Mario Beger
Nein, jetzt nicht. Hier ziehen die Antragsteller die richtigen Schlüsse aus den Fehlleistungen der Staatsregierung in den vergangenen Jahren. Eine Fehlleistung der Staatsregierung wie im Übrigen auch eine aller anderen Fraktionen in diesem Haus war es, unseren Antrag aus der letzten Wahlperiode „Gründergeist in Sachsen stärken, Unternehmertum effektiv fördern“ abzulehnen. Bereits im Juli 2019, also vor gut einem Jahr, hätten Sie die Möglichkeit gehabt, Transfer und Ausgründungsaktivitäten durch eine dauerhafte Grundfinanzierung der Gründerinitiativen nachhaltig zu unterstützen. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, den Technologiegründerfonds zu überarbeiten, Pilotprodukte zu fördern und finanzielle Mittel einzuplanen. Das Geld wäre sicherlich in erster Linie jungen Unternehmen zugutegekommen. Bereits damals haben wir ausgeführt und darauf hingewiesen, dass das Thema Validierungslücke beim Technologietransfer von Forschungsergebnissen aus sächsischen Hochschulen in die Industrie ein bisher ungelöstes Problem ist. Wir haben erläutert, dass Erfindungen aus Forschung und Entwicklung erst dann zu Innovationen werden, wenn sie erfolgreich am Markt platziert sind. Denn um den Transfer von innovativen und häufig risikobehafteten Technologien vom Forschungslabor in die Wirtschaft zu schaffen, sind oft jahrelange Forschung und die finanzielle Überbrückung langer Entwicklungsprozesse notwendig. Aber was fiel Ihnen im letzten Jahr dazu ein? Die CDUFraktion führte sinngemäß aus, es gebe bereits den InnnoStartBonus und futureSAX, dazu kämen private Hubs und Business Angel. Sachsen sei zudem ein attraktives Land für Start-ups und Unternehmer. Kurzum: Einen Antrag zu unterstützen, der den Gründergeist stärken und die Validierungslücke schließen wollte, erachtete die CDUFraktion im Jahr 2019 als nicht notwendig. DIE LINKE wiederum schwadronierte unter anderem etwas von „dicken Brettern bohren“, revolvierenden Fonds und zu vielen Förderprogrammen. Was folgte, war eine Ablehnung. Die SPD war der Ansicht, mit dem Antrag „Sachsens Hochschulen als Keimzelle von Innovationen und Unternehmertum“ habe man zum Thema Validierungs- und Innovationsförderung bereits das Wesentliche abgearbeitet. Außerdem wurde bemängelt, dass unser Antrag nur anderthalb Seiten lang war. Meine Damen und Herren, dann schauen Sie sich einmal die Länge des vorliegenden Antrages an. Dann dürfte die SPD, diesem Maßstab folgend, heute ihrem eigenen Antrag nicht zustimmen. Zum Schluss: Die GRÜNEN hielten die Forderungen unseres Antrages, der die gleiche Zielrichtung wie der vorliegende Antrag hatte, für unsinnig. Meine Damen und Herren, nach Ihren eigenem Bekunden bringen Sie heute einen Antrag ein, der in seiner Zielstellung im letzten Jahr noch als nicht notwendig, zu kurz und unsinnig gegolten hat. Darüber sollten Sie sich grundsätzlich einmal Gedanken machen. In der Antragsbegründung behaupten Sie, mit den geforderten Programmen würden ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie ein hoher Beschäftigungsstand ermöglicht und gesichert. Wenn ich den Antrag lese, frage ich mich: Wodurch? Durch die Prüfung von Fördertatbeständen oder durch das Definieren von Fördermodalitäten? Was hier gesichert wird, ist allenfalls Beschäftigung in der hauseigenen Verwaltung, aber nicht in der Wirtschaft. Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu Ihnen werden wir nicht nach fadenscheinigen Ausreden suchen, um einen Antrag abzulehnen, der zumindest in seinem Ziel sinnvoll ist. Da er aber, wie mit unserem Antrag gezeigt, handwerklich viel besser gemacht werden kann, werden wir uns hier und heute zu diesem Antrag, der an vielen Stellen nicht mehr als eine wage Absichtserklärung ohne konkreten Inhalt ist, der Stimme enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
