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Sebastian Gemkow

15.07.2020 Sitzungen 7/12

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen zeigt sich in herausragenden Forschungsergebnissen, in einem schnellen Transfer von Erkenntnissen und Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft und in der großen Zahl von gut qualifizierten Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge. Für die Deckung des Fachkräftebedarfs und für die Erfüllung des Studienwunsches vieler junger Menschen in Sachsen hat der Hochschulpakt in der Vergangenheit und bis heute einen ganz wichtigen Beitrag geleistet. Aber ohne Unterstützung des Bundes wäre es den Ländern nicht möglich gewesen, den Anstieg der Zahl der Hochschulzugangsberechtigten in den vergangenen Jahren zu bewältigen oder – wie es in den ostdeutschen Bundesländern geschehen ist – die Kapazitäten überhaupt nur zu erhalten. Das ist unseren Hochschulen gelungen, und ihre Attraktivität hat dazu beigetragen, dass sich viele Studienanfänger aus anderen Ländern und auch aus dem Ausland für ein Studium bei uns in Sachsen entschieden haben. Durch die Bundesmittel aus dem Hochschulpakt war es dem Freistaat Sachsen möglich, nicht nur die Studienplatzkapazität zu erhalten, sondern auch fachliche Schwerpunkte zu setzen. So werden den Hochschulen in diesem Haushaltsjahr etwa 22 Millionen Euro für die signifikante Erhöhung auf 2 700 Lehramtsstudienplätze bereitgestellt. An der Medizinischen Fakultät wurden jährlich 20 zusätzliche Studienanfänger in der Humanmedizin aufgenommen. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Deckung des Bedarfes an Ärzten. Außerdem wurden 10 % der Hochschulpaktmittel zielgerichtet für Projekte und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Lehre und Studium und zur Steigerung des Studienerfolges eingesetzt. Der Hochschulpakt ist ein wichtiger Baustein für die personelle Ausstattung unserer Hochschulen. Aktuell sind etwa tausend Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse mit den Bundesmitteln aus dem Hochschulpakt ausfinanziert. Aber: Der Hochschulpakt ist befristet, er wird durch den uns jetzt vorliegenden Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ abgelöst. Dieser ist die Fortsetzung des Erfolgsmodells Hochschulpakt unter einer veränderten demografischen Situation und unter den Bedingungen der neuen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, Lehre, Studium und Personalentwicklung dauerhaft zu unterstützen. War es bisherige Aufgabe des Hochschulpaktes – und damit Anreizsystem für die Hochschulen –, Studienkapazitäten zu schaffen und auszubauen, so wurde der Zukunftsvertrag dahin gehend entwickelt, Studentinnen und Studenten gut und erfolgreich zum Studienabschluss zu bringen. Damit sichert der Zukunftsvertrag die Erfolge des Hochschulpaktes langfristig ab. Die aufgebauten Studienkapazitäten werden bedarfsgerecht erhalten, und die Qualität von Studium und Lehre wird nachhaltig gefördert. Die verlässliche Mittelbereitstellung durch Bund und Länder ermöglicht den Hochschulen mehr dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Hauptziel bleibt, die Entwicklung von Lehre und Studium in ihrer Stabilität und Kontinuität fortzusetzen. Für die Hochschulen im Freistaat Sachsen besteht weiterhin die Herausforderung, durch die Verbesserung der Betreuungssituation die Steigerung der Lehrqualität, die Qualitätssicherung sowie den Studienerfolg zu sichern und zu verbessern, um den Absolventen auch zukünftig einen erfolgreichen Berufseinstieg zu ermöglichen. Ziel ist es auch, die Zahl der Studienanfängerplätze für das Lehramtsstudium zu erhöhen. Bereits heute stellen sich die Zweite Aktuelle Deutsche Systemrelevanz unserer Antrag der Wie üblich erhält als Antragstellerin zunächst die Fraktion CDU das Wort. Bitte, Herr Heinz.

Protokoll ↗