Rico Gebhardt
– Vielen Dank, Herr Präsident! – „Die Rededauer einer Untersagung von 18 Monaten sowie die Höchstdauer von 24 Monaten im Ausnahmefall bei einer schweren Beeinträchtigung öffentlicher Interessen überschreitet zwar die Dauer von 12 respektive 18 Monaten, die das Bundesministergesetz regelt.“ – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Entschließungsantrag bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt und die Drucksache nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zum des Entwurfs der Sächsischen Staatsregierung der Fraktion DIE LINKE des Ausschusses für Europa und Gleichstellung Abschließend stellt er fest, dass sich die gewählte Karenzzeit von 24 Monaten noch im Rahmen des Zulässigen hält. Mit diesen Anmerkungen eines Sachverständigen zu unserem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Gesetzesanliegen deutlich und prägnant auf den Punkt gebracht; nicht nur das, sondern auch die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der von uns angestrebten gesetzlichen Regelung. Erlauben Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, einen kleinen Blick in den von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Dort ist im Kapitel „Demokratie, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ kurz und bündig nachzulesen: „Das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung und ihrer Amtsführung ist ein hohes Gut.“ Mit diesem Satz fremdle ich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wieso das?) „Mit einer Karenzzeitregelung für Mitglieder der Staatsregierung, die im Einzelfall greifen soll, wollen wir dazu beitragen.“ – Okay. Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die aufschlussreiche Internetseite „Lobbypedia“. Die meisten von Ihnen kennen dieses unabhängige und kritische LobbyismusLexikon. Bis zurück in das Jahr 1991 sind hier mehr als 150 Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundes und der Länder namentlich dokumentiert. Hochrangige Politikerinnen und Politiker und ein Seitenwechsel von ihren hochdotierten politischen Ämtern in ebenfalls hochdotierte Ämter in der Wirtschaft oder bei Wirtschafts- und Lobbyistenverbänden sind darin aufgelistet. Auch Sachsen hat hier etwas vorzuweisen, zuletzt im Jahre 2019, namenhaft mit Stanislaw Tillich als ehemaligen Sächsischen Ministerpräsidenten, der mit Wirkung vom 12. Dezember 2017 von seinem Amt zurücktrat und am 24. September 2019 an die Spitze des Aufsichtsrats der MIBRAG wechselte. Verzeichnet ist ebenfalls der ehemalige Sächsische Kultusminister Roland Wöller, der nach seinem Rücktritt im März 2012 von Januar 2016 bis August 2016 als Bundesgeschäftsführer des BVMW tätig war. Damit bleibt natürlich eine Frage. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, ich weiß. Damit bleibt natürlich eine Frage: Warum lautet die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, den Gesetzentwurf heute abzulehnen? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie, meine verehrten Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, es zumindest mit der Frage der Einführung einer Karenzzeit für Ihre Staatsministerinnen und Staatsminister und Ihre Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ernst meinen, haben Sie jetzt Gelegenheit dazu. Vielleicht brauchen Sie in den nächsten Tagen und Wochen schon diese Regelung. Wenn Ihre Gesetzinitiative – – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Entgegen meiner Aussage im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung glaube ich mittlerweile, dass es doch notwendig wäre – nicht in Ihren Reihen, aber vielleicht in den Reihen Ihres Koalitionspartners. Wenn Ihre Gesetzinitiative für eine Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung, liebe BÜNDNISGRÜNE, die Sie noch kurz vor Toresschluss der letzten Wahlperiode im Landtag eingebracht haben, ehrlich gemeint ist und nicht nur ein Wahlkampf-Gag war, lassen Sie uns heute Nägel mit Köpfen machen. Was bekommen Sie von uns dafür? Erstens nachgewiesen ein verfassungskonformes Gesetz mit einer moderaten Dauer einer Karenzzeit von 24 Monaten, (Zurufe) zweitens ein transparentes und präzise geregeltes Verfahren über Anzeige und Genehmigung von Tätigkeiten in der Karenzzeit unter Beteiligung eines vom Landtag gewählten, beratenden Gremiums, drittens eine klare Zuständigkeit für die Entscheidung über die Genehmigung oder Untersagung von Tätigkeiten, die, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, beim Kollektivorgan Staatsregierung liegen und viertens eine angemessene und verhältnismäßige Sanktionsregelung (Ordnungsgeld) für den Fall der Verletzung der Anzeigepflicht oder des Verbots der vorzeigen Annahme einer Tätigkeit von ausscheidenden Staatsministern oder Staatssekretären. Mit dem Gesetz wird nicht zuletzt auch ein Stück Gerechtigkeit für alle Beamtinnen und Beamten geschaffen, denn in § 110 des Sächsischen Beamtengesetzes ist es für jede Beamtin und jeden Beamten seit jeher verpflichtend, während der ersten fünf Jahre – oder wenn Sie wollen 60 Monate – nach Beendigung ihres Beamtenverhältnisses seine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigungen bei seiner obersten Dienstbehörde anzuzeigen. Diese kann diese Tätigkeiten untersagen. Vor diesem Hintergrund ist die von meiner Fraktion für diesen Gesetzentwurf vorgesehenen 24-Monatfrist in jeden Fall angemessen, auch mit Blick auf die entsprechenden Regelungen des Bundes und anderer Bundesländer bzw. deren Karenzzeiten. Außerdem ist Luft nach oben, zumindest nach Auffassung der Sachverständigen von LobbyControl Berlin oder den sächsischen GRÜNEN. Sie wollten bisher immer einen Zeitraum von insgesamt 36 Monaten. Unsere Fristbestimmung erfolgt dabei bewusst hinter den Forderungen der GRÜNEN-Fraktion, nicht zuletzt in der Hoffnung, dass ein so gewählter erträglicher Zeitraum die Koalitionsfraktionen, vor allem die CDU, bewegen könnte, dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu geben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Leicht vertrackt!) Ich bin daher gespannt, welche Erklärungen meine nachfolgenden Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen ins Feld führen werden, warum sie unserem Gesetzentwurf wieder einmal nicht zustimmen können oder wollen. Okay, ich weiß, er ist von uns und nicht von der Koalition, aber er ist dieses Mal wirklich gut. (Beifall bei den LINKEN – Heiterkeit bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Fest steht, dass mit den von uns vorgelegten Änderungsanträgen einer Verabschiedung eines solchen Gesetzes zur Regelung einer Karenzzeit für Staatsminister und Staatssekretäre weder sachlich noch rechtlich etwas entgegensteht. Woran es fehlt, ist der gute Wille aller und eine Beendigung einer längst überholten Debattenkultur der regierungstragenden Fraktionen und der Mehrheit im Landtag, alle Initiativen, die von der konstruktiven Opposition, also von der Linksfraktion, kommen, abzulehnen. In diesem Sinne, meine Damen und Herren von der Koalitionsfraktion, überraschen Sie mich und die Öffentlichkeit heute und stimmen Sie dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zu. Ich habe noch ein letztes Argument: Sie ersparen sich damit nicht nur, den eigenen Gesetzentwurf schreiben zu müssen. Nichts Anderes regeln Sie schließlich später mit Ihrem Entwurf, den Sie uns wahrscheinlich irgendwann einmal vorlegen wollen, als das, was heute auf dem Tisch liegt. Also Mut! Stimmen Sie zu! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Nun die CDU, Kollegin Leithoff.
