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Thomas Schmidt

15.07.2020 Sitzungen 7/12

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sachsen ist reich an Denkmalen. Nur um Ihnen einen kleinen Eindruck zu vermitteln: Der Freistaat Sachsen besitzt allein 100 000 Baudenkmale. Damit sind wir nach dem flächenmäßig größeren Bayern an zweiter Stelle. Der Schutz und die Pflege dieser Denkmale haben für uns sehr hohe Priorität. Die Vielfalt dieser Denkmale reicht von der Postmeilensäule bis zum Renaissanceschloss, von der Gedenktafel bis zur Gedenkstätte, von einer Statue für einen Philosophen oder Volkshelden, sozusagen von Karl Marx bis Karl Stülpner. Unsere Denkmale machen einen großen Teil unseres kulturellen Erbes aus. Daher stellt der Freistaat Sachsen umfangreiche Mittel für deren Erhalt bereit. Seit 1990 flossen über 3 Milliarden Euro aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln in den Erhalt und die Sicherung unserer Denkmale. Aber Sie sprechen über den Schutz. Wie können wir diese Denkmale schützen, und ist es notwendig, dass der Landtag dafür handelt? – Dieser Landtag hat das bereits vor vielen Jahren gesetzlich festgelegt. Zum Schutz und Erhalt seiner Denkmale hat sich der Freistaat Sachsen bereits 1993 ein eigenes Gesetz gegeben – im Übrigen von allen Fraktionen einstimmig verabschiedet. Dieses Denkmalschutzgesetz hat bisher und soll auch künftig unser kulturelles Erbe pflegen, überwachen und Gefährdungen von ihm abwenden. Dafür stehen auch rechtliche Mittel bis hin zur Freiheitsstrafe zur Verfügung. Die Denkmalschutzbehörden im Freistaat, in den Gemeinden und Landkreisen, aber auch zahlreiche ehrenamtliche Denkmalpfleger kommen diesen Aufgaben mit viel Engagement und persönlichem Einsatz nach. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, diesen auch einmal zu danken. (Beifall bei der CDU) Selbstverständlich verabscheue ich jegliche Art der Schändung von Denkmalen, aber ich verabscheue auch, dies zu billigen politischen Auseinandersetzungen zu missbrauchen. Daher möchte ich auf weitere Ausführungen verzichten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Staatsminister Schmidt für die Staatsregierung. Nun hat die AfD die Möglichkeit für das Schlusswort. Kollege Kirste, bitte schön.

Protokoll ↗