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Rico Gebhardt

Die Linke 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in der zweiten Lesung unseres Gesetzentwurfes mit einem Zitat beginnen. Es ist aus der schriftlichen Stellungnahme des Direktors des Instituts für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg, Herrn Prof. Dr. Bernd Grzeszick: „Die Mobilität von Arbeitskräften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor ist wichtig für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft und kann für beide Sektoren von großem Nutzen sein. Sie birgt jedoch möglicherweise das Risiko, dass ehemalige Amtsträger Informationen, in deren Besitz sie aufgrund ihrer früheren Funktionen gelangt sind, weitergeben, die nicht weitergegeben werden sollten, und dass ehemals im privaten Sektor beschäftigte Personen öffentliche Ämter wahrnehmen, die in Bezug auf ihre früheren Arbeitgeber zu Interessenkonflikten führen.“ Weiter schreibt er: „Bezogen auf das geltende Verfassungsrecht begegnet der Gesetzentwurf keine durchgreifenden, verfassungsrechtlichen Bedenken.“ – – (Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Gebhardt, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Ich bitte im weiten Plenum um Ruhe. Es ist unangebracht, wenn man dem Redner den Rücken zuwendet und sich in Gruppen unterhält.

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