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Hartmut Vorjohann

15.07.2020 Sitzungen 7/12

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir Anfang April den Corona-Bewältigungsfonds nebenan im Kongresszentrum ins Leben gerufen haben, spielte die finanzielle Unterstützung unserer Kommunen eine große Rolle. Zwar können wir heute, Mitte Juli, noch immer nicht genau die Ausfälle beziffern, vor allen Dingen bei der Gewerbesteuer, aber wir wissen, dass sie enorm sind und dass sie alle Erfahrungen übersteigen werden, die wir in vorangegangenen Krisenereignissen gemacht haben. Wenn Sie gleich über den Gesetzentwurf zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie abstimmen, tun Sie das in dem Bewusstsein, dass Sie damit einen ganz zentralen und wichtigen Beitrag leisten können, den Kommunen durch diese schweren Zeiten hindurch zu helfen. Mit unserem Rettungsschirm über einen Betrag von insgesamt fast 750 Millionen Euro stellen wir sicher, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben, dass sie weiter investieren können und ihre wichtigen Angebote vor Ort in den Städten und Gemeinden aufrechterhalten können. Der Ausgleich für wegfallende Steuereinnahmen orientiert sich im Wesentlichen an der Steuerkraft vor der Pandemie. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die Betroffenheit dort höher ist, wo die Steuerkraft am anfälligsten für Schwankungen ist. Diese Pauschalierung wird der Situation einerseits und der Notwendigkeit einer schnellen und unbürokratischen Hilfe andererseits gerecht. Bei aller Unsicherheit in den Schätzungen über die tatsächlichen finanziellen Folgen der Pandemie geben wir der kommunalen Ebene mit dem Rettungsschirm Sicherheit. Dies war ganz wichtig, wir haben es heute gehört, weil wir sonst flächendeckende Haushaltssperren gesehen hätten. Es ist auch richtig: Wir werden heute nicht zum letzten Mal über die Folgen für die Kommunen sprechen; denn wir sind im Grunde genommen mitten in der wirtschaftlichen Krise und damit mittendrin in dem Problem der Steuerausfälle. Gleichzeitig sehen wir weitere Hilfen, die unterwegs sind. Das ist heute angesprochen worden. Der Bund hat die Dinge angekündigt. Es ist noch nicht in Gesetzeswerke umgesetzt, das werden wir nach der Sommerpause sehen. Heute, in Anbetracht der gebotenen Sorgfalt nur kurze Zeit nach der Verabredung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu diesem Rettungsschirm und den Abstimmungen auf den verschiedenen Ebenen, können wir ihn, den Rettungsschirm, hoffentlich gleich kräftig aufspannen. Ich danke allen, die auf diesem Weg so schnell und konstruktiv mitgewirkt haben. Sachsen gehört im Übrigen zu den ersten Bundesländern, die ein solches Rettungspaket geschnürt haben und damit der kommunalen Ebene Planbarkeit verschaffen. Zusammen mit dem Hilfspaket des Bundes sichert dieses Gesetz viele Vorhaben, Investitionen und Maßnahmen, die wiederum die lokale Wirtschaft stärken und die Lebensqualität vor Ort sichern. Vergessen dürfen wir dabei nicht, dass der Freistaat Sachsen dafür neue Schulden aufnehmen muss. Es ist, glaube ich, immer ganz wichtig, dass wir darauf hinweisen: Wir verteilen hier nicht Geld, das wir haben, sondern wir verteilen Geld, das wir uns leihen müssen und das wir wieder zurückzahlen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Folgen der CoronaPandemie werden nicht nur unseren Alltag, sondern auch unsere Haushalte noch lange begleiten. Dabei stehen wir alle vor der großen Herausforderung, unsere Pläne anzupassen, ohne zu viel aufzugeben. Mit Augenmaß und Verantwortung und in engem Schulterschluss mit Kommunen und dem Bund wird uns das gelingen. Davon bin ich überzeugt. Der Ihnen heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein dafür. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung; dann steht den schnellen Auszahlungen an die Kommunen und der Stabilisierung der Lage vor Ort nichts mehr im Wege. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Protokoll ↗