und ihre wichtigen Angebote vor Ort in den Städten und Gemeinden aufrechterhalten können. Der Ausgleich für wegfallende Steuereinnahmen orientiert sich im Wesentlichen an der Steuerkraft vor der Pandemie. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die Betroffenheit dort höher ist, wo die Steuerkraft am anfälligsten für Schwankungen ist. Diese Pauschalierung wird der Situation einerseits und der Notwendigkeit einer schnellen und unbürokratischen Hilfe andererseits gerecht. Bei aller Unsicherheit in den Schätzungen über die tatsächlichen finanziellen Folgen der Pandemie geben wir der kommunalen Ebene mit dem Rettungsschirm Sicherheit. Dies war ganz wichtig, wir haben es heute gehört, weil wir sonst flächendeckende Haushaltssperren gesehen hätten. Es ist auch richtig: Wir werden heute nicht zum letzten Mal über die Folgen für die Kommunen sprechen; denn wir sind im Grunde genommen mitten in der wirtschaftlichen Krise und damit mittendrin in dem Problem der Steuerausfälle. Gleichzeitig sehen wir weitere Hilfen, die unterwegs sind. Das ist heute angesprochen worden. Der Bund hat die Dinge angekündigt. Es ist noch nicht in Gesetzeswerke umgesetzt, das werden wir nach der Sommerpause sehen. Heute, in Anbetracht der gebotenen Sorgfalt nur kurze Zeit nach der Verabredung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu diesem Rettungsschirm und den Abstimmungen auf den verschiedenen Ebenen, können wir ihn, den Rettungsschirm, hoffentlich gleich kräftig aufspannen. Ich danke allen, die auf diesem Weg so schnell und konstruktiv mitgewirkt haben. Sachsen gehört im Übrigen zu den ersten Bundesländern, die ein solches Rettungspaket geschnürt haben und damit der kommunalen Ebene Planbarkeit verschaffen. Zusammen mit dem Hilfspaket des Bundes sichert dieses Gesetz viele Vorhaben, Investitionen und Maßnahmen, die wiederum die lokale Wirtschaft stärken und die Lebensqualität vor Ort sichern. Vergessen dürfen wir dabei nicht, dass der Freistaat Sachsen dafür neue Schulden aufnehmen muss. Es ist, glaube ich, immer ganz wichtig, dass wir darauf hinweisen: Wir verteilen hier nicht Geld, das wir haben, sondern wir verteilen Geld, das wir uns leihen müssen und das wir wieder zurückzahlen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Folgen der CoronaPandemie werden nicht nur unseren Alltag, sondern auch unsere Haushalte noch lange begleiten. Dabei stehen wir alle vor der großen Herausforderung, unsere Pläne anzupassen, ohne zu viel aufzugeben. Mit Augenmaß und Verantwortung und in engem Schulterschluss mit Kommunen und dem Bund wird uns das gelingen. Davon bin ich überzeugt. Der Ihnen heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein dafür. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung; dann steht den schnellen Auszahlungen an die Kommunen und der Stabilisierung der Lage vor Ort nichts mehr im Wege. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank, Herr Staatsminister Vorjohann. Bevor wir zum Gesetzentwurf kommen, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Barth, ob er noch einmal das Wort nehmen möchte. – Nein. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist – – (Zuruf von den LINKEN: Der Änderungsantrag!) – Das kommt alles noch. – Aufgerufen ist das Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie, Drucksache 7/2513, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/3100. Es liegt ein Änderungsantrag vor, Drucksache 7/3218, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Der kann und soll jetzt eingebracht werden. Bitte, Herr Kollege Schultze.

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Mirko Schultze Die Linke

– Kann und soll er. – Herr Präsident! Ich glaube, ich möchte es am Anfang noch einmal sagen: Unser grundlegender Dissens ist der, den Sie „Gleichheitsgrundsatz“ nennen. Wir glauben, dass es an dieser Stelle nicht gleich fair, gleich solidarisch ist, sondern dass eine unterschiedliche Lastenverteilung zwischen den Kommunen und dem Freistaat notwendig und geboten gewesen wäre. Natürlich kann man an einem oder zwei Beispielen, die eventuell überkompensiert werden könnten, eine Ableitung auf alle 432 Gemeinden des Freistaates Sachsen machen und sagen, die einen werden es wahrscheinlich tatsächlich überkompensiert bekommen, deshalb werden alle anderen einer anderen Situation zugeführt. Das kann man so sehen, muss man nicht. Wir haben uns eher auf der Seite der Kommunen gesehen und fanden es notwendiger, auf Nummer sicher zu gehen; deshalb auch der Änderungsantrag, der – und das will ich kurzmachen, Sie haben ihn sicherlich intensiv studiert – zum einen Rücklage vor Rückgabe beantragt und sagt, die Kommunen haben einen Fonds aufgelöst, um pandemiebedingte Kosten auszugleichen. Sie haben ihren Anteil gebracht, und es wäre jetzt nur sinnvoll, wie der Herr Finanzminister gerade deutlich sagte, weil wir nicht genau wissen, was auf uns zukommt, bei der Abrechnung das Geld nicht sofort in den Fonds zurückzunehmen, sondern eine Rücklage zu bilden, die dann selbstverständlich ordentlich geregelt verwendet werden könnte, bestimmte Kosten, die wir heute noch nicht erkennen, abzufangen, die dann aber in einer anderen Verhandlungsmasse wären, als wenn sie erst einmal in den Schuldentilgungsfonds zurückfließen. Es geht in dem Änderungsantrag auch um die Vereinfachung von Jahresabschlüssen und die Erweiterung. Letztlich werden Sie es auch so verstanden haben, die Erweiterung des Handlungsrahmens innerhalb der Finanzbewirtschaftung der Kommunen und eine Absicherung der Rechtslage für die Folgejahre 2021 ff. Dem können Sie zustimmen. Ich werbe dafür, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Ich glaube tatsächlich, dass es kein revolutionärer Änderungsantrag ist, dass es nichts ist, dem man nicht folgen könnte, wenn man die Stellungnahmen des SSG und des Landkreistages gelesen hat, dass man uns folgt in der Auffassung, dass es jetzt selbstverständlich vorderste Aufgabe des gesamten Freistaates, der Gemeinden wie des Landes ist, die Arbeitsfähigkeit der Kommunen zu sichern und zu stabilisieren und uns nach der Corona-Krise nicht in eine Finanzkrise zu stürzen. Deshalb bitten wir darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, weil er diesen Antrag, der uns als Gesetzentwurf vorliegt, verbessert. Danke. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Damit ist der Änderungsantrag eingebracht. Jetzt gibt es Redebedarf. Bitte, Herr Kollege von Breitenbuch.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Rückgabe vor Rücklage, Herr Schultze, widerspricht dem Fonds. Wir wollen den Fonds wieder zurückzahlen. Wir sehen ganz deutlich, es sind Kredite, die aufgenommen werden. Es ist fremdes Geld, von dem wir eigentlich hoffen, dass diese Summe über den Rückfluss nach der Krise kleiner wird, um sie dann durch die Zeit zu tragen. Dementsprechend sehen wir in der Fondsbewirtschaftung weiterhin ein gutes Mittel. Ich habe auch den Eindruck, dass das im Finanzministerium – und das gibt einen Riesenaufwand an Arbeit – sehr gut gemacht wird. Insofern herzlichen Dank an den Finanzminister und seine Mannschaft, (Beifall bei der CDU) die immer wieder auch sehr kurzfristig versuchen, die Bedürfnisse aus dem Land in der Krise einzusammeln und im Fonds umzuschichten. Wir erleben nächste Woche die nächste HFA-Sondersitzung. Insofern ist hier ständig etwas in Bewegung, was administriert bleiben muss. Wir haben ein gutes Gefühl, dass es dort gut funktioniert und dementsprechend sehen wir den Rückfluss in den Fonds als sinnvoll an und wollen ihn nicht extra parken. Sie sind noch auf andere Dinge eingegangen. Sie haben einmal das Thema der investiven Schlüsselzuweisungen aufgegriffen. Wäre das für eine Tilgung möglich? Eine Öffnung der investiven Schlüsselzuweisungen zur Verwendung für die Schuldentilgung richtet sich gegen die Auflage des SMI, das zum Haushaltausgleich auch die Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgung gehört. Damit würde jetzt bestehendes Haushaltsrecht umgangen. Die Diskussion um die Situation der Kommunen gerade nach der Krise um die investive Situation – was können die Kommunen nach der Krise leisten –, werden wir weiter begleiten und versuchen, zu guten Lösungen zu kommen. Wir sollten vor allem vorher rechnen, weil auch die Landkreise von dem Thema betroffen sind, sprich: in den Kreisumlagen muss sich das widerspiegeln. Dementsprechend ist es geboten, hier genau hinzuschauen und sich eine Meinung zu bilden. Dann möchte ich noch das Thema ansprechen, in § 129 das Wort „unerwartet“ zu streichen. Auch dem können wir nicht folgen. Eine Streichung könnte zu der Erwartungshaltung führen, dass Ausnahmen und Befreiung auch für Folgehaushalte festgeschrieben werden. Dementsprechend lehnen wir das ab. Wir lehnen den Änderungsantrag der LINKEN ab. Wenn es mir erlaubt ist, noch eine Bemerkung zur AfD zu machen: Enthaltung heute, finde ich, reicht nicht. Es geht um die Rettung und die Wahrung der kommunalen Eigenständigkeit, indem wir uns hier gemeinsam hinstellen. Sie wollen sich heute enthalten. Sie haben das begründet, aber ich finde, das ist zu wenig für eine Verantwortung, die letztendlich gemeinsam aus dem Parlament heraus getragen werden muss. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr von Breitenbuch. Wir kämen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. – Herr Kollege Barth, wollten Sie über den Änderungsantrag einzeln abstimmen lassen?

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Dr. Matthias Rößler

Oh, Entschuldigung. Bitte. Es gab weiteren Redebedarf. Weil Sie hier so aufund abschritten, war es nicht gleich – –

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Dr. Matthias Rößler

Gut. Kollege Barth, Sie haben das Wort.

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André Barth AfD

Es ist immer wieder dasselbe: teilweise gute Ideen bei den LINKEN und dann teilweise wieder Firlefanz. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich habe mich bei Herrn Schultze die ganze Zeit gefragt: Sitzen wir eigentlich in demselben Ausschuss? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das fragen wir uns auch manchmal!) Dann habe ich gedacht, hier geht es um die Frage Vorsorgevermögen bei Kommunen, ja oder nein? Ich sage ganz klar: Vorsorgevermögen bei Kommunen ist eine gute Sache. Aber es hat eine Grenze. Wenn wir als Freistaat das mit Krediten finanzieren sollen, dann ist das betriebswirtschaftlicher Blödsinn. Sie sitzen in dem Haushaltausschuss. Offensichtlich scheint uns Wirtschaftsminister Dulig nächste Woche durch eine Beschlussvorlage erklären zu wollen, wie er seine 400 Millionen Euro für die Konjunkturhilfe zusammenbekommt. Sie wissen, wie das im Haushaltausschuss läuft. Da müssen wieder Minderausgaben beschlossen werden. Wir kratzen das Geld aus jeder Ecke zusammen, um jeder Gruppe in irgendeiner Art und Weise zu helfen. Da ist es einfach unangebracht, Mittel, die auf kommunaler Ebene nicht verbraucht werden, nicht in den Corona-Bewältigungsfonds zurückfließen zu lassen. Deshalb fordern wir ganz klar: keinen kreditfinanzierten Vorsorgefonds für die kommunale Ebene, so leid uns das als AfD-Fraktion tut. Zu Herrn von Breitenbuch: Ich darf vielleicht auch ein Wort außerhalb des Änderungsantrages sagen: Wir gehen mit unserer Verantwortung, die uns der sächsische Wähler übertragen hat, ordentlich um. Deshalb sagen wir auch: Die Kommunen brauchen das Geld, aber mit Gesetzen, die jedem rechtlichen Schritt felsenfest standhalten. Diese Qualität hat das Gesetz nicht, weil Ihr Fraktionsvorsitzender im Jahr 2013 im Oktober im Innenausschuss etwas laissez faire über die Sache § 129 weggegangen ist. (Zuruf von der SPD) Herr Panter, wir werden das in Ruhe klären. Wir werden sehen, wer recht hat, und auf jeden Fall wird es das Gesetz besser machen. Entweder wir wissen, es geht so, wie Sie es machen, oder wir müssen es besser machen. Insofern freue ich mich, dass es dort zu einer Entscheidung gekommen ist. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich sehe Kollegen Hartmann. – Es war 2013. (Allgemeines Gelächter)

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Christian Hartmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Barth, herzlichen Dank für die Möglichkeit, mich in das Protokoll dieser Sitzung einbringen zu dürfen. Ich verwahre mich gegen einen Zusammenhang zwischen meiner Person und laissez faire. (Heiterkeit) Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich in der damaligen Funktion eines innenpolitischen Sprechers eine lernende AfD begleiten durfte – 2013. Ich möchte nochmals feststellen, dass wir mit dem Thema sehr verantwortungsvoll umgegangen sind und die damalige Bewertung auch richtiggemacht haben. Ich denke, dass man auf der Grundlage dieses Gesetzes zu einer vernünftigen Entscheidung kommen könnte, wenn man nur wöllte und bereit gewesen wäre, die Jahre von 2013 bis heute für eine Fortführung dieses Lernprozesses zu nutzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Kollegen Hartmann. Herr Barth, wollen Sie darauf reagieren? – Bitte schön.

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André Barth AfD

Herr Hartmann, unsere Partei ist im April 2013 gegründet worden – sächsischer Landesverband. Wenn die Bundestagswahl nur in Sachsen stattgefunden hätte – damals 6,8 % –, (Dr. Stephan Meyer, CDU: Hätte, hätte …!) dann wären wir bereits in den Bundestag eingezogen. So wissen Sie vielleicht, dass wir mit 9,7 % erst im Jahr 2014 in den Sächsischen Landtag eingezogen sind. Seit diesem Tage bemühen wir uns, dem Willen der Menschen, die uns gewählt haben, auch eine Stimme in diesem Parlament zu verleihen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Deshalb haben Sie sich auch gespalten!) Insofern sage ich: Wenn wir der Meinung sind, ein Gesetz sei stümperhaft zustande gekommen, indem man nach der Anhörung von Sachverständigen noch wesentliche Gesetzesänderungen vornimmt, die man nicht anhört – – (Zurufe von der SPD) Das haben wir ja im Doppelhaushaltsverfahren auch gesehen, wo die LINKEN letztendlich noch einmal eine zweite Anhörung durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes in dem Verfahren implementiert haben. So ist es immer unglücklich, wenn man nach einer Anhörung Änderungen vornimmt, die die Sachverständigen als solches nicht in ihrem Bezug hatten. Das ist ein Problem. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag in der Drucksache 7/3218, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie er durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, im Block abzustimmen. – Kollege Zwerg, Entschuldigung?

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Im Namen meiner Fraktion möchten wir gern über jeden Artikel einzeln abstimmen.

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Dr. Matthias Rößler

Gut, dann kommen wir zur artikelweisen Abstimmung. Ich rufe die Überschrift auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Einstimmig angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsmassengesetzes 2019/2020. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Einstimmig angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Einstimmig angenommen. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Trotzdem angenommen. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Einstimmig angenommen. Ich rufe auf Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? Eine Stimmenthaltung. Ich rufe auf Artikel 6 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie“, Drucksache 7/2513, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Tagesordnungspunkt Validierungs- und Junge Unternehmen im Freistaat Sachsen Drucksache 7/3034, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU-Fraktion ergreift jetzt unser Kollege Jan Hippold das Wort; bitte.

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Jan Hippold CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Valley of Death, dem Tal des Todes, wie es unter Fachleuten genannt wird, sterben Tag für Tag viele gute Ideen, Produkte und Dienstleistungen. Das Valley of Death entsteht dadurch, dass Unternehmen und Kapitalgeber in einer sehr frühen Phase der Innovation nicht in ausreichendem Maße in die Weiterentwicklung grundlagenorientierter Projekte investieren, da das finanzielle Risiko zu groß erscheint. Als Folge davon werden Entwicklungen innovativer Produkte und Dienstleistungen, aber auch Software trotz hohen Realisierungsund Marktpotenzials nicht weiterverfolgt und letzten Endes nicht zur Marktreife und in die praktische Anwendung gebracht. Genau aus diesem Grund haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode intensiv über das Thema der Validierungsförderung diskutiert und die Weichen für die Einführung eines solchen Förderprogramms im laufenden Doppelhaushalt gestellt. Was wollen bzw. müssen wir eigentlich mit der Validierungsförderung erreichen? In der Grundlagenforschung werden oft vielversprechende Ideen entwickelt, die ein hohes Innovationspotenzial in sich bergen. Um von der Idee zum Produkt bzw. zur Dienstleistung zu kommen, muss jedoch der Beweis dafür erbracht werden, dass der Prozess oder das System reproduzierbar ist und die spezifischen Anforderungen auch im praktischen Einsatz erfüllt werden können. Wir wollen die Wissenschaftseinrichtungen faktisch in die Lage versetzen, Forschungsergebnisse so weit zu qualifizieren, dass das Risiko Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige, eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann würden wir dem so entsprechen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir entsprechen dem und verfahren so. Der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Innovationsförderung stärken – stärken, Ideen marktfähig machen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD für potenzielle Investoren so gering bzw. so gut einschätzbar wird, dass sie an dem Transferobjekt Interesse entwickeln. Hier tut sich in der Förderlandschaft des Freistaates Sachsen eine Lücke auf, in der die Ideen nach der Forschungsphase in eine Prüfphase überführt werden, in welcher die entsprechende Marktfähigkeit nachgewiesen wird – die sogenannte Validierungsphase. Gegenstand dieser Validierungsphase sind unter anderem die Prüfung und Bewertung der Forschungsergebnisse, das Erschließen von Anwendungsbereichen innerhalb ausgewählter Schlüsselbereiche, die Eruierung rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen des Marktes und der Gesellschaft, die Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, die Einführung von Testreihen bis hin zu Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz. Ergänzend dazu können Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials, zum Beispiel Marktanalysen, Schutzrechtsanalysen sowie eine Verwertungsplan-Entwicklung und Anpassung auf Basis einer erweiterten Schutzrechtssicherung durchgeführt werden. Wie uns dieser Aufgabenkatalog der Validierungsphase zeigt, werden hierbei die Grundlagen für die Marktfähigkeit der Idee und der nachfolgenden Bewertungsphase bzw. Anwendungsphase gelegt, in der die validierten Forschungsergebnisse in innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen überführt werden. Dabei kommt sowohl eine wirtschaftliche Verwertung, beispielsweise in Netzwerken durch Lizenzierung oder durch Gründung, als auch eine nicht wirtschaftliche Anwendung, deren Nutzen im volkswirtschaftlichen oder gesamtgesellschaftlichen Bereich liegt, in Betracht. Hierzu haben wir wiederum unterschiedliche Institutionen, im Freistaat Sachsen unter anderem die futureSAX GmbH, die diese Phase intensiv begleiten könnte. Hier muss es unser Ziel sein, die Förderlücke der Validierung umgehend zu schließen; denn diese Phase reduziert das Risiko, in die weitere Entwicklung zu investieren. Erst dann kann aus der Idee, dem Konzept oder der Erkenntnis auch eine Innovation werden, die sich in der Gesellschaft und/oder der Wirtschaft durchsetzt. Mit der Einführung einer solchen Förderung können wir unseren wirtschaftlichen Innovationsindex im Freistaat Sachsen erheblich erhöhen, indem den Ideen, denen früher keine Beachtung geschenkt wurde, über eine Förderung der Weg zur Marktreife geebnet wird. Somit erhöhen wir zum einen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Forschungslandschaft und zum anderen unserer sächsischen Wirtschaft. Bisherige Programme des Bundes und des Freistaates Bayern belegen, dass die Validierungsförderung ein sehr effektives Förderinstrumentarium mit hoher Durchdringungsquote darstellt. In den letzten Jahren durchgeführte Befragungen zeigen aber auch, dass der Bekanntheitsgrad der Bundesprogramme unter Wissenschaftlern noch sehr beschränkt ist. Auch hier gilt die Regel: Je größer die Forschungseinrichtung, zum Beispiel das Fraunhofer- oder Max-Planck-Institut, desto höher ist auch die Kenntnis über die Förderprogrammlandschaft. Auch dies gilt es zu ändern. Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein sehr spannendes Thema. Ich werde daher in der nächsten Runde noch einmal auf die mögliche Strukturierung eines solchen Programms eingehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Die Aussprache ist soeben eröffnet worden durch Herrn Kollegen Hippold von der CDU-Fraktion. Jetzt spricht Herr Kollege Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN. Bitte, Herr Kollege.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die sächsische Wissenschafts- und Forschungslandschaft zeichnet sich schon heute durch exzellente Forschung und leistungsstarke Unternehmen aus. Mit großen Hochschulstandorten wie Leipzig und Dresden generieren wir Forschungsergebnisse aus allen Wissenschaftsbereichen. Im Vergleich zur Leistungsfähigkeit bzw. dem Output der sächsischen Wissenschaftslandschaft ist der erfolgreiche Transfer von Forschungsergebnissen in die sächsische Wirtschaft jedoch unterentwickelt. Dieses als „European Paradox“ bekannte Phänomen ist, wie der Name schon sagt, kein Alleinstellungsmerkmal des Freistaates, sondern ein gesamteuropäisches Thema. Der Exzellenz in der Forschung stehen Schwierigkeiten bei der Ergebnisverwertung entgegen. Zu oft bleiben wissenschaftlich sehr interessante Technologieansätze in den Schubladen der Wissenschaftseinrichtungen liegen. So können wesentliche Innovationspotenziale für die Wirtschaft und die Gesellschaft nicht erschlossen werden. Als Grund dafür führen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, dass nach dem Proof of Principle bis zum notwendigen Proof of Concept nur noch wenige bis gar keine Ressourcen zur Weiterentwicklung einer Technologie zur Verfügung stehen. Es ist nicht in unserem Sinne, dass zukunftsweisende Technologien aufgrund einer Finanzierungslücke nicht zur Marktreife gebracht werden. Wenn wir unsere Standortattraktivität erhöhen wollen, müssen wir deshalb auch Investitionssicherheit schaffen. Es kann nicht sein, dass monateoder gar jahrelang unzählige Arbeitsstunden und Gelder in ein Projekt gesteckt werden, dass am Ende zwar sinnvoll, aber nicht gänzlich finanzierbar ist. Es braucht klare Anreize, die den Innovationsprozess für alle Beteiligten nachhaltig und sicher gestalten. Um die Unternehmen zu signifikanten Innovationen zu ermutigen, muss die Brücke zwischen der Forschung und Verwertung bzw. Anwendung von Forschungsergebnissen weiter gestärkt werden. Genau dies ist das Ziel der Fördermaßnahmen. Besonders vielversprechend sind interdisziplinäre Ansätze, denn Innovationen entstehen meist an den Schnittstellen unterschiedlicher Disziplinen. Dazu muss das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen frühzeitig geprüft, nachgewiesen und bewertet werden. Daraus wird die Erschließung von Anwendungsbereichen und eine abschließende Entwicklung möglich. Das finanzielle Risiko, das vor allem potenzielle Investoren tragen, wird dadurch deutlich minimiert. Wie Sie sich vielleicht erinnern können, haben wir BÜNDNISGRÜNE bereits 2017 einen Antrag zur Validierungsförderung eingereicht. Damals wurde er vom Parlament abgelehnt. Deshalb freue ich mich heute ganz besonders, dass dieses Thema wieder auf der Tagesordnung steht. Die Anforderungen, die wir an eine sächsische Validierungsförderung haben, sind jedoch die gleichen geblieben: Es braucht ein Programm, das gegenüber der Art der zu validierenden Idee, den verschiedenen Technologieansätzen und den späteren Verwertungswegen offen ist. Die Antragsbearbeitung sollte verlässlich und unbürokratisch funktionieren. Kurze Bewilligungszeiten sind genauso wichtig wie eine Abkehr von unnötiger Komplexität. Gleichzeitig dürfen der Umfang der Aufgabe sowie förderfähige Kosten nicht geringer ausfallen. Hierzu zählen neben den technischen Weiterentwicklungen auch die Entwicklung eines Geschäftsmodells. Während der Projektbearbeitung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, ein anwendungsorientiertes Ergebnis zu erreichen, damit die anschließenden Weiterfinanzierungen unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Mittel ermöglicht werden. Insgesamt sollte eine gezielte Projektauswahl erfolgen. Ob die Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind, sollte auf der einen Seite durch eine Bewertung des Potenzials und als Nachweis einer Erhebung festgestellt werden. Auf der anderen Seite müssen auch die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sowie die Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft Berücksichtigung finden. Um das zu gewährleisten, sollte eine frühe Integration unabhängiger Marktuntersuchungen in Kompensationsleistungen sowie die Einbeziehung von Personen mit Marktexpertise und Berufserfahrung erfolgen. Klar ist außerdem, dass es definierte Kriterien braucht, um einen Abbruch oder eine Modifikation bei Nichterreichbarkeit von Zielen zu ermöglichen. Da alle diese Maßnahmen in der sächsischen Förderkulisse bisher noch fehlen und damit auch die Erfahrung mit ihnen, ist eine Evaluation unumgänglich. Der Erfolg muss messbar gemacht werden, um das Programm bestmöglich weiterzuentwickeln. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächstem in unserer Rednerreihe erteile ich jetzt Herrn Kollegen Mann für die SPD-Fraktion das Wort.

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Holger Mann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wort „valide“ kann ja viele Bedeutungen haben, unter anderem gültig, stark zutreffend, objektiv oder konsistent. Deshalb sei noch einmal kurz darauf eingegangen, was die hier beantragte Validierungsförderung eigentlich meint. Validierung bezeichnet bei Technologien die anwendungsorientierte Nachweisführung erfolgreicher technischer wie wirtschaftlicher Umsetzbarkeit. Die Validierung soll dabei Forschungsergebnisse frühzeitig danach bewerten, ob ein erfolgreicher Transfer oder eine Anwendung der Ergebnisse realistisch ist oder zumindest eine Folgefinanzierung unter dieser Zielstellung gerechtfertigt ist. Das Ergebnis dieses Validierungsprozesses ist zumeist ein anwendungsorientierter Machbarkeitsnachweis, ein sogenannter Proof of Concept. Warum ist uns diese Validierungsförderung nun so wichtig? Die Validierung bildet im Prozess des Wissens- und Erkenntnistransfers die Brücke zwischen der Erfindung und der Verwertung bzw. Anwendung. Zwischen in Sachsen breit und gut aufgestellter Grundlagenforschung und der Kommerzialisierung besteht meist eine Validierungsund Finanzierungslücke, die als Valley of Death bezeichnet wird. Unternehmen und Kapitalgeber sind schlicht in diesem sehr frühen Stadium von Innovation meist nicht ausreichend bereit, in die Weiterentwicklung grundlagenorientierter Forschungsergebnisse zu investieren. Das Risiko ist ihnen zu groß. Als Folge werden Entwicklungen trotz hohen Potenzials eben nicht weiterverfolgt und letzten Endes nicht zur Verwertung gebracht. Eine erfolgreiche Validierung nun würde dieses Risiko für Dritte reduzieren, in diese weitere Entwicklung zu investieren. So kann denn aus der Idee, dem Konzept oder der Erkenntnis auch eine Innovation werden, die wiederum Gesellschaft wie Wirtschaft nützt. Warum brauchen wir nun eine sächsische Validierungsförderung? Wissens- und Technologietransfers sind gerade für diese kleinteilige sächsische Wirtschaft wichtig. Die Transfers aus der meist staatlich geförderten Forschung bilden gerade hier eine maßgebliche Quelle für Innovation und sind somit wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit in der sächsischen Wirtschaft. Konkret – das SMWA hat sich ja auf diese Förderung vorbereitet – heißt es in dem im Auftrag erstellten Gutachten von 2018 jedoch: „Validierungsrelevante Indikatoren zeigen eine unterdurchschnittliche Nutzung der Transferpotenziale in Sachsen.“ Übersetzt: Wissen wird unterdurchschnittlich verwertet und angewandt. Im Hinblick auf die Verwertung des vergleichsweise gut ausgebauten Schutzrechtsportfolios haben die sächsischen Einrichtungen noch erheblichen Nachholbedarf. Übersetzt: Aus unseren Patenen, die wir schützen, wird zu wenig gemacht, und „wesentliche Gründe für die nicht ausgeschöpften Potenziale sind fehlende personelle und finanzielle Ressourcen für den Transfer sowohl aufseiten der Unternehmen als auch aufseiten der Wissenschaftseinrichtungen“. Kurzum: Nach Prüfung hat sich ergeben, dass keines der bisher bestehenden sächsischen Förderprogramme diese vorhandene Lücke schließt, auch keine Kombination von bestehenden Programmen. Das heißt, wir brauchen diese Förderung. Deshalb soll diese in Übereinstimmung auch mit der aktuellen sächsischen Innovationsstrategie kommen und die Lücke geschlossen werden. Ich will zum Abschluss noch kurz darauf hinweisen, dass wir auf Initiative der Regierungsfraktionen mit diesem Antrag nun Innovationen im Freistaat voranbringen können, dass auch die Fraktionen von CDU und SPD bereits erstmals im Doppelhaushalt 2019/2020 Geld dafür zur Verfügung gestellt haben. Unter dem Haushaltstitel „Zuschüsse für Innovationen und Digitalisierung“ stehen dafür allein im laufenden Jahr knapp zwei Millionen Euro zur Verfügung. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, GRÜNEN und SPD ist festgehalten, mit einer Technologie-, Innovations- und Validierungsförderung von der Erfindung bis zur Produktion die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Unternehmen dabei zu unterstützen, sich als Innovationsführer zu positionieren. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, beginnen wir jetzt, auch wenn aufgrund des noch ausstehenden Doppelhaushalts hier noch eine Finanzierungslücke zu schließen ist. Wir sind als SPD jedoch optimistisch, dass diese aus EU-EFRE-Mitteln finanziert und geschlossen werden kann. Auch wenn es die oberen Reihen vor Begeisterung schon nicht mehr auf den Stühlen hält, werbe ich hier im Plenum für Zustimmung zu unserem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächstes kommt die AfD-Fraktion zu Wort; Herr Kollege Beger.

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Mario Beger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf eines kann man sich in Sachsen eigentlich immer verlassen, und zwar darauf, dass die regierungstragenden Fraktionen immer genau das fordern, was die Staatsregierung ohnehin gerade umsetzt bzw. zeitnah umsetzen wird. Ein Blick in die Drucksachen der letzten Ausschusssitzungen verrät uns: Auch diesmal wird von dieser Methode nicht abgewichen. Ich verweise diesbezüglich nur auf die Änderungsanträge der operationellen Programme des Freistaates Sachsen, insbesondere auf die Mittelumschichtungen im Europäischen Sozialfonds. So sind auf der Prioritätenachse A weitreichende Mittelerhöhungen für das spezifische Ziel „Existenzgründungen und Unternehmergeist stärken“ vorgesehen. Auch die von der EU-Kommission genehmigte Fassung des Programms vom 7. Mai 2020 sieht ausdrücklich die Förderung von Validierungsvorhaben vor. Voraussetzung ist lediglich, dass diese Vorhaben zum Ziel haben müssen, Forschungsergebnisse und Erfindungen aus dem wissenschaftlichen Bereich zur wirtschaftlichen Nutzung zu qualifizieren. Nun gut, es ist ja grundsätzlich auch zu begrüßen, und hier können wahrscheinlich neue Förderrichtlinien oder bestehende Strukturen wie futureSAX mit den nötigen Finanzmitteln gespeist werden. Die erste Forderung im vorliegenden Antrag ist also nur die Konsequenz eines laufenden Verfahrens. Bemerkenswert bei diesem laufenden Verfahren ist jedoch etwas anderes, nämlich, wie fehleranfällig Prognosen der Staatsregierung sind. So wurde jetzt ein Änderungsantrag vom SMWA gestellt, die Mittel für den Breitbandausbau aus der EFREFörderung um 46,9 Millionen Euro zu reduzieren. Ja, Sie haben richtig gehört: Es sollen Mittel für den Breitbandausbau gekürzt werden. Ursprünglich waren diese Mittel dafür vorgesehen, einen Beitrag zum notwendigen Ausbau der digitalen Infrastruktur in Sachsen zu leisten. Doch diese Mittel wurden schlicht und ergreifend nie abgerufen, was wiederum eine logische Konsequenz der Anrechnung der EFRE-Förderung auf andere Fördertatbestände beim Breitbandausbau war. (Staatsminister Dulig: Weil unsere Programme einfach attraktiver sind!) Meine Damen und Herren, was für eine Fehlleistung im selbstgeschaffenen Förderdschungel! Also ist die zweite Forderung im Antrag, die Fördermodalitäten einfach und übersichtlich zu gestalten, durchaus begründet. Denn niemand braucht, wie eben gezeigt, Fördertatbestände, die nicht in Anspruch genommen werden. Dadurch werden nämlich völlig sinnfrei Gelder blockiert. (Holger Mann, SPD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Mario Beger AfD

Nein, jetzt nicht. Hier ziehen die Antragsteller die richtigen Schlüsse aus den Fehlleistungen der Staatsregierung in den vergangenen Jahren. Eine Fehlleistung der Staatsregierung wie im Übrigen auch eine aller anderen Fraktionen in diesem Haus war es, unseren Antrag aus der letzten Wahlperiode „Gründergeist in Sachsen stärken, Unternehmertum effektiv fördern“ abzulehnen. Bereits im Juli 2019, also vor gut einem Jahr, hätten Sie die Möglichkeit gehabt, Transfer und Ausgründungsaktivitäten durch eine dauerhafte Grundfinanzierung der Gründerinitiativen nachhaltig zu unterstützen. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, den Technologiegründerfonds zu überarbeiten, Pilotprodukte zu fördern und finanzielle Mittel einzuplanen. Das Geld wäre sicherlich in erster Linie jungen Unternehmen zugutegekommen. Bereits damals haben wir ausgeführt und darauf hingewiesen, dass das Thema Validierungslücke beim Technologietransfer von Forschungsergebnissen aus sächsischen Hochschulen in die Industrie ein bisher ungelöstes Problem ist. Wir haben erläutert, dass Erfindungen aus Forschung und Entwicklung erst dann zu Innovationen werden, wenn sie erfolgreich am Markt platziert sind. Denn um den Transfer von innovativen und häufig risikobehafteten Technologien vom Forschungslabor in die Wirtschaft zu schaffen, sind oft jahrelange Forschung und die finanzielle Überbrückung langer Entwicklungsprozesse notwendig. Aber was fiel Ihnen im letzten Jahr dazu ein? Die CDUFraktion führte sinngemäß aus, es gebe bereits den InnnoStartBonus und futureSAX, dazu kämen private Hubs und Business Angel. Sachsen sei zudem ein attraktives Land für Start-ups und Unternehmer. Kurzum: Einen Antrag zu unterstützen, der den Gründergeist stärken und die Validierungslücke schließen wollte, erachtete die CDUFraktion im Jahr 2019 als nicht notwendig. DIE LINKE wiederum schwadronierte unter anderem etwas von „dicken Brettern bohren“, revolvierenden Fonds und zu vielen Förderprogrammen. Was folgte, war eine Ablehnung. Die SPD war der Ansicht, mit dem Antrag „Sachsens Hochschulen als Keimzelle von Innovationen und Unternehmertum“ habe man zum Thema Validierungs- und Innovationsförderung bereits das Wesentliche abgearbeitet. Außerdem wurde bemängelt, dass unser Antrag nur anderthalb Seiten lang war. Meine Damen und Herren, dann schauen Sie sich einmal die Länge des vorliegenden Antrages an. Dann dürfte die SPD, diesem Maßstab folgend, heute ihrem eigenen Antrag nicht zustimmen. Zum Schluss: Die GRÜNEN hielten die Forderungen unseres Antrages, der die gleiche Zielrichtung wie der vorliegende Antrag hatte, für unsinnig. Meine Damen und Herren, nach Ihren eigenem Bekunden bringen Sie heute einen Antrag ein, der in seiner Zielstellung im letzten Jahr noch als nicht notwendig, zu kurz und unsinnig gegolten hat. Darüber sollten Sie sich grundsätzlich einmal Gedanken machen. In der Antragsbegründung behaupten Sie, mit den geforderten Programmen würden ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie ein hoher Beschäftigungsstand ermöglicht und gesichert. Wenn ich den Antrag lese, frage ich mich: Wodurch? Durch die Prüfung von Fördertatbeständen oder durch das Definieren von Fördermodalitäten? Was hier gesichert wird, ist allenfalls Beschäftigung in der hauseigenen Verwaltung, aber nicht in der Wirtschaft. Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu Ihnen werden wir nicht nach fadenscheinigen Ausreden suchen, um einen Antrag abzulehnen, der zumindest in seinem Ziel sinnvoll ist. Da er aber, wie mit unserem Antrag gezeigt, handwerklich viel besser gemacht werden kann, werden wir uns hier und heute zu diesem Antrag, der an vielen Stellen nicht mehr als eine wage Absichtserklärung ohne konkreten Inhalt ist, der Stimme enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt sehe ich eine Kurzintervention. Bitte, Kollege Mann.

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Holger Mann SPD

Herr Präsident, ich möchte kurz die Gelegenheit wahrnehmen, um dem von Herrn Beger erweckten Eindruck entgegenzutreten, wir würden notwendige Mittel für den Breitbandausbau zurückgeben. Herr Beger, der Grund der Umwidmung dieser Mittel ist, dass die sächsische Förderung, die wir hier aufgelegt und Sie bis heute offensichtlich nicht wahrgenommen haben, inzwischen einen Fördersatz in Höhe von 90 % des Bundes und des Landes und dazu noch kompensiert weitere 10 % für die Kommunen vorsieht. Diese Förderung ist so attraktiv, dass eine EU-Förderung, bei der im Regelfall der Höchstfördersatz bei 60 bis 70 % liegt, nicht mehr interessant ist. Wenn Sie also jetzt enttäuscht sind, dass die Staatsregierung die EU-Gelder nicht verfallen lassen, sondern in anderen sinnvollen Bereichen einsetzen will, dann tut mir das sehr leid. Ich finde es aber vollkommen richtig und nachvollziehbar und möchte deswegen ausdrücklich noch einmal sagen: Daran scheitert kein digitaler Breitbandausbau in Sachsen. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Kurzintervention von Kollegen Mann. Wollen Sie darauf reagieren, Herr Beger? (Mario Beger, AfD: Nein, ich habe es ja begründet!)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt kommt für die Fraktion DIE LINKE Kollege Brünler zu Wort.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich gleich zu Beginn sagen: Der Antrag der Koalition zur Validierungs- und Innovationsförderung findet unsere Unterstützung, (Beifall des Abg. Henning Homann, SPD) auch wenn er mehrere Fragen zur Arbeit der Staatsregierung aufwirft; aber der Reihe nach. Ja, es gibt tatsächlich ein Problem mit dem Technologietransfer im Freistaat Sachsen. Die Schließung der Kostenlücke zwischen Forschung, Produktentwicklung und Marktreife stellt vor allem viele Start-ups vor große Probleme. Eine Unterstützung in Form einer Validierungsförderung, die helfen soll, den Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit darzustellen, ist eine wichtige Unterstützung zur Gewinnung privater Kapitalgeber. So weit sind wir uns hier bestimmt sogar einig. Ich möchte die Ausführungen meiner Vorredner nicht wiederholen, gilt doch mit Blick auf die Tagesordnung, dass hier bereits alles gesagt wurde, wenn auch nicht von jedem. Der heutige Antrag hat aber eine Vorgeschichte. Diese wirft tatsächlich Fragen auf. Es begann mit einem Antrag der GRÜNEN vor drei Jahren – Kollege Liebscher sprach bereits davon – und der darauffolgenden Äußerung des SMWA, dass man das Anliegen für wichtig halte, sich bereits auf den Weg gemacht habe und es umsetzen wolle. So überschwänglich, wie das Ministerium damals reagierte – das war schon ungewöhnlich für einen Oppositionsantrag –, hatte man fast das Gefühl, dass es ein Auftragswerk sei, um den Koalitionspartner unter Druck zu setzen. Nachdem der Wirtschaftsminister bereits im Februar des letzten Jahres versprochen hatte, dass eine Validierungsförderung jetzt umgesetzt werde, musste man annehmen, dass das Problem in trockenen Tüchern sei, zumal auch das Geld seit den letzten Haushaltsberatungen bereits bereitstand. Jetzt wird man jedoch stutzig, warum es die Förderrichtlinie noch nicht gibt. Nun soll plötzlich alles ganz schnell gehen, denn im Antrag räumen die Koalitionsparteien der von ihr getragenen Staatsregierung nur eine Frist von zwei Monaten ein, um nachzuholen, was drei Jahre brauchte, nämlich endlich eine Förderrichtlinie oder zumindest einen in einem anderen Programm integrierten Fördertatbestand zu schaffen. Das wiederum hinterlässt neue Fragen. Entweder ist die Staatsregierung trotz des Pingpongs zwischen ihr und dem Landtag – obwohl man sich einig bei der Bedeutung des Themas sei – und trotz der Tatsache, dass das Problem im Koalitionsvertrag nochmals explizit unterstrichen wird, in diesem Bereich weitgehend untätig geblieben und Teilen der Koalition – ich vermute mal in erster Linie den GRÜNEN – reist inzwischen der Geduldsfaden oder aber, die Richtlinie ist bereits fertig – genug Zeit ist inzwischen ins Land gegangen – und wir erleben hier nur den Beginn der Inszenierung ihrer Umsetzung im Herbst. Auch das wäre eine Erklärung für die im Antrag gesetzte kurze Frist, die noch dazu mitten in der Hauptferienzeit liegt. Nur, dann wäre der Antrag zumindest in seinem ersten Teil eigentlich überflüssig und es ginge im Kern nur noch um die Evaluation der Validierungsförderung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Im letzten Punkt werden wir nach den Ausführungen des zuständigen Staatsministers am Ende der Debatte hoffentlich schlauer sein und wissen, warum wir noch nicht dort sind, wo wir alle schon gemeinsam sein wollten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Brünler. Er sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Aussprachebedarf? – Herr Hippold für die CDU-Fraktion, bitte.

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Jan Hippold CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ganz kurz: Herr Beger, Ihre Rede war aus meiner Sicht an Wirrwarr wieder einmal nicht zu übertreffen. Sie haben uns vorgeworfen, dass wir heute etwas beantragen würden, was die Regierung schon umsetzt. Kollege Voigt hatte es vorhin schon reingerufen: Wir nennen es regierungstragende Fraktionen. Dass Initiativen, die laufen, zwischen den beiden Elbseiten abgestimmt sein müssen, steht völlig außer Frage Ganz offen gesprochen: Wenn wir uns nicht bewegen würden, nachdem wir so einen Antrag gestellt haben, wenn also ein Jahr oder noch länger nichts passieren würde, wären Sie, glaube ich, die ersten, die laut herumschreien würden. Sich dann hier noch hinzustellen und zu sagen, dass Sie wieder der Ideengeber waren, ist an Peinlichkeit nicht mehr zu übertreffen. (Beifall der Abg. Gerhard Liebscher, BÜNDNISGRÜNE, und Henning Homann, SPD) Bei jedem Antrag müssen wir uns diesen Mist anhören. Es tut mir wirklich sehr leid. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich hatte es in der ersten Runde schon angekündigt und möchte kurz auf ein paar strukturelle Fragen hinsichtlich der Validierungsförderung eingehen. Neben der Ausformulierung – das haben die Kollegen vor mir schon angesprochen – attraktiver Förderkonditionen sollte darauf geachtet werden, dass in den Technologien Themenoffenheit möglich ist und wir uns dort nicht zu stark einschränken. Wir sollten uns für unsere Richtlinie sehr genau überlegen, wo wir themenspezifische Grenzen einziehen. Wichtig erscheint mir an der Stelle, dass in der Validierungsförderung die Unterstützung eines sogenannten Innovationsmentors vorgesehen wird. In unserem Fall könnte das zum Beispiel die futureSAX GmbH sein, die die Voraussetzung einer optimalen Verwertung der neuen Idee erheblich verbessern würde. Damit hätte unsere Validierungsförderung die Möglichkeit, eine hohe Anwendungsbreite in der Forschung und der Wirtschaft zu erlangen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, strukturiert vorzugehen und die Begleitung der Akteure bei der Umsetzung der Projekte in den unterschiedlichen Phasen zu gewährleisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen – Kollege Mann hat es schon angesprochen –, wir hatten uns beim Doppelhaushalt 2019/2020 in den Verhandlungen auf die Initiative von CDU und SPD darauf verständigt, für diese Validierungsförderung Mittel in Höhe von 6,74 Millionen Euro bereitzustellen, die für unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen sind. Unser Ziel war es damals und ist es auch heute noch, ähnlich wie in Bayern die Unterstützung von Wissenschaft und Wirtschaft bei der Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsergebnissen im Freistaat Sachsen zu binden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der noch nicht angesprochen worden ist. Dies wurde bereits in der Enquetekommission der vorletzten Legislaturperiode als eine der wichtigsten Aufgaben in Bezug auf den Technologietransfer festgestellt. Eine ganze Reihe von Kollegen hier im Plenarsaal kann sich daran sicherlich noch sehr gut erinnern, sie waren ja auch Mitglied in dieser TechnologieEnquete. Wir vervollständigen mit diesem Schritt unsere Forschungsförderlandschaft um einen nach unserer Überzeugung unbedingt notwendigen weiteren Baustein, einen Baustein zur Steigerung der Bindung von innovativen Produkten, Prozessen und – aus meiner Sicht noch viel wichtiger – Köpfen an den Freistaat Sachsen. Wir wollen damit die Steigerung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit erreichen. Genau aus dem Grund bitte ich, wie schon die Kollegen vor mir, um Zustimmung. Danke für die intensive Debatte und für die Zustimmung von anderer Seite. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Hippold von der CDU-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann bitte, Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischen Forschung und Verwertung von Forschungsergebnissen klafft oft eine Lücke, die so groß und öde ist, dass man sie – wie heute schon oft zitiert – als Tal des Todes bezeichnet. Wir sind jetzt angetreten, eine Brücke über dieses Tal zu errichten, und zwar mit einer sächsischen Validierungsförderung. Damit wird eine höhere Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen angestrebt. Das ist ein Ziel, das auch in der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen formuliert ist. Unternehmen brauchen für eine Risikoabschätzung oftmals andere Informationen, als sie die Forschungseinrichtungen typischerweise bereitstellen. Diese Diskrepanz schafft Unsicherheit. Mit einer Validierung wird diese Diskrepanz verringert. Die erfolgreiche Validierung von Forschungsergebnissen erbringt den Nachweis über die Funktionsfähigkeit sowie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit dieser Ergebnisse. Mein Haus arbeitet bereits intensiv an der Einführung einer entsprechenden Förderrichtlinie. Wir wollen Forschungseinrichtungen in die Lage versetzen, das Innovationspotenzial vielversprechender Ergebnisse der Grundlagenforschung zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten, und das möglichst zeitnah nach Abschluss eines Forschungsprojekts. Dabei soll sich die Förderung auf zwei Schwerpunkte konzentrieren. Das „Programmmodul“ soll dazu beitragen, eine Validierungskultur in Forschungseinrichtungen zu etablieren. Dabei unterstützen wir Forschungseinrichtungen im Rahmen eines mehrjährigen Projektes mit einem definierten Budget bei der Einführung von Prozessen zur systematischen Auswahl der vielversprechendsten Forschungsergebnisse und bei deren Validierung. Mit dem „Einzelprojektmodul“ planen wir eine klassische Projektförderung zur Validierung einzelner Forschungsergebnisse. Zur Förderung von Validierungsprojekten wird das SMWA Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlichen. Über deren Förderung entscheiden wir in einem Wettbewerbsverfahren. Für Einzelprojektvorhaben haben wir zusätzlich projektbegleitende Aktivitäten von futureSAX geplant. Einzelne Rednerinnen und Redner sind schon darauf eingegangen, dass man damit schon den besten Partner für dieses Projekt hat. Eine Evaluierung des Förderprogramms im Sinne des Antrages werden wir durchführen, auch wenn die zwei Jahre sehr ambitioniert sind. Trotzdem werden wir schauen, dass wir vernünftige Evaluierungsergebnisse erreichen. Wir müssen sehen – wir reden hier über einen Zeitraum von 18 Monaten –, wie dann eine Evaluierung genau angepasst werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht fragen sich jetzt einige: Wieso fördert eigentlich das Wirtschaftsministerium Forschungseinrichtungen? Natürlich haben wir uns mit dem Wissenschaftsministerium abgestimmt. Aber es Tagesordnungspunkt Geschichtsvergessenheit Forderungen der Drucksache 7/2907, Die Fraktionen können zu diesem Antrag wie folgt Stellung nehmen: Als erste die AfD, als zweite die CDU, als dritte DIE LINKE, als vierte die BÜNDNISGRÜNEN, als geht vor allem darum, dass die Validierungsförderung gezielt zu einer Verbesserung des Technologietransfers von der Wissenschaft in die Wirtschaft führt. Sie trägt dazu bei, eine noch bestehende Finanzierungslücke zwischen Grundlagenforschung und Kommerzialisierung zu schließen. Die Validierung von Forschungsergebnissen erfolgt damit zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Innovationsprozess. Für die Förderung von Unternehmen, die ihr Produkt zur Marktreife entwickeln müssen, existieren andere Förderprogramme, die dann zu einem späteren Zeitpunkt ansetzen, wie zum Beispiel die Technologieförderung oder das Markteinführungsprogramm. Das sage ich, damit nicht der Eindruck entsteht, dass wir Unternehmen fördern. Nein, wir fördern Forschungseinrichtungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Validierungsförderung können wir einen Hebel ansetzen, der dabei hilft, mit einem überschaubaren Betrag an Fördermitteln die unter hohen Aufwendungen für Wissenschaft und Forschung in Sachsen erzielten Forschungsergebnisse noch stärker wirtschaftlich verwerten zu können. Ich bin optimistisch, dass wir nach noch ausstehenden Abstimmungen mit den anderen Ressorts die Förderrichtlinie kurzfristig verabschieden können. Sobald wir die Finanzierung sichergestellt haben, können wir mit der Veröffentlichung von Förderaufrufen und damit mit der Förderung beginnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Staatsminister Dulig. Wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt, bitte ich jetzt um das Schlusswort. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Wir verzichten!) – Auf das Schlusswort wird verzichtet. Es liegen keine Änderungsanträge vor, meine Damen und Herren. Damit stelle ich die Drucksache 7/3034 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen ist die Drucksache 7/3034 beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf entgegentreten – Bilderstürmer nicht nachgeben Antrag der Fraktion AfD fünfte die SPD und selbstverständlich wie üblich die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt der AfDFraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kirste.

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Thomas Kirste AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als der islamische Staat im Frühjahr 2015 damit begann, die Tempel der antiken Stadt Palmyra zu sprengen, hielt man in aller Welt den Atem an. Einzigartige Kulturgüter mussten weichen, weil sie nicht in den totalitären Glauben der selbsternannten Gotteskrieger passten. Damals fegte ein Sturm der Entrüstung über die westliche Welt. Heute, im Jahr 2020, steht wieder das historische Erbe auf dem Spiel, jedoch nicht in der syrischen Wüste, sondern inmitten der amerikanischen und europäischen Städte. Wieder geht die Gewalt von Personen aus, die für sich in Anspruch nehmen, dass ihre Überzeugung die einzig wahre und richtige ist. Das ist völlig falsch, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Der Unterschied zwischen Palmyra und dem heutigen Europa ist, dass diesmal der Bildersturm nicht im Namen der Religion stattfindet, sondern unter dem Deckmantel des Antirassismus. Bildnisse werden geköpft, Büsten beschmiert, Inschriften vernichtet und Statuen von ihren Sockeln gerissen. Es ist absolut irrsinnig, was hier passiert. (Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN: Wo denn?) Wie damals in Palmyra richtet sich der Zorn auch heute gegen alles, was nicht in das Weltbild der Bilderstürmer passt. Es spielt längst keine Rolle mehr, ob jemand wirklich ein Völkermörder war und ob er wirklich mit Sklaven gehandelt hat. (Christian Hartmann, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kirste, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Thomas Kirste AfD

Selbstverständlich nicht. Der Zorn trifft mittlerweile auch Persönlichkeiten wie Columbus, Churchill, James Cook, George Washington – – (Christian Hartmann, CDU: Das Instrument der Zwischenfrage nutze ich nicht, aber einen Zwischenruf! Könnten Sie bitte einmal einen sächsischen Bezug herstellen! Ich bin tief betroffen! Ich würde gern wissen, wo das gerade in Sachsen passiert! – Beifall bei der CDU –

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Rico Gebhardt Die Linke

Wo er recht hat, hat er recht!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kirste, noch einmal – –

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Thomas Kirste AfD

Ja. – Würden Sie es mich bitte bis zum Ende ausführen lassen. Dann würden Sie vielleicht auch begreifen, in welche Richtung es geht. (Widerspruch bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kirste.

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Thomas Kirste AfD

Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich habe es in der vorigen Plenarsitzung schon mitgeteilt: Wie hier im Raum miteinander verfahren wird, obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten.

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Thomas Kirste AfD

Danke schön. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nein, nicht „danke schön“! Ich bin noch nicht fertig. (Heiterkeit bei den LINKEN) Ich möchte Sie darüber belehren, dass ich hier entscheide, was hier im Raum passiert, und nicht Sie. Sie dürfen bitte gern weiterreden.

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Thomas Kirste AfD

Gut. – Ich war bei Churchill und Washington stehen geblieben, bevor ich unterbrochen wurde, und sogar Mahatma Gandhi – das ist besonders absurd. Auch Miguel de Cervantes ist betroffen, der lange Jahre seines Lebens selbst als Sklave gehalten wurde. Allein für den Zeitraum von Ende Mai bis Anfang Juli lassen sich mehr als 260 Bildnisse, Statuen und Ehrendenkmäler aufführen, die weltweit im Namen der Proteste abgerissen oder versetzt wurden. Nicht in diese Rechnung einbezogen sind die unzähligen Fälle, in denen Statuen angezündet, beschmiert, geköpft oder in sonstiger Art und Weise geschändet wurden. (Mirko Schultze, DIE LINKE: In Sachsen?) Doch anders als in Palmyra bleibt diesmal der Sturm der Entrüstung aus. (Mirko Schultze, DIE LINKE: In Sachsen?) Auch in Deutschland mehren sich Forderungen, Denkmäler abzureißen oder umzugestalten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, na!) Zum Beispiel schlägt der Historiker Jürgen Zimmermann vor, das Berliner Stadtschloss mit Stacheldraht zu überziehen, um an die deutsche Kolonialgeschichte unter Kaiser Wilhelm II. zu erinnern. Die Innenhöfe will er am besten mit Sand aus der namibischen Wüste auffüllen. Die Statuen von Bismarck will er einfach auf den Kopf stellen, um die räumliche Wirkung zu brechen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Oder noch besser: Es steht der Vorschlag im Raum, dass statt Otto von Bismarck Greta Thunberg auf den Sockel gehoben werden soll. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ganz schlimm! Ehrlich!) – Genau. – Was sich aber nach bitterer Satire anhört, das ist in Wahrheit purer Ernst. Die Befürworter solcher Aktionen machen sich derselben Geschichtsvergessenheit schuldig, die sie anderen immer vorwerfen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Im Internet nachgelesen! Oder?) Dass Bismarck – hören Sie gut zu, Herr Gebhardt – eigentlich ein Skeptiker der deutschen Kolonien war, spielt für die Bilderstürmer überhaupt keine Rolle mehr. Es reicht schon, dass er – das zitiere ich jetzt – eine vormoderne und angeblich undemokratische Politik vertreten hat. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: An welcher Stelle ist Bismarck vom Sockel geholt worden? –

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Rico Gebhardt Die Linke

Wo ist denn der Bismarck gestürzt worden?) Das ist falsch. Man tut Bismarck damit unrecht. Er hat auch viele gute Dinge getan, hat aber auch seine Fehler. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Muss man ihn deswegen vom Sockel stürzen? Gehört er nicht dennoch zur deutschen Erinnerungskultur wie auch der Kommunist Karl Marx? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wo denn? Wo ist er denn vom Sockel gestoßen worden?) Kurzum: Kein Argument ist zu billig, um historische Personen zu verunglimpfen, die den Bilderstürmern ein Dorn im Auge sind. Dass nunmehr auch gefordert wird, Geistesgrößen wie Immanuel Kant (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Abstimmen!) von ihrem Sockel zu werfen, lässt sich nicht einmal aus dem krudesten linken Ungeist heraus rechtfertigen. Immanuel Kant ist einer der größten Köpfe in der Geschichte des Abendlandes. Seine Gedanken zur Aufklärung haben den europäischen Völkern den Weg in eine kritische, freie und bildungsbürgerliche Mündigkeit gewiesen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und dann kam die AfD!) Es war Kant, welcher die Würde der Menschen durch seine Schriften auf eine zentrale Stelle hob. (Zuruf von Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wer meint, Kant auf das Thema Rassismus reduzieren zu können, der hat ihn einfach nicht verstanden, wie Sie, Herr Lippmann. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Albern! Im Gegensatz zu Ihnen habe ich Kant gelesen!) Der Rassismus-Vorwurf dient vielmehr als trojanisches Pferd, als Vorwand, um sich derer zu entledigen, die nicht in den Rahmen der linken Ideologie passen. Es geht darum, die Geschichte neu zu interpretieren und konsequent mit der westlichen und insbesondere deutschen Erinnerungskultur zu brechen. Das Schleifen der Denkmäler ist lediglich ein Teil dieser angestrebten Kulturrevolution. Der Bildersturm, die Genderideologie und die Umformung unserer Sprache gehen natürlich miteinander Hand in Hand (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) oder, wie es manche Aktivisten auf Twitter oder wo auch immer kundtun, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: „Aktivistinnen“ heißt es!) es handelt sich um einen Kampf gegen die angebliche Vorherrschaft der alten weißen Männer. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Jawohl!) Am Ende dieses Kampfes soll eine geschichtslose Bevölkerung stehen, ohne Identität und ohne historisches Bewusstsein, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Staatsminister Martin Dulig: Ist das jetzt Ihre Bewerbungsrede als Landrat? – Lachen bei der AfD) eine Gesellschaft, die weder weiß, woher sie kommt, noch, wohin sie geht. Die AfD-Fraktion stellt sich diesem Ansinnen mit aller Deutlichkeit entgegen, weil unsere wechselvolle Vergangenheit ein Teil unserer Identität ist. Unser Antrag zielt darauf ab, dass sich der Landtag zur Gesamtheit unserer Denkmäler bekennt und sie als unverrückbare Bausteine unserer Erinnerungskultur auch würdigt. (Zuruf von Rico Gebhardt, DIE LINKE) Mit der Geschichte und ihren Denkmälern zu leben, bedeutet, sie mit all ihren Facetten zu akzeptieren, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ach!) mit dem, worauf wir stolz sein können, aber auch mit dem, was wir am Ende heute vielleicht anders sehen würden. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Nein, nein!) Alles andere wäre eine geschichtsvergessene Rosinenpickerei. Zugleich fordern wir die Staatsregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um einen Bildersturm in Sachsen zu verhindern, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh! – Weitere Zurufe: Oh!) zu verhindern, dass Denkmale vom Sockel gestoßen werden, zu verhindern, dass die deutsche Geschichte ausgelöscht wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ganz schlimm! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ah!) Dies bedeutet nicht nur, gewalttätige Demonstranten davon abzuhalten, unseren Denkmälern Schaden zuzufügen, (Staatsminister Martin Dulig: Wir stellen vor jedes Denkmal einen Polizisten!) sondern auch alle Versuche zu stoppen, Denkmäler umzubauen (Zuruf: Was!) oder ihre Wirkung im öffentlichen Raum zu brechen. Wir fordern deshalb, dass sich die Staatsregierung auch auf Bundesebene für diese Haltung einsetzt. Wie können Sie das tun? – Seit dem 1. Januar 2019 gibt es eine länderübergreifende Kulturministerkonferenz, in der auch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Kunst vertreten ist. (Lachen bei der CDU) Wie gut würde es dem Freistaat Sachsen zu Gesicht stehen, hierbei eine Vorreiterrolle einzunehmen. Natürlich sehe ich die LINKEN und GRÜNEN hier bereits jetzt mit den Hufen scharren. Sicher, Sie behaupten, dass es sich hierbei um einen Schaufensterantrag handelt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist er auch! Stimmt ja auch!) Schließlich wurde in Sachsen bisher auch noch keine Statue von ihrem Sockel gerissen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Damit kommen Sie jetzt! Sie wollen Angst davor machen!) Dieses Argument ist jedoch in doppelter Hinsicht absolut falsch. Erstens: Es handelt sich von Ihnen um ein Scheinargument. (Zuruf des Abg. Lars Rohwer, CDU) Unser Antrag ist kein Schaufensterantrag, weil wir den Schaden verhindern wollen, bevor er überhaupt angerichtet wird. (Beifall bei der AfD –

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Antonia Mertsching Die Linke

Mit der Bundeswehr am besten!) Unseren Antrag erst dann zu stellen, wenn es bereits zu spät ist, das wäre doch verantwortungslos. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sehen Sie den großen Elefanten da vorne?) Zweitens: Die Behauptung, dass Sachsen nicht betroffen wäre, trifft überhaupt nicht zu, Herr Lippmann. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt, Heidenau!) Ein Beispiel aus – nein, nicht Heidenau – Chemnitz. Erst im März wurde auf dem Chemnitzer Friedhof das Mahnmal für die Bombenopfer des Zweiten Weltkriegs geschändet. Das Denkmal zeigt eine trauernde Frau mit einem toten Kind im Arm. Daneben haben Unbekannte den Spruch „Deutsche Täter sind keine Opfer!“ geschmiert. Wie kann es sein, dass man an eine trauernde Frau mit einem toten Kind im Arm „Deutsche Täter sind keine Opfer!“ schmiert? (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) Wie geistig verroht und gefühlskalt muss man dafür sein? (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Das sagen die Richtigen! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ein anderes Beispiel ist die Stadt Leipzig. Hier tobt bereits seit Monaten eine Debatte über Straßennamen, die den Linken ein Dorn im Auge sind, zum Beispiel die Arndtstraße, deren Umbenennung bereits im Januar beschlossen wurde. Ernst Moritz Arndt wird vorgeworfen, ein Franzosen-hassender Antisemit gewesen zu sein. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: War er ja auch!) Dass Arndt jedoch ein Vorreiter der demokratischen Freiheitsbewegung in Deutschland war, wird natürlich von Ihnen ausgeblendet. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Er ist halt beides!) Doch das interessiert die Bilderstürmer nicht, die selbst mit Hass auf unsere deutsche Geschichte beladen sind. Sie geben erst dann Ruhe, wenn jeder Martin Luther, jeder Otto von Bismarck und jeder Immanuel Kant von seinem Sockel gestoßen worden ist. Bevor die Abgeordneten der CDU-Fraktion erwidern, sollten Sie sich einmal selbst mit Ihren eigenen Parteikollegen unterhalten. (Zuruf des Abg. Lars Rohwer, CDU – Thomas Kirste, AfD, trinkt einen Schluck Wasser. – Daniela Kuge, CDU: Prost!) – Völlig in Ordnung. – Selbst die Leipziger CDU hat sich gegen die Umbenennung der Arndtstraße gestellt und damit argumentiert, dass man historische Persönlichkeiten nicht einfach aus einem historischen Zusammenhang reißen darf. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist ihr gutes Recht!) Hierin geben wir der CDU gern einmal aus vollem Herzen recht. (Beifall bei der AfD) Bevor Sie nun behaupten, die AfD würde sich nur um Denkmäler mit nationalpatriotischer Bedeutung sorgen, möchte ich Ihnen den Zahn auch gleich mal ziehen: (Zuruf von der CDU: Jetzt wird es spannend!) Es geht um alle Denkmäler, die als Ausdruck unserer Vergangenheit gelten können. Ich denke da zum Beispiel an den Dresdner Kulturpalast, genauer gesagt, an das sozialistische Wandbild mit dem Titel „Der Weg zur roten Fahne“. Auf 30 Meter Länge feiert sich der Sozialismus in seiner geschichtsverfälschenden Art und Weise als Heilsbringer der Arbeiterschaft. Also, ganz sicherlich kein Denkmal, zu dem wir uns als AfD-Fraktion inhaltlich bekennen würden. Doch, obwohl es sich um sozialistische DDR-Propaganda handelt, hat auch dieses Denkmal seine Berechtigung im öffentlichen Raum. Es ist Ausdruck eines bestimmten Zeitabschnitts, einer ideengeschichtlichen Epoche, die wohl oder übel ebenso zu Sachsen gehört wie die Semperoper oder August der Starke. (Beifall bei der AfD) Uns würde nicht im Traum einfallen, die Zerstörung dieses öffentlichen Denkmals zu fordern. (Staatsminister Martin Dulig: Sie bauen hier einen Popanz auf!) Sie sehen also, es geht der AfD-Fraktion nicht um vaterländliche Deutschtümelei. (Zuruf von den LINKEN: Ach!) Uns geht es um die gesamte sächsische Erinnerungskultur. Wir wollen nicht, dass sich die Ereignisse von Virginia, London oder Palmyra bei uns wiederholen. Meine Damen und Herren, lassen Sie es nicht zu, dass nachgeborene Generationen über die Denkmäler, über ihre Vorfahren richten! Lassen Sie es nicht zu, dass Spätgeborene Bismarck, Kant und Luther in den Mülleimer der Geschichte werfen! Ich fordere Sie auf, sich unserem Antrag anzuschließen. Vielen Dank an diejenigen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN: Niemals!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kirste von der AfD-Fraktion. Jetzt sehe ich eine Kurzintervention am Mikrofon 4; Kollege Hartmann, bitte.

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Christian Hartmann CDU

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin – und das Ganze in drei Minuten. Herr Kirste, das ist ja wohl das Allerhinterletzte! Nur, weil Sie das Bedürfnis haben, jetzt irgendwie auf sich aufmerksam zu machen, so eine Art von hilfloser Prophylaxe zu betreiben, ist peinlich. Ich stelle als Erstes einmal fest, dass der sächsische Bezug Ihres Antrages bis zum Ende nicht erkennbar war – außer festzustellen, dass es bisher in Sachsen dazu keine Übergriffe gegeben hat. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den GRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweitens, Herr Kirste: Sie stellen eine Prophylaxe her in einer Diskussion, dass Sie ein unter Denkmalschutz stehendes Bild am Kulturpalast in Dresden nicht entfernen wollen. Ja, Gott, das hatte gar keiner vor, Herr Kirste! Im Übrigen muss ich Ihnen deutlich sagen: Ich finde es schon unverschämt, wenn Sie glauben, mir eine Lektion in deutscher Geschichte geben zu müssen! Also ich bekenne mich ganz klar zu einer Geschichte, die auch von Bismarck, Friedrich dem Großen, Luther, Karl dem Großen und anderen Persönlichkeiten geprägt ist, und zwar immer als Kinder ihrer Zeit. Es ist schon durchaus legitim – und das ist das, was in diesem Land stattfindet –, dass wir auch das Geschichtsbild mit Erkenntnissen und Bewertungen treffen. Ich bin der Letzte, der sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Arndtstraße umbenannt werden soll; aber wir nehmen das bitte mal als Ausdruck von Demokratie, wenn politische Mehrheiten solche Diskussionen miteinander führen! Ich bekenne mich auch, einer CDU-Stadtratsfraktion angehört zu haben, die mal die Intention hatte, eine Karl-MarxStraße in Dresden umzubenennen, und auch dafür hat sich keine politische Mehrheit gefunden. Ich verbitte mir von Ihnen eine Art und Weise eines Eindrucks, als ob Sie sich als Kronanwalt der Bewahrung der deutschen Geschichte aufspielen können – wo Sie wahrscheinlich noch nicht einmal im Ansatz diese deutsche Geschichte überhaupt erfasst haben! Sie werfen mit Namen um sich, wo man sich die Frage stellt, ob Sie überhaupt eine Erkenntnis haben, was dahintersteht! Der letzte Satz von mir an dieser Stelle – noch einmal: Stellen Sie keine Schaufensteranträge – und nichts anderes ist es –, mit denen Sie eine Diskussion führen, um den Eindruck zu erwecken, als ob hier etwas passieren könnte, von dem noch nicht mal im Ansatz etwas da ist! Hätten Sie diesen Klamauk – den Sie uns bitte hätten auch lieber ersparen können – darauf verwendet, wirklich eine Diskussion darüber zu führen, wie es um den 13. Februar herum auch zu Übergriffen auf Denkmäler und zu Schmierereien gekommen ist und sich die Frage gestellt hat, was wir alle gemeinsam dagegen tun können. Dann wäre es vernünftig gewesen. So diskreditieren Sie sich mit diesem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den GRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Auf die Kurzintervention von Kollegen Hartmann kann reagiert werden. An Mikrofon 7, bitte, Herr Kirste. (Staatsminister Martin Dulig: Mit einer Antwort tun Sie sich jetzt keinen Gefallen!)

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Thomas Kirste AfD

Herr Hartmann, ich denke, Sie haben überhaupt nicht den Inhalt dieses Antrages begriffen oder mir nicht zugehört. (Oh-Rufe von der CDU) Wenn Sie zugehört hätten, dann hätten Sie sehr wohl gehört, dass wir hier präventiv vorgehen wollen, damit eben die Truppen, die hier doch durch und durch immer wieder in letzter Zeit auffällig geworden sind, die den Heidefriedhof beschmieren, wie Sie es selbst angesprochen haben – das Beispiel Chemnitz habe ich gebracht, und es ist wunderbar, Herr Hartmann, dass Sie sich dazu bekannt haben, dass Sie auch Bismarck und Ernst Moritz Arndt als Teil unserer deutschen Geschichte – – (Christian Hartmann, CDU: Glauben Sie ernsthaft, dafür hätte es Ihren Antrag gebraucht?!) – Darf ich weiterreden? – Ist es legitim, dass er immer dazwischenbrüllt? – Sie hatten vorhin von Anstand gesprochen und davon, dass man hier nicht immer dazwischenruft und immer wieder dazwischenpöbelt. Dann kann ich mir meine Antwort auch sparen, Herr Hartmann. (Beifall bei der AfD) Sie moralisieren, Sie machen hier auf großen Max, und selbst pöbeln Sie hier nur herum! (Beifall bei der AfD –

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Christian Hartmann CDU

Sie machen hier den Max!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion von Herrn Kirste auf die Kurzintervention von Kollegen Hartmann für die CDU-Fraktion. Ich möchte an der Stelle nur sagen, dass Zwischenrufe selbstverständlich gestattet sind – in welcher Art und Weise, steht in der Geschäftsordnung. Ein Zwischenruf ist ein Zwischenruf und die Kritik dafür – ich sage das noch einmal – obliegt mir bzw. dem amtierenden Präsidenten. Darum bitte ich jetzt ein weiteres Mal, dass wir das miteinander respektieren. Sie erwarten, dass wir hier oben okay mit Ihnen umgehen, und das Gleiche erwarte ich bitte eben auch vom gesamten Saal. (Jörg Urban, AfD: Ich habe keine Forderung ans Präsidium!) Nun, bitte, Kollege Löffler für die CDU-Fraktion.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, Herr Kollege von der AfD, so ein bisschen erinnern Sie mich an meinen Rasenmähroboter, der mit Vollgas durch den Garten düst und dann irgendwo außerhalb des Begrenzungszauns liegt und mir eine Nachricht schickt. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nehmen Sie einfach einen normalen Rasenmäher! – Leichte Heiterkeit) Im Englischen gibt es tatsächlich einen Begriff für die moderne Form des Bildersturms: cancel culture. Ich denke, es ist tatsächlich sehr kritisch zu betrachten, wenn alles das, was nicht unseren moralischen Anforderungen genügt, den Augen und Ohren entzogen werden soll – das ist zweifelsfrei. Aber versuchen wir es doch einmal bisschen einzuordnen. Wenn Filme, Denkmäler, Straßennamen solchen Diskussionen zum Opfer fallen, dann ist das zu verurteilen. Ich glaube, da sind wir auch gar nicht weit auseinander. So etwas passiert sicherlich im linken, aber auch im rechten Segment; auch das kann man feststellen. Es ist mit Sicherheit auch eine schwierige Situation und eine Diskussion, wenn Münchner Historiker eine Liste mit Namen vorlegen, welche eben problematisch sind. Da findet man auch den Franz Josef Strauß, weil er wohl mal in Afrika auf Safari gewesen ist und in seiner bekannten Art und Weise gesagt hat, „wir Schwarzen müssen zusammenhalten“; klar. Sie haben Leipzig angesprochen, das Thema Straßen, Schulen, dass diese heute nicht mehr den moralischen Maßstäben gerecht werden. Auch darüber muss diskutiert werden. Solche kritischen Diskussionen, aber auch Auseinandersetzungen mit dem zeitlichen Bezug, finden heutzutage leider viel zu selten oder auch gar nicht statt. Ich fand es relativ treffend, was der Leipziger Bürgermeister dazu gesagt hat, der feststellte: Selbstverständlich ist eine kritische Auseinandersetzung mit solchen Aspekten notwendig. Kinder und Jugendliche, die eine solche Auseinandersetzung an ihren Schulen erleben, profitieren und lernen davon, dass Handlungen und Menschen immer im jeweiligen zeitlichen Zusammenhang gesehen und entsprechend historisch eingeordnet werden müssen. Wie sich gesellschaftliche Handlungen und Einstellungen weiterentwickeln, das ist ein Diskussionsprozess, der immer von uns begleitet werden muss. Ein wertvoller Schritt ist so etwas aber gerade auch für Jugendliche, um mündige Bürger und aktiver Teil unserer Gesellschaft zu werden. Eine Entfernung von Namen aus dem Stadtbild könnte als Versuch gesehen werden, die Geschichte zu säubern, Erinnerungen zu steuern oder vielleicht sogar zu zensieren. Es gibt tatsächlich leider auch sächsische Beispiele dafür, so wie auch diese Woche am Montag in Crimmitschau geschehen. Deshalb kann man festhalten, dass wir als CDU-Fraktion diese Bilderstürmer-Methoden grundsätzlich ablehnen. Fakt ist aber auch, dass die Black-Lives-Matter-Proteste in den USA, wie auch in anderen Staaten, zur Zerstörung von Denkmälern für historische Persönlichkeiten führten, die von den Demonstranten mit Rassismus und Unterdrückung in Verbindung gebracht wurden. Ähnlich ist es mit Sicherheit schon zu Reformationszeiten geschehen, als Gemälde, Skulpturen, Kirchenfenster, Bilder, Kirchenschmuck zerstört wurden und auf diese Art unwiederbringlich für die Geschichte verloren gegangen sind. Jeder von uns kennt sicherlich den Spruch: „Ein Volk ohne Kenntnis seiner Geschichte, seines Ursprungs und seiner Kultur ist wie ein Baum ohne Wurzeln.“ Ein Spruch von Marcus Garvey, einem jamaikanischen Politiker – übrigens schwarz. Deshalb muss ich feststellen – und da will ich Ihnen ganz entschieden widersprechen –, dass wir in Sachsen eine Vorreiterrolle einnehmen. Ich bin froh, dass wir in Sachsen mit unserem Kultur- und Kunstgut so umgehen, wie wir damit umgehen. Sachsen besitzt über 101 000 Kulturdenkmäler und hat damit einen unvergleichlich großen Schatz und ein Gedächtnis. Darauf können wir zu Recht stolz sein, und das sollte uns Verpflichtung und Verantwortung sein. Klar ist, dass so etwas viel Geld kostet. Aber auch dazu hat sich das Hohe Haus schon immer bekannt: den privaten, aber auch öffentlichen Eigentümern beim Erhalt und bei der Wiederherrichtung dieses Kulturgutes unterstützend zur Seite zu stehen. (Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Löffler, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal. Bitte! Das geht an alle Fraktionen. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Herr Löffler, bitte schön.

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Jan Löffler CDU

Danke sehr. – Wenn man zum Beispiel Ihren Punkt 2 hernimmt, dann muss man ganz klar feststellen: Wir haben seit 30 Jahren genau diesen Denkmalschutz in Sachsen sehr aktiv betrieben. Wir haben über diese vergangenen 30 Jahre mehr als 3 Milliarden Euro in das Kulturgut gesteckt, und das ist wirklich beachtlich. Bilderstürmer, die Denkmäler beschmieren oder, besser gesagt, schänden, gab es in Sachsen schon vor diesen Bewegungen. Sie haben selbst das Beispiel aus Chemnitz vom März dieses Jahres bemüht. Aber dazu muss man sagen: Solche radikalen Geschehnisse müssen entsprechend stringent verfolgt werden. Das ist nicht mehr nur eine reine Sachbeschädigung, sondern hier reden wir tatsächlich von Verbrechen, und diese dürfen nicht ungestraft bleiben. (Beifall bei der CDU) Zusammenfassend sei gesagt: Kritische Reflexion der Geschichte ja, kontroverse Diskussion unbedingt, aber Zerstörung um der Zerstörung willen geht gar nicht. Und deshalb setzen wir uns für eine sachliche Diskussion über eine stets im historischen Gesamtzusammenhang und im Kontext ihrer Geschichte entstandene Kunst ein. Gewalt ist keine Kategorie der historisch-politischen Auseinandersetzung, und deshalb lehnen wir diese absolut ab. Wir lehnen auch diese populistische Art ab, wie Sie sie hier gerade abgeliefert haben. Mit unserer Positionierung haben wir auch nicht erst durch irgendwelche Bewegungen unser Herz für unsere Geschichte und unser Kulturgut entdeckt, sondern wir leben das seit Jahrzenten gemeinsam in einem guten Verantwortungsbewusstsein. Dazu braucht es, ehrlich gesagt, nicht solche Anträge, solchen Populismus und auch nicht diese Art der Vortragsweise hier im Hohen Haus. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Löffler für die CDU-Fraktion. Ich sehe eine Kurzintervention; bitte.

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Roland Ulbrich AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre sachlich gehaltene Rede. Meine Frage geht dahin, ob Sie mir recht geben, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Keine Frage stellen! Schauen Sie in die Geschäftsordnung!) dass eine Tabuisierung, die durch Zerstörung stattfindet, indem man bestimmte Dinge, die man ablehnt, zerstört, angreift, nicht die Folge einer in letzter Zeit zugenommenen Normopathie ausmacht. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Was? – Weitere Zurufe von den LINKEN) Das heißt, dass man einem Mainstream nachläuft – irgendwoher, sich dem anpasst – und dann Gewalt ausübt, Namen tilgt und dass es deswegen wichtig ist, dass es einen Antrag gibt, der diese Methoden verurteilt und das auch durchaus prophylaktisch tut, um dem vorzubeugen, und dass man darin auch einen Bezug zu Sachsen sehen kann. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Auf die Kurzintervention kann jetzt reagiert werden. Herr Löffler, bitte.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Kollege! Ich bin davon ausgegangen, es in meiner Rede soeben klar dargestellt zu haben: dass wir uns jeder Form einer unsachlichen Auseinandersetzung klar entgegenstellen und dass solche Straftaten, wie sie geschehen sind, verfolgt werden müssen. Ich habe mehr als nur einmal betont, in welchem Verhältnis wir zu dem Kulturgut dieses Freistaates stehen und dass es nicht anlassbezogen auf irgendeinen Antrag, auf eine Bewegung ankommt. Wenn Sie sich einmal die Einleitung des Jahresberichtes des Landesamtes für Denkmalschutz hernehmen, dann sehen Sie das klare Bekenntnis dieses Freistaates zu diesem historisch überlieferten Kulturschatz und dazu, dass wir ihn pflegen müssen. Das tun wir. Und wenn es sich um eine Straftat handelt, ist diese entsprechend zu verfolgen. Aber dafür braucht es nicht diesen Antrag. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Als nächster Redner spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Sodann; bitte.

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Franz Sodann Die Linke

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! AfD! Eigentlich hat Kollege Hartmann ja alles gesagt, mit sehr klaren, emotionalen Worten. Vielen Dank dafür. Ich bedanke mich auch sehr für die klare Abgrenzung in Richtung AfD. Bleiben Sie dabei, Herr Hartmann! (Beifall bei den LINKEN) Die AfD sorgt sich um den Denkmalbestand. „Denk mal“ täte ihr ziemlich gut. Sie fordert in ihrem Antrag die Staatsregierung auf, den Forderungen der Bilderstürmer nicht nachzugeben und der Geschichtsvergessenheit entgegenzutreten. Die Aktionen der Bilderstürmer zeugen angeblich davon. Mit anderen Worten: Sie sorgen sich um den öffentlichen Gebrauch der Geschichte, und zwar um den richtigen. Und welches der richtige Gebrauch der Geschichte ist, das wissen dann freilich nur Sie. Darauf, wie Sie selbst Geschichte ge- und – besser gesagt – missbrauchen, werde ich später eingehen. Zuvor will ich jedoch festhalten, dass die Geschichte von Denkmalstürzen und Bilderstürmen durchzogen ist. Veränderungen und Weiterentwicklungen im gesellschaftlichen Diskurs brachten dies immer mit sich. Zwei Beispiele: Das ist zum einen die Reformation. Vor zwei Jahren haben wir das 500. Reformationsjubiläum begangen, und darüber, dass Anhänger Luthers die Kirchen stürmten, um sie von Götzenbildern zu säubern, haben wir hier im Landtag zwar nicht gesprochen, aber es gehört nun einmal dazu. Vielen Klöstern erging es nicht besser. Sie wurden schlussendlich aufgelöst, und die katholische Kirche antwortete auf den protestantischen Bildersturm mit einer Charmeoffensive – so nennt man das wohl heute. Die Kunst des Barocks war damit ein Bestandteil der katholischen Gegenreformation, die die Menschen zum rechten Glauben bekehren sollte. Um Missverständnissen vorzubeugen: Es sind große Kunstwerke dabei entstanden. Zum anderen möchte ich an den Umgang mit den kulturellen Hinterlassenschaften der DDR erinnern. Die symbolische Gewalt, die an den Tag gelegt wurde, um das Erbe der DDR aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, kann nur als radikaler Bildersturm bezeichnet werden. DDR-Kunst fand im Grunde nicht mehr statt. Die Wismut-Sammlung hat es bis heute schwer, auch wenn sich inzwischen etwas tut. (Zuruf von der AfD: Die Wilhelm-Pieck-Straße wurde umbenannt!) 30 Jahre hat es gedauert, bis sich ein nennenswerter öffentlicher Widerspruch gegen diese Auslöschung von Kulturgeschichte regte. Die Staatliche Kunstsammlungen Dresden zum Beispiel sahen sich mit der Forderung aus der Dresdner Bevölkerung konfrontiert, wieder Kunst aus der DDR auszustellen, und es fruchtete. Diese Beispiele zeigen, dass Geschichte kein Besitz ist, der einem ein- für allemal gehört; über den eifersüchtig zu wachen ist, den es gegen Angriffe zu verteidigen gilt. Geschichte ist veränderlich und umstritten. Die Perspektiven auf das Vergangene sind vielfältig. Zumeist setzen sich leider diejenigen durch, die glauben, sie seien die Sieger der Geschichte. Aus Ihrem Antrag, AfD, spricht nichts Geringeres als die Angst vor neuen Erkenntnissen in Geschichte; spricht nichts Geringeres als die Angst vor den Perspektiven der Opfer, die kritische Reflexion mit der Geschichte. Sie betreiben Ihrerseits eine Damnatio memoriae – eine Verdammung des Andenkens. So redet der Geschichtslehrer Björn Höcke vom Holocaustmahnmal in Berlin als einem Mahnmal der Schande; assistiert von Gaulands Äußerung, vom Vogelschiss der Geschichte. (Zuruf von der AfD: Mal zuhören!) Genau diese Äußerungen bezwecken eine Verharmlosung der NS-Zeit mit dem Ziel einer Abkehrung vom negativen Geschichtsbild der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit. (Zuruf von der AfD) Die Deutschen sollen wieder stolz sein auf ihre Geschichte, die Verbrechen des Nationalsozialismus stören Sie bei Ihrem patriotischen, nationalistischen Begehren. (Zuruf von den LINKEN: So ist es! – Beifall bei den LINKEN – Zurufe von der AfD) Die Hinwendung zu einem bestätigenden Verständnis von Geschichte, eine Relativierung von Verbrechen ist der Kern Ihres Geschichtsrevisionismus. Einen derartigen Umgang mit der Vergangenheit lehnen wir ab, lassen wir nicht zu. Wir stehen klar auf der Seite der Betroffenen und deren berechtigter Forderung, Gewalt und Unrecht nicht zu vergessen und vergessen zu machen und für das Thema weiter zu sensibilisieren. (Beifall den LINKEN) Wir brauchen, sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten dieses Hauses, eine breite Diskussion und Aufarbeitung von Geschichte und ihren Machern, unter Einbeziehung von vielfältigen Akteurinnen und Akteuren, Institutionen, Forschung und Wissenschaft sowie es die AG Leipzig postkolonial fordert. Es muss ja nicht der Sturz von Denkmälern sein, sondern eine klarstellende Kontextualisierung. Der Antrag ist abzulehnen. (Beifall den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Sodann für die Linksfraktion. Ich sehe eine Kurzintervention an Mikrofon 7, bitte. (Unruhe im Saal) Ich bitte um Ruhe im Saal, ansonsten können wir die Kurzintervention nicht vernehmen.

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Roland Ulbrich AfD

Danke schön, Frau Kollegin. Ich habe mich in der Tat mit dem rechten Arm gemeldet, dazu auch die Frage. (Lachen) „Denkmal der Schande“ zitieren Sie. Wie würden Sie denn sonst das Denkmal nennen? Etwa ein Denkmal des Ruhmes, Herr Kollege? (Beifall bei der AfD – Lachen) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: An Mikrofon 1 sehe ich die Erwiderung.

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Franz Sodann Die Linke

Holocaust-Denkmal. Denkmal, das an 6 Millionen tote Juden erinnert, umgekommen auf den Schlachtfeldern, in Konzentrationslagern. So würde ich das bezeichnen. Das, was Sie hier machen, ist eine Schande. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte ich jetzt Frau Dr. Maicher ans Mikrofon.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD spielt sich mit ihrem Antrag als Hüterin der deutschen Geschichte auf. Dabei geht es der Bewegung Black Lives Matter, die Sie in dem Antrag meinen und benennen, nicht um das Negieren oder das Vergessen von Geschichte, sondern im Gegenteil um eine kritische Auseinandersetzung; eine Kritik, die Ihnen aber nicht schmeckt, da Ihr verklärtes Bild des Abendlandes gestört wird. Also bedienen Sie sich der Art Reflexe, die manche verspüren, wenn lange Zeit unberührte Zeitzeugnisse infrage gestellt werden. Sie werfen sich schützend vor Kulturdenkmale, dabei vermisse ich bei der AfD sowohl einen zeitgenössischen Kulturbegriff als auch das Denken an sich. (Heiterkeit – Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Denn, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, was die AfD hier fordert, ist nichts anderes als eine totale Konservierung von Geschichte. Sie stellt sich in Punkt II.2 gegen jegliche Veränderung oder Kommentierung von historischen Zeitzeugnissen im öffentlichen Raum. Als gäbe es jemals einen Stillstand bei der Betrachtung von Geschichte. Als könnte man kulturelles Erbe mit einem Schlussstrich versehen. Als ob historische Leistungen durch eine Neueinordnung gänzlich in Abrede gestellt werden. Sie brandmarken jeden Anspruch auf Veränderung als Ideologie und Verfremdung. (Zurufe von der AfD: Wo steht das? – So ein Quatsch!) Neue Erkenntnisse sind für Sie Umdeutung historischer Persönlichkeiten oder gar der abendländischen Kultur. In welchem Abendland leben Sie eigentlich? Die AfD will eine ungestörte, behagliche Rückschau auf ruhmreiche Zeiten. Historische Aufarbeitung soll Ihrem dumpfen Nationalstolz bloß nicht im Wege stehen. (Jörg Urban, AfD: Hören Sie doch auf zu hetzen! – Unruhe im Saal) Wenn man Ihre Forderungen einmal zu Ende denkt – ich habe mir den Antrag genau angesehen –, dann würden Sie sogar Ehrenmale aus einer ganz bestimmten Phase deutscher Geschichte erhalten wollen, die einer Ihrer Frontmänner als „Vogelschiss“ benannt hat. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, man kann diesen Antrag, so krude er ist, nicht einfach wegwischen. Und ja, er ist kein Schaufensterantrag. Er ist gefährlich; denn die Forderungen sind ein Angriff auf die fortschreitende Diskussion, auf die notwendige Diskussion von Rassismus und Kolonialismus. Alle, die sich konsequent gegen Rassismus einsetzen, sollen als potenzielle Gewalttäter an der deutschen Geschichte markiert werden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir BÜNDNISGRÜNE solidarisieren uns mit Black Lives Matter und befürworten eine kritische, wissenschaftliche Überprüfung historischer Objekte. Kulturelles Erbe ist nicht statisch. Man muss fragen: Was hat das mit uns heute zu tun? (Zurufe) Wenn man im gesellschaftlichen Diskurs zu dem Entschluss kommt, dass eine historische Botschaft mit den Werten der Menschenwürde nicht vereinbar ist und Mitglieder unserer Gesellschaft ausgegrenzt werden, dann können wir sie doch nicht einfach unkommentiert so stehen lassen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Es geht um die Wahrnehmung historischer Kontinuitäten. Die Diskriminierung von People of Colour heute wurzelt in der europäischen Kolonialgeschichte und der Rassentheorie des 19. Jahrhunderts. Sie gipfelt in abscheulichen Angriffen, von denen die Ermordung von Marwa El-Sherbini in einem Dresdner Gerichtssaal von vor zehn Jahren nur eine der schrecklichsten Taten war. (Zuruf von der AfD) Der öffentliche Raum ist keine neutrale Zone. In ihm werden Werte verhandelt. Deshalb können wir bei historischen Persönlichkeiten zwar nicht so tun, als würden sie heute leben und handeln, aber die Erinnerung an sie ist keine Erinnerung im Jahr 1910, sondern im Jahr 2020. Deshalb ist die Erinnerungskultur Teil unserer Alltagskultur. Deshalb ist eine wissenschaftliche Prüfung notwendig, sei es bei Objekten, in Museen oder bei Straßennamen oder Denkmalen im öffentlichen Raum. (Sebastian Wippel, AfD: Aber wir müssen zum richtigen Ergebnis kommen!) Es geht dabei um eine öffentliche Debatte. Es geht um die Offenlegung der angewandten Kriterien und um einen demokratischen Prozess und nicht um ein eigenmächtiges Handeln, wie Sie das hier darstellen. Häufig liegt der Kompromiss in einer kritischen Kontextualisierung, einer zusätzlichen Erinnerungstafel zum Beispiel. Das lehnen Sie ab. Ein Beispiel für kritische Erinnerungskultur bei Denkmalen ist der Umgang mit dem Gedenkobelisten im Dresdner Ortsteil Nickern. Er trägt die Innenschrift: „Wir gedenken der Opfer des angloamerikanischen Bombenterrors.“ Laut Beschluss des Stadtrates soll hier kein Wohlfühlort für Geschichtsrevisionisten erhalten bleiben. Das Denkmal soll so ergänzt werden, dass sowohl die Erinnerung an die Kriegstoten als auch an die Ursachen von Krieg und Vernichtung möglich ist. In Leipzig wird derzeit viel über den Zoogründer Ernst Pinkert debattiert. Er hat nicht nur viel für Leipzig erreicht, er hat auch die Völkerschauen zu verantworten. Was ist an der Forderung falsch, die koloniale Geschichte besser aufzuarbeiten? Es geht dabei um eine bessere Sichtbarkeit der Aufarbeitung, zum Beispiel auf dem Zoogelände. Pinkert mag ein Kind seiner Zeit sein, aber sein menschenverachtendes Handeln muss trotzdem benannt werden, statt seiner nur einseitig zu gedenken. Eine solche Einseitigkeit will die AfD zur Pflicht erheben, und das lehnen wir klar ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt die Kollegin Kliese für die SPD-Fraktion bitte.

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Hanka Kliese SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was mich in der Vorstellung Ihres Antrages neben dem, dass Sie irgendwie versucht haben, die Deutungshoheit über Immanuel Kant zu gewinnen – was kläglich gescheitert ist –, wirklich am meisten erschüttert hat, ist Ihre Vorstellung und Ihr Begriff von Erinnerungskultur, den Sie uns nahegebracht haben. Sie haben wörtlich gesagt, „Erinnerungskultur bedeutet, die deutsche Geschichte zu akzeptieren.“ Nein, Erinnerungskultur bedeutet, darüber zu diskutieren, infrage zu stellen, zu analysieren, aufgeklärt über Dinge zu urteilen. Genau das meint übrigens Immanuel Kant mit Aufklärung. Genau das zeigt, dass Sie weder Erinnerungskultur noch Kant wirklich verstanden haben. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich konnte in Ihrem Vortrag leider immer noch nicht wirklich entdecken – und das ging auch allen Vorrednern so –, wo es hier in Sachsen diesen ideologisch motivierten Bildersturm tatsächlich gibt. Allerdings gab es bisher eine einzige Politikerin einer bekannten großen Partei, die selbst Hand an ein Denkmal gelegt hat. Das war gestern am Straußberger Platz Beatrix von Storch, die das Karl-MarxDenkmal verhüllt hat. (Lachen bei der SPD – Zurufe von den LINKEN) Sie haben gesagt, Sie wollen generell gar keine Denkmäler verhüllen, schänden lassen oder sonst irgendwas. Die einzige politische Protagonistin, die ich bisher kenne, die sich da zu schaffen gemacht hat, war Frau von Storch. Damit liegt die Doppelmoral ganz klar bei Ihnen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD und den LINKEN) Mit dem Wissen von heute können wir anders über Dinge urteilen; das ist richtig. Dieses Phänomen ist ein Bestandteil des gesellschaftlichen Wandels, des gesellschaftlichen Fortschritts. Ihr Ziel ist es, die Menschen zu benutzen, die vor Fortschritt Angst haben. Das ist schäbig. Tatsächlich ist es nicht fair, sich mit unserem heutigen Wissensstand über alle und alles zu erheben. Auch ich möchte das nicht; doch darum geht es nicht. Es geht in einer Demokratie immer wieder darum, sich selbst und seine Positionen regelmäßig zu überprüfen, sich zu fragen: War das damals richtig so? Das hat nichts mit Bilderstürmerei zu tun, sondern etwas mit Respekt vor Menschen, zum Beispiel Menschen, denen Unrecht getan wurde, wie jenen, die Deutsche und andere sich in Kolonien untertänig gemacht haben, oder zum Beispiel Menschen mit Behinderung, weil Sie auch das Beispiel Sprache nannten und dass es ein Übergriff auf die Sprache sei, wenn wir Sprache verändern. Vor wenigen Jahrzehnten nannte man Menschen mit Behinderung noch Krüppel und Schwachsinnige. Ich finde es sehr schön, dass wir heute fragen: Wie möchtet ihr genannt werden? Was kränkt euch? Was ist für euch eine gute Formulierung? Das sind die Ergebnisse solcher Diskussionen, die Sie hiermit verdammen wollen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Im Oktober 2017 hatte ich einen Termin mit der damaligen Ministerin Eva-Maria Stange. Wir wollten eigentlich über die Haushaltsverhandlungen sprechen. Frau Dr. Stange kam mir damals mit einer wunderlichen Kette aus Blättern und Blüten entgegen, und ich habe mich gefragt, warum sie diese Kette trägt. Sie war sichtlich aufgelöst. Sie kam gerade von einer Rückgabe menschlicher Überreste, von Knochen aus dem Völkerkundemuseum an indigene Völker und an Völker aus Hawaii. Gegen den Willen der Verstorbenen wurden diese Knochen damals nach Europa in verschiedene Museen gegeben, und die Angehörigen hatten niemals die Möglichkeit, ihren Frieden zu machen, der gerade für diese Völker rituell sehr wichtig ist. Für EvaMaria Stange war es, wie sie mir damals sagte, eine Stunde der Gerechtigkeit, aber auch eine Stunde der Scham. Einzufordern, dass wir über so etwas sprechen, dass wir so etwas wiedergutmachen, Herr Urban, das ist keine Hetze, das ist Menschlichkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Trotz der großen Inkonsistenz hat sich mein Kollege Frank Richter, der eigentlich hier hätte sprechen sollen, die Mühe gemacht, Ihren Antrag ganz genau zu lesen, und wir sind auf einen interessanten Widerspruch gestoßen, zu dem ich Sie gern befragen möchte. Vielleicht können Sie mir darauf eine Antwort geben. Zum einen sagen Sie: Geschichte gibt immer wieder Raum für Interpretationen vergangener Zeiten. – Das wird kaum jemand bestreiten wollen. Das sehe ich ganz genauso. Aber fünf Zeilen später schreiben Sie: „Die antragstellende Fraktion ist der Überzeugung, dass das kulturelle Erbe der deutschen Nation nicht verhandelbar ist.“ Ja, was denn nun? Können wir interpretieren, oder ist es dann nicht verhandelbar, wenn es um die deutsche Nation geht? Diese Frage hätte ich gern von Ihnen beantwortet. Entweder gibt die Geschichte samt aller historischen Datenquellen und Dokumente Raum für Interpretationen, oder sie ist nicht verhandelbar. Sie müssen sich entscheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen hier aus meiner Sicht erst am Anfang einer ganz wichtigen gesellschaftlichen Diskussion, und ich finde, es kann uns einen großen Zugewinn an Wissen bringen, wenn wir darüber diskutieren, nach wem unsere Straßen, Denkmale und Universitäten benannt sind. Dabei können wir viel lernen. Sie nannten vorhin das Beispiel Chemnitz, die Stadt, in der dieses Jahr ein Denkmal für die deutschen Soldaten geschändet wurde, was auch ich nicht gutheiße, in der übrigens seit Jahren fast wöchentlich jüdische Einrichtungen geschändet werden. Das gehört zur Vollständigkeit dazu. In Chemnitz gibt es die Barbarossastraße. Ich wähle bewusst das Beispiel Barbarossa, weil Ihr oberster Geschichtsklitterer, Björn Höcke, den Mythos um den Stauferkaiser gern einmal wieder aufwärmt. Über diese Barbarossastraße gehen und fahren täglich Hunderte von Menschen in Chemnitz. Die wenigsten davon wissen wahrscheinlich, wer Barbarossa war und was er gemacht hat. Er führte Kreuzzüge an. Beim dritten Kreuzzug ertrank er relativ unspektakulär in einem Fluss in Kleinasien. Zuvor hatte er sehr viele Menschen in den Tod geführt. (Zuruf von der AfD) Dass man derlei Helden auch kritisch sehen kann, ist nicht das Ergebnis von ideologischen Irrwegen; es ist das Ergebnis von Reflexion und Zivilisation. Dass das keine Neuigkeit ist, belege ich mit meinem Abschlusszitat. Es kommt von Heinrich Heine aus dem wunderbaren Reisegedicht „Deutschland ein Wintermärchen“. Da schrieb er über Kaiser Barbarossa bereits im Jahr 1844: „Herr Rothbart – rief ich laut – du bist ein altes Fabelwesen, geh’, leg’ dich schlafen, wir werden uns auch ohne dich erlösen.“ (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion ist leider die Möglichkeit der Kurzintervention zu diesem Antrag vorbei. Sie hatten schon zwei. Gibt es weiteren Redebedarf? – Dann würde ich die Staatsregierung um das Wort bitten. Bitte schön.

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Thomas Schmidt

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sachsen ist reich an Denkmalen. Nur um Ihnen einen kleinen Eindruck zu vermitteln: Der Freistaat Sachsen besitzt allein 100 000 Baudenkmale. Damit sind wir nach dem flächenmäßig größeren Bayern an zweiter Stelle. Der Schutz und die Pflege dieser Denkmale haben für uns sehr hohe Priorität. Die Vielfalt dieser Denkmale reicht von der Postmeilensäule bis zum Renaissanceschloss, von der Gedenktafel bis zur Gedenkstätte, von einer Statue für einen Philosophen oder Volkshelden, sozusagen von Karl Marx bis Karl Stülpner. Unsere Denkmale machen einen großen Teil unseres kulturellen Erbes aus. Daher stellt der Freistaat Sachsen umfangreiche Mittel für deren Erhalt bereit. Seit 1990 flossen über 3 Milliarden Euro aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln in den Erhalt und die Sicherung unserer Denkmale. Aber Sie sprechen über den Schutz. Wie können wir diese Denkmale schützen, und ist es notwendig, dass der Landtag dafür handelt? – Dieser Landtag hat das bereits vor vielen Jahren gesetzlich festgelegt. Zum Schutz und Erhalt seiner Denkmale hat sich der Freistaat Sachsen bereits 1993 ein eigenes Gesetz gegeben – im Übrigen von allen Fraktionen einstimmig verabschiedet. Dieses Denkmalschutzgesetz hat bisher und soll auch künftig unser kulturelles Erbe pflegen, überwachen und Gefährdungen von ihm abwenden. Dafür stehen auch rechtliche Mittel bis hin zur Freiheitsstrafe zur Verfügung. Die Denkmalschutzbehörden im Freistaat, in den Gemeinden und Landkreisen, aber auch zahlreiche ehrenamtliche Denkmalpfleger kommen diesen Aufgaben mit viel Engagement und persönlichem Einsatz nach. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, diesen auch einmal zu danken. (Beifall bei der CDU) Selbstverständlich verabscheue ich jegliche Art der Schändung von Denkmalen, aber ich verabscheue auch, dies zu billigen politischen Auseinandersetzungen zu missbrauchen. Daher möchte ich auf weitere Ausführungen verzichten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Staatsminister Schmidt für die Staatsregierung. Nun hat die AfD die Möglichkeit für das Schlusswort. Kollege Kirste, bitte schön.

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Thomas Kirste AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie alle tun hier so, als sei das, was gerade weltweit geschieht, überhaupt kein Problem. Ich sage Ihnen: Wenn es so weitergeht, werden spätestens unsere Enkel darüber fluchen, dass wir die Bilderstürmer haben einfach so gewähren lassen. Man wird nach den Verantwortlichen suchen und dabei auch in das Protokoll der heutigen Sitzung schauen. (Allgemeine Heiterkeit – Zurufe von den LINKEN) Die Ausführungen der GRÜNEN sind schon ein starkes Stück, wenn man bedenkt, was Ihr Parteifreund Wolfram Günther noch vor wenigen Jahren in diesem Hause gesagt hat. Damals ging es darum, dass Sachsen seit der Wiedervereinigung fast 5 000 Baudenkmäler verloren hat. Herr Staatsminister Günther, Sie sagten damals – ich zitiere das –: „Wir stehen jetzt davor, dass wir in den nächsten Jahren einen Geschichtsverlust erleiden werden, der manchen vielleicht noch gar nicht so richtig klar ist. Was weg ist ist weg, und zwar für immer.“ (Zurufe von den LINKEN) Ja, meine Damen und Herren, was weg ist weg. Es war der Vorschlag der GRÜNEN, diese Plätze und den Zoo nach Ernst Pinkert zu benennen, nebenbei gesagt. Dass sich die GRÜNEN aber heute hinstellen und uns alle vom Gegenteil überzeugen wollen, ist schon ein starkes Stück. Die ablehnende Haltung der LINKEN und der SPD überrascht mich überhaupt nicht. Dass Herr Sodann die Situation mit der Reformation vergleicht, ist schon sehr vielsagend. Mich würde einmal interessieren, ob das, was Sie heute gesagt haben, auch dann gilt, wenn es um das Karl-Marx-Monument in Chemnitz gehen würde. Marx war übrigens auch Antisemit. Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Kommen wir zur CDU: Ihre Reaktion enttäuscht mich schon. Alles immer mit Populismus wegzuwischen, scheint bei Ihnen neuer Trend zu sein. Das ist aber ein Trend, wenn man keine Argumente mehr hat. (Beifall bei der AfD) Ich hätte gedacht, dass dieses Thema zumindest ein wenig an ihrem konservativen Stolz rüttelt. (Oh-Rufe) Tagesordnungspunkt Die bundesdeutsche Gestaltung eines sozialen, gerechten Drucksache 7/2680, Antrag mit Stellungnahme Hierzu liegt Ihnen die Stellungnahme der Staatsregierung vor. Zum Antrag können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der Fraktion DIE LINKE das Wort, Frau Kollegin Tändler-Walenta.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Am 9. Mai 1950 hielt der damalige Außenminister Robert Schumann in Paris eine Rede, in der er seine Vision einer neuen Art der politischen Zusammenarbeit in Europa vorstellte – eine Zusammenarbeit die Kriege zwischen den europäischen Nationen unvorstellbar machte. Seine Idee war die Schaffung einer überstaatlichen europäischen Institution zur Verwaltung und Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion. Knapp ein Jahr später wurde eine solche Institution eingerichtet. Robert Schumanns Vorschlag gilt als Grundstein der heutigen Europäischen Union. Dass auch Sie unseren Antrag ablehnen wollen, spricht Bände über die innere Entwicklung in Ihrer Partei. (Staatsminister Martin Dulig: Sie haben die Debatte doch versemmelt!) Ich frage mich, wo das Ganze enden soll. Es würde mich nicht wundern, wenn bald gefordert wird, auch das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig abzureißen. Vielen Dank. – Ach, 18 Sekunden habe ich noch. – Unterschied zwischen Geschichte und Vergangenheit: Die Vergangenheit ist nicht abänderbar. Die Geschichte wird von jeder neuen Zeit interpretiert. Das ist die Antwort auf Ihre Frage, Frau Kliese. Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Kirste mit dem Schlusswort für die AfD-Fraktion. Ich stelle nun die Drucksache 7/2907 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Jawohl. Vielen Dank. – Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Dafür-Stimmen und einer Mehrzahl an Gegenstimmen und keiner Enthaltung ist diese Drucksache abgelehnt und somit nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Wir kommen nun zum EU-Ratspräsidentschaft 2020 für die und solidarischen Europas nutzen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Die Idee von einem gemeinsamen Europa entstand insbesondere nach den Kriegen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit Millionen von Toten und den größten Menschheitsverbrechen. Es war eine Vision von einem friedlichen Europa der Solidarität, einem Europa des Zusammenhalts und der Hoffnung. Allein für diese Leistung, einen seit Jahrhundert zerstrittenen und in Krieg lebenden Kontinent unter einer Idee zu vereinen, gebührt den Gründerinnen und Gründern der EU Respekt. (Beifall bei den LINKEN) Doch wir stehen nun am Scheideweg, ob die Europäische Union weiterhin und damit ein gemeinsames Europa als Idee bestehen bleibt. So vielversprechend die Konstruktion der EU war, so hat die Finanzkrise 2009 und nicht zuletzt die Corona-Krise einige tiefliegende Konstruktionsfehler der EU offenbart. Deshalb sagen wir als LINKE: Ja, wir wollen die europäische Integration. Dafür muss die EU aber grundlegend reformiert werden. Wir leben in einer Zeit des Wandels, den wir auch in Sachsen spürbar und manchmal auch sehr schmerzlich feststellen werden. Wir erleben große Unterschiede zwischen Stadt und Land, zwischen verschiedenen Regionen und auch zwischen europäischen Staaten. Das möchte ich Ihnen an einem sächsischen Beispiel zeigen: Nach einer aktuellen Prognose von Eurostat leben in spätestens zehn Jahren keine vier Millionen Menschen mehr in Sachsen. Die Region Chemnitz wird die Region sein, die am meisten an Bevölkerung verlieren wird, und diese Aussage gilt nicht nur für Sachsen, sondern die Region Chemnitz wird am meisten an Bevölkerung verlieren im europäischen Vergleich. Das heißt, noch im Vergleich zu allen anderen Regionen der EU, noch vor Ligurien in Italien oder auch Epirus im Nordwesten Griechenlands. Die EU hat seit vielen Jahren große Probleme, die die Corona-Krise auf schmerzliche Weise verstärkt und sichtbar gemacht hat. Die EU-Kürzungsdiktate der sogenannten Troika, bestehend aus Privatisierungen, Rentenkürzungen, Steuerkürzungen und Arbeitsmarktreformen, haben nicht zuletzt auf Druck von Deutschland die Sozial- und Gesundheitssysteme an den Rand des Zusammenbruchs geführt. An dieser Stelle ist es auch ökologisch betrachtet nicht nachvollziehbar, wie eine Volkswirtschaft mit einer solchen Rentenschuldenlast und verbunden mit diesen erzwungenen Sparmaßnahmen jemals genug erwirtschaften kann, um die Schulden zurückzuzahlen. Die Corona-Pandemie hat darauf nochmals ein Schlaglicht geworfen und uns allen gezeigt, wie verletzlich unser Wohlstand, unsere Gesundheit und auch der Frieden in Europa sind. Wir leben also in einer Zeit des Wandels. Das Leben unter der Corona-Pandemie in Europa und weltweit muss Anlass sein, um die Frage aufzustellen, wer eigentlich für diese Krise zahlt. Die Reichen wollen nicht, die Armen können nicht und die Konzerne drücken sich. Deshalb hat DIE LINKE beschlossen, den Antrag mit der Drucksache 7/2680 mit dem Titel „Die bundesdeutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 für die Gestaltung eines sozialen, gerechten und solidarischen Europas nutzen“ in das Plenum einzubringen. Mit diesem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich vernehmbar an der deutschen Ratspräsidentschaft zu beteiligen. So wäre zum Beispiel eine EU-weit koordinierte Vermögensabgabe für Superreiche die richtige Antwort auf die Frage, wer eigentlich für diese Krise zahlt. Auch eine Verdoppelung des derzeitigen EU-Budgets für einen mehrjährigen Finanzrahmen der Jahre 2021 bis 2027 durch eine dauerhafte Erhöhung auf 2 % des Bruttonationaleinkommens und eine klare Prioritätensetzung auf Soziales und Klimaschutz ist dringend notwendig. Einen mutigen Neuanfang der Europäischen Union gilt es nun einzuleiten – nicht nur einen ökologischen, sondern auch einen sozialen Neuanfang. (Beifall bei den LINKEN) Dabei gibt es konkrete Vorschläge, die im Übrigen in Brüssel im Europaparlament überfraktionell getragen werden, wie etwa ein Modell für einen europäischen Mindestlohn, um den europäischen Wiederaufbau mit dem Ausbau sozialer Sicherheit zu verknüpfen. Alle Staaten müssen dazu verpflichtet werden, armutsfeste und existenzsichernde gesetzliche Mindestlöhne einzuführen. Dafür müssen die Löhne oberhalb von 60 % des mittleren Durchschnittseinkommens des jeweiligen Mitgliedstaates liegen. Lohn- und Sozialdumping zwischen und innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten kann nur verhindert werden, wenn garantiert wird, dass gleiche Arbeit am gleichen Ort auch gleich bezahlt wird. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Ein weiteres Beispiel wäre eine europäische Arbeitslosenrückversicherung – eine Versicherung, die das Arbeitslosensystem des jeweiligen Landes im Falle einer Krise abfedern soll. Dies sind wichtige Schritte zur gelebten Solidarität in Europa, auch wenn diese nur als erste Schritte verstanden werden können. Daher schlagen wir über unseren Antrag hinaus die Stärkung der europäischen Säule soziale Rechte bis hin zu einklagbaren sozialen Rechten auf EU-Ebene vor. Aber auch die Stärkung des Europaparlaments, die Erleichterung bei Volksbegehren und auch der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, zu der sie sich übrigens bereits 2009 verpflichtet hat, sind längst überfällige politische Maßnahmen. Zu keinem Zeitpunkt nach dem Beginn des europäischen Integrationsprozesses schien die Umkehrung möglicher als heute. Wir müssen diese Ratspräsidentschaft als Chance begreifen, die EU wieder an den Bedürfnissen der Menschen und nicht an den Interessen der Konzerne zu orientieren. Diese Chance ist zu wichtig, um sie ungenutzt verstreichen zu lassen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die einbringende Fraktion mit Frau Kollegin Tändler-Walenta. Wir fahren nun fort mit der CDU-Fraktion. Frau Dr. Schenderlein, bitte.

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Dr. Christiane Schenderlein CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einführung eines europäischen Mindestlohns, Vermögensabgabe, Verdopplung des EU-Budgets und Etablierung eines humanen Migrationssystems – das sind die Forderungen des Antrags der sächsischen LINKEN an die deutsche Ratspräsidentschaft. Es liest sich wie das große Wunschkonzert: Mehr Geld ins System, dann wird schon alles; die Reichen können es bezahlen; sozialistische Gleichmacherei – und wenn all das erreicht ist, Frieden und Glückseligkeit als Folge. Alles, wovon die linke Philosophie lebt, steckt in diesem Antrag. All das soll die deutsche Ratspräsidentschaft in sechs Monaten quasi in einem Fingerschnips erreichen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das haben wir nicht gesagt! Bestimmte Dinge wie etwa die Landwirtschaft werden sich auch nicht so schnell ändern; darüber haben wir heute Morgen gesprochen!) Ich möchte Ihnen im Folgenden begründen, warum die CDU-Fraktion diesen Antrag ablehnt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Es war das Jahr 1957, als der Europäische Sozialfonds eingeführt wurde. Er ist damit eines der ältesten Instrumente der Gemeinschaft und steht für ein soziales und solidarisches Europa. Seit über 60 Jahren stützt der Fonds Beschäftigungschancen und hilft ganz konkret bei der Reduktion von Arbeitslosigkeit. Der Europäische Sozialfonds ist in der laufenden Förderperiode mit über 86 Milliarden Euro ausgestattet und wir in Sachsen profitieren im hohen Maße von ihm. Er trägt dazu bei, Investitionen in Bildung zu unterstützen, Beschäftigung und soziale Eingliederung zu fördern sowie Armut zu bekämpfen. Doch nun zu den einzelnen Punkten: Beim europäischen Mindestlohn geht es um die grundsätzliche Frage, was auf Ebene der Gemeinschaft geklärt wird und wofür die Mitgliedsstaaten zuständig sind. Die europäischen Verträge regeln dies sehr deutlich: Europa schafft Wettbewerbsregeln für ein Fairplay im EU-Binnenmarkt, sorgt für Grundstandards bei Arbeitnehmerrechten, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz; hingegen sind die Sozialleistungen, der Mindestlohn oder die Altersvorsorge Aufgabe der Mitgliedsstaaten. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass die Festlegung der Höhe der verschiedenen Bestandteile des Arbeitsentgelts und damit auch die Verpflichtung zur Einführung eines bestimmten Mindestlohns alleine in nationaler Zuständigkeit liegt. Die Nationalstaaten sollten und müssen diese Arbeit und Aufgabe auch wahrnehmen. Wir haben in der Europäischen Union eine ökonomische und strukturelle Vielfalt. Die nationalen Mindestlöhne bewegen sich innerhalb der Europäischen Union derzeit zwischen etwa 12 Euro in Luxemburg und weniger als 2 Euro in Bulgarien. Die Preise und Lebenshaltungskosten sind in beiden Ländern aber auch ähnlich verschieden, und das lässt sich eben nicht einfach mal so vereinheitlichen. Zum zweiten Punkt, der Einführung einer europaweiten Vermögensabgabe: Die Aufnahme einer EU-weiten Vermögensabgabe ist kein Bestandteil des Programms der deutschen Ratspräsidentschaft. Damit lohnt sich die Diskussion an dieser Stelle nicht. Ihr Antrag ist an dieser Stelle auch ungenau; denn es ist nicht greifbar, was Sie mit dem Begriff Vermögen überhaupt meinen: Bar-, Sach- oder Unternehmensvermögen? Ganz ehrlich: In Krisenzeiten, wie wir sie ohne Zweifel aktuell haben, wäre dies wirtschaftspolitisch wirklich das falsche Instrument und beweist wieder einmal, dass DIE LINKE absolut keinen Zugang zu Wirtschaft hat. (Beifall bei der CDU – Widerspruch bei den LINKEN) Zum dritten Punkt, der Verdopplung des derzeitigen EU-Budgets für den mehrjährigen Finanzrahmen: Die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen sind Schwerpunkt der Präsidentschaft. Die Erhöhung der Eigenmittel-Obergrenze um 0,8 % auf 2 % des Bruttonationaleinkommens der EU war erforderlich, um den europäischen Aufbauplan „Next Generation EU“ mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro durch die Ausgabe von Anleihen gegenzufinanzieren. Die Anhebung ist krisenbedingt und sollte deshalb eine zeitlich und inhaltlich begrenzte Ausnahme bleiben. Eine Verstetigung dieser 2 %, nur weil sie einmal eingeführt wurde, verbietet sich. Nun zum vierten Punkt, der Schaffung eines humanen Migrationssystems: Das finde ich schon sehr erstaunlich. Zunächst sprechen Sie in den ersten drei Absätzen von dem „sozialen Europa“, und ganz zum Schluss packen Sie dann noch einmal diese so schwierigen und kontroversen Themen, über die wir in der EU seit über fünf Jahren so hart verhandeln, einfach noch einmal im letzten Absatz hintendran. Klar: Wir wollen nicht, dass Flüchtlinge auf ihrem Weg nach Europa ihr Leben verlieren. Doch können Sie nicht das eine beklagen und auf der anderen Seite die Rolle der Schleuser ausblenden. Wir müssen selbstverständlich in der Europäischen Union im Guten miteinander die noch offenen Fragen klären. Daher ist es jetzt die Europäische Kommission, die hier gefragt ist, denn die Europäische Kommission hat allein das Initiativrecht – und nicht die Ratspräsidentschaft, wie man aufgrund Ihres Antrags denken könnte. (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Und wer ist denn gleich noch mal die Vorsitzende der EU-Kommission? Darf sie keine Vorschläge machen?) Die Kommission erarbeitet hierzu aktuell einen Vorschlag. Nun zurück zum Ausgangspunkt: Die Europäische Union lebt von der Vielfalt und von Subsidiarität. Solidarität und Subsidiarität sind dabei zwei Seiten derselben Medaille. Europa lässt niemanden zurück, wir lassen die Schwächeren nicht im Stich. (Widerspruch bei den LINKEN) Trotzdem gilt auch: Die Wertschöpfung findet in den Mitgliedsstaaten statt, und dort sind dann auch die Entscheidungen über die sozialen Standards zu treffen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDU Fraktion sprach soeben Frau Dr. Schenderlein. Nun ist die AfDFraktion an der Reihe. Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE will die bundesdeutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 für die Gestaltung eines sozial gerechten und solidarischen Europa nutzen. Das klingt zunächst einmal gut – denn wer möchte schon nicht sozial gerecht oder solidarisch sein? (Zuruf von der SPD: Natürlich die AfD!) Man fragt sich nur: Gelingt dies mit den hier gemachten Vorschlägen? In Ziffer 1 soll der europäische Wiederaufbau mit dem Ausbau sozialer Sicherheit verknüpft werden. Welcher Wiederaufbau ist denn hier gemeint? (Lachen des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Da brauchen Sie nicht lachen; Sie werden es gleich erfahren. In der Stellungnahme des Staatsministeriums für Europa vom 06.07.2020 zum Antrag wird auf die Entschließung der Europaministerkonferenz der Länder vom 07.06.2018 zum Thema „Zukunft soziales Europa“ verwiesen. Liest man in diesem Beschluss nach, erfährt man, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die Bewältigung der Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise – 2018! – nicht allein vor finanz- und wirtschaftspolitischen, sondern vor großen sozialpolitischen Herausforderungen stehen. Verbindet man nun diese Feststellung mit dem Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Ende Juni 2020, so wird die 2018 festgestellte Finanz- und Wirtschaftskrise nun plötzlich eine Krise aufgrund der COVID-19-Pandemie. Zu lesen ist in der Entschließung, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Sicherheit und Solidarität zentrale Grundpfeiler eines gerechten Europas wären. Die COVID-19-Pandemie hätte zu nachhaltigen Einschnitten im Alltag von vielen Europäern geführt und Ungleichheiten verschärft. Wieso eigentlich? Es war doch ganz Europa betroffen. 2018 resultierten die großen sozialpolitischen Auseinandersetzungen noch aus dem finanz- und wirtschaftspolitischen Krisenszenario. Die Begründung, weshalb ein europäischer Sozialaufbau erforderlich ist, hat sich also etwas gewandelt. Ich halte auch dies für einen konkreten Beleg dafür, dass in diesen Bereich, Sozialaufbau, die Europäische Union als Zentralorgan keinerlei Vorteile gebracht hat. Eine gemeinsame europäische Sozialpolitik war bereits 2018 gescheitert. Das wird auch in der Schlusserklärung der Europaministerkonferenz deutlich angesprochen. Darin steht zu lesen: „Die Mitglieder der Europaministerkonferenz sind der Auffassung, dass es zur Erreichung dieser Konvergenz – sozialer Konvergenz – jedoch keiner Harmonisierung der Sozialsysteme der Mitgliedsstaaten bedarf. Vielmehr geht es um Reformen der Mitgliedsstaaten und ihre jeweilige nationale Zuständigkeit.“ Dieser Auffassung sind auch hier wir in der AfD. Durch die COVID-19-Pandemie hat sich an dieser strukturellen Frage überhaupt nichts geändert. Bereits 2018 stellte die Europakonferenz fest: „Um soziale Standards aus eigener Kraft bereitstellen zu können, müssen die Mitgliedsstaaten unter anderem ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Ziel sollte es sein, dass die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Systeme hinsichtlich möglicher Sicherungslücken auf den Prüfstand stellen und erforderlichenfalls geeignete Reformen entwickeln.“ Aber selbst unter den COVID-19-Bedingungen steht die Ratspräsidentschaft Deutschlands unter den Regelungen der Kompetenzordnung der europäischen Verträge. So heißt es im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft: „Wir setzen uns deshalb dafür ein, die soziale und wirtschaftliche Aufwärtskonvergenz in Europa mit der Wahrung der Kompetenzordnung voranzubringen. Ziel ist es, in Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte Ungleichheiten innerhalb der EU zu reduzieren, Verwerfungen an den Arbeitsmärkten auch aufgrund externer Jobs zu mindern und den sozialen Schutz zu verbessern. Wir treten insbesondere für die Entwicklung eines EU-Rahmens für nationale Mindestlöhne ein“– nationale Mindestlöhne! –, „der den Schutz von Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Sozialpartnerschaft und ihre herausgehobene Rolle bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen stärkt.“ Dieses Zitat leitet zur nächsten Problematik über. Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wird eine zeitnahe Einführung eines europaweiten Mindestlohns gefordert. In Deutschland beträgt der Mindestlohn seit 01.01.2020 9,35 Euro pro Stunde. In der Europäischen Union gibt es in 13 Ländern einen gesetzlichen Mindestlohn, der also nicht von den Tarifparteien ausgehandelt ist. Die Spanne reicht von Luxemburg mit 12,38 Euro bis zu Litauen mit 3,72 Euro oder Griechenland mit 3,76 Euro. Nun darf ich einmal fragen, wie man denn einen europäischen Mindestlohn der Höhe nach bestimmen will. Die Diskussion läuft. (Zurufe von den LINKEN) Die Vorschläge hierzu reichen von 60 % des medialen Einkommens in der Europäischen Union bis hin zu Lohnuntergrenzen oder Mittelwerten. Egal wie, eines dürfte in jedem Fall klar sein: Geht man von 4 Euro und 12 Euro aus, ergeben sich 16 Euro, und der Mittelwert beträgt dann 8 Euro. Im Klartext heißt das: Kommt es zu einem europaweit gültigen Mindestlohn, werden gesichert die Mindestlohnempfänger in Deutschland nicht profitieren, sondern Abstriche hinzunehmen haben. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie dies Ihren Anhängern und Wählern bereits in dieser Deutlichkeit mitgeteilt haben. (Zurufe von den LINKEN) Da hat die Pandemie tatsächlich auch noch ein Moment, das die Branche gerade besonders hart trifft. Bei Mindestlohn in Zahlen ist dies ein Schlag ins Gesicht aller Geringverdiener, gerade im Dienstleistungssegment, (Beifall bei der AfD) genauso für die Firmen vornehmlich im Bereich der Gastronomie und des Tourismus. Darüber hinaus zeigt auch Ihre Forderung, wie wenig Sie doch vom Zusammenspiel wirtschaftspolitischer Maßnahmen verstehen. Denn abgesehen von Sozialreformen will die EU-Kommission gerade das Kartellrecht modernisieren. Auf Druck der deutschen, italienischen und französischen Industrieverbände soll das Kartell- und Fusionsrecht modernisiert werden. Konkret bedeutet dies, dass wegen des internationalen Wettbewerbs mit amerikanischen oder chinesischen Firmen die innereuropäische Fusionskontrolle nicht mehr am europäischen Markt, sondern am internationalen Markt ausgerichtet wird. Dies bedeutet, dass eine Fusion dann nur noch kartellrechtlich untersagt wird, wenn die im globalen Markt eine dominante Stellung einnimmt. Dies führt zu Megakonzernen mit unterschiedlichen fusionsrechtlichen Abwicklungsverfahren. Eine Arbeitnehmerschutzrechtsprechung bzw. -gesetzgebung haben gerade viele außereuropäische Staaten nicht. Die Konkurrenzfähigkeit bestimmt sich dann im internationalen Maßstab. Auch in China gibt es Mindestlöhne. In Shanghai war dieser 2017 – das ist die letzte Zahl, die ich gefunden habe – 2,59 Euro. Genau in diese Zukunft entlassen Sie, liebe LINKE, die Arbeitsnehmer im Geringverdienerbereich. Sie merken noch nicht einmal, wie Sie der Lohndrückerei, der internationalen Globalisierung entgegenlaufen und damit gerade den von Ihnen angegriffenen Industrieverbänden in die Tasche spielen. Was meinen Sie, wie lange man dem globalen Lohndruck in Großkonzernen die Stirn bietet? Es wird so manchen überraschen, aber die AfD hat sich ganz eindeutig für einen gesetzlichen Mindestlohn, allerdings natürlich in nationaler Verantwortungsstruktur, ausgesprochen und darüber hinaus auch für eine Obergrenze von 15 % Beschäftigten mit Leih- oder Werksverträgen in Unternehmen. Das steht in unserem Programm, Ziffer 10.3, Bundestagswahlprogramm 2017. Wenn schon durch den Euro keine Auf- und Abwertungen mehr möglich sind, muss zumindest durch nationale Mindestlohngrenzen die Existenz im unteren Einkommensbereich und damit auch die Alterssicherung dort gestärkt werden. Dies erfordert auch allerdings Einigkeit dahingehend, dass in den jeweiligen Ländern bei internationalen Ausschreibungen nur auf der Basis national gültiger Vorschriften gearbeitet werden kann und nicht der Mittelwert gebildet wird. Dies würde die Arbeitnehmer in Deutschland wiederum erheblich benachteiligen. Im Falle der Fleischfabrik Tönnies erleben wir gerade, was passiert, wenn Verträge europaweit ausgeschrieben werden. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die Intention Ihres Antrags nicht einer Stärkung der europäischen Idee dient, sondern Sie sägen weiter an der europäischen Säule. Deswegen lehnen wir die Entschließung in diesem Punkt ab. Zu Ziffer 2 des Entschließungsantrages, Einführung einer europaweiten Vermögensabgabe, ist Folgendes zu sagen: Nach den derzeitigen Voraussetzungen und dem Haushaltsplan der EU-Kommission soll Deutschland jährlich 42 % mehr in den EU-Haushalt einzahlen als bisher. Dies ergibt sich aus einer Antwort des Bundes auf eine Anfrage der FDP. Dies allein sind schon 13 Milliarden Euro pro Jahr. Ob Sie einen Griff in die Taschen der Bürger nun Steuern oder Abgaben nennen, ist egal. Eine eigene Steuererhebungskompetenz lässt sich aus den EU-Verträgen nicht entnehmen. Erforderlich wäre eine Änderung des Primärrechts der Europäischen Union. Aus den Regularien des AEUV lässt sich allenfalls eine Harmonisierungskompetenz entnehmen. Dies wäre schlechterdings für eine einmalige Vermögensabgabe eine nicht zu nehmende Hürde. Die Kernkompetenz zur Rechtssetzung einer direkten Besteuerung ist den EU-Mitgliedsstaaten vorbehalten. Eine derartige Abgabe wäre im europäischen Primärrecht vertragswidrig und im deutschen Verfassungsrecht als Einmalsteuer ebenso verfassungswidrig und nicht umsetzbar. In Summe lässt sich festhalten: ein rechtwidriger Vorschlag, grob mittelstandsschädlich und bürgerfeindlich. In diesem Zusammenhang darf ich einmal in Erinnerung rufen, dass sich das Nettogeldvermögen in Italien einer Studie der Allianz-Versicherung zufolge aus dem Jahr 2018 auf 34 740 Euro und das der Deutschen auf 16 806 Euro beläuft. Nach einer Studie der Commerzbank liegt der Medianwert der privaten Vermögen in Italien bei 164 000 Euro und in Deutschland bei 76 000 Euro. Bei den Wohlstandsvermögen innerhalb der OECD belegt Deutschland einen der hinteren Ränge. In einer Studie des DIW, bestimmt unverdächtig, eher links, wird festgestellt: Je größer die sozialstaatliche Absicherung ist, desto geringer die durchschnittlichen Vermögenssummen. Im Klartext heißt dies nichts anderes als: Man verlässt sich auf das soziale Netz und hofft auf Umverteilung. Gerade die Bürger in Deutschland erleiden durch die Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank bereits ohnehin erhebliche Einbußen an ihren Privatvermögen. Eine Vermögensabgabe würde dies beschleunigen, da es auch vor allen Dingen die Wohneigentümer treffen würde. Wenn in der öffentlichen Diskussion von Vermögenden gesprochen wird, werden im selben Atemzug auch häufig Milliardäre wie die Aldi-Eigner oder Großaktionäre von BMW genannt. Hierbei handelt es sich um Leute, die über Jahreseinkommen im mehrstelligen Millionenbereich verfügen. Dies animiert natürlich dazu, auch bei Forderungen nach Vermögensabgaben zu applaudieren. Denn diese Milliardäre werden bei den Diskussionsrunden immer ins Schaufenster gestellt. Die offizielle Definition von „reich“ ist jedoch, wenn man als Alleinstehender ein monatliches Nettoeinkommen von 4 038 Euro erhält. Als vermögend zählt man in Deutschland mit einem Vermögensstand über 214 500 Euro. Zu den obersten 10 % der Vermögendsten – Superlativ! – gehört man, wenn man über ein Vermögen von mindestens 468 000 Euro verfügt. Im Klartext bedeutet dies, dass jeder, der ein Eigenheim besitzt, bereits zur Klasse der Vermögenden gehört. Wer also hier applaudiert und zur Mittelschicht gehört, muss damit rechnen, weiterhin über die Erträglichkeitsgrenze zur Kasse gebeten zu werden, dies zugunsten einer Umverteilung ins Ausland! Natürlich kann die AfD hier nicht zustimmen. Zu Ziffer 3 erübrigt sich fast eine Stellungnahme, weil ich bereits erwähnt habe, dass eine Erhöhung der deutschen EU-Zahlungen um 42 % in der Planung ist. Eine endgültige Bestimmung lässt sich derzeit wegen der Verhandlungen mit Großbritannien nicht festlegen. Wie sich das Bruttonationaleinkommen aufgrund der seit Jahren angelegten Wirtschaftskrise entwickelt, ist nach wie vor unklar. Kommt es zu einer Erhöhung der direkten Abführung an den EU-Haushalt, werden natürlich die nationalen Haushalte darunter zu leiden haben. Die Forderung ist auch völlig unnötig, weil durch den sogenannten Kredithebel – das haben wir von der Kollegin vorhin auch gehört – und das MMT-Verfahren, Modern Monetary Theory, die Europäische Union, vertreten durch die Kommission, zusammen mit den Notenbanken gedenkt, Kredithebel einzuführen. Frau von der Leyen hat in einem Interview sogar von über 10 Billionen Euro gesprochen. Es handelt sich dabei um monetäre Schattenhaushalte, geschaffen durch die Notenbanken, die an den Parlamenten vollständig vorbeilaufen. Weshalb bei einer derartigen Aussicht noch die nationalen Haushalte eingekürzt werden sollen, bleibt völlig im Dunkeln. Zu guter Letzt ist darauf zu verweisen, dass die Begründung des Antrages nicht erkennen lässt, was mit der „Etablierung eines humanen Migrationssystems, das das Sterben an und vor den Außengrenzen der Europäischen Union endlich … stoppt“, gemeint ist. Bislang laufen die Diskussionen innerhalb der Europäischen Union im Wesentlichen darauf hinaus, dass man sich nicht über die Verteilung von Asylantragstellern oder Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union einigen kann. Weshalb diese Forderung in einem Antrag für ein soziales Europa steht, das in einigen Ländern eine Jugendarbeitslosigkeit von bis zu 30 % zu verkraften hat, erschließt sich nicht. Ein Sozialstaat lässt sich selbstverständlich nur innerhalb einer verbundenen Solidargemeinschaft verwirklichen. Wir haben noch nicht einmal die innereuropäische Harmonisierung ansatzweise im Griff. Selbstverständlich erleben wir innerhalb der Europäischen Union eine Wanderbewegung vom Niedriglohn- zum Hochlohnsektor. Bereits das überfordert die etablierten Systeme bei Weitem, wie die geplanten Kreditaufnahmen belegen. In dieser Situation sollen wir weitere Zuwanderung in unsere Sozialsysteme etablieren? Gute Nacht, Marie! (Zuruf von den LINKEN: Etablieren?!) Liebe LINKE, das toppt alles. Ihr schafft nicht nur Deutschland ab, sondern auch Europa. So hätte ein europäischer Sozialstaat nicht ansatzweise eine Chance, geschweige denn Deutschland, dessen Bürger nicht annähernd so reich sind, wie immer behauptet wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion. Nun Kollegin Hammecke für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich darauf hinweisen, dass es, wie heute Morgen bei der Fachregierungserklärung, die AfD-Fraktion wieder einmal schafft, zwei vulnerable Gruppen gegeneinander auszuspielen. Nur weil wir mit der Jugendarbeitslosigkeit in Europa und in Deutschland Probleme haben – worauf ich später noch einmal eingehen werde –, heißt das nicht, dass wir den Menschen an den Außengrenzen oder den Menschen, die jetzt schon in den griechischen Lagern leben, nicht helfen müssen. Diesem Gedankenspiel möchte ich mich hier verwehren. Jetzt aber zu meiner Rede. Am 1. Juli 2020 hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft und damit eine große Verantwortung übernommen. Diese Position versetzt die Bundesrepublik in die Lage, Einfluss auf die Debatten innerhalb der Europäischen Union zu nehmen. Welche Themen in dieser Zeit gesetzt und welche ausgelassen werden, haben enormen Einfluss auf die gesamteuropäische Debatte. Dabei geht es bei einer Ratspräsidentschaft nie – darum darf es auch nie gehen – darum, eigene nationalstaatliche Interessen zu stärken, sondern es geht darum, gemeinsame europäische Interessen zu navigieren. Deshalb bin ich sehr dankbar für diesen Antrag und die Möglichkeit, dieses aktuelle Thema hier und heute im Plenum des Landtages diskutieren zu können; denn die Europäische Union steht vor einer Vielzahl großer Herausforderungen, nicht zuletzt natürlich vor der, die erst vor Kurzem über uns hereingebrochen ist: die Corona-Pandemie und ihre Folgen. Aber auch in ihrer schieren Größe bleibt die Frage der Bewältigung der Corona-Krise nicht die einzige große europapolitische Aufgabe. Die Reform des EU-Asyl- und Migrationspaktes wartet seit vielen Jahren auf eine dringend notwendige Einigung unter den Mitgliedsstaaten. Es ist noch nie hinnehmbar gewesen und es ist auch heute nicht hinnehmbar, dass das Mittelmeer zum Grab für Menschen auf der Flucht wird. Zudem sind die Zustände in den Aufnahmelagern für die Menschen in Griechenland eine humanitäre Ausnahmesituation. Es sind überwiegend die NGOs, die sie mit Spenden und dem Ehrenamt am Laufen halten. Das liegt auch daran, dass wir die Länder an den Außengrenzen Europas alleine lassen. Es ist längst an der Zeit, dass sich etwas bewegt. Dazu gehören eine solidarische Verteilung und ein faires und schnelles Asylverfahren für jene, die an den europäischen Außengrenzen ankommen. Dazu gehören aber auch Konzepte, wie Resettlement-Programme, die die legale Einreise ermöglichen. Corona hat wie eine Lupe gewirkt, welche die bereits bestehenden sozialen Probleme innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten endlich in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Debatte gebracht hat. Ich möchte an diesem Punkt einige Aspekte nennen, die zwar bereits in der europäischen Säule sozialer Rechte auf dem Göteborger Sozialgipfel beschlossen wurden, aber jetzt umso dringender umgesetzt werden müssen: angefangen bei einer europäischen Gleichstellungsstrategie. Wenn Corona eines überdeutlich gezeigt hat, dann eines: dass in der Krise Frauen überproportional mehr an CareArbeit übernommen haben. Erhebungen zeigen, dass sich die Zeit, die Frauen mit Kinderbetreuung verbracht haben, massiv erhöht hat, während sie bei den Männern gleichgeblieben ist. Woran liegt das unter anderem? Das liegt daran, dass Frauen meistens weniger verdienen als ihre Partner. Dieses Problem muss endlich konsequent angegangen werden. Deshalb braucht es jetzt wirksame Maßnahmen, die geschlechterstereotypischen Vorstellungen in der Jobauswahl entgegenwirken, und es braucht endlich Lohntransparenz. Der zweite Aspekt – auch zu finden in der Säule der sozialen Rechte der Europäischen Union – ist während der pandemiebedingten Schulschließungen sichtbar geworden und betrifft die Frage der Bildungsgerechtigkeit und der Chancengleichheit für alle Kinder. Auch hier wurde eine Schieflage sichtbar, und zwar zwischen denen, die zu Hause Zeit, einen Computer und Raum für das Homeschooling hatten, und jenen, die versuchten, die Aufgaben auf dem eigenen Handy zu machen und dabei sich vielleicht noch um die kleinen Geschwister kümmern mussten. Wir müssen jedes Kind mitnehmen, und das von Anfang an. Das ist unsere gesamteuropäische Verantwortung. Auch die Frage nach europäischen Mindestlöhnen und die Fragen nach den Arbeitsbedingungen in der EU sind entscheidende in der momentanen Situation. Deshalb hier noch einmal der Hinweis an die AfD – so, wie wir es eigentlich schon im Ausschuss diskutiert hatten, und weshalb ich doch sehr verwundert war – ob Ihrer Ausführungen: Beim europäischen Mindestlohn geht es nicht darum, den gleichen Mindestlohn in allen Mitgliedsstaaten zu haben, sondern es geht darum, ihn an das Lohnniveau der jeweiligen Länder anzupassen. Das nur noch einmal zur Klarstellung. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Danke!) Es geht um faire Arbeitsbedingungen, gerade in Zeiten von Corona, in denen wir in Gesamteuropa und wahrscheinlich in großen Teilen der Welt über sogenannte systemrelevante Berufe gesprochen und damit unter anderem Menschen in der Pflege oder im Einzelhandel gemeint haben. Es geht auch um das Problem der Ausbeutung europäischer Arbeitskräfte, wie zuletzt in deutschen Schlachthöfen bei Tönnies geschehen. All diese von mir beschrieben Herausforderungen sind nur einzelne Facetten der europäischen Säule sozialer Rechte, die exemplarisch für weitere Herausforderungen stehen: der Jugendarbeitslosigkeit, der Kinderarmut, aber auch der alternden Gesellschaft im ländlichen Raum. Corona hat gezeigt: Diese Maßnahmen müssen dringend gemeinsam diskutiert und Lösungen gefunden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, viele Ziele, die in diesem Antrag stehen, teilen wir. Die beschriebenen Probleme sehen wir als einige der großen Herausforderungen an, die die Europäische Union in der nächsten Zeit anzugehen hat. Dem Antrag zustimmen werden wir trotzdem nicht, und das hat verschiedene Gründe. Wie ich bereits am Anfang angeführt habe, begann die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bereits am 1. Juli und läuft nur bis zum Ende dieses Jahres. Danach wird sie an Portugal weitergegeben. Wie im Antrag der LINKEN steht, legt die Bundesregierung im Rahmen des Vorsitzes am Beginn ihrer Amtszeit einen Arbeitsplan für die kommenden sechs Monate vor. Damit dieser Antrag Einfluss auf das Arbeitsprogramm haben könnte, ist es schon viel zu spät. Dieses Arbeitsprogramm, ebenso wie das gemeinsame Trio-Arbeitsprogramm von Deutschland, Portugal und Slowenien, liegt nämlich bereits seit einiger Zeit vor und beinhaltet tatsächlich die Umsetzung der bereits genannten Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte. Wir sind uns einig: Die weitere Gestaltung eines sozialen, eines gerechten, eines solidarischen Europas muss vorangebracht werden – auch, aber eben nicht nur. In diesem Antrag bleibt der Klimaschutz ein Thema neben weiteren. Dabei sind die Auswirkungen der Klimakrise am verheerendsten für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Es sind arme Menschen, die, obwohl sie am wenigsten zur Klimakrise beitragen, am Härtesten von ihr betroffen sein werden. Besonders die Klimakrise, die keine Grenzen kennt, muss Auftrag sein, das Thema auf der großen europäischen Ebene gemeinsam zu diskutieren und zu priorisieren. Für meine Fraktion ist deshalb klar: Die EU-Ratspräsidentschaft muss eine Klimaratspräsidentschaft sein. (Oh-Rufe von der AfD) Die Corona-Pandemie hätte uns eigentlich lehren müssen, wie wichtig die Vorbereitung auf eine Krise ist. Das war bei dieser weltweiten Pandemie schwierig, aber auch hier lernen wir momentan, unsere präventiven Strukturen zu stärken. Bei der Klimakrise kann jetzt aber tatsächlich niemand mehr behaupten, man hätte es nicht gewusst. Die Warnungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind eindringlich, sie warnen schon seit vor meiner Geburt. Im Jahr 2019 haben junge Menschen durch ihren Protest auf der Straße das Thema endlich wieder in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Debatte gerückt. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt, da über den mehrjährigen Finanzrahmen diskutiert wird, ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Es ist wichtig, das Geld jetzt in klimafreundliche, in nachhaltige und in generationengerechte Projekte zu stecken. Das sind wir den kommenden Generationen schuldig. Wenn wir über Finanzierungsmöglichkeiten sprechen, reicht es nicht, zum Beispiel über eine Vermögensabgabe zu sprechen, sondern wir müssen dringend über eine Reform des europäischen CO -Emissionshandels sprechen. Die Europäische Union hat über 500 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner und ist ein großer Player in der Welt. Deutschland hat mit der Ratspräsidentschaft eine signifikante Verantwortung und muss sich mit aller Kraft bewusst für ein sozialeres, ein gerechteres, aber auch für ein nachhaltigeres und klimafreundlicheres Europa einsetzen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Hammecke von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die SPD. Frau Kollegin Kliese, bitte schön.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist uns sehr wichtig. Vieles ist allerdings von meiner Vorrednerin schon gesagt worden, was ich auch gern gesagt hätte. Es ist schon sehr, sehr spät. Ich gebe zu Protokoll. (Beifall bei allen Fraktionen) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jawohl. Vielen Dank. Nun könnten wir eine zweite Rednerrunde eröffnen. Besteht hier noch Bedarf seitens der Fraktionen? – Ich schaue mich einmal um. Das sehe ich nicht. Dann würde ich gern das Wort an die Staatsregierung übergeben. – Frau Staatsministerin Meier, bitte schön.

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Katja Meier

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, vielen Dank, Frau Tändler-Walenta, für Ihren Antrag – natürlich auch an die Fraktionen –, der uns die Gelegenheit gibt, noch einmal über das europäische Gemeinwesen zu sprechen, das sich im Zuge der Corona-Pandemie einmal mehr in einer äußerst kritischen Phase befindet. Diese Woche schauen wir alle gespannt auf Europas Hauptstadt, wo der erste EU-Gipfel unter der deutschen Ratspräsidentschaft stattfindet. Ich wünsche mir, dass Europa gestärkt aus dieser Krise hervorgeht, um ein Europa zu werden, das klimaneutral ist, das sozialer und solidarischer ist als heute, ein Europa, in dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefestigt sind, in dem mehr Bürgerbeteiligung möglich ist und in dem Bürgernähe gelebt wird. Ich wünsche mir, dass die Bundesregierung während der Präsidentschaft ihren Beitrag dazu leistet. Ich wünsche mir auch, dass sie die Institutionen, die Mitgliedsstaaten und die Bürgerinnen und Bürger Europas in diesen schweren Zeiten zusammenhält oder – besser – wieder zusammenführt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn ich hier einigen Punkten wirklich etwas abgewinnen kann, so greifen die Forderungen Ihres Antrages vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, denen wir uns in der EU gegenübersehen, meines Erachtens etwas zu kurz. Frau Hammecke hat richtigerweise gesagt, dass er auch etwas zu spät kommt. Natürlich ist es wichtig – das haben Sie in Ihrem Antrag und in Ihrer Rede deutlich gemacht –, den Wiederaufbau zu nutzen, um die soziale Sicherheit in Europa zu verbessern. Im Hinblick auf den europäischen Mindestlohn – Sie haben es deutlich gemacht, und Frau Hammecke hat es unterstrichen – geht es vor allem darum, die Initiative für gerechte Mindestlöhne in der EU voranzutreiben. Wenn wir einen EU-Rahmen für nationale Mindestlöhne hätten, wie ihn die Bundesregierung anstrebt, wären wir tatsächlich einen großen Schritt weiter, und zwar in sozialpolitischer wie in wirtschaftspolitischer Hinsicht. Es ginge den Menschen nicht nur unmittelbar besser, auch der Binnenmarkt würde mit so einem Instrument besser funktionieren, weil Wettbewerbsverzerrungen reduziert werden würden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie fordern in Ihrem Antrag auch eine Vermögensabgabe zur solidarischen Beteiligung der Vermögenden an der Bewältigung der Corona-Krise. Ob eine solche Forderung allerdings tatsächlich bei der aktuellen Krisenbewältigung hilft, das bezweifle ich. Ich denke vielmehr, dass es kurzfristig helfen würde, Unternehmen, die aggressive Steuervermeidungspraktiken anwenden, zur Verantwortung zu ziehen. Alle großen Unternehmen, Fluggesellschaften, Banken, Versicherungen oder Finanzdienstleister – ich glaube, das sind die, die Sie meinen –, die mit staatlichen Beihilfen unterstützt werden, sollten öffentlich darlegen, wo sie Gewinne erwirtschaften und welche Steuern sie dafür zahlen. Wir dürfen in Europa nicht zulassen, dass die Gemeinschaft der europäischen Bürgerinnen und Bürger inklusive der nächsten Generationen für die Krise haftet, während gleichzeitig große Unternehmen und Banken, die aus Steuermitteln finanziert werden, die Wirtschaftshilfen erhalten, Dividenden und Boni auszahlen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Forderung – das sind weitere Punkte – nach einer Erhöhung des EUHaushaltes ebenso wie Prioritäten bei Klimaschutz und Sozialpolitik sind mir, um ehrlich zu sein – Sie haben da ein paar Wortgruppen hingeschrieben –, in ihrer Dimension doch etwas zu undifferenziert. Sie haben einen weiteren Punkt aufgegriffen, nämlich die EU-Außengrenzen. Selbstverständlich will keiner, dass noch mehr Menschen an den Grenzen, in den europäischen Meeren, im Mittelmeer sterben. Ziel muss es deshalb sein, ein effizientes und solidarisches europäisches Asylverfahren festzulegen, das die Verantwortlichkeiten neu und klar regelt. Deshalb ist es positiv, dass die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems eine der Prioritäten der deutschen Ratspräsidentschaft darstellt. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat sich an der Stelle selbstverständlich einiges vorgenommen. Lassen Sie mich noch etwas zu den generellen Forderungen nach einem solidarischen Europa sagen. Es ist sicher klar, dass man immer mehr tun könnte. Aber ich will ausdrücklich unterstützend festhalten, dass die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen zur Bewältigung der Krise tatsächlich positiv überrascht hat. Frau Merkel hat kurz vor der Ratspräsidentschaft gemeinsam mit Emmanuel Macron, dem französischen Präsidenten, eine gemeinsame Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Corona-Krise im Umfang von 500 Milliarden Euro vorgeschlagen. Dieses Wiederaufbauprogramm, das es aber noch zu beschließen gilt, wird ein Akt der Solidarität sein, wie es ihn in der Geschichte der EU so noch nicht gegeben hat. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ und dem angepassten mehrjährigen Finanzrahmen schlägt die Europäische Kommission aufbauend auf der deutsch-französischen Initiative ein Gesamtpaket von 1,85 Billionen Euro vor. Auch wenn bei dem Aufbauprogramm die Rede von einer zeitlich begrenzten Maßnahme ist, so wird doch zum ersten Mal ein wirklich solidarisches gemeinschaftliches Finanzinstrument geschaffen. Das ist ein ganz bedeutender Schritt für die Integration des europäischen Gemeinwesens. Wenn die Krise etwas Gutes hat, dann das, dass wir hier den richtigen Weg eingeschlagen haben, so das Projekt hoffentlich zustande kommt und der Europäische Rat eine entsprechende Einigung findet. Die Konferenz der Europaministerinnen und -minister hat sich am 18. Juni 2020 zum mehrjährigen Finanzrahmen und zum Wiederaufbauinstrument positioniert. Sie hat das richtige und unmissverständliche Signal begrüßt, das mit dem Kommissionsvorschlag im Hinblick auf die gemeinsame Bewältigung der weitreichenden ökonomischen und selbstverständlich auch sozialen Folgen der Pandemie gesendet wird. Die Konferenz der Europaministerinnen und -minister fordert für die kommenden Jahre einen Geist der Solidarität und sieht darin die Voraussetzung dafür, dass die EU gestärkt aus der Krise hervorgeht. Ich möchte hier noch einmal die Gelegenheit nutzen, einen Blick auf die aus meiner Sicht zentralen Punkte der deutschen Ratspräsidentschaft und der Bewältigung der Corona-Krise zu werfen. Diese stehen natürlich im Zusammenhang mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ und dem angepassten mehrjährigen Finanzrahmen. Sowohl der MFR als auch „Next Generation EU“ müssen den europäischen Green Deal zum Leitmotiv machen. Wir haben jetzt die Chance, im Zuge der Krise unsere Wirtschaft und Gesellschaft, unsere Technologien und Lebensweisen klimaneutral und global wettbewerbsfähig zu gestalten. Es wäre fatal, um nicht zu sagen töricht, mit dem Krisengeld noch klimaschädliche Wirtschaftsbereiche zu fördern oder lebensverlängernde Maßnahmen für überkommende Technologien zu finanzieren. Die Mittel für den Wiederaufbau müssen konsequent mit dem Ziel der CO -Neutralität, der Schaffung einer schadstofffreien Umwelt und dem Schutz der Biodiversität verknüpft werden. Wer staatliche Hilfen erhält, muss darlegen, wie die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad in Einklang zu bringen sind. Europa hat jetzt die Chance, eine nachhaltige, eine wettbewerbsfähige und eine krisenfeste Wirtschaft und Gesellschaft aufzubauen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir nicht nur uns, sondern auch den nachfolgenden Generationen schlichtweg schuldig. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Wenn wir klimafreundliche Technologien und Innovationen fördern und uns an die Spitze einer weltweit notwendigen und letztlich unabwendbaren Transformation setzen, werden wir merken, dass wir damit durchaus gutes Geld verdienen können. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird natürlich auch hier in Sachsen den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Ich habe deshalb zuletzt im Bundesrat vor knapp 14 Tagen an die Bundesregierung appelliert – Lucie Hammecke hat jetzt auch noch einmal appelliert, dann sind wir noch zwei mehr –, die Ratspräsidentschaft zu einer Klimapräsidentschaft zu machen und dafür zu sorgen, dass die Finanzierung des Green Deals nicht nur im Wiederaufbauprogramm, sondern auch langfristig im mehrjährigen Finanzrahmen sichergestellt wird. Nun gilt es, schnellstmöglich die Rahmenbedingungen festzuzurren, um die Maßnahmen und Programme umsetzen zu können. Deswegen muss auch zeitnah eine Einigung zum MFR und zum Wiederaufbauprogramm gefunden werden. Der Sondergipfel der EU Ende dieser Woche bietet die Gelegenheit, einen Impuls dafür zu setzen, um Europa geeint, stark, ökologisch gerecht und selbstverständlich auch friedliebend aus der Krise zu führen. Aus Sachsen unterstützen wir selbstverständlich die Bundesregierung, wenn es gilt, hierfür die entsprechenden Weichen zu stellen. Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU, den LINKEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Meier. Nun hat die Fraktion DIE LINKE das Wort. Die Redezeit beträgt 3 Minuten für das Schlusswort. – Frau Tändler-Walenta, bitte schön.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Zunächst möchte ich noch einmal kurz auf die Vermögensabgabe eingehen. Es wurde vorhin das DIW zitiert. Ich möchte darauf hinweisen, dass genau heute eine Studie veröffentlicht wurde vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, in der die Ökonomen davon berichten – es ist wirklich erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland, dass die Vermögensverteilung statistisch erhoben wurde –, dass 1 % der Bevölkerung über 35 % des Netto-Gesamtvermögens in Deutschland verfügt. Die Wissenschaftler kommen also zu dem Ergebnis, die Vermögensverteilung ist noch ungerechter als vorher angenommen. Wir stehen mit der Forderung nicht allein. Just heute hat der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann eben diese Forderung aufgemacht: einer EU-weiten Vermögensabgabe. Wir leben in einer Zeit des Wandels. Dieser Wandel wird die Geschichte prägen. Mit unseren politischen Entscheidungen von heute müssen die künftigen Generationen leben. Das sagte bereits die Staatsministerin Meier. Es liegt an uns, wie diese besondere Zeit in die künftigen Geschichtsbücher geschrieben werden wird, als eine Zeit des Aufbruchs und der neuen Chancen in Europa oder als eine Zeit des Niedergangs und der Angst. Vor allem die prägenden Bilder der vergangenen Jahre werden darüber berichten, wie wir mit dieser politischen Verantwortung umgegangen sind. Alle, alle in diesem Raum, kennen das Bild von Alan Kurdi, ein kleiner Junge im roten Shirt, angespült am Strand. (Sebastian Wippel, AfD: Hingelegt!) Alan Kurdi wurde zwei Jahre alt. Er starb im Mittelmeer. Wollen wir ernsthaft diese Bilder in die Geschichtsbücher der nächsten Generation schreiben? Und damit frage ich jede Politikerin und jeden Politiker auf jeder politischen Ebene. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD) Es sind die Schleuser, es sind die Menschen zu verurteilen, die diese Menschen in die Flucht treiben durch Krieg und Gewalttat, Hunger, Arbeit und Obdachlosigkeit. Wir brauchen zivile Lösungen, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle. Erklärung

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Hanka Kliese SPD

Als SPD-Fraktion befürworten auch wir die Stärkung der sozialen Rechte in Europa und den Einsatz für eine gerechte, solidarische EU. Die Pandemie hat die sozialen Ungleichheiten in und zwischen den Mitgliedsstaaten verschärft. Deshalb gilt es natürlich, Schwung in die Debatte zu bringen, um einen EU-Rahmen für Mindestlöhne und nationale Grundsicherungssysteme zu haben, weil es den Zusammenhalt in Europa stärkt – Punkt 1. Den Vorschlag, dauerhaft das EU-Budget für den mehrjährigen Finanzrahmen durch die Erhöhung auf 2 % des Bruttonationaleinkommens zu generieren, sehen wir eher kritisch – Punkt 3. Wie schon in der Stellungnahme der Staatsregierung angegeben, will die Kommission vorübergehend auf 2,0 % des Bruttonationaleinkommens der EU anheben. Dies dauerhaft zu tun, sollte nicht die erstbeste Lösung sein. Viel stärker würden wir uns wünschen, dass über eigene Einnahmequellen der Kommission und die Geflüchtete gehören zu den Schwächsten der Gesellschaft. Es ist nicht sonderlich mutig, gegen die Schwächsten der Gesellschaft zu kämpfen. An dieser Stelle möchte ich Willy Brandt zitieren: Solidarität als Verpflichtung der Stärkeren gegenüber den Schwächeren. Ich möchte diesen Satz mit der Aufforderung an die Staatsregierung verbinden, sich eben auch im Zuge der Ratspräsidentschaft für ein humanes Migrationssystem einzusetzen, um endlich das Sterben vor und an der Außengrenze der EU zu stoppen. (Beifall bei den LINKEN) Willy Brandt sagte in derselben Rede von 1990, dass Deutschland eine Republik ist, eine Republik, die europäisch eingebettet ist. Ich sage Ihnen nun, wir brauchen eine EU, die nicht nur über den Markt integriert ist. Wir brauchen eine EU, die über soziale und demokratische Institutionen politisch integriert wird. Wir brauchen eine europäische Republik. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Nein!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kollegin Tändler-Walenta mit dem Schlusswort. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/2680 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Bei wenigen Stimmen dafür und einer großen Anzahl von Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen ist dieser Antrag abgelehnt worden. Damit ist die Drucksache nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist nun beendet. zu Protokoll Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien durch alle Mitgliedsstaaten in den nächsten sechs Monaten intensiver diskutiert wird. Durch bekannte Vorschläge, wie eine Plastik- oder Digitalsteuer, können wir nicht nur EU-Budget einwerben, sondern auch Klima- und Gerechtigkeitsziele voranbringen. Wir brauchen einen modernen und zukunftsgerichteten Haushalt, der in den ökologischen und digitalen Wandel investiert. Auch die Refinanzierung des Wiederaufbaufonds muss insbesondere über neue Eigenmittel der EU erfolgen. Dieser muss aber zuerst in die wirtschaftlich am stärksten geschwächten Branchen und Regionen mit echten Investitionszuschüssen investieren. Allen muss klar sein: Nur wenn wir die nötigen Investitionen gemeinsam solidarisch schultern, kommt Europa durch diese beispiellose Krise. Den Vorschlag, ein humanes Migrationssystem zu etablieren, unterstützen wir nachhaltig – Punkt 4. Die Migration und der Umgang mit Flüchtlingen sind Fragen, für die die Europäische Union nur gemeinsam nachhaltige Lösungen finden kann. Viel zu lange wird hier schon gerungen, viel zu lange mauern die Länder im Rat. Deswegen sind wir froh, dass die Reform des GEAS eine der Prioritäten der Deutschen Ratspräsidentschaft darstellt. Europäische Werte sowie rechtsstaatliche und humanitäre Standards müssen dabei die Richtschnur bilden. Eine ambitionierte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die den Grundsätzen von Verantwortung und Solidarität gerecht wird und die Genfer Flüchtlingskonvention achtet, ist notwendig. Ein umfassender Ansatz sollte dabei die Zusammenarbeit mit Herkunfts-, Aufnahme- und Transitstaaten auch zur Bekämpfung der Ursachen von Flucht und Vertreibung intensivieren, Schleusungskriminalität bekämpfen sowie verbesserte Möglichkeiten legaler Migration vorsehen. Daneben sind erreichbare und sichere Orte auch entlang der Fluchtrouten und in den Flüchtlingsunterkünften Tagesordnungspunkt Richtlinien für die Tätigkeit des § 1 des Gesetzes über die des Sächsischen Landtages Drucksache 7/3033, Antrag der Fraktionen Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? (Dr. Stephan Meyer, CDU: Nein!) – Das ist nicht der Fall. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/3033 zur Abstimmung und bitte bei ZustimTagesordnungspunkt Nachträgliche Artikel 96 Satz 3 der Verfassung zu über- und außerplanmäßigen Drucksachen 7/2711, 7/2943, Unterrichtungen Drucksache 7/3101, Beschlussempfehlung Es ist hierzu ebenfalls keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr von Breitenbuch, das Wort? (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Nein!) – Auch kein Bedarf. ebenso zu gewährleisten wie eine gemeinsame europäische Seenotrettung auf dem Mittelmeer. Trotzdem werden wir den Antrag ablehnen, da das Programm für die deutsche Ratspräsidentschaft schon beschlossen ist und keine neuen Punkte mehr aufgenommen werden können. Hinzu kommt, dass die Stärkung der sozialen Dimension der EU nicht Sache der deutschen Länder ist. Es wäre aber gut, etwaige Vorschläge zum Beispiel bei der Konferenz zur Zukunft Europas näher zu diskutieren. Wir hoffen sehr, dass die Konferenz zur Zukunft Europas als Forum zur Diskussion längerfristiger Ziele der EU und ihrer institutionellen Weiterentwicklung einschließlich der Vorbereitung möglicher Vertragsveränderungen dienen soll. Auf gar keinen Fall darf sie eine reine Zuhör-Übung für die Kommission werden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Wir kommen nun zu Bewertungsausschusses nach Rechtsverhältnisse der Mitglieder (Abgeordnetengesetz) CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD mung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen, aber der Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Antrag zugestimmt worden. Die Drucksache ist somit beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist ebenfalls beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zu Genehmigungen gemäß des Freistaates Sachsen Ausgaben und Verpflichtungen durch das Staatsministerium der Finanzen des Haushalts- und Finanzausschusses Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/3101 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist dieser Drucksache einstimmig zugestimmt worden und sie hat die entsprechende Mehrheit erhalten. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Bevor ich darauf eingehe, das zu zwei Drucksachen gesprochen werden soll, ist angekündigt worden, dass die Koalitionsfraktionen die Nummer 1 der Sammeldrucksache vertagen und einen entsprechenden Antrag gemäß § 79 Abs. 5 Nr. 3 unserer Geschäftsordnung stellen möchten. An Mikrofon 3 hat schon Kollege Lippmann um das Wort gebeten. – Bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir begehren namens der Koalitionsfraktionen gemäß § 79 Abs. 5 Nr. 3 GO die Vertagung von Nummer 1 der Sammeldrucksache. Hierbei handelt es sich um die Beschlussempfehlung zur Drucksache 7/800. Das ist die Unterrichtung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten – Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten für den Berichtszeitraum vom 1. April 2017 bis 31. Dezember 2018. Hintergrund des Antrags ist, dass sie durch ein Missverständnis und einen etwas unglücklichen Zufall in der Sammeldrucksache gelandet ist. Das unterminiert das institutionelle Rederecht des Datenschutzbeauftragten. Vor diesem Hintergrund würden wir um Vertagung bitten, damit wir das in die Septembersitzung des Sächsischen Landtags als eigenständigen Tagesordnungspunkt aufnehmen können, um dann auch das institutionelle Rederecht entsprechend gewährleisten zu können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Lippmann, für die Einbringung. Gibt es, bevor wir diesbezüglich in die Abstimmung gehen, Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diesen Antrag ab, nämlich über den Antrag der Vertagung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Somit ist diesem Antrag stattgegeben worden. Wir fahren in Tagesordnungspunkt 14 fort. Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag in Drucksache 7/2195 zum Thema „Bürokratie abbauen – Kassenbonpflicht beenden“ sowie zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag in Drucksache 7/2612 zum Thema „Freiheitsrechte wahren – Mund-Nasen-Schutzpflicht schnellstmög-Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/3102 lich beenden“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/2195 das Wort; Kollege Beger, bitte schön.

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Mario Beger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag möchten wir, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene für eine unverzügliche Abschaffung der Kassenbonpflicht für Beträge bis 30 Euro einsetzt. Wir fordern zudem, nicht erfolgte Umrüstungen erst dann zu sanktionieren, wenn die flächendeckende technische Umrüstung der Kassensysteme überhaupt möglich ist. Wir wollen außerdem, dass die Instrumente für eine wirksame Steuerkontrolle künftig vom Steuereinnehmer bezahlt werden. Kurzum, wir wollen mehr Freiheit, mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie. Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag wurde ganz groß der Bürokratieabbau angekündigt. Viel zu sehen ist davon leider nicht. Der Ministerpräsident führte in seiner Regierungserklärung aus, dass er beim Thema Bürokratieabbau zur Diskussion mit der Bundespolitik bereit sei. Nun hat er mit dem vorliegenden Antrag die Gelegenheit, seinen vollmundigen Worten Taten folgen zu lassen. Der Sammeldrucksache ist zu entnehmen, dass der Antrag im Wirtschaftsausschuss nicht in gebotener Tiefe debattiert wurde, sprich, von drei Fraktionen kam gar keine Reaktion auf unseren Antrag, vielleicht war das Abstimmungsergebnis ja nur ein großes Versehen. Wenn nicht, hätten wir zumindest gern gewusst, was gegen unseren Antrag spricht; denn wir halten es grundsätzlich für falsch, Klein- und Kleinstunternehmer pauschal unter den Verdacht der Steuerhinterziehung zu stellen, wie es der Bundesgesetzgeber mit der Kassenbonpflicht nun einmal getan hat. Auch die Frage, ob eine Umrüstung der Kassensysteme in diesem Jahr technisch überhaupt noch möglich ist, bleibt ungeklärt. Auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 7/1516, ob die aktuelle Frist zur Umrüstung der Kassensysteme ausreichend sei, hat die Staatsregierung nur lapidar geantwortet, dass zur Beurteilung die nächsten Monate abzuwarten seien. Und jetzt: Ergebnis weiterhin offen. Doch selbst wenn die Umstellung machbar ist, so berichteten mir persönlich unlängst Unternehmer, entstehen Kosten über Kosten: einerseits mehrere Hundert Euro für die Umstellung der technischen Sicherheitseinrichtung inklusive An- und Abfahrt des Monteurs und andererseits nun für die Änderung des Mehrwertsteuersatzes. Bezeichnend für den Bürokratieirrsinn ist auch das Beispiel einer Kundin, die von einem großen Discounter für einen Einkaufswert von 17,93 Euro einen 50 Zentimeter langen Kassenbon bekommt; circa 20 Zentimeter fallen dabei auf die Erklärung, wie der für die kurze Zeit eingeführte Mehrwertsteuerrabatt von 3 % funktioniert. Zu Recht fragt die Kundin: Muss dieser Unsinn wirklich sein? Meine Damen und Herren, vermeiden Sie den bürokratischen Nonsens, der mit der Kassenbonpflicht einhergeht, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Gleichzeitig beantrage ich Einzelabstimmung zur Sammeldrucksache 7/3102, und zwar zu Ziffer 9. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Beger. Möchten die anderen Fraktionen darauf reagieren? – Kollege Ritter, bitte.

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Kay Ritter CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausgangslage ist klar: § 146 a der Abgabenordnung und die Kassensicherungsverordnung bilden die rechtliche Grundlage der sogenannten Kassenbonpflicht, die seit 1. Januar 2020 verpflichtend ist und bis zum 30. September umgesetzt werden muss. Jetzt kommt noch ein kleiner Denksport zum Abend – den 30. September merken wir uns mal. Wir reden hier über ein Bundesgesetz, das wissen Sie, das haben Sie auch erkannt. Der Zweck, der damit verfolgt werden soll, ist, dem Umsatzsteuerbetrug entgegenzuwirken, der jährlich durch die gezielte Manipulation von elektronischen Registrierkassen begangen wird. Dass dieser Fakt nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt der Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2016, wo der Schaden an verlorenen gegangenen Steuereinnahmen auf 10 Milliarden Euro beziffert wurde. Meine Damen und Herren von der AfD, wir haben vor Kurzem 6 Milliarden Euro Neuverschuldung beschlossen – so weiß man das erst einmal einzuordnen. Was bedeutet das nun für den Normalbürger? Erhält der Endverbraucher für jedes Brötchen, das er kauft, eigentlich einen Kassenbeleg? Die Frage lässt sich ganz klar beantworten: nein. Wenn der Kunde es möchte, kann man das gerne machen. Meine Besuche bei meinem Handwerksbäckermeister meines Vertrauens geben mir recht, und ich denke, es wird auch bei den meisten hier im Hohen Hause so sein, dass sie nicht mit einer Kassenrolle unterm Arm nach Hause gehen, wenn sie drei Brötchen kaufen. Jetzt komme ich auf Ihre Begründung. Sie unterstellen hier, dass der Staat einen Generalverdacht ausspricht und kleinen und mittelständischen Unternehmen pauschal erst einmal Steuerhinterziehung unterstellte. Das sprechen Sie einfach aus und Sie wissen, dass es falsch ist. Das passt aber nicht in Ihr politisches Bild; das ist einfach so. Einerseits fordern Sie die Abrechnung der Einnahmen durch den Steuereinnehmer – in diesem Falle des Staates – und andererseits möchten Sie Bürokratiekosten einsparen. Dieser Antrag ist ein Widerspruch in sich und demzufolge aus unserer Sicht abzulehnen. – Das erst mal als Fakt. Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich das eingangs erwähnte Datum 30. September noch einmal ins Blickfeld rücken. Für mich als Wirtschaftspolitiker ist der heutige Beschluss des Freistaates Sachsen, die Frist zur Umstellung der Registrierkassen auf den 31. März des kommenden Jahres zu verschieben, eine gute Entscheidung. Damit wird dem Einzelhandel und der Gastronomie etwas Luft verschafft, die durch Corona bedingten Pandemiefolgen etwas abzufedern und finanzielle Mittel gezielt für den Neustart einzusetzen. – Herzlichen Dank, Staatsminister Vorjohann, für diese unternehmerfreundliche Entscheidung. Meine Damen und Herren! Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Ritter. Die Staatsregierung möchte nicht das Wort ergreifen. Wir kommen jetzt zum zweiten Antrag der AfD-Fraktion. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/2612 das Wort. Herr Prantl, bitte.

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Thomas Prantl AfD

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie haben heute die dritte Möglichkeit, Ihre Zwangsmaskerade für Sachsen endlich zu beenden. (Beifall bei der AfD) Frau Staatsministerin Köpping, Sie sagten uns doch bereits Mitte Juni, dass Sie über ein Ende der Maskenpflicht nachdenken. Sie sagten sogar, dass die ab Freitag geltende Corona-Schutzverordnung die Maskenpflicht für Einkäufe in Geschäften nicht mehr enthalten solle. (Widerspruch der Staatsministerin Petra Köpping) Endlich also sollten Ihrem Mitte Juni vollmundig angekündigten Paradigmenwechsel nun auch Taten folgen. Offensichtlich passierte jedoch nichts, denn der bizarre Maskenball geht in eine nächste Runde, und zwar bis 31. August; wahrscheinlich, weil Sie sich Herrn Spahn und Frau Merkel am 06.07. in der Bund-Länder-Konferenz beugen mussten, leider. Ein bundesweites Vorgehen bei der Maskenpflicht ergibt aber wissenschaftlich betrachtet überhaupt keinen Sinn. Selbst Sie sind doch – da stimme ich Ihnen sogar vollkommen zu – mittlerweile bei einer Strategie landkreisbezogener regionaler Maßnahmen für den Fall deutlich wieder ansteigender Neuinfektionszahlen. Sogar Ihr SPD-Kollege Staatsminister Martin Dulig forderte am 09.07. in der „Sächsischen Zeitung“ das Ende der Maskenpflicht, beim Einkaufen beispielsweise. Ich darf zitieren: Es wäre besser, das Tragen der Maske jetzt – also vorige Woche – in die Verantwortung der Menschen zu geben. Herr Dulig, da kann ich Ihnen wirklich nur zustimmen, recht haben Sie! (Beifall bei der AfD) Herr Dulig hat erkannt: Wer jetzt immer noch ohne Sachgrund an der Maskenpflicht im Einzelhandel festhält, verstärkt die prekäre Lage Tausender Unternehmen und Geschäfte. Den Menschen vergeht schlichtweg die Lust am Einkauf, an der Busreise oder an der Übernachtung im Hotel. Dabei gibt es überhaupt keinen überzeugenden wissenschaftlichen Beleg über den Nutzen der Masken. Klar belegt sind stattdessen massenhafte Umsatzeinbrüche. Unser Handel und regionales Gewerbe leiden unter Ihren völlig überzogenen Einschränkungen angesichts der seit Wochen – – (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Wir wollten doch die Selbstgespräche einstellen, Herr Gebhardt, wir üben das noch bisschen, Sie bekommen das hin. (Beifall bei der AfD) Angesichts der seit Wochen niedrigen Zahlen neu Infizierter besteht wirklich überhaupt kein Grund zu einer Maskenpflicht, bestenfalls zu einer Empfehlung, was der Gegenstand unseres Antrages ist. Die Neuinfektionen sind doch in den allermeisten Landkreisen, auch über einen Zeitraum von über einer Woche, bei genau null! (Mario Beger, AfD: Null!) Ich wiederhole: null. Vor negativen Infektionszahlen unter null kann nicht mal der Corona-Scharlatan Drosten warnen – darauf können Sie ewig warten. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Worauf also warten Sie denn jetzt angesichts jeglicher Zweifel an der Wirksamkeit nicht medizinischer Schutzmasken? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wenn Sie ehrlich sind, werden Sie auch zugeben, dass Sie noch im März auf dem Höhepunkt des Infektionsgeschehens keine Notwendigkeit für Schutzmasken in der Bevölkerung gesehen haben. Sogar im Sozialausschuss am 8. März hat die Staatsregierung lang und breit erklärt, wie begrenzt der Schutz wirkt. Auch gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen sind Ihnen gut bekannt: Masken können gesundheitsschädigend sein, Viren und Bakterien direkt an Ihren Atemorganen, Wasseranreicherung in Ihrer Lunge und verbrauchte Atemluft. Rewe bewirbt Masken mit dem Verbraucherhinweis, dass diese keinen Schutz vor Viren und Bakterien bieten würden. Und was sagt eigentlich die Bundeskanzlerin? (Zurufe von den LINKEN) Bestes Beispiel für Nebenwirkungen ist die Linkspartei, die an dauerhafter Schnappatmung leidet. (Beifall bei der AfD) Was sagt eigentlich die Bundeskanzlerin? Noch am 30.06. antwortete Frau Merkel auf die Frage einer Journalistin, warum sie noch nie mit einer Maske gesehen wurde: Wenn ich die Abstandsregeln einhalte, dann brauche ich keine Maske aufsetzen. Sehr aufschlussreich! Auch für Ministerpräsident Kretschmer haben Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung keine Folgen, nachdem er sich ohne Maske und ohne Einhaltung von Abstandsregeln auf einem Protest-Spaziergang zeigte. Und was ist eigentlich in diesem Hohen Hause los? Die Mehrheit von Ihnen trägt seit zwölf Stunden keine Maske – außer natürlich die Mitarbeiter. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bei einem Abstand von 1,50 Metern!) Der Kaiser ist nackt. (Zurufe von den LINKEN) So, liebe Kolleginnen und Kollegen – Selbstgespräche einstellen, Herr Gebhardt! – sehen Doppelstandards aus. So sieht Doppelmoral aus, so wird mit zweierlei Maß gemessen, so wird Wasser gepredigt und Wein getrunken. Und die Bürger, die Gastronomen, die Tourismusindustrie, der Handel und der öffentliche Personennahverkehr haben ihr groteskes Zwangsmaskentheater gründlich satt, weil es irrational ist, weil es unverhältnismäßig ist und weil es ungeeignet ist. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Sie werden bei der Abstimmung gleich beweisen, ob es weiterhin Sonderrechte für Einzelne in diesem Land geben soll oder ob Sie vielleicht unseren Bürgern und der Wirtschaft ihre Rechte und ihre Freiheit endlich wieder zugestehen werden. Folgen Sie der Empfehlung von Staatsminister Martin Dulig und stimmen Sie diesem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Möchten die Fraktionen jetzt reagieren? – Bitte, Herr Kollege Dierks.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Prandl, Ihnen kann ich nur zurufen, dass auch grotesk, pointiert vorgetragener Schwachsinn Schwachsinn bleibt. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Die Art und Weise, wie Sie hier aufgetreten sind, zeigt einmal mehr, dass es Ihnen bei diesem Antrag wie bei jedem anderen Antrag, den Sie hier einbringen, nicht um die Sache geht, (Dr. Joachim Keiler, AfD: Außer Phrasen haben Sie nichts drauf!) sondern um die Delegitimierung staatlicher Institutionen, das Lächerlichmachen von Politikerinnen und Politikern und dem billigen Polemisieren. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Nur hohle Phrasen! – Weitere Zurufe von der AfD) Wir können das gern noch ein wenig belegen: Wenn Sie sagen, die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land hätten die Schutzmaskenpflicht satt, dann können Sie sich die jüngst von der Staatsregierung in Auftrag gegebene Umfrage anschauen. Die Bürgerinnen und Bürger halten mehrheitlich sowohl die Abstandsregeln als auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für angemessen. Das widerlegt doch eindeutig das, was Sie hier immer wieder tun: irgendwelche gefühlten Mehrheiten herbeizureden, irgendwelche Stützargumente dafür zu finden, dass staatliches Handeln per se wahrscheinlich schon immer und vor allem in jüngster Zeit Blödsinn war. (Thomas Kirste, AfD: Haben Sie auch paar Argumente?) Aber damit lassen wir Sie nicht durchkommen. Es gibt eine ganze Reihe von Studien, die inzwischen eindeutig belegen, dass es einen Zusammenhang zwischen Infektionsgeschehen, Mund-Nasen-Schutz und entsprechenden Abstandsregeln gibt. Da können Sie feist grinsen, wie Sie wollen; das können Sie ohnehin am besten. Tun Sie es vielleicht Ihrem Kollegen gleich und lesen ein bisschen Zeitung, dann lernen Sie möglicherweise etwas. Dieser Antrag ist nicht mehr und nicht weniger das, was Sie immer tun, schon über die gesamte Zeit, die wir hier miteinander durchleben: die Abwägungsentscheidungen, die wir Woche für Woche treffen, versuchen lächerlich zu machen, zu unterstellen, man würde den Bürgern etwas zumuten wollen, was man ihnen nicht zumuten darf – und das, obwohl die Bürgerinnen und Bürger klüger sind und sehen, dass diese Maßnahmen Sinn machen. Wenn Sie einmal sehen – wir haben schon häufiger den Blick über den Tellerrand angesprochen –, dass man das Pandemiegeschehen in vielen Ländern überhaupt nicht in den Griff bekommt, dann können Sie vielleicht ermessen, dass die Maßnahmen, die wir hier ergriffen haben und die wir aus Vorsichtsgründen nach wie vor ergreifen und aufrechterhalten, ihre Wirkung haben. (Beifall bei der CDU) Da nützt es wirklich niemandem, wenn Sie uns hier zu später Stunde zwingen, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Zwingen?!) noch einmal und auch zum dritten Mal über Ihren Antrag zu sprechen. Wir werden ihn auch jetzt wieder wohl begründet ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Möchte noch jemand dazu sprechen? – Herr Kollege Brünler; bitte, Sie haben das Wort.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Antrag, in dem man das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung um die Ausbreitung einer potenziell tödlichen und bisher nicht heilbaren Krankheit mit einem – ich zitiere – „nicht unerheblichen Grundrechtseingriff“ verwechselt, ist ein Zeichen, dass die Maßstäbe beim Antragsteller deutlich verschoben sind. Verstehen Sie mich nicht falsch: Es ist richtig und wichtig, dass die hier ergriffenen Maßnahmen zum Infektionsschutz regelmäßig überprüft werden müssen, ob sie noch angemessen sind, gelockert oder vielleicht auch wieder verschärft werden müssen. Das geschieht ja auch. So sind die von Ihnen beklagten Realitäten ja in Teilen bereits andere. Das hat aber nichts mit dem in Ihren Augen heldenhaften Kampf gegen das Verderbnis, sondern mit einer nüchternen Betrachtung der Lageentwicklung zu tun. Davon sind Sie jedoch bei Corona von Anfang an weit entfernt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt!) Wie wirr Ihre Position hier ist, zeigt sich ja durch die Chronologie Ihrer Beiträge zu diesem Thema. Ihren Einstieg haben Sie damals in der Forderung gefunden, sofort den Ausnahmezustand auszurufen, also per Definition einen Zustand, in welchem die Erfüllung staatlicher Grundfunktionen, ja gar die Existenz des Staates derart bedroht sind, dass Grundrechte ausgesetzt werden müssen per Dekret und Sondervollmachten durchregiert und die Erlasse unter unmittelbarem staatlichen Zwang umgesetzt werden müssen. Dabei ging es tatsächlich nicht nur um nicht unerhebliche Grundrechtseingriffe, sondern um deren de facto Aussetzung. Dann kamen Sie auf die großartige Idee, sich alle gemeinsam schwarz-rot-goldene Masken aufzusetzen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Es hat in den sozialen Medien durchaus für Erheiterung gesorgt, dass ausgerechnet die AfD beschlossen hat, geschlossen auf die Staatsflagge zu spucken. Das hatte schon unfreiwillige Komik. Spucken auf die Staatsflagge – ich war tatsächlich kurz versucht, Sie alle wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole nach § 90 a Abs. 3 StGB anzuzeigen. Aber das hätte Ihren Unfug wahrscheinlich nur aufgewertet. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Aber sei es wie es sei, auch damit konnten Sie nicht so richtig punkten. Also musste ein neuer Coup her. Das war die Idee, über die wir jetzt reden: die Mund-Nasen-Bedeckung als ultimative Bedrohung der bürgerlichen Freiheiten in ihrer verqueren Lesart offenkundig viel schlimmer als der ursprünglich von Ihnen herbeigesehnte Ausnahmezustand. Wie verschoben die Realität bei Ihnen ist, zeigt sich ja auch darin, dass Sie die zwischenzeitlich vorliegenden medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sinnhaftigkeit einer Mund-Nasen-Bedeckung komplett ignorieren – getreu dem Motto: Wenn wir nicht hingucken, sind sie auch nicht da. Das macht meine Tochter auch manchmal; allerdings muss ich dazu sagen, sie ist 4 Jahre alt. (Heiterkeit bei den LINKEN) Egal, Sie fordern tapfer weiter, dass das mit der Maske erst einmal unabhängig untersucht werden müsse. Das Problem ist nur, dass Sie die geforderte Unabhängigkeit gar nicht wollen, sondern sie systematisch mit einer Bekräftigung Ihrer eigenen Position verwechseln; denn im Kern sind Sie ja gegen wissenschaftliche Studien. Das haben Ihre Vertreter in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ziemlich klar zum Ausdruck gebracht, indem sie die Ausgaben für Forschung zu COVID-19 für entbehrlich erklärt haben. Aber, wie gesagt, erste unabhängige Studien liegen ja auch vor und diese widersprechen schlichtweg ganz klar Ihrem Antrag. Lassen Sie mich aus einer vor einigen Wochen im „Ärzteblatt“ veröffentlichten Studie der Texas A & M University zitieren. Ich nehme bewusst keine deutsche Untersuchung, damit Sie nicht wieder behaupten können, dass das nur abhängige und gesteuerte Staatsforschung sei. Untersucht wurde die Maskenpflicht in Italien und den USA. In Italien wurde sie nach 28 Tagen Lockdown ausgesprochen, in New York nach 32 Tagen. In den meisten anderen Städten und Staaten der USA erfolgte die Empfehlung zu Mund-Nasen-Schutz erst später oder überhaupt nicht. Die zeitlich versetzten Empfehlungen ermöglichten jedoch nun den texanischen Epidemiologen, die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen zu berechnen. So zeigte sich, dass sich die Kurven in Italien und New York durch die Maskenpflicht deutlich weiter abgeflacht haben. Im Rest der USA ist dies nicht der Fall, dort stiegen bis Mitte Mai die Erkrankungszahlen, obwohl der Bevölkerung zu sozialer Distanz geraten wurde, aber keine Maskenpflicht bestand. Das ist nur eine vorliegende Studie. Ich komme zum Anfang zurück; denn es bleibt dabei: Wenn Sie den Schutz von Leben durch das Tragen von Masken in öffentlich zugänglichen, aber schlecht belüfteten Innenräumen, in denen es schwer ist, soziale Distanz zu wahren – denn darum geht es augenblicklich noch –, tatsächlich mit einem nicht unerheblichen Grundrechtseingriff verwechseln, dann sind bei Ihnen sämtliche Maßstäbe ins Rutschen gekommen. Vielen Dank. (Beifall den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Ich frage auch bei diesem Antrag: Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Moment, Herr Präsident!) – Noch einer. Bitte, Herr Kollege Gerber, Sie haben das Wort von hier vorn. Danach frage ich noch die Staatsregierung. Bitte, Herr Kollege Gerber. Sie haben das Wort.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Einer geht noch. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es schon spät ist und wir über den Antrag schon an vielen anderen Stellen geredet haben, möchte ich noch einmal dazu sprechen, weil mir das Thema sehr wichtig ist und es um Menschenleben geht. Gerade beim Thema Maskenpflicht sind in der Vergangenheit bei der WHO, beim RKI und auch jetzt noch in den USA Fehler begangen worden und werden immer noch begangen. Das hat dazu geführt, dass wir aktuell weltweit mehr als 13,5 Millionen Infektionen und über 581 000 Tote haben. Wenn man da einmal ein wenig die Augen aufmacht und über den Tellerrand schaut, ergibt sich insgesamt ein sehr trauriges Bild. Selbst leichte Krankheitsverläufe können zu gravierenden Folgeschäden führen und das Gesundheitssystem langfristig belasten. Die Pandemie beschleunigt sich. Das bekommen wir in Sachsen zum Glück nicht so mit, aber es dauerte 72 Tage, um von null auf 1 Million Infektionen zu kommen. Es dauerte noch 10 Tage, um von 6 auf 7 Millionen zu kommen, und es dauerte jetzt nur 5 Tage, um von 12 auf 13 Millionen zu kommen. Aber zurück zu Ihrem Antrag. Sie schreiben in der Begründung: Solange der Nutzen nicht klar belegt ist, sollen die Bürger – und ich vermute, auch die Bürgerinnen – das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eigenverantwortlich entscheiden. Ich frage mich: Nutzen Sie eigentlich Suchmaschinen, bevor Sie solche Einträge hier einreichen? Da kann ich Ihnen gern auf die Sprünge helfen. Es gibt dazu entsprechende Studien, die Kollegen haben es eben angesprochen, zum Beispiel „visualizing the effectiveness of face masks in obstructing respiratory jets“, „Community Use Of Face Masks And COVID-19“, „Physical distancing, face masks, and eye protection to prevent person-toperson transmission of SARS-CoV-2 and COVID-19“, die in der Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht wurden. Ich könnte jetzt die restlichen 7 Minuten und 52 Sekunden die Dinge aufzählen. Ich kann Ihnen aber im Anschluss eine Liste mit 67 weiteren Studien zu genau diesem Thema zukommen lassen, wovon 31 2020 gemacht wurden, also schon mit Corona-Bezug, und die alle zum selben Ergebnis kommen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Lieber an Herrn Dulig!) Selbst die Studie, die von der WHO in Auftrag gegeben wurde, kommt am Ende zu dem Schluss – ich zitiere –: „Nach unserer Analyse reduzieren Masken das Risiko, sich zu infizieren, um überraschende 80 %.“ (Zuruf von der AfD: Was wollen Sie bei null noch reduzieren?) Und ja, Sie haben richtig gehört, Masken schützen nicht nur andere, sondern sogar den Träger selbst und die Trägerin natürlich auch. Ich finde, Masken sollten künftig – wie das in asiatischen Ländern heute schon Brauch ist – allein aus Rücksicht auf die anderen und von mir aus auch auf die Wirtschaftskraft immer getragen werden, wenn man krank ist und nicht zu Hause bleiben kann. (Zurufe von der AfD) Das sollten Sie sich klarmachen: Anträge wie dieser, die zu dieser Zeit wie jetzt gestellt werden, fördern im Endeffekt solches rücksichtsloses Verhalten wie am Wochenende auf Mallorca. (Zuruf von der AfD: Da sind wir jetzt auch dran schuld!) Wir erinnern uns an die Vorfälle in Ischgl. Aber genau, was tut man nicht alles für so einen Like auf Facebook. Anstelle, dass wir jetzt wieder über eine der wenigen wirksamen Methoden debattieren, sollten wir lieber darüber reden, wie wir unsere Gesundheitsämter fit für eine zweite Welle machen können. Wir haben durch eine riesige Gemeinschaftsleistung, zu der die AfD übrigens keinen Beitrag geleistet hat, Zeit gewonnen, (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) wie es Kollege Dierks heute Morgen schon angesprochen hat, unsere Ämter zu digitalisieren. Wir müssen bei der Kontaktverfolgung und der Fallbearbeitung weg von der Zettelwirtschaft, den Pinnwänden und den Excel-Tabellen hin zu modernen Methoden, die skalieren und bereits in früheren Epidemien erfolgreich getestet wurden. Das mindert wichtige Personalengpässe und reduziert gleichzeitig Kosten. Das ist praktisch eine Win-win-win-Situation für die Bürgerinnen und Bürger, die Gesundheitsämter und den Finanzminister. Die bestmögliche Vorbereitung unseres Gesundheitssystems auf eine zweite Welle, die übrigens an verschiedenen Orten der Welt bereits Opfer fordert, bildet den Grundstein dafür, dass unsere sächsischen Unternehmen wieder und auch in Zukunft durchgehend arbeiten und ihre Türen öffnen können. In diesem Sinne: Nehmen Sie sich doch ein Beispiel an Ihrem wahrscheinlich großen Vorbild und Brandstifter Donald Trump. Der trägt neuerdings auch Maske. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Gerber; er sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt hat Frau Kollegin Lang das Wort für die SPD-Fraktion.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn es schon spät ist, möchte ich trotzdem noch etwas zur Problematik sagen. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Pandemie noch nicht überstanden ist. Von daher ist immer Rücksicht geboten. Deshalb halte ich das bundeseinheitliche Vorgehen für folgerichtig. Wenn man die Schwere der Verläufe und die langen Reha-Phasen anschaut, stellt sich das bei mir gar nicht infrage. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist ein Zeichen der Solidarität gegenüber Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Umso wichtiger ist es, dass man genau diesen Situationen aus dem Weg geht. Noch dazu ist es gerade oft so, dass Menschen auf engem Raum zusammen sind und man dort den Mindestabstand schwer einhalten kann. Wenn die AfD von Freiheitsrechten spricht, würde ich mir wünschen, dass man auch die Rechte von Menschen mit erhöhtem Risiko einmal in Betracht zieht. Deren Perspektive blenden Sie komplett aus. Vielleicht ganz zum Schluss: Manchmal wünsche ich mir wirklich, dass Corona Pickel macht; dann wäre es vielleicht greifbar und für Sie vielleicht auch begreifbar. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Lang. Sie sprach für die SPD-Fraktion. – Jetzt gibt es aus den Fraktionen keinen weiteren Aussprachebedarf. Die Staatsregierung? Frau Staatsministerin, Sie haben schon abgewinkt. Ich frage jetzt die AfD-Fraktion, ob sie über die beiden Anträge Einzelabstimmung begehrt. Sie hatten das schon angemeldet, Herr Kollege Beger. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja!) Über beide. Dann kommen wir zunächst zur Einzelabstimmung über die Drucksache 7/2195, das ist die Kassenbonpflicht. Wer dieser Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir müssen der Beschlussempfehlung zustimmen!) Danke. Noch einmal: Das war die Zustimmung zur Beschlussempfehlung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das haben wir doch beim letzten Mal schon geübt!) Wer stimmt dagegen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist in diesem Fall Zustimmung zur Beschlussempfehlung festgestellt. Ich rufe jetzt die weitere Drucksache 7/2612 auf. Das war die Mund-Nasen-Schutzpflicht. Wer der Beschlussempfehlung in diesem Fall zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Zustimmung festgestellt. Meine Damen und Herren, gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt worden sind, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten des Ausschusses fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 7/3103 die Sammeldrucksache „Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen“ vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. Ist dies der Fall? – Das ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss und Berichte zu Petitionen – 7/3103 unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 12. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Donnerstag, 16. Juli 2020, 10 Uhr festgelegt. Einladung 7. Sächsischen Landtags ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 22:32 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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