Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir die grundlegende medienpolitische Rechtsnorm in Deutschland fortan Medienstaatsvertrag nennen und nicht mehr Rundfunkstaatsvertrag, macht es offensichtlich: Als Gesetzgeber müssen wir mit der Entwicklung der Medienmärkte Schritt halten, und der vorliegende Entwurf ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Er erfasst nicht mehr nur Radio- und Fernsehprogramme und bestimmte Onlineangebote, sondern auch Suchmaschinen, Social Media, Streaming-, Videoplattformen sowie App-Stores. Diese Onlineangebote haben in den letzten Jahren eine derart wichtige Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung erlangt, dass eine Regulierung notwendig ist. Heute sind Plattformen wie YouTube und Instagram wichtige Tore zu Wissen und öffentlichen Diskussionen. Wenn wir uns anschauen, wie sich Jugendliche informieren, sehen wir, wohin die Reise geht. Laut JIM-Studie 2019 ist YouTube für 18-Jährige wichtiger als Portale von Zeitungen und Zeitschriften, um sich zu informieren. Auch Facebook und Twitter sind eine Konkurrenz für klassisch-journalistische Angebote, und da wurde in dieser Umfrage nur nach Sich-informieren gefragt. Aber auch unterhaltende Formate erklären die Welt. In der Gesamtbevölkerung steigt die Nutzung vor allem von Bewegtbild-Angeboten im Internet stark an. Hier konkurrieren Videoplattformen wie YouTube mit Streamingdiensten wie Netflix und Amazon Prime und den Mediatheken von ARD und ZDF. Was bedeutet das für die Aufgabe, Meinungsvielfalt zu sichern? Heute geht es nicht mehr nur darum, überhaupt senden zu dürfen. Nein, es geht darum, sichtbar zu sein, vor allem auf Plattformen, die Medieninhalte bereitstellen, aber nicht selbst herstellen. Sie sind zu öffentlichen Plätzen geworden und entscheiden durch ihre Selektionskriterien, wer dort im Mittelpunkt steht und wer sich in der hinteren Ecke befindet. Im Sinne der Meinungsvielfalt entsteht ein Marktversagen, wenn bestimmte Inhalte systematisch weniger sichtbar sind. Deshalb müssen die Anbieter in die Verantwortung genommen werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 auf Tendenzen zur Meinungskonzentration sowie zur Verengung der Weltsicht einzelner Nutzerinnen und Nutzer hingewiesen und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Meinungsvielfalt zu sichern heißt heute also, dass wir für die kommunikative Chancengleichheit sorgen müssen, und deshalb sind die Regeln des Staatsvertrages richtig. Ein Herzstück des Staatsvertrages sind die Transparenzgebote und Diskriminierungsverbote für Medienplattformen und auch für Intermediäre wie Facebook und Twitter. Wichtig sind auch die Vorgaben für Plattformen zur leichten Auffindbarkeit von Qualitätsangeboten sowie zur Bereitstellung regionaler und lokaler Radioprogramme. Bei Rundfunkangeboten soll die Zulassungspflicht erleichtert werden – wir haben es schon gehört – und bei weniger als 20 000 gleichzeitigen Nutzern ganz entfallen. Das sind richtige Schritte für eine Chancengleichheit in der digitalen Medienwelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden genau beobachten müssen, wie die neuen Regeln in der Praxis greifen und sie dann weiter anpassen. Ein Beispiel: Reicht es, wenn die Regeln bei SocialMedia-Anbietern, wie jetzt geplant, nur für journalistisch redaktionelle Meinungsbeiträge gelten, nicht aber für Inhalte ohne journalistische Form, zum Beispiel Beiträge von YouTubern, die eher unterhaltend wirken? Solche Angebote haben schließlich eine weit verbreitete meinungsbildende Funktion. Sie machen gerade die neue Medienvielfalt aus und dürfen deshalb nicht benachteiligt werden. Es geht nicht nur um Nachsteuerung im Detail, sondern auch um strukturelle Fragen. Die Landesmedienanstalten erhalten eine neue Rolle und erweiterte Kompetenzen. Können sie dem in ihrer gegenwärtigen Struktur gerecht werden? Sie sollen es schließlich mit globalen Medienunternehmen aufnehmen. Hier steht eine Neuaufstellung bevor. In der Protokollerklärung der Länder – sie wurde schon erwähnt – werden weitere Reformschritte aufgezählt, zu denen jetzt bereits Arbeitsprozesse laufen. Dringend notwendig ist vor allem eine Reform der Kontrolle der Medienkonzentration, denn die beschränkt sich – auch das wurde schon gesagt – immer noch auf den Fernsehmarkt. Hier brauchen wir eine klare Erweiterung für den OnlineBereich und über alle Medienmärkte hinweg. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die medienpolitische Herausforderung noch einmal einordnen. Als die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz 2014 ihre Arbeit aufnahm, um eine Position zur AVMD-Richtlinie der EU zu erarbeiten und die Umsetzung in der Bundesrepublik vorzubereiten, waren Social Bots noch keine zweifelhaften Teilnehmer an der Meinungsbildung. Da war KI noch nicht in aller Munde und der Sprachassistent Alexa wurde von Amazon gerade erst angekündigt. Wir erleben, das will ich damit sagen, ein fortwährendes technologisches Update, ständige Veränderungen bei der Marktdurchdringung und bei der Relevanz für verschiedene Nutzergruppen. Die Kennzeichnungspflicht von Social Bots wurde richtigerweise noch in diesen Entwurf aufgenommen. An anderen Stellen, ganz klar, müssen wir weiter analysieren und dann nachziehen. Insofern steht heute durchaus ein historischer Akt zur Abstimmung, der den Schritt von der Rundfunkfixierung hin zur medienübergreifenden Regulierung vollzieht. Es geht aber nicht anders, als dass Politik fortlaufend die Bedingungen für Meinungsvielfalt verbessert. Einen abschließenden Medienstaatsvertrag – das ist, denke ich, auch klar – wird es so schnell nicht geben. Wir müssen immer wohlüberlegte Zwischenschritte gehen. Das ist ein Zwischenschritt. Deshalb werden wir BÜNDNISGRÜNE dem Entwurf zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt bitte ich Herrn Dirk Panter für die SPD-Fraktion.
