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Kay Ritter

CDU 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausgangslage ist klar: § 146 a der Abgabenordnung und die Kassensicherungsverordnung bilden die rechtliche Grundlage der sogenannten Kassenbonpflicht, die seit 1. Januar 2020 verpflichtend ist und bis zum 30. September umgesetzt werden muss. Jetzt kommt noch ein kleiner Denksport zum Abend – den 30. September merken wir uns mal. Wir reden hier über ein Bundesgesetz, das wissen Sie, das haben Sie auch erkannt. Der Zweck, der damit verfolgt werden soll, ist, dem Umsatzsteuerbetrug entgegenzuwirken, der jährlich durch die gezielte Manipulation von elektronischen Registrierkassen begangen wird. Dass dieser Fakt nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt der Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2016, wo der Schaden an verlorenen gegangenen Steuereinnahmen auf 10 Milliarden Euro beziffert wurde. Meine Damen und Herren von der AfD, wir haben vor Kurzem 6 Milliarden Euro Neuverschuldung beschlossen – so weiß man das erst einmal einzuordnen. Was bedeutet das nun für den Normalbürger? Erhält der Endverbraucher für jedes Brötchen, das er kauft, eigentlich einen Kassenbeleg? Die Frage lässt sich ganz klar beantworten: nein. Wenn der Kunde es möchte, kann man das gerne machen. Meine Besuche bei meinem Handwerksbäckermeister meines Vertrauens geben mir recht, und ich denke, es wird auch bei den meisten hier im Hohen Hause so sein, dass sie nicht mit einer Kassenrolle unterm Arm nach Hause gehen, wenn sie drei Brötchen kaufen. Jetzt komme ich auf Ihre Begründung. Sie unterstellen hier, dass der Staat einen Generalverdacht ausspricht und kleinen und mittelständischen Unternehmen pauschal erst einmal Steuerhinterziehung unterstellte. Das sprechen Sie einfach aus und Sie wissen, dass es falsch ist. Das passt aber nicht in Ihr politisches Bild; das ist einfach so. Einerseits fordern Sie die Abrechnung der Einnahmen durch den Steuereinnehmer – in diesem Falle des Staates – und andererseits möchten Sie Bürokratiekosten einsparen. Dieser Antrag ist ein Widerspruch in sich und demzufolge aus unserer Sicht abzulehnen. – Das erst mal als Fakt. Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich das eingangs erwähnte Datum 30. September noch einmal ins Blickfeld rücken. Für mich als Wirtschaftspolitiker ist der heutige Beschluss des Freistaates Sachsen, die Frist zur Umstellung der Registrierkassen auf den 31. März des kommenden Jahres zu verschieben, eine gute Entscheidung. Damit wird dem Einzelhandel und der Gastronomie etwas Luft verschafft, die durch Corona bedingten Pandemiefolgen etwas abzufedern und finanzielle Mittel gezielt für den Neustart einzusetzen. – Herzlichen Dank, Staatsminister Vorjohann, für diese unternehmerfreundliche Entscheidung. Meine Damen und Herren! Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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