Mirko Schultze
– Kann und soll er. – Herr Präsident! Ich glaube, ich möchte es am Anfang noch einmal sagen: Unser grundlegender Dissens ist der, den Sie „Gleichheitsgrundsatz“ nennen. Wir glauben, dass es an dieser Stelle nicht gleich fair, gleich solidarisch ist, sondern dass eine unterschiedliche Lastenverteilung zwischen den Kommunen und dem Freistaat notwendig und geboten gewesen wäre. Natürlich kann man an einem oder zwei Beispielen, die eventuell überkompensiert werden könnten, eine Ableitung auf alle 432 Gemeinden des Freistaates Sachsen machen und sagen, die einen werden es wahrscheinlich tatsächlich überkompensiert bekommen, deshalb werden alle anderen einer anderen Situation zugeführt. Das kann man so sehen, muss man nicht. Wir haben uns eher auf der Seite der Kommunen gesehen und fanden es notwendiger, auf Nummer sicher zu gehen; deshalb auch der Änderungsantrag, der – und das will ich kurzmachen, Sie haben ihn sicherlich intensiv studiert – zum einen Rücklage vor Rückgabe beantragt und sagt, die Kommunen haben einen Fonds aufgelöst, um pandemiebedingte Kosten auszugleichen. Sie haben ihren Anteil gebracht, und es wäre jetzt nur sinnvoll, wie der Herr Finanzminister gerade deutlich sagte, weil wir nicht genau wissen, was auf uns zukommt, bei der Abrechnung das Geld nicht sofort in den Fonds zurückzunehmen, sondern eine Rücklage zu bilden, die dann selbstverständlich ordentlich geregelt verwendet werden könnte, bestimmte Kosten, die wir heute noch nicht erkennen, abzufangen, die dann aber in einer anderen Verhandlungsmasse wären, als wenn sie erst einmal in den Schuldentilgungsfonds zurückfließen. Es geht in dem Änderungsantrag auch um die Vereinfachung von Jahresabschlüssen und die Erweiterung. Letztlich werden Sie es auch so verstanden haben, die Erweiterung des Handlungsrahmens innerhalb der Finanzbewirtschaftung der Kommunen und eine Absicherung der Rechtslage für die Folgejahre 2021 ff. Dem können Sie zustimmen. Ich werbe dafür, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Ich glaube tatsächlich, dass es kein revolutionärer Änderungsantrag ist, dass es nichts ist, dem man nicht folgen könnte, wenn man die Stellungnahmen des SSG und des Landkreistages gelesen hat, dass man uns folgt in der Auffassung, dass es jetzt selbstverständlich vorderste Aufgabe des gesamten Freistaates, der Gemeinden wie des Landes ist, die Arbeitsfähigkeit der Kommunen zu sichern und zu stabilisieren und uns nach der Corona-Krise nicht in eine Finanzkrise zu stürzen. Deshalb bitten wir darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, weil er diesen Antrag, der uns als Gesetzentwurf vorliegt, verbessert. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
