Kerstin Köditz
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies ist einmal ein neues Erlebnis hier im Sächsischen Landtag. Ich ärgere mich gerade, dass wir den Änderungsantrag eingebracht haben. Wir haben ihn allerdings noch gar nicht eingebracht, wir haben ihn nur eingereicht. So hätten wir uns schon einmal die Hälfte der bisherigen Redezeit sparen können. Ich finde es sehr nett von Ihnen, dass Sie schon zu einem Änderungsantrag sprechen, bevor er überhaupt eingebracht worden ist. Aber kommen wir zum Thema. Ich will jetzt nicht noch einmal das gesamte Gesetz erklären; das ist schon zweimal passiert. Ich möchte unsere Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf hier noch einmal darstellen, genauso wie Dinge, die in der Anhörung angesprochen worden sind. Es ging einerseits in der Anhörung um das Problem, dass die Testkäufe nicht klar geregelt sind. Das ist durch den Änderungsantrag der Koalition, der schon im Innenausschuss beschlossen worden ist, verbessert worden. Aber in der Anhörung wies zum Beispiel Herr Dr. Pagenkopf darauf hin, dass nicht nur die allgemeinbildenden Schulen mit dem Abstandsgebot erfasst sein dürfen, sondern alle Kinderund Jugendeinrichtungen. Der Sachverständige Herr Rilke regte auch an, dass der Schutz der Suchtgefährdeten in den Vordergrund gestellt werden muss. Das sind nur drei Themen, die in der Anhörung eine Rolle gespielt haben. Da wir den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Form als nicht zustimmungsfähig ansehen, haben wir den schon besprochenen Änderungsantrag vorgelegt. Dort finden Sie aus unserer Sicht klare Regelungen, wie wir uns den Gesetzentwurf als zustimmungsfähig vorstellen. Ich bringe ihn jetzt gleich ein. Dann können wir uns das nachher alles sparen. Ich möchte einige ausgewiesene Punkte noch einmal aufzählen. Wir fordern die Beteiligung des Freistaates an einer umfassenden Suchtprävention und Suchtforschung, wie wir es im Änderungsantrag darstellen. Weiterhin fordern wir ein Abstandsgebot nicht nur zu allgemeinbildenden Schulen, sondern weiterführend zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, Suchtberatungsstellen und vergleichbaren sozialen Einrichtungen, und zwar mit 500 Metern. Ja, das kann auch bedeuten, dass Annahmestellen oder Wettvermittlungsstellen schließen müssen. Eine Abstandsregelung, die sich am Istzustand orientiert, ist aus meiner Sicht irgendwie Humbug. Das Argument, dann gründe man eine neue Kinderund Jugendeinrichtung in der Nähe einer solchen Wettvermittlungsstelle, zieht nicht, denn das kann ich auch bei einem Abstand von 250 Metern machen. Aber das ist eine gewisse Unterstellung. (Beifall bei den LINKEN) Letztlich begehren wir eine neugeregelte Verwendung des Reinertrags mit dem konkreten Vorschlag, dass ein Drittel für Zwecke der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtforschung verwendet wird, ja, und die restlichen Einnahmen für die Förderung der Kinder-, Jugend- und Wohlfahrtspflege sowie die Förderung der Bereiche Sport, Kultur und Umwelt. Aber dieses eine Drittel festzuschreiben, ist uns sehr wichtig. Ich will einfach einmal darauf hinweisen: Glücksspiele, Wetten, Spielhallen – das klingt doch alles erstmal schön harmlos. Aber führen wir uns bitte vor Augen, wozu dies führen kann: zu Spielsucht. Spielsucht hat dramatische Folgen: massive familiäre Störungen, Leihen von Geld, Kreditaufnahmen für das Spielen und in der Folge Verschuldung. Darauf folgen häufig Arbeitsplatzverlust, Wohnungsverlust, Kriminalität und Selbstmordgefahr. Ob das aufgewogen wird durch die wenigen Arbeitsplätze, die es in diesen Wettvermittlungsstellen gibt, will ich bezweifeln. Zusammengefasst und im Ergebnis der stattgefundenen Anhörung sehen wir den vorliegenden Gesetzentwurf in der jetzigen Form als nicht zustimmungsfähig an. Mit unserem Änderungsantrag versuchen wir die aus unserer Sicht größten Probleme zu lösen und bitten um Ihre Zustimmung. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
