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Sabine Friedel

SPD 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über die inhaltlichen Aspekte des Volksantrages und die Änderungen schon intensiv diskutiert. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch einige Schritte weiter zurückzugehen, als es Frau Melcher gerade getan hat. Im Juni 1991, also vor mehr als 29 Jahren, hat der Sächsische Landtag das erste Schulgesetz diskutiert. Damals hatte im Januar die SPD einen Gesetzentwurf eingebracht, im April dann die CDU – also die Staatsregierung. Ich habe mir in Vorbereitung auf die Sitzung heute Morgen das Plenarprotokoll von damals angeschaut. Das war wirklich sehr interessant! Wer es nachlesen will: Plenarprotokoll 1/21. Damals gab es zwei große Streitpunkte: Das war zum einen die Zukunft des Horts. Ich denke, die Zukunft des Horts wird uns auch in der aktuellen Wahlperiode noch intensiver beschäftigen. Der zweite Streitpunkt war damals die Einführung bzw. die Beibehaltung des längeren gemeinsamen Lernens. Der Streit wurde damals tatsächlich unter dem Begriff „Gesamtschule“ geführt. Er war – das habe ich beim Nachlesen gemerkt – wirklich erbittert. Die SPD hatte in ihrem Schulgesetzentwurf natürlich die Gesamtschule als Regelschule vorgesehen, die CDU hingegen unser heutiges gegliedertes Schulsystem. SPD, LINKE und GRÜNE waren damals in der Opposition. Die CDU regierte, und so wurde dann ein Schulgesetz beschlossen, das nicht einfach nur das westdeutsche gegliederte Schulsystem übernahm, sondern sogar eines, welches das längere gemeinsame Lernen ganz kategorisch ausschloss. In Sachsen sollte kein Platz dafür sein. Seither, also seit nunmehr 29 Jahren, streitet Sachsen über das längere gemeinsame Lernen. Heute haben wir vor, diesen Streit beizulegen. Ich finde, das ist eine wirklich – man kann es nicht anders sagen – historische Situation. Wir haben in den letzten 29 Jahren als SPD viele Anläufe unternommen, um den kategorischen Ausschluss des längeren gemeinsamen Lernens zu durchbrechen. Wir haben 2004, wie schon angesprochen wurde, die neuen Gemeinschaftsschulen als Modellversuch eingeführt. Sie wurden später durch die FDP wieder abgeschafft. Bei unserer zweiten Regierungsbeteiligung 2014 haben wir dann das Schulgesetz geändert. Damals haben wir zwar keine Gemeinschaftsschule ins Gesetz gebracht, aber mehr Durchlässigkeit. Es kam die CampusLösung als neue Bildungsempfehlung. Anschließend haben wir im Zuge verschiedener Pakete mit der E13, der flächendeckenden Schulsozialarbeit und der Praxisberatung die Oberschule so stark gemacht, dass sie inzwischen wirklich eine echte Alternative zum Gymnasium ist. Deshalb ist die Situation jetzt so, dass in diesem Schuljahr 16 % aller Schülerinnen und Schüler in Sachsen auf eine Oberschule gehen, obwohl sie eigentlich eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium haben. Das sind etwa fünf Schüler pro Schulklasse. Dass an solchen Schulen inzwischen binnendifferenziert unterrichtet wird, kann man tatsächlich glauben. 2019 hat sich dann mit dem Volksantrag eine neue Tür geöffnet. Wir sind dafür den Mitstreiterinnen und Mitstreitern im Bündnis sehr dankbar. Wir sind den Hunderten Engagierten dankbar, die Unterschriften gesammelt haben, und wir sind auch den 50 000 Bürgerinnen und Bürgern dankbar, die unterschrieben und diese Tür geöffnet haben. Wir haben in den letzten Monaten sehr intensiv diskutiert und wir haben tatsächlich verhandelt – noch einmal parallel zu den Koalitionsvertragsverhandlungen. Denn auch, wenn seit 1991 fast 30 Jahre vergangen sind, so gilt die dieses Thema betreffende damalige Konfliktlinie zwischen SPD, LINKEN und GRÜNEN auf der einen Seite sowie der CDU auf der anderen Seite nach wie vor. Wir haben gemeinsam in den Verhandlungen versucht abzuschichten und zu versachlichen. Dadurch sind wir bei einem Kompromiss gelandet, welcher besagt, dass die Gemeinschaftsschule ins Schulgesetz kommt. Ja, hier gibt es keine Bildungsempfehlung – und ja, hier wird binnendifferenziert unterrichtet, und nochmals ja, hier wird länger gemeinsam gelernt. Es gibt aber die Einschränkung, dass eine solche Schule vierzügig sein muss anstatt zweizügig, wie im Volksantrag vorgesehen. Beim Lesen des Plenarprotokolls heute früh habe ich gedacht: 30 Jahre, das klingt lang, aber 30 Jahre sind offenbar gar nicht so lang, denn manches ändert sich nicht. Es war damals der Ministerpräsident Kurt Biedenkopf, der argumentierte – ich zitiere –: „Die integrierte Gesamtschule, wenn sie wirklich funktionieren soll, wenn sie die von Frau Rush – das war eine Vorrednerin – anvisierte Vielfalt und Experimentiermöglichkeit wirklich anbieten soll, muss mindestens vier bis fünf parallele Jahrgänge haben.“ Genau diese Überzeugung leitet die CDU auch heute noch. Muss ich diese Überzeugung teilen? Nein, muss ich nicht. Muss ich sie berücksichtigen? Ja, wenn ich keine eigene Mehrheit habe, dann muss ich sie berücksichtigen. Genauso wie wir – SPD, GRÜNE, LINKE – unserer Überzeugung vom längeren gemeinsamen Lernen über Jahrzehnte treu geblieben sind, genauso ist die CDU ihrer Überzeugung treu geblieben, dass die Gemeinschaftsschule vier- bis fünfzügig sein muss. Dann müssen wir uns damit auseinandersetzen. Wenn es nach einer Landtagswahl nicht für eine Alleinregierung der SPD oder für Rot-Rot-Grün reicht, aber auch nicht für eine Alleinregierung der CDU, Herr Weigand, dann sind die Lösungen, die man findet, nicht einfach und eindimensional. Wenn die Leute nun mal so wählen, wie sie wählen, dann muss man sich zusammenraufen, und das haben wir gemacht. Es war uns wichtig, so wenig wie möglich am Volksantrag zu ändern, den die 50 000 Bürgerinnen und Bürger haben sehr genau gewusst, wofür sie unterschreiben. Deshalb gibt es eigentlich nur eine Änderung, nämlich die Heraufsetzung der Mindestzügigkeit von zwei auf vier. In der Folge dieser Änderung wäre das längere gemeinsame Lernen an kleinen Standorten im ländlichen Raum, in den Unterzentren, eigentlich unmöglich geworden. Das war dann der Grund, gemeinsam die zweite Änderung zu vereinbaren, nämlich, dass dort das längere gemeinsame Lernen in der Oberschule Plus von der 1. bis zur 10. Klasse ermöglicht wird. Diese zwei Änderungen führen dazu, dass nicht mehr alle 280 Oberschulen in Sachsen sofort Gemeinschaftsschulen werden können; das stimmt. Aber wir haben ungefähr 30 Oberschulen, die vierzügig sind und diese Kriterien erfüllen. Wir haben weitere 120 Oberschulen, die die Kriterien für die Oberschule Plus erfüllen. Das sind zusammen 150, mehr als die Hälfte aller Oberschulen, die sich auf den Weg zur Gemeinschaftsschule machen können. Es ist vorhin angesprochen worden, dass vor zehn Jahren die Gemeinschaftsschule in Thüringen eingeführt wurde. Seither gibt es 70 Gemeinschaftsschulen. Ich glaube, die Zahl von 150 möglichen zeigt, dass das Potenzial in Sachsen höher ist, wenn man es denn will. Möglich jedenfalls ist es jetzt. Hier von einer Sinnentstellung des Volksantrags zu sprechen, das halte ich tatsächlich einfach sachlich für falsch. Das, was wir heute schaffen, ist das, was vor 30 Jahren ein Herr Biedenkopf, eine Frau Rush oder heute wieder Hermenau von den GRÜNEN, was Frau Schneider von der PDS und Herr Hatzsch von der SPD damals nicht geschafft haben, nämlich sich zusammenzuraufen, die Argumente des anderen anzuerkennen und abzuwägen und einen Kompromiss zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Dass wir das heute schaffen, finde ich, sollten wir nicht geringschätzen. Dafür danke ich auch den Kolleginnen und Kollegen von der CDU, von den GRÜNEN, vom Bündnis, die die Tür aufgestoßen haben, und nicht zuletzt vom Kultusministerium. Mit der Verankerung des längeren gemeinsamen Lernens im Schulgesetz schaffen wir heute die ganz praktische Möglichkeit, zu zeigen, dass das funktioniert, zu zeigen, dass Gemeinschaftsschulen gute Bildungserfolge erzielen, zu zeigen, dass Gemeinschaftsschulen zufriedene Schülerinnen und Schüler haben, zu zeigen, dass Gemeinschaftsschulen ein erfüllender Arbeitsort für die Lehrkräfte sein können und dass sie unseren Zusammenhalt stärken. In allen anderen Bundesländern können das Schulen schon seit geraumer Zeit beweisen. Das tun sie; denn es ist kein Zufall, dass es immer die Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen sind, die beim Schulpreis jedes Jahr die Nase vorn haben. Ab heute kann auch Sachsen diesen Beweis führen, wenn unser Gesetzentwurf eine Mehrheit findet. Ich bin darüber sehr, sehr froh. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Kollegin Friedel von der SPD. Wir können jetzt in eine zweite Runde einsteigen. Herr Gasse für die CDU, bitte.

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